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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Krieger + Schramm Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis im Gewerk Heizung, Sanitär, Lüftung 1. Baubeschreibung Allgemeines Bei diesem Projekt werden 2  5-Spänner Reihenhäuser errichtet. Die Gebäude verfügen Teilweise über ein Kellergeschoss. Alle Gebäude erhalten ein Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Diese Gebäude sind über die Backbergstraße zu erreichen. Das Gebäude wird gem. den Kriterien des LEAN-Construction errichtet. Dies bedeutet u. a. die Einteilung des Gebäudes in Taktbereiche. Lage der Baustelle Backbergstraße 14+16, 12359 Berlin In der Umgebung befindet sich vor allem Wohnbebauung, daher wird vor allem auf die Einhaltung der Ruhezeiten, den Lärmschutz, die Baustellensicherheit und Sauberkeit hingewiesen. Bauträger und Bauherr des Neubaus ist die Bauunternehmung K+S Projekt BBG-B GmbH & Co. KG. 3. Bauzeiten Baubeginn für HLS-Rohinstallationen: Beginn Rohinstallation Haus B: frühestens ca. Oktober 2025 Beginn Rohinstallation Haus C: frühestens ca. Dezember 2025 Der Bauablaufplan kann bei Bedarf zugesandt werden. 4. Angebot 4.1 Angebots-und Verdingungsgrundlagen Es gelten die: "Bedingungen für Bauleistungen" "Bedingungen für wohngesundes Bauen"(wahlweise) technischen Vorbemerkungen Die Ausschreibung mit den Vorbemerkungen Die Baupläne des Architekten bzw. die örtlichen Gegebenheiten. HLS-Pläne des Fachingenieurs AG VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs- bzw. Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden sind. Landesbauordnung mit Ergänzungen Vorschriften von Behörden und Berufsgenossenschaften (auch Verwaltungsberufsgenossenschaften). Einschlägige DIN-Normen und Richtlinien sowie Vorschriften von Versorgungsunternehmen. Auflagen der Baugenehmigung. Erlasse und Verordnungen des Bundes und des Landes. DVGW-Regelwerk-Arbeitsblätter. Die anerkannten Regeln der Technik. Die einschlägige Fachliteratur, Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller Ausstattungsliste Die "Bedingungen für Bauleistungen" und die "Bedingungen wohngesundes Bauen" finden Sie auf unserer Homepage unter www.krieger-schramm.de/downloads.html (www.krieger-schramm.de/downloads.html) auf dem Reiter "Nachunternehmer" Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Den Mindestlohn für Ihr Gewerk entnehmen sie folgender Datenbank: "https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/pr-mindestloehne-aentg-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile". 4.2 Angebotsabgabe Das vom Bieter abzugebende Angebot versteht sich als gebrauchsfertige Leistung inklusive Nebenleistungen, Befestigungsmaterialien und Verbindungsmittel, etc., die zur vollständigen und schlüsselfertigen Erstellung gemäß den anerkannten Regeln der Technik gehören, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen genannt werden. Alle Positionen sind anzubieten. Wenn im LV Angaben über Fabrikat, Typ, Ausführung, Leistung etc. gefordert werden, sind diese in die Leerzeile der jeweiligen Position einzutragen. Falls diese Angaben fehlen, wird das Fehlen der Eintragung in der Weise ausgelegt, dass das in der Leistungsposition genannte Fabrikat angeboten wurde und auch zur Ausführung eingesetzt wird. Erschwerniszulagen, Wartezeiten und zusätzliche An- und Abfuhren werden nicht gesondert vergütet. Nebenangebote: Sondervorschläge und kostengünstigere Alternativangebote sind erwünscht. Sie sind unter Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Angebotes in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Wird eine Leistung angeboten, deren Ausführung nicht in den ATV /VOB Teil C oder in den sonstigen Verdingungsunterlagen geregelt ist, sind im Angebot die nötigen Angaben über die Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Hierfür übernimmt der AN die selbstständige Garantie, Gewährleistung und volle Haftung. 4.3 Leistungen Der Bieter hat im Rahmen seiner Werkleistung ein funktionsfähiges Werk zu errichten. Hierzu gehört auch die Auslegung der Anlage im Rahmen der Montageplanung. Die in der Ausschreibung zu Grunde gelegten Auslegungsgrößen / Hersteller und Typen sind Planungsvorschläge und zur Definition der Qualitäten in der Ausschreibung genannt. Grundsätzlich sind gleichwertige Fabrikate zugelassen (Absprache notwendig). Die benannten Abmessungen und Gewichte sind als maximal zulässigen Größen zu verstehen, die durch den Bieter unterschritten werden können. Die Leistungsdaten sind als mindestens einzuhaltende Werte zu verstehen und dürfen, soweit nicht gemeinsam vereinbart, nicht unterschritten werden. Leistungen die in der VOB, Teil C oder sonstigen Vorschriften und Richtlinien nicht erfasst sind und auch in der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführt sind, jedoch zum ordnungsgemäßen und vollständigen Leistungsumfang gehören, sind in die Angebotspreise mit einzurechnen. Ebenso sind die Leistungen aller genannten Vorbemerkungen in diese Leistungsverzeichnis ohne zusätzliche Honorierung vom Auftragnehmer zu erbringen und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Positionen im Leistungsverzeichnis sind komplett mit Befestigungsmaterial, Lieferung und Montage anzubieten, soweit der Text nicht auf eine bauseitige Leistung hinweist. Zum Leistungsumfang gehört die gesamte Verdrahtung der verschiedenen Anlagenteile einschl. Kleinmaterial. Rohrgräben, Wiederverfüllungen, Widerlager, Sockel usw. sowie Schächte, Durchbrüche, Aussparungen, Schlitze u.ä. sind nicht Bestandteil dieser Leistungen. Kleinere Nachstemmarbeiten von Durchbrüchen, Löcher für Konsolen, Halter usw. sind in den abgegebenen Preisen zu erfassen, auch wenn dies in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert ausgewiesen ist. Vorschläge und Bemusterung Dem AN obliegt auch ohne besondere Aufforderung die Bringschuld, unter Berücksichtigung der ihm bekannten Lieferfristen rechtzeitig dem AG und dessen Architekten die ausgeschriebenen bzw. angebotenen Materialien als Muster zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber darf mit den Arbeiten begonnen werden. Angebotene Fabrikate sind mit Datenblättern, Gütenachweisen und ggf. Zulassungen zu belegen. Stehen für Materialverwendung, Ausführungsart o.ä. verschiedene Lösungsmöglichkeiten an, sind Bemusterungen, Probeausführungen, Musterausstellungen u.ä.m., im üblichen und gängigen Rahmen durchzuführen. Evtl. Änderungsvorschläge oder Änderungsnotwendigkeiten sind mit der örtlichen Bauleitung und dem Planer rechtzeitig abzuklären. Die nachfolgendenden Komponenten und Materialien sind vor Installation dem Bauleiter zur Bemusterung vorzulegen; ggf auch über Datenblätter: Sanitäre Einrichtungsgegenstände Abwasser-, Trinkwasser- und Heizungsrohre Probenahmeeinrichtungen Strangregulierventile und Absperrarmaturen Heizungsanlage inkl. Zubehör Heizkörper, sowie Verteiler und Verteilerkasten für FBH Lüftungsgeräte, Einzelraumlüfter bzw. Rohrventilatoren Lüftungsrohre, sowie Bauteile (wie Klappen, Schalldämpfer, Luftauslässe) Brandschottungen für alle Gewerke Dämmmaterialien für alle Gewerke Die Installation darf erst nach erfolgter Freigabe durch den Bauleiter erfolgen. Material Als Materialien sind grundsätzlich nur solche zu verwenden, die genormt und zugelassen sind oder Prüfbescheide haben, auch wenn dies in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Sowohl die Materialgüte als auch die Montageleistung muss einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Dokumente und Pläne Montagepläne und die zugehörigen notwendigen Unterlagen (Digital und in Papierform) sind vom Auftragnehmer zu erstellen,diese sind (jedoch vor den Bestellungen) dem Bauleiter 1-fach (1 x farbig angelegt) zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Ohne Freigabe der Montagepläne darf mit der Montage nicht begonnen werden. Arbeitsgeräte Alle Arbeitsgeräte (Stapler, Hubbühnen etc.), die auf der Baustelle eingesetzt werden, müssen mit einem Firmenschild incl. Rufnummer versehen sein. Für die Ausführung sämtlicher Arbeiten dürfen auf der Baustelle nur Fahrzeuge, Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die den Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften entsprechen. Ein Nachweis über die regelmäßig durchgeführten Prüfungen ist von der beauftragten Firma ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Fahrzeugeinsatz innerhalb von Gebäuden: Fahrzeuge und Maschinen mit Verbrennungsmotoren sind gemäß Richtlinie TRGS 402 / 403 / 554 auszustatten. Der Aufragnehmer hat eigenverantwortlich die Verfügbarkeit aller benötigten Arbeitsgeräte in beschriebener Qualität und benötigter Anzahl sicher zu stellen. Die Kosten hierfür sind in das Angebot einzukalkulieren. Funktionsprüfung Funktionsprüfung nach DIN 18 380, Punkt 3.5.3 sind ohne zusätzl. Honorierung vorzunehmen. Aufhängungen und Befestigungen Aufhängungen, Dübel, Schrauben und ähnliche Materialien sind rostgeschützt (in der Regel verzinkt) auszuführen und nur als zugelassene Systemfabrikate wie z.B. "Würth", "Müpro", "Sikla" oder gleichwertig zu installieren. Dämmung und Brandschutz Wand- und Deckendurchführungen sind mit nichtbrennbarer und nichtverrottbarer Dämm-Ummantelung bzw. -Manschetten zu versehen. Leitungen, die durch Brandabschnitte führen, sind nach Feuerwiderstandsklasse 90 min. zu dämmen, mittels asbestfreien Materials und mit entsprechendem Prüfzeugnis. In Bauteilen (Wänden/Decken) mit Brandschutzanforderungen, sind entsprechende Brandschutzschottungen an den Leitungen herzustellen. Schalldämmung Alle Rohrauflager, Befestigungen, Halter, Schellen usw. sind schallhemmend, im Sinne der DIN 4109 Beiblatt 2, auszuführen. Anschlüsse an Geräten sind grundsätzlich elastisch auszuführen, auch wenn dies im LV nicht gesondert ausgewiesen ist. Gegen Schallübertragung sind entsprechende Schalldämpfer vorzusehen. Alle erforderlichen Schallschutznachweise nach DIN 4109 für die Bauteile, sind vor dem Einbau der Bauleitung vorzulegen. Revision und Bedienung Verdeckt angeordnete Einbauteile, z.B. in Unterputzschächte und Zwischendecken (wie Regler, Regelfühler, Stellantriebe, Ventile u.ä., die der Revision, Kontrolle oder Bedienung bedürfen, sind mit geeigneten Revisionstüren oder Klappen zu versehen und mit Hinweisschildern zu markieren, auch wenn diese im LV nicht gesondert angewiesen sind. Leistungnachweis Die geforderten Werte sind entsprechend einzuregulieren und meßtechnisch nachzuweisen, soweit diese gefordert werden. Alle hierzu erforderlichen Geräte und Apparate sind vom Ausführenden bereitzustellen und die Messungen der Einzel- und Gesamtleistungen, Stromaufnahmewerte von Antriebsmotoren, Geräuschpegel u.ä.m. ordnungsgemäß durchzuführen. Die Meßwerte sind per Protokoll festzuhalten und schriftlich zu den Revisionsunterlagen beizugeben. Alle hierfür anfallenden Arbeiten werden nicht zusätzlich vergütet und sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beschilderung Sämtliche Bedieneinrichtungen sind durch geeignete Beschilderungen kenntlich zu machen. Falls von der Bauleitung gefordert. 5. Auftragsabwicklung Vertragsgegenstand ist die funktionstüchtige, mängelfreie, kostenoptimierte Erstellung der ausgeschriebenen baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der nachfolgend und in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen, einschließlich der sach- und fachgerechten Montageplanung mit den hierzu erforderlichen Abstimmungen und Prüfläufen. Sämtliche Sicherheitsauflagen durch UVV, HBO, ASR und BG sind in vollem Umfang zu beachten und umzusetzen. Im Falle der Beauftragung setzt der Bieter ausreichend qualifiziertes Personal im Projekt ein und stellt sicher, dass die notwendigen Kapazitäten zur Erreichung der vorgegebenen Termine sichergestellt sind. Zur Koordination der Arbeiten am Bau ist rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, ein verbindlicher Zeitplan mit der Bauleitung abzuklären. Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung seiner Leistung nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Samstag- und Sonntagsarbeit oder Überstunden werden nicht gesondert vergütet wenn sie zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistung erforderlich werden. Die Koordination der Leistungen obliegt dem Bieter dieses hier angefragten Paketes. Für die Einhaltung der Endtermine ist der Auftragnehmer voll verantwortlich: Die Ausführungsvorbereitung beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung. Die Fertigstellung gilt mit der Abnahme der Bauleistung (inkl. Freigabe der Dokumentation) als erbracht. Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung 1 Satz Ausführungszeichnungen der Architektur , 1 Satz Ausführungszeichnungen HLS und eine Bauleistungsbeschreibung. Die Übergabe erfolgt standardmäßig in digitlaer Form als PDF- und DWG-Dateien. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Bauzeit notwendige Überarbeitungen der Planungsunterlagen ohne Honorierung vorzunehmen. Eventuell erforderliche Überarbeitungen, Nachträge oder Zusätze von bzw. zu Anträgen sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Der Bauleitung muss ein technischer Sachbearbeiter und ein bauleitender Monteur schriftlich benannt werden, die während der gesamten Montagezeit nicht gewechselt werden dürfen, ausgenommen durch Krankheit oder Ausscheiden aus der Firma. Bei Herstellung der Montageplanung sowie bei der Montage sind diese Zusammenhänge und Abhängigkeiten unbedingt zu berücksichtigen. Koordinationsgespräche zwischen den Auftragnehmern sind daher nach Notwendigkeit zu führen und zu protokollieren. Auf die von den übrigen Handwerkern ausgeführten Arbeiten ist Rücksicht zu nehmen. Die durch den Auftragnehmer an Fremdmontagen verursachten Schäden gehen zu seinen Lasten. Übernahme der Gewährleistung und Überwachung der von Subunternehmen bzw. Folgefirmen für die Anlagen vorgenommenen Arbeiten obliegen dem AN. Evtl. Schäden an den Anlagen gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftragnehmers, falls nicht vorher rechtzeitig Anzeige bei der Bauleitung gemacht wurde. Die für die Durchführung seiner Arbeiten sowie für erforderliche Prüfungen und Probebetriebe erforderlichen Energieanschlüsse wie Wasser, Gas, Elektro, etc. stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Vom Auftragnehmer verursachter Bauschutt sowie Rest- und Verpackungsmaterialien sind umgehend täglich ohne Aufforderung zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat alle Folgearbeiten an seinen Installationen (Isolieren und Einputzen der Leitungen, Fliesenarbeiten im Bereich seiner Wand- und Bodenanschlüsse, Einsetzen von Halterungen, Verfüllen von Rohrgräben usw.) verantwortlich zu überwachen und ggf. hierzu Pläne zu liefern. Mustervorlage: Sichtbare Verkleidungen für außen und innen von Wänden, Böden, Decken und Bauelementen sind grundsätzlich zu bemustern. Vom AN sind dem AG Muster für alle einzubauenden Materialien und Profile in Form von Musterstücken und Oberflächenproben vorzulegen. Dem AN obliegt auch ohne besondere Aufforderung die Bringschuld, unter Berücksichtigung der ihm bekannten Lieferfristen rechtzeitig dem AG und dessen Architekten die ausgeschriebenen bzw. angebotenen Materialien als Muster bis 1,0 m² bzw. 1,0 m Länge zur Genehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, sämtliche Lieferfristen zu beachten, damit sowohl für die Bemusterung als auch für Liefertermin ausreichend Zeitraum verbleibt, um die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen einzuhalten. Erst nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber darf mit den Arbeiten begonnen werden. Angebotene Fabrikate sind mit Datenblättern, Gütenachweisen und ggf. Zulassungen zu belegen. 6. Allgemeine Vorbemerkungen Allgemein: Die angegebenen Maße sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Maße sind am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen Prüfzeugnisse entsprechend den Anforderungen des Leistungstextes vorweisen und den Anforderungen genügen. In den Rohraufhängungen und Rohrschellen sind Streifen aus wärmebeständigem und schalldämmendem Material einzulegen. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind genügend große Rohrhülsen einzubauen. Im Bereich der Rohrhülsen sind die Rohrleitungen mit Isolierschalen zu umhüllen. Eine Verbindung zwischen Rohr und Beton bzw. Mauerwerk ist nicht statthaft. Zubehör wie Form- und Paßstücke werden übermessen. Verbindungs- und Befestigungselemente einschl. Schweiß-, Löt- und Dichtungsmaterial, Verschnitt, Rohrverbindungen, Kleinmaterial wie Dübel, Rosetten,Schrauben, Laschen, Konsolen, Abhängungen, Rohr- und Stützschellen, evtl. notwendige Festpunkte sowie Gleitlager und dergleichen gehören auch zum Leistungsumfang und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Das stellenweise Nachbrechen von Aussparungen aller Art zum Zwecke der Montage ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Dazu gehört auch das Einschlitzen von Rohrbögen. Für die Isolierung aller Leitungsarten ist ausreichend Platz bei der Montage vorzusehen. Das Zusammenisolieren von mehreren Rohrleitungen ist unstatthaft. Bei Gemeinschafts-Nutzräume, Wirtschafts- und Maschinenräume sowie Verkehrsflächen etc. im Kellergeschoss und Tiefgarage muss eine lichte Durchgangshöhe von 2,0 m unbedingt eingehalten werden.Dämmstoffdicken sind einzubeziehen. Alle in Fußbodenkanälen und abgehängten Decken verlegten wärmeführe Rohrleitungen sind mit alukaschierter Mineralfaserisolierung zu versehen, Steigleitungen erhalten eine Isolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen.Die Stöße der Isolierung in den Steigleitungen sind zum Raum hin anzuordnen. Die Isolierung ist entsprechend den aktuellen rechtlichen Forderungen auszuführen. Des weiteren sind die Vorschriften der zuständigen Brandbehörde zu berücksichtigen. Mit den Rohrinstallationsarbeiten ist während der Rohbauarbeiten, nach Aufforderung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin, zu beginnen. Die Leistungs- und Liefergrenze für den Anschluss an die Grundleitungen endet an Außenkante der Kellerwände. Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in die Einheitspreise einzurechnen. Hinweise zu KfW40plus: Durch den Baustandard "KfW40plus" ist ein besonderes Augenmerk auf die korrekte und energieoptimierte Auslegung der technischen Anlagen zu richten Unnötig lange Leitungswege bzw. Umlenkungen, aber auch unter/überdimensionierte Bauteile etc. sind zu vermeiden. Auffälligkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Wärmebrücken die durch technische Bauteile oder z.B. Rohrdurchführungen entstehen könnten, sind durch den Einsatz entsprechender Zusatzbauteile (wie z.B. mit isolierenden Eigenschaften) auf das Mindestmaß zu reduzieren Heizung: Sämtliche Feuerungsanlagen, Maschinen, Pumpen, Motore usw. müssen grundsätzlich wartungs- und geräuscharm laufen. Die Pumpendrücke sind entsprechend der endgültigen festgelegten Ausführung nachzurechnen. Alle Geräte, Maschinen, Armaturen und Absperrorgane sind grundsätzlich mit Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen zu liefern, auch wenn diese nicht immer im LVZ aufgeführt sind. Alle eingebauten Heizflächen müssen mit einem Grundanstrich nach DIN 55 900 versehen sein. Die Heizflächen sind so mit den Rohrleitungen zu verbinden, dass sie leicht lösbar und abnehmbar sind. Auf eine strömungstechnisch einwandfreie Gestaltung der Leitungsführung ist zu achten. Abzweige in der Verteilleitung sind aufzuschuhen. Der innere Radius der verwendeten Schweißbogen bzw. handgearbeiteten Bogen hat mind. dem 1 ½-fachen Rohrdurchmesser zu entsprechen. Querschnittsverengungen sind durch exakte Ausführung der Schweißarbeiten auf alle Fälle zu vermeiden. Bei Wand- bzw. Fußbodendurchführungen freiliegender Rohrleitungen sind auf beiden Seiten Rosetten anzubringen. Die Anschlüsse an die Heizkörper sind so anzuordnen, dass die Rohrbogen ganz innerhalb bzw. außerhalb der Wand oder des Fußbodens liegen und die Wand- bzw. Fußbodenrosetten sauber versetzt werden können. Unnötige Bögen und Schleifen an den Heizkörperanschlüssen sind durch richtigen Einsatz von Eck- oder Durchgangsventilen zu vermeiden. Vor Montagebeginn ist die Rohrführung mit den Auftragnehmern der anderen technischen Gewerke, wie Sanitär und Elektro, zu besprechen, um Überschneidungen zu vermeiden. Abwasserleitungen und Lüftungskanäle sind vor allen anderen Leitungen vorrangig. Die Rohrausdehnung ist durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. In die Verteil- und Steigleitungen sind nach Erfordernis Festpunkte einzubauen. Nach der Verlegung und vor dem Isolieren der Leitungen und Schließen der Schlitze sind die Heizleitungen einer Druckprobe zu unterziehen. Der Prüfdruck hat dem Anlagen-Betriebsdruck + 1,5 bar, jedoch mind. 4 bar zu entsprechen. Die Druckprobe kann - wenn der Baufortschritt dies erforderlich macht - ohne besondere Vergütung in Teilabschnitten gefordert werden. Die Rohrnetzdruckprüfungen hat der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Entsprechend den Erfordernissen sind Teilstrecken gesondert zu prüfen. Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in die Einheitspreise einzurechnen. Sanitär: Der Auftraggeber behält sich die endgültige Modellwahl der sanitären Einrichtungsgegenstände vor und ist deshalb vor der Bestellung vom Auftragnehmer zu unterrichten. Auf eine strömungstechnisch einwandfreie Gestaltung der Leitungsführung ist zu achten. In den Wasserverteilungsleitungen dürfen nur weite Bogen und T-Stücke mit gebogenen Abzweigen eingebaut werden. Kurze Bogen oder Winkel dürfen nicht verwendet werden. Bei Mischbatterien und Ausläufen ist das Kaltwasser nach rechts zu legen. Jeder Strang ist absperr- und entleerbar zu verlegen und gem. DIN 1988 zu be- und entlüften. Jeder sanitäre Einrichtungsgegenstand ist mit einer Vorabsperrung an die Wasserleitung anzuschließen. Bei gefliesten Wänden sind die Armaturen und Anschlüsse auf Fugenschnitt zu setzen. Der Fliesenschnitt ist mit der Bauleitung festzulegen. Abwasserleitungen sind in dem in den Plänen eingetragenen Gefälle zu verlegen. Bei Verlegung im Erdreich ist zu beachten: Die Sohle des Rohrgrabens ist im Kanalgefälle auszuheben, so dass die Rohre auf gewachsenen Boden zu liegen kommen. Abwasserleitungen sind in ein 10 cm hohes Sandbett zu legen. Das Zuschütten des Rohrgrabens hat lagenweise zu geschehen und zwar so, dass keine groben Teile unmittelbar auf den Rohren liegen. Vor Montagebeginn ist die Rohrführung mit den Auftragnehmern der anderen technischen Gewerke, wie Heizung und Elektro, zu besprechen, um Überschneidungen zu vermeiden. Abwasserleitungen und Lüftungskanäle sind vor allen anderen Leitungen vorrangig. Nach der Verlegung und vor dem Isolieren der Wasserleitungen und Schließen der Schlitze sind die Leitungen einer Druckprobe von 10 bar zu unterziehen. Die Druckprobe kann, wenn der Baufortschritt dies erforderlich macht, ohne besondere Vergütung in Teilabschnitten gefordert werden. Die Druckprobe ist vorher der Bauleitung bekannt zu geben. Regenwasser-Fallleitungen innerhalb des Gebäudes sind mit diffusionsdichter Wärmedämmung zu isolieren. Schmutzwasser Fallleitungen sind dann zu isolieren, wenn die Gefahr von Geräuschbelästigung oder Kondensatbildung durch Kaltlufteinfall (oberer bereich von Entlüftungsleitungen) gegeben ist. Waschtische, WCs und Wannen sind auf schalldämmende Unterlagen zu installieren. Zwischen Wand- und Wannenrand ist ein Schnittschutzband (Flexzarge) so am Wannenrand zu befestigen, dass dieses durch den Fliesenleger in die Flächenabdichtung eingebunden werden kann. Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in die Einheitspreise einzurechnen. Leistungsumfang: In den Einheitspreisen enthalten und einzukalkulieren sind insbesondere alle für die Ausführung der angebotenen Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Absperrungen und dgl. Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten: Lieferung aller zur vollständigen Leistung notwendigen Materialien zur Baustelle. Transporte auf der Baustelle und fachgerechter Einbau Fachgerechter Einbau mit allen zur Montage erforderlichen Arbeitsrüstungen und Montagehilfen Ausführung der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit dem AN vom AG festgesetzt werden, einschließlich dem Umsetzen der Materialien. Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie dessen spätere Entfernung Technische Bearbeitung Maßnahmen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften und der Baustellenverordnung. Der Unternehmer hat rechtzeitig alle zur Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen vorzunehmen. Sämtliche Rohrleitungen sind immer einzeln zu isolieren. Darauf ist bei der Leitungsverlegung besonders zu achten. Die Leitungsführung ist vor Beginn der Montage mit allen beteiligten Firmen genauestens durchzusprechen. Auf die Wärmedehnung der Leitungen ist besonders Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls sind Dehnungsschleifen oder Kompensatoren einzubauen. Alle Leitungen an der Kellerdecke sind in Abständen von höchstens 2 m mit Pendelschellen an der Decke zu befestigen. Senkrechte Leitungen werden stockwerksweise befestigt, wenn nicht ein geringerer Abstand erforderlich ist. Die Anschlüsse für Wasser, Strom, etc. sind selbst zu erstellen und mit Zwischenzählern zu versehen. Der Bedarf ist mit der zuständigen Baufirma abzurechnen. Der Zeitablauf für die Montage, auch wenn am Tage noch ungenau bestimmt, wird vom Auftragnehmer voll anerkannt. Nachgewiesene Verzögerungen des Auftragnehmers und dadurch entstehende Behinderungen anderer Ausbaufirmen werden von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Achtung: Die Installationshöhen sind teilweise über 3,00m hoch. Diese sind den entsprechenden Plänen zu entnehmen und ewaige Mehrkosten für Gerüststellungen, etc. sind mit einzukalkulieren. 7. Technische Vorbemerkungen für Heizungsanlagen DIN 18380 In allen Wand - und Deckendurchführungen sind die brandschutztechnischen Bestimmungen der Leitungsanlagenrichtlinie ( LAR ) einzuhalten Der Platz für Außenfühler, Raumfühler und Temperaturwähler ist der Elektrofirma vor den Verputzarbeiten anzugeben. Der Außenfühler darf nicht über einem Fenster montiert werden. Die Rohre sind an den Schnittflächen anzufräsen. Das Rohrnetz ist, unter Umständen in mehreren Abschnitten, einer zuverlässigen Dichtigkeitsprobe zu unterziehen. Nach Fertigstellung ist die gesamte Anlage noch einmal abzudrücken und bei der Probeheizung genau einzuregulieren. In allen Rohrbefestigungen sind ausreichend bemessene Schalldämmeinlagen nach DIN 4109 einzulegen, um Geräuschübertragungen auszuschließen. Der Verdrahtungsplan für die Steuer - und Regelanlagen ist zusammen mit dem Lieferanten der Regelanlagen zu erstellen und rechtzeitig der Elektrofirma zu übergeben. Die Einweisung und Einregulierung hat durch einen Fachmann der Regelfirma zu erfolgen. Rauchrohre müssen mit Steigung zum Kamin verlegt werden. Vor Ausführungsbeginn sind alle für die Heizungsanlage zutreffenden Maße, insbesondere die Stellflächen der Heizkörper, mit der Bauleitung nach den örtlichen Erfordernissen zu überprüfen und festzulegen. Mit den Preisen des Angebotes sind folgende Leistungen abgegolten: a ) Durchspülen der gesamten Leitungen und alle Prüf- und Druckproben, auch abschnittsweise b) Inbetriebnahme der Anlage sowie die Übergabe an den Bauherrn nach Fertigstellung mit Einweisung und allen erforderlichen Bedienungsanweisungen. c) Einregulieren der gesamten Anlage. d) Querschlitze für Anschlussleitungen, Mauerdurchbrüche bis 15 cm Dicke sowie Nachbrecharbeiten an Aussparungen aller Art. für Sanitäranlagen ( DIN18381 ) In allen Wand - und Deckendurchführungen sind die brandschutztechnischen Bestimmungen der Leitungsanlagenrichtlinie ( LAR ) einzuhalten Vor Ausführungsbeginn sind alle Maße sowie die Standort - und Höhenlage aller sanitären Einrichtungsgegenstände im Benehmen mit der Bauleitung nach den gegebenen örtlichen Erfordernissen zu überprüfen und festzulegen. Für alle Wasserleitungen dürfen nur Bogenformstücke verwendet werden. Es dürfen nur Armaturen und Geräte mit Prüfattest Gruppe I eingebaut werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ist nach Fertigstellung der Geräuschpegel höher als in DIN 4109 vorgeschrieben, wird kostenlose Auswechselung gefordert, bzw. kann der kostenlose Einbau von Schalldämpfern verlangt werden. Das Rohrnetz ist, unter Umständen in mehreren Abschnitten, einer zuverlässigen Dichtigkeitsprobe zu unterziehen. Nach Fertigstellung ist die gesamte Anlage noch einmal abzudrücken. In allen Rohrbefestigungen sind ausreichend bemessene Schalldämmeinlagen nach DIN 4109 einzulegen, um Geräuschübertragungen auszuschließen. Mit den Preisen des Angebotes sind folgende Leistungen abgegolten: a) Die verantwortliche Bauleitung nach § 75 und 77 der Bay.BO. b) Alle Prüf- und Druckproben, auch abschnittsweise. c) Inbetriebnahme der Anlage sowie die Übergabe an den Bauherrn nach Fertigstellung mit Einweisung und allen erforderlichen Bedienungsanweisungen. d) Einregulieren der Warmwasser -Zirkulation. e) Querschlitze für Anschlußleitungen, Mauerdurchbrüche bis 15 cm Dicke sowie Nachbrecharbeiten an Aussparungen aller Art. 8. Inbetriebnahme und Abnahme Die Inbetriebnahme, das Einfahren, Einmessen usw. der Anlage ist so vorzunehmen, daß die Prüfung und Abnahme problemlos erfolgen kann. Die Abnahme ist rechtzeitig schriftlich anzumelden und so vorzubereiten, daß diese reibungslos und einwandfrei vonstatten gehen kann. Gegebenenfalls müssen Teile der Anlage, Bauabschnitte u.ä.m. vorweg oder in Etappen abgenommen werden. Sind Abnahmen von Einzelteilen oder im Gesamten von TÜV/TÜY, Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsamt u.ä. erforderlich oder vom Auftragnehmer gewünscht, so sind diese rechtzeitig zu beantragen, durchführen zu lassen und die Abnahmebescheinigung zur Endabnahme vorzulegen. Die Fertigstellung der Anlage oder Anlagenteile sind durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sowie die Durchführung der Abnahme schriftlich zu fordern. Die geforderten Revisionsunterlagen sind dieser Forderung beizulegen. Sonst wird keine Abnahme durchgeführt! Vom AG wird 1 Abnahme und 1 Nachabnahme durchgeführt. Sollten aufgrund von Mängeln weitere Abnahmen erforderlich werden, gehen die Kosten hier für zu Lasten des Auftragnehmers. Die Inbetriebnahme der Anlage hat in Zusammenarbeit mit den am Bau installierenden Firmen zu erfolgen. Die Abnahme der Anlage bzw. Anlagenteile erfolgt nur nach vom Auftragnehmer durchgeführten und schriftlich nachgewiesenen Leistungsmessungen, Einregulierungen, Funktionsüberprüfungen und erforderlichen Einweisungen des Bedienungspersonals. 9. Abrechnung Zwischenrechnungen müssen dem jeweiligen Gesamtleistungsstand entsprechen, d. h. Massenerhöhungen durch das letzte Aufmaß sind mit eingeschlossen. (Wachsende Rechnung). Die Durchführung der Aufmaße und Aufmaßzusammenstellungen ist eine Leistung des Auftragnehmers. Art, Form und Gliederung dieser Leistung bestimmt die Bauleitung. Es können nur die Materialien im Aufmaß erfasst und abgerechnet werden, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind (z. B. einbetoniert oder mit Rohrleitungen fest verbunden). 10. Gewährleistungsfrist Nach BGB 5 Jahre. Beginn der Gewährleistungsfrist nach mängelfreier Schlussabnahme der Gesamtanlage. 11. Schutzrechte Dritter Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber dafür, dass durch seine Lieferungen und Leistungen Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Etwaige Entschädigungsansprüche und Lizenzgebühren sind nur vom Auftragnehmer zu tragen. Vom Architekten bzw. von den Fachingenieuren gestellte Zeichnungen und Modelle und deren Vervielfältigungen dürfen nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung anderweitig verwendet oder veröffentlicht werden.
Krieger + Schramm Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis im Gewerk Heizung, Sanitär, Lüftung
001 Heizungstechnik - Neubau
001
Heizungstechnik - Neubau
001.01 Wärmeerzeugung und zentrale Verteilung
001.01
Wärmeerzeugung und zentrale Verteilung
001.02 Heizungs-Rohrleitungen und Zubehör
001.02
Heizungs-Rohrleitungen und Zubehör
001.03 Heizkörper
001.03
Heizkörper
001.04 Isolierung
001.04
Isolierung
001.05 Fußbodenheizung
001.05
Fußbodenheizung
001.06 Winterbauheizung
001.06
Winterbauheizung
001.07 Sonstiges (Heizung)
001.07
Sonstiges (Heizung)
002 Sanitärtechnik - Neubau
002
Sanitärtechnik - Neubau
Hinweis VDI 6023 Die gesamte Trinkwasseranlage wir konform zu VDI 6023 errichtet und obliegt somit hohen hygienischen Anforderungen. Bei der Montage sind sämtliche Vorgaben der VDI 6023 umzusetzen. Alle Komponenten sind als verpackte oder verschlossene Bauteile an die Baustelle zu liefern und dort trocken zu lagern. Offene Leitungsenden von Rohren und Bauteilen sind während der gesamten Bauzeit mittels kappen, stopfen oder Abklebungen gegen Verschmutzung zu schützen. Eine Inbetriebnahme des Trinkwassernetzes hat erst nach vorheriger Spülung/Reinigung des Netzes und möglichst kurzfristig vor Beginn des Regelbetriebes zu erfolgen. Wird die TW-Anlage vor Beginn der geregelten Nutzung in Betrieb genommen, obliegt dem AN die Verantwortung für die Sicherstellung eines regelmäßigen Wasseraustausches innerhalb der gesamten Anlage.
Hinweis VDI 6023
002.01 TW-Hausanschluss und Warmwasserbereitung
002.01
TW-Hausanschluss und Warmwasserbereitung
002.02 Trinkwasser-Rohrleitungen und Zubehör
002.02
Trinkwasser-Rohrleitungen und Zubehör
002.03 Entwässerungsrohrleitungen und Zubehör
002.03
Entwässerungsrohrleitungen und Zubehör
002.04 Sanitärobjekte
002.04
Sanitärobjekte
002.05 Isolierung
002.05
Isolierung
002.06 Sonstiges (Sanitär)
002.06
Sonstiges (Sanitär)
003 Lüftungstechnik - Neubau
003
Lüftungstechnik - Neubau
003.01 Lüftung für Wohnungen
003.01
Lüftung für Wohnungen
003.02 Lüftung für Keller und Nebenräume
003.02
Lüftung für Keller und Nebenräume
003.03 Lüftungsleitungen und Weiteres
003.03
Lüftungsleitungen und Weiteres
004 Baunebenarbeiten, Wartung und Allgemeines - Neubau
004
Baunebenarbeiten, Wartung und Allgemeines - Neubau
Stundenlohnarbeiten Die nachfolgend anzugebenden Kosten für von der Bauleitung angeordneter Stundenlohnarbeiten sind als feste Stundenverrechnungssätze (EUR / Arbeitsstunde) gemäß § 15 Ziff.15 VOB/B anzubieten. In ihnen sind unaufgegliedert die Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteile einschl. der Sozialkassenbeiträge und vermögenswirksamen Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind nicht in die Verrechnungssätze einzubeziehen, sondern ggf. gesondert nachzuweisen. Wegezeiten werden nicht vergütet. Sämtliche Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Sie sind auf einem Stundennachweiszettel detailliert mit Angabe des Namens und der Berufsgruppe sowie der im einzelnen verbrauchten Materialien zu erfassen. Die Stundennachweiszettel sind der Bauleitung täglich, jeweils vom vorhergehenden Tage, zur Anerkennung vorzulegen. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter dem Angebot, dass die Verrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden gelten.
Stundenlohnarbeiten
004.__.0010 Stundenlohnarbeiten im Mittellohn Stundenlohn einschl. Tariflohnzuschlag, Sozialkosten, Auslösung, anteilige Fahrtkosten und sonstige Zuschläge für Haupt-/Obermonteur, Monteuer, Helfer und Auszubildende. Anzugeben als Mittellohn für alle Bautätigkeiten.
004.__.0010
Stundenlohnarbeiten im Mittellohn
10,00
h
Hinweis Profilstahlkonstruktion Folgende Position soll notwendige Profilsthalkonstruktionen für Sonderfälle, z.B. zur Erstellung von Wandkonstruktionen oder Aufständerungen auf dem Dach zur Montage von Komponenten, Bauteilen und Rohrleitungen sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Zusatzposition um Leitungsbefestigungen, welche in den jeweiligen Positionen inklusive sind zu vergüten.
Hinweis Profilstahlkonstruktion
004.__.0020 Profilstahlkonstruktion für Sonderanwendungen Profilstahlkonstruktion für spezielle Stütz-, Hänge- und Tragkonstruktion einschl. Befestigungsmaterial, aus feuerverzinktem Stahl, auch für die Ausführung im Außenbereich geeignet, als System-Leicht-Profilstahl, der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist vorzulegen. geplantes Fabrikat: Hilti, Sikla oder gleichwertig. Abrechnung nach den Gewichtsangaben der Hersteller.
004.__.0020
Profilstahlkonstruktion für Sonderanwendungen
20,00
kg
Schlitze und Bohrungen Standardmäßig sind benötigte Schlitze und Bohrungen bzw. Durchbrüche für Steigeleitungen und die zentrale Leitungsführung vorhanden oder werden nach anzeichnen durch den AN bauseitig durch K+S oder einen zugehörigen Baupartner erstellt. Das Anzeichnen der benötigten Kernbohrungen etc. wird nicht gesondert vergütet. Ein Schlitz- und Durchbruchsplan (Ausführungsplanung) wird zuvor durch den AG zur Verfügung gestellt. Kleinere Bohrungen bis ca. Ø 35 mm durch Stahlbeton-, Kalksandstein- oder Trockenbauwände, zur Durchführung von Einzelleitungen  wie z.B. FBH (in der Regel durch Türen), sowie die Erstellung von Ausschnitten in den Trockenbauständern werden nicht gesondert vergütet. Die Vorwände sind regulär so bemessen, dass eine Leitungsverlegung zwischen/hinter den Ständern möglich ist. Nachfolgenden Positionen sollen eventuell notwendige Sonderleistungen vergüten.
Schlitze und Bohrungen
004.__.0030 Anzeichnen der Kernbohrungen Diese Position dient zur Vergütung des Aufwandes zum Anzeichnen von ca. 220 Kernbohrungen. Hierfür werden die Schlitz- und Durchbruchspläne mit allen vermaßten Deckendurchbrüchen von der HLS-Fachplanung bereitgestellt, welche nach Überprüfung mit der Werks- und Montageplanung durch den AN vor Ort angezeichnet werden müssen. Die Erstellung der Kernbohrungen erfolgt üblicherweise durch ein Fremdgewerk.
004.__.0030
Anzeichnen der Kernbohrungen
P
1,00
psch
004.__.0040 Schlitze in Mauerwerkswänden Erstellung von Schlitzen in Mauerwerkswenden aus Ziegel-/Kalksandstein zur Verlegung von Leitungen. z.B. für Außenzapfstellen Schlitztiefe bis 6 cm Schlitzbreite bis 15 cm Höhe/Länge bis 100 cm
004.__.0040
Schlitze in Mauerwerkswänden
E
1,00
St
004.__.0050 An-&Abfahrt Kernbohrer Vergütung der An-& Abfahrtkosten des Kernbohrers
004.__.0050
An-&Abfahrt Kernbohrer
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P
1,00
psch
004.__.0060 Kernbohrung bis Ø 80mm Erstellung einer Kernbohrung durch die Stahlbetondecke oder Stahlbeton/mauerwerkswand, inkl. Rüstzeit und Entsorgung des Bohrkerns Bohrung bis Ø 80 mm Dicke der Rohdecke bis 25 cm
004.__.0060
Kernbohrung bis Ø 80mm
E
1,00
St
004.__.0070 Kernbohrung bis Ø 130mm Erstellung einer Kernbohrung durch die Stahlbetondecke oder Stahlbeton/mauerwerkswand, inkl. Rüstzeit und Entsorgung des Bohrkerns Bohrung bis Ø 130 mm Dicke der Rohdecke bis 25 cm
004.__.0070
Kernbohrung bis Ø 130mm
E
1,00
St
004.__.0080 Kernbohrung bis Ø 180mm Erstellung einer Kernbohrung durch die Stahlbetondecke oder Stahlbeton/mauerwerkswand, inkl. Rüstzeit und Entsorgung des Bohrkerns Bohrung bis Ø 180 mm Dicke der Rohdecke bis 25 cm
004.__.0080
Kernbohrung bis Ø 180mm
E
1,00
St
Beschriftungen und Revisionsunterlagen Beschriftungen und Revisionsunterlagen
Beschriftungen und Revisionsunterlagen
004.__.0090 Bezeichnungsschilder und Flussrichtungspfeile Anbringung von Bezeichnungsschilder aus Kunststoff oder Metall mit Klarsichtabdeckung für dreizeilige Beschriftung an Rohrleitungen, Anlageteilen und/oder Wänden. Weißes Schild mit schwarzer Schrift, Einschl. Befestigungsmaterial und Zubehör Höhe: ca. 50 mm Breite: ca. 100 mm Sowie Anbringung von Flussrichtungspfeilen mit Medienaufdruck zur Kennzeichnung der Rohrleitungen. Ebenso Ausführung einer Heizkreisbeschriftung an allen FBH-Verteilern mittels geeigneten Kennzeichnungsaufklebern oder kleinen Schildern. Pauschal für alle zentralen Bauteile und Leitungen der Abwasser- und Trinkwasseranlage, wie Hebeanlagen, Pumpen, Filter, Wasserzähler, Absperr- und Sicherheitsarmaturen, Regulierventilen,  Heizungsnachspeisung usw.
004.__.0090
Bezeichnungsschilder und Flussrichtungspfeile
P
1,00
psch
004.__.0100 Heizungsschema in Technikzentrale aufhängen Anlagenschema der Heizung nach erfolgter Installation anpassen und in der Technikzentrale an gut sichtbarer Stelle an der Wand befestigen. Als farbig angelegter Druck, einlaminiert und auf stabiler Rückwand befestigt oder als Direktaufdruck auf Kunststoffplatte oder ähnlichem Material. Abmessung bis DIN A1.
004.__.0100
Heizungsschema in Technikzentrale aufhängen
P
1,00
psch
004.__.0110 Revisionsunterlagen Nach Fertigstellung der Anlagen sind vom Auftragnehmer für die von ihm erbrachten Leistungen Revisionsunterlagen zu erstellen und in digitaler Form zu übergeben. Für Revisionsunterlagen siehe Anlage: 3 Inhaltscheckliste Dokumentationsunterlagen Ohne Vorlage dieser Unterlagen wird keine Abnahme durchgeführt bzw. Schlussrechnung ausgezahlt. Alle Unterlagen sind als Revisionsunterlagen zu kennzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Die Übergabe erfolgt lediglich in digitaler Form, es sind keine schriftlichen Unterlagen notwendig. Alle Zeichnungen sind als PDF und DWG-Datei zu übergeben.
004.__.0110
Revisionsunterlagen
P
1,00
psch
004.__.0120 Revisionsunterlagen (ohne Zeichnungsfortschreibung) Nach Fertigstellung der Anlagen sind vom Auftragnehmer für die von ihm erbrachten Leistungen Revisionsunterlagen zu erstellen und in digitaler Form zu übergeben. Für Revisionsunterlagen siehe Anlage: 3 Inhaltscheckliste Dokumentationsunterlagen Ausgenommen wird hier die Erstellung von fortgeschriebenen Bestandsplänen. Diese werden bauseits durch K+S erstellt. Ohne Vorlage dieser Unterlagen wird keine Abnahme durchgeführt bzw. Schlussrechnung ausgezahlt. Alle Unterlagen sind als Revisionsunterlagen zu kennzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Die Übergabe erfolgt lediglich in digitaler Form, es sind keine schriftlichen Unterlagen notwendig.
004.__.0120
Revisionsunterlagen (ohne Zeichnungsfortschreibung)
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P
1,00
psch
004.__.0130 Zuarbeit Zeichnungsfortschreibung Entragung von relevanten Änderungen in die Ausführungspläne (z.B. Verschiebung von Rohrtrassen/Absperrarmaturen oder Entfall bzw. hinzukommen von Sanitärobjekten/Heizkreisen), welche innerhalb der Bauphase aufgetreten sind und in die Bestandsunterlagen eingearbeitet werden sollten. Zuarbeit in Form von Änderungseintragungen durch den AN in schriftlicher oder digitaler Form, sodass diese von K+S in die Zeichnungen/Berechnungen eingearbetet werden können.
004.__.0130
Zuarbeit Zeichnungsfortschreibung
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P
1,00
psch
Einweisung und Wartung Einweisung und Wartung
Einweisung und Wartung
004.__.0140 Einweisung Betreiber Einweisung eines Betreibers, Hausmeisterservices oder anderweitigen Dienstleisters in die zentralen haustechnischen Anlagen. Inkl. Erläuterung des Anlagenaufbaues anhand der Pläne und vor Ort. Einweisung in die Regelungsmöglichkeiten der technsichen Anlagen. Zeigen der zentralen Absperrarmaturen. Anzubieten als einmaliger Termin (pauschal)
004.__.0140
Einweisung Betreiber
P
1,00
psch
004.__.0150 Wartung zentraler Haustechnik (Heizung / Lüftung / Sanitär / Entwässerung) Wartungsangebot für alle zuvor beschriebenen zentralen (gemeinschaftlichen) technischen Anlagen und Rohrleistungssystem für die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär einschl. Entwässerung. Für Bauteile innerhalb der Wohnungen ist ein separates Wartungsangebot zu erstellen und mit einzureichen. jährlicher Preis für die Überprüfung, Wartung und Reinigung der vertraglich festgelegten Anlagenteile. Inspektion und Wartung mit folgenden Vertragsleistungen: 1 x jährlich incl. An- und Abfahrtskosten incl. Schmier- und Pflegemittel Prüfprotokoll für Messergebnisse Dokumentation der Daten in Tabellen Die Wartung muss nach Checkliste des Herstellers erfolgen. Wartung nach AMEV, Stand 2018 (DIN VDMA 24186) Nachfolgend aufgeführte Komponenten dienen als Orientierung, projektspezifisch können mehr/weniger als die aufgeführten Bauteile wartungsrelevant sein. Heizung: gesamte zentrale Heizungs-/Wärmeerzeugungsanlage nach Herstellervorgabe: Beinhaltet Wärmepumpen, Pufferspeicher, Druckausdehnungsgefäße, Sicherheitsventile, Pumpen, Regelventile, Rückschlagarmaturen, Absperrarmaturen Schlamm- und Schmutzabscheider, Mikroblasenabscheider Heizungswassernachspeisung inkl. Enthärtung und ggf. weitere Komponenten gesamtes Rohrleitungsnetz inkl. Absperr- und Regulierventilen und Differenzdruckreglern (Falls vorhanden auch, Abgasanlagen, Gasarmaturen, Solaranlage und zentrale Warmwasserbereitung.) inkl. Entlüftung der Anlage und Prüfung/Einstellung des Anlagendrucks Sanitär: Hauseingangsstrecke mit Absperrarmaturen, Wasserzähler, Rückspülfilter und ggf. Druckminderer Ventile und Sicherungsarmaturen im Rohrnetz Falls vorhanden: Enthärtungsanlage, Druckerhöhungsanlage Entwässerung: Hebeanlagen inkl. Regelung Rückstauverschlüsse Lüftung (speziell Kellerentfeuchtung): Rohrventilator + Abluftventilatoren inkl. Regelung überprüfen Luftausläse, Schalldämpfer Brandschutztellerventile & Brandschutzklappen Auch Rohrbegleitheizungen für diverse Gewerke sind in Ihrer Funktion zu prüfen. Der anzubietende Preis ist als Wartungskosten pro Jahr anzugeben. Dies ist für den Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren bindend.
004.__.0150
Wartung zentraler Haustechnik (Heizung / Lüftung / Sanitär / Entwässerung)
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P
1,00
Psch
004.__.0160 Wartung je Wohneinheit (Heizung / Lüftung / Sanitär / Entwässerung) Wartungsangebot für alle technischen Anlagen/komponenten. und Rohrleistungssystem für die Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitär einschl. Entwässerung, innerhalb einer Nutzungs-/Wohneinheit. jährlicher Preis für die Überprüfung, Wartung und Reinigung der vertraglich festgelegten Anlagenteile. Inspektion und Wartung mit folgenden Vertragsleistungen: 1 x jährlich incl. An- und Abfahrtskosten incl. Schmier- und Pflegemittel Prüfprotokoll für Messergebnisse Dokumentation der Daten in Tabellen Die Wartung muss nach Checkliste des Herstellers erfolgen. Wartung nach AMEV, Stand 2018 (DIN VDMA 24186) Nachfolgend aufgeführte Komponenten dienen als Orientierung, projektspezifisch können mehr als die aufgeführten bauteile wartungsrelevant sein. 1x jährlich warten: Wohnungsstation inkl. Pumpen und ggf. Durchlauferhitzer Fußbodenheizung, inkl. Entlüftung der Heizung Sichtprüfung von Armaturen, Eckventilen und Abflüssen Abluftventilatoren oder Wohnraumlüftungsgerät inkl. Luftausläsen und Schalldämpfer Filterwechsel in Lüftungskomponenten (falls vorhanden) Der anzubietende Preis ist als Wartungskosten pro Jahr und pro Wohneinheit anzugeben. Dies ist für den Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren bindend. Die Beauftragung erfolgt hier durch den jeweiligen Eigentümer.
004.__.0160
Wartung je Wohneinheit (Heizung / Lüftung / Sanitär / Entwässerung)
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P
1,00
Psch
005 Alternative Heizungstechnik
005
Alternative Heizungstechnik
Hinweis neue Planung Hinweis: Für die nachfolgende Ausschreibung beabsichtigen wir, zusätzlich ein alternatives System anzufragen, um eine wirtschaftliche und funktionale Bewertung der angebotenen Lösungen vornehmen zu können. Im Rahmen dieses Variantenvergleichs sollen die nachstehenden Positionen entfallen, da sie im Alternativsystem nicht benötigt werden bzw. durch systembedingte Komponenten ersetzt werden. Titel 001.01 Wärmeerzeugung und zentrale Verteilung Pos. 001.02.0010-001.02.0050 Edelstahlrohrleitungen Pos. 001.02.0110 Mehrschichtverbundrohr vorisoliert DN 20 Pos. 001.04.0010-001.04.0056 Mineralfaserdämmschalen Pos. 001.02.190 Strangregulierventil Pos. 001.02.200 Steinwolle Brandschutzschale DN 25 Pos. 001.07.0090 Unterstützung des Rohbau- /Tiefbaugewerks beim Verlegen der Nahwärmeleitung Pos. 003.01.0010 bzw. 003.01.0020 - Abluft Wärmepumpe inkl. Zubehör
Hinweis neue Planung
005.__.0010 Qvantum Abluftwärmepumpe QE-6DE QE-6 DE Abluftwärmepumpe Die kompakte Abluftwärmepumpe zum Heizen, Kühlen und Lüften sowie zur Warmwasserbereitung. Nennwärmeleistung QE-6: 1 – 6 kW Energieeffizienzklasse(A +++ -D): QE-6: A ++ /A ++ Maximale Vorlauftemperatur: 58°C Kältemittel (GWP): 513A (631) (Ab 2027 mit natürlichem Kältemittel) Kältemittel Füllmenge: QE-6: 1.350 g Schallleistungspegel: QE-6: 40 – 54 dB (A) Abmessung (L x B x H) in mm: 600 x 620 x 2.050 Leergewicht: QE-6: 170 kg Elektrischer Anschluss: 230 V / 1 Ph / 50 Hz oder 400 V / 3 Ph / 50 Hz Hersteller: Qvantum Typ: QE-6 Art.-Nr.: 1002713
005.__.0010
Qvantum Abluftwärmepumpe QE-6DE
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10,00
St
005.__.0020 Überströmventil 1" Hersteller: Qvantum Typ: Überströmventil 1" Art.-Nr.: 111222
005.__.0020
Überströmventil 1"
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10,00
St
005.__.0030 Inbetriebnahme Abluftwärmepumpe Inbetriebnahme, Funktionskontrolle der Wärmepumpen und Einweisung des Bauherren. Bei Abluftwärmepumpen inkl. Einstellung der Lüftungsventile und des Auslegungsvolumenstroms.
005.__.0030
Inbetriebnahme Abluftwärmepumpe
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P
1,00
Psch
Alternatives Fabrikat Alternatives Fabrikat
Alternatives Fabrikat
005.__.0040 NIBE Abluftwärmepumpe S735-7 NIBE Abluftwärmepumpe S735-7 Serie Standardanlage, Innenaufstellung, dez. Lüftung NIBE Abluftwärmepumpe System S735-7 mit zentraler Abluft und dezentraler Zuluft einschließlich integriertem Brauchwasserspeicher 180 l, Heizung und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Invertergesteuerter Verdichter zur bedarfsbezogenen Anpassung der Heizleistung an die Heizlast, Energiequelle Abluft. Als komplettes Kompaktgerät mit integrierter Abluftwärmepumpe inkl. Ausdehnungsgefäß, Hocheffizienzumwälzpumpe, Wechselventil, betriebsfertig im Gerät integriert. Intuitiv zu bedienendes Regelgerät mit Klartextanzeige und farbigen Touchdisplay. Ermöglicht mittels enthaltener myUplink Funktion die Fernüberwachung per Internet. Zur Aufstellung in Räumen mit geringerer Deckenhöhe kann das Ober und Unterteil getrennt werden. Werksmäßig vorbereitet zur Kombination mit zusätzlichem externem Brauchwasserspeicher vom Typ AHPS / VPBS S300, zur Erhöhung der Brauchwasserkapazität. Technische Daten: Brauchwasserspeicher Volumen: 180 Liter Brauchwasserspeicher: Stahl, emailliert mit integrierter Fremdstromanode Spannung: 400 V Heizleistung über Verdichter 1,5 - 7,0 kW ELT- Heizpatrone integriert: bis 9 kW Kältemittel: R290 Breite/ Tiefe/ Höhe: 600/ 620/ 2000-2025 mm Leergewicht: 248 kg ErP Produktlabel Effizienzklasse Heizung (35 Gr.) / P Design (kW): A+++/6 Warmwasserbereitung / Zapfprofil : A/XL Hersteller: Nibe Typ: Abluftwärmepumpe S735-7 Art.-Nr.: 066133
005.__.0040
NIBE Abluftwärmepumpe S735-7
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10,00
St
005.__.0050 NIBE Raumeinheit RMU S40 Fernbedienung Fernbedienung RMU S40 zu Überwachung und Steuerung der Wärmepumpe. Die Raumeinheit ist mit einem Touchdisplay sowie einem Feuchte- und Temperaturfühler ausgestattet. Spannungsversorgung: 5 - 24 V AC Touchscreen 2,8‘‘ Höhe/Breite/Tiefe: 83/63/21 mm Inkl. Montagerahmen Inkl. Netzteil Netzgerät 12V 1A für RMU S40 ( Art. Nr.: NG12V1A ) zum Einbau in UP Dose Hersteller: Nibe Typ: RMU S40 Art.-Nr.: 067650
005.__.0050
NIBE Raumeinheit RMU S40 Fernbedienung
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10,00
St
005.__.0060 NIBE Regelungsmodul AXC 20 Regelungsmodul für Zusatzfunktionen bei Abluftwärmepumpen wie z.B. Brauchwasserzirkulation, externe Heizungsumwälzpumpe, Außenluftbeimischung. Hersteller: Nibe Typ: AXC 20 Art.-Nr.: 067609
005.__.0060
NIBE Regelungsmodul AXC 20
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10,00
St
005.__.0070 Inbetriebnahme Abluftwärmepumpe Nibe Inbetriebnahme, Funktionskontrolle der Wärmepumpen und Einweisung des Bauherren. Bei Abluftwärmepumpen inkl. Einstellung der Lüftungsventile und des Auslegungsvolumenstroms.
005.__.0070
Inbetriebnahme Abluftwärmepumpe Nibe
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1,00
psch
zusätzliche benötigte Bauteile zusätzliche benötigte Bauteile
zusätzliche benötigte Bauteile
005.__.0080 Kombinierter Mikroblasen-/Schmutzabscheider mit Gewinde, 110 °C, 10 bar Extwin Twist Magnet Kombinierter Luft-/Mikroblasen- und Schlammabscheider mit 360° drehbaren Anschluss für vertikale und horizontale Rohrleitungen in Heiz- und Kühlwassersystemen bzw. geschlossenen flüssigkeitsgefüllten Anlagensystemen. Geeignet für die Medien Wasser und Wasser/Glykolgemisch bis zu einem Mischungsverhältnis von 50/50%. Armatur zur Ansammlung von Gasblasen aus dem Flüssigkeitsstrom über optimiertes Abscheideelement bzw. automatische, permanente Ableitung in die Atmosphäre über integrierten absperrbaren Exvoid-T Großentlüfter mit 3-Wege-Ventil-Unterteil. Armatur zur Ansammlung von Gasblasen aus dem Flüssigkeitsstrom über optimiertes Abscheideelement bzw. automatische, permanente Ableitung in die Atmosphäre über integrierten nicht absperrbaren Exvoid-T Großentlüfter. Armatur für die Entfernung von Partikeln ab einer Größe von 5,0 Mikrometern aus dem Flüssigkeitsstrom mit speziell hierfür gestaltetem Einsatz. Integrierter Hochenergie-Dauermagnet Easy Clip mit Ansteckfunktion für eine schnelle Anbindung ohne zusätzlichen Montageaufwand am Schlamm- und Schmutzabscheider. Hochleistungsmagnet besteht aus einer isostatisch gepressten Neodym Scheibe, der in eine Ansteckhülse aus TPE eingesetzt ist. Hocheffiziente Separierung und Fixierung von ferromagnetischen Partikeln aus dem Fluidstrom direkt in die Abscheidekammer durch axial ausgerichtetes Magnetfeld. Partikel werden durch einfaches Abziehen des Ansteckmagneten vom Abscheidergehäuse und einer anschließenden Reinigung ohne Betriebsunterbrechung dauerhaft und gezielt aus dem System entfernt. Für Wartungsarbeiten kann der Ansteckmagnet durch einfaches Abziehen vom Abscheidergehäuse entfernt werden. Die Reinigung und Entleerung des Schmutzsammelraums ist über einen eigenen Entschlammungskugelhahn ohne Betriebsunterbrechung möglich. Typ: TWT 1 M Gehäusewerkstoff: Messing Magnettyp: Ansteckmagnet Einbauvariante: horizontal Betriebstemperatur: 0 °C - 110 °C Betriebsüberdruck: 10 bar Anschluss : IG 1" Anschlussvariante: Gewinde Max. Volumenstrom: 2.0 m³/h Durchfluss-Kennwert kvs: 12.2 m³/h Durchmesser: 63 mm Max. Höhe: 285 mm Breite: 192 mm Einbaulänge: 100 mm Gewicht: 2.50 kg Hersteller: Reflex Typ: Extwin Twist Magnet 1" Art.-Nr.: 4036705180552
005.__.0080
Kombinierter Mikroblasen-/Schmutzabscheider mit Gewinde, 110 °C, 10 bar
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10,00
St
005.__.0090 Nachspeise-/Füllkombination Liefern und montieren einer stationären Nachspeise-/Füllkombination für geschlossene Heizungsanlagen, bestehend aus: Systemtrenner Typ BA oder CA gemäß DIN EN 1717 zur sicheren Trennung vom Trinkwassernetz. Druckminderer (Einstellbereich ca. 0,2–4 bar). Vollentsalzungs‑Kartusche (Mischbettharz, ca. 0,75 l) mit optischer Verbrauchsanzeige. Ein‑ und ausgangsseitige Absperrarmaturen und vollständiges Montagematerial. Anforderungen: Aufbereitung des Nachspeisewassers nach VDI 2035 (salzarme Fahrweise, Leitfähigkeit < 100 µS/cm). Einbau im Rücklauf des Wärmeerzeugers, Abblaseleitung des Systemtrenners vorschriftsmäßig geführt. Inbetriebnahme, Prüfung von Dichtheit und Funktion, Dokumentation der Wasserwerte.
005.__.0090
Nachspeise-/Füllkombination
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10,00
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