Gerüstbauarbeiten
Aufstockung OP Kulmbach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorwort Bei diesem Leistungsverzeichniss handelt es sich um eine komplette Nachunternehmerleistung. Die Arbeiten sind auf der / bzw. auf die jeweiligen Baustelle auszuführen. Die genauen Adressen sind unter dem Punkt Objektbeschreibung aufgeführt. Bitte beachten Sie für die Bearbeitung der Leistungsverzeichnisse und die korrekte Auswertung sind keine Texteinhalte zu verändern oder zu ergänzen. Anmerkungen zum LV bitte auf einem seperaten Anschreiben aufführen. Bei diesem Bauvorhaben handel es sich um eine Aufstockung einer 1-geschossigen OP-Station Funktionsbereiche der einzelnen Stockwerke: die Aufstockung soll als OP-Bereich mit 2 Operationssälen und Funktionsräumen fungieren. Der Neubau ist durch ein über eine Treppenhaus mit dem darunterliegenenden Bestandsgebäude verbunden. Das Bauvorhaben besteht aus 1 Geschoss und wird mit insgesamt 17 Modulen errichtet. Die Bruttofläche beträgt rund 760 m². Adressen: Fertigungsstätte: CADOLTO MODULBAU GmbH An d. Bahn 2, 07387 Krölpa Bauherr / Baustelle: Klinikum Kulmbach Albert-Schweitzer-Straße 10, 95326 Kulmbach Anlagen: 1. Grundriss 2. Schemaschnitt 3. Skizze Gerüstbereiche 4. Ansichten Bestandsgebäude 5. Geländeangaben 6. Anbindung an Bestand
Vorwort
Modulbauweise Cadolto bietet seinen Kunden von der Planung über die Produktion bis zur Fertigstellung der schlüsselfertigen Gebäude sämtliche Gewerke aus einer Hand an. Die Module, aus denen dann die Gebäude entstehen, werden in den beiden Fertigungsstandorten Cadolzburg und Krölpa gebaut. Das Cadolto-Planungsteam setzt den individuellen Architekturentwurf des Bauherrn in eine modulare Werkplanung um, inklusive der gesamten technischen Ausstattung. Durch den hohen Grad der Vorfertigung im Werk, kann Cadolto im Durchschnitt die Bauzeit gegenüber konventionellen Bauweisen halbieren und dabei fixe Termine für die schlüsselfertige Übergabe anbieten. Dieser hohe Vorfertigungsgrad kann durch die optimalen Rahmenbedingungen erreicht werden. Die Fertigung der einzelnen Module in der Halle ermöglicht ein witterungsunabhängiges Arbeiten ohne Höhenunterschiede. Die gleichbleibenden Temperaturen der Bauteile und die Verarbeitung durch hochqualifiziertes Personal und Partner tragen ebenfalls deutlich zur Qualität bei. Durch diese Faktoren sowie eine effiziente Materiallogistik kann Cadolto die Produktivität gegenüber einer konventionellen Baustelle um 30 bis 50% steigern. Lärm, Staub, Emissionen, Schlechtwetter, Verzögerungen, Handwerkerchaos, Ineffizienz - all das verbindet ein erfahrener Bauherr mit seinen bisherigen Baustellen. Mit der Cadolto-Modulbauweise gehört dies der Vergangenheit an, denn abgesehen von der Fundamenterstellung auf der Baustelle, errichtet Cadolto sein Gebäude innerhalb weniger Tage. Die bis zu 25 Meter langen, 6 Meter breiten und 4 Meter hohen Module kommen per LKW. Von diesen Modulen können bis zu zehn Stück pro Tag montiert werden. Die Module bestehen bei Cadolto aus einer wärmegedämmten Stahlkonstruktion, die beidseitig mit Gipsfaserplatten beplankt sind. In diesen Wänden befindet sich bereits die fertige Installation, die dann auf der Baustelle miteinander verbunden wird. Der Bodenaufbau wird im Regelfall mit Trockenestrichplatten ausgeführt, die auf einer trittfesten Mineralwolle liegen. Grundsätzlich können die Räume der Module im Werk schon weitestgehend oberflächenfertig hergestellt werden.
Modulbauweise
Vertragsbedingungen 1.   Es sind sämtliche zum Vertragsschluss geltenden DIN-/EN-Normen und einschlägigen technischen Vorschriften einzuhalten, die zu einer fachgerechten Ausführung der Leistung maßgeblich sind und die sich auf das Material und dessen Verarbeitung beziehen. 2.   Es sind ausschließlich Systemkomponenten erlaubt, damit eine CE-Kennzeichnung nachweislich erfüllt werden kann. 3.   Der Auftragnehmer hat sich über den Baufortschritt selbstständig zu informieren, um bei Abruf seiner Leistung vorbereitet zu sein. 4.   Der Auftragnehmer ist verantwortlich sein Material selbst in die Fertigungsstätte bzw. auf die Baustelle zu liefern. 5.   Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 6.   Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnung mit verbindlichen Maßangaben vorliegt. Widersprüchlichkeiten sind mit der Fertigungsleitung oder der Bauleitung abzusprechen. 7.   Bereits fertiggestellte Leistungen sind vom Auftragsnehmer gegen Beschädigungen und Verschmutzungen wirksam zu schützen. Verunreinigungen und Beschädigungen sind umgehend zu beseitigen oder zu melden. 8.    Nach Fertigstellung einer Arbeit oder vor einer mehrtägigen Arbeitsunterbrechung (z.B. Wochenende), ist der Arbeitsplatz bzw. die Baustelle sauber zu hinterlassen. 9.   Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter jeweils für die Baustelle bzw. der zu erledigenden Arbeit, mit einer passenden Schutzausrüstung ausgestattet sind. 10.   Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass für seine Mitarbeiter, ausreichend Hand- und geprüftes Elektrowerkzeug vorhanden ist. Ebenso ist ausreichend Verschleißmaterial wie Bohrer, Bits, Schleifpapier etc. mit einzukalkulieren. 11.   Vor Vergabe der Arbeiten sind vom Bieter kostenlos Handmuster/Kollektionen an den Auftraggeber auszuhändigen; diese Muster haben den später vorkommenden Umfang des Aussehens zu dokumentieren. 12.   Die Unterlagen für die Dokumentation sind dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn unaufgefordert und vollständig vorzulegen. Der Umfang der Dokumentation wird vom Bauherrn / Auftraggeber festgelegt und dem Auftragnehmer rechtzeitig mitgeteilt. 13.   Für eine eventuelle Beauftragung zum Pauschalpreis hat der Bieter vorher die Mengen, gemäß den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, eigenverantwortlich festzustellen. 14.   Der Auftragnehmer hat sich bei gegebenenfalls aufkommender Abhängigkeit oder Zusammenarbeit mit anderen Gewerken, selbständig mit diesen abzusprechen. 15.   Es dürfen nur aufeinander abgestimmte und bauaufsichtlich zugelassene Materialien eines Systemherstellers verwendet werden. 16.   Bei zulassungsbedürftigen Arbeiten und Materialien muss der Auftragnehmer den hierfür notwendigen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweis vor Beginn der Arbeit oder Lieferung sowie nach Beendigung seiner Arbeiten die schriftlich bestätigte Ausführungsbestätigung vorlegen. 17.   Vor Beginn der Ausführung sind dem  AG 10 Tage nach Auftragserteilung alle wesentlichen Ausführungszeichnungen zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Es erfolgt lediglich eine Prüfung der Unterlagen. Die Folgen von nicht übernommenen bzw. kommentierten und abgestimmten Prüfeinträgen, gehen zu Lasten des AN. Die Prüfung und Freigabe führt nicht zu einer Mitverantwortung des AG und schränkt die Haftung des AN für die von ihm vorgelegten Planunterlagen nicht ein. 18.   In die Einheitspreise ist auch die Übernahme der Verantwortung im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung einzukalkulieren. 19.   In den Werken und auf den Baustellen  wird das LEAN Management mit der Letzte-Planer-Methode durchgeführt. Der AN bzw. dessen Vertreter auf der Baustelle ist verpflichtet, an den wöchentlichen Treffen teilzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Vertragsbedingungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
Angaben zur Ausführung Gerüstklasse Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten als längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1. Höhenklasse:    H1 Breitenklasse:    W 06 Lastklasse:    3 (bis 2kN/m²) Belagbreite:    0,6m Untergründe und Schutzmaßnahmen (gem. ATV 4.1.1 / 4.1.3) Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Hierfür sind zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Dachhaut vorzusehen und im Einheitspreis mit einzukalkulieren. Die Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Beschädigungen an der Dachhaut sind der Bauleitung unverzüglich zu melden. Das Fassadengerüst wird zur Sicherung gegen Einsinken in das bestehende Erdreich mittels Lagerbohlen b / t / l = 25 / 5 / 100 [cm] an seinen Aufstellpunkten unterlegt. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Befestigung / Gerüststatik Die erforderlichen Gerüst-Befestigungspunkte sind wie in der beiliegenden  Arbeitsanweisung Nr. 31010 und gem. der bsonderen Leistungen im Leistungsverzeichnis nach ATV 4.2.21, 4.2.22 beschrieben, auszuführen. Das Schließen der Verankerungslöcher ist auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes abzustimmen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln und gem. ATV 3.9, 4.1.5. Eine statische Gerüstberechnung kommt nur dann zur Anwendung, wenn ein Gerüst nicht der Regelausführung entspricht. Diese ist gemäß der besonderen Leistung nach ATV 4.2.6 im Leistungsverzeichnis zu erstellen. Typgenehmigungen und Zulassungen sind vorzulegen (gem. ATV 4.1.2). Eingänge und Durchfahrten Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten, damit Flucht- und Rettungswege uneingeschränkt nutzbar sind. Abstand des Gerüstes zur Fassade Der genaue Abstand des Gerüstes zur Fassade wird von der örtlichen Bauleitung angegeben. Grundeinsatzzeit Die Grundeinsatzzeit beträgt 4 Wochen. Die Gerüststellung erfolgt in zwei Abschnitten 1. Abschnitt: Zur Demontage des Bestandsdachs wird das Gerüst bis ca. OK 1.OG erstellt. Die genaue Arbeitshöhe der Gerüstlagen ist mit der Bauleitung nochmals abzusprechen. Die Sicherung der Gerüstanlage ist für diesen Zeitraum freistehend. 2. Abschnitt: Das Gerüst wird zur Modulstellung bis auf OK 2.OG plus erforderliche Absturzsicherung erhöht. Die weitere Verankerung erfolgt mit Gerüstankern, wie unter Befestigung / Gerüststatik beschrieben. Das Gerüst muss im Bereich der Außentreppen in der Phase 1 überspannt werden. Zur Phase 2 Aufgestock und nach Rückmeldung der Bauleitung zur Montage der Außentreppe zurückgebaut werden während die angerenzenden Bereiche stehen bleiben müssen. Höhe der Arbeitslage über Grund Die Höhe der ersten Lage über Baugrund beträgt ca. 2.00 m. Höhe letzte Gerüstlage / Attikalage Die Höhe der letzten Gerüstlage im Bereich der Attika muss so bemessen oder hergestellt werden, dass ein gesicherter Übertritt auf die Dachfläche, sowie ein Arbeiten an der Attikafläche ohne Hinderung möglich ist. Gebäude- und Geländeeckdaten Abmessungen Gebäude    L-Form Länge          40,249m Breite kurze Seite       16,62m Breite Lange Seite       29,32
Angaben zur Ausführung
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
01.02 Gerüstarbeiten Innenbereich
01.02
Gerüstarbeiten Innenbereich
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten