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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
zweigeschossiges, L-förmiges Gebäude aus dem
Jahr 2001. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.817 m².
Bei dem Gebäude handelt sich um einen
Stahlbetonskelettbau mit innenliegenden Stützen und
Stahlbetondecken, sowie einer vorgehängten
Gasbeton-Fassade. Das Gebäude ist zu ca. einem Drittel
unterkellert. Es wird im Erdgeschoss und im 1.
Obergeschoss gewerblich genutzt. Im Kellergeschoss
befinden sich die Haustechnik und einige
Lagerflächen. Die Gesamtnutzfläche beträgt zur Zeit
ca. 1.500 m². Auf der Ost- und auf der Südseite ist
jeweils ein Treppenhaus angeordnet. Am südlichen
Treppenhaus befindet sich ein Aufzug, der
unverändert fortbestehen soll.
Das vorhandene Gebäude soll um ein weiteres Geschoss
erweitert werden. Dadurch entstehen 6 neue
Gewerbeeinheiten in unterschiedlichen Größen.
Tragkonstruktion, Außenwände und Dachkonstruktion
werden in Holz-Bauweise errichtet.
Dafür wird der vorhandene Flachdachaufbau zunächst im
Bereich der tragenden Stützen bis zur
Stahlbetonrohdecke zurückgebaut und die neuen
Holz-Stützen aufgestellt. Einige aussteifende Wände
in Stahlbeton, sowie die Treppenhauskerne werden bis
unter die neue Dachkonstruktion hochgeführt.
Anschließend werden die Holz-Rahmen-Elemente der
Außenwände und die Dachkonstruktion
eingebracht. Es erfolgt ein neuer Flachdachaufbau, bei
dem die Dämmung des alten Daches optimaler
Weise wieder verwendet werden soll. Zur Belichtung
innen liegender Räume oder Flure werden diverse
Lichtkuppeln montiert.
In die Fassadenelemente werden neue, 3-fach-verglaste
Kunststofffenster eingesetzt.
Anschließend erfolgt der Innenausbau und die
Installation der haustechnischen Elemente.
Bis auf die erwähnten Stahlbetonwände werden alle
weiteren Innenwände als Metallständerwände mit
beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten
hergestellt. Es ergeben sich aufgrund der
Anforderungen bei Brand- und Schallschutz
unterschiedliche Wandstärken und Ausführungen.
Das neue Obergeschoss wird unabhängig von der
bestehenden Heizungsanlage über eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Die Außeneinheit wird
auf dem Dach des Gebäudes aufgestellt,
die Inneneinheit im Technikraum des 2. Obergeschosses.
Die Gewerbeeinheiten werden mit den erforderlichen
Sanitärräumen und Teeküchen ausgestattet.
Für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserführung
werden die vorhandenen Leitungsnetze
erweitert. Die Versorgung mit Warmwasser in den
einzelnen Gewerbeeinheiten erfolgt über
Durchlauferhitzer. Eine Klimatisierung der Büroräume
ist nicht vorgesehen.
Das Grundstück ist mit einer Zufahrt vom Beeskowdamm
aus erreichbar. Für Baucontainer oder
Lagerflächen können in Absprache mit der Bauleitung
Flächen in geringem Umfang zur Verfügung
gestellt werden.Weitere Flächen für Personalräume
stehen im Kellergeschoss des Gebäudes zur
Verfügung. Während der Bauzeit ist auf den laufenden
Betrieb in den unteren Geschossen
Rücksicht zu nehmen.
Jeder AN ist verpflichtet für seine Bauleistung
notwendige Detailangaben in Form einer Werk- und
Montageplanung zur Verfügung zu stellen. Kosten für
die Vervielfältigung der vom Architekten 1-fach zur
Verfügung gestellten Werkplanungsunterlagen bzw. für
den erneuten Ausdruck von aktualisierten Plänen
und Zeichnungen trägt der AN. Die Unterlagen werden in
Form von PDF und GAEB-Dateien übergeben.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen
Baubesprechungen statt, zu denen alle
beteiligten Firmen einen bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden haben. Die Teilnahme an den
Baubesprechungen ist Pflicht. Das Protokoll dieser
Besprechungen ist für alle am Bau Beteiligten
verbindlich. Die festgelegten Termine sowie die
Inhalte werden automatisch Vertragsbestandteil.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die
Gesamtfertigstellung wird in Absprache
mit dem AG festgelegt.
Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen
Bauzeitpläne aufstellen, bzw. bei den
Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für
alle am Bau Beteiligten verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit
berechtigt, einzelne Personen für die Fortführung von
Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu
verweisen,von denen eine Gefährdung anderer ausgeht.
Dies
ist insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen
gegenüber Dritten ausgesprochen werden oder die
Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss)
gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat
der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
und sogenannte Auftragsbestätigungen des
Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht
Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen zu
treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte
Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV aufgeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderungen oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Gasbeton im Bestand
01
Gasbeton im Bestand
01.__. 1 Fensteröffnung herstellen Fensteröffnung in vorhandener Gasbeton-Außenwand im 1.
Obergeschoss ( Südseite ) herstellen.
Größe: ca. 2,00 x 1,85 m ( b x h )
01.__. 1
Fensteröffnung herstellen
2,00
St
01.__. 2 Stahlwinkel für Fenstersturz Liefern und einbauen eines Stahlwinkels gemäß
Detailangabe
zur Fenstersturzausbildung über neu eingeschnittenen
Fensteröffnungen im 1. OG.
Der Winkel ist von Stütze zu Stütze einzuarbeiten und
gem.
Statik anzuschließen, inkl. Befestigungsmaterialien.
Länge des Winkels: ca. 5,40 m
In fix und fertiger Arbeit.
01.__. 2
Stahlwinkel für Fenstersturz
2,00
St
01.__. 3 Teil-Fensteröffnung herstellen Teil-Fensteröffnung in vorhandener Gasbeton-Außenwand
des
Treppenhauses 1 herstellen. Es handelt sich nur um zwei
senkrechte Einschnitte rechts und links über 2
Gasbeton-Lagen
bis zum darunter liegenden Fensterelement.
Größe: ca. 2,10 x 1,00 m ( b x h )
01.__. 3
Teil-Fensteröffnung herstellen
1,00
St
01.__. 4 Porenbeton- Wand, 625 mm Porenbeton-Wand bestehend aus:
Wandplatten d=250 mm
Länge bis: 7150 mm
Breite: 625 mm
Längskanten: beidseitig gefast
Feuerwiderstandsklasse: F90
Betongüte: P3,3/0,5 bzw. P4,4/0,6
Einbauhöhe: bis max. ca. 11,60 m
Wandplatten abladen und unmittelbar an der
Verwendungsstelle
zwischenlagern. Nach Montagezeichnung auf vorhandener
Gasbetonwand montieren, einschl. Lieferung der losen
Verankerungsteile, jedoch ohne Dehn- und
Anschlussfugen.
Fensteröffnungen sind gemäß Werkplanung anzuarbeiten.
Einbau: horizontal
Montage von Außen: vor die Konstruktion
Montagehöhe: ca. 7,00 bis 11,60 m ( 2. Obergeschoss )
Fugenabdichtung: Vertikalfugen, aussen
Fugenabdichtung: Horizontalfugen, aussen.
In fix und fertiger Arbeit, einschl. Gestellung aller
erforderlichen
Gerüste für die Montage.
Verwendetes Material:
01.__. 4
Porenbeton- Wand, 625 mm
4,985
m²
01.__. 5 Zulage Fensteröffnung Zulage Fensteröffnung einarbeiten, Größe 2,10 x 1,85 m
01.__. 5
Zulage Fensteröffnung
1,00
St
01.__. 6 Stahlwinkel für Fenstersturz Liefern und einbauen eines Stahlwinkels gemäß
Detailangabe
zur Fenstersturzausbildung über neu eingeschnittenen
Fensteröffnungen im 1. und 2. OG Treppenhaus.
Der Winkel ist von Stütze zu Stütze einzuarbeiten und
gem.
Statik anzuschließen, inkl. Befestigungsmaterialien.
Länge des Winkels: ca. 3,20 m
In fix und fertiger Arbeit.
01.__. 6
Stahlwinkel für Fenstersturz
2,00
St
01.__. 7 Innenverfugung mit modifiziertem Mörtel als Zulage. Innenverfugung mit modifiziertem Mörtel als Zulage.
Fasen bleiben sichtbar.
01.__. 7
Innenverfugung mit modifiziertem Mörtel als Zulage.
5,00
m²
01.__. 8 Abkleben der Fenster
01.__. 8
Abkleben der Fenster
225,00
m²
01.__. 9 Reinigen der Bestandsfassaden Reinigen der Bestandsfassaden mittels Abfegen
01.__. 9
Reinigen der Bestandsfassaden
757,65
m²
01.__. 10 Aussenbeschichtung Reinacrylat-Kunstharzdispersion
01.__. 10
Aussenbeschichtung Reinacrylat-Kunstharzdispersion
762,65
m²
01.__.0011 Entsorgung Abbruchmaterial Gasbeton Fach- und umweltgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials (Gasbeton), das bei der Herstellung der Fensteröffnungen gemäß den Positionen [Position 01.__. 1](#boq-element-6) und [Position 01.__. 3](#boq-element-8) anfällt.
Die Entsorgung umfasst das Aufnehmen, Laden, Transportieren und Deponieren des Materials inkl. aller Gebühren.
01.__.0011
Entsorgung Abbruchmaterial Gasbeton
1,00
psch
01.__.0012 Grundierung der Gasbetonfassade Liefern und Aufbringen eines geeigneten Voranstrichs/einer Grundierung auf die gereinigten Bestandsfassaden und die neuen Porenbeton-Wandflächen als Vorbereitung für die nachfolgende Endbeschichtung.
Die Grundierung ist systemkonform zum Endanstrich gemäß [Position 01.__. 10](#boq-element-15) zu wählen.
Abgerechnet wird die tatsächlich grundierte Fläche.
01.__.0012
Grundierung der Gasbetonfassade
762,65
m²