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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
zweigeschossiges, L-förmiges Gebäude aus dem
Jahr 2001. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1.817 m².
Bei dem Gebäude handelt sich um einen
Stahlbetonskelettbau mit innenliegenden Stützen und
Stahlbetondecken, sowie einer vorgehängten
Gasbeton-Fassade. Das Gebäude ist zu ca. einem Drittel
unterkellert. Es wird im Erdgeschoss und im 1.
Obergeschoss gewerblich genutzt. Im Kellergeschoss
befinden sich die Haustechnik und einige
Lagerflächen. Die Gesamtnutzfläche beträgt zur Zeit
ca. 1.500 m². Auf der Ost- und auf der Südseite ist
jeweils ein Treppenhaus angeordnet. Am südlichen
Treppenhaus befindet sich ein Aufzug, der
unverändert fortbestehen soll.
Das vorhandene Gebäude soll um ein weiteres Geschoss
erweitert werden. Dadurch entstehen 6 neue
Gewerbeeinheiten in unterschiedlichen Größen.
Tragkonstruktion, Außenwände und Dachkonstruktion
werden in Holz-Bauweise errichtet.
Dafür wird der vorhandene Flachdachaufbau zunächst im
Bereich der tragenden Stützen bis zur
Stahlbetonrohdecke zurückgebaut und die neuen
Holz-Stützen aufgestellt. Einige aussteifende Wände
in Stahlbeton, sowie die Treppenhauskerne werden bis
unter die neue Dachkonstruktion hochgeführt.
Anschließend werden die Holz-Rahmen-Elemente der
Außenwände und die Dachkonstruktion
eingebracht. Es erfolgt ein neuer Flachdachaufbau, bei
dem die Dämmung des altes Daches optimaler
Weise wieder verwendet werden soll. Zur Belichtung
innen liegender Räume oder Flure werden diverse
Lichtkuppeln montiert.
In die Fassadenelemente werden neue, 3-fach-verglaste
Kunststofffenster eingesetzt.
Anschließend erfolgt der Innenausbau und die
Installation der haustechnischen Elemente.
Bis auf die erwähnten Stahlbetonwände werden alle
weiteren Innenwände als Metallständerwände mit
beidseitiger Beplankung aus Gipskarton-Bauplatten
hergestellt. Es ergeben sich aufgrund der
Anforderungen bei Brand- und Schallschutz
unterschiedliche Wandstärken und Ausführungen.
Das neue Obergeschoss wird unabhängig von der
bestehenden Heizungsanlage über eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Die Außeneinheit wird
auf dem Dach des Gebäudes aufgestellt,
die Inneneinheit im Technikraum des 2. Obergeschosses.
Die Gewerbeeinheiten werden mit den erforderlichen
Sanitärräumen und Teeküchen ausgestattet.
Für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserführung
werden die vorhandenen Leitungsnetze
erweitert. Die Versorgung mit Warmwasser in den
einzelnen Gewerbeeinheiten erfolgt über
Durchlauferhitzer. Eine Klimatisierung der Büroräume
ist nicht vorgesehen.
Das Grundstück ist mit einer Zufahrt vom Beeskowdamm
aus erreichbar. Für Baucontainer oder
Lagerflächen können in Absprache mit der Bauleitung
Flächen in geringem Umfang zur Verfügung
gestellt werden. Weitere Flächen für Personalräume
stehen im Kellergeschoss des Gebäudes zur
Verfügung.Während der Bauzeit ist auf den laufenden
Betrieb in den unteren Geschossen
Rücksicht zu nehmen.
Jeder AN ist verpflichtet für seine Bauleistung
notwendige Detailangaben in Form einer Werk- und
Montageplanung zur Verfügung zu stellen. Kosten für
die Vervielfältigung der vom Architekten 1-fach zur
Verfügung gestellten Werkplanungsunterlagen bzw. für
den erneuten Ausdruck von aktualisierten Plänen
und Zeichnungen trägt der AN. Die Unterlagen werden in
Form von PDF und GAEB-Dateien übergeben.
Während der Bauzeit finden in regelmäßigen Abständen
Baubesprechungen statt, zu denen alle
beteiligten Firmen einen bevollmächtigten Vertreter zu
entsenden haben. Die Teilnahme an den
Baubesprechungen ist Pflicht. Das Protokoll dieser
Besprechungen ist für alle am Bau Beteiligten
verbindlich. Die festgelegten Termine sowie die
Inhalte werden automatisch Vertragsbestandteil.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die
Gesamtfertigstellung wird in Absprache
mit dem AG festgelegt.
Der AG wird in Absprache mit den ausführenden Firmen
Bauzeitpläne aufstellen, bzw. bei den
Baubesprechungen Einzeltermine vereinbaren, die für
alle am Bau Beteiligten verbindlich sind.
Der Auftraggeber und seine Vertreter sind jederzeit
berechtigt, einzelne Personen für die Fortführung von
Arbeiten abzulehnen oder der Baustelle zu
verweisen,von denen eine Gefährdung anderer ausgeht.
Dies
ist insbesondere dann gegeben, wenn Drohungen
gegenüber Dritten ausgesprochen werden oder die
Baustellensicherheit (z.B. durch Alkoholeinfluss)
gefährdet ist. Die Baustellensprache ist Deutsch.
Auf dem Grundstück Beeskowdamm 6 befindet sich ein
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat
der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
und sogenannte Auftragsbestätigungen des
Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht
Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der
Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der
eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Werkpläne ( Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:50
Vom Auftragnehmer zu beschaffende
Ausführungsunterlagen
Aufmaße, Abrechnungsunterlagen
Vorschriften
Als Vertragsbestandteile für Auftragnehmer und
Auftraggeber
gelten:
VOB/A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DIN 1961
VOB/C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses
Leistungsverzeichnisses sowie alle einschlägigen
DIN-Normen
und Richtlinien.
Die Werkstoffvorschriften, Normen, Richtlinien u.
sonst.
Vorschriften etc.
Genannte Forderungen, Empfehlungen und Hinweise sind
als
Nebenleistungen einzukalkulieren, sofern diese im LV
nicht
extra festgelegt sind.
Unstimmigkeiten
Auf Unstimmigkeiten bei Typenangaben oder
Ausschreibungsunklarheiten ist sofort bei
Angebotsabgabe
schriftlich hinzuweisen. Spätere Nachforderungen
werden nicht
anerkannt.
Festlegungen
Die im LV und in den beiliegenden Plänen vom AG und dem
Bauleiter getroffenen Festlegungen stellen den
Leistungsumfang und die Ausführungsart dar. Für die
einwandfreie, fachlich richtige und allen
einzuhaltenden
Vorschriften entsprechende Ausbildung und Ausführung
der
Arbeiten übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen
und Einrichtungen jeglicher Art sind geeignete
Vorkehrungen zu
treffen.
Verschmutzte Teile sind nach erfolgter Montage zu
reinigen.
Ergänzungen zur Angebotsforderung
Die genauen Bautermine werden in der
Auftragsverhandlung
vereinbart und schriftlich fixiert.
Schlechtwettertage sind von der örtlichen Bauleitung
schriftlich
innerhalb von 12h anzuerkennen. Anerkannte
Schlechtwettertage verlängern die Bauzeit um den
jeweilig
anerkannten Zeitraum.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen
Einzelheiten,
Details, Montageabläufe etc. mit dem Bauleiter zu
besprechen
und festzulegen.
Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich,
die bei
ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen
gemäß
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft zu
erbringen.
Bewachung und Verwahrung der mitgebrachten
Baustellenunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung,
Materialien usw. sind Sache des Auftragnehmers oder
seiner
Erfüllungsgehilfen (auch während der Arbeitsruhe). Der
Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn
sich
diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Der Auftragnehmer hat für den Transport des benötigten
Materials auf die Baustelle selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
angelieferte
Materialien schnellstens vor Ort eingebaut werden.
Verpackungsmaterial, Bauschutt u. Restmüll hat der AN
auf
eigene Kosten zu entsorgen.
Die im LV angeführten Massen können sich um mehr als
10% nach oben oder unten ändern, ohne irgendwelche
Preisänderung oder Entschädigung ( abweichend zur VOB
).
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Bietererklärung
1. Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der
örtlichen Verhältnisse an der Baustelle erbieten wir
uns, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu den
eingesetzten Preisen auszuführen.
2. Wir erkennen vorbehaltlos die dem Angebot zu
Grunde
liegenden Verdingungsunterlagen und Vorbemerkungen als
verbindlichen Vertragsinhalt an.
3. Wir erklären, dass wir gegen Haftpflichtschäden
aus
unseren Arbeiten mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von .................................. Euro
ausreichend versichert sind.
4. Die komplette Fertigungsleistung wird im eigenen
Betrieb
mit eigenen Arbeitskräften hergestellt. Der Einsatz von
Subunternehmern ist vom Auftraggeber ausdrücklich zu
genehmigen.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Bieters
Bietererklärung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für Personalaufenthalt Baustelleneinrichtung für Personalaufenthalt
sowie zur Arbeitserleichterung und
Durchführung der Arbeiten einrichten,
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten
wieder räumen.
Beinhaltet u. a. Baucontainer, Lifte,
Scherenarbeitsbühnen sowie sonstige für
die Ausführung erforderliche Einrichtungen
01.__. 1
Baustelleneinrichtung für Personalaufenthalt
1,00
psch
01.__. 2 Mobilkran inkl. Kranführer für Mobilkran inkl. Kranführer für
Materialtransport und Richten der Binder
Mobilkran: Liebherr MK140
01.__. 2
Mobilkran inkl. Kranführer für
E
1,00
h
01.__. 3 Turmdrehkran Liebherr Schnelleinsatzkran 81K Turmdrehkran Liebherr Schnelleinsatzkran 81K
Technische Informationen:
-max. Auslad. 45,0 m
-Hakenhöhe 26,0 m
-Tragkraft an der Spitze 1.400 kg
-Tragkraft max. 6.000 kg
-Drehradius 2,75 / 3,50 m
Liefern, Auf- und Abbauen
01.__. 3
Turmdrehkran Liebherr Schnelleinsatzkran 81K
1,00
psch
01.__. 4 Monatsmiete für Turmdrehkran Monatsmiete für Turmdrehkran
01.__. 4
Monatsmiete für Turmdrehkran
4,00
Mo
01.__.0005 Entsorgung von Holzabfällen und Verschnitt Containergestellung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen, die im Zuge der in diesem LV beschriebenen Arbeiten anfallen. Hauptsächlich Holz- und Holzwerkstoffabfälle (Verschnitt), Verpackungsmaterialien und Reste von Dämmstoffen. Die Entsorgung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.
01.__.0005
Entsorgung von Holzabfällen und Verschnitt
1,00
psch
02 Tragwerk/Zimmererarbeiten
02
Tragwerk/Zimmererarbeiten
02.__. 1 Konstruktionsvollholz Konstruktionsvollholz (KVH) roh tech. getr.
liefern
02.__. 1
Konstruktionsvollholz
E
1,00
m³
02.__. 2 Brettschichtholz Brettschichtholz (BSH), Fichte Gl28c Nsi
liefern, für alle Hölzer bis 24 cm Breite
02.__. 2
Brettschichtholz
30,09
m³
02.__. 3 Brettschichtholz Brettschichtholz (BSH), Fichte Gl28c Nsi
liefern, für alle Hölzer über 24cm Breite
02.__. 3
Brettschichtholz
29,38
m³
02.__. 4 Montage von Stützen Montage von Stützen aus Brettschichtholz
(BSH) GL28c Nsi
LxBxH: 3,40m x 0,40m x 0,60m
02.__. 4
Montage von Stützen
36,00
St
02.__. 5 Montage von Binder Montage von Binder 1 aus Brettschichtholz
LxBxH: 16,63m x 0,16m x 0,60m
02.__. 5
Montage von Binder
4,00
St
02.__. 6 Montage von Binder Montage von Binder 2 aus Brettschichtholz
(BSH) GL28c Nsi
LxBxH: 24,67m x 0,16m x 0,60m
Binder wird Aufgrund der Länge in 2 Teilen
geliefert
02.__. 6
Montage von Binder
3,00
St
02.__. 7 Montage von Binder Montage von Binder 3 aus Brettschichtholz
(BSH) GL28c Nsi
LxBxH: 18,47m x 0,16m x 0,60m
02.__. 7
Montage von Binder
4,00
St
02.__. 8 Montage von Koppelpfette a Montage von Koppelpfette a aus
Brettschichtholz (BSH) GL28c Nsi LxBxH:
6,36m x 0,16m x 0,30m
02.__. 8
Montage von Koppelpfette a
9,00
St
02.__. 9 Montage von Koppelpfette b Montage von Koppelpfette b aus
Brettschichtholz (BSH) GL28c Nsi LxBxH:
4,65m x 0,16m x 0,30m
02.__. 9
Montage von Koppelpfette b
32,00
St
02.__. 10 Kosten für spezielle Holzbauverbinder Kosten für spezielle Holzbauverbinder wie
z.B. Balkenträger, Hirnholzverbinder,
Einhangprofile, Bolzen etc.
genauer Preis kann erst bei Erstellung der
Ausführungsstatik ermittelt werden
02.__. 10
Kosten für spezielle Holzbauverbinder
1,00
psch
03 Decken aus Brettschichtholz
03
Decken aus Brettschichtholz
03.__. 1 Decke aus Brettschichtholz Decke aus Brettschichtholz (BSH), Fichte
liefern und verlegen
Deckenelemente aus BSH Gl24h Nsi
Elementbreite: 720mm
Elementstärke: 240mm
( Deckenfläche inkl. Loggien, Treppenhäuser und
Aufzugsraum
berechnet )
03.__. 1
Decke aus Brettschichtholz
952,61
m²
03.__. 2 Zulage zur Herstellung von Bohrungen Zulage zur Herstellung von Bohrungen in
BSH-Decke zur Leitungsdurchführung von
Dunstrohren und Schwanenhälsen Ø110mm
03.__. 2
Zulage zur Herstellung von Bohrungen
22,00
St
03.__. 3 Zulage zur Herstellung von Öffnungen Zulage zur Herstellung von Öffnungen in BSH-Decke zur
Leitungsdurchführung 20x20cm
03.__. 3
Zulage zur Herstellung von Öffnungen
E
1,00
St
03.__. 4 Zulage zur Herstellung von Öffnungen Zulage zur Herstellung von Öffnungen in
BSH-Decke zur Leitungsdurchführung
50x50cm
03.__. 4
Zulage zur Herstellung von Öffnungen
E
1,00
St
03.__. 5 Zulage zur Herstellung von Öffnungen Zulage zur Herstellung von Öffnungen in
BSH-Decke 0,84 x 0,84m für Oberlichter
03.__. 5
Zulage zur Herstellung von Öffnungen
17,00
St
03.__. 6 Zulage zur Herstellung von Öffnungen Zulage zur Herstellung von Öffnungen in
BSH-Decke 1,04 x 1,04m für Oberlichter
03.__. 6
Zulage zur Herstellung von Öffnungen
6,00
St
03.__. 7 Zulage zur Herstellung von Öffnungen Zulage zur Herstellung von Öffnungen in
BSH-Decke 1,24 x 1,24m für
Rauchabzugsfenster
03.__. 7
Zulage zur Herstellung von Öffnungen
2,00
St
03.__. 8 Herstellen der Elementstoßverbindung Herstellen der Elementstoßverbindung mit
OSB/4, 25mm stark, 10cm breit
Ausfräsung der Elemente oberhalb zur
Verbindung der Elemente untereinander,
befestigt nach Angaben Statik
03.__. 8
Herstellen der Elementstoßverbindung
1.331,50
m
03.__. 9 Anbringen von Kompriband Anbringen von Kompriband 2-4mm zwischen
den Elementen sowie auf den
Außenwänden, vor Verlegung der Elemente
zur Gewährleistung der Luftdichtheit
Fabrikat: Isocell OMEGA BG1
03.__. 9
Anbringen von Kompriband
1.485,90
m
03.__. 10 Verlegen einer Bauzeitabdichtung Verlegen einer Bauzeitabdichtung auf der
fertig verlegten Holzdecke zum Schutz vor
Witterungseinflüssen
Fabrikat: Isocell Timber Protect
03.__. 10
Verlegen einer Bauzeitabdichtung
952,61
m²
03.__. 11 Verlegen von Dämmung Verlegen von Dämmung am Deckengürtel
der BSH-Decke an den Außenwänden mit
Steico flex 60mm
03.__. 11
Verlegen von Dämmung
154,49
m
03.__. 12 Schließen des Deckengürtels Schließen des Deckengürtels nach
Verlegung der Dämmung mit Gutex
Multiplex-top 35mm, wie Außenwände
Zuschnitt ca. 28cm
03.__. 12
Schließen des Deckengürtels
154,49
m
03.__.0013 Zulage Sicherung von Deckenöffnungen Zulageposition für das fachgerechte und durchsturzsichere Sichern von hergestellten Deckenöffnungen (z.B. für Oberlichter, Leitungsdurchführungen) mittels lastverteilender Beläge (z.B. Bohlen) oder Schutznetzen gemäß den Anforderungen der BG Bau. Die Sicherung ist bis zum Einbau des jeweiligen Bauteils vorzuhalten.
Abgerechnet wird die Anzahl der gesicherten Öffnungen.
03.__.0013
Zulage Sicherung von Deckenöffnungen
47,00
St
03.__.0014 Dampfbremsfolie auf BSH-Decke Liefern und Verlegen einer flächigen, feuchtevariablen Dampfbremsfolie auf der Oberseite der Brettschichtholz-Deckenelemente. Inklusive fachgerechtem, luftdichtem Verkleben aller Überlappungen und Anschlüsse an aufgehende Bauteile (Wände, Stützen) mit systemkonformen Klebebändern und Dichtmassen.
sd-Wert variabel, z.B. Fabrikat Isocell Olefin. Abgerechnet wird die verlegte Fläche.
03.__.0014
Dampfbremsfolie auf BSH-Decke
953,00
m²
04 Außenwände in Holzrahmenbauweise
04
Außenwände in Holzrahmenbauweise
04.__. 1 Richtschwelle Richtschelle aus KVH liefern und montieren
zum Höhenausgleich der Bestandsdecke
sowie zur Montage der Wände
inkl. unterfüttern mit Mörtel, Befestigung
mittels Timber Connect 10x130 und
Mauersperrbahn
Querschnitt Schwelle: 60/160
04.__. 1
Richtschwelle
152,45
m
04.__. 2 Herstellen von Außenwänden Herstellen, liefern und montieren der
Außenwände in
Holzrahmenbauweise. Stiele, Rähm und
Schwelle gleicher Querschnitt, Wandaufbau
von außen nach innen:
-Gutex Multiplex-top - 35mm
-Holzständerwerk (KVH) - 60/160mm
-Isocell Zellulose Einblasdämmung - 160mm
-OSB/3 - 15mm
-Steico install - 60mm
Wandhöhe ca. 3,80m
Wandstärke: 32,1cm
Fenster >2,5m² werden nach VOB von der
Gesamtfläche abgezogen
04.__. 2
Herstellen von Außenwänden
580,15
m²
04.__. 3 Herstellen der Attika Herstellen, liefern und montieren der Attika
in Holzrahmenbauweise. Stiele, Rähm und
Schwelle gleicher Querschnitt, Wandaufbau
von außen nach innen:
-Gutex Multiplex-top - 35mm
-Holzständerwerk (KVH) - 60/160mm
-Steico flex - 160mm
-OSB/3 - 15mm
Höhe der Attika ca. 80cm von OK Holzdecke
04.__. 3
Herstellen der Attika
123,59
m ²
04.__. 4 Z-Folie Liefern und montieren einer Z-Folie im
Sockelbereich der Außenwände zur
fachgerechten Wasserableitung
Fabrikat: Isocell OMEGA WD
04.__. 4
Z-Folie
306,98
m
04.__. 5 Zulage Fensteröffnungen Zulage für das Herstellen von
Fensteröffnungen 0,90 x 1,80 m ( 1,00 x 1,85 m ) in
Holzrahmenbauwände
04.__. 5
Zulage Fensteröffnungen
7,00
St
04.__. 6 Zulage Fensteröffnungen Zulage für das Herstellen von
Fensteröffnungen 2,00 x 1,80 m ( im Mittel ) in
Holzrahmenbauwände
inkl. Sturz zur Lastabtragung aus BSH Gl24c
160x200mm
04.__. 6
Zulage Fensteröffnungen
30,00
St
04.__. 7 Abkleben der Stöße Abkleben der Stöße und Bauteilanschlüsse
zur Herstellung der luftdichten Ebene von
innen
04.__. 7
Abkleben der Stöße
459,78
m
04.__. 8 Abkleben der Stöße Abkleben der Stöße und Bauteilanschlüsse
zur Herstellung der windichten Ebene von
außen
04.__. 8
Abkleben der Stöße
503,87
m
04.__.0009 Anschluss an Bestandsgebäude Herstellen des Anschlusses der Holzrahmenbau-Außenwände an die bestehende Stahlbeton-Attika bzw. das Bestandsmauerwerk. Inklusive aller notwendigen Abdichtungsarbeiten mit Kompribändern, Folien und Dichtstoffen zur Gewährleistung der Wind- und Schlagregendichtheit gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
Abgerechnet wird die Länge des Anschlusses.
04.__.0009
Anschluss an Bestandsgebäude
155,00
m
05 Fassadenbekleidung - Holz
05
Fassadenbekleidung - Holz
05.__. 1 Herstellen einer Hinterlüftungsebene Herstellen einer Hinterlüftungsebene aus
Latten, bestehend aus einer vertikalen
Lattung 30/50 mm auf der
Holzweichfaserplatte sowie einer
horizontalen Traglattung 40/60 mm, zur
fachgerechten Hinterlüftung der
Fassadenbekleidung
05.__. 1
Herstellen einer Hinterlüftungsebene
703,74
m²
05.__. 2 Lüftungswinkel Liefern und montieren eines Lüftungswinkels
30/70, Alu, blank, ober- und unterhalb der
Fassadenbekleidung sowie Fensterstürzen und Brüstungen
zur
fachgerechten Hinterlüftung und Schutz vor
Insekten
05.__. 2
Lüftungswinkel
444,28
m
05.__. 3 Tropfblech Tropfblech aus Titanzink liefern und an
Geschossübergang montieren
Zuschnitt bis 20cm, 3x gekantet
05.__. 3
Tropfblech
154,49
m
05.__. 4 Fassadenbekleidung - Skyline Natur Kontrast Liefern und montieren einer
Fassadenbekleidung aus nordischer Fichte,
Profil: Skyline Natur, mit gebrochenen
Kanten, Nut- und Feder-Verbindung,
in verschiedenen Deckbreiten: 49mm (in
28mm Stärke), 76mm und 101mm (jeweils
in 22mm Stärke), inklusive schwarzer
Kontrastfeder zur
Betonung der Fugen.
Vertikale Verlegung auf vorbereiteter
Traglattung, gemischt im freien Verband.
05.__. 4
Fassadenbekleidung - Skyline Natur Kontrast
713,45
m²
05.__. 5 Zulage Fassadenbekleidung Zulage für das Anarbeiten der Fassadenbekleidung an
Fensteröffnungen 0,90 x 1,80m
inkl. Laibungsbretter aus 3-Schichtplatte,
Fichte, 19mm, Zuschnitt ca. 16cm,
Kompriband zur Schlagregendichtheit,
Steico fix Unterfenster Holzfaserdämmkeil
für Fensterbänke und Gutex Multitop 35mm
als Überdämmung für Fensterrahmen
05.__. 5
Zulage Fassadenbekleidung
7,00
St
05.__. 6 Zulage Fassadenbekleidung Zulage für das Anarbeiten der
Fassadenbekleidung an Fensteröffnungen
2,00 x 1,80m
inkl. Laibungsbretter aus 3-Schichtplatte,
Fichte, 19mm, Zuschnitt ca. 16cm,
Kompriband zur Schlagregendichtheit,
Steico fix Unterfenster Holzfaserdämmkeil
für Fensterbänke und Gutex Multitop 35mm
als Überdämmung für Fensterrahmen
05.__. 6
Zulage Fassadenbekleidung
30,00
St
06 Planungs- und Vorbereitungsleistungen
06
Planungs- und Vorbereitungsleistungen
06.__. 1 Werk- und Montageplanung Erstellen einer prüffähigen Werk- und Montageplanung
auf
Grundlage der zur Verfügung gestellten
Ausführungsplanung.
Nach Freigabe der Werk- und Montageplanung durch den
AG,
wird der Abbund erstellt.
06.__. 1
Werk- und Montageplanung
1,00
psch
06.__. 2 Statik- und Ausführungsstatik Erstellen einer prüffähigen Statik sowie
Ausführsstatik auf
Grundlage der zur Verfügung gestellten
Ausführungsplanung.
06.__. 2
Statik- und Ausführungsstatik
1,00
psch
06.__. 3 Erstellen einer vollständigen Dokumentation Erstellen einer vollständigen Dokumentation
über die ausgeführten, in diesem
Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen.
Die Dokumentation umfasst insbesondere:
-Vollständige Planunterlagen des
Auftragnehmers (AN)
-Prüfzeugnisse und Zulassungen sämtlicher
verwendeter Bauprodukte
-Abnahmebescheinigungen, ggf.
durchgeführte Prüf- und Messprotokolle
-Aufstellung aller verwendeten Materialien,
einschließlich Oberflächenbehandlungen
Gliederung und Zusammenstellung in
druckbarer und digitaler Form (PDF)
06.__. 3
Erstellen einer vollständigen Dokumentation
1,00
psch