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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Vertragsbestandteile
Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind:
a) die Leistungsbeschreibung,
b) die Besonderen Vertragsbedingungen,
c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen,
d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen,
e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen,
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen.
g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung (
VOB " als Ganzes")
Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen
deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese
in der genannten Reihenfolge.
2. Das Angebot muss vollständig ausgefüllt
undrechtsverbindlich unterschrieben sein.
Alternativ-Angebote
in gleichwertiger Qualität sind erwünscht.
Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit
erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen
beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen
des Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche
Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären.
Eigene Ausführungs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen und sogenannte
Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine
Gültigkeit und
werden nicht Vertragsbestandteil.
2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis
vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot
zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige
Massenabweichungen innerhalb einer zu
vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag
schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche
Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist,
bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht
angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des
in der Vergabeverhandlung festgelegten
Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot
ausgewiesenen Einheitspreise und unter
Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung
vereinbarten Nachlasses.
3. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der
Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der
Baustelle,
über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und
Stromversorgung zu unterrichten. Spätere
Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden
nicht anerkannt.
4. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung
zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der
örtlichen
Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die
auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen
sind, werden nicht anerkannt.
5. Der Unternehmer hat den
gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben, der
Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den
Verpflichtungen aus den Tarifforderungen,
Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen
Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen.
Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende
Bescheinigungen vorzulegen.
5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des
fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei
Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei
Nichtvorlage
erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften
Bruttorechnungssumme nach Abzug des
Sicherheitseinbehal-
tes.
6. Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der
Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und
Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen
Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb
während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige
Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.
Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit
denEinheitspreisen abgegolten.
6.1 Sollte die Baustelleneinrichtung von einem
anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so
hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten
für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu
beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der
Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler
hat
der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu
installieren.
7. Die Arbeiten werden getrennt nach
Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich
vor, die Arbeiten
getrennt nach Titeln zu vergeben.
8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt
nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so
ausgewiesen wird.
9. Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung
Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos
und
rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen
bauseits vorgenommen, so wird dieses
ausdrücklich erwähnt.
10. Sämtliche auf der Baustelle lagernden
eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom
Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und
Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten
Bauteilen haftet der Unternehmer bis
zurAbnahme.
11. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.
Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind
zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer
diesen Pflichten nicht nach, behält sich
derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der
Unternehmen abfahren zu lassen.
12. Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für
Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und
beträgt
4 Jahre. Die Frist beginnt für alle
Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.
Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel
nach Aufforderung unverzüglich
und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er
dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach
oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber
berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf
Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu
lassen.
13. Wird die im Bauvertrag
vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des
Auftragnehmers
überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden
Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden
und von der Vergütung einbehalten
werden,bis zur Höchstsumme von 5% der
Auftragssumme.
Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als
solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen.
14. Bei Arbeiten jeder Art hat sich der
Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der
Baustelle
Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine
vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum
Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen
und uneingeschränkt für von ihm verursachte
Schäden zu haften.
15. Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers
ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des
Auftraggebers ausgeschlossen.
16. Die Angebotspreise sind für die Dauer
dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist
beginnt mit
dem Tage des Bauvertragsabschlusses.
17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt
werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild.
Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt.
Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten
Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild
anbringen lassen will
18. Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis
erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines
Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss
gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises
ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit
zu erzielen.
19. Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind
unzulässig.
20. Gemäss der Bauordnung hat der Bieter bei
Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der
Baustelle zu bestimmen.
21. Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine
Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder
Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu
leisten. Der Abzug wird bei der
Schlussrechnungsprüfung vorgenommen.
22. Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am
Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von
prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der
Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%
gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell
vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht.
Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung
zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach
Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten
Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie
Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen
Zeiträumen beglichen.
23. Im Falle der Auftragserteilung kann vom
Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer
Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 %
der Bruttoauftragssumme vor
Ausführungsbeginn verlangt werden.
24. Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner
Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit
Einfluss
haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft
ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden.
25. Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer
einschalten möchte, ist in jedem Fall das
Einverständnis
des Auftraggebers erforderlich.
26. Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach
mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung.
Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich
bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen
zu beantragen.
27. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für
die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen,
gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein
Gewerk.
28. Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot
gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl.
getrennt zu vergeben.
29. Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme
folgende Bescheinigungen vor:
- Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete
Beiträge an Sozialversicherung und
Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung.
30. Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
31. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt
des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte
Laufzeit des Vertrages geltenden
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00
durch eine entsprechende Bescheinigung des
Versicherers zu führen.
32. Nebenkostenregelung.
Für bauseitige Zurverfügungstellung von
Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser
sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen
Nebenkostenbeteiligungen von der
Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht:
Bauwasser 0,20 %
Baustrom 0,30 %
Bauwesenversicherung 0,40 %
Schuttcontainer Umlage nach
Inanspruchnahme
.......................................................
......................................................
. .
Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Auf dem Grundstück Haberfeld 7 in 14532 Kleinmachnow
befindet sich ein Einfamilienhaus mit rechtsseitig
angrenzenden Nebengebäuden. Diese Nebengebäude - eine
Garage mit anschließendem, überdachten
Freisitz - sollen bauseits abgetragen werden.
Auf einer bauseits erstellten Betonbodenplatte soll
eine Garage in Holzbauweise errichtet werden.
Dachdecker und Klempnerarbeiten sind ebenfalls
Bestandteil des LV´s.
Während der Bauarbeiten ist der Auftragnehmer für die
Sicherung der Baustelle entsprechen der
behördlichen und berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften, sowie der Unfallverhütungsvorschriften
allein
verantwortlich. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen
und gegen Betreten zu sichern.
Werden gesundheitsgefährdende mineralische Stäube,
z.B. Asbestfeinstaub, Quarzfeinstaub oder andere
Gefahrenstoffe freigesetzt, sind besondere Maßnahmen
festzulegen, die in der Gefahrstoffverordnung bzw.
in den TRGS und BG-Regeln beschrieben sind.
Gebäude, Grundstücke und Anlagen jeder Art, die durch
die Bauarbeiten berührt oder gefährdet werden
können, müssen vom AN vor Baubeginn auf ihre
Beschaffenheit untersucht und dokumentiert werden.
Bestehende Gebäude sind gegen event. Beschädigungen zu
schützen.
Folgende Leistungen müssen im Angebotspreis enthalten
sein:
Erstellung aller Außenwände
Erstellung der Dachkonstruktion
Erstellung der Dachabdichtung incl. Klempnerarbeiten
Fallrohre bis zum Bodenanschluß, Erdleitungen bauseits
Das Grundstück ist über eine eigene Zufahrt ( zu der
Garage ) erreichbar.
Die Entfernung zur Straße beträgt ca. 15,00 m.
Container für Bauschutt müssen auf dem Straßenland
aufgestellt werden.
Das erforderliche Halteverbot ist vom AN zu
organisieren;
die unternehmensbezogene Genehmigung für die
Aufstellung von Containern ist nachzuweisen.
Als Kalkulationshilfe sind folgende Unterlagen dem LV
beigefügt:
Lageplan, Grundriss EG, Schnitt und Ansichten aus den
Bauantragsunterlagen März 2026
Auf dem Grundstück Haberfeld 7 in 14532 Kleinmachnow
01 Planungs- und Vorbereitungsleistungen
01
Planungs- und Vorbereitungsleistungen
01.__. 1 Statische Berechnung Holzwerk Erstellen einer prüffähigen, statischen Berechnung für
die
gesamte Holzkonstruktion der Garage gemäß den aktuell
gültigen Normen. Die Berechnung ist von einem
qualifizierten
Tragwerksplaner zu erstellen und muss alle Nachweise
für die
Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit enthalten. Die
Unterlagen sind dem Auftraggeber vor Beginn der Werk-
und
Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
01.__. 1
Statische Berechnung Holzwerk
1,00
psch
01.__. 2 Statische Berechnung Holzwerk Erstellen einer prüffähigen, statischen Berechnung für
die
gesamte Holzkonstruktion der Garage gemäß den aktuell
gültigen Normen. Die Berechnung ist von einem
qualifizierten
Tragwerksplaner zu erstellen und muss alle Nachweise
für die
Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit enthalten. Die
Unterlagen sind dem Auftraggeber vor Beginn der Werk-
und
Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
01.__. 2
Statische Berechnung Holzwerk
1,00
psch
01.__. 3 Werk- und Montageplanung Erstellen einer prüffähigen Werk- und Montageplanung
auf
Grundlage der zur Verfügung gestellten
Ausführungsplanung.
Nach Freigabe der Werk- und Montageplanung durch den
AG,
wird der Abbund erstellt.
01.__. 3
Werk- und Montageplanung
1,00
psch
02 Zimmererarbeiten
02
Zimmererarbeiten
02.__. 1 Richtschwelle Richtschwelle aus KVH liefern und montieren
zum Höhenausgleich der Bodenplatte/Sockel und Montage
der
Wände inkl. Unterfüttern mit Mörtel, Befestigung
mittels Timber
Connect 10x130 und Mauersperrbahn
Querschnitt Schwelle: 60/140mm
02.__. 1
Richtschwelle
26,33
m
02.__. 2 Außenwände Herstellen, liefern und montieren der Außenwände in
Holzrahmenbauweise. Stiele, Rähm und Schwelle gleicher
Querschnitt, Wandaufbau wie folgt,
Wandaufbau von außen nach innen:
-Steico protect H Putzträgerplatte - 40mm
-Holzständerwerk (KVH) - 60/140mm
-Steico flex - 140mm
-OSB/3 - 15mm
Fenster und Türen >2,5m² werden nach
VOB von der Gesamtfläche abgezogen
02.__. 2
Außenwände
56,90
m²
02.__. 3 Abkleben Abkleben der Stöße und Bauteilanschlüsse
zur Herstellung der luftdichten Ebende von innen
02.__. 3
Abkleben
32,80
m²
02.__. 4 Ausführung Schwellenbereich mit Fermacell Ausführung Schwellenbereich mit Fermacell
Power-Panel-HD 15mm, als zementgebundene,
glasfaserbewehrte Sandwichplatten, Stiele und Schwelle
40cm von UK Schwelle 15mm ausgeklinkt und
Power-Panel-HD
montiert
02.__. 4
Ausführung Schwellenbereich mit Fermacell
22,37
m
02.__. 5 Abdichtung Sockelbereich mit Alujet Abdichtung Sockelbereich mit Alujet
Anschlussstreifen Speed, vollflächig verklebt
auf Powerpanel-HD Platte undBodenplatte/Fundament nach
Herstellervorgaben, ohne Grundierung
02.__. 5
Abdichtung Sockelbereich mit Alujet
22,37
m
02.__. 6 Permiterdämmung Permiterdämmung als überputzbare EPS-Platte liefern und
verklebt im Sockelbereich anbringen
Fabrikat: AKURIT PMD 035 glatt weiß
1000x500x40mm
02.__. 6
Permiterdämmung
22,37
m
02.__. 7 Richtschwelle Richtschwelle aus KVH liefern und zur Montage der
Attika
montieren inkl. Befestigung durch Tellerkopfschraube
8x160 mit
Holzbalken
Querschnitt Schwelle: 60/140
02.__. 7
Richtschwelle
26,33
m
02.__. 8 Attika Herstellen, liefern und montieren der Attika in
Holzrahmenbauweise. Stiele, Rähm und Schwelle gleicher
Querschnitt, Wandaufbau von außen nach innen:
-Steico protect H Putzträgerplatte - 40mm
-Holzständerwerk (KVH) - 60/140mm
-Steico flex - 140mm
-OSB/3 - 15mm
02.__. 8
Attika
13,17
m²
02.__. 9 Attikaentwässerung Herstellen von Durchführungen für die
Attikaentwässerung
02.__. 9
Attikaentwässerung
2,00
St
02.__. 10 Schließen Deckengürtel Schließen des Deckengürtels mit Steico protect H nach
Montage der Attika
Zuschnitt bis 26cm
02.__. 10
Schließen Deckengürtel
26,33
m
02.__. 11 Zulage Türöffnung Zulage für das Herstellen von Türöffnungen 1,20 x
2,25m in
Holzrahmenbauwände inkl. Überdämmung an Sturz und
Laibung aus Steico protect H
02.__. 11
Zulage Türöffnung
1,00
St
02.__. 12 Zulage Toröffnung Zulage für das Herstellen von Toröffnungen 2,25 x
2,76m in
Holzrahmenbauwände inkl. Sturz aus Brettschichtholz
(BSH)
GL24c 14x24cm und Überdämmung an Sturz und Laibung aus
Steico protect H
02.__. 12
Zulage Toröffnung
1,00
psch
02.__. 13 Konstruktionsholz Konstruktionsvollholz (KVH) roh tech. getr. liefern
02.__. 13
Konstruktionsholz
1,35
m³
02.__. 14 Abbund Abbund und Richten der Holzkonstruktion inkl.
Kleineisenteile
02.__. 14
Abbund
66,60
m
02.__. 15 OSB/3 Platten Liefern und Verlegen von OSB/3 Platten, 25mm stark als
Untergrund für nachfolgende Dachabdichtung
Fabrikat: SWISS CRONO OSB/3
02.__. 15
OSB/3 Platten
32,88
m²
02.__. 16 Dämmung Liefern und fachgerechtes Einbringen von
Holzweichfaserdämmung, 200mm stark,
zwischen der Balkenlage.
Fabrikat: Steico flex 036
02.__. 16
Dämmung
33,67
m²
02.__. 17 Dampfsperre Liefern und Verlegen einer Dampfsperre an der
Unterseite der Sparren, Stöße verklebt
Fabrikat: Isocell Airstop 1500 Dampfsperre
02.__. 17
Dampfsperre
32,88
m²
02.__. 18 Dampfsperre als Isolationsebene Liefern und Verlegen von Latten 23x80mm auf der
Dampfsperre
als Installationsebene sowie zur Verwahrung der
Dampfbremse
Abstand ca. 30cm
02.__. 18
Dampfsperre als Isolationsebene
32,88
m²
03 Dachdeckerarbeiten
03
Dachdeckerarbeiten
03.__. 1 Elastomer-Dampfsperrbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer
bituminösen Elastomer-Dampfsperrbahn,
Stöße überlappt und verschweißt, mechanisch
befestigt auf der OSB/3-Platte
Fabrikat: BMI Vedagard Safety blank
03.__. 1
Elastomer-Dampfsperrbahn
32,88
m²
03.__. 2 Hochführen Dampfsperrbahn Hochführen der Dampfsperrbahn auf Höhe der
nachfolgenden
Grund- und Gefälledämmung
Zuschnitt bis 30cm
03.__. 2
Hochführen Dampfsperrbahn
26,33
m
03.__. 3 Wärmedämmung Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten als
Flachplatte
nur liefern
Fabrikat: BMI Thermazone Flachplatte EPS
032 DAA dh 150kPa
Mengennachweis gegen Vorlage Lieferschein
03.__. 3
Wärmedämmung
0,98
m³
03.__. 4 Wärmedämmung Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten, nicht
belüftet, einlagig und dicht gestoßen verlegen,
streifenweise
geklebt, stärke: 50mm
Fabrikat: Thermazone Flachplatte EPS 032
DAA dh 150 kPa
03.__. 4
Wärmedämmung
32,88
m²
03.__. 5 Gefälledämmung Gefälledämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten als
Gefälleplatte nur liefern Fabrikat: BMI Thermazone
Gefälle
EPS 032
DAA dh 150kPa
Mengennachweis gegen Vorlage Lieferschein
03.__. 5
Gef älledämmung
0,78
m³
03.__. 6 Gefälledämmung Gefälledämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten,
einlagig
und dicht gestoßen verlegen, streifenweise geklebt,
stärke:
20-80mm
Fabrikat: Thermazone Gefälle EPS 032 DAA
dh 150 kPa
03.__. 6
Gefälledämmung
32,88
m²
03.__. 7 Trenn- und Schutzvlies Liefern und Verlegen eines Trenn- und Schutzvlies
zwischen
Gefälledämmung/OSB/3 und Dachabdichtungsbahn zur
Verhinderung der Weichmacherwanderung, sowei zum Schutz
der Dachabdichtungsbahn, von unten.
Das Vlies wird sowohl in der Fläche sowie auf und an
der Attika
verlegt.
03.__. 7
Trenn- und Schutzvlies
36,28
m²
03.__. 8 Abdichtungsbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer einlagigen
1,5mm
starken Abdichtungsbahn aus PVC-P-BV Bahnen Fabrikat:
BMI
Wolfin M in schwarz, mechansich befestigt in der
Fläche, Stöße
und Anschlüsse im Heißluftschweißverfahren nach
Herstellervorgaben abgedichtet.
03.__. 8
Abdichtungsbahn
32,88
m²
03.__. 9 Innen- und Außenecken Liefern und fachgerechtes Verlegen von Innen- und
Außenecken an den vorgesehenen Stellen.
Material und Hersteller entsprechen der
Dachabdichtungsbahn
(BMI Wolfin M)
03.__. 9
Innen- und Außenecken
8,00
St
03.__. 10 Hochführen Dichtungsbahn Hochführen der Dachabdichtungsbahn an und auf der
Attika
gemäß Herstellervorgaben
Zuschnitt bis 75cm
03.__. 10
Hochführen Dichtungsbahn
26,33
m
03.__. 11 Verbundblech Liefern und fachgerechtes Verlegen von Verbundblech,
zur
Fixierung der Dachabdichtungsbahn im Attikabereich.
Verbundblech aus sendzimirverzinktem Stahlblech mit
aufkaschierter Kunststoffbahn, Farbe: schwarz, passend
zur Dachabdichtung, auf der Attikaaußenkante montieren.
Das Verbundblech dient gleichzeitig als Vorstoßblech
zur
Aufnahme und Verwahrung der Attikabdeckung
Zuschnitt bis 18cm, 1x gekantet
Fabrikat: BMI Wolfin Verbundblech
03.__. 11
Verbundblech
26,33
m
03.__. 12 Verbundblech Liefern und fachgerechtes Verlegen von Verbundblech,
zur
Fixierung der Dachabdichtungsbahn im Bereich der
Innenund
Außeneckanschlüsse, entsprechend der vorhergehenden
Position.
Zuschnitt bis 16cm, 1x gekantet
Fabrikat: BMI Wolfin Verbundblech
03.__. 12
Verbundblech
54,46
m
03.__. 13 Attikabohle Attikabohle aus OSB/4, 25mm stark liefern und mit
Gefälle nach
innen, montieren
Zuschnitt bis 22cm
Fabrikat: SWISS CRONO OSB/4
03.__. 13
Attikabohle
26,33
m
03.__. 14 Attikaabdeckung Attikaabdeckung aus Titanzink D 0,7mm liefern und
fachgerecht
montieren inkl. Vorstoßblech zur sicheren Verwahrung
und Dehnelementen zur Kompensation von Längsausdehnung
und zur Vermeidung von Spannungsrissen.
Zuschnitt bis 40cm, 4x gekantet
03.__. 14
Attikaabdeckung
26,33
m
03.__. 15 Zulage Eckausbildung Zulage Eckausbildung der Attikaabdeckung einer 90° Ecke
03.__. 15
Zulage Eckausbildung
6,00
St
03.__. 16 Zulage Attikaabdeckung Zulage für das Hochführen der Attikabdeckung an das
Bestandsgebäude als Wandanschlussblech, Höhe: 18cm
03.__. 16
Zulage Attikaabdeckung
4,86
m
03.__. 17 Zulage elastische Anschlussfuge Herstellen einer dauerelastischen Anschlussfuge am
Wandanschlussblech zum Bestandsgebäude. Inklusive
Reinigung des Untergrunds, Einbau eines
Fugenfüllprofils und
Einbringen eines geeigneten, UV-beständigen
Dichtstoffs (z.B.
Silikon oder MS-Polymer).
03.__. 17
Zulage elastische Anschlussfuge
4,86
m
03.__. 18 Klemmschiene Liefern und Montieren einer Klemmschiene aus Titanzink
D
0,7mm zur sicheren Verwahrung des Wandanschlussblechs
03.__. 18
Klemmschiene
4,86
m
03.__. 19 Dachentwässerung Dachentwässerung mit SitaEasy Attikagully DN100 mit
Wolfin
Sondermanschette liefern und fachgerecht einbauen inkl.
-Sita Kiesfang für Attikagully
-PE-Anschlussrohr DN100, 500mm Muffenrohr mit zugfester
Verbindung aus EPDM
-Dampfsperrplatte felx DN100 Rundrohr
-SitaPipe Bogen 87° DN100
-SitaPipe Adapter für Anschlusss an Zinkfallrohr NW100
aus
Titanzink
03.__. 19
Dachentwässerung
2,00
St
03.__. 20 Rohrbogen Rohrbogen Titanzink D 0,7mm Gr.100 liefern und
montieren
03.__. 20
Rohrbogen
2,00
St
03.__. 21 Regenfallrohr Regenfallrohr Metall kreisförmig Gr.100 D 0,7mm
liefern und
montieren inkl. Befestigung in der Fassade
03.__. 21
Regenfallrohr
3,00
m
03.__. 22 Standrohr Standrohr mit Reinigungsklappe DN100
Stahlverzinkt an die Grundleitung liefern und montieren
03.__. 22
Standrohr
2,00
St
04 Putzarbeiten
04
Putzarbeiten
04.__. 1 Armierungsschicht Außenputz Liefern und Aufbringen einer Armierungsschicht auf die
Holzfaser-Putzträgerplatten. Bestehend aus
Armierungsmörtel
und vollflächig eingebettetem Armierungsgewebe.
Ausführung
nach Herstellervorgaben der Putzträgerplatte.
04.__. 1
Armierungsschicht Außenputz
56,90
m²
04.__. 2 Zweilagiger Außenputz Liefern und Aufbringen eines zweilagigen mineralischen
Außenputzes auf die vorbereitete Armierungsschicht.
Bestehend aus Grundputz und Oberputz als gefilzter
oder frei
strukturierter Putz, Körnung 2-3 mm. Farbton nach Wahl
des
AG (Standard weiß/hell). Inklusive aller
Eckausbildungen und
Anschlüsse an Öffnungen.
04.__. 2
Zweilagiger Außenputz
56,90
m²
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__. 1 Gerüst Arbeits- und Schutzgerüst W06/LK3
(Voraussetzung ist die Genehmigung des Nachbarn liegt
schriftlich vor)
aufbauen, vorhalten und abbauen.
Grundstandzeit : 4 Wochen mietfrei
05.__. 1
Gerüst
1,00
psch
05.__. 2 Gerüstmiete Miete für das Gerüst über die Grundstandzeit von 4
Wochen
hinaus
05.__. 2
Gerüstmiete
1,00
Wo