Garage in Holzständerbauweise
Neubau einer Garage - Haberfeld 7
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Vertragsbestandteile Bestandteile des Angebotes und des Werkvertrages sind: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für  Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.           g) die VOB - Teil B und C- neueste Fassung ( VOB " als Ganzes") Bei Abweichungen oder evtl. Widersprüchen zwischen deneinzelnen Vertragsbestandteilen gelten diese in der genannten Reihenfolge. 2.  Das Angebot muss vollständig ausgefüllt undrechtsverbindlich unterschrieben sein. Alternativ-Angebote           in gleichwertiger Qualität sind erwünscht. Sie sind getrennt vom Hauptangebot abzugeben. Soweit         erforderlich, sind Pläne oder Zeichnungen beizufügen. Dem Wahlvorschlag sind die Bedingungen   des  Hauptangebotes zugrunde zu legen.Vermeintliche Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter bis zur Angebotsabgabe zu klären. Eigene Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und sogenannte Auftragsbestätigungen des Bieters haben keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil. 2.a Sofern eine Abrechnung zum Pauschalpreis vorgesehenist, wird der Bieter die dem Angebot zugrundeliegenden Massen überprüfen und etwaige Massenabweichungen innerhalb einer zu vereinbarenden Frist nach dem Vergabezuschlag schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche schriftliche Anzeige nicht innerhalb der vereinbarten Frist, bleibt der Pauschalpreis unverändert. Fristgerecht angezeigte Massenabweichungen führen zur Änderung des in der Vergabeverhandlung festgelegten Pauschalpreises unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Einheitspreise und unter Berücksichtigung des in der Vergabeverhandlung vereinbarten Nachlasses. 3.  Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Auftragnehmerüber die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, über An- und Abfuhrmöglichkeiten, Wasser- und Stromversorgung zu unterrichten. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum werden nicht anerkannt. 4.  Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrundeliegen, können in meinem Büro oder bei der örtlichen Bauleitung eingesehen werden. Nachforderungen, die auf Unkenntnis der Zeichnungen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. 5.  Der Unternehmer hat den gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie den Verpflichtungen aus den Tarifforderungen, Tarifverträgen und sonstigen lohnrechtlichen Vereinbarungen und Bestimmungen nachzukommen. Hierüber sind evtl. von Auftragnehmer entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. 5.a Der AN hat eine Freistellungsbescheinigung des fürihn zuständigen Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorzulegen. Bei Nichtvorlage erfolgt ein Abzug von 15 % der geprüften Bruttorechnungssumme nach Abzug des Sicherheitseinbehal- tes. 6.  Die Baustelleneinrichtungen, einschl. der Herstellung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasseranschlüsse und sonstigen dazugehörigen Einrichtungen für geordneten Baustellenbetrieb während der Gesamtbauzeit, wird durch die anteilige Nebenkostenbeteiligung im Bauvertrag geregelt.           Die eigene Baustelleneinrichtung ist mit denEinheitspreisen abgegolten. 6.1  Sollte die Baustelleneinrichtung von einem anderenUnternehmer geliefert und unterhalten werden, so hat sich der Auftragnehmer an den Verbrauchskosten für Strom/Wasser nach seiner Verbrauchshöhe zu beteiligen, ebenso anteilig an den Kosten der Baustelleneinrichtung und Vorhaltung. Zwischenzähler hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf seine Kosten zu installieren. 7.  Die Arbeiten werden getrennt nach Titelnausgeschrieben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten   getrennt nach Titeln zu vergeben. 8. Die Einheitspreise des Angebotes sind getrennt nachMaterial und Arbeitslohn einzusetzen, falls dies so ausgewiesen wird. 9.  Falls vom Auftraggeber oder der Bauleitung Materialproben verlangt werden, sind diese kostenlos und rechtzeitig zu beschaffen. Werden Materiallieferungen bauseits vorgenommen, so wird dieses ausdrücklich erwähnt. 10.  Sämtliche auf der Baustelle lagernden eigenenBaustoffe sowie die Baustelle selbst sind vom           Unternehmer zu bewachen. Für Diebstähle und Zerstörungen an bereits von ihm fertiggestellten          Bauteilen haftet der Unternehmer bis zurAbnahme. 11.  Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass dieBaustelle ständig in geordnetem Zustand ist.           Eigene Verunreinigungen und Bauschutt sind zubeseitigen und abzufahren. Kommt der Unternehmer           diesen Pflichten nicht nach, behält sich derAuftraggeber vor, Bauschutt und dgl. auf Kosten der           Unternehmen abfahren zu lassen. 12.  Die Gewährleistungsfrist,bzw die Frist für Mängelansprüche regelt sich nach § 13 VOB Teil B und beträgt           4 Jahre. Die Frist beginnt für alle Auftragnehmer mit dem Tag der mängelfreien Abnahme.           Der Auftragnehmer hat festgestellte Mängel nach Aufforderung  unverzüglich           und auf seine Kosten zu beheben. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 13.  Wird die im Bauvertrag vereinbarteFertigstellungsfrist durch Verschulden des Auftragnehmers überschritten, so kann vom Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme verlangt werden und von der Vergütung einbehalten           werden,bis zur Höchstsumme von 5% der Auftragssumme. Dies gilt auch für die im Bauvertrag ausdrücklich als solche vereinbarten vertraglichen Einzelfristen. 14.  Bei Arbeiten jeder Art hat sich der Auftragnehmerselbst zu vergewissern, ob und wo auf der Baustelle Kabel oder Versorgungsleitungen sowie Marksteine vorhanden sind. Er hat alle Maßnahmen zum Schutz der Anlagen selbstverantwortlich zu treffen und uneingeschränkt für von ihm verursachte Schäden zu haften. 15.  Abtretungen von Forderungen des Auftragnehmers ausdiesem Vertrag sind ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgeschlossen. 16.  Die Angebotspreise sind für die Dauer dervereinbarten Ausführungsfrist Festpreise. Die Frist beginnt mit   dem Tage des Bauvertragsabschlusses. 17. Eigene Bauschilder dürfen nicht aufgestellt werden.Jede Baustelle erhält ein gemeinsames Bauschild. Grösse und Gestaltung wird vom Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden anteilig auf alle beteiligten Handwerker umgelegt, sofern der AG ein Schild anbringen lassen will 18.  Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen vor Ausführung in Form eines Nachtragangebotes dem Auftraggeber zur Kentniss gebracht werden. Über die Höhe des Einheitspreises           ist in jedem Fall vor Ausführung Einigkeit zu erzielen. 19.  Preisabsprachen mit anderen Handwerkern sind unzulässig. 20.  Gemäss der Bauordnung  hat der Bieter bei Auftragserteilung einen Fachbauleiter an der Baustelle zu bestimmen. 21.  Für die Dauer der Bauzeit wurde vom Bauherrn eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Jeder Unternehmer hat 0,40 % seiner Abrechnungssumme zu leisten. Der Abzug wird bei der Schlussrechnungsprüfung vorgenommen. 22.  Die Bezahlung erfolgt gemäß Zahlungsplan der am Bau fertiggestellten Arbeiten gegen Vorlage von prüfungsfähigen Zwischenrechnungen.Der Sicherheitseinbehalt bei Abschlagszahlungen beträgt 10%           gemäß VOB Teil B Absatz 6. Eventuell vereinbarte Skonti werden zusätzlich in Abzug gebracht. Aufmaße sind grundsätzlich zusammen mit der Bauleitung zu erstellen. Die Schlußzahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Prüfung der eingereichten Schlussrechnung. Abschlagszahlungen sowie Rechnungen werden in den nach VOB/B vorgeschriebenen Zeiträumen beglichen. 23.  Im Falle der Auftragserteilung kann vom Auftraggeber eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Deutschen Grossbank oder Sparkasse in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme vor Ausführungsbeginn verlangt werden. 24.  Der Auftragnehmer hat vor Ausführung seiner Arbeiten die Vorleistungen, die auf seine Arbeit Einfluss haben, zu prüfen. Falls die Vorleistung mangelhaft ist, muss der AG schriftlich benachrichtigt werden. 25.  Falls ein Auftragnehmer einen Subunternehmer einschalten möchte, ist in jedem Fall das Einverständnis   des Auftraggebers erforderlich. 26.  Die Abnahme der geleisteten Arbeiten erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung der gesamten Leistung. Der Auftragnehmer hat hier rechtzeitig schriftlich bei dem Auftraggeber die Abnahme seiner Leistungen zu beantragen. 27.  Der Auftragnehmer trägt die alleinige Haftung für die Einhaltung aller berufsgenossenschaftlichen, gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen für sein Gewerk. 28.  Der Auftraggeber ist nicht an das Mindestangebot gebunden. Er behält sich vor, einzelne Titel evtl. getrennt zu vergeben. 29.  Der Auftragnehmer legt vor Arbeitsaufnahme folgende Bescheinigungen vor: - Bestätigung über bezahlte Steuern und entrichtete Beiträge an Sozialversicherung und    Berufsgenossenschaft. - Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle. - Unbedenklichkeitsbescheinigung. 30.  Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 31.  Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Erhalt des Auftrages den Nachweis einer für die gesamte Laufzeit des Vertrages geltenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Schaden-Deckungssumme von Euro 250.000,00 durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers zu führen. 32. Nebenkostenregelung. Für bauseitige Zurverfügungstellung von           Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser sowie Bauschuttcontainern werden folgende anteiligen           Nebenkostenbeteiligungen von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht: Bauwasser    0,20 % Baustrom   0,30 % Bauwesenversicherung   0,40 %           Schuttcontainer            Umlage nach Inanspruchnahme ....................................................... ...................................................... . . Datum und Unterschrift des Bieters:
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Auf dem Grundstück Haberfeld 7 in 14532 Kleinmachnow befindet sich ein Einfamilienhaus mit rechtsseitig angrenzenden Nebengebäuden. Diese Nebengebäude - eine Garage mit anschließendem, überdachten Freisitz - sollen bauseits abgetragen werden. Auf einer bauseits erstellten Betonbodenplatte soll eine Garage in Holzbauweise errichtet werden. Dachdecker und Klempnerarbeiten sind ebenfalls Bestandteil des LV´s. Während der Bauarbeiten ist der Auftragnehmer für die Sicherung der Baustelle entsprechen der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie der Unfallverhütungsvorschriften allein verantwortlich. Die Gefahrenbereiche sind festzulegen und gegen Betreten zu sichern. Werden gesundheitsgefährdende mineralische Stäube, z.B. Asbestfeinstaub, Quarzfeinstaub oder andere Gefahrenstoffe freigesetzt, sind besondere Maßnahmen festzulegen, die in der Gefahrstoffverordnung bzw. in den TRGS und BG-Regeln beschrieben sind. Gebäude, Grundstücke und Anlagen jeder Art, die durch die Bauarbeiten berührt oder gefährdet werden können, müssen vom AN vor Baubeginn auf ihre Beschaffenheit untersucht und dokumentiert werden. Bestehende Gebäude sind gegen event. Beschädigungen zu schützen. Folgende Leistungen müssen im Angebotspreis enthalten sein: Erstellung aller Außenwände Erstellung der Dachkonstruktion Erstellung der Dachabdichtung incl. Klempnerarbeiten Fallrohre bis zum Bodenanschluß, Erdleitungen bauseits Das Grundstück ist über eine eigene Zufahrt ( zu der Garage ) erreichbar. Die Entfernung zur Straße beträgt ca. 15,00 m. Container für Bauschutt müssen auf dem Straßenland aufgestellt werden. Das erforderliche Halteverbot ist vom AN zu organisieren; die unternehmensbezogene Genehmigung für die Aufstellung von Containern ist nachzuweisen. Als Kalkulationshilfe sind folgende Unterlagen dem LV beigefügt: Lageplan, Grundriss EG, Schnitt und Ansichten aus den Bauantragsunterlagen März 2026
Auf dem Grundstück Haberfeld 7 in 14532 Kleinmachnow
01 Planungs- und Vorbereitungsleistungen
01
Planungs- und Vorbereitungsleistungen
01.__. 1 Statische Berechnung Holzwerk Erstellen einer prüffähigen, statischen Berechnung für die gesamte Holzkonstruktion der Garage gemäß den aktuell gültigen Normen. Die Berechnung ist von einem qualifizierten Tragwerksplaner zu erstellen und muss alle Nachweise für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit enthalten. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber vor Beginn der Werk- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
01.__. 1
Statische Berechnung Holzwerk
1,00
psch
01.__. 2 Statische Berechnung Holzwerk Erstellen einer prüffähigen, statischen Berechnung für die gesamte Holzkonstruktion der Garage gemäß den aktuell gültigen Normen. Die Berechnung ist von einem qualifizierten Tragwerksplaner zu erstellen und muss alle Nachweise für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit enthalten. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber vor Beginn der Werk- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
01.__. 2
Statische Berechnung Holzwerk
1,00
psch
01.__. 3 Werk- und Montageplanung Erstellen einer prüffähigen Werk- und Montageplanung auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung. Nach Freigabe der Werk- und Montageplanung durch den AG, wird der Abbund erstellt.
01.__. 3
Werk- und Montageplanung
1,00
psch
02 Zimmererarbeiten
02
Zimmererarbeiten
02.__. 1 Richtschwelle Richtschwelle aus KVH liefern und montieren zum Höhenausgleich der Bodenplatte/Sockel und Montage der Wände inkl. Unterfüttern mit Mörtel, Befestigung mittels Timber Connect 10x130 und Mauersperrbahn Querschnitt Schwelle: 60/140mm
02.__. 1
Richtschwelle
26,33
m
02.__. 2 Außenwände Herstellen, liefern und montieren der Außenwände in Holzrahmenbauweise. Stiele, Rähm und Schwelle gleicher Querschnitt, Wandaufbau wie folgt, Wandaufbau von außen nach innen: -Steico protect H Putzträgerplatte - 40mm -Holzständerwerk (KVH) - 60/140mm -Steico flex - 140mm -OSB/3 - 15mm Fenster und Türen >2,5m² werden nach VOB von der Gesamtfläche abgezogen
02.__. 2
Außenwände
56,90
02.__. 3 Abkleben Abkleben der Stöße und Bauteilanschlüsse zur Herstellung der luftdichten Ebende von innen
02.__. 3
Abkleben
32,80
02.__. 4 Ausführung Schwellenbereich mit Fermacell Ausführung Schwellenbereich mit Fermacell Power-Panel-HD 15mm, als zementgebundene, glasfaserbewehrte Sandwichplatten, Stiele und Schwelle 40cm von UK Schwelle 15mm ausgeklinkt und Power-Panel-HD montiert
02.__. 4
Ausführung Schwellenbereich mit Fermacell
22,37
m
02.__. 5 Abdichtung Sockelbereich mit Alujet Abdichtung Sockelbereich mit Alujet Anschlussstreifen Speed, vollflächig verklebt auf Powerpanel-HD Platte undBodenplatte/Fundament nach Herstellervorgaben, ohne Grundierung
02.__. 5
Abdichtung Sockelbereich mit Alujet
22,37
m
02.__. 6 Permiterdämmung Permiterdämmung als überputzbare EPS-Platte liefern und verklebt im Sockelbereich anbringen Fabrikat: AKURIT PMD 035 glatt weiß 1000x500x40mm
02.__. 6
Permiterdämmung
22,37
m
02.__. 7 Richtschwelle Richtschwelle aus KVH liefern und zur Montage der Attika montieren inkl. Befestigung durch Tellerkopfschraube 8x160 mit Holzbalken Querschnitt Schwelle: 60/140
02.__. 7
Richtschwelle
26,33
m
02.__. 8 Attika Herstellen, liefern und montieren der Attika in Holzrahmenbauweise. Stiele, Rähm und Schwelle gleicher Querschnitt, Wandaufbau von außen nach innen: -Steico protect H Putzträgerplatte - 40mm -Holzständerwerk (KVH) - 60/140mm -Steico flex - 140mm -OSB/3 - 15mm
02.__. 8
Attika
13,17
02.__. 9 Attikaentwässerung Herstellen von Durchführungen für die Attikaentwässerung
02.__. 9
Attikaentwässerung
2,00
St
02.__. 10 Schließen Deckengürtel Schließen des Deckengürtels mit Steico protect H nach Montage der Attika Zuschnitt bis 26cm
02.__. 10
Schließen Deckengürtel
26,33
m
02.__. 11 Zulage Türöffnung Zulage für das Herstellen von Türöffnungen 1,20 x 2,25m in Holzrahmenbauwände inkl. Überdämmung an Sturz und Laibung aus Steico protect H
02.__. 11
Zulage Türöffnung
1,00
St
02.__. 12 Zulage Toröffnung Zulage für das Herstellen von Toröffnungen 2,25 x 2,76m in Holzrahmenbauwände inkl. Sturz aus Brettschichtholz (BSH) GL24c 14x24cm und Überdämmung an Sturz und Laibung aus Steico protect H
02.__. 12
Zulage Toröffnung
1,00
psch
02.__. 13 Konstruktionsholz Konstruktionsvollholz (KVH) roh tech. getr. liefern
02.__. 13
Konstruktionsholz
1,35
02.__. 14 Abbund Abbund und Richten der Holzkonstruktion inkl. Kleineisenteile
02.__. 14
Abbund
66,60
m
02.__. 15 OSB/3 Platten Liefern und Verlegen von OSB/3 Platten, 25mm stark als Untergrund für nachfolgende Dachabdichtung Fabrikat: SWISS CRONO OSB/3
02.__. 15
OSB/3 Platten
32,88
02.__. 16 Dämmung Liefern und fachgerechtes Einbringen von Holzweichfaserdämmung, 200mm stark, zwischen der Balkenlage. Fabrikat: Steico flex 036
02.__. 16
Dämmung
33,67
02.__. 17 Dampfsperre Liefern und Verlegen einer Dampfsperre an der Unterseite der Sparren, Stöße verklebt Fabrikat: Isocell Airstop 1500 Dampfsperre
02.__. 17
Dampfsperre
32,88
02.__. 18 Dampfsperre als Isolationsebene Liefern und Verlegen von Latten 23x80mm auf der Dampfsperre als Installationsebene sowie zur Verwahrung der Dampfbremse Abstand ca. 30cm
02.__. 18
Dampfsperre als Isolationsebene
32,88
03 Dachdeckerarbeiten
03
Dachdeckerarbeiten
03.__. 1 Elastomer-Dampfsperrbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer bituminösen Elastomer-Dampfsperrbahn, Stöße überlappt und verschweißt, mechanisch befestigt auf der OSB/3-Platte Fabrikat: BMI Vedagard Safety blank
03.__. 1
Elastomer-Dampfsperrbahn
32,88
03.__. 2 Hochführen Dampfsperrbahn Hochführen der Dampfsperrbahn auf Höhe der nachfolgenden Grund- und Gefälledämmung Zuschnitt bis 30cm
03.__. 2
Hochführen Dampfsperrbahn
26,33
m
03.__. 3 Wärmedämmung Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten als Flachplatte nur liefern Fabrikat: BMI Thermazone Flachplatte EPS 032 DAA dh 150kPa Mengennachweis gegen Vorlage Lieferschein
03.__. 3
Wärmedämmung
0,98
03.__. 4 Wärmedämmung Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten, nicht belüftet, einlagig und dicht gestoßen verlegen, streifenweise geklebt, stärke: 50mm Fabrikat: Thermazone Flachplatte EPS 032 DAA dh 150 kPa
03.__. 4
Wärmedämmung
32,88
03.__. 5 Gefälledämmung Gefälledämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten als Gefälleplatte nur liefern Fabrikat: BMI Thermazone Gefälle EPS 032 DAA dh 150kPa Mengennachweis gegen Vorlage Lieferschein
03.__. 5
Gefälledämmung
0,78
03.__. 6 Gefälledämmung Gefälledämmung aus Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig und dicht gestoßen verlegen, streifenweise geklebt, stärke: 20-80mm Fabrikat: Thermazone Gefälle EPS 032 DAA dh 150 kPa
03.__. 6
Gefälledämmung
32,88
03.__. 7 Trenn- und Schutzvlies Liefern und Verlegen eines Trenn- und Schutzvlies zwischen Gefälledämmung/OSB/3 und Dachabdichtungsbahn zur Verhinderung der Weichmacherwanderung, sowei zum Schutz der Dachabdichtungsbahn, von unten. Das Vlies wird sowohl in der Fläche sowie auf und an der Attika verlegt.
03.__. 7
Trenn- und Schutzvlies
36,28
03.__. 8 Abdichtungsbahn Liefern und fachgerechtes Verlegen einer einlagigen 1,5mm starken Abdichtungsbahn aus PVC-P-BV Bahnen Fabrikat: BMI Wolfin M in schwarz, mechansich befestigt in der Fläche, Stöße und Anschlüsse im Heißluftschweißverfahren nach Herstellervorgaben abgedichtet.
03.__. 8
Abdichtungsbahn
32,88
03.__. 9 Innen- und Außenecken Liefern und fachgerechtes Verlegen von Innen- und Außenecken an den vorgesehenen Stellen. Material und Hersteller entsprechen der Dachabdichtungsbahn (BMI Wolfin M)
03.__. 9
Innen- und Außenecken
8,00
St
03.__. 10 Hochführen Dichtungsbahn Hochführen der Dachabdichtungsbahn an und auf der Attika gemäß Herstellervorgaben Zuschnitt bis 75cm
03.__. 10
Hochführen Dichtungsbahn
26,33
m
03.__. 11 Verbundblech Liefern und fachgerechtes Verlegen von Verbundblech, zur Fixierung der Dachabdichtungsbahn im Attikabereich. Verbundblech aus sendzimirverzinktem Stahlblech mit aufkaschierter Kunststoffbahn, Farbe: schwarz, passend zur Dachabdichtung, auf der Attikaaußenkante montieren. Das Verbundblech dient gleichzeitig als Vorstoßblech zur Aufnahme und Verwahrung der Attikabdeckung Zuschnitt bis 18cm, 1x gekantet Fabrikat: BMI Wolfin Verbundblech
03.__. 11
Verbundblech
26,33
m
03.__. 12 Verbundblech Liefern und fachgerechtes Verlegen von Verbundblech, zur Fixierung der Dachabdichtungsbahn im Bereich der Innenund Außeneckanschlüsse, entsprechend der vorhergehenden Position. Zuschnitt bis 16cm, 1x gekantet Fabrikat: BMI Wolfin Verbundblech
03.__. 12
Verbundblech
54,46
m
03.__. 13 Attikabohle Attikabohle aus OSB/4, 25mm stark liefern und mit Gefälle nach innen, montieren Zuschnitt bis 22cm Fabrikat: SWISS CRONO OSB/4
03.__. 13
Attikabohle
26,33
m
03.__. 14 Attikaabdeckung Attikaabdeckung aus Titanzink D 0,7mm liefern und fachgerecht montieren inkl. Vorstoßblech zur sicheren Verwahrung und Dehnelementen zur Kompensation von Längsausdehnung und zur Vermeidung von Spannungsrissen. Zuschnitt bis 40cm, 4x gekantet
03.__. 14
Attikaabdeckung
26,33
m
03.__. 15 Zulage Eckausbildung Zulage Eckausbildung der Attikaabdeckung einer 90° Ecke
03.__. 15
Zulage Eckausbildung
6,00
St
03.__. 16 Zulage Attikaabdeckung Zulage für das Hochführen der Attikabdeckung an das Bestandsgebäude als Wandanschlussblech, Höhe: 18cm
03.__. 16
Zulage Attikaabdeckung
4,86
m
03.__. 17 Zulage elastische Anschlussfuge Herstellen einer dauerelastischen Anschlussfuge am Wandanschlussblech zum Bestandsgebäude. Inklusive Reinigung des Untergrunds, Einbau eines Fugenfüllprofils und Einbringen eines geeigneten, UV-beständigen Dichtstoffs (z.B. Silikon oder MS-Polymer).
03.__. 17
Zulage elastische Anschlussfuge
4,86
m
03.__. 18 Klemmschiene Liefern und Montieren einer Klemmschiene aus Titanzink D 0,7mm zur sicheren Verwahrung des Wandanschlussblechs
03.__. 18
Klemmschiene
4,86
m
03.__. 19 Dachentwässerung Dachentwässerung mit SitaEasy Attikagully DN100 mit Wolfin Sondermanschette liefern und fachgerecht einbauen inkl. -Sita Kiesfang für Attikagully -PE-Anschlussrohr DN100, 500mm Muffenrohr mit zugfester Verbindung aus EPDM -Dampfsperrplatte felx DN100 Rundrohr -SitaPipe Bogen 87° DN100 -SitaPipe Adapter für Anschlusss an Zinkfallrohr NW100 aus Titanzink
03.__. 19
Dachentwässerung
2,00
St
03.__. 20 Rohrbogen Rohrbogen Titanzink D 0,7mm Gr.100 liefern und montieren
03.__. 20
Rohrbogen
2,00
St
03.__. 21 Regenfallrohr Regenfallrohr Metall kreisförmig Gr.100 D 0,7mm liefern und montieren inkl. Befestigung in der Fassade
03.__. 21
Regenfallrohr
3,00
m
03.__. 22 Standrohr Standrohr mit Reinigungsklappe DN100 Stahlverzinkt an die Grundleitung liefern und montieren
03.__. 22
Standrohr
2,00
St
04 Putzarbeiten
04
Putzarbeiten
04.__. 1 Armierungsschicht Außenputz Liefern und Aufbringen einer Armierungsschicht auf die Holzfaser-Putzträgerplatten. Bestehend aus Armierungsmörtel und vollflächig eingebettetem Armierungsgewebe. Ausführung nach Herstellervorgaben der Putzträgerplatte.
04.__. 1
Armierungsschicht Außenputz
56,90
04.__. 2 Zweilagiger Außenputz Liefern und Aufbringen eines zweilagigen mineralischen Außenputzes auf die vorbereitete Armierungsschicht. Bestehend aus Grundputz und Oberputz als gefilzter oder frei strukturierter Putz, Körnung 2-3 mm. Farbton nach Wahl des AG (Standard weiß/hell). Inklusive aller Eckausbildungen und Anschlüsse an Öffnungen.
04.__. 2
Zweilagiger Außenputz
56,90
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.__. 1 Gerüst Arbeits- und Schutzgerüst W06/LK3 (Voraussetzung ist die Genehmigung des Nachbarn liegt schriftlich vor) aufbauen, vorhalten und abbauen. Grundstandzeit : 4 Wochen mietfrei
05.__. 1
Gerüst
1,00
psch
05.__. 2 Gerüstmiete Miete für das Gerüst über die Grundstandzeit von 4 Wochen hinaus
05.__. 2
Gerüstmiete
1,00
Wo