Putzarbeiten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE: VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung DIN Normen, jeweils neueste Fassung Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen. ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. ZUSCHLAGSFRIST Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen. PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers. TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE: Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt. ÜBERZAHLUNGEN: Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen. ZWISCHENABNAHME: Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme. SCHLUSSABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. MÄNGELANSPRÜCHE: Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre. HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen. BAUWESENVERSICHERUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen. SICHERHEITSLEISTUNGEN:      Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten. NACHUNTERNEHMER: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen. VERTRAGSSTRAFE: Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen. STREITIGKEITEN: Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können. MUSTER: Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. BAUSTELLENREINIGUNG: Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht. GERICHTSSTAND: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV PUTZARBEITEN Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. Gerüst Alle Gerüste sind nach den Unfallverhütungsvorschriften aufzubauen, vorzuhalten und abzubauen. Der Abbau der Gerüste darf erst nach Anweisung der Bauleitung erfolgen. Alle Ankerlöcher sind nach Entfernen des Gerüstes mit PVC - Kappen zu verschließen. Ausführung Sämtliche Wärmedämmplatten, Installationsleitungen aller Art, Schlitze, Materialwechsel, sind vor der Ausführung mit einer engmaschigen Armierung zur Vermeidung von Putzrissen zu überspannen. Maschinen-Innenputz ist mit Richtlatten oder eingelegten Blechwinkeln aufzubringen, alle Ecken, auch Fensterleibungen sind mit Eckschutzschienen auszubilden. Ecken und Kanten sind lotrecht und scharfkantig auszuführen. Anschlüsse an Fenster- und Türstöcke sind fachgerecht mit einem Kellenschnitt einzuschneiden, dies betrifft ebenso die Putzanschlüsse an Holzbauteile wie Pfetten oder Sparren. Putzkanten bei Futtertüren sind mittels Putzlehren herzustellen. Vor der Ausführung von strukturierten Putzen sind mindestens 3 Putzmuster nach Angaben der Bauleitung herzustellen, welche als Basis für die auszuführenden Arbeiten gelten. Sichtbar bleibende Holzteile, wie z.B. Pfetten, Sparren und Vordachschalung, sind vor Verschmutzungen zu schützen, dies hat mit Folien und Klebematerial (keine Nägel oder Heftklammern) zu erfolgen. Nach Beendigung der Putzarbeiten sind alle Abklebefolien und Klebestreifen zu beseitigen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eventuell entstandene Verunreinigungen sind umgehend, vollständig und fachgerecht zu beseitigen. Das fertig geputzte Bauwerk ist komplett besenrein zu übergeben, Putzrückstände, insbesondere auf Betondecken, sind umgehend zu entfernen. Regenfallrohre sind vor Beginn der Außenputzarbeiten abzumontieren, ordnungsgemäß zwischenzulagern und vor Beschädigung zu schützen. Nach Fertigstellung des Außenputzes sind die Fallrohre wieder fachgerecht anzubringen. Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten von bauseits versetzten Teilen sind auch dann auszuführen, wenn sie nicht im Zuge mit den übrigen Putzarbeiten durchgeführt werden können. Ebenso müssen möglicherweise einzelne Flächen vorzeitig verputzt werden, wenn eine vorgezogene Montage dies erforderlich macht.
ZTV PUTZARBEITEN
01 INNENPUTZ
01
INNENPUTZ
01.01 Betonhaftbrücke für Putz Putzhaftbrücke auf glatten, schalöl- und staubfreien Betondecken oder -wandflächen nach Werksvorschrift herstellen. Fabrikat: KNAUF-Betokontakt o.g.
01.01
Betonhaftbrücke für Putz
50,00
01.02 Kalk-Zement-Putz, gefilzt Ausführung wie Kalk-Zement-Unterputz für Kellerwände, einebnen und nach Ansteifung Oberfläche sauber, anstrichfertig filzen. Der Putz im Untergeschoss ist generell in einem Abstand von 15 cm von der Bodenplatte aus abzuschneiden. Putzstärke: 15 mm Fabrikat: KNAUF o.g.
01.02
Kalk-Zement-Putz, gefilzt
68,00
01.03 Zulage Kalk-Zement-Putz geglättet als Zulage für das Anbringen von Zementschlämme und herstellen einer geglätteten Oberfläche vom Kalk-Zement-Putz.
01.03
Zulage Kalk-Zement-Putz geglättet
68,00
01.04 Kalk-Zement-Unterputz (Fliesen) Wie vor beschrieben, jedoch für das Aufbringen von Fliesenbelag ohne Filzen. Nach Ansteifung der Putzoberfläche mit Gitterrabbot planeben abschneiden.
01.04
Kalk-Zement-Unterputz (Fliesen)
220,00
01.05 Kalk-Gips-Putz, geglättet Einlagen-Kalk-Gips-Putz, MG IV / DIN 18550 auf entsprechend vorbehandelten Decken- oder Wandflächen aufspritzen, einebnen und nach Ansteifung Oberfläche sauber, anstrichfertig glätten, einschl. aller erforderl. Einputz-, Putztrenn-, und Eckschutzwinkel. Im Bereich der Gebäudetreppe ist der Putz in einem Abstand von 10 cm der Tritt- und Setzstufen abzusetzen. Putzstärke: 15 mm Qualitätsstufe 2 Fabrikat: KNAUF o.g.
01.05
Kalk-Gips-Putz, geglättet
1.239,00
01.06 Schlitze füllen Hohlräume von Schlitzen wie Leitungsschlitzen, Schächten, Mauerwerksdurchbrüchen etc. in Wänden und Decken reinigen, mit Mörtel auswerfen und inkl. Putzgrund bei Betonwänden sowie Putzarmierung für den Oberputz. Fabrikat: Tiroplan Schlitzputz Dickschichtmörtel o.g.
01.06
Schlitze füllen
100,00
m
01.07 Zulage Innenputz Treppen Zulage für den Mehraufwand für Innenputz auf schrägen Unter- und an den Stirnseiten der Treppenläufe inkl. Betonhaftbrücke und Kellenschnitt.
01.07
Zulage Innenputz Treppen
40,00
01.08 Putz-Mehrstärken Innenputz Mehrstärken je 10 mm Dicke mit Material des Innenputzes.
01.08
Putz-Mehrstärken Innenputz
50,00
01.09 Wandflächen filzen Erhärteten Unterputz 2-3 mm mit Kalk-Zement-Filzputz, als Zulage, MG P II/DIN 18550 überziehen und nach Ansteifung mit Schwamm- oder Filzscheibe abreiben. Einbauort: Bäder/Duschen oberhalb der gefliesten Fläche. Material: KNAUF o.g.
01.09
Wandflächen filzen
80,00
01.10 Putzflächen anarbeiten Zulage zu den Putzarbeiten für das nachträgliche Anarbeiten von Putzflächen an Bauteilen in Kleinflächen.
01.10
Putzflächen anarbeiten
40,00
01.11 Zulage Glättputz, QS3 Zulage für Einzelwandflächen zu vorbeschriebenen Glättputz für Qualitätsstufe 3.
01.11
Zulage Glättputz, QS3
E
1,00
01.12 Zulage Glättputz, QS4 Zulage für Einzelwandflächen zu vorbeschriebenen Glättputz für Qualitätsstufe 4.
01.12
Zulage Glättputz, QS4
E
1,00
01.13 Eckschutzwinkel liefern u. ansetzen Eckschutzprofile aus verzinktem Stahlblech mit Kunststoffkante liefern und vor Beginn der Putzarbeiten an allen lotrechten Wandaußenecken im Ansetzmörtel flucht- und lotrecht ansetzen und ausrichten.
01.13
Eckschutzwinkel liefern u. ansetzen
350,00
m
01.14 Zuschlag Fensterleibung Innenputz Ausführung wie vor beschrieben, Zuschlag zu den entspr. Putzpositionen für das Verputzen von Fenster- und Türleibungen, gemäß VOB. Leibungstiefe ca. bis 10 cm
01.14
Zuschlag Fensterleibung Innenputz
403,00
m
01.15 APU-Anputzleiste PVC innen Putzanschlussleiste vor Beginn der Putzarbeiten an Fenster- und Türrahmen etc. fluchtrecht aufkleben.
01.15
APU-Anputzleiste PVC innen
403,00
m
01.16 Putzbewehrung streifenförmig Rissgefährdete Bereiche wie Materialübergänge (Ziegel/Beton, Rollladenkästen/Ziegel) sowie Installationsschlitze vor den Putzarbeiten mit einer engmaschigen, alkalibeständigen Glasfaser-Putzbewehrung überspannen. Das Gewebe ist beidseitig mindestens 10 cm überdeckend in den Putzmörtel einzubetten. Streifenbreite: ca. 20-30 cm Material: Glasfasergewebe, Maschenweite ca. 4 x 4 mm
01.16
Putzbewehrung streifenförmig
500,00
m
01.17 Putzträger als Putzgrund auf ungeeignete Wandbildner mit Stucanet- bzw Streckmetallputzträger, 10 cm Stoß- bzw. 20 cm Randüberdeckung verlegen und pro qm mit 8 Schlagdübel, Länge 50 mm, Dübelabstand 35 cm, befestigen.
01.17
Putzträger
E
1,00
01.18 Putzträger für Rohrschlitze Rohrschlitze in Wänden mit Putzträger überspannen und auf dem umgebenden Putzgrund fachgerecht befestigen. Schlitzbreite: bis ca. 25 cm Material: Stucanet-Typ 60 o.g.
01.18
Putzträger für Rohrschlitze
E
1,00
m
01.19 Rohrschlitze füllen Hohlräume von Rohrschlitzen in Wänden und Decken reinigen und mit Kalk-Zement-Putz auswerfen. Größe: ca. 5 cm tief/ ca. 10 cm breit MG: P II/DIN 18550 Fabrikat: Marmorit-TUP 230 o.g.
01.19
Rohrschlitze füllen
E
10,00
m
01.20 Putzabschluss Innenputz Verzinkte Putzabschlussschienen zur fluchtrechten Ausbildung von Putzabschlüssen in Ansetzmörtel verlegen. Putzmaterial: Marmorit AM 300 o.g. Gesamtputzdicke 12-15 mm Putzabschlussleiste: Profil-Nr. 1211/1218
01.20
Putzabschluss Innenputz
45,00
m
01.21 Dauerelast. Verfugung Putz aufschneiden und dauerelastisch Verfugen der Untersicht Treppe Anschluss zur Wand. Fugenbreite: 6 - 8 mm i.M. Fugenfarbe: Weiß
01.21
Dauerelast. Verfugung
50,00
m
01.22 Abklebearbeiten innen Abdecken und wasserfest Abkleben von schmutzempfindlichen und gefährdeten Bauteilen, welche über die in den Besonderen Technischen Vertragsbedinungen genannten Vorkehrungen hinausgehen. Abdeckmaterial nach Beendigung der Arbeiten entfernen und entsorgen. abzudeckende Fläche: ca. x m²
01.22
Abklebearbeiten innen
P
1,00
psch
01.23 Arbeitsgerüst für Treppenhaus Innenarbeitsgerüst (z. B. Systemgerüst, Modulgerüst oder Treppenturm) für Putzarbeiten an Decken und Wänden im Treppenhausbereich mit Raumhöhen über 3,50 m aufstellen, für die Dauer der Putzarbeiten vorhalten und wieder abbauen, gemäß den Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaft.
01.23
Arbeitsgerüst für Treppenhaus
1,00
psch
02 STUNDEN
02
STUNDEN
02.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
02.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
02.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
02.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
02.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
02.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
02.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
02.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h