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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN MALERARBEITEN Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Gerüste
Dem Auftragnehmer stehen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, die üblichen durch den Bauhauptunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell notwendige Zwischen- oder Schutzgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung eine Vergütung in Höhe der ortsüblichen Gerüstmiete zu leisten.
Ausführung
Der Untergrund ist auf Eignung als Anstrichträger zu prüfen. Die zum Anstrich vorgesehenen Flächen sind mit geeigneten Mitteln gründlich zu reinigen und zu entstauben. Kleine Untergrundschäden sind fachgerecht
mit geeignetem Material auszubessern, Art und Struktur des Untergrundes sind anzugleichen. Nachputzstellen sind zu fluatieren und nachzuwaschen. Holzflächen sind vor Anstrich anzuschleifen und gegebenenfalls auszukitten.
Das Anstrich- oder Beschichtungsmaterial muss für den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Untergrund geeignet sein. Es dürfen nur genormte Materialien verwendet werden, die ausreichend erprobt sind und keine gesundheitsschädigenden Substanzen enthalten. Bei Verwendung nicht genormter Stoffe muss der Auftragnehmer Gütenachweise erbringen.
Alle Anstriche sind mindestens zweimal, jedoch bis zur vollständigen Deckung und gemäß Herstellervorschriften, durchzuführen.
Musterflächen sind auf Anforderung der Bauleitung in ausreichender Menge und Größe anzulegen. Bei Verwendung von Fabrikaten, welche nicht den Angaben der Leistungsbeschreibung entsprechen, ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Sämtliche Anstriche auf Wand- und Deckenflächen sind mit der Lammfellrolle aufzutragen. Die Verwendung von Spritzgeräten ist nicht zulässig.
Wenn erforderlich, sind Teilflächen, z. B. Heizkörpernischen, Vordachflächen und Türstockbereiche, vorab zu streichen. Dies ist mit dem Einheitspreis abgegolten.
Farbreste, Lösungsmittel und andere umweltschädliche Substanzen sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Insbesondere dürfen diese Materialien nicht über die Kanalisation beseitigt werden.
Gegen Witterungseinflüsse, welche die Arbeitsausführung ungünstig beeinflussen können, sind rechtzeitig geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen.
Abrechnung
Flächen aus Balken und Bretterschalung, wie z. B. Dachüberstand, sichtbarer Dachstuhl, werden abgerechnet nach begrenzenden Kanten und ohne Berücksichtigung von Sparren und Pfettenprofilen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN MALERARBEITEN
01 AUSSEN BETONFLÄCHEN
01
AUSSEN BETONFLÄCHEN
01.01 Betonlichtschächte Anstrich auf Innenseite der Betonlichtschächte nach
Fertigstellung der Gebäude und Außenanlagen mit
lösungsmittelhaltiger Fassadenfarbe, matt:
- Voranstrich
- Schlußanstrich
Farbe: weiß
Fabrikat: BRILLUX o.g.
01.01
Betonlichtschächte
E
6,00
Stk
02 INNENANSTRICH
02
INNENANSTRICH
02.01 Wandflächen Beton Dispersion Innenanstrich auf entgratete Betonwandflächen mit Dispersion waschbeständig, inkl. Grundierung.
Farbe: weiß
Fabrikat: BRILLUX o.g.
02.01
Wandflächen Beton Dispersion
600,00
m²
02.02 Wandflächen Putz Dispersion Innenanstrich auf Feinputzwände der Mörtelgruppen I+ II mit Dispersion waschbeständig, inkl. Grundierung.
Farbe: weiß
Fabrikat: BRILLUX o.g.
02.02
Wandflächen Putz Dispersion
1.150,00
m²
02.03 Wandflächen Gipskarton Innenanstrich auf Gipskartonwandflächen mit Dispersion waschbeständig, inkl. Grundierung.
Farbe: weiß
Fabrikat: BRILLUX o.g.
02.03
Wandflächen Gipskarton
800,00
m²
02.04 *Bedarfsposition*
W Latexanstr. Innenanstrich auf Spachtelung (siehe gesonderte Position) mit Latexfarbe seidenglanz.
Farbe: Weiß
Bereich: Bäder
Fabrikat: BRILLUX o.g.
02.04
*Bedarfsposition*
W Latexanstr.
E
1,00
m2
02.05 Zuschlag Leibungen Innenanstrich auf Leibungen als Zuschlag zu den Anstrichspositionen.
Leibungstiefe bis 18 cm
02.05
Zuschlag Leibungen
600,00
m
02.06 *Bedarfsposition*
Wandflächen Bäder Putzflächen mechanisch abschaben und entstauben, Putzflächen mit Tiefgrund LF eglisieren, Wandflächen (Löcher/Risse) vorspachteln, Wandflächen vollflächig verspachteln und Spachtelfläche komplett abschleifen
02.06
*Bedarfsposition*
Wandflächen Bäder
1,00
m²
02.07 *Bedarfsposition*
Deckenfugen füllen Füllen der Fugen von glatt geschalten und entgrateten Betondecken/Filigrandecken
02.07
*Bedarfsposition*
Deckenfugen füllen
E
1,00
m
02.08 Spachtelung Deckenfugen Einmaliges Spachteln der Fugen von glatt geschalten und entgrateten Betondecken/Filigrandecken, einschl. Nachschleifen für Beschichtung.
02.08
Spachtelung Deckenfugen
400,00
m
02.09 Vollspachtelung Betonflächen Einmaliges Spachteln von glatt geschalten und entgrateten Betonflächen, mit leichten Schäden, einschl. Nachschleifen für Anstrich nach Angabe Bauleitung.
Bereiche: Filigrandecken
02.09
Vollspachtelung Betonflächen
1.000,00
m²
02.10 *Bedarfsposition*
Fleckspachtelung Betonflächen bis 30 % der Fläche von glatt geschalten und entgrateten Betonflächen, mit leichten Schäden, einschl. Nachschleifen für Anstrich nach Angabe Bauleitung.
Untersicht Balkone, Sichtbetonflächen Rampenüberdachung im Vordachbereich
02.10
*Bedarfsposition*
Fleckspachtelung Betonflächen
E
1,00
m2
02.11 *Bedarfsposition*
Sinterschicht entfernen glatt geputze Decken- und Wandflächen sorfgältig schleifen um Sinterschicht zu entfernen
02.11
*Bedarfsposition*
Sinterschicht entfernen
1,00
m²
02.12 *Bedarfsposition*
Wände absanden Die Wände der Treppenräume sind mit Metallschaber abzusanden um eine gleichmäßige Oberfächenstruktur zu erhalten. Abgesandetes Material ist abzukehren und zu entsorgen.
02.12
*Bedarfsposition*
Wände absanden
E
1,00
m2
02.13 *Bedarfsposition*
Vollspachtelung Putzflächen Putzflächen (Kalkzementputz für Fliesen, Oberflächenqualitätsstufe 1) vollflächig glatt spachteln.
Oberflächenqualitätsstufe 3
Bereich: Bad und WC
angeb. Fabrikat:
02.13
*Bedarfsposition*
Vollspachtelung Putzflächen
E
1,00
m2
02.14 Fuge Treppenuntersicht Überarbeiten der Fuge der Fertigteiltreppenläufe zu den Geschoßdecken durch flächenbündiges Einsprachteln eines Kunststoffprofils, damit eine gleichmäßig breite, fluchtgerechte und saubere Fuge entsteht, inkl. dem Ausspritzen mit überstreichbarem Acrylmaterial.
02.14
Fuge Treppenuntersicht
27,00
m
02.15 Treppen Untersicht Sichtbeton-Untersichten von
Fertigteil-Treppenlaufplatten und Treppenpodesten sowie
Wangenfächen, Anstrich mit Dispersion wischbeständig,
seidenglänzend.
Farbe: weiß
Fabrikat: BRILLUX o.g.
02.15
Treppen Untersicht
36,00
m²
02.16 Technikraum nachstreichen Haustechnische Räume Heizungsraum, Hausanschlussräume, Elektroräume nach fertiger Installation Wände nachstreichen, gegebenenfalls bei teilweise abzudeckenden Leitungsführungen.
02.16
Technikraum nachstreichen
50,00
m2
02.17 *Bedarfsposition*
Verfugung, dauerelastisch, innen Dauerelastischer, Fugenverschluß auf Thiokolbasis, in Sanitärräumen zwischen Sanitärelementen und Fliesen.
Fugenbreite: 6 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe: weiß
02.17
*Bedarfsposition*
Verfugung, dauerelastisch, innen
1,00
m
02.18 Verfugung mit Acryl Dauerelastischer, überstreichbarer Fugenverschluß mit Acryl an allen Türbekleidungen bzw. Heiz- und Elektroverteiler, die mit einer deutlichen Fuge (>2 mm) zum Putz anschließen, einschl. Vorreinigung und ggf.
Hinterfüllung der Fugen.
Fugenbreite: 6 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe: weiß
02.18
Verfugung mit Acryl
400,00
m
02.19 Abklebearbeiten innen Abdecken und wasserfest Abkleben von schmutzempfindlichen und gefährdeten Bauteilen, welche über die in den Besonderen Technischen Vertragsbedinungen genannten Vorkehrungen hinausgehen. Abdeckmaterial nach Beendigung der Arbeiten entfernen und entsorgen.
02.19
Abklebearbeiten innen
1,00
psch
03 INNEN TIEFGARAGE
03
INNEN TIEFGARAGE
03.01 Wandmarkierung im Bereich der Stellplatzstirnseiten und entlang der
Schleußenzugänge sowie an den Stützen als umlaufende
Leitmarkierung, UK in ca. 1 m Höhe,
Streifenbreite ca. 50 cm mit abriebfester Betonfarbe.
Farbton: Signalrot
Fabrikat: Brillux o.g.
03.01
Wandmarkierung
75,00
m²
03.02 Nummerierungen TG Stellplatz- und Hausbezeichnungen innerhalb der Wandmarkierung aufbringen, Ziffern- bzw Buchstabenhöhe ca 50 cm, Breite ca 30 cm, Dicke ca. 8 - 10 cm mit abriebfester Betonfarbe.
Farbton: schwarz
Fabrikat: Brillux o.g.
03.02
Nummerierungen TG
18,00
St
03.03 *Bedarfsposition*
Parkplatzmarkierung TG Zur Kennzeichnung der Stellplätze untereinander am Boden durch Trennstriche bzw. T-förmige Markierungen erstellen. Streifenbreite ca. 20 cm, Streifenlänge ca. 50 cm, mit abriebfester Betonfarbe. Gemäß Grundriss UG
Farbton; Weiß
Fabrikat: Brillux o.g.
03.03
*Bedarfsposition*
Parkplatzmarkierung TG
P
1,00
psch
04 ANSTRICH METALL UND HOLZ
04
ANSTRICH METALL UND HOLZ
04.01 Treppengeländer Erschließung Haus 2 Innenanstrich mit schlagfester Acrylharz-Lackfarbe, bauseits grundiert von Geländer (siehe Anhang) für Treppenanlage im Treppenhaus UG-DG:
Treppenart: Viertelgewendelte Fertigteiltreppe Geländerhöhe ca. 92 cm ab OK FFB Geschossdecken, Podeste oder Vorderkante Trittstufe.
Geländer:
ca. 12 Rundstützen, ca. Ø 34 mm, verschiedene Längen (l= ca. 1200 - 1250 mm), mit Befestigung mittels Klebeankern (2x Ø 10 mm) an Treppenlaufplatte oder Geschossdecke; mit Handlaufhalter aus Rundstahlwinkel, Ø 10 mm, l= ca. 100 mm; - Füllung bestehend aus Ober- und Untergurt, Ø 16 mm, zwischen den Stützen und mit diesen verschweißt, sowie aus senkrechten Füllstäben, Ø 10 mm, lichter Abstand untereinander < 120 mm, h= ca. 700-770mm;
Handlauf Edelstahlrohr ohne Anstrich;
Gesamtlänge Geländer ca. 7500 mm;
Anstrich:
Ausbessern ev. Schadstellen der Grundierung
Voranstrich
Schlussanstrich
Farbe: Antrazit RAL 7016
Fabrikat: BRILLUX o.g.
04.01
Treppengeländer Erschließung Haus 2
P
1,00
psch
04.02 Treppengeländer Erschließung Haus 4 Innenanstrich mit schlagfester Acrylharz-Lackfarbe, bauseits grundiert von Geländer (siehe Anhang) für Treppenanlage im Treppenhaus UG-DG:
Treppenart: Viertelgewendelte Fertigteiltreppe Geländerhöhe ca. 92 cm ab OK FFB Geschossdecken, Podeste oder Vorderkante Trittstufe.
Geländer:
ca. 12 Rundstützen, ca. Ø 34 mm, verschiedene Längen (l= ca. 1200 - 1250 mm), mit Befestigung mittels Klebeankern (2x Ø 10 mm) an Treppenlaufplatte oder Geschossdecke; mit Handlaufhalter aus Rundstahlwinkel, Ø 10 mm, l= ca. 100 mm; - Füllung bestehend aus Ober- und Untergurt, Ø 16 mm, zwischen den Stützen und mit diesen verschweißt, sowie aus senkrechten Füllstäben, Ø 10 mm, lichter Abstand untereinander < 120 mm, h= ca. 700-770mm;
Handlauf Edelstahlrohr ohne Anstrich;
Gesamtlänge Geländer ca. 7500 mm;
Anstrich:
Ausbessern ev. Schadstellen der Grundierung
Voranstrich
Schlussanstrich
Farbe: Antrazit RAL 7016
Fabrikat: BRILLUX o.g.
04.02
Treppengeländer Erschließung Haus 4
P
1,00
psch
04.03 Handlaufhalter Verzinkte Handlaufbefestigungen bestehend aus Wanddorn
D 10 mm L 100 mm und Handlaufstütze aus Rundprofil 14
mm L 120 mm, bauseitiger Hand-
lauf in Holz, Halterungen mit Kunstharzlack deckend
seidenmatt streichen.
Farbton: zementgrau RAL 7033
Fabrikat: Brillux o.g
04.03
Handlaufhalter
48,00
Stk
04.04 Vorarbeiten verzinkt. Stahlteile Verzinkte Stahlteile für Anstrich vorbehandeln durch
Schleifen und Ablaugen mit einem
Ammoniak-Netzmittel-Gemisch, sowie gründlichem
Nachwaschen.
04.04
Vorarbeiten verzinkt. Stahlteile
44,00
lfm
04.05 Grundrierung Grundieranstrich für alle verzinkten Bauteile mit
Zwei-Komponenten-Metallgrund.
04.05
Grundrierung
44,00
lfm
04.06 Balkongeländer verzinktes Stahlgeländer gemäß beiliegender Planskizze
wie folgt mit Kunstharzlack seidenmatt, deckend
streichen:
- Voranstrich
- Schlußanstrich
Farbton Geländer: Zementgrau RAL 7033
Fabrikat : Brillux o.g
04.06
Balkongeländer
44,00
lfm
04.07 Stahltüren Innenanstrich auf Brandschutztüren inkl. deren Eckzargen mit schlagfester Acrylharz-Lackfarbe, bauseits grundiert.
Ausbessern ev. Schadstellen der Grundierung
Voranstrich
Schlussanstrich
Türelement: ca. 101 x 201 cm
Farbe: Antrazit RAL 7016
Fabrikat: BRILLUX o.g.
04.07
Stahltüren
10,00
St
04.08 Schachttüren Aufzug Innenanstrich auf bauseits grundierte, zweiteilige Aufzugsschachttüren inkl. deren Stirnseigen mit schlagfester Acrylharz-Lackfarbe.
Ausbessern ev. Schadstellen der Grundierung
Voranstrich
Schlussanstrich
Türbreite: ca. 95 x 210 cm
Farbe: Antrazit RAL 7016
Fabrikat: BRILLUX o.g.
04.08
Schachttüren Aufzug
8,00
St
04.09 Anstrich Dachuntersichten Anstrich auf Holzuntersichten und Dachüberstände der Mansard- und Flachdachbereiche.
Vorarbeiten: Reinigen, Anschleifen, evtl. Ausbessern von Rissen und Schadstellen mit Holzspachtel, Grundierung mit Bläueschutzmittel, zweimaliger deckender Anstrich mit feuchtigkeitsregulierender Holzfarbe (Ventilack), seidenmatt.
Farbe: Weiß
Fabrikat: Brillux o.g.
04.09
Anstrich Dachuntersichten
75,00
m²
05 STUNDEN
05
STUNDEN
05.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
05.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
05.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
05.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
05.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
05.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
05.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
05.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h