Innentüren
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE: VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung DIN Normen, jeweils neueste Fassung Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen. ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. ZUSCHLAGSFRIST Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen. PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers. TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE: Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt. ÜBERZAHLUNGEN: Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen. ZWISCHENABNAHME: Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme. SCHLUSSABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. MÄNGELANSPRÜCHE: Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre. HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen. BAUWESENVERSICHERUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen. SICHERHEITSLEISTUNGEN:      Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten. NACHUNTERNEHMER: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen. VERTRAGSSTRAFE: Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen. STREITIGKEITEN: Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können. MUSTER: Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. BAUSTELLENREINIGUNG: Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht. GERICHTSSTAND: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV Innentüren 1. Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. 2. Ausführung Der vom Bauhauptunternehmer angebrachte Meterriß ist vor Beginn der Setzarbeiten zu überprüfen. Der Auftragnehmer kann sich später nicht auf fehlerhaften Meterriß berufen. Die Zargen müssen nach den im Werkplan angegebenen Höhenkoten des fertigen Fußbodens versetzt werden. Eine vorherige Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers ist grundsätzlich erforderlich. Stahlzargen sind, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt wird, aus feuerverzinktem, gewalztem Feinstahlblech 1,5 mm inkl. Zinkchromatgrundierung. Gehrungen durchgehend verschweißt und geschliffen, Umbug zur Wand ca. 15 mm, Spiegelbreite ca. 32 mm, Hohlkammerdichtungen, für überfälzte Holztürblätter, DIN links und rechts verwendbar für gemauerte oder betonierte Innenwände. Ausführung nach DIN 18111. Montage mittels Montageleeren mit seitlicher Abstützung lot- und waagerecht einzubauen und allseitig sorgfältig mit einem Zementmörtel völlig zu vergießen, wobei darauf zu achten ist, daß zwischen Zarge und Mauerwerk keine Hohlräume entstehen. Stemmarbeiten beim Versetzen der Zargen sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen. Die Montageleeren und Transportschienen sind erst nach einwandfreiem Abbinden des Zementmörtels zu entfernen. Eine ausreichende Anzahl von Montageleeren ist deshalb bereitzustellen. Die dreiseitig umlaufende Lippendichtung ist erst nach der Durchführung und dem Abschluß der Malerarbeiten vom Auftragnehmer fachgerecht anzubringen. Bei der Beseitigung der Transportschienen ist darauf zu achten, daß diese unmittelbar an der Zarge abzuschneiden sind und damit ein Lockern der Zarge verhindert wird. Holzzargen sind, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt wird, aus hochverdichteter Dreischicht-Feinspannplatte, furniert, gefalzt, einschl. dreiseitiger Bekleidung (Breite 60 mm), Deckleisten und Lippendichtung, vernickelten Doppelzapfenbändern und verstärktem Winkelschließblech hergestellt. Montage mit FCKW-freiem Schaummaterial, überquellendes Schaummaterial ist sofort zu entfernen. Erfolgt die Montage nach Fertigstellung der Oberböden, so sind diese im Türstockbereich sorgfältig abzudecken. Gegebenenfalls sind einzelne Holzzargen vorab zu montieren. Türblätter sind, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt wird, aus verwindungssteifer, druckstabiler Röhrenspankonstruktion mit vierseitig umlaufendem Rahmen, unter Kürzungsmöglichkeit bis 60 mm, Türblattstärke ca. 40 mm, dreiseitigem einfachem Falz. Schluß- und Bandbohrungen komplett nach DIN 18101, vernickelte Bandoberteile und Marken-Buntbartschloß. Oberfläche und Aufbau nach DIN 68750 und DIN 68602B3. LM-Teile sind, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt wird, natureloxiert zu liefern, mit zum Material passenden LM-Linsenkopfschrauben zu befestigen und bis zur Übergabe zu schützen. Muster sind dem Auftraggeber bei Verlangen vorzulegen. 3. Maßangaben Alle angegebenen Maße sind Rohbaulichtmaße sowie die Maulweite in mm.
ZTV Innentüren
01 TÜREN
01
TÜREN
01.01 Innentürelement 760/2135/145 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge, mit gerundeten Kanten, dreiseitig umlaufendes Dichtungsgummi, inkl. passendem Türblatt. Zarge: Schließblech: Standard-Schließblech, weiß Bänder: 2 eingebaute Bänder, Typ A/WF weiß Oberfläche: Weißlack-CPL Rohbah Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2135/145 mm Fertigtürblatt: Prüfklima a, Emissionsklasse E 1, unten kürzbar bis 20 mm, Türdicke ca. 40 mm aus Röhrenspanplatte, 15 kg/m2, Festigkeitsanforderung Klasse 2 (M), einhängefertig, gerundete Kanten, inkl. Bundbartschloß (Klasse 1,55 mm Dorn, Stulp weiß ), 2 Bändern (Typ A RK, 2-teilig), einfach geformte Türgriffe mit Metallmechanik in Edelstahl sowie Rundrosetten und 3-seitiges Dichtungsprofil. Öffnungsrichtung: DIN L Oberfläche: Weißlack-CPL Einbauort: EG-DG Fabrikat: Herholz Typ "Zeitlos Standard", weiß o. g. angeb. Fabrikat: ............................................
01.01
Innentürelement 760/2135/145 DIN L
4,00
St
01.02 Innentürelement 760/2135/145 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Rohbah Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2135/145 mm Öffnungsrichtung: DIN R Einbauort: EG-DG
01.02
Innentürelement 760/2135/145 DIN R
5,00
St
01.03 Innentürelement 885/2010/145 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2010/145 mm Öffnungsrichtung: DIN L Einbauort: UG
01.03
Innentürelement 885/2010/145 DIN L
1,00
St
01.04 Innentürelement 885/2135/145 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2135/145 mm Öffnungsrichtung: DIN L Einbauort: EG-DG
01.04
Innentürelement 885/2135/145 DIN L
24,00
St
01.05 Innentürelement 885/2135/145 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2135/145 mm Öffnungsrichtung: DIN R Einbauort: EG-DG
01.05
Innentürelement 885/2135/145 DIN R
13,00
St
01.06 Innentürelement 635/2135/205 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 635/2135/205 mm Öffnungsrichtung: DIN R Einbauort: EG
01.06
Innentürelement 635/2135/205 DIN R
1,00
St
01.07 Innentürelement 760/2010/205 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2010/205 mm Öffnungsrichtung: DIN R Einbauort: UG
01.07
Innentürelement 760/2010/205 DIN R
1,00
St
01.08 Innentürelement 760/2135/205 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2135/205 mm Öffnungsrichtung: DIN L Einbauort: EG, DG
01.08
Innentürelement 760/2135/205 DIN L
3,00
St
01.09 Innentürelement 760/2135/205 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2135/205 mm Öffnungsrichtung: DIN R Einbauort: EG-DG
01.09
Innentürelement 760/2135/205 DIN R
5,00
St
01.10 Innentürelement 885/2135/205 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2135/205 mm Öffnungsrichtung: DIN L Einbauort: EG
01.10
Innentürelement 885/2135/205 DIN L
1,00
St
01.11 Innentürelement 885/2135/205 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2135/205 mm Öffnungsrichtung: DIN R Einbauort: EG
01.11
Innentürelement 885/2135/205 DIN R
1,00
St
01.12 Innentürelement 885/2010/100 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge inkl. passendem Türblatt wie vor beschrieben, jedoch. Zargenmaß b/h/Mauerstärke (Trockenbau): 885/2010/100 mm Öffnungsrichtung: DIN L Einbauort: UG
01.12
Innentürelement 885/2010/100 DIN L
1,00
St
01.13 T30-1-RS Stahlblechtür 1010/2050 mm, DIN L Feuerschutz- und Rauchschutztürelement T30-1-RS (EI₂ 30-S₂₀₀) als Stahlblechtür, einflügelig, für den Innenbereich, geprüft nach DIN 4102-5 bzw. DIN EN 1634-1 und DIN 18095. Bestehend aus Zarge und passendem Türblatt mit folgenden Eigenschaften: Zarge: - Stahl-Umfassungszarge (Materialstärke min. 1,5 mm) für Mauerwerk, dreiseitig umlaufendes Dichtungsprofil - Rohbau-Zargenmaß b/h/Wandstärke: 1010/2050/240 mm (bzw. nach örtlichem Aufmaß) Türblatt: - Doppelwandiges, ca. 45 mm dickes Stahlblech-Türblatt, Blechdicke ca. 1,0 mm, mit Brandschutzeinlage, Klimaklasse III, mechanische Beanspruchung Klasse 3 (S) - Oberfläche: verzinkt und pulvergrundiert, verkehrsweiß ähnlich RAL 9016 - absenkbare Bodendichtung (Rauchschutz) - Öffnungsrichtung: DIN L Beschläge: - FS-Drückergarnitur aus Edelstahl, U-Form, vorgerichtet für bauseitigen PZ-Zylinder - 3D-verstellbare FS-Objektbänder (Edelstahl/Stahl) - Obentürschließer mit Gleitschiene (z.B. GEZE TS 3000 oder gleichwertig), Farbe silber oder weiß Einbauorte: 1x Hobbykeller, 1x Treppenhaus UG 1 (Haus 2), 1x Treppenhaus UG 2 (Haus 4)
01.13
T30-1-RS Stahlblechtür 1010/2050 mm, DIN L
3,00
St
01.14 RS Stahlblechtür 1010/2050 mm, DIN L Rauchschutztürelement RS (S₂₀₀) nach DIN 18095 bzw. DIN EN 1634-3 als Stahlblechtür, einflügelig, für den Innenbereich. Bestehend aus Zarge und passendem Türblatt mit folgenden Eigenschaften: Zarge: - Stahl-Umfassungszarge (Materialstärke min. 1,5 mm), dreiseitig umlaufende Rauchschutz-Dichtung - Rohbau-Zargenmaß b/h/Wandstärke: 1010/2050/240 mm (bzw. nach örtlichem Aufmaß) Türblatt: - Doppelwandiges, ca. 40 mm dickes Stahlblech-Türblatt mit Rauchschutzaufbau, Klimaklasse II, mechanische Beanspruchung Klasse 3 (S) - Oberfläche: verzinkt und pulvergrundiert, verkehrsweiß ähnlich RAL 9016 - absenkbare Bodendichtung (Rauchschutz) - Öffnungsrichtung: DIN L Beschläge: - Drückergarnitur aus Edelstahl, U-Form, vorgerichtet für bauseitigen PZ-Zylinder - 3D-verstellbare Objektbänder (Edelstahl/Stahl) - Obentürschließer mit Gleitschiene (z.B. GEZE TS 3000 oder gleichwertig), Farbe silber oder weiß Einbauort: 1x Waschraum UG (Haus 2)
01.14
RS Stahlblechtür 1010/2050 mm, DIN L
1,00
St
01.15 Stumpfeinschlagendes Innentürelement 760/2135/145 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge für stumpfeinschlagende (bündige) Ausführung, dreiseitig umlaufendes Dichtungsgummi, inkl. passendem stumpfem Türblatt. Zarge: - Schließblech: Magnetschließblech, weiß, flächenbündig - Bänder: verdeckt liegende, 3D-verstellbare Bänder, Typ Simonswerk Tectus oder gleichwertig - Oberfläche: Weißlack-CPL - Rohbau Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2135/145 mm Fertigtürblatt: - Stumpfeinschlagend (flächenbündig, ohne Falz), unten kürzbar bis 20 mm, Türdicke ca. 40 mm aus Röhrenspanplatte, 15 kg/m2, Festigkeitsklasse 2 (M), einhängefertig, gerundete Kanten, inkl. Magnet-Bundbartschloss, einfach geformte Türgriffe mit Metallmechanik in Edelstahl sowie Rundrosetten und 3-seitiges Dichtungsprofil. - Öffnungsrichtung: DIN L - Oberfläche: Weißlack-CPL - Einbauort: DG Wohnung 8
01.15
Stumpfeinschlagendes Innentürelement 760/2135/145 DIN L
2,00
St
01.16 Stumpfeinschlagendes Innentürelement 760/2135/145 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge für stumpfeinschlagende (bündige) Ausführung, dreiseitig umlaufendes Dichtungsgummi, inkl. passendem stumpfem Türblatt. Zarge: - Schließblech: Magnetschließblech, weiß, flächenbündig - Bänder: verdeckt liegende, 3D-verstellbare Bänder, Typ Simonswerk Tectus oder gleichwertig - Oberfläche: Weißlack-CPL - Rohbau Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 760/2135/145 mm Fertigtürblatt: - Stumpfeinschlagend (flächenbündig, ohne Falz), unten kürzbar bis 20 mm, Türdicke ca. 40 mm aus Röhrenspanplatte, 15 kg/m2, Festigkeitsklasse 2 (M), einhängefertig, gerundete Kanten, inkl. Magnet-Bundbartschloss, einfach geformte Türgriffe mit Metallmechanik in Edelstahl sowie Rundrosetten und 3-seitiges Dichtungsprofil. - Öffnungsrichtung: DIN R - Oberfläche: Weißlack-CPL - Einbauort: DG Wohnung 8
01.16
Stumpfeinschlagendes Innentürelement 760/2135/145 DIN R
1,00
St
01.17 Stumpfeinschlagendes Innentürelement 885/2135/145 DIN L Montagezarge als Holz-Umfassungszarge für stumpfeinschlagende (bündige) Ausführung, dreiseitig umlaufendes Dichtungsgummi, inkl. passendem stumpfem Türblatt. Zarge: - Schließblech: Magnetschließblech, weiß, flächenbündig - Bänder: verdeckt liegende, 3D-verstellbare Bänder, Typ Simonswerk Tectus oder gleichwertig - Oberfläche: Weißlack-CPL - Rohbau Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2135/145 mm Fertigtürblatt: - Stumpfeinschlagend (flächenbündig, ohne Falz), unten kürzbar bis 20 mm, Türdicke ca. 40 mm aus Röhrenspanplatte, 15 kg/m2, Festigkeitsklasse 2 (M), einhängefertig, gerundete Kanten, inkl. Magnet-Bundbartschloss, einfach geformte Türgriffe mit Metallmechanik in Edelstahl sowie Rundrosetten und 3-seitiges Dichtungsprofil. - Öffnungsrichtung: DIN L - Oberfläche: Weißlack-CPL - Einbauort: DG Wohnung 8
01.17
Stumpfeinschlagendes Innentürelement 885/2135/145 DIN L
1,00
St
01.18 Stumpfeinschlagendes Innentürelement 885/2135/145 DIN R Montagezarge als Holz-Umfassungszarge für stumpfeinschlagende (bündige) Ausführung, dreiseitig umlaufendes Dichtungsgummi, inkl. passendem stumpfem Türblatt. Zarge: - Schließblech: Magnetschließblech, weiß, flächenbündig - Bänder: verdeckt liegende, 3D-verstellbare Bänder, Typ Simonswerk Tectus oder gleichwertig - Oberfläche: Weißlack-CPL - Rohbau Zargenmaß b/h/Mauerstärke: 885/2135/145 mm Fertigtürblatt: - Stumpfeinschlagend (flächenbündig, ohne Falz), unten kürzbar bis 20 mm, Türdicke ca. 40 mm aus Röhrenspanplatte, 15 kg/m2, Festigkeitsklasse 2 (M), einhängefertig, gerundete Kanten, inkl. Magnet-Bundbartschloss, einfach geformte Türgriffe mit Metallmechanik in Edelstahl sowie Rundrosetten and 3-seitiges Dichtungsprofil. - Öffnungsrichtung: DIN R - Oberfläche: Weißlack-CPL - Einbauort: DG Wohnung 8
01.18
Stumpfeinschlagendes Innentürelement 885/2135/145 DIN R
1,00
St
01.19 Wohnungseingangselement VDS 1010/2135 mm, DIN L VDS-Wohnungseingangselement, bestehend aus Zarge mit passendem Türblatt folgender Eigenschaften: Zarge: - Montagezarge als Holz-Umfassungszarge für Wohnungseingangstür in Mauerwerksöffnung (Schallschutz) - b/h/Ziegel-Mauerstärke: 1010/2135/270 mm Türblatt: - Vollspan-Türblatt (min. 50 mm) als Wohnungseingangstüre mit Falzkantenbändern, Türspion - Oberfläche: melaminharzbeschichtet, glatt, uni weiß - Prüfklima b - Wärmeschutz U= 1,74-1,8 W/m²K - Rw,R: 37 dB (gemäß Baubeschreibung), Schallschutzklasse 2 - Beanspruchungsklasse: E(Klasse 4) Öffnungsrichtung DIN L Beschläge: - automatische Bodendichtung (Schallschutz) - Sicherheitsschloss (Langschild), vorgerichtet für bauseitigen PZ-Zylinder, mit feststehendem Knopf außen und innen einfach geformter Türgriff mit Stahlkern, passend zu den Raumtüren. Die Drückergarnitur ist vor Ausführung zu bemustern. - Einbohrbänder mit 3-facher Verriegelung. Einbauot: EG-DG Fabrikat: Herholz SST 3-1 (50) o. g
01.19
Wohnungseingangselement VDS 1010/2135 mm, DIN L
14,00
St
01.20 Wohnungseingangselement VDS 1010/2135 mm, DIN R VDS-Wohnungseingangselement wie vor beschrieben, jedoch Öffnungsrichtung: DIN R. Einbauort: OG Fabrikat: Herholz SST 3-1 (50) o. g..
01.20
Wohnungseingangselement VDS 1010/2135 mm, DIN R
1,00
St
01.21 Einbruchschutz RC 2 Zulage für die Erhöhung des Einbruchschutzes eines Wohnungseingangstürelements gemäß DIN EN 1627 auf Widerstandsklasse RC 2, inkl. entsprechendem Schloss.
01.21
Einbruchschutz RC 2
E
P
1,00
psch
01.22 Einbruchschutz RC 3 Zulage für die Erhöhung eines Einbruchschutzes des Wohnungseingangstürelements gemäß DIN EN 1627 auf Widerstandsklasse RC 3, inkl. entsprechendem Schloss.
01.22
Einbruchschutz RC 3
E
P
1,00
psch
01.23 Glasausschnitt ca. 540/1550 mm als Zulage zu Türblättern einschl. Verglasung, Dichtungsband u. Glasleisten passend zu den Türoberflächen. Glasausschnitt: ca. 540/1550 mm Glas: Floatglas klar 6 mm
01.23
Glasausschnitt ca. 540/1550 mm
E
1,00
St
01.24 Verglasung Satinato Mehrpreis für Verglasung von vor beschriebenen Glasausschnitten mit satiniertem (oder in ähnlicher Optik bedruktem) Glas.
01.24
Verglasung Satinato
E
1,00
St
01.25 Lüftungsöffnungen 300/120 als Zulage zu den Türblättern, einschl. Lüftungsstegblech, jeweils ca. 15 cm vom unteren Rand entfernt. Öffnung: je ca. 30x12 cm Einbauort: Bad- und WC-Türen, sowie 2x Kellerabteiltüren in Hobbyräumen Farbe: weiß
01.25
Lüftungsöffnungen 300/120
32,00
St
01.26 Zulage Überströmdichtung Zulage für den Einbau einer Überströmdichtung im Türsturzbereich anstatt der normalen Dichtung, damit innerhalb einer Wohnung ein Raumluftverbund hergestellt werden kann. Farbe: Weiß Einbauort: alle Raumtüren ohne WC- und Badtüren Fabrikat: Innoperform o.g.
01.26
Zulage Überströmdichtung
36,00
St
02 BESCHLÄGE
02
BESCHLÄGE
02.01 Obertürschließer Wohnungseingangstür Obentürschließer, für die Montage an Wohnungseingangstüren, Größe 1 - 4, mit Gleitschiene, Schließkraft seitlich einstellbar, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte. Farbton: weiß Fabrikat: Geze TS 3000 o.g.
02.01
Obertürschließer Wohnungseingangstür
15,00
St
02.02 Zulage Beschläge Türblatt WC/Bad - Edelstahl Mehrpreis für Ausstattung der Türblätter mit Beschlägen für WC/Bad - Türen mit Kreuzschlitzstift. angebotenes Fabrikat: .........................................
02.02
Zulage Beschläge Türblatt WC/Bad - Edelstahl
30,00
St
02.03 Blindzylinder Blindzylinder liefern und in bauseitig vorhandene Vorrichtung für PZ-Zylinder einbauen. Einbauort: 1x Schleuse, 1x Zugang TG-Schleuse
02.03
Blindzylinder
4,00
St
02.04 Schließanlage Zentralschließanlage Schließschein und im Wendeschlüsselprofil gemäß Schließplan, bestehend aus: - 15 Zylinder mit Not- und Gefahrenfunktion (Wohnungen 1-15) - 14 Halbzylinder Kellerabteile ohne Schlüssel, gleichschließend gemäß Schließplan - 1 Halbzylinder TG-Tor (Schlüsselschalter) ohne Schlüssel, gleichschließend gemäß Schließplan - 6 Zylinder (Haustüren) ohne Schlüssel, gleichschließend gemäß Schließplan - 4 Zylinder Zugang zu Waschküchen und Fahrradräumen ohne Schlüssel, gleichschließend gemäß Schließplan - 1 Zylinder Zugang zu Technikraum, gleichschließend mit Zentralschlüssel für Hausmeister - 1 Extraschlüssel nur schließend für die Treppenhaustüren A+B (wird in Aufzugstresor hinterlegt) - Jede Wohung und der Hausmeister erhält je 6 Schlüssel Fabrikat: BKS System WS 50 o.g.
02.04
Schließanlage
P
1,00
psch
02.05 Verlängerungen der Zylinder Verlängerungen der Zylinder, Abrechnung je angefangene 5 mm.
02.05
Verlängerungen der Zylinder
20,00
St
02.06 PZ-Zylinder Gartentür 25/25 Liefern eines PZ-Zylinders für Gartentore inkl. 3 St. Schlüssel. Fabrikat: ABUS Profilzylinder C50N, 25/25
02.06
PZ-Zylinder Gartentür 25/25
6,00
St
03 STUNDEN
03
STUNDEN
03.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
03.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
03.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
03.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h