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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen 1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1.1
Grundsätzlich gelten sämtliche DIN Vorschriften, Normen und Richtlinien in Ihrer neuesten Fassung, die VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die Bauordnung BW, Herstellerrichtlinien- und Vorschriften, sowie Zulassungsbescheide und alle sonstigen Bau- und ortspolizeilichen Vorschriften sowie das BGB.
1.2
Sämtliche Positionen verstehen sich wie folgt Liefern und Einbauen aller Materialien, einschl. allen Befestigungsmaterialien sowie aller erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen.
1.3
Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit, welche alle Leistungen abgelten, die nach der Leistungsbeschreibung einschl. Vorbemerkungen sowie der gewerblichen Verkehrssitte zur Vertragsleistung gehören.
1.4
Die Auftragserteilung ist erst verbindlich, wenn ein schriftlicher, vom Auftraggeber unterzeichneter Vertrag vorliegt. Die Leistung wird erst durch eine förmliche Abnahme mit der Bauleitung abgenommen.
Sie ist vorher zu beantragen. Die Abnahmekosten trägt der AN.
1.5
Gewährleistung die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche für die Mängelbeseitigung endet nicht vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB, § 638, vom Tage der mängelfreien Übergabe.
1.6
Der Auftraggeber empfiehlt dem Bieter, vor Abgabe eines Angebotes die örtlichen Gegebenheiten und Verhältnisse zu überprüfen und sich Klarheit über die technische sowie baurechtliche Durchführbarkeit zu verschaffen. Alle Maß- und Höhenangaben sind vom AN örtlich zu prüfen. Nachtragsforderungen die aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse herrühren werden ausgeschlossen.
1.7
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind überschlägig ermittelt. Sie sind für Zwecke der Materialbeschaffung nicht verbindlich. Die Ermittlung der Massen obliegt dem AN.
1.8
Der AN hat die Leistungen im eigenen Betrieb durchzuführen eine teilweise oder komplette Übertragung auf einen Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers und unter namentlicher Bekanntgabe des evtl. Nachunternehmers zulässig.
1.9
Der AN übernimmt die volle Verantwortung, dass die beauftragten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Alle Arbeiten werden, soweit betroffen nach DIN-18202, Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3 - Zeile 2, mit erhöhten Anforderungen ausgeführt.
1.10
Der AG behält sich vor, den Auftrag nach eigenem Ermessen zu vergeben. Aus der Abgabe eines Angebotes entstehen dem Bauherrn bzw. Erfüllungsgehilfen keine Verpflichtungen. Das Ausarbeiten des Angebotes erfolgt unentgeltlich.
1.11
Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. Auf evtl. Ergänzungen oder Unstimmigkeiten in der Ausschreibung müssen in einem Begleitschreiben hingewiesen werden.
1.12
Für erforderlich werdende, im LV nicht erfasste Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht ersichtlich waren, muss rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Nachtrag eingereicht werden. Nachträge werden nur vergütet, wenn Sie vor Ausführungsbeginn der jeweiligen Leistung eingereicht werden. Die Kalkulation des Nachtrages muss auf Grundlage des Hauptangebotes und der Vorbemerkungen erstellt werden. Ein Kalkulationsnachweis kann jederzeit bei der Bauleitung angefordert werden. Die Urkalkulation ist bei Auftragsvergabe in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.
1.13
Regiearbeiten können nur dann vergütet werden, wenn diese vor Anfall durch AN dem AG schriftlich angezeigt und vom AG dem Grunde und der Höhe nach schriftlich gegenüber dem AN freigegeben wurden. Nicht schriftlich freigegebene Regiearbeiten sind nicht zur Zahlung fällig, ein Anspruch auf Vergütung entsteht für den AN nicht. In dringenden Einzelfällen kann eine Freigabe durch die Bauleitung erfolgen, wobei mit Freigabe der Tätigkeit durch die Bauleitung ein Anerkenntnis des AG der Höhe nach nicht verbunden ist. Die Vergütung wird in diesen Fällen nach Stundennachweis und Prüfung durch Bauleitung und AG berechnet.
1.14
Den Anordnungen des SiGeKo ist stets Folge zu leisten.
1.15
Baustelleneinrichtungskosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. Baustrom, Bauwasser, werden vom Bauherren allen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt.
Diese Regelung gilt bis zur restlosen Fertigstellung des Bauvorhabens.
2.0 Allgemeine Technische Vorbemerkungen
2.1
Die Baustelleneinrichtung mit sämtlichen erforderlichen Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Unterkünften und sanitären Anlagen hat in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen.
Sie hat so umfangreich zu sein, dass alle Arbeiten zügig durchgeführt werden können.
Die Baustelleneinrichtungskosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten.
2.2
Benutzt der Auftragnehmer Flächen außerhalb des Grundstückes, hat er hierfür die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die Kosten hierfür zu übernehmen.
2.3
Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit den anfallenden Bauschutt und die Verpackungsmaterialien aus eigener Arbeit sachgerecht zu entsorgen.
Die Baustelle ist stets ordentlich zu hinterlassen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Forderung den Bauschutt auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein an die Bauleitung zu übergeben.
2.4
Zum Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen an Bauteilen jeder Art sind vom Auftragnehmer geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Er hat seine Leistungen und Fremdleistungen ab Beginn des Einbaus bis zur Abnahme durch die Bauleitung zu schützen.
2.5
Alle Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherung sowie dauernde Reinigung der durch Baustellenverkehr verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege sind in den Einheitspreisen enthalten.
2.6
Verkehrssicherheit obliegt dem AN insgesamt, somit ist dieser voll verantwortlich.
2.7
Eventuell benötigte Hebezeuge oder Hilfsgerüste sind vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Einrichten der Baustelle, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung und der Schutz von Bauteilen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Grundlagen Grundlagen des Angebots:
- Plansätze Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Detailpläne April/Mai 2026
- Hinweise beachten!
- in die Leistungspositionen sind alle Neben-, besondere und zusätzliche Leistungen
einzukalkulieren, die für die fix und fertig herzustellende Auftragsleistung notwendig sind
Grundlagen
04 Trockenbauarbeiten
04
Trockenbauarbeiten
ZTV Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
- BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
- DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
- VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Material-disposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungs-erbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvoll-ziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsaus-führung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bau-zwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungs-positionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den
Bauzeitenplan,
- Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,
- rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf
Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis,
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechn. Art,
- Fugen,
- Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
- Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innen-türen unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatten-einlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und System-zeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevor-zugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung. Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden.
3.1.4. Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungs-mittel zu verwenden.
Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskop-anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung). Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen.
Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofilen sind in der Regel nicht ausreichend.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Plastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen.
Qualitätsstufe 3 (Q3) - Standardverspachtelung mit den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen. Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zement-gebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbau-konstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispiels-weise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungs-gerecht herstellen kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohl-wanddosen herstellen zu können. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschoss-deckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden.
3.1.8 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen.
ZTV Trockenbauarbeiten
04.01 Aus konstruktiven Gründen sind bestandsbedingt Dübelbohrzonen (Leitdetail siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung) im Rippendeckenbereich vorgegeben - dies ist in der Montage zwingend zu beachten. Die fachlich korrekte Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer. Die Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Stahlunterzüge mit Ummantelung aus Mineralwolle sind - falls notwendig - auch in Teilbereichen für Wand-, sowie Deckenschürzenanschlüsse fachgerecht zu verkleiden oder konstruktiv zu überbrücken
Freistehende Wände sind - sofern konstruktiv notwendig - mittels zusätzlichen UA-Profilen zu verstärken.
Die Vorgaben und Angaben aus den Schlitz- und Durchbruchplänen sind zu beachten.
Sämtliche, zur fachgerechten Umsetzung der nachfolgenden Positionen der Leistungsbeschreibung, notwendigen Nebenarbeiten inkl. Material sowie Leistungen, welche für die Umsetzung der zuvor beschriebenen baulich-konstruktiven Vorgaben resultieren, sind.in den Einheitspreisen abgegolten.
04.01
Aus konstruktiven Gründen sind bestandsbedingt Dübelbohrzonen (Leitdetail siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung) im Rippendeckenbereich vorgegeben - dies ist in der Montage zwingend zu beachten. Die fachlich korrekte Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer. Die Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Stahlunterzüge mit Ummantelung aus Mineralwolle sind - falls notwendig - auch in Teilbereichen für Wand-, sowie Deckenschürzenanschlüsse fachgerecht zu verkleiden oder konstruktiv zu überbrücken
Freistehende Wände sind - sofern konstruktiv notwendig - mittels zusätzlichen UA-Profilen zu verstärken.
Die Vorgaben und Angaben aus den Schlitz- und Durchbruchplänen sind zu beachten.
Sämtliche, zur fachgerechten Umsetzung der nachfolgenden Positionen der Leistungsbeschreibung, notwendigen Nebenarbeiten inkl. Material sowie Leistungen, welche für die Umsetzung der zuvor beschriebenen baulich-konstruktiven Vorgaben resultieren, sind.in den Einheitspreisen abgegolten.
04.02 Aus konstruktiven Gründen sind bestandsbedingt Dübelbohrzonen (Leitdetail siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung) im Rippendeckenbereich vorgegeben - dies ist in der Montage zwingend zu beachten. Die fachlich korrekte Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer. Die Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
04.02
Aus konstruktiven Gründen sind bestandsbedingt Dübelbohrzonen (Leitdetail siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung) im Rippendeckenbereich vorgegeben - dies ist in der Montage zwingend zu beachten. Die fachlich korrekte Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer. Die Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
04.03 Aus konstruktiven Gründen sind bestandsbedingt Dübelbohrzonen (Leitdetail siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung) im Rippendeckenbereich vorgegeben - dies ist in der Montage zwingend zu beachten. Die fachlich korrekte Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer. Die Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
04.03
Aus konstruktiven Gründen sind bestandsbedingt Dübelbohrzonen (Leitdetail siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung) im Rippendeckenbereich vorgegeben - dies ist in der Montage zwingend zu beachten. Die fachlich korrekte Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer. Die Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.