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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Neubau Wohngebäude Pfarrwiesenallee in Sindelfingen
In der Pfarrwiesenallee 7-31 planen die Wohnstätten Sindelfingen den Neubau von 8 Wohngebäuden (A-H) mit 222 Wohneinheiten in offener Bauweise und gemeinsamer Tiefgarage.
Die Gebäude werden auf der Nordseite von der Pfarrwiesenallee und auf der Ost- und Südseite von der Warmbronnerstraße eingerahmt. Westlich befinden sich bestehende Gebäude.
Die Geschossigkeit der 8 Wohngebäude setzt sich wie folgt zusammen:
Haus A: 7 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Haus B+D: 6 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Haus C+E+F: 5 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Haus G+H: 4 Obergeschosse + 1 Dachgeschoss
Jedes Gebäude verfügt über ein bzw. zwei Personenaufzüge.
Alle 8 Gebäude verfügen über einen direkten Zugang zur gemeinsamen Tiefgarage. Diese verbindet die Wohngebäude im UG und erstreckt sich über das gesamte Quartier. Die Tiefgarage ist in Teilbereichen (Häuser A bis D) zweigeschossig, ansonsten eingeschossig.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für die ARGE PFARR - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C,
soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
Alle LV-Positionen sind zu bepreisen.
Positionen die mit 0,00 € ohne Erläuterung bepreist sind, werden als „inklusive/ ohne Mehrpreis“ gewertet.
Sofern eine Position nicht bepreist werden kann, ist zwingend ein kurzer nachvollziehbarer Kommentar zur entsprechenden Position dem Angebot beizufügen.
ATV
ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Dachabdichtungsarbeiten
1
Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.
- bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
- DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfalversicherung e. V.,
- FLL: Forschungsgeselschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.
- GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V.,
- ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Vorbereitung und Planung
Rechtzeitig vor Materialdisposition und vor Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivelement festzustellen.
Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen um die weiteren Schritte gemeinsam festzulegen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden sollen, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß und ein Angebot über diese Leistungen.
Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar.
Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen
zu erfüllen.
Die Untergrundeignungsprüfung bezieht sich neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit, Toleranzen, Materialverträglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefälle von Flächen (falls Gefälle geplant), um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden.
Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen.
3
3.1
Ausführung und Konstruktion
Allgemeine Hinweise
AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Der AN hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen.
Reinigen des Untergrundes im Sinne der VOB/C (DIN 18336) ist Nebenleistung des AN. Der AN hat die Untergrundreinigung nur soweit vorzuarbeiten wie er auch selbst abdichten/ leisten kann. Eine enge Abstimmung mit dem AG hat zu erfolgen.
Erforderliches Widerholtes Reinigen, wenn nicht dem AN geschuldet, ist anzuzeigen und mit entsprechender LV-Position abzurechnen.
Tagesabschnitte/ Abstellungen sind immer über den gesamten Dämm- und Abdichtquerschnitt auszuführen und sind im Plan für die Revision zu kennzeichnen. Diese Pläne sind spätestens nach Fertigstellung der Dach dem AG zu übergeben und sind Teil der Revisionsakte des AN.
3.2
Besondere Anforderungen an die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten
Die Abdichtung ist so aufzubringen und ggf. zu schützen, dass bei Arbeitsunterbrechungen kein Niederschlagswasser in den Schichtaufbau gelangen kann.
Die Sicherung durch provisorische Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Soweit die Lage von Dacheinläufen und Notüberläufen eine Anstaubewässerung während der Bauzeit des AN für den Dachabdichtungsaufbau auf der Dampfsperre erwarten lässt, ist die Dampfsperre vom AN als Notabdichtung auszuführen.
Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, muss vor zeitlich versetzter Ausführung nachfolgender Abdichtungsarbeiten vom AN zunächst unaufgefordert eine Dichtheitsprüfung erfolgen.
Ein Prüfprotokoll ist dem AG zu übergeben.
Es ist vom AN durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die Abdichtung im Bereich von Zugängen, Austritten und Wartungswegen während der Bauzeit nicht durch scharfkantige Transport- und Arbeitsgeräte beschädigt werden kann.
Mängel und Schäden an bereits abgenommenen Abdichtungsflächen müssen sofort nach Erkennen und vor ihrer Ausbesserung dem AG gemeldet werden.
ZTV
Voraussichtliche Ausführungstermine Voraussichtliche, grobe Ausführungstermine:
(keine Vertragstermine, diese werden gesondert Vereinbart!)
ca. Beginn ca. Ende
Haus H Mitte 03/ 2027 Mitte 04/ 2027
Haus E Ende 03/ 2027 Ende 04/ 2027
Haus G Anfang 04/ 2027 Ende 04/ 2027
Haus F Ende 04/ 2027 Ende 05/ 2027
Haus A Anfang 08/ 2027 Ende 08/ 2027
Haus B Anfang 09/ 2027 Ende 09/ 2027
Haus C Mitte 09/ 2027 Mitte 10/ 2027
Haus D Anfang 11/ 2027 Ende 11/ 2027
Voraussichtliche Ausführungstermine
01 Dachabdichtung Bitumen
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Dachabdichtung Bitumen
01.01 Dachabdichtungsarbeiten
01.01
Dachabdichtungsarbeiten