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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Der Bauherr plant auf dem Flurstück der Gemarkung Apen,
Flur 1, Flurstück 316/10
Dampfhammer Str. 8 , Apen 26689 den Neubau einer
Gasabfüllhalle und Einlagerung eines 60.000l Tanks
Vorgesehen sind:
Der Neubau einer Gasabfüllhalle in Stahlkonstruktion
auf
Betonfundament sowie die Einlagerung eines
unterirdischen
Flüssiggastanks mit einem Volumen von 60.000 Litern
Baubeschreibung
Vorgesehene Vertragsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer
Bauleistungen am Bauvorhaben
Dampfhammer Str. 8 , Apen 26689
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung, den Ausführungsplänen, der
Statik, der
Baugenehmigung und dessen Auflagen sowie den ggf.
vorhandenen Gutachten.
§ 2 Vertragsgrundlagen
Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Reihenfolge:
Dieser Vertrag Auftrags-LV Baustellenordnung
VOB Teil B + C in der aktuell gültigen Fassung
DIN Normen, VDE Normen, ETB, UVV, DVGW
Die Baugenehmigung und deren Auflagen
Die geprüfte Statik
Das Bodengutachten
Das Brandschutzgutachten
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Vorbemerkungen
Die Ausführungspläne
Die Ausschreibungsunterlagen
Der Bauzeitenplan
Bei ggf. auftretenden Widersprüchlichkeiten gelten
jeweils die oben zuerst genannten Bedingungen.
Die Ausführung der Leistung hat gemäß dem allgemeinen
Stand der Technik zu erfolgen.
Die für die ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich
Erstellung, Betrieb und Nutzung maßgebenden
Gesetze, Vorschriften, Regeln und Richtlinien sind zu
beachten.
Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen
der Textform.
Dem Auftragnehmer sind Inhalt, Art und Umfang der nach
diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und
Lieferungen sowie die sonstigen vertraglichen
Verpflichtungen und alle für die Preisbildung
beeinflussenden
Umstände bekannt.
Er hat sich vor Abschluss dieses Vertrages durch
Einsichtnahme in die Pläne und sonstigen Unterlagen
gemäß Anlage sowie Besichtigung der örtlichen
Gegebenheiten ein genaues Bild über Art und Umfang der
von ihm zu erbringenden Leistung verschafft.
Er kann sich in keinem Fall darauf berufen, dass ihm
Irrtümer oder Fehler bei seiner Ermittlung unterlaufen
sind oder einzelne Arbeiten oder Lieferungen, die zu
seinem Leistungsumfang gehören, besonders
aufgeführt sind.
Eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten
Leistungsstandard ist unschädlich und stellt kein
Mangel dar,
wenn sie zu einer gleichwertigen oder höherwertigen
Leistung führt.
Der Ablauf der Arbeiten und die Zwischentermine sind
rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Auftraggeber
abzustimmen und durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Behinderungen, Erschwernisse und Stillstandzeiten
aufgrund eines eventuellen nicht kontinuierlichen
Ablaufes der Arbeiten sind bei den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
§ 3 Vergütung
Der Auftragnehmer führt die Bauleistung zu den in der
Leistungsbeschreibung eingesetzten Preisen aus.
Gewährte Nachlässe und Skonti auf den Auftrag gelten
auch für sämtliche Nachträge.
Alle Kosten für die Baustelleneinrichtung sind mit den
Einheitspreisen abgegolten, sofern im
Leistungsverzeichnis keine besonderen Positionen
ausgeworfen sind. Auch ohne die ausdrückliche
Erwähnung sind alle erforderlichen Vor- und
Nebenarbeiten in den Leistungen enthalten.
Abweichend von § 2 Absatz 3 VOB - B gilt der
vertragliche Einheitspreis unabhängig vom im Vertrag
vorgesehenen Mengenansatz.
Die Abrechnung erfolgt nach den Ausführungsplänen.
Die Leistungen sind aus den Zeichnungen zu ermitteln,
soweit die ausgeführten Leistungen diesen
Zeichnungen entsprechen. Auf Anforderung sind die
Leistungen nach gemeinsamem örtlichem Aufmaß
abzurechnen. Die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen Massen sind für die Endabrechnung nicht
verbindlich. Hierfür kommt das geprüfte Aufmaß in
Frage. Eine Ermäßigung oder Erhöhung der Massen der
einzelnen Positionen, auch über 10 % hinaus,
berechtigt den AN zu keiner Änderung der
Einheitspreise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann erstmals nach einem vollendeten
Baufortschritt von 20 % des
Gesamtbaufortschritts eine Abschlagszahlung verlangen.
Jede weitere Abschlagszahlung kann jeweils nach
Vollendung von weiteren 20 % der Gesamtbauleistung
verlangt werden. Die Höhe der Abschlagszahlung
orientiert sich an dem jeweils vollendeten
Baufortschritt und liegt im billigen Ermessen des
Auftraggebers.
Bei den Abschlagszahlungen werden 10 % von der
Rechnungssumme als Sicherheitseinbehalt abgezogen.
Alternativ ist eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe der
Auftragssumme möglich.
Dem Auftraggeber wird mit Begleichung der verlangten
Abschlagzahlung für die damit berechneten
Leistungen das Eigentum übertragen.
Sofern Skonto vereinbart wurde, sind sämtliche
Zahlungen binnen 8 Tagen skontierfähig.
Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21
Tagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig.
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach
Fertigstellung und Schlussabnahme fällig, spätestens
innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung wird 5 % der brutto
Rechnungssumme als Gewährleistungseinbehalt
abgezogen. Alternativ ist eine
Gewährleistungsbürgschaft möglich.
Bei Fälligkeit der Schlussrechnung werden die
vertraglich vereinbarten Nettoabzüge fällig.
§ 5 Sonderwünsche
Der Auftragnehmer wird Sonderwünsche des Auftraggebers
berücksichtigen, soweit er durch die Erbringung
der von ihm geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt
wird. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer
nachweisen, dass auch bei Sonderwünschen die
Preisbasis dieses Vertrages eingehalten wurde. Vor
Ausführung ist eine schriftliche Beauftragung
erforderlich.
§ 6 Ausführungstermine
Die Arbeiten sind gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan
zu beginnen und abzuschließen. Hat der
Auftragnehmer Bedenken die Termine nicht einhalten zu
können, so hat er dies unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Bei schuldhafter Überschreitung der Vertragstermine
für den Beginn der Bauausführung, für den
Zwischentermin der Fertigstellung der 1. Baustufe und
für die Gesamtfertigstellung hat der Auftragnehmer
Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt
für jeden Kalendertag der schuldhaften Überschreitung
für den Zwischentermin 0,2 % der Auftragssumme für die
betroffene Teilleistung netto
für Beginn und Endtermin 0,2 % der Auftragssumme.
Die vorstehenden Vertragsstrafen sind auf insgesamt 5
% der Auftragssumme netto begrenzt.
Der Auftragnehmer verwirkt ferner eine Vertragsstrafe,
sofern er notwendige bautechnische Nachweise nicht
oder nicht rechtzeitig liefert oder gegen sonstige
Bestimmungen des Bauvertrages verstößt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den
Auftraggeber bleiben unberührt. Auf einen
weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht
durch die Vereinbarung neuer Termine. Im Falle der
Vereinbarung neuer Termine oder der einvernehmlichen
Fortschreibung von Vertragsterminen bei
Bauzeitverschiebungen gilt das Vertragsversprechen
entsprechend für neue Termine.
Eine einmal verwirkte Vertragsstrafe für den Beginn-
oder den Zwischentermin wird auf die nachfolgend
verwirkten Vertragsstrafen für weitere Zwischentermine
oder den Fertigstellungstermin angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Vorbehalt der
Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend zu
machen. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist
es ausreichend, wenn der Auftraggeber diese von
der Schlussrechnung in Abzug bringt.
§ 8 Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner
Leistung dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Abnahme erfolgt förmlich gemäß § 12 VOB Teil B.
Werden gravierende Mängel festgestellt, so wird die
Abnahme verweigert. Werden lediglich geringe Mängel
festgestellt, so wird dem Auftraggeber eine
angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Eine Konkludente Abnahme und Abnahme durch
Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur
Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre, für
Abdichtungen gegen Feuchtigkeit und Dächer 10 Jahre.
Für die Dauer der Gewährleistung wird ein
Sicherheitseinbehalt von 5 % der brutto
Schlussrechnungssumme vereinbart. Sie kann unter
entsprechender Anwendung des § 632a Abs. 2 BGB
durch Sicherheitsleistung abgelöst werden.
§ 10 Personal
Der AN ist dazu verpflichtet ausschließlich
Fachkräfte, die auch entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften
unterwiesen sind auf der Baustelle einzusetzen.
Ebenfalls verpflichtet sich der AN über die Dauer der
Bauzeit einen festen Polier oder Vorarbeiter auf der
Baustelle zu belassen.
§ 11 Sub- und Nachunternehmer
Der Auftragnehmer wird nur leistungsfähige Sub- und
Nachunternehmer beschäftigen, die ihren
Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den
Sozialversicherungsträger pünktlich nachkommen. Die
Sub- und Nachunternehmer sind zur Vorlage je einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der
Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft
verpflichtet, soweit sie dem Auftraggeber nicht aus
früheren
Tätigkeiten bekannt sind.
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Firmen aus dem
Einzugsgebiet des Bauortes zu beauftragen.
Nach Abschluss der Arbeiten erhält der Auftraggeber
eine Liste mit der vollständigen Bezeichnung und
Adresse aller Sub- und Nachunternehmer.
Ich/Wir beabsichtige/n:
(____) keine
(____) die in der beigefügten Liste
aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer zu
übertragen.
Überträgt der Auftragnehmer Leistungen an Sub-
und/oder Nachunternehmer, haften Auftragnehmer und
durch ihn beauftragte Dritte gesamtschuldnerisch. Dem
Auftragnehmer obliegt hierbei die Hauptpflicht. Der
Auftragnehmer tritt die Gewährleistungsansprüche, die
ihm gegenüber dem Sub- bzw. Nachunternehmer
zustehen, an den Auftraggeber erfüllungshalber ab. Die
Inanspruchnahme des jeweiligen Schuldners
ungeachtet des geltend gemachten Anspruchs erfolgt
nach Wahl des Auftraggebers.
§ 12 Versicherung
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung erfolgt durch
den Auftraggeber. Der Auftraggeber zieht dem
Auftragnehmer hierfür pauschal 0,5% der Auftragssumme
Netto inklusive eventueller Nachträge von der
Schlussrechnung ab.
§ 13 Betriebsmittel und Pauschalen
Der Verbrauch von Wasser, Strom, Gas und Bauwasser
wird pauschal abgerechnet. Auch die
Baubeschilderung sowie die Bauendreinigung werden
pauschal abgerechnet.
§ 14 Werbung / Werbeträger
Sofern der Auftragnehmer oder ein durch ihn
beauftragter Dritter auf oder im unmittelbaren Umfeld
der
Baustelle werbetechnische Einrichtungen zu
installieren wünscht, hat der dies dem Auftraggeber im
Vorfeld
anzuzeigen.
Die mit der Werbemaßnahme verbundene
Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Einrichter /
Unterhalter der
Werbemaßnahme. Im Zweifel obliegt sie dem
Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Einrichtung besteht
indes
nicht.
§ 15 Entwicklungen während der Bauzeit
Tritt unmittelbar vor oder während der Planungs- und
Bauzeit ein bis dato unbekannter bausituativer
Umstand oder eine in der Form noch nicht hinreichend
mit technischen Lösungsansätzen versehene
Problemstellung auf, und sind hierfür Entwicklungen
notwendig ungeachtet ob diese gemeinsam oder nur
durch eine Partei geschaffen wurden gehen die
Ergebnisse sowie sämtliche damit verbundene
Bestandteile und Fortschritte in das Eigentum des
Auftragsgebers über. Der Auftragnehmer sowie sämtliche
durch ihn mit der Entwicklungsarbeit beauftrage
Dritte, treten ihre Rechte an den
Lösungsansätzen/Ergebnissen bereits jetzt an den
Auftraggeber ab. Sofern sich der Auftragnehmer eines
Dritten zur Lösung bedient, hat er diesem spätestens
bei Beauftragung entsprechend zu verpflichten.
§ 16 Geheimhaltungsvereinbarung
Sämtliche Dokumente, die der Auftragnehmer in
Verbindung mit dem in § 1 genannten Bauvorhaben oder
aus anderen Gründen von dem Auftraggeber erhält, sind
vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird
sämtliche ihm zumutbaren Vorkehrungen treffen, um ein
Zugriff Dritter oder eine anderweitige
Veröffentlichung oder Weitergabe zu verhindern.
Die Parteien vereinbaren überdies eine Vertragsstrafe
in Höhe von 1 % der Auftragssumme je Verstoß für
den Fall, dass der Auftragnehmer ohne vorheriges
Einverständnis des Auftraggebers öffentliche
Nachrichtenträger (Rundfunk, Fernsehen, Presse) über
die Erteilung und den Inhalt des Auftrags sowie den
Baufortschritt oder die Fertigstellung informiert.
§ 17 Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Auftrags stimmt der
Auftragnehmer der Weitergabe von personenbezogenen
Daten
im Rahmen der Abwicklung des Bauprojektes an Dritte zu.
§ 18 Dokumentation
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet Änderungen
gegenüber den Ausführungsplänen zu dokumentieren.
Alle Dokumentationsarten müssen nachvollziehbar und
lesbar sein.
§ 19 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide
Vertragsparteien ist das Amtsgericht Rotenburg (Wümme)
bzw.
das Landgericht Verden (Aller).
Vorgesehene Vertragsbedingungen
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
1. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie
Vorhalten der Baustellen-
einrichtung einschl. der erforderlichen Geräte wird
nicht gesondert vergütet.
2. Für die Baustellensicherung ist der Bauleiter des
Auftragnehmers (AN)
verantwortlich.
3. Kabel- und Leitungspläne hat sich der AN selbst zu
beschaffen.
Werden bei den Bauarbeiten Leitungen beschädigt, hat
der AN die
Reparatur unverzüglich selbst zu veranlassen
und die Reparaturkosten zu
tragen. Schäden sind dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
4. Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß.
Alle Massen (Festmassen), Mengen und
Stundenlohnarbeiten gelten zum
Nachweis. Die Stundenlohnnachweise sind binnen 48
Std. vorzulegen. Die
Aufmaße sind gemeinsam mit dem Bauleiter des
Planungsbüros
aufzustellen. Die Materialabfuhr ist dem Bauleiter
rechtzeitig bekannt-
zugeben. Lieferscheine und Wiegekarten, die für die
spätere Abrechnung
als Mengennachweis erforderlich
sind, müssen, soweit sich keine vom
Auftraggeber hierzu bevollmächtigten Person auf der
Baustelle befindet,
spätestens 24 Std. nach der Materialanlieferung dem
Bauleiter zur
Anerkennung vorgelegt werden.Bei der Abrechnung nach
LKW-Aufmaß darf
höchstens bis Schottenoberkante geladen werden. Das
Lieferdatum, die
Größe der Ladefläche, die Schottenhöhe, das
polizeiliche Kenzeichen des
Fahrzeuges und der Name des Fahrers sind auf dem
Lieferschein
anzugeben.
5. Bestandteil aller Leistungen sind, auch wenn
diese im
Text nicht einzeln aufgeführt werden:
a) die vollständige Lieferung der erforderlichen
Baustoffe frei
Verwendungsstelle, sowie deren fach- und normgerechte
Verarbeitung.
b) die Beseitigung aller Verunreinigungen und
Schäden, die im Zuge der
Baumaßnahme entstanden sind.
c) die Leistungen aller Nebenleistungen.
d) alle Maßnahmen, die zum Schutz aller vorhandenen
Einrichtungen,wie
Grenzsteine, Wasserschieber, Schächte und dergl.
erforderlich sind, einschl.
Sichern vorhandener Leitungen und Kabel.
e) die Anfertigung und Lieferung der
Verdichtungsnachweise.
6. Die Baufelder sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit
dem Bauleiter
abzustecken. Hierfür stellt der AG eine Fachkraft ab.
Hilfspersonal,
Vermessungsgeräte und Hilfsmittel sind vom AN
unentgeltlich und in
genügendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Die Leistung wird nicht gesondert vergütet.
7. Alle Arbeiten sind gem. der Ausführungsplanung
durchzuführen.
Ausführungsmaße sind vor Arbeitsbeginn zu überprüfen.
Unstimmigkeiten
sind dem AG sofort schriftlich mitzuteilen.
8. Arbeitsunterbrechungen und Ausführungen in
Teilleistungenberechtigen
nicht zu Mehrforderungen.
9. Die Hinweise und Vorschriften von
Materiallieferanten sind zu
berücksichtigen.
10. Bauschutt aus dem eingenen Gewerk ist täglich
abzuräumen. Die
Schuttabfuhr ist Sache des AN.
11. Bei maschineller Verlegung der Betonpflastersteine
sind halbe Steine zu
entfernen, und durch ganze Steine zu ersetzen.
12. Das Anarbeiten der Pflasterflächen an
schrägwinklige, gekrümmte Flächen,
wie Borde/Asphaltdecke/Gebäude etc., ist in den
Einheitspreisen mit
einzurechnen. Fugenschnitt wird für Pflaster nicht
zusätzlich vergütet.
13. Spätestens bis zur Bauabnahme ist eine
Dokumentationsmappe in 2-facher
Ausfertigung zu übergeben, die mindestens
nachfolgende Unterlagen und
Nachweise enthalten muss:
- Qualitäts- und Gütenachweise der eingesetzten
Materialien
- Nachweis der Auftriebsicherheit für Rohre
- Nachweis über die Einhaltung der geforderten
Verdichtungswerte für
die Fremd- und Eigenüberwachung
- Bautagebuch bzw. alle Tagesarbeitsberichte
- Zeichnungen mit der baubegleitenden lagermäßigen
Einmessung
von Leitungsquerungen auf markante Punke und
höhenmäßig auf HN
- Eignungsnachweise der eingebauten Materialien,
Erdstoffe, etc.,
einschl. Sieblinen
- Protokolle und Fotos der Beweissicherung
- Am offenen Rohrgraben hergestellte Bestandspläne
mit Höhenangaben
auf HN bezogen und die lagemäßige Einmessung auf
Häuserecken bzw.
Höhenfestpunkte auf Gauß-Krüger-Koordinaten.
14. Der AN erstellt in Zusammenarbeit mit dem
Bauleiter des Architekten
ein Nivellement des vorhandenen Geländes und ein
Nivellement
nach Bodenabtrag. Die ermittelten Höhen gelten als
Grundlage für die Abrechnung. Bodenabtrag von mehr
als 5
cm unter geplante Höhe und der demzufolge
anfallende erhöhte
Bodeneinbau gehen zu Lasten des AN.
Gewerkspezifische Vorbemerkungen
01 Stahlbau
01
Stahlbau
01.__.0010 Hauptkonstruktion gem. Statik. Hauptkonstruktion gem. Statik. in geschraubter und
geschweißter Ausführung in
Übereinstimmung mit den Anforderungen an die DIN
EN1090/1 u.2
nach Ausführungsklasse ( EN 1090-2 Anhang B) EXC 2
nach Ausführungsklasse ( EN 1090-2 Anhang B) EXC
2.Abmessung der Stahlprofile (Werkstoff (nach DIN EN
10025-2)
S235JR+AR bis S355J2+N) gemäß unserer statischen
Berechnung.
Die Bauteile werden maschinell nach SA2,5 entzundert
und
entrostet sowie mit einem 2K Industrielack (RAL 7016)
versehen
(elektrostatisches Nasslackverfahren).
Einschließlich aller Verankerungs- und
Verbindungselemente
liefern und auf bauseitige Fundamente montieren.
Die Baustelle muss ungehindert mit unseren Fahrzeugen
(Kran,
LKW - Sattelzug, Arbeitsbühnen etc.) befahrbar und
entsprechend
befestigt sein..
01.__.0010
Hauptkonstruktion gem. Statik.
7,95
t
01.__.0020 Feuerverzinkung Kragarm nach DAST 022 + ISO 1461, als Zulage.
01.__.0020
Feuerverzinkung Kragarm
1,00
Psch
01.__.0030 Feuerverzinkung der innenliegenden Stahlkonstruktion nach DAST 022 +
ISO
1461,
als Zulage.
01.__.0030
Feuerverzinkung
E
1,00
Psch
01.__.0040 Anker setzen unter Berücksichtigung einer bauseitigen Verfüllung der
Aussparungen. Entsprechende Köcher müssen gemäß
unseres Fundamentplanes bauseitig erstellt werden.
Erfolgt
das Setzen der Ankerelemente bauseits, sind diese
maßgerecht einzusetzen. Eventuell entstehende
Mehrkosten
durch den bauseitigen, nicht maßgerechten, Einbau
werden
berechnet.
01.__.0040
Anker setzen
E
12,00
Stk
01.__.0050 Dachunterkonstruktion aus verzinkten Z-Profilen als Überlappungssystem zur
Aufnahme der Dachelemente, mit statisch ausreichender
Bemessung, einschließlich Traufriegel und
Giebelwinkelprofil
sowie den verzinkten Befestigungselementen liefern und
montieren.
01.__.0050
Dachunterkonstruktion
1,00
Psch
01.__.0060 Wandunterkonstruktion Wandunterkonstruktion aus verzinkten C-Profilen zur
Aufnahme der Wandelemente, mit statisch ausreichender
Bemessung, einschließlich Tor- und Türauswechselungen.
Torrahmen = 4,00 m * 4,20 m 2 Stck.
Türrahmen = 1,01 m * 2,13 m 3 Stck.
Durchführung = 1,01 m * 2,13 m 2 Stck
Die Profile werden einschließlich verzinkter
Befestigungselemente,
als Verbundsystem auf Maß geliefert und vor die
Hallenstützen
geschraubt.
angebotenes Fabrikat:
_______________________________
(vom Bieter einzutragen)
01.__.0060
Wandunterkonstruktion
1,40
t
02 Sicherheits- / Baustellen-Einrichtung
02
Sicherheits- / Baustellen-Einrichtung
02.__.0010 Einnetzen Dach Auffangnetz nach DIN EN 1263-1 "Schutznetze und
Schutznetzzubehör" nach Sicherheitsregeln
"Auffangnetze"
(BGR
179, bisherige ZH 1/560) einbauen, befestigen, für die
Dauer
der
Montagearbeiten vorhalten und wieder entfernen. Der
Hallenboden muss für die Hublifte und Fahrsteiger
zugänglich
und
befahrbar sein.
02.__.0010
Einnetzen Dach
283,00
m²
02.__.0020 Randabsturzsicherung für Arbeiten im Randbereich von Dachflächen mit mehr
als
3,00 m
Absturzhöhe nach DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste"
auf-
und
abbauen und für die Dauer der Montagearbeiten
vorhalten.
02.__.0020
Randabsturzsicherung
69,00
m
03 Dacheindeckung
03
Dacheindeckung
03.__.0010 Dacheindeckung aus Stahl-Sandwichpaneelen mit profilierter
Außendeckschale
und
FCKW-freiem sowie hochwärmedämmendem
Mineralwolle
Dämmkern = 60 mm
Elementhöhe = 98 mm
U-Wert = 0,38 W/m²K.
Außenbeschichtung = 25 my Polyester
im Standardfarbton des Herstellers
Innenbeschichtung = 15 my RAL 9002 , bzw. nach Wahl des
AG
Baustoffklasse =F 90
Liefern und fachgerecht, den Herstellerrichtlinien
entsprechend
mit
Edelstahlschrauben auf der Unterkonstruktion montieren.
03.__.0010
Dacheindeckung
300,00
m²
03.__.0020 Regenprallblech aus mehrfach gekanteten und farblich beschichteten
Stahlflachblechen.
Zuschnitt = 220 mm
Nennblechdicke = 0,75 mm
Anzahl der Kantungen = 3
Farbton = In Dachfarbe
liefern und montieren..
03.__.0020
Regenprallblech
20,00
m
03.__.0030 Pulthaube/Ortgang aus mehrfach gekanteten und farblich beschichteten
Stahlflachblechen.
Zuschnitt = 220 mm
Nennblechdicke = 0,75 mm
Anzahl der Kantungen = 3
Farbton =
03.__.0030
Pulthaube/Ortgang
E
49,00
m
04 Entwässerung
04
Entwässerung
04.__.0010 Dachrinne, 5-teilig halbrund Zink-Dachrinne, halbrund (5-teilig), einschließlich
feuerverzinkter
Rinnenhalter, Endböden, Einhangstutzen und
Dehnungsausgleichern liefern und waagerecht montieren.
Zink-Fallrohre, Nenngröße (120 mm), einschließlich
feuerverzinkter Fallrohrschellen sowie den
erforderlichen Bögen
und Verbindungselementen liefern und bis ca. 0,50 m
über
OKG
montieren.
Der Anschluss an die örtliche Regenwasserkanalisation
erfolgt
bauseitig.
04.__.0010
Dachrinne, 5-teilig halbrund
1,00
Stk
05 Wandverkleidung
05
Wandverkleidung
05.__.0010 Wandverkleidung F90 aus Stahl-Sandwichpaneelen mit linierter
Außendeckschale
und
FCKW-freiem, hochwärmedämmendem
Mineralwolle
.
Dämmkern = 60 mm
U-Wert = 0,39 W/m²K
Außenbeschichtung = 25 my im Standardfarbton
des Herstellers
Innenbeschichtung = 15 my RAL 9002 bzw. nach Wahl des
AG
Baustoffklasse =F90
Verlegerichtung = vertikal, sichtbar befestigt
Liefern und den Herstellerrichtlinien entsprechend mit
Edelstahlschrauben auf der Unterkonstruktion montieren.
Die Mengenermittlung erfolgt unter Berücksichtigung
eines
bauseits zu erstellenden Mauerwerks- oder
Betonfertigteilsockels
in Höhe von 0,30m ab +/- 0,00 m, der Sockel steht auf
-0,20
m.
Die Wand wird auf die Unterkonstruktion ab ca. 0,30 m
Höhe
befestigt. Die Wandelemente verlaufen vor dem Sockel.
05.__.0010
Wandverkleidung F90
297,00
m²
05.__.0020 Eckwinkel aus mehrfach gekanteten und farblich beschichteten
Stahlflachblechen.
Zuschnitt = 300 mm
Nennblechdicke = 0,75 mm
Anzahl der Kantungen = 5
Farbton = In Wandfarbe
liefern und montieren.
05.__.0020
Eckwinkel
20,00
m
05.__.0030 Inneneckwinkel Inneneckwinkel
aus mehrfach gekanteten und farblich beschichteten
Stahlflachblechen.
Zuschnitt = 160 mm
Nennblechdicke = 0,75 mm
Anzahl der Kantungen = 5
Farbton = RAL 9002
liefern und montieren.
05.__.0030
Inneneckwinkel
20,00
m
05.__.0040 Tropfwinkel Tropfwinkel
und Aufstellwinkel aus mehrfach gekanteten und farblich
beschichteten Stahlflachblechen.
Zuschnitt = 260 mm
Nennblechdicke = 0,75 mm
Anzahl der Kantungen = 3
Farbton Oberseite = In Wandfarbe
Farbton Unterseite = RAL 9002
liefern und montieren.
05.__.0040
Tropfwinkel
62,00
m
05.__.0050 Tore- und Türeinfassung aus mehrfach gekanteten und farblich beschichteten
Stahlflachblechen.
Zuschnitt = 200 mm
Nennblechdicke = 0,75 mm
Anzahl der Kantungen = 8
Farbton = In Wandfarbe
liefern und montieren.
05.__.0050
Tore- und Türeinfassung
20,00
m
06 Türen
06
Türen
06.__.0001 Stahltür D65-1 OD in Dünnfalzausführung
Baurichtmaß: ( B x H ) 1260 x 2125mm
mit Eckzarge - DIN ?
Verwendung als - Außentür
- ungeschützte Lage: Tür ist direkter
Bewitterung - ausgesetzt
- Klassifizierung: Mehrzwecktür
- Bedienungskräfte: Klasse 2
- Mechanische Festigkeit: Klasse 4
- lichtes Zargenmaß Breite x Höhe: 1178 x 2083
(ohne - Berücksichtigung von Schwellen)
1-flügeliges, einbaufertiges Element.
geeignet für den Innen- und Außeneinsatz
Türblatt:
65 mm dick, doppelwandig aus verzinktem
Material, dreiseitig gefälzt, Dünnfalz.
Vollflächig verklebte Verbundkonstruktion mit
planebener Oberfläche - Blechdicke 1,0 mm
Stahlsicherungsbolzen gemäß technischer
Anforderung
Zargenausführung:
Systemeckzarge 2,0 mm dick, mit 3-seitiger
EPDM-Dichtung, verzinkt
pulvergrundbeschichtet (grauweiß in
Anlehnung an RAL 9002), ohne Bodeneinstand
Oberfläche:
Türblatt und Zarge, verzinkt
pulvergrundbeschichtet (grauweiß in
Anlehnung an RAL 9002)
Bandausführung:
dreiteilig, 2 Konstruktionsbänder mit Kugellager
Beschlag:
Einsteckschloss mit Wechselfunktion
PZ-gelocht und FS-Rundgriff-Drückergarnitur
als Kurzschildgarnitur in Kunststoff schwarz
Zusatzausstattung:
- Bürstendichtung
Montage:
Fachgerechte Montage einer Stahltür in
bauseits zu erstellender Stahlunterkonstruktion
ohne Verkleidung der Zargeninnenseite.
06.__.0001
Stahltür D65-1 OD
3,00
Stk