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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Das Mehrfamilienhaus wird im KFW 55-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m. Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und de Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert. Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich, von außen zugängliche Technikräume, einen Fahrradabstellraum und 7 Wohneinheiten mit eigener Terrasse und Zugang zum Garten. Die vertikale Erschließung erfolgt barrierefrei mit Aufzug. Die Obergeschosse umfassen jeweils 8 Wohneinheiten, von denen jeweils 2-3 Wohneinheiten barrierefrei ausgebildet werden. Die Wohneinheiten bestehen aus je 2-4 Zimmern mit offenem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche und eigenem Balkon, Badezimmer und Abstellraum. a) Angaben zum Vorhaben Adresse: Am Sternsee, Roggengrund 18-20, 39130 Magdeburg b) Gebäudedaten: Gebäudeart: Mehrfamilienhaus Anzahl der Geschosse: 5 Geschoßhöhe: ca. 2,90 - 3,20 m Lichte Raumhöhe: ca. 2,50 - 2,80 m (ab OKFFB) Gebäudehöhe: ca. 15,30 m Wohneinheiten: 39 Stk Gewerbeeinheit: - c) Erschließung und Baustelleneinrichtung: Privatgrundstück und öffentliches Straßenland Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN. Zufart: Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Roggengrund. Baumedien: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten. Baustelleneinrichtungsplan: Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung: Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten : die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche  Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 2. SiGeKo: An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 3. Abrechnung und Vergütung: Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a) Vollständiger Name und Anschrift des AN b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes e) Angabe des Gewerkes f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer g) Steuernummer h) Leistungszeitraum Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Die Rechnungen sind  ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen. rechnung@maxar-ag.com Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen. Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. 4. Umlagekosten: Gemäß AGB vom AG 5. Sonstiges: 1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend. Vertreter des AN: Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten. 6. Termine: Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag 7. Dokumentation: Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich: - Fachunternehmererklärung - Bautagesberichte - Gewährsbescheinigung - Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.) - bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien - Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen - Entsorgungsnachweise - Prüfprotokolle - Messprotokolle - alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x - auf CD bzw. Datenstick zu übergeben 8. Abnahmen: Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. 9. Bauart Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Vortext Allgemein
Vortext Bodenbelag Vorbemerkung Bodenbeläge gem. DIN 18356 In allen Räumen, außer Bad, WC, wird Vinyl, Stärke (siehe Ausstattungsliste) mit einer Nutzschicht von 0,3 mm verlegt. Alle Räume mit Fußbodenheizung. Alle Wandabschlüsse zwischen Belag und senkrechter Wand, außer im Bereich der bis auf den Boden reichenden Fensterelemente, erhalten eine Sockelleiste gem. Ausstattungsliste. Die Sockelleisten erhalten eine angepasste Acrylfuge. Die Beläge werden nach Verlegung gereinigt und eingepflegt. Der Raum- und Trittschallschutz nach VDI 4100: 2012- 10 SSt 1 unter Richtlinien ist einzuhalten. Es werden umweltfreundliche emissionsarme Bodenbeläge, Kleber und andere Verlegestoffe verwendet, die nach AgBB zugelassen sind und den Grenzwert für Phthalat nach RAL-ZU 120 bzw. 113 einhalten. Vorbemerkuing zu Vinylbodenbelägen 1. Allgemeines Für die Verarbeitung von Design-Bodenbelägen sind die VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. die jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", die allgemein anerkannten Regeln des Fachs sowie der Stand der Technik zu beachten. Entscheidend für die optimale Nutzungs- und Gebrauchstüchtigkeit sowie die Werterhaltung von elastischen Bodenbelagsflächen sind die Unterbodenvorbereitungen und die Verarbeitung der jeweiligen Bauhilfsstoffe und der Bodenbeläge. Ausgleichsmassen, Unterlagen und Klebstoffen. Ihre Verarbeitungsrichtlinien sind maßgebend. Es dürfen nur Produkte eines Herstellers systembezogen zum Einsatz kommen. Vor der Verlegung sind die Bodenbeläge auf Chargengleichheit, Übereinstimmung mit dem Mustermaterial sowie auf Fehler zu überprüfen. 2. Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes Der Untergrund ist unter Berücksichtigung der VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. der jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", der allgemein anerkannten Regeln des Fachs und des Standes der Technik zu prüfen und vorzubereiten. Er muss unter anderem rissfrei, sauber, zug-/druckfest und dauerhaft trocken sein. Es ist je nach Konstruktionsart des Untergrundes auf die zulässige Restfeuchte und eventuell nachstoßende Feuchtigkeit zu achten. Saugfähige Untergründe und ebene Oberflächen sind die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bodenbelagarbeit. Für die Aufnahme von Design-Belägen wird eine 2,0 mm Spachtelung grundsätzlich vorgeschrieben. Für Fußbodenheizungen gilt neben der DIN 18365 auch die EN 1264-2. Die Temperatur darf an der Oberfläche des Belages 27 °C nicht überschreiten. 3. Verlegung Auch die Verlegung erfolgt nach VOB, Teil C, DIN 18365 (Deutschland) bzw. den jeweils gültigen Normen für "Bodenbelagarbeiten", den allgemein anerkannten Regeln des Fachs und dem Stand der Technik. Die raumklimatischen Bedingungen nach DIN 18365 müssen unbedingt eingehalten werden: mindestens 15 °C Bodentemperatur, mindestens 18°C Raumlufttemperatur und höchstens 65 % relative Luftfeuchtigkeit. Die Bodenbeläge und Hilfsstoffe sind mindestens 24 Stunden vor der Verlegung zu klimatisieren. Es ist sicherzustellen, dass innerhalb der Abbindungsphase des Klebstoffsystems die raumklimatischen Bedingungen konstant bleiben. Es sind, die zu belegende Fläche auszumessen und dem Materialformat entsprechend aufzuteilen um einen möglichst geringen Verschnitt und optisch schöne Aufteilung zu erreichen. Anschließend wird längs und quer im Raum ein Schnurschlag entsprechend der vorgenannten Aufteilung angelegt. Der Auftrag des Klebstoffes erfolgt nach den Verarbeitungsrichtlinien des Klebstoffherstellers mittels eines gezahnten Spachtels. Als Klebstoffe sind handelsübliche Dispersionsklebstoffe zu verwenden. Nach der dem Klebstoffsystem entsprechenden Ablüftzeit wird der Bodenbelag in das Klebstoffbett eingelegt, angerieben und angewalzt. Die Fliesen (Planken) werden "treppenartig" in das Klebstoffbett eingelegt. Es ist darauf zu achten, dass kein "Versatz" entsteht. Abbinden des Klebstoffes möglich Wichtig ist es, den Bodenbelag fugendicht und spannungsfrei zu verlegen! Nach einem Zeitintervall von ca. 45-60 Minuten (je nach raumklimatischen Bedingungen) muss der Belag nochmals mit einer Gliederwalze intensiv angewalzt werden. In Bereichen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit bzw. thermischen Belastungen (z. B. Wintergärten) sind zwingend PUKlebstoffe einzusetzen. 4. Bemusterung Sämtliche sichtbaren Materialien und Baustoffe sind vor der Bestellung beim AG zu bemustern. Es sind mindestens je drei Muster dem Auftraggeber vorzulegen. Die Bemusterung ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vortext Bodenbelag
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN. Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren. Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume. Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten. Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen für die Dauer der Bauzeit vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
P
1,00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden, Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern, Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
P
1,00
psch
02 Wohnungen
02
Wohnungen
02.__.0001 CM - Messung CM - Messung Die Untergrundfeuchte wird mittels CM-Gerät vor den Grundierungs- und Beschichtungsarbeiten bestimmt und dem Auftraggeber mitgeteilt. Die Messwerte werden entsprechend protokolliert. Der Preis ist pro Messpunkt angesetzt. Die CM-Messung ist nach DIN-Norm fest vorgeschrieben und verpflichtend, im speziellen im Bereich der Neubauten bzw. bei frisch gelegtem Estrich, durchzuführen.
02.__.0001
CM - Messung
117,00
St
02.__.0002 Betonestrich vorbereiten Betonestrich vorbereiten Neuen Betonestrich vorbereiten. Die neuen schwimmenden Betonestrichflächen, aus Heizzementestrichen, reinigen und zur Haftvorbereitung des Ausgleiches mit einem geeigneten Kleber, beziehungsweise einem geeigneten Tiefengrund versehen.
02.__.0002
Betonestrich vorbereiten
2.775,00
02.__.0003 Bodenspachtelung, inkl. Schleifen Bodenspachtelung, inkl. Schleifen Bodenspachtelung mit zementgebundener Bodenausgleichsmasse, incl. der notwendigen Reinigung und Grundierung, Schichtdicke 3-5 mm, zum Ausgleich von Fehlstellen im Estrich mit der Glättkelle aufziehen. Das nachträgliche Schleifen und Absaugen zum erreichen einer fertigverlegbaren Fläche ist in der Position einkalkuliert.
02.__.0003
Bodenspachtelung, inkl. Schleifen
2.775,00
02.__.0004 Scheinfugen/Risse Schließen Scheinfugen/Risse Schließen Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Untergrund mit Zweikomponenten-Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden. Ausführung auf besondere Anordnung des AG mit vorher gemeinsam durchgeführtem Aufmaß. Masse geschätzt.
02.__.0004
Scheinfugen/Risse Schließen
100,00
m
02.__.0005 Vinylbelag - Holzoptik Vinylbelag - Holzoptik Oberfläche: strukturiert Fasen: längs- und stirnseitige Mikrofase Nutzungsklasse (privat/gewerblich): 23 / 33 Nutzschicht. bis 0,30 mm Verlegung: vollflächig verklebt Geeignet für Fußbodenheizung: ja Rutschhemmklasse: DS / R9 (DIN EN 14041 / DIN 51130) wasserfest Inkl. Erstpflege des Bodenbelags gew. Fabrikat:
02.__.0005
Vinylbelag - Holzoptik
2.775,00
02.__.0006 Sockelleiste, weiß Sockelleiste, weiß Sockelleiste aus Kunststoff (Hartkernleiste), weiß, zu o.g. Position liefern und verlegen UV-, licht- wasch- und scheuerbeständig, matt lackiert, Abmessungen 20x65 mm, Befestigung an verputztem Mauerwerk oder gespachtelter Betonfertigteilwand und Gipskarton, einschließlich sämtlicher Eckausbildungen und Anschlüsse. Die Eckausbildungen sind mit Gehrungsschnitten durchzuführen, Schnitt- und Fehlstellen sind nachzulackieren. Sockelleiste inkl. elastischen Weichlippen (Wand- und Bodenanschluss) RF: Cubu 60 Weiß gew. Fabrikat:
02.__.0006
Sockelleiste, weiß
3.050,00
m
02.__.0007 Versiegelung von angrenzenden Bauteilen Versiegelung von angrenzenden Bauteilen Versiegelung angrenzender Bauteile (bspw. Türzarge, Treppenanschluss, Balkonfenster) mit Silikon oder PU-Material bis 1,5 cm, Fugenflanken säubern, scharfkantig abkleben, PE- Schnur einsetzen und mit vorgenanntem Material sauber versiegeln. Farbton: nach Wahl AG
02.__.0007
Versiegelung von angrenzenden Bauteilen
6.500,00
m
02.__.0008 Staubdichter Schutz Bodenbelag Rohfilzpappe 500g/m² Staubdichter Schutz Bodenbelag Rohfilzpappe 500g/m² Staubdichter Schutz des Bodenbelages aus Vinyl, mit Rohfilzpappe Masse 500 g/m2, Stöße überlappen, Ränder und Stöße ununterbrochen kleben, Randbereiche sind für den späteren Einbau der Sockelleisten und der Türzargen mit einer Breite von ca. 5 cm frei zu lassen (es muss gewährleistet sein, dass für die nachfolgenden Arbeiten die Schutzabdeckung an keiner Stelle abgehoben werden muss!), herstellen, vorhalten/unterhalten und nach vorheriger terminlicher Abstimmung vor der Endreinigung beseitigen und entsorgen.
02.__.0008
Staubdichter Schutz Bodenbelag Rohfilzpappe 500g/m²
2.775,00
02.__.0009 Randdämmstreifen zurückschneiden Randdämmstreifen zurückschneiden überstehenden Randdämmstreifen PE-Schaum zurückschneiden und entsorgen
02.__.0009
Randdämmstreifen zurückschneiden
3.050,00
m
02.__.0010 Übergangsprofil Übergangsprofil Übergangsprofil bei Belagswechsel / -trennung, höhengleich fachgerecht verbauen
02.__.0010
Übergangsprofil
50,00
m
02.__.0011 Flachleiste an bodentiefen Fenstern Flachleiste an bodentiefen Fenstern zu den vorbeschriebenen Sockelleisten, jedoch Ausführung an bodentiefen Fenstern und Heizkreiverteilern. Flachleiste zur Abdeckung der Anschlussfuge in gleicher Oberfläche wie Bodenbelag mit Klebstoff eingebaut. gew. Fabrikat:
02.__.0011
Flachleiste an bodentiefen Fenstern
E
1,00
m
02.__.0012 PVC Fensterleisten selbstklebend PVC Fensterleisten selbstklebend Zur Abdeckung der Fuge Leibung/Fensterrahmen sind selbstklebende PVC Leisten weiß mit Lippendichtung vollflächig einzubauen. Der Untergrund ist zu reinigen um die Verklebung zu gewährleisten. Leistenbreite ca. 20 - 30 mm.
02.__.0012
PVC Fensterleisten selbstklebend
E
1,00
m
02.__.0013 Einbau Dehnfugenprofil Einbau Dehnfugenprofil Fachgerechter Einbau vom Dehnfugenprofil, mit zwei als Dreieck gelochten Befestigungsschenkeln und oberer sowie unterer Bewegungszone, bestehend aus einem weichen und hoch flexiblen Kunststoff, welcher geeignet ist zur Aufnahme von horizontalen Bewegungen, liefern und unter Berücksichtigung der Anwendungs- und Verarbeitungshinweise des Herstellers fachgerecht einbauen. Hinweis: Absprache mit Bauleitung (Übernahme der Dehnfugen aus Estrich)
02.__.0013
Einbau Dehnfugenprofil
40,00
m
03 Treppenhaus und Flur
03
Treppenhaus und Flur
03.__.0001 Untergrund vorbereiten Untergrund vorbereiten Unterboden (Zementestrich und Betonfertigteile) fachgerecht für das Verlegen eines Belages vorbereiten und grundieren, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten.
03.__.0001
Untergrund vorbereiten
490,00
03.__.0002 Zulage Untergrund vorbereiten für Treppenstufen Zulage zur vorstehender Position für Unterboden auf Trittstufen der Treppen (Betonfertigteile) fachgerecht für das Verlegen eines Belages vorbereiten und grundieren, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Abmessungen: ca. 27 x 120 cm
03.__.0002
Zulage Untergrund vorbereiten für Treppenstufen
68,00
St
03.__.0003 Bodenspachtelung Bodenspachtelung inkl. Schleifen mit zementgebundener Bodenausgleichsmasse, incl. der notwendigen Reinigung und Grundierung, Schichtdicke 3-5 mm, zum Ausgleich von Fehlstellen im Estrich mit der Glättkelle aufziehen. Das nachträgliche Schleifen und Absaugen zum Erreichen einer fertig verlegbaren Fläche ist in die Position einzukalkulieren.
03.__.0003
Bodenspachtelung
490,00
03.__.0004 Zulage für Bodenspachtelung auf Treppenstufen Zulage zu vorstehender Position für Bodenspachtelung / Höhenausgleich auf Treppenstufen (Stoß- und Trittfläche) bis max. 20mm. Stufe ca. 1,20 x 0,27 x 0,18 m
03.__.0004
Zulage für Bodenspachtelung auf Treppenstufen
68,00
St
03.__.0005 Schöck Tronsole zurückschneiden Schöck Tronsole zurückschneiden überstehenden Tronsolestreifen zurückschneiden und entsorgen
03.__.0005
Schöck Tronsole zurückschneiden
60,00
m
03.__.0006 Bodenbelag auf Podesten, Flur und Treppenhaus Bodenbelag auf vorbereiteten Flächen (Zementestrich und Betonfertigteile) auf Podesten und Treppenhaus, schwer entflammbar (B1), R10 Liefern, verlegen und nach Herstellervorschrift verkleben, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Der Belag ist vollflächig zu verlegen, vor den Türen ist der Belag bis an die Schwelle zu legen und anzuarbeiten. Anschluss an angrezende Bauteile ist mit Acryl (schwer entflammbar, B1) ausführen. Bodenbelag mit wasserbasierter Beschichtung geprimert und gefinisht. Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Farbton nach Wahl des AG d = 2,50 mm Rutschhemmungsklasse: R10
03.__.0006
Bodenbelag auf Podesten, Flur und Treppenhaus
490,00
03.__.0007 Zulage: Belag auf Stufen verlegen Zulage zur Vorposition Belag auf Stufen der Treppen (Betonfertigteile) verlegen Stoß- und Trittfläche, schwer entflammbar (B1), R10 Als Treppenbelag liefern, verlegen und nach Herstellervorschrift auf den Stufen verkleben, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten. Bodenbelag mit wasserbasierter Beschichtung geprimert und gefinisht. Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Farbton nach Wahl des AG d= 2,50 mm Rutschhemmungsklasse: R10 Stufe ca. 1,20 x 0,27 x 0,18 m
03.__.0007
Zulage: Belag auf Stufen verlegen
68,00
St
03.__.0008 Treppenkante Kunstoffprofil Treppenkante Kunstoffprofil Treppenkante Kunststoffprofil komplett liefern und fachgerecht auf die Treppenstufen aufkleben, incl. Untergrundvorbehandlung Kleber: Dispersionskontaktkleber/ Neopren Abmessung: ca. 33/27mm Farbe: Nach Wahl des AG Einzelbreite ca. 1,20 m
03.__.0008
Treppenkante Kunstoffprofil
68,00
St
03.__.0009 Sockelleiste Kunststoff Sockelleiste Kunststoff Liefern und montieren incl. aller Zu- und Nebenarbeiten Höhe: ca. 6-7 cm Ausführung in Einzellängen incl. aller Eck- und Anschlussausbildungen Die Eckausbildungen sind mit Gehrungsschnitten durchzuführen, Schnitt- und Fehlstellen sind nachzulackieren. Farbton nach Wahl des AG
03.__.0009
Sockelleiste Kunststoff
E
375,00
m
03.__.0010 Dauerelastische Verfugung aus Acryl Dauerelastische Verfugung aus Acryl in den Sockelbereichen Wand / Boden aufbringen. Inkl. vorheriger Reinigung des Fugenraums und der Anschlussbereiche von Staub, Schmutz und sonstigen Fremdkörpern. Vor Ausführung abkleben mit Klebeband und nach Fertigstellung Klebeband wieder entfernen und entsorgen. Untergrund vor Ausführung fachgerecht vorbereiten. Farbton: nach Wahl AG
03.__.0010
Dauerelastische Verfugung aus Acryl
375,00
m
03.__.0011 Versiegelung von angrenzenden Bauteilen Versiegelung von angrenzenden Bauteilen Versiegelung angrenzender Bauteile (bspw. Türzarge, Treppenanschluss, Balkonfenster) mit Silikon oder PU-Material bis 1,5 cm, Fugenflanken säubern, scharfkantig abkleben, PE- Schnur einsetzen und mit vorgenanntem Material sauber versiegeln. Farbton: nach Wahl AG
03.__.0011
Versiegelung von angrenzenden Bauteilen
200,00
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden
Vortext Stunden
04.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
04.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
1,00
Std
04.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
04.__.0002
Stundensatz Helfer
1,00
Std