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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Grundlagen des Auftrages
dem Angebot, dem Auftrag, der Ausführung und Abrechnung liegen zugrunde:
Auftragsschreiben Das Leistungsverzeichnis mit den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen und den hierin festgelegten Qualitäten. Erklärung des Bieters Die als Anlage beigelegten Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen sind Grundlage des Angebotes Die allgemeinen behördlichen Auflagen und Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften (z.B. Gewerbeaufsicht, Bauaufsicht, Feuerwehr, die neuste Wärmeschutzverordnung / Energieeinsparverordnung / GEG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften, die der Auftragnehmer zwingend einzuhalten hat. Die gesetzlichen Bestimmungen. Die VOB/B u. C in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Ausschreibungen und Vergabe erfolgen ohne Berücksichtigung der VOB/A. Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen. Für die Ausführung der Bauleistungen gilt die VOB/B u. C. Abweichend werden folgende Vereinbarungen festgelegt: Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund seitens des Bieters wegen Nichtberücksichtigung bei der Vergabe sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses sowie die Abgabe des Angebotes, einschließlich eventuell erforderlicher Muster, Proben etc. ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Abweichungen in einer etwaigen Auftragsbestätigung, sowie Liefer- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom Auftraggeber anerkannt worden sind. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren, die Pläne und die Klärung aller wichtigen und zweifelhaften Punkte herbeizuführen. Bei Auftragserweiterungen, Änderungen oder Nachträgen gelten die Bedingungen des Hauptauftrages. Sie bedürfen der Schriftform. Der Bieter hält sich für die Dauer von 6 Wochen an sein Angebot gebunden. Der Auftraggeber ist berechtigt, Teilleistungen (Leistungsbereiche) aus dem Angebot herauszunehmen und gesondert zu vergeben. Die gesonderte Vergabe von Teilleistungen (Leistungsbereiche) durch den AG, berechtigt den Bieter nicht zur Nachbesserung des Gesamtpreises. 2. Vergütung Die Einheitspreise sind in Lohn- und Materialpreise aufzuschlüsseln und sind absolute Festpreise. Die Preise haben alles zu enthalten, was für eine vertragsmäßige Gesamtleistung, einschl. aller Nebenleistungen erforderlich ist. Einschließlich, wenn erforderlich, der Revisionspläne und solcher Nebenleistungen, die nach den DIN - Bestimmungen besondere Leistungen sind. Nachforderungen jeglicher Art für die angebotenen Leistungen sind ausgeschlossen. Für die gesamte eigene Baustelleneinrichtung, die für eine termingerechte, unfall- und funktionssichere Herstellung der geforderten Bauleistung notwendig ist, sind Kosten in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Am 1. Januar 2002 tritt das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 in Kraft. Durch dieses Gesetz wird das Einkommensteuergesetz geändert, indem ein neuer Abschnitt VII (§ 48 - 48 d EStG) eingefügt wird, der einen Steuerabzug bei Bauleistungen vorsieht. Wir fallen als Bauherr für die o. g. Baumaßnahme in den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Wir sind verpflichtet, einen Steuerabzug in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und diesen Steuerabzug für Rechnung des Erbringers der Bauleistung an das zuständige Finanzamt abzuführen, falls Sie uns keine Freistellungsbescheinigung vorlegen. 3. Ausführung Vor Beginn der Arbeiten sind die genauen Bodenhöhen von den äußersten Punkten des Geschosses aus genau eigenverantwortlich zu ermitteln und durch 1- m - Risse an jedem Raumeingang deutlich zu markieren. Sollten Vorunternehmer bereits vorher mit ihren Arbeiten begonnen und diese Höhen bereits festgelegt haben, so sind die vorhandenen Markierungen vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist sofort die Bauleitung zu verständigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung seiner Arbeiten die Maße (Maße sind am Bau zu nehmen) mit den Maßen der Ausführungszeichnungen eigenverantwortlich zu vergleichen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die Bauleitung zu informieren. Der Auftragnehmer hat alle für die Ausführung benötigten Unterlagen so rechtzeitig, wie zur Einhaltung von End - und Zwischenterminen erforderlich, beim Auftraggeber eigenverantwortlich anzufordern und sofort in allen Punkten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Widersprüche sowie Übereinstimmungen mit den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer ein Terminplan aufzustellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Plan wird Vertragsbestandteil und gilt für die Erfüllung der vorgesehenen Bauzeit. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auswechselung des Fachbauleiters oder sonstiger Arbeitskräfte des Auftragnehmers zu verlangen, wenn sich diese als unzuverlässig oder ungeeignet erweisen (vgl. z.B. § 56 BauO NW). Etwa vorhandene Mängel und fachliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Für die Maßtoleranz gilt die DIN 18 201 - 18 202. Sollte im Zuge des weiteren Ausbaues festgestellt werden, dass die zulässigen Toleranzgrenzen nicht eingehalten wurden und das der Nachfolgeunternehmer Mehrkosten daraus ableitet, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftragnehmers, der die zulässigen Toleranzen nicht eingehalten hat. Soweit die Leistung des Auftragnehmers in andere Gewerksbereiche - auch Nachfolgegewerke - hineinwirkt, ist der Auftragnehmer zu weitergehender Prüfung und Hinweiserteilung verpflichtet, z.B. wenn die Eigenart seiner Leistung, insbesondere der verwendeten Bauteile oder Baustoffe, besondere Maßnahmen in anderen Gewerken erforderlich macht. Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen; auch in Bezug auf örtliche Gegebenheiten. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsweise, gegen die Vorarbeiten anderer Unternehmer oder gegen Bauteile und Baustoffe, die vom Auftraggeber geliefert werden, sind dem Architekten und dem Bauherrn unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Auf Verlangen sind die infrage kommenden Arbeiten unverzüglich einzustellen bis eine Einigung mit dem Bauherrn erzielt worden ist. Dieses gilt auch für Ausführung einzelner Leistungen, für die keine ausreichende personelle oder maschinelle Besetzung vorhanden ist, so dass Mängel oder Stockungen auftreten oder auftreten können. Ändern sich nach der Angebotsabgabe die Regeln der Bautechnik, DIN-Vorschriften oder sonstige für die Ausführung relevante, gesetzliche, behördliche oder berufsgenossenschaftliche Bestimmungen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Ergeben sich daraus Veränderungen des Leistungsumfangs, so hat der AN dem AG vor Ausführung der Leistungen ein schriftliches Nachtragsangebot über zusätzliche oder entfallende Leistungen vorzulegen. Vor Ausführung der Leistungen bedarf es der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Er hat die Aufmaße eigenverantwortlich zu nehmen und die Ergebnisse kostenfrei bei der Ausführung zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen den Nachweis zu führen, dass die von ihm verwendeten Materialien und Bauteile behördlich zugelassen sind. Ebenfalls hat er die Prüfung der prüfpflichtigen Bauteile, Einbauteile und Anlagen zu veranlassen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Die Einhaltungen aller Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen gemäß der Baustellenverordnung, den Bestimmungen oder Auflagen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht oder des Ordnungsamtes ist Sache des Auftragnehmers und geht zu seinen Lasten. Bei der Baustelleneinrichtung und beim Baustellenbetrieb sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm besonders zu beachten (Emissionsschutzgesetz). Sämtliche vorhandenen öffentliche Wege, Bordsteine, Betonrandsteine etc. sind während der Bauzeit ausreichend zu schützen. Erfolgen seitens der Behörden oder der AGR Reklamationen, so sind die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Der Auftragnehmer darf andere Unternehmer als Sub- oder Nebenunternehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einschalten. In diesem Falle verpflichtet er sich, den anderen Unternehmen - ebenso den Lieferfirmen - die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie er sie gegenüber dem Auftraggeber eingegangen ist. Die Haftung des Auftragnehmers bleibt hierdurch unberührt. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze sowie Zufahrtswege sind nach Fertigstellung der Arbeiten in ordnungsgemäßem, von allen Materialien und Bauschutt gereinigtem Zustand, zu übergeben. Falls durch Änderungen des Leistungsumfanges oder durch bauliche Anordnungen zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Leistungen auftreten, hat der Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführung dieser Arbeiten ein schriftliches Nachtragsangebot vorzulegen. Mit diesen Arbeiten darf erst nach schriftlicher Auftragserteilung angefangen werden. Während der Vertragserfüllung vertritt die örtliche Bauleitung des Auftraggebers die Rechte des Bauherrn, den Unternehmern und Dritten gegenüber und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus. Rechtsverbindliche Erklärungen von besonderer Bedeutung kann jedoch nur die Bauherrschaft abgeben. Der Unternehmer hat den Anordnungen der Bauleitung bezüglich des Geschäftsganges und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle unverzüglich Folge zu leisten. Der Bauleiter übernimmt ausschließlich Verantwortung für eigene, von ihm ausdrücklich erteilte schriftliche Anordnungen und freigegebene Angaben. Für Angaben, Weisungen, Anordnungen oder Abstimmungen, die von Dritten, insbesondere von Auftraggebern, Fachplanern, Behörden, Nachunternehmern, Lieferanten oder sonstigen Projektbeteiligten erteilt oder vorgenommen werden, übernimmt der Bauleiter keine Verantwortung. Eine Prüfung, Kontrolle oder Freigabe solcher Angaben und Anordnungen durch den Bauleiter findet nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich durch den Bauleiter bestätigt wurde. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan und Geräteverzeichnis vorzulegen. Für Unterkunft und Werkräume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Lagerung feuergefährlicher bzw. leicht entflammbarer Materialien in den Baulichkeiten ist unzulässig. Die Lagerung anderer Materialien muss vom Auftraggeber ausdrücklich gestattet sein. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die zuständige Bauleitung alle erforderlichen Angaben erhält, die für Arbeiten anderer ausführenden Firmen, z.B. Elektro-, Sanitär, Lüftung, notwendig sind. Vom Auftragnehmer sind alle Maßnahmen zu treffen, dass Beschädigungen und Verschmutzungen anderer Gewerke, bzw. anderer Bauteile unterbleiben. Alle erforderlichen Abdeckungen und Abklebungen (einschl. Entsorgungen) sind mit einzukalkulieren. Für alle durch den Auftragnehmer verursachten Schäden, hat dieser in vollem Umfang zu haften. Eigenmächtige Schadensbehebungen dürfen ohne Kenntnis der Bauleitung nicht vorgenommen werden. Stoffe und Bauteile, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellerwerkes bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine gültige Bauwesenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauarbeiten abdeckt. Diese Versicherung ist erforderlich, um Schäden an Bauwerken, Baustellen und Materialien sowie eventuelle Haftungsansprüche zu decken. Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber auf Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice sowie Nachweise über die laufende Versicherung zur Verfügung. Die Bauwesenversicherung muss den Anforderungen des Arbeitgebers entsprechen und die im jeweiligen Arbeitsverhältnis relevanten Risiken vollständig abdecken. Sollte der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den ordnungsgemäßen Versicherungsschutz sicherzustellen. 4. Haftung Der Auftragnehmer haftet dafür, dass die von ihm erbrachten Leistungen den allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen und den Bestimmungen der Landesbauordnung entsprechen. Er haftet auch für die Einhaltung der baugewerbe- und sicherheitspolizeilichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Bauherrn, von allen Haftpflichtansprüchen zu befreien, die in Zusammenhang mit der Ausführung seiner Arbeiten von Dritten geltend gemacht werden können. 5. Vertragsstrafe Sollten die im Auftrag festgelegten Meilensteine nicht fristgerecht erreicht werden, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,2 % der Auftragssumme für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen, jedoch nicht mehr als 5 % der Auftrags- bzw. Rechnungssumme. Anderweitige Schadensersatzansprüche seitens des Bauherrn sind ausdrücklich vorbehalten. 6. Abnahme Für die Abnahme gilt § 12 VOB/B. Die Abnahme erfolgt förmlich und wird in einem Protokoll, das beiden Seiten unterschrieben wird, festgehalten. Die Abnahmen erfolgen vorbehaltlich behördlicher Abnahmen. Eine Abnahme von Teilleistungen kann in begründeten Fällen vom Auftraggeber oder dem Erfüllungsgehilfen zurückgestellt werden. Eine Schlussabnahme erfolgt nur durch den Bauherrn oder dessen Vertreter und muss schriftlich protokolliert werden und von beiden Parteien unterschrieben sein. Mit der Abnahme erkennt der Bauherr die Leistungen als erfüllt an und übernimmt den Versicherungsschutz des Bauwerks. Mit der Schlussabnahme beginnt die vertraglich vereinbarte Gewährleistung. Die Abnahme kann durch den AN entsprechen schriftlich verlangt werden. Sobald der AN das Abnahmebegehren schriftlich anmeldet, müssen zu diesem Zeitpunkt alle benötigten Unterlagen, zumindest in "Rotzeichnung" vorliegen. Trotz der Tatsache, dass eine Leistung möglicherweise nicht vollständig oder im vereinbarten Umfang "erfüllt" ist, kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen, wenn die wesentlichen Teile der Arbeiten ordnungsgemäß und vertragsgemäß erbracht wurden. Im Falle von verdeckten Mängeln oder der Notwendigkeit von Nacharbeiten, die erst nach der Abnahme erkennbar werden, beginnt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers erst mit einer erneuten Abnahme der nachgebesserten oder nachgearbeiteten Leistungen. Die Abnahme der ursprünglichen Leistung stellt keine Anerkennung aller etwaigen Mängel dar, sondern erfolgt unter dem Vorbehalt, dass diese Mängel nachträglich behoben werden. Die Gewährleistungsfrist für nachgebesserte oder nachgearbeitete Leistungen beginnt nach der erneuten Abnahme der betreffenden Leistungen. Die Abnahme kann durch den Bauherrn wegen wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung verweigert werden. 7. Gewährleistung Anstelle von § 13 VOB/B gilt §§ 634a BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach 5 Jahre. 8. Stundenlohnarbeiten und Bautagesberichte Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie sind spätestens 2 Tage nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Prüfung und Kontrolle vorzulegen und bei der Abrechnung vorzulegen. Die Stundenzettel müssen enthalten: Name und Beruf des Beschäftigten; Art und Ort der Arbeiten; Art und Menge des verwendeten Materials. Der Auftragnehmer hat täglich Bautagesberichte zu führen. Diese müssen die wesentlichen Vorkommnisse auf der Baustelle beinhalten (Witterung, Mannschaftsbesatz, besondere Anordnungen, ausgeführte Arbeiten, Arbeitszeit). Die Tagesberichte sind der Bauleitung wöchentlich vorzulegen. Die Unterschrift des Auftraggebers oder dessen Bevollmächtigten, auf dem Rapport beinhaltet kein Anerkenntnis von zusätzlichen Vertragsleistungen, sondern nur die tatsächliche Feststellung der darin erfassten Arbeiten. 9. Abrechnung, Zahlung, Sicherheitsbetrag Die Übermittlung von Rechnungen soll grundsätzlich an das Architekturbüro erfolgen. Originalrechnungen in Papierform sind ausschließlich auf dem Postweg an das Architekturbüro zu übersenden. Abschlagszahlungen sind mit entsprechenden Massennachweisen in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Massennachweise sind positionsweise so aufzustellen und fortzuschreiben, dass sie bei der Endabrechnung verwendet werden können. Die Abrechnung erfolgt nach Zeichnung oder soweit nicht anders möglich nach örtlichem Aufmaß. Werden Arbeiten vorher unzugänglich gemacht, so erfolgt die Abrechnung nach Festsetzung der Bauleitung. Zum Nachweis der Massenaufstellungen sind Abrechnungszeichnungen beizufügen. Die Schlussrechnung ist spätestens 6 Wochen nach Fertigstellung der Leistungen mit den o.g. Nachweisen in digitaler Ausfertigung einzureichen. Vor Vorlage der Schlussrechnung ist dem Architekturbüro ein prüffähiger Rechnungsentwurf per E-Mail zur Abstimmung einzureichen. Die Einreichung der Originalrechnung hat erst nach Abschluss der Abstimmung zu erfolgen. Korrekturen, die durch das Architekturbüro nach Abstimmung festgelegt werden, sind in die Rechnung zu übernehmen. Anschließend ist die entsprechend berichtigte Originalrechnung beim Architekturbüro einzureichen. Abweichend von § 16 Abs. 3 VOB/B beginnen die Prüfungs-/Einwendungs- und Zahlungsfristen nach § 16 VOB/B erst mit Versand durch das Architekturbüro an die AGR der nach § 14 VOB/B prüffähigen Schlussrechnung. Die prüffähige Schlussrechnung muss in Papierform (Original, 1-fach) beim Architekturbüro zugesandt werden, wobei eine elektronische Übermittlung lediglich als unverbindliche Vorabkopie gilt und keinen Fristlauf auslöst. Auf eine Rechnung in Papierform kann nach Absprache verzichtet werden. Bei der übermittlung einer elektronischen Rechnung muss die Bauherrschaft in Kopie gesetzt werden. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an die Post oder das Geldinstitut. Vereinbarte Nachlässe, Skonti, Bauumlagen und Rabatte gelten für sämtliche Preise des Hauptauftrages einschließlich etwaiger Zusatz - Mehr - und Nachtragsbeauftragungen. Nachlass - und Skontofristen werden ab dem Tage des Rechnungseinganges beim Auftraggeber bis zum Tage der Absendung des Zahlungsmittels gerechnet. Bauvorhaben die eine Kontrolle der Rechnungsprüfungsbehörde bedingen: Werden nach Festsetzung der Schlussrechnungsbeträge durch die Rechnungsprüfungsbehörden Fehler in der Abrechnung oder in den Unterlagen festgestellt, so sind die Vertragspartner einander verpflichtet, die ihnen daraus zustehenden Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung nach BGB§ 818 Abs. 3 berufen. Wenn der AN eine Bauwesenversicherung abschließt, sind die Kosten für diese in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Eine Gewährleistungsbürgschaft von 5 % der Schlussrechnungssumme ist durch eine unbefristete europäische Bankbürgschaftsgestellung oder -versicherungsbürgschaft einzureichen. Ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Der Auftragnehmer hat mit Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Brutto-Auftragswertes auf Bürgschaftsformularen des Auftraggebers beizubringen. Der Auftragnehmer hat von seinen Leistungen Revisionspläne, Bedienungs- und Berechnungsunterlagen auf eigene Kosten zu fertigen dem Auftraggeber spätestens mit Schlussrechnungsstellung 3-fach, 1 Satz Originale oder Mutterpausen und 2 Sätze Lichtpausen oder Kopien und auf einem Datenträger zu übergeben. Soweit für die Leistungen des Auftragnehmers besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer diese auf seine Kosten rechtzeitig, eigenverantwortlich und in ausreichender Anzahl zu beschaffen und dem Auftraggeber zu übergeben. 10. Bauschild und Bauschuttbeseitigung Der Auftragnehmer haftet für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Der Auftragnehmer trägt anteilig zu der Abrechnungssumme die Kosten der allgemeinen Baureinigung. Es gehört zur Leistungspflicht des Auftragnehmers, alle von seinen Leistungen herrührenden Verunreinigungen zu beseitigen und abzufahren. Die Reinigung ist wöchentlich oder nach besonderer Aufforderung durchzuführen. Falls der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, wird die Reinigung durch den Auftraggeber veranlasst. Die Kosten werden dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung einbehalten. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle während der gesamten Bauzeit in einem ordnungsgemäßen, sauberen und sicheren Zustand zu halten. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Beseitigung von Bauschutt, Abfällen und anderen Verunreinigungen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Materialien, die nicht mehr benötigt werden. Sollte der AN seiner Verpflichtung zur Reinigung und Ordnung auf der Baustelle nicht nachkommen, ist der AG berechtigt, die Reinigung vorzunehmen. Die hierbei entstehenden Kosten können dem AN in Rechnung gestellt und vom AG in Abzug gebracht werden. Der AN haftet für alle Kosten und Aufwendungen, die dem AG durch eine verspätete oder unzureichende Reinigung der Baustelle entstehen. Die Entsorgungsnachweise über besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des zuständigen Kreises unaufgefordert zuzustellen. Der Verbleib kontaminierten Materials ist der unteren Abfallwirtschaftsbehörde durch folgende Belege nachzuweisen: Transportgenehmigung, Begleitscheine, Entsorgungsnachweise. Eine Kopie der Belege ist der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben. Falls bauseitig ein Bauschild bestellt und angebracht wird, trägt der Auftragnehmer anteilig die Kosten für das Bauschild, eigene Werbeschilder sind dann nicht zulässig. 11. Fachbauleiter Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Arbeiten auf der Baustelle verantwortlich zu leiten und hierfür einen qualifizierten Vertreter schriftlich zu benennen. Auf der Baustelle muss der Fachbauleiter bzw. sein Vertreter ständig anwesend sein, soweit es die Überwachungspflicht erfordert. Name des Fachbauleiters : ___________________ Ausbildungsgrad : ___________________ 12. Allgemein Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlichen Auflagen zur Beschäftigung von Arbeitskräften, inkl. der Abführung aller vorgeschriebenen Sozialabgaben und Steuern (Maßnahmen zur Verhinderung der Schwarzarbeit) in eigener Verantwortung laufend zu prüfen und einzuhalten. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von allen hieraus entstehenden Belastungen finanzieller Art, wie Geldstrafen und Nachzahlungen, freizustellen. Materialien, die erkennbar schon beschädigt sind, dürfen nicht eingebaut werden. Beschädigte oder rostende Teile sind zu entfernen und durch einwandfreie zu ersetzen. Subunternehmer bzw. Nachunternehmer sind bei der Angebotsstellung im Formblatt 233 anzumelden und auch erst nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn einzusetzen. Der AG bzw. die eingesetzte Bauüberwachung führen im Baustellenbüro des AG bzw. der eingesetzten Bauüberwachung tägliche Abstimmungsgespräche durch. - von BH anzugeben Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen auf der Baustelle. Fabrikate, die in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind, hat der Auftragnehmer anzubieten. Sind Fabrikate mit der Anmerkung " oder gleichwertig" versehen, kann ein anderes gleichwertiges Fabrikat angeboten werden. Dieses ist genau zu benennen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Ein möglichst lärm- und staubarmes Arbeiten ist Voraussetzung. Die normalen Arbeits- bzw. Ruhezeiten sind für die Arbeiten zu beachten. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsstand für alle Leistungen und Lieferungen ist die Baustelle. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweilige Bestimmung der VOB/B, ggfs. Die VOB/B als Ganzes, ausgenommen § 13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B, an deren Stelle § 638 BGB gilt. Anerkannt.........................., den....................................................................................................... ( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters ) ERKLÄRUNG DES BIETERS Ich bin / wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft seit _______________ unter Nr.: _______________ 1. _______________ 2. _______________ Ich bin / wir sind gegen Haftpflicht versichert bei ___________________________ Versicherungs- Nr. _______________ Und zwar für Personenschäden EUR _______________ Sach- und Vermögensschäden EUR _______________ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Zeit der Auftragsabwicklung eine Versicherung mindestens im vorstehenden Umfang aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis der Haftpflichtversicherung mit vorgenannter Deckungssumme keinen Anspruch auf Vergütung.............................. ,den ............................... ..................................................................... (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters)
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Die Kosten für das Einrichten der Baustelle, vorhalten über die gesamte Bauzeit, sowie vollständiges Räumen der Baustelle nach Abschluss sämtlicher Arbeiten mit folgenden Leistungen ist in den nachfolgenden Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet :
Herrichten der erforderlichen Lager- und Abstellplätze auf dem Grundstück. Notwendiges Werkzeug, Gerät und Hilfsmittel. Material-Vorhaltekosten, Lohn- und Personalkosten, Alle sonstigen Kosten für Aufwendungen, die der AN zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat. Der AN ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und Berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Auftretende Beschädigungen durch den AN an Nachbar- oder öffentlichen Grundstücken, Straßen, Gehwegen, etc. sind unverzüglich zu beseitigen. Behördliche Genehmigungen aller Art für Absperrungen, Benutzung öffentlicher Flächen etc. sind vom AN selbstständig und rechtzeitig zu beantragen. Maßgeblich sind die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonstiger Behörden, Amtsstellen und Körperschaften.
Hinweis Baustelleneinrichtung
06 Fenster, Außentüren
06
Fenster, Außentüren
Beschlagarbeiten Beschlagarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18095-1
Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
DIN 18104-1
Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 1: Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 18104-2
Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2: Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 18232
Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung
DIN 18267
Fenstergriffe - Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 12051
Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 12320
Baubeschläge - Hangschlösser und Hangschlossbeschläge - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13126-5
Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 5: Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern
DIN EN 13126-19
Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 19: Schiebeverschlüsse (SCD)
DIN EN 14648
Schlösser und Baubeschläge - Beschläge für Fensterläden - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14846
Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Elektromechanische Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RAL-GZ 607/6
Schutzbeschläge - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2156-1
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2156-2
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden, Teil 2: Elektronische Schließzylinder
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2201
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Zylinderschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2215
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2225
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VdS 2386
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
Beschläge zur Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen.
Der Auftragnehmer hat den Schließplan in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, damit die speziellen Vorstellungen des Auftraggebers berücksichtigt werden können.
Der Schließplan darf unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sondern ist so sicher zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, dass jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen ist.
Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Beschlagarbeiten
Tischlerarbeiten Tischlerarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 16830-3
Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI) - Teil 3: Profile mit beschichteten, farbigen Oberflächen; Anforderungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN EN 12207
Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung
DIN EN 12208
Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung
DIN EN 12210
Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung
DIN EN ISO 21306-1
Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
DGUV Regel 109-606
Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
ift-Richtlinie FE-06/2
Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-07/1
Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-09/1
Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-11/1
Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie FE-13/1
Eignung von Kunststofffensterprofilen - Prüfung und Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie HO-11/2
Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-02/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 716
Kunststoff-Fensterprofilsysteme - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KU.01
Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Tischlerarbeiten
Metallbauarbeiten Metallbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung
DIN 55945
Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618
DIN EN 949
Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden - Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers
DIN EN 1192
Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 1522
Fenster, Türen, Abschlüsse - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN ISO 4618
Beschichtungsstoffe - Begriffe
DIN EN ISO 8501-1
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 1: Rostgrade und Oberflächenvorbereitungsgrade von unbeschichteten Stahloberflächen und Stahloberflächen nach ganzflächigem Entfernen vorhandener Beschichtungen
DIN EN ISO 8501-2
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen
DIN EN ISO 8501-3
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 3: Vorbereitungsgrade von Schweißnähten, Kanten und anderen Flächen mit Oberflächenunregelmäßigkeiten
DIN EN ISO 8501-4
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in Verbindung mit Wasserwaschen
DIN EN ISO 8503
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen
DIN EN ISO 8504
Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Verfahren für die Oberflächenvorbereitung
DIN EN ISO 21306-1
Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen
ISO 6362-4
Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
BFS Merkblatt Nr. 6
Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 26
Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
ift-Richtlinie FE-07/1
Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 22
Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 822
Merkblatt 822: Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
MB 969
Merkblatt 969: Fertigung und Montage von Konstruktionen aus nichtrostendem Stahl - allgemeine Hinweise
Herausgeber: Euro Inox
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VFF Merkblatt AL.01
Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.03
Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.01
Beschichten von Stahlteilen im Metallbau
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade. (VFF)
VFF Merkblatt ST.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.03
Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Fenster und Fenstertüren
Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.10.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet.
Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen.
Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Metallbauarbeiten
Verglasungsarbeiten Verglasungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN EN 356
Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff
DIN EN 410
Glas im Bauwesen - Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen
DIN EN 1063
Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss
DIN EN 13830
Vorhangfassaden - Produktnorm
DIN EN 14179-2
Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Produktnorm
DIN EN 14321-1
Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung
DIN EN 14321-2
Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas - Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm
ISO 16936-2
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 2: Prüfung und Klasseneinteilung bei Hammer- und Axtschlägen bei Raumtemperatur
ISO 16936-3
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 3: Prüfung und Klasseneinteilung bei manuellem Angriff
ISO 16936-4
Glas im Bauwesen - Angriffhemmende Sicherheitsverglasung - Teil 4: Prüfung und Klasseneinteilung beim Pendelschlag unter thermischer Belastung und unter Flammeneinwirkung
BFS Merkblatt Nr. 23
Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-06/01
Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern; Richtlinie zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern und Fenstertüren bei Verwendung von Dichtstoffen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-07/3
Mehrscheiben-Isolierglas mit beweglichen Sonnenschutzsystemen integriert im Scheibenzwischenraum, Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie VE-08/4
Beurteilungsgrundlage für geklebte Verglasungssysteme
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie WA-08/3
Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter, Teil 1: Ermittlung des repräsentativen Ψ-Wertes für Fensterrahmenprofile
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie WA-17/1
Wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter - Teil 2: Ermittlung der äquivalenten Wärmeleitfähigkeit durch Messung
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 22
Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 26
Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit vorkomprimierten und imprägnierten Fugendichtbändern (Kompribänder)
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
RAL-GZ 520
Mehrscheiben-Isolierglas - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 975
Brandschutz im Ausbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VdS 2163
VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Verglasungen, Anforderungen und Prüfmethoden
Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.02
Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.03
Farbgleichheit transparenter Gläser im Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.04
Selbstreinigendes Glas im Fenster- und Fassadenbau
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.05
Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.06-1
Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.07
Glasstöße und Ganzglasecken in Fenster und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine Bestätigung über Materialqualität zu übergeben.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
In der Leistungsbeschreibung angegebene Beanspruchungsgruppen beziehen sich auf die ift-Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern des Institutes für Fenstertechnik, Rosenheim.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
ift-Richtlinie VE-06/01
Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern
Herausgeber: ift Rosenheim
Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in der Werkstatt des Auftragnehmers für die betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist.
Wenn in der Leistungsbeschreibung Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden.
Türen
Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Verglasungsarbeiten
Rollladenarbeiten, Sonnenschutz Rollladenarbeiten, Sonnenschutz
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN EN 949
Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden - Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers
DIN EN 1932
Abschlüsse und Markisen - Widerstand gegen Windlast - Prüfverfahren und Nachweiskriterien
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 12045
Motorangetriebene Abschlüsse und Markisen - Nutzungssicherheit - Prüfung und Messung der Schubkräfte
DIN EN 12194
Äußere und innere Abschlüsse und Markisen - Falschbedienungen - Prüfverfahren
DIN EN 13527
Abschlüsse - Messung der Bedienkraft - Prüfverfahren
DIN EN 14115
Textilien - Brennverhalten von Materialien für Überdachungen, große Zelte und entsprechende Erzeugnisse - Entzündbarkeit
DIN EN 14201
Abschlüsse und Läden - Widerstand gegen wiederholte Bedienungen (mechanische Lebensdauer) - Prüfverfahren
DIN EN 14202
Abschlüsse - Gebrauchstauglichkeit von Rohr- und Blockmotoren - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 14203
Abschlüsse und Läden - Gebrauchstauglichkeit von Getrieben mit Kurbel - Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 60335-2-97; VDE 0700-97
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-97: Besondere Anforderungen für Antriebe für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
Technische Richtlinie 101
Rollläden - Allgemeines
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 102
Rollläden - Rollladenpanzer
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 103
Rollläden, Außensonnenschutz - Kästen
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 104
Abschlüsse und Markisen - Wellen
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 105
Vorbausysteme
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 106
Abschlüsse und Markisen - Windeinflüsse
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 108
Abschlüsse und Markisen - Wärmeschutz - Auswirkung auf U-Wert Fenster - Energieeinsparung
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 110
Abschlüsse und Markisen - Sonnenschutz
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Technische Richtlinie 112
Läden für Fenster und Türen
Herausgeber: Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Beschläge zur Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat Bauteile, die er vor dem eigentlichen Ausführen seiner Leistungen einbauen muss, z.B. Rollladenkästen, Mauerkästen für Gurtwickler, in Abstimmung mit den anderen beteiligten Gewerken und der Bauleitung rechtzeitig einzubauen.
Der Rollpanzer muss so lang sein, dass nach dem Abrollen mindestens noch 15 cm im Rollraum über dem Auslassschlitz verbleiben.
Bei Rollläden, Markisen, Jalousien und sonstigen Bauteilen im Außenbereich oder in Feuchträumen müssen alle Metallteile mindestens korrosionsgeschützt sein, wenn in der Leistungsbeschreibung keine genaueren Angaben gemacht werden.
Bewegliche Teile müssen wartungsarm und geräuscharm sein.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Rollladenarbeiten, Sonnenschutz
Systembeschreibung Alu Systembeschreibung Alu-Profile
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Beschläge Fenster Alu
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen / Gewichte / Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderlichen Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder.
Beschläge Türen
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau. Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der senkrechten führen zu Wertänderungen.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Aussenbereich ist der Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit dem Glaslieferanten abzuklären.
Die DIN 18516-1 für hinterlüftete Fassadenplatten und die DIN 18516-4 für Fassadenplatten aus Einscheiben-Sicherheitsglas sind zu Berücksichtigen.
Ausfachungen
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe des y p W(mk) des Abstandshalter.
Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 16, Seite 45f., Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke:0,75 mm
Folienbreite seitlich:ca. 250 mm
Folienbreite oben:ca. 250 mm
Folienbreite unten:ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium.
Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden.
Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden.
Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Befestigungsmitteln aus Edelstahl und entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein.
Für Metallbauelemente im einbaufertigen oder eingebauten Zustand sind die Empfehlungen für die visuelle Beurteilung von organisch beschichteten Oberflächen des VFF-Merkblatts AL.02 zu berücksichtigen.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen / innen:DB 703
Betätigungen / Handhaben Fenster:C-0
Türbänder:C-0
Betätigungen / Handhaben Türen:C-0 / Inox (Edelstahl)
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement:U w 1,00 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:U g 0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g £ 50 %
Isolierglas-Abstandshalter: y g 0,047 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN 13164:Up0,72 W/(m²K)
Abstandshalter: y g 0,20 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A:9A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C5
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement:U d 1,20 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:U g 0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g £ 50 %
Isolierglas-Abstandshalter: y g 0,047 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN 13164:Up0,72 W/(m²K)
Abstandshalter: y g 0,2 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:2
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A:3A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C2
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830
Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200 bzw. 15 mm begrenzt.
Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen.
Fassadenelement:U cw 1,20 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:U g 0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g £ 40 %
Isolierglas-Abstandshalter: y g 0,08 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN 13164:U p 0,41 W/(m²K)
Abstandshalter: y g 0,2 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung:AE
Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung:RE1200
Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019 Klassifizierung:E 5
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Warmbereich:±2.000 Pa
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Kaltbereich:±1.000 Pa
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone:II
Geländekategorie:II / III
Gebäudehöhe h:ca. 5 m
Einbauhöhe Ze:ca. 4 m
Gebäudebreite b:ca. 43 m
Gebäudetiefe d:ca. 18,50 m
Höhe über NHNca. 47 m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit:1.0 KN/m
wirkend in:Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge
Schneelastzone:I
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden.
hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System (1)
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig.
Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-Doppelhohlkammer-Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel75 mm
Flügelrahmen85 mm
Profilansichtsbreiten
Blendrahmen, umlaufend79 mm
Flügelrahmen (Fenster)41 mm
nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System (2)
mit 65 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale
Die Konstruktion ist außen und innen flächenbündig.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende
Dichtung. Je nach Anforderung können auch eine Bodenschwelle und eine Lippendichtung eingesetzt werden.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen und Sockel65 mm
Profilansichtsbreiten
Blendrahmen, seitlich und oben69 mm
Flügelrahmen (nach außen öffnend)98 mm
Flügelprofil unten142 mm
oder
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden,
auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
wärmegedämmtes Aluminium Tür-System (3)
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5- bzw. 3-Kammer Profilaufbau, bestehend aus drei bzw. zwei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die 3-Kammer Türflügelprofile sind als "schubloser Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen, um den Bi-Metall-Effekt zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Das Nachrüsten einer Mitteldichtung muss gewährleistet sein.
Die Abdichtung muss über zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt mittig in der Aluminium Mittelschale beim Blendrahmenprofil bzw. Aluminium Innenschale beim Flügelprofil, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale des Blendrahmens möglich.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer Türabdichtung auszustatten, die sich beim Schließvorgang automatisch auf eine bodenbündig eingebaute Edelstahlflachschwelle absenkt.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten
Einsatzblendrahmen nach außen
öffnende Tür32, 37 mm
Blendrahmen / Sockel (Seitenteil), unten118 mm
Blendrahmen, seitlich und oben66, 76, 86 mm
Flügelrahmen, nach außen öffnend110 mm
Flügelprofil unten110 + 8 mm
hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System (4)
als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 60 mm.
Konstruktionsmerkmale
Die Konstruktion besteht aus einem Tragwerk und dem kombinierten Verglasung,- Entwässerung-und Andrucksystem.
Die Ausbildung der Isolationszone, zwischen dem Tragwerk und den Andruckprofilen, erfolgt gemäß den U cw Vorgaben an das Bauteil.
Tragwerk
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen. Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente
Die Glasscheiben und/oder Ausfachungen werden mittels Andruckprofilen (Klemmverbindung) gehalten. Die innere Abdichtung zu den Glasscheiben und/oder Ausfachungen erfolgt mit EPDM-Dichtungen. Dachverglasungen und segmentierte Konstruktionen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Alle Dichtungsstöße werden durch die Verglasungsprofile abgedeckt. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen haben in den Pfosten und Riegeln gleiche Bauhöhen/ungleiche Bauhöhen (6 mm Versatz). Die Abmessungen der Dichtungen sind entsprechend der Glas-/Ausfachungsdicken nach den Verglasungstabellen des System-Herstellers festzulegen. Sie sind als vulkanisierte Rahmen / mit Dichtungsecken / stumpf gestoßen auszuführen.
Belüftung
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilansichtsbreiten
Pfosten, Montagepfosten, Riegel60 mm
Profilbautiefen
Pfostenvon 50 bis 250 mm
Riegelvon 55 bis 255 mm
Deckschale (Pfosten)20 mm
Deckschale (Riegel)15 mm
thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse (5),
nach EN 1634-1 / 1363-1 / DIN 4102 und EN 1634-3 / DIN 18095
mit 80 mm Grundbautiefe.
Feuerschutzabschluss (EI 30), T 30-1 RS
Zulässige Abmessungen, Breite (lichte Durchgangsbreite) 460 mm bis 1400 mm, Höhe 1648 mm bis 2988 mm.
Feuerschutzabschluss (EI 30), T 30-2-RS
Zulässige Abmessungen, Breite (lichte Durchgangsbreite) 940 mm bis 2820 mm, Höhe 1648 mm bis 2988 mm.
Feuerhemmende Verglasung (EI 30), F 30,
Maximal zulässige Höhe der feuerhemmenden Verglasung = 4500 mm,
Maximal zulässige Breite der feuerbeständigen Verglasung = unbegrenzt,
Maximal zulässige Scheiben / Paneelgröße im Hochformat 1400 x 3000 mm,
Maximal zulässige Scheiben / Paneelgröße im Querformat 2430 x 1400mm,
Maximale zulässige Scheibengröße bei absturzsichernden Verglasungen 1200 x 2200 mm
Konstruktionsmerkmale
5-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen.
Brandschutz-Isolatoren sind nach den Systemvorgaben einzubringen.
Multifunktionsnut zur klemmbaren Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen, E-Öffner, Montageanker, Rollenklemmband).
Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser und/oder Ausfachungen eingesetzt werden.
Im Falzbereich der Blend-/Flügelrahmen werden beschichtete BS Dichtbänder in die Multifunktionsnut eingeschoben.
Die Abdichtung der Brandschutzgläser und/oder Ausfachungen erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen.
Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach EN 1634-3 / DIN 18095 auszuführen.
Bei Verwendung der Konstruktion als Außenbauteil (nur feuerbeständige Verglasung) ist eine entsprechende Falzgrundbelüftung sowie die erforderlichen Zusatzmaßnahmen gemäß Zulassung vorzunehmen.
Weiterhin sind die Baukörperanschlüsse gemäß den Anforderungen im Außenbereich auszuführen.
Profilbautiefen
Blendrahmen, Pfosten, Riegel,
Flügelrahmen, Sockel 80 mm
Pfosten (verstärkt) 140 mm
Profilansichtsbreiten
Blendrahmen / Sockel, unten 106 / 150 mm
Blendrahmen, seitlich und oben 69 mm
Pfosten 94 mm
Riegel 94 mm
Flügelrahmen (nach außen öffnend) 98 mm
Flügelrahmen (nach innen öffnend) 73 mm
Flügelprofil unten 142 mm
Blendrahmenverbreiterung 44 mm
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Aluminium Fenster Beschläge:
BF 101 DK-Beschlag
Verdeckt liegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung, für Flügellasten bis 130/160 kg und einem Öffnungswinkel in Drehstellung von 90°/180°
Konstruktionsmerkmale
Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet.
Scheren- und Ecklager sind verdeckt liegend im Falz eingebaut.
Alle Verriegelungspunkte sind mit Schließrollen auszuführen.
Die untere griffseitige Eckumlenkung muss mit einem Entlastungslager ausgeführt werden.
Die Verriegelung an diesem Punkt erfolgt über einem im Auflaufbock integrierten Verschlusspunkt mit Schließrolle.
Die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung beträgt maximal 180°.
Durch Montage eines zusätzlichen Anschlages kann der Öffnungswinkel, der Einbausituation angepasst, auf 90° begrenzt werden.
Korrosionsschutz des Grundbeschlages nach DIN EN 1670Klasse 5
Bedienkräfte nach DIN EN 13115Klasse 1
Dauerfunktion nach DIN EN 12400bis Klasse 3
BF 901 Fenstergriff mit verdeckt liegendem Getriebe
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Befestigung des Getriebes erfolgt mittels einer raumseitig aufgeschraubten, kreisförmigen Rosette (Durchmesser 32 mm).
Die Befestigungsschrauben werden durch den - später zu montierenden - Fenstergriff abgedeckt. Während der Bauzeit ist die Rosette mit einer Schutzkappe abzudecken.
Das Fenstergriff-Getriebe ist mit Rastpunkten in Dreh-, Verschluss- und Kippstellung ausgestattet.
Der Fenstergriff ist erst nach Abschluss der Fenstermontage beziehungsweise vor der Gebrauchsabnahme der Fenster zu montieren. Die farblich auf den Fenstergriff abgestimmte Abdeck-Rosette ist ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt aufzudrücken.
Farbton:C0
Werkstoff:Alu
Aluminium Tür Beschläge:
Beschlag Allgemein
Die Türbeschläge sind in der Grundausstattung in den nachfolgenden Vorbemerkungen beschrieben, die Spezifikationen werden in der Leistungsposition definiert.
Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren
1- flg. Türen
"E" -Wechselfunktion-,
Grundstellung: Die Tür ist auf der Bandseite nur mit Schlüssel zu öffnen.
Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden.
2- flg. Türen
Vollpanik: Schließfunktion "B" -Umschaltfunktion-,
Die Antipanik-Funktion kann vom Stand- und Gangflügel ausgelöst werden.
Standflügel: Beide Türflügel werden bei Betätigung entriegelt.
Gangflügel: Nur der Gangflügel wird entriegelt.
Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar.
Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.
Vollpanik: Schließfunktion "E" -Wechselfunktion-,
Die Antipanik-Funktion kann vom Stand- und Gangflügel ausgelöst werden.
Standflügel: Beide Türflügel werden bei Betätigung entriegelt.
Gangflügel: Nur der Gangflügel wird entriegelt.
Grundstellung: Die Tür ist auf der Bandseite nur mit Schlüssel zu öffnen.
Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden.
Türbänder für Standard Türen
Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Konstruktionsmerkmale
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935:Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670:Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935:Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8
Rollentürbänder, Innentüren
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 170 mm, für Flügellasten bis 120 kg.
Konstruktionsmerkmale
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935:Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670:Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935:Klasse 13
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400:Klasse 6
Betätigung Türen ohne Antipanik
Betätigung 1.flg. Türen innen
Türdrücker, Alu C0
Betätigung 1 flg. Türen außen (Handhabe)
Türknauf Schüco, Edelstahl
Betätigung nach DIN EN 179
Betätigung 1.flg. Türen innen
Türdrücker, Alu C0
Betätigung 1 flg. Türen außen (Funktion E)
Türgriff, gerade Griffstange mit Endkappen aus Edelstahl, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 3 mm, inkl. Halter und Befestigung, türhoch
Türknauf, Edelstahl
Betätigung 2 flg. Türen Gangflügel innen
Türdrücker, Alu C0
Betätigung 2 flg. Türen Standflügel
Türdrücker, Alu C0 (VP)
Betätigung 2 flg. Türen Gangflügel außen (Funktion B + C)
Türdrücker, Alu C0
Betätigung 2 flg. Türen Gangflügel außen (Funktion E)
Türgriff, gerade Griffstange mit Endkappen aus Edelstahl, Durchmesser 40 mm, Wandstärke 3 mm, inkl. Halter und Befestigung, türhoch
BT 200 Einfachverriegelung, 1-flg., Antipanik-Riegel-Fallen-Schloss
Ausführung mit:
9 mm Drückernuss
1-tourig
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
mit und ohne Wechsel
Stulp, INOX
Riegel und Falle vernickelt
Schließplatten, Falleneinlaufteil
Vorgerichtet für Profilzylinder
inkl. Riegel-Fallen Kontakt
BT 202 Einfachverriegelung, 2-flg., Antipanik-Riegel-Fallen-Schloss
Ausführung mit
9 mm Drückernuss
1-tourig
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
mit und ohne Wechsel
Stulp, INOX
Riegel und Falle vernickelt
Schließplatten, Falleneinlaufteil, ggf. Mitnehmerklappe
Vorgerichtet für Profilzylinder
Vollpanik-Funktion (Gangflügel + Standflügel)
inkl. Riegel-Fallen Kontakt
Ver-/Entriegelung Standflügel
Treibriegelschloss (Gegenkasten) mit Antipanikfunktion (VP) mit Schaltschloss
Befestigungs- und Verriegelungsplatte, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial, Treibriegelstangen, Falleneinlaufteile, Mitnehmer, Treibstangenführung.
BT 304 Mehrfachverriegelung, 1-flg., Schwenkhaken-Bolzen-Schloss
Ausführung mit
10 mm Drückernuss
2-tourig
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
mit Wechsel
Stulp, INOX
Softlock-Falle zur Verminderung der Schließgeräusche, umlegbar
2 Stück Schwenkhaken-Rundbolzen Kombination und Riegel (Hauptschloss)
Falle und Riegel glanzvernickelt, Schwenkhaken und Rundbolzen verzinkt
Schließplatten / Schließleiste
Vorgerichtet für Profilzylinder
inkl. Riegel-Fallen Kontakt
BT 400 Mehrfachverriegelung, 1-flg., Antipanik Schwenkhaken-Bolzenschloss
Ausführung mit
1/4 tourig
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
9 mm Drückernuss
Stulp, INOX
Falle und Riegel (Hauptschloss)
2 Stück Schwenkhaken-Rundbolzen Kombination und Riegel (Hauptschloss)
Falle und Riegel glanzvernickelt
Rundbolzen und Schwenkhaken verzinkt
Endkappen
Schließplatten, Falleneinlaufteil
Vorgerichtet für Profilzylinder
inkl. Riegel-Fallen Kontakt
BT 406 Mehrfachverriegelung, 2-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion
Ausführung mit
1-tourig
9 mm Drückernuss
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
Stulp, INOX
3 Stück selbstverriegelnde Fallenriegel
Fallenriegel glanzvernickelt
PZ-Schraube
Vorgerichtet für Profilzylinder
inkl. Riegel-Fallen Kontakt
Funktionsbeschreibung
Durch die selbstverriegelnden Fallenriegel wird bereits bei nicht verriegelter Tür die Widerstandsklasse RC 2 erreicht, da die 3 Fallenriegel beim Zuziehen der Tür automatisch 20 mm vorschließen.
Entriegeln der Tür von innen jederzeit über das Bedienelement (Panikfunktion), von außen ist ein Öffnen der Tür nur mit dem Schlüssel (nur Panik "E") möglich.
Vollpanik-Funktion (Gangflügel+ Standflügel)
Ver-/Entriegelung Standflügel
Treibriegelschloss (Gegenkasten) mit Antipanikfunktion (VP) mit Schaltschloss
Befestigungs- und Verriegelungsplatte, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial, Treibriegelstangen, Falleneinlaufteile, Mitnehmer, Treibstangenführung.
BT 700 Türschließer mit Gleitschiene
Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
BT 703 Türschließer mit Gleitschienen und integrierter Schließfolgeregelung
Zwei Stück oben liegende Türschließer nach DIN EN 1154, mit Gleitschienen und integrierter Schließfolgeregelung.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite und Verkleidung.
BT 750 Magnetschalter-Set
zur elektronischen Öffnungsüberwachung von Türen.
Ausführung als:
- Schließer, mit Sabotageschleife und Fremdfeldkontakt
- Falzmaß der Tür von 15 mm - 17 mm
- Inklusive Zuleitung, Länge 6 m
- Montageort: Profilintegriert
- Montageart: Dübelmontage
VdS- Zulassungen:
Öffnungsüberwachung Klasse C (Nr. G 10 70 80)
Verglasungen/Ausfachungen:
GT 311 Wärmeschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau
Glasart außenFloat
Glasart mitteFloat
Glasart innenFloat
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:53 %
U-WertUg:0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 313 Wärmeschutz-3-fach-Glas
Glasaufbau
Glasart außenFloat
Glasart mitteFloat
Glasart innenVSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:53 %
U-WertUg:0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau
Glasart außenVSG
Glasart mitteFloat
Glasart innenVSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:53 %
U-WertUg:0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 704 VSG einschalig
Dicke:8 / 10 mm
PF 101 Verbundpaneel
Innenschale:2 mmAluminiumblech
Dämmkern:40 mmPolystyrol-Hartschaum
Außenschale:2 mmAluminiumblech
- mit thermisch verbessertem Abstandshalter
Technische Daten
U-Wert Up0,72 W/m²K
Gesamtdicke44 mm
Baukörperanschlüsse:
AU 101 Anschluss unten (Fenster) Basispunkt, WDVS
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich AS 101" beschrieben ausgebildet. Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zu führen und dort zu verkleben. Zusätzlich ist eine Aluminium-Fensterbank, t = 3 mm anzubringen, Ausladung ca. 125 mm mit seitlichen Aufkantungen.
AS 101 Anschluss seitlich (Fenster/ Tür) WDVS
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem im Sockelbereich aufgebracht.
Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen.
Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und Baukörper mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen, die auf dem Baukörper und den Elementen zu verkleben ist.
AS 106 Anschluss seitlich (Fenster / Tür) hinterlüftete Fassade
Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz montiert wird. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln innerhalb der Dämmebene des Baukörpers einzubauen.
Die Befestigungswinkel aus verzinktem Stahl sind nach statischen und konstruktiven Anforderungen auszuführen.
Die innere Anschlussfuge ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist der Blendrahmen mit einem F-förmigen Anschlussprofil für die spätere Anbindung der Fassadenbekleidung auszuführen. Dieses Profil dient gleichzeitig zur Anbindung der Dichtungsfolie. Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AO 106 Anschluss oben (Fenster / Tür) hinterlüftete Fassade
Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz montiert wird. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln innerhalb der Dämmebene des Baukörpers einzubauen.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
Auf der Außenseite ist jedoch zusätzlich ein Dämmkeil im Übergangsbereich zwischen Blendrahmen und Baukörper zu montieren, über den die äußere Dichtungsfolie bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AU 106 Anschluss unten (Fenster) hinterlüftete Fassade
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln vor dem tragenden Baukörper im Bereich der Dämmebene einzubauen.
Zur Lastabtragung ist ein statisch ausreichender, verzinkter Stahlwinkel an dem Baukörper zu befestigen.
Im Fußpunkt werden die Elemente mit einem Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) und einem verzinkten Stahlrohr auf dem Stahlwinkel befestigt.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Zusätzlich ist eine Aluminium-Fensterbank, t = 2 mm anzubringen, Ausladung ca. 140 mm mit seitlichen Aufkantungen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AU 201 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 150 mm.
Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Bodenschwelle und einer Trennschiene auszustatten. Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage abzustützen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Rohfußbodens ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
Unten schließt die Fassade an den ca. 150 mm tiefer liegenden Rohfußboden an. Die Elemente sind innerhalb des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene einzubauen.
Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der verbleibende Raum zwischen dem unteren Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem Dämmelement zu schließen. Die Wärmedämmung des Baukörpers ist außerdem mit einer Abdeckung aus gekantetem Aluminiumblech, t = 2 mm Abwicklung mind. 300 mm einfach gekantet, zu schützen. Das Aluminiumblech ist zusätzlich mit einer Aluminiumunterkonstruktion zu sichern. Die Unterkonstruktion ist am Baukörper zu befestigen.
Raumseitig ist ein Aluminiumwinkel 20/100 mm, t = 2 mm bündig mit der Riegelhinterkante zu montieren. An diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminiumprofil mechanisch gesichert. Die Dichtungsfolie ist bis auf den Baukörper zu führen und dort zu verkleben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AS 306 Anschluss seitlich (Warmfassade) hinterlüftete Fassade
Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz montiert wird. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene und des Baukörpers einzubauen.
Zum Anschluss an den Baukörper sind im Falz des Pfostens ein Kunststoff- Anschlussprofil und eine Dichtungsfolie (Innenseite) einzuspannen. Zusätzlich ist für die äußere Abdichtung ein Wandanschlussprofil einzuspannen.
Der Bereich zwischen Falz des Pfostens und Baukörper bzw. bauseitiger Wärmedämmung ist vollflächig mit Wärmedämmung zu verfüllen.
Auf der Innenseite erfolgt die Abdichtung mittels der im Falz des Pfostens eingespannten Dichtungsfolie. Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Raumseitig ist als Abschluss zwischen Baukörper und Pfosten ein Aluminium U-Profil, 15/30/15, t = 2 mm mit verdeckter Befestigung am Pfosten zu montieren. Die innere Anschlussfuge zwischen Baukörper und Aluminium U-Profil ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist der Anschluss an die bauseitige Fassadenkonstruktion mit einem im Falz des Pfostens eingespannten z-förmigen Aluminium- Wandanschlussprofil, t = 2 mm, herzustellen. Das Profil ist so auszubilden, dass es als Abdeckung für die am Wandanschluss angebrachte Wärmedämmung dient. Die Breite des Profils ist so zu wählen, dass die Deckschale des Pfostens reversibel ist. Zusätzlich ist außen das Anschlussprofil mit einem F-förmiges Profil für die spätere Anbindung der Fassadenbekleidung auszuführen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AO 306 Anschluss oben (Warmfassade) hinterlüftete Fassade
Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz montiert wird. Die Elemente sind innerhalb der Dämmebene und des Baukörpers einzubauen.
An dem oberen Riegel ist zum Anschluss der bauseitigen Deckenarbeiten ein Aluminiumwinkel, 25/25/2 mm, bündig mit der Unterkante des Riegels zu befestigen.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
A 402 Anschluss Brandschutzelemente T30-S
F 30 - Verglasungen und T-30 Türen
Die Eignung des Feuerschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Dicke > 115 mm, Steinfestigkeitsklasse mindestens 12, Normalmörtel der Mörtelgruppe > II.
Wände aus Beton nach DIN 1045-1, Dicke > 100 mm, Festigkeitsklasse mindestens C 12/15.
Wände aus Porenbeton- Block- oder Plansteinen nach DIN 4165 Teil 3, Dicke > 150 mm, Festigkeitsklasse 4.
Wände aus bewehrten - liegenden oder stehenden - Porenbetonplatten, Dicke > 150 mm, sofern für diese eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, Festigkeitsklasse 4.4.
Montagewände in Ständerbauweise (Höhe < 5 m) mit beidseitiger Beplankung aus Gipskarton- Feuerschutzplatten, Dicke > gemäß Zulassung T Bauteil und Ständerwerk, mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-A, nach DIN 4102-4 Tabelle 48.
bekleidete Stahlstützen und/oder -träger - mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-A nach DIN 4102-4
bekleidete Holzstützen und/oder -träger - mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30, Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-B nach DIN 4102-4
Die Anschlüsse der Brandschutzelemente müssen hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und der dauerhaften Abdichtung mit dauerelastischen Dichtungsmasse bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540 Teil 1 fachgerecht ausgeführt werden.
A 430 Anschluss Innenelemente
Sämtliche Anschlüsse sind beidseitig umlaufend mit Wandanschlusswinkeln und beidseitiger dauerelastischer Versiegelung auszuführen.
Systembeschreibung Alu
Systembeschreibung Kunststoff Systembeschreibung Kunststoffenster
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel : 82 mm
Flügelrahmen : 82 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen : 70 bis 80 mm
Blendrahmenverbreiterungen : 25 bis 120 mm
Pfosten / Riegel : 92 mm
Flügelrahmen Fenster (Außenansicht) : 40 bis 50 mm
Stulpprofil : 58 bis 74 mm
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Beschläge Fenster Kunststoff
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen / Gewichte / Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderlichen Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
Die Angabe der Licht- und Energiewerte erfolgt nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau. Abweichungen vom Standardaufbau und Einbaulage aus der senkrechten führen zu Wertänderungen.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Aussenbereich ist der Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit dem Glaslieferanten abzuklären.
Die DIN 18516-1 für hinterlüftete Fassadenplatten und die DIN 18516-4 für Fassadenplatten aus Einscheiben-Sicherheitsglas sind zu Berücksichtigen.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Kunststoff-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 16, Seite 45f., Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke:0,75 mm
Folienbreite seitlich:ca. 250 mm
Folienbreite oben:ca. 250 mm
Folienbreite unten:ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.
Farbbestimmung Kunststofffenster
Farbton außen / innen:DB 703
Betätigungen / Handhaben Fenster:Edelstahl-Look
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement:U w 1,00 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673:U g 0,6 W/(m²K)
Gesamtenergiedurchlässigkeit:g £ 53 %
Isolierglas-Abstandshalter: y g 0,047 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN 13164:Up0,72 W/(m²K)
Abstandshalter: y g 0,20 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:4
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A:9A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:C5
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone:II
Geländekategorie:II / III
Gebäudehöhe h:ca. 5 m
Einbauhöhe Ze:ca. 4 m
Gebäudebreite b:ca. 43 m
Gebäudetiefe d:ca. 18,50 m
Höhe über NHNca. 47 m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit:1.0 KN/m
wirkend in:Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge
Schneelastzone:I
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden.
hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System (1)
Kunststoff-Fenster Beschläge:
BF 200 DK-Beschlag 100 kg
Verdecktliegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung für Flügellasten bis 100 Kg, Öffnungsweite Kippstellung 140 mm, aufliegende Eck- und Scherenlager KTL-beschichtet.
Konstruktionsmerkmale:
Justiermöglichkeiten zum Anheben und Absenken des Flügels.
Galvanisch verzinkte und schwarz und blau passivierter Oberfläche gemäß RAL RG 660/1
Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5
Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (zwei Pilzkopfverriegelungen), Sicherheitsbauteile aus Metall,
Kipplagerung waagerecht durch Sicherheitskippauflaufbock mit integrierter Aushebelsperre.
Fenstergriff mittig, Kammergetriebe mit Fehlbedienungssperre.
BF 951 Fenstergriff Basis
Das Getriebe wird in den Falz eingebaut.
Die Oval-Rosette hat Rastpunkte in allen drei Griffstellungen. Führungszapfen an der Oval-Rosette gewährleisten
einen einwandfreien Sitz des Fenstergriffes auf dem Flügelrahmen und im Kammergetriebe.
Der Fenstergriff mit dem 7 mm Vierkantstift und die Oval-Rosette sind festdrehbar gelagert.
Farbton: Edelstahl-Look
Werkstoff: Alu
Verglasungen/Ausfachungen:
GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas
für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs
Glasaufbau
Glasart außenVSG
Glasart mitteFloat
Glasart innenVSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeitg:53 %
U-WertUg:0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Baukörperanschlüsse:
AS 106 Anschluss seitlich (Fenster / Tür) hinterlüftete Fassade
Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz montiert wird. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln innerhalb der Dämmebene des Baukörpers einzubauen.
Die Befestigungswinkel aus verzinktem Stahl sind nach statischen und konstruktiven Anforderungen auszuführen.
Die innere Anschlussfuge ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist der Blendrahmen mit einem F-förmigen Anschlussprofil für die spätere Anbindung der Fassadenbekleidung auszuführen. Dieses Profil dient gleichzeitig zur Anbindung der Dichtungsfolie. Diese ist bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AO 106 Anschluss oben (Fenster / Tür) hinterlüftete Fassade
Der Einbau der Elemente erfolgt, bevor die äußere hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holz montiert wird. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln innerhalb der Dämmebene des Baukörpers einzubauen.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
Auf der Außenseite ist jedoch zusätzlich ein Dämmkeil im Übergangsbereich zwischen Blendrahmen und Baukörper zu montieren, über den die äußere Dichtungsfolie bis auf den Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
AU 106 Anschluss unten (Fenster) hinterlüftete Fassade
Der Baukörper ist hier sinngemäß wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben ausgebildet. Die Elemente sind mit Befestigungswinkeln vor dem tragenden Baukörper im Bereich der Dämmebene einzubauen.
Zur Lastabtragung ist ein statisch ausreichender, verzinkter Stahlwinkel an dem Baukörper zu befestigen.
Im Fußpunkt werden die Elemente mit einem Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) und einem verzinkten Stahlrohr auf dem Stahlwinkel befestigt.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseitigen Fensterbank vorzurichten. Die Anschlussfuge ist mit Wärmedämmung auszufüllen und mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist die Dichtungsfolie an der Basiskonstruktion eingespannt. Die Folie ist bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Zusätzlich ist eine Aluminium-Fensterbank, t = 2 mm anzubringen, Ausladung ca. 140 mm mit seitlichen Aufkantungen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung.
Systembeschreibung Kunststoff
Hinweise Werkstattzeichnungen Hinweise Werkstattzeichnungen
Werkstattzeichnungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem sind zu messen und mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Für sämtliche Fenster ist ein Aufmass vorzusehen mit Angabe der jeweiligen benötigten Beschläge sowie Griffe und der Bauleitung vorab zur Überprüfung vorzulegen.
Hinweise Werkstattzeichnungen
06.1 Alu-Elemente
06.1
Alu-Elemente
06.2 Pfosten-Riegel-Fassade
06.2
Pfosten-Riegel-Fassade
06.3 Alu-Innenelemente
06.3
Alu-Innenelemente
06.4 Kunststofffenster
06.4
Kunststofffenster
06.5 Sonnenschutz
06.5
Sonnenschutz
06.6 Stundenlohnarbeiten
06.6
Stundenlohnarbeiten