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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
V0. Vorbemerkungen Vorbemerkungen Allgemein
I . Allgemeines
Die Bavaria Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH, plant die bauliche Erweiterung der bestehenden, eingeschossigen Verkaufsstätte "Edeka" im Haus C des Weberparks in Potsdam-Babelsberg
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die vorhandene
Entrauchungsanlage des Edeka-Marktes entgegen der ursprünglichen, bauzeitlichen Baugenehmigung als maschinelle Entrauchungsanlage ausgeführt wurde, entsprechend der Genehmigung NRA.
Im Jahr 2013 wurde der Markt um zwei Ladeneinheiten erweitert. Die Entrauchung der er weiterten Flächen erfolgt über RWA-Systeme.
Eine brandschutztechnische Überprüfung der Entrauchungsanlage ergab, dass die Anlage derzeit nicht mehr betriebsbereit ist und zudem nicht
den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Anlage wurde ebenfalls durchgeführt.
Aufgrund dieser Situation wurde ein neues Brandschutzkonzept für den Edeka-Markt erstellt, dass alle bisherigen Mängel behebt und die Einhaltung den gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.
Grundlagen (Genehmigungslage)
Die ursprünglich genehmigte Entrauchung des EDEKA-Marktes erfolgte auf Basis einer natürlichen Rauchabzugsanlage (NRA). Im Bestand wurde jedoch abweichend hiervon
eine maschinelle Entrauchungsanlage (MRA) realisiert. Die Funktionstüchtigkeit der Anlage konnte bislang nicht nachgewiesen werden. Im Zuge der geplanten Erweiterung ist
eine Anpassung an die genehmigungsfähige Lösung sowie ggf. eine neue Genehmigung erforderlich.
Maßnahmenbeschreibung:
Auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes ist die Bestandsanlage derart zu ertüchtigen, dass die im Konzept aufgeführten Rahmenparameter eingehalten werden.
Auf dem Dach des Innenhofes befinden sich zwei Brandgasventilatoren welche Manuel über Handtaster im Brandfall zur Rauchableitung eingeschaltet werden. Die Rauchableitung erfolgt über das vorhandene Zuluft Netz. Hierzu werden die Brandschutzklappen, welche sich in den Brandabschnittswänden befinden verschlossen.
Auf Grund der Erweiterung der Verkaufsfläche müssen die vorhandenen Brandschutzklappen demontiert werden. Als Umschaltung für den Rauchableitungs Fall werden jetzt Jalousiklappen montiert. Diese befinden sich in der Zu und Abluft.
Im Zuge der Maßnahme wird auch die komplette Ansteuerung der Brandgasventilatoren inclusive der Handtaster komplett erneuert und die alt Anlage demontiert.
Der Markt wird werend der Installationsarbeiten komplett Regaliert und in Betrieb bleiben. Eine ungehinderte Ausführung oder Arbeiten nach Marktschließung sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
II. Rücksichtnahme Nachbarnutzungen
Beeinträchtigungen der in den angrenzenden Mietbereichen oder anderen Gebäuden fortgeführten Nutzung durch
Lärm, Schwingungen, Erschütterungen und Staub sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Gefährdungen für Personal, Bewohner und Besucher und sonstige Dritte sind mit geeigneten Maßnahmen zu
verhindern.
Der Bauablauf und die Baustelle sind vom AN eigenverantwortlich entsprechend einzurichten. Die Rückbaumethoden sind entsprechend auszuwählen und durchzuführen. Der Abbruch ist notwendigenfalls im händischem Abtrag auszuführen.
Zusätzliche Vorbemerkungen und besondere Hinweise
Alle Positionen beinhalten jeweils die komplette Leistung mit allen Nebenarbeiten. Für die angebotenen Leistungen
übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit.
Bedenken gegen die Ausführung sind mit Angebotsabgabe bekanntzugeben.
Alle vom Bieter kalkulierten Produkte sind mit Angebotsabgabe bekannt zu geben.
Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Gemäß §6 Abs. 4 Satz 1 NBVO überwachen Nachweisberechtigte die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von Ihnen erstellten Nachweise. Um die Überwachung durchführen und damit abschließend nach Fertigstellung des Bauvorhabens die Konformitätsbescheinigung erstellen zu können, ist somit die Beauftragung des
Nachweisberechtigten zur Teilnahme an Ortsterminen zur Ausführungsüberwachung notwendig. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische
Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden
auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
Der Bauleiter seitens des AN muss über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung in Bezug auf alle relevanten Maßnahmen und Forderungen verfügen.
Ausführung .
Ein kontinuierlicher Bauablauf kann nicht gewährleistet werden.
Es ist einzukalkulieren, dass zeitgleich Arbeiten mehrerer Gewerke ausgeführt werden.
Angaben zur Ausführung
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Maßgebend für die Ausführung und Abrechnung sind die entsprechenden Bestimmungen der DIN- Vorschriften, VDI-Richtlinien und Vorschriften in der zur Zeit der Ausführung gültigen Fassung.
Besonders zu beachten sind:
- Für Bauarbeiten jeder Art gilt die VOB/C DIN18299
- VOB Teil C: Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen
- DIN 1988-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
- DIN 18380 Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
- DIN 18 382 Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
- Örtliche und bauaufsichtliche Forderungen
- Vorschriften öffentlicher Versorger
- Arbeitsstättenverordnung
- Richtlinien der Berufsgenossenschaften
- TA's zu Lärm und Emissionsgrenzwerten
- DIN 4140 Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen
- EnEV
Weiterhin gelten:
- Normen und sonstige zur Zeit der Ausführung gültigen
Richtlinien der zuständigen Behörden u. der EVU's
- Betroffene VDE-Bestimmungen gemäß VDE0022
- baupolizeiliche Bestimmungen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe
in der jeweils gültigen Fassung
- Bauordnung des Bundeslandes Schleswig-Holstein
- Baustellenordnung
- Örtliche und bauaufsichtbehördliche Forderungen
- Vorschriften öffentlicher Versorger
Weitere Anforderungen:
Ungenauigkeiten und Mängel werden nicht toleriert und sind umgehend nach Aufforderung durch die Bauleitung zu korrigieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung seiner Arbeiten die Maße auf der Baustelle mit den in
den Ausführungszeichnungen zu vergleichen und auf Abweichungen zu prüfen.
Abweichungen sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer sich von der Ordnungsmäßigkeit und technischen Verwendbarkeit der Vorleistung zu überzeugen.
Bedenken müssen dem AG oder der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Stemm- und Bohrarbeiten müssen der Bauleitung unaufgefordert rechtzeitig und bekannt gegeben werden
und sind von dieser genehmigen zu lassen.
Der Auftragnehmer bzw. dessen Fachbauleitung ist verpflichtet, an den regelmäßigen Baubesprechungen
teilzunehmen.
Sämtliche durch die Bauarbeiten gefährdeten Bauteile sind vom AN gegen Verunreinigungen und Schäden zu schützen, einschließlich Lieferung, Anbringen, Vorhalten und Wiederaufbau und Abtransportieren der
erforderlichen Materialien.
Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen der Gebäudehülle oder von Einrichtungen gehen zu dessen Lasten.
Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung von Gefahr hat der Auftragnehmer sofort durchzuführen.
Er haftet bei Unterlassung für eingetretene Schäden.
Mit den im Bauleistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorschriften als beschrieben.
Sofern für einzelne Positionen nicht ausdrücklich andere Festlegungen getroffen sind, beinhalten die
beschriebenen Leistungen Lieferung und Montage des betreffenden Materials.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Hilfsstoffe und Befestigungsmaterialien
einschließlich Abladen, Lagern und Transportieren zur Verwendungsstelle sowie Schuttbeseitigung, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist.
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich nur nach Absprache mit der Bauleitung zu leisten.
Dies gilt ggf. auch für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsstunden.
Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen Bauleitung unaufgefordert vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich einen detaillierten
Ablaufplan vorzulegen, der die vereinbarten Vertragstermine berücksichtigt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Behinderungen, die die Gesamttermine gefährden, unverzüglich schriftlich anzuzeigen, damit der Auftraggeber die Möglichkeit hat, auf die Abschaffung dieser Behinderung einzuwirken.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf der Basis raumweise erstellter Aufmaße oder Abrechnungszeichnungen.
In die Einheitspreise ist die dauernde Anwesenheit eines vor Beginn der Arbeiten namentlich zu
benennenden verantwortlichen bauleitenden Monteurs während der gesamten Montagezeit einzukalkulieren.
Der AN hat von ihm verursachten Bauschutt und Verpackungsmaterial am Ende jeden Arbeitstages zu entsorgen.
Änderungen gegenüber den Ausführungsunterlagen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung des AG möglich.
Nimmt der AN von sich aus unabgestimmte Änderungen in der Ausführung der Anlage
vor, hat er ggf. dadurch verursachte Folgekosten zu tragen.
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Montageunterlagen sind in 2-facher farbiger Ausfertigung und im CAD-Format dem Planer zwecks Genehmigung zu übergeben.
Mit der Montage der Anlageteile darf erst begonnen werden, wenn die Montageunterlagen vom
Fachingenieur mit Datum und Sichtvermerk versehen wurden.
Ferner sind vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung des Bauablaufes die Terminpläne für die Abwicklung der beauftragten Leistungen aufzustellen.
V0. Vorbemerkungen
01 Demontage
01
Demontage
Demontage Der durch die Demontage anfallende Bauschutt einschl. der Dämmung ist zu entfernen und abzutransportieren. Der Schrott ist nach Stahl, Guss und Buntmetall zu trennen. Der anfallende Schutt ist nach dem Abfallbeseitigungsgesetz zu entsorgen.
Die Schrottquittierung ist der Schlussrechnung beizufügen.
Vor dem Ausbau der nachstehenden Materialien ist mit der Bauleitung eine Besprechung über die Demontage und
Montage zu führen.
Bei der Demontage sind die elektr. Leitungen stromlos zu machen, abzuklemmen und für eine spätere Wiederverwendung zu kennzeichnen.
Auf Wunsch sind gegen Quittung ausgebaute Materialien der hausverwaltenden Dienststelle zu übergeben.
Demontage
01.__.___.0010 Vorhandene Rasterdecke Rastermaß: 625x625 mm inkl. Vorhandene Rasterdecke Rastermaß: 625x625 mm inkl. Einlegeplatten, Trag- und Querprofilen sowie Randwinkeln von der Decke demontieren. Bei der Demontage hat besonders vorsichtig zu erfolgen, um Plattenbrüche zu vermeiden. Die demontierten Platten auf Beschädigungen prüfen, sortieren und fachgerecht zwischenlagern. Erforderliche Abdeckarbeiten zum Schutz von Einbauten (Leuchten, Lüftung) sind enthalten. Die Wiederverwendbarkeit der Elemente ist sicherzustellen.'Montagehöhe: 3,8 m OKFB
Einbauort: im Gebäude ' Die Kosten für notwendige Gerüste, Bühnen und Hebezeuge
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
01.__.___.0010
Vorhandene Rasterdecke Rastermaß: 625x625 mm inkl.
100,00
m²
01.__.___.0020 Wiedermontage der Rasterdecke Die unter Pos. 01.10 eingelagerten Rasterdeckenelemente (Platten und Profile) wieder fachgerecht montieren. Inkl. Liefern und Montieren erforderlicher neuer Abhänger (Betondübel verwenden, keine Schlagdübel) sowie Justierung des Rasters. Nicht wiederverwendbare Platten sind separat zu vergüten.'Montagehöhe: 3,8 m OKFB
Einbauort: im Gebäude ' Die Kosten für notwendige Gerüste, Bühnen und Hebezeuge
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
01.__.___.0020
Wiedermontage der Rasterdecke
100,00
m²
01.__.___.0030 Zulage für beschädigte Platten Liefern und Einbauen neuer Rasterplatten, Rastermaß: 625x625 mm, passend zum Bestand, zur Ergänzung des beschädigten Materials.'Montagehöhe: 3,8 m OKFB
Einbauort: im Gebäude ' Die Kosten für notwendige Gerüste, Bühnen und Hebezeuge
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
01.__.___.0030
Zulage für beschädigte Platten
20,00
m²
01.__.___.0040 Demontage Brandschutzklappen <=1000mm Rueckbau von Brandschutzklappen.
Einbausituation in einer Wand, Decke F90.
Brandschutzklappen mit groesster Kantenlaenge < 1000
mm.
Die Brandschutzklappen sollen vollständig zurueckgebaut
werden.
Die Entsorgung der Klappenblaetter und Dichtungen ist
sachgerecht und mit entsprechendem Entsorgungsnach
weis durchzufuehren.
Die Klappe ist auszubauen, dass ein Kanalrahmen aufge
setzt werden kann und die neue Klappe davor montiert
wird.'Montagehöhe: 3,8 m OKFB
Einbauort: im Gebäude ' Die Kosten für notwendige Gerüste, Bühnen und Hebezeuge
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
01.__.___.0040
Demontage Brandschutzklappen <=1000mm
16,00
St
01.__.___.0050 Demontage von Lüftungskanäle Die zu demontierenden Teile sind
entsprechend der zur Zeit geltenden
Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen.
Insbesondere ist dabei auf eine
ordnungsgemäße Trennung der Materialien
wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu
achten.
Die zugelassenen Deponien und Entsor-
gungsstellen sind beim zuständigen
Landratsamt zu erfragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich
entsprechende Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vor-
legen zu lassen.
Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung
erforderlichen Kosten einschließlich
Transport sind in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Vor Beginn der Demontagearbeiten ist mit
dem Auftraggeber abzustimmen, ob
einzelne Teile von der Entsorgung ausge-
nommen werden bzw. zur Wiederverwendung
benötigt werden.
Diese Teile sind nach Angaben des
Auftraggebers getrennt auf vorgegebene
Plätze zu lagern.
Demontage von Lüftungskanäle aus
sendzimierverzinktem Stahlblech, gefalzt,
nach DIN EN 1505 Druckstufe 2
(+1000 Pa und-630 Pa)
Dichtheitsklasse C nach DIN EN 1507
inclusive Dämmung und Befestigung
einschl. transportieren durch das Treppenhaus zum Stellplatz des Containers an der Einfahrt zur Anlieferung, einschl. auf- und abladen,
Förderweg ca. 20 m einschl. Entsorgung'(52).
Demontageort/-höhe
- 3,8 m über OFF,
Einschließlich Entsorgung
01.__.___.0050
Demontage von Lüftungskanäle
20,00
m²
01.__.___.0060 Demontage von Schaltanlagen Die zu demontierenden Teile sind
entsprechend der zur Zeit geltenden
Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen.
Insbesondere ist dabei auf eine
ordnungsgemäße Trennung der Materialien
wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu
achten.
Die zugelassenen Deponien und Entsor-
gungsstellen sind beim zuständigen
Landratsamt zu erfragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich
entsprechende Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vor-
legen zu lassen.
Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung
erforderlichen Kosten einschließlich
Transport sind in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Vor Beginn der Demontagearbeiten ist mit
dem Auftraggeber abzustimmen, ob
einzelne Teile von der Entsorgung ausge-
nommen werden bzw. zur Wiederverwendung
benötigt werden.
Diese Teile sind nach Angaben des
Auftraggebers getrennt auf vorgegebene
Plätze zu lagern.
Demontage von Schaltanlagen wie RWA-Anlagen
Kopplern, Schaltern usw.
Förderweg ca. 20 m einschl. Entsorgung'(52).
Demontageort/-höhe
- 3,8 m über OFF,
Einschließlich Entsorgung
01.__.___.0060
Demontage von Schaltanlagen
20,00
St
01.__.___.0070 Demontage von Kabeln Die zu demontierenden Teile sind
entsprechend der zur Zeit geltenden
Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen.
Insbesondere ist dabei auf eine
ordnungsgemäße Trennung der Materialien
wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu
achten.
Die zugelassenen Deponien und Entsor-
gungsstellen sind beim zuständigen
Landratsamt zu erfragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich
entsprechende Entsorgungsnachweise,
Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vor-
legen zu lassen.
Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung
erforderlichen Kosten einschließlich
Transport sind in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Vor Beginn der Demontagearbeiten ist mit
dem Auftraggeber abzustimmen, ob
einzelne Teile von der Entsorgung ausge-
nommen werden bzw. zur Wiederverwendung
benötigt werden.
Diese Teile sind nach Angaben des
Auftraggebers getrennt auf vorgegebene
Plätze zu lagern.
Demontage von Kabeln incl. Befestigungen.
Förderweg ca. 20 m einschl. Entsorgung'(52).
Demontageort/-höhe
- 3,8 m über OFF,
Einschließlich Entsorgung
01.__.___.0070
Demontage von Kabeln
300,00
m
02 Entrauchung
02
Entrauchung
02.01 KG 431 - Einbauteile und Zubehör
02.01
KG 431 - Einbauteile und Zubehör
02.02 KG 431 - Luftauslässe und Zubehör
02.02
KG 431 - Luftauslässe und Zubehör
02.03 KG 431 - Kanalteile und Rohre
02.03
KG 431 - Kanalteile und Rohre
02.04 Sonstiges
02.04
Sonstiges
03 MSR
03
MSR
03.01 Feldgeräte
03.01
Feldgeräte
03.02 Schaltschrankkomponenten
03.02
Schaltschrankkomponenten
03.03 Installationsleistungen
03.03
Installationsleistungen
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Lohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur nach Anforderung der Bauleitung
und schriftlicher Genehmigung auszuführen.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze wurden unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Die Stundenlohnarbeiten werden für unvorhergesehene, schwer erfassbare Leistungen angesetzt.
Sie müssen müssen rechtzeitig angemeldet werden mit:
- Art und Umfang
- Zeitpunkt
- voraussichtliche Menge der Stunden
- Begründung
In den mehrwertsteuerfreien Bruttolöhnen sind enthalten:
- Auslösung
- Fahrkosten
- Gemeinkosten
- Wagnis
- Gewinn
- Bauüberwachung durch den Montagemeister.
Die Nachweis der Stundenlohnarbeiten müssen vollständig
ausgefüllt, täglich der Bauleitung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Als Normalarbeitszeit gilt:
Montag bis einschl. Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Arbeitszeit außerhalb des o.g. Zeitraumes wird als
Nacht-Feiertagsarbeitszeit vergütet
Hinweis: Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Rapporte
müssen täglich, spätestens am darauffolgenden Tag der
Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Später
vorgelegte Rapporte werden nicht mehr anerkannt.
Stundenlohnarbeiten
04.__.___.0010 Obermonteur Obermonteurstunde
04.__.___.0010
Obermonteur
20,00
h
04.__.___.0020 Monteur Monteurstunde
04.__.___.0020
Monteur
50,00
h
04.__.___.0030 Helfer Helferstunde
04.__.___.0030
Helfer
50,00
h