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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist.
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vertragsbedingungen H/L/S Technische Vertragsbedingungen H/L/S
1. Allgemeines
1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am
Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten.
1.2 Vor Bestellung und Einbau von Einrichtungsgegenständen (auch
Lüftungsgitter) kann die Bauleitung kostenlos die Vorlage von Mustern,
Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen.
1.3 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und
zu liefern.
1.4 Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die komplette
betriebsfertige Lieferung und Montage, einschl. aller Kleinteile,
Isolier- und Befestigungsmaterialien, Hilfskonstruktionen usw. Es sind
sämtliche Leistungen und Nebenleistungen einzurechnen, die zur
Erreichung des Auftragsziels gemäß Baubeschreibung TGA erforderlich
sind, auch wenn diese im Einzelfall nicht bis in das letzte Detail
beschrieben sein sollten.
1.5 Bei den Installationsarbeiten sind besonders zu beachten:
- Alle erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung von Schallbrücken sind
durch den AN zu berücksichtigen.
- Durchführung in Brandschutzabschnitten (Decken und Wände) sind mit
zugelassenem Material zu verschließen. Über das verwendete Material ist
ein gültiges Prüfzeugnis bzw. Zulassung vorzulegen. Der ausführende
Monteur bzw. das beauftragte Subunternehmen des AN muss für das
verwendete Material eine entsprechende Schulung nachweisen können.
- Durchbrüche in Wänden ohne brandschutztechnische Anforderungen sind
durch den AN durch geeignetes Material luftdicht zu verschließen.
1.6 Erstellung von Schlitzen, Durchbrüchen und Kernbohrungen
- Fräs- und Stemmarbeiten jeder Art sind vor Beginn mit der örtlichen
Bauleitung abzustimmen.
- Grundsätzlich sind geeignete Werkzeuge zu verwenden unter
größtmöglicher Schonung des Bauwerks.
- Bei Sichtmauerwerk und Sichtbeton darf nicht gestemmt werden.
- Bei Spannbetonhohldielen ist generell eine Erlaubnis zum Bohren oder
Dübeln bei der Bauleitung einzuholen.
- Müssen Stemmarbeiten in größerem Umfang oder Kernbohrungen
durchgeführt werden, so bedürfen sie der schriftlichen Genehmigung der
Bauleitung.
- Kleinere Stemmarbeiten sind unentgeltlich auszuführen.
1.7 Allgemeinkosten
Insgemeinkosten, die im Leistungsbeschrieb nicht als Einzelposition
aufgeführt sind, sind grundsätzlich über die Einheitspreise zu erfassen.
Insgemeinkosten sind alle kostenmäßigen Auslagen und Aufwendungen zur
Ausführungsvorbereitung, Lieferung (Transport), Ausführung (Montage),
Prüfung, Inbetriebsetzung, Übergabe und Abrechnung usw., soweit sie
nicht in Kostenpositionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind.
2. Rohrleitungen und Armaturen
2.1 Die Leitungen sind geradlinig und rechtwinklig zu Decken und Wänden
anzuordnen. Bei der Verlegung von Rohrleitungen ist besondere Sorgfalt
und besonderer Schutz vorzusehen, wenn diese im Fußboden verlegt werden.
2.2 Alle angeschlossenen Einbauteile, Heizkessel, Heizkörper,
Warmwasserbereiter, Druckerhöhungsanlagen, Pumpen usw. müssen lösbare
Verbindungen durch Verschraubung oder Flansche haben.
2.3 Die genaue Trassenführung, insbesondere bei einer Anhäufung von
Rohren, ist vor der Verlegung mit der Bauleitung durchzusprechen.
2.4 Alle Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren.
2.5 Alle Rohrleitungen sind durch farbige Kennzeichnung
(Farbe/Klebebänder) zu markieren. Eine Legende ist dem Bauherrn zu
übergeben.
3. Geräuschdämmung
3.1 Die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von
Leitungen und Einbauteilen sind zu berücksichtigen.
3.2 Heizkessel, Druckerhöhungsanlagen, Pumpen, Warmwasserbereiter,
Lüftungsaggregate usw. sind nur auf schallentkoppelten Fundamenten oder
geeigneten Schwingungsdämpfern zu montieren.
3.3 Alle Rohrleitungen und Kanäle sind schallentkoppelt zu montieren;
die Empfehlungen der Hersteller sind zu beachten.
4. Einrichtungsgegenstände
4.1 Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind vor Bestellung mit der
Bauleitung abzusprechen.
5. Ausführungs- und Montageplanung
5.1 Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung einen Satz
ingenieuremäßiger Projektzeichnungen (mit Dimensionierung)
5.2 Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der ihm übergebenen
Ausführungsplanung sowie der Leistungsbeschreibung, eine maßhaltige
Montage- und Detailplanung im Maßstab 1:50/1:20 zu erstellen. Vor der
Ausführung ist eine Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten
Gewerken untereinander durchzuführen sowie in nachfolgende Unterlagen
Einsicht zu nehmen und bei der Montageplanung zu beachten:
- zur Ausführung freigegebene Architektenpläne einschließlich Statik
(Schalpläne)
- zur Ausführung freigegebene Einrichtungspläne des Nutzers
- sämtliche Bauauflagen
- Wasseranalysen des Wasserlieferanten bei der Anlagen- oder Gerätewahl
Hierzu gehört auch die vollständige Überprüfung der planmäßigen
Aussparungen und der bestehenden Bauangaben.
5.2 Alle Montagezeichnungen sind in 3-facher Ausfertigung farbig
angelegt mindestens 3 Wochen vor Montagebeginn zur Prüfung einzureichen.
Die Unterlagen müssen vollständig sein und alle Angaben über
Trassenführung mit Trassenhöhen, Dimension, Brandabschnitte und
Maschinenaufstellung aufweisen.
5.3 Alle Montage- und Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen
mit einem Freigabevermerk versehen sein. Bei notwendiger Koordination
mit anderen Gewerken muss der Vermerk die Freigabe und Abstimmung dieser
Gewerke mit einschließen.
5.4 Mit Einreichung der Montagepläne sind alle notwendigen technischen
Berechnungen des Auftragnehmers (Wärmeaustauscher, Befeuchter,
Schalltechnik, Ventilatoren, Motoren usw.) zur Prüfung vorzulegen.
Notwendige Zulassungs- und Prüfbescheinigungen müssen vor Montagebeginn
beschafft werden.
5.5 Werden Schlitz- und Durchbruchspläne durch den Auftraggeber
geliefert, müssen diese innerhalb von 14 Tagen durch den Auftragnehmer
geprüft werden.
6. Einweisung und Ausführung
6.1 Nach Auftragserteilung findet mit dem AN ein Einweisungsgespräch
anhand der Ausführungsplanung und des Leistungsverzeichnisses statt.
Hier sollen alle Fragen der Disposition für die Ausführung der Anlagen
und auch die organisatorischen Bedingungen des Bauablaufes unter den
Beteiligten geklärt werden. Hierzu ist es notwendig, dass der
verantwortliche Projektleiter des AN bis zu dem Termin die zur Verfügung
gestellten Unterlagen geprüft und gesichtet hat.
6.2 Der Bau- und Fachbauleitung sind die Kontaktdaten des Projektleiters
sowie der örtlichen Fachbauleitung des AN schriftlich mitzuteilen.
6.3 Änderungen und Abweichungen von der genehmigten Montageplanung
dürfen nur im Einvernehmen mit der Bauleitung vorgenommen werden.
6.4 Durch den Auftragnehmer ist auf der Baustelle die komplette
genehmigte Montageplanung, die technische Beschreibungen der Anlagen
sowie ein vollständiges Leistungsverzeichnis vorzuhalten.
6.5 Der Auftragnehmer hat die Bauleitung rechtzeitig auf Vorarbeiten
aufmerksam zu machen, die für seine Montage und den reibungslosen
Gesamtablauf notwendig sind.
7. Revisionsunterlagen
7.1 Alle Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber in 3-facher
Ausfertigung auf Papier und einfach auf Datentäger übergeben werden.
7.2 Die Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber in einfacher
Ausführung 7 Tage vor Abnahme der technischen Gebäudeausrüstung zur
Prüfung übergeben werden. Nach erfolgter Prüfung und Einarbeitung der
Änderungen in 3-facher Ausführung
8. Leistungsmessung
8.1 Alle Maßnahmen und Arbeiten, die zum Nachweis der zugesicherten
Leistung notwendig sind, müssen vom Auftragnehmer durchgeführt werden.
8.2 Es sind Mess- und Prüfeinrichtungen für einen einwandfreien Nachweis
in alle wesentlichen Anlagenteile einzubauen (Messung von Temperatur,
Druck, Geschwindigkeit, Strom).
9. Elektro-Installationsarbeiten
9.1 Es ist auf eine fachgerechte Montage, insbesondere nach DIN
57100/VDE 0100 zu achten; zur Befestigung von Leitungen UP sind
Nagelschellen zu verwenden.
9.2 Die verwendeten Stoffe müssen das VDE-Prüfzeichen tragen.
9.3 Die Leitungsführung hat waagerecht-senkrecht-rechtwinklig auf dem
wirtschaftlich günstigsten Weg zu erfolgen. Sind Leitungen aus baulichen
Gründen auf Umwegen zu verlegen, so sind die Leitungswege mit der
Bauleitung abzusprechen.
10. Bauschuttentsorgung und Baureinigung
10.1 Der Auftragnehmer hat alle durch seine Arbeiten verursachten
Abfälle, z. B. Bauabfälle- und Schutt, selber zu entsorgen. Es werden
bauseits keine Entsorgungsmöglichkeiten und Sammelmöglichkeiten zur
Verfügung gestellt. Dies gilt auch für alle Verpackungsmaterialien.
10.2 Sämtliche Entsorgungen durch den Auftragnehmer müssen in Einklang
mit den gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. der Nachweisverordnung,
erfolgen. Eventuelle Kosten trägt der Auftragnehmer. Entsprechende
Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen
11. Prüfungen und Abnahmen
11.1 Alle gelieferten und montierten Anlagen, Geräte und Materialien
werden nach der Fertigstellung aller vertraglichen Leistungen durch den
AG und der Fachleitung gemeinsam mit dem AN im Sinne von §12 VOB, Teil B
förmlich abgenommen.
11.2 Der Termin der Abnahme ist mit der Bauleitung abzustimmen. Zu
diesem Zeitpunkt müssen alle erforderlichen behördlichen Abnahmen
bereits erfolgt und nachgewiesen sein.
11.3 Eine Inbetriebnahme der Anlage oder Anlageteilen gilt nicht als
Abnahme, auch wenn die Anlagen bzw. Anlagenteile länger als 6 Werktage
genutzt werden. Die Abnahme hat in jedem Fall förmlich zu erfolgen.
11.4 Für die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel wird
ein Termin für die erneute Überprüfung vereinbart, bis zu dem alle
Mängel beseitigt werden müssen. Sollten bis zu diesem Termin die
festgestellten Mängel nicht behoben oder inzwischen neue hinzugekommnen
sein, gehen alle Kosten, die durch die Verlängerung der Bauzeit und die
erneuten Überprüfungen entstehen, im vollen Umfang zu Lasten des AN.
11.5 Die förmliche Abnahme und damit die Übernahme der Anlagen erfolgt
erst nach Beseitigung aller Mängel. Die Gewährleistung beginnt mit Tage
der förmlichen mängelfreien Abnahme des kompletten Lieferumfangs.
11.6 Über die durchgeführten Prüfungen sind vom Auftragnehmer Protokolle
zu erstellen, die jedem Satz der Revisionsunterlagen beizufügen sind.
Technische Vertragsbedingungen H/L/S
Technische Anlagenbeschreibung Technische Anlagenbeschreibung
Sanitärtechnische Anlagen
Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung des Gebäudes erfolgt über das öffentliche Netz der Hamburger Wasserwerke (HWW). Der entsprechende Leitungsplan ist dem Anhang zu entnehmen. Der Mindest-Versorgungsdruck für Haus-Nr. 50 beträgt lt. Auskunft der HWW 3,6 bar.
Der Hausanschluss wird neu erstellt. Die zentrale Wasserzähleranlage befindet sich im Heizungsraum des Untergeschosses. Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine zentrale Warmwasserbereitung.
Die Trinkwasserinstallation innerhalb der Wohneinheiten umfasst die Versorgung mit Kalt- und Warmwasser. Die Leitungsführung erfolgt in Trockenbaukonstruktionen, Vorwandinstallationen sowie im Bereich des Rohfußbodens. Die Wohnungswasserzähler für Kalt- und Warmwasser werden jeweils in den Badezimmern installiert.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene wird in den Steigesträngen eine bauliche Trennung zwischen Kaltwasser-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen vorgenommen, um eine unzulässige Erwärmung des Kaltwassers zu vermeiden. Die Steigepunkte der Heizungsleitungen sind in den Abstellräumen angeordnet und dadurch ebenfalls baulich von den Trinkwasserleitungen getrennt.
Die brandschutztechnische Abschottung der Rohrdurchführungen in den Steigesträngen erfolgt geschossweise in den Betondecken gemäß den Anforderungen an den baulichen Brandschutz.
Schmutzwasser
Parallel zu den Trinkwasserleitungen werden die Schmutzwasserfallleitungen aus schalloptimierten PP-Rohren geführt. Jeder Fallstrang wird über Dach entlüftet. Unterhalb der Kellerdecke werden die Schmutzwasserleitungen zum Mischwasser-Hausanschluss geführt.
Innerhalb der Wohneinheiten erfolgt die Abwasserinstallation im Bereich von Trockenbauwänden, Vorwänden und auf dem Rohfußboden ebenfalls mit PP-Rohr.
Der Treppenniedergang vom Müllraum in den Garten wird über eine Hebeanlage für Regenwasser entwässert. Der Heizraum wird ebenfalls über eine Hebeanlage in das Schmutzwassersiel entwässert.
Regenwasser
Die Regenentwässerung des Daches und der Balkone erfolgt komplett über außen liegende Fallrohre und sind dem Gewerk: Dachdecker zugeordnet (Hochbau). Die Fallrohre auf von der Straße abgewandten Seite des Gebäudes (Südseite) werden über gedämmte Hochsielleitungen durch das Kellergeschoss zum Hausanschluss geführt.
In den Plänen zum Vorentwurf ist ein Vorschlag für die Anordnung der Fallrohre für die Dachentwässerung enthalten. Es sind die Balkone mit an die Fallrohre für die Dachent-wässerung angeschlossen worden.
Heizungstechnische Anlagen
Der Transmissionswärmebedarf beträgt ca. 16 kW. Das Gebäude wird mit Fernwärme aus dem Netz der Hamburger Energiewerke versorgt.
Es wird die für Hamburg Winterhude (PLZ 22299) vorgegebene Norm-Außentemperatur von -9,2°C gemäß DIN EN 12831-1 angesetzt. Der Primärenergiefaktor für die Fernwärmeversorgung von den Hamburger Energiewerken beträgt 0,23.
Folgende Raumtemperaturen wurden zu Grunde gelegt:
- Wohnen 20°C
- Bäder 24°C
- Treppenhaus 15°C
- unbeheizte Räume KG 10°C
Die Fernwärmeübergabestation und die Hauszentrale einschl. der zentralen Brauch-Warmwasserbereitung werden im Heizungsraum im KG, Achsen D-E/2-3 angeordnet. Folgende Heizkreise sind geplant:
- Fußbodenheizung, 40°/30°C, indirekt mit Wärmetauscher
- Stat. Heizung Allgemein 55°/40°C
- Brauchwarmwasserbereitung mit 80°/20°C
Die Regelgruppen statische Heizung und Fußbodenheizung erhalten eine außen-temperaturgeführte Vorlauf-Temperaturregelung, eine drehzahlgesteuerte Hocheffizienzpumpe, Absperrventile und einen Schmutzfänger.
Zur Verbrauchsabrechnung werden je Heizkreisverteiler Wärmemengenzähler vorgesehen. Der Heizkreis Allgemein erhält einen Wärmemengenzähler an der Regelgruppe im Heizraum. Die zugehörigen Zähler werden durch ein Abrechnungs-unternehmen geleifert und eingebaut.
Je Strang sind Strangabsperr- und Regulierventile vorgesehen. Die Brandschutz-abschottung der Rohrleitungen für die Steigestränge erfolgt geschossweise in den Betondecken.
Die Wohneinheiten erhalten eine Fußbodenheizung als Tackersystem, Rohrdurchmesser 17 mm. Der Heizkreisverteiler wird jeweils in den Abstellräumen innerhalb der Trennwand angeordnet.
Wohnraumlüftung
Die Wohnungen werden gemäß DIN 1946-6 mit einer dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, System: Meltem ausgestattet und in den Außenwänden angeordnet.
Kellerräume
Für die Kellerräume ist ein 0,5-facher Luftwechsel mit einer Feuchtesteuerung geplant.
Die erforderliche Außenluftnachströmung erfolgt über die Kellerfenster. Die Fortluft wird über Dach ins Freie geführt.
Der Müllraum wird mit einer Abluftmenge von 160 m³/h entlüftet. Das entspricht einem 8-fachen Luftwechsel. Die Fortluft wird über Dach ins Freie geführt. Die Nachströmung von Außenluft erfolgt über ein Gitter in der Außentür. Der Abluftventilator wird über eine Zeitschaltuhr gesteuert.
Der Fernwärme- und der Elektroraum werden ebenfalls über eine Abluftanlage entlüftet. Die Fortluft wird über die Fassade ins Freie geführt, die Außenluft strömt über die Kellerfenster nach.
Technische Anlagenbeschreibung
01 Sanitärtechnische Anlagen
01
Sanitärtechnische Anlagen
01.01 Abwasserinstallation und Zubehör
01.01
Abwasserinstallation und Zubehör
01.02 Trinkwasserrohrleitungen und Zubehör
01.02
Trinkwasserrohrleitungen und Zubehör
01.03 Wärmedämmung und Zubehör
01.03
Wärmedämmung und Zubehör
01.04 Einrichtungsgegenstände und Zubehör
01.04
Einrichtungsgegenstände und Zubehör
01.05 TW Hausanschluss
01.05
TW Hausanschluss
01.06 Grundleitungen Aussenanlagen Schmutz und Regen
01.06
Grundleitungen Aussenanlagen Schmutz und Regen
02 Heiztechnische Anlagen
02
Heiztechnische Anlagen
02.01 Wärmeerzeuger / TWW-Bereitung
02.01
Wärmeerzeuger / TWW-Bereitung
02.02 Fußbodenheizung und Heizkörper
02.02
Fußbodenheizung und Heizkörper
02.03 Rohrleitung und Zubehör
02.03
Rohrleitung und Zubehör
02.04 Wärmedämmung und Zubehör
02.04
Wärmedämmung und Zubehör
03 Lufttechnische Anlagen
03
Lufttechnische Anlagen
03.01 Wohnraumlüftung EG bis 2. OG
03.01
Wohnraumlüftung EG bis 2. OG
03.02 Wohnraumlüftung Staffelgeschoss
03.02
Wohnraumlüftung Staffelgeschoss
03.03 Abluftanlagen Kellerräume
03.03
Abluftanlagen Kellerräume
04 Besondere Bauleistungen
04
Besondere Bauleistungen
04.01 Kernbohrungen, Profilstahl, Bauwasser
04.01
Kernbohrungen, Profilstahl, Bauwasser
04.02 Revisionsunterlagen
04.02
Revisionsunterlagen
04.03 Stundenlohnarbeiten
04.03
Stundenlohnarbeiten