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Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung - 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23 - 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Grundstücksfläche: 930m² - Gesamtwohnfläche: ca. 591 m² - Kubatur: ca. 2.340 m³, davon KG: ca. 180m³, davon Massivbau (EG+OG): ca. 1.440m³, davon STG in Holzrahmenbau ca. 720m³ - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn - Beginn Rohbau: ca. Juni 2026 - Beginn Rohinstallation ELT: ca. Oktober 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Das Projekt unterteilt sich in 9 Wohneinheiten sowie einen Keller mit Technikraum. Das Gebäude wird über einen Treppenhauskern ohne Aufzug erschlossen. Der Bauablauf gliedert sich in die nachfolgenden Arbeitsschritte. Zeiten ______ Arbeitstage Rohinstallation KG (erfolgt parallel zur Rohinstallation der Etagen) ______ Arbeitstage Installation der Steigestränge und Hauptverteiler bis Dachfläche ______ Arbeitstage Rohinstallation je Etage mit 3 WE ______ Arbeitstage Feininstallation mit Unterverteilungen je Etage mit 3 WE ______ Arbeitstage Feininstallation mit Unterverteilungen KG ______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung je Etage mit 3 WE ______ Arbeitstage Endmontage und Prüfung KG ______ Arbeitstage Treppenhaus/Klingelanlage ______ Arbeitstage Lieferzeit PV-Anlage mit allen Bauteilen u.a. Wechselrichter vom Abruf bis zum ______ Arbeitstage Montagebeginn Inbetriebnahme nach Montage der PV-Anlage ______ Arbeitstage Montagedauer der PV-Anlage Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. ____________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH 1. Vertragsbestandteile 1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender       Reihenfolge zugrunde: - das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag - das Angebot des Auftragnehmers - das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B - die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL) - die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht - sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe   und Bauteile - die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen   Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke - die jeweils gültige Baupreisverordnung - die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,   Massenberechnung etc. 1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht       kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen       Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der       Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die       Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten. 1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie       vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. 2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig       ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht       besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten       die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten. 2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und       Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem       Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem       Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen       zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung. 2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur       Ausführung. 2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften       mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen       die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die       Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten       in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen. 2.5 Sofern Positionen als „Zulage bzw. Mehrpreis“ ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im       Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor       Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der       Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu       unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen       Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum       werden nicht anerkannt. 2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder       der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer       Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen       einzusehen. 2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind       Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen       und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der       Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen. 2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der       Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;       weitere Ansprüche ausgeschlossen. 3. Tagelohnarbeiten 3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die       Bauleitung durchgeführt werden. 3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung       der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten       Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht       erfolgen. 4. Baustelleneinrichtung 4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,       einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen       für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für       entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die       Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das       Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten       beziehen. 4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während       der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten. 4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die       Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW       Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.       Name: _____________________ 4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,       Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist       die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser       Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des       betreffenden Unternehmers. 4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten       rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers. 4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und       berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der       einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten. 5. Ausführungen 5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die       Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich. 5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer       gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des       Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung       verlangen. 5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige       Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur       Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist. 5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.       Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit       Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu       geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen       ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen. 5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die       örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für       die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene       Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten. 5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und       Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen       der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen. 6. Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für       Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338  10 Jahre und bei beweglichen Teilen,       die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB       (Abnahme) findet keine Anwendung. 6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem       Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des       Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen       Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. 7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für       jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages       verursachten Schadens. 7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen       Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei. 7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner       auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme       von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden       versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert       nachweisen. 7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften       sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten. 8. Vertragsstrafen       Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei       Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der       Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung       weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den       Auftraggeber treffen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und       einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den       Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach       Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen. 9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen       verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der       Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung. 10. Abnahme       Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind       vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,       gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. 11. Rechnung und Zahlung 11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und         Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb         von 14 Tagen. 11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein         entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen. 11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,         bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen. 11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in         Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser         Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst         werden. 11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz        oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten. 12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator 12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem         SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.         §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind         Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1. 12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und         Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und         berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der         Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer         sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der         Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle. 12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des         Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien         die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen         hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der         Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten         bleibt unberührt. 12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten         geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften         verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers         nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen. 13. Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart. Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt. _______________________, den ______________________ Ort                                                 Datum ____________________________________________ Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld. Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten. Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! terraBuschkaulerFeld Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern. Internetseite: www.buschkauler-feld.de Übersicht Rohbaubeginn Beginn MFH 2-4      ca. Februar 2026 Beginn MFH 1         ca. Mai 2026 Beginn MFH 5         ca. Juni Mai 2026 Alfter MFH 2-4 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 - 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen - 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer - Gesamtwohnfläche: 3.440 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Alfter MFH 1 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27 - 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Gesamtwohnfläche: ca. 703 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE UND PROJEKTHINWEIS
ZTV ELEKTRO 1. Technische Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Für die zu erbringenden Leistungen der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen erfolgt, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung in besonderen Positionen anders vereinbart, keine gesonderte Vergütung. 1.1.1 Bauleiter Es wird vereinbart, dass der  AN während der Bauzeit einen ständigen Bauleiter stellt. Dieser ist u. a. dafür verantwortlich, dass dieAusführung der Bauarbeiten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Bauvorlagen erfolgt. Des weiteren ist der Bauleiter für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. 1.1.2 Gerüste, Bühnen und Kräne In die Einheitspreise sind grundsätzlich alle zur Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen, Kräne, Autokräne, Aufzüge etc. einzurechnen. Dies gilt auch, wenn hierauf nicht jeweils extra in der Leistungsposition hinweisen wird. 1.1.3 Baureinigung Dem Unternehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18 299 und den einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). Kommt der Auftragnehmer dem innerhalb einer angemessenen ihm gesetzten Frist nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeteiligung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. 1.2 Besondere Vertragliche Pflichten des Auftragnehmers Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn mit allen infrage kommenden Ver- und Entsorgungsbetrieben in Verbindung zu setzten und sich über die Lage etwaiger Leitungstrassen usw. zu unterrichten. Der AN hat, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt, sämtliche erforderlichen und ihn betreffenden Prüfzeugnisse bzw. Nachweise auf seine Kosten beizubringen; anfallende Kosten für behördliche Abnahmen trägt der AG. Der AN hat die normale Arbeitszeit ohne besondere Vergütung zu verlängern, wenn es die Einhaltung der vereinbarten Termine erfordert, wenn die Terminüberschreitung vom AN zu vertreten ist, einschließlich evtl. hierfür notwendiger behördlichen Genehmigungen. Vom AN sind unaufgefordert und arbeitstäglich Bautagesberichte an die örtliche Bauleitung abzugeben, in denen der Arbeitseinsatz nach Art und Zahl der Beschäftigten, sowie die am jeweiligen Tag erbrachten Leistungen bezeichnet sein müssen. Bei der Durchführung des Bauvorhabens und der Beseitigung von Schutt, Abfall usw. sind die Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten. 1.3 Bemusterung von Anlagenteilen Auf Aufforderung müssen Anlagenteile vor der Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Bemusterung wird in der Regel nur für technische Einbauteile gefordert, über deren Ausführungsart (z.B. Farbgebung) bis zur Auftragsvergabe Unklarheit bestand bzw. denen sich der Bauherr die endgültige Entscheidung vorbehalten hat. Darüber hinaus werden Bemusterungen von Anlagenkomponenten vorgenommen, bei denen der Bieter von der Leistungsbeschreibung abweichende Herstellerfabrikate angeboten hat bzw. Zum Einbau vorschlägt. 1.4 Ausführungsgrundlage 1.4.1 Ausführungsbestimmungen Die Ausführung der heizungs-, lüftungs- und sanitärtechnischen Anlage erfolgt nach den anerkannten Regelnder Technik unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Insbesondere sind zu beachten: DIN 18 299 DIN 18 300 DIN 18 306 DIN 18 379 DIN 18 380 DIN 18 381 DIN 18 382 TAB des zuständigen Versorgungsunternehmens Landesbauordnung sowie die im Bauschein aufgeführten Auflagen Auflagen der Gewerbeaufsicht Brandverhütungsvorschriften und feuerpolizeiliche Auflagen Arbeitsstätten-Richtlinien Vorschriften der Berufsgenossenschaften 1.4.2 Abstimmung mit anderen Gewerken Der Aufbau der Technikzentralen, die Leitungsführung usw. ist auf Grundlage der Planungsunterlagen mit den Gewerken aller AN (Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro) in allen Teilen abzustimmen. Vor der Montage einzelner Abschnitte hat der AN eine Abstimmung über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten AN herbeizuführen. Änderungen jeglicher Art, auch Änderungen bei anderen Gewerken und bauliche Maßnahmen, die auf ungenügende oder unterlassene Koordination zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen. Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes sind in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 1.4.3 Schallschutz Es wird besonders auf die Einhaltung des Schallschutzes nach DIN 4109 hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen bzw. Einrichtungen (sofern sie in der Beschreibung nicht extra erwähnt wurden) sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5 Montagen Angaben und Nachprüfung aller für den Einbau der Anlagen erforderlichen Arbeiten auf fach- und maßgerechte  Ausführung. Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind sofort der Bauleitung mitzuteilen. Zum Schutz der Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN ein Schutz während und nach beendeter Montage bis zur Inbetriebnahme anzubringen. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Anlagenteile, Farbanstriche etc. sind vom AN wieder herzurichten, gleich wer diesen Mangel verursacht hat. Der AN hat während der gesamten Bauzeit für einen ausreichenden Schutz seiner montierten Geräte, Aggregate etc. zu sorgen. Beschädigungen, die auf unzureichenden Schutz zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN, wenn dem Verursacher nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Sämtliche Ausschnitte in den Trockenbauwänden für die Leitungsführung ist zu berücksichtigen und wird durch das jeweilige Gewerk eigenständig hergestellt. 1.6 Sicherungsmaßnahmen Bei allen Ausführungen und Bauleistungen sind die einschlägigen Richtlinien, Merkblätter und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten; sie werden Vertragsbestandteil und somit nicht gesondert vergütet. Der AN hat im Rahmen seiner Arbeiten alle zur Sicherung der Baustelle sowie für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu treffen. Der AN und dessen verantwortlicher Fachbauleiter bzw. Baustellenleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass Gefahrenbereiche , welche durch die Ausführung der Arbeiten entstehen, nicht betreten werden; dieses gilt insbesondere nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Gefahrenbereiche sind sorgfältig zu sichern und abzusperren, sowie als solche zu kennzeichnen, auch innerhalb des Gebäudes. Bei eventueller Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenbereiches sind zur Regelung des Personen- und Straßenverkehrs ggfls. Posten einzusetzen. 1.7 Inbetriebnahme und Übergabe an den Betreiber Die Anlagenteile sind so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Das Bedienungs- und Wartungspersonal für die Anlage ist durch den Auftragnehmer einmal einzuweisen. Die Funktionsprüfung der Gesamtanlage ist im Rahmen eines Probebetriebes durchzuführen. Eine Grundreinigung (besenrein) der Arbeitsbereiche ist vorzunehmen. Sämtliche Apparate,Verteilungen, Kessel, Speicher, Rohrleitungen usw. sind von leicht anhaftendem Montage- und Bauschmutz zu reinigen. 1.8 Bestands- und Revisionsunterlagen Bestandsunterlagen in beschrifteten Ordnern mit folgendem Aufbau und entsprechenden Registern anfertigen und übergeben: Inhaltsverzeichnis mit Allgemeinen Informationen wie Objektdaten, Technische Daten, Anlagenbeschreibung Liste der Kundendienste mit Anschrift und Tel./Fax-Nr. Herstellerunterlagen wie Produktdatenblätter aller verbauten Einbauteile, Ersatzteilverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals mit Protokoll Fachunternehmererklärungen bzw. Bescheinigungen, sowie Konfirmitätserklärungen mit Nachweis der verwendeten Brandschutzeinrichtungen, i.d. Regel werde die Unterlagen zur Bauabnahme vorab 2-fach ausgedruckt und übergeben als auch via Mail und pdf-Format Unterverteilungspläne (DWG und PDF) Stromkreislegenden Datenblätter Beleuchtung, Verteilungen, Installation Wartungsvertrag Fachunternehmerbescheinigung Fachbauleitererklärung VDE 0100 Messung Übereinstimmungserklärung Revisionszeichnungen mit Übernahme der übergebenen Planungs- und Berechnungsunterlagen bestehend aus Grundrisse sowie Strangschema die den Endzustand der ausgeführten Anlage darstellen. Alle Unterlagen sind im Original Papier, farbig, als auch im pdf-Format, Pläne im Autocad fähigem dxf/dwg-Format, farbig, und auf einen USB-Stick gespeichert zu übergeben. Die Bestandsunterlagen sind am Tag der Abnahme dem AG oder der Bauleitung in 1-facher Ausführung zu überreichen. Im Vorfeld sind diese per Mail / Datenträger dem Fachplaner zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung zu stellen. Die Revisionsplänbe sind mit dem Logo der Firma, als auch deutlich als Bestand- und oder Revisionsplan zu kennzeichnen. Nach erfolgter Freigabe sind die Unterlagen in 1-facher Ausführung im Original, Pläne in farbiger Ausführung, und 1mal als Datenträge USB-Stick dem Auftraggeber zu übergeben, die Übergabe und Empfang sind zu quittieren. Schnittstellen Die Brandschottungen erfolgen durch das Gewerk Elektro, das Verfüllen von Durchbrüchen mit Beton erfolgt durch das Gewerk Rohbau Lüftungsanlage dezentral: Zuleitung durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS Zuleitung für Stellantrieb an HKV durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS Raumthermostat Fußbodenheizung: Zuleitung durch Elektriker, Anschluss und Inbetriebnahme durch HLS Rollladenmotor: hier mechanische Rollläden mit Rollladengurt
ZTV ELEKTRO
1 Elektroinstallation
1
Elektroinstallation
1. 1 Baustrom
1. 1
Baustrom
1. 2 Haupt- und Unterverteiler
1. 2
Haupt- und Unterverteiler
1. 3 Kabeltrassen und Verlegesysteme
1. 3
Kabeltrassen und Verlegesysteme
1. 4 Starkstromleitungen
1. 4
Starkstromleitungen
1. 5 Installationsmaterial
1. 5
Installationsmaterial
1. 6 Potentialausgleich
1. 6
Potentialausgleich
1. 7 Beleuchtungsanlagen
1. 7
Beleuchtungsanlagen
1. 8 Fernmelde-, Daten- und Antennentechnik
1. 8
Fernmelde-, Daten- und Antennentechnik
1. 9 Türsprechanlage
1. 9
Türsprechanlage
1.10 PV-Anlage und Zubehör
1.10
PV-Anlage und Zubehör
1.11 Stemmarbeiten
1.11
Stemmarbeiten
1.12 Vorrüstung E-Mobilität
1.12
Vorrüstung E-Mobilität
1.13 Sonderwünsche
1.13
Sonderwünsche
1.14 Tagelohnarbeiten
1.14
Tagelohnarbeiten