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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 926 BSW Aldingen
Leistungsverzeichnis Tischlerarbeiten - Innentüren
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221 8750 -132
Abgabedatum 13.03.2026
Ausführungsbeginn 21.09.2026
Ausführungsende 09.10.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]]
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1
Angebot
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1
Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 die Energieeinsparverordnung (EnEV),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3
Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
2
Art und Umfang der Leistung
.7
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3
Vergabe
.13
Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
.11
Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12
Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
.15
Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4
Vergütung, Zahlungen
.18
Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5
Sicherheitsleistungen
.22
Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist.
6
Gerichtsstand
.26
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1
Stoffe und Bauteile
.1
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2
Ausführung
.6
Allgemeines
.1
Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
.7
Ausführungsunterlagen
.11
Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
.8
Ausführungsfristen
.15
Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
.9
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
3
Nebenleistungen
.10
Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18
Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4
Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13
Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
6
Vertragsstrafe
.15
Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
7
Abnahme
.18
Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
8
Gewährleistung
.21
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
9
Abrechnung
.23
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10
Stundenlohnarbeit
.24
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten
1 Allgemeines
Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschl. Kosten für:
a) Verschnitt.
b) Stemmarbeiten für Einbauteile und Verankerungen.
c) Liefern und Einbauen von Verankerungen und Befestigungselementen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
d) Sämtliche Anschlüsse an flankierende Bauteile, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
e) Bohrungen und Anschlusselemente für Bauteile von nachfolgenden Unternehmern, soweit aus den Zeichnungen erkennbar.
2 Vorschriften und Richtlinien
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten wird besonders auf folgende Normen und Richtlinien hingewiesen:
DIN 107 Bezeichnung links oder rechts im Bauwesen
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18111 Türzargen - Stahlzargen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagsarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten
DIN EN 942 Holz in Tischlerarbeiten
3 Ausführungsbestimmungen
3.1 Unmittelbar nach Auftragserteilung sind durch Mustervorlage die Materialdispositionen abzuklären und die detaillierten Ausführungsfristen mit der Bauleitung abzustimmen.
3.2 Alle Einmessungen, die für die Leistungen des Auftragnehmers wesentlich sind, sind durch Kontrollmessungen zu überprüfen. Für die Maßgenauigkeit ist der AN alleine verantwortlich.
3.3 Schleifarbeiten sind nur bei Verwendung von Absaugvorrichtungen zulässig.
3.4 Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern.
3.5 Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind lnjektionsanker zu verwenden.
3.6 Die in der Werkstatt auszuführenden Verbindungen erfolgen in Vollverleimung; bei der Montage auf der Baustelle sind unsichtbare Verbindungen auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
3.7 Sichtbare Verschraubungen sind mit Edelstahl-Kreuzschlitz-Senkkopfschrauben mit gleich bleibenden Abständen auszuführen. Für die Aufteilung ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
3.8 Für die Werkstoffe gelten, soweit in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben, folgende Mindestanforderungen:
3.8.1 Holzwerkstoffe
Vollholz: Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden.
Spanplatten: Mind. 3-fach verleimte Flachpressplatten V 100 nach DIN 68 763.
Stäbchensperrholz (Tischlerplatten): Vollstäbchen verleimt, mind. 2-fach abgesperrt.
Furniersperrholz: Alle Lagen aus derselben Holzart (homogener Aufbau); Deckfurniere gemessert, Dicke mind. 5 mm, fehlerfrei und vollflächig deckend; innen liegende Furniere mind. 2,5 mm.
An freien Kanten von Spanplatten und Stäbchensperrholz Hartholzanleimer mind. 8 mm auf Gehrung geschnitten.
Es dürfen nur formaldehydfreie Materialien verarbeitet werden.
3.8.2 Oberflächen
Alle Sichtflächen müssen dauerhaft strapazierfähig, schwer entflammbar und abwaschbar sein. Sie dürfen nicht spiegeln und müssen möglichst matt sein.
Die Oberflächenbehandlungen müssen nach der Anbringung absolut geruchlos sein. Gesundheitsschädliche Emissionen sind vollständig auszuschließen.
Naturholzflächen sind, soweit nicht anders beschrieben, mind. wie folgt oder gleichwertig zu behandeln:
Gebeizt mit Salmiakbeize; grundiert mit Einlassgrund; überziehen mit Mattlack; Oberflächen sauber in Faserrichtung geschliffen; furnierte oder beschichtete Flächen über die Kanten beschichtet mit rückseitigem Gegenzugmaterial, Furniere mind. 8 mm, Deckfurniere fehlerfrei und volldeckend.
RESOPAL-Beschichtungen soweit nicht anders beschrieben:
Schichtstoffpressplatte nach DIN 16 926, Typ N, d = 0,8 mm, Dessin gem. RESOPAL-Kollektion, Oberfläche spezialmatt.
Für Beschichtungen und Kleber sind grundsätzlich schadstofffreie Materialien (Nachweis ist ggf. durch Zeugnisse amtlich anerkannter Prüfstellen zu führen) einzusetzen.
3.8.3 Beschläge
Leichtmetall ist mit gebürsteter und farblos eloxierter Oberfläche auszuführen, Edelstahl mit gebürsteter Oberfläche. Leichtmetall, eloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagsarbeiten nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten einzubauen. Das Offnen und Schließen der Türen muss in jedem Fall möglich sein. Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen.
Nicht mehr zugängliche Bauteile aus Stahl sind in verzinkter Ausführung einzubauen. Kontaktkorrosion ist auszuschließen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Alle Beschläge und Beschlagsteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. Für die konstruktiv und beschlagtechnisch ausreichende Bemessung trägt der AN die Verantwortung.
Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren (Drücker, Feststeller und dgl.). Magnetfeststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, dass sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür oder Federbänder aufnehmen können. Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein. Ist für schwere Türen ein drittes Band vorgesehen, so ist es nicht mittig, sondern nach Möglichkeit im oberen Drittel einzubauen.
Beschläge für Toilettentüren müssen mit einer optisch wahrnehmbaren Besetztanzeige versehen sein.
Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Umlaufende Falzdichtungen aus PVC sind nicht zugelassen.
Bei Türen mit Falzdichtung muss das Bandrahmenteil um die Dicke der Dichtung aus der Bandtasche herausgezogen werden, um die Funktion der Dichtung um laufend zu gewährleisten; alternativ können Spezialbänder für Türen mit Falzdichtung eingesetzt werden.
Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind sie nachstellbar anzubringen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Lippendichtungen sollen nicht ausschließlich parallel verstellbar sein.
3.9 Für Maßtoleranzen gelten die erhöhten Anforderungen nach DIN 18 202.
3.10 Wird ein Schalldämmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht!! Speziell bei integrierten Obentürschießern ist eine eventuelle Reduzierung des Schalldämmwertes der Türelemente entsprechend beim Vorhalte-Wert zu berücksichtigen.
Türen mit Schallschutz-Anforderungen sind grundsätzlich mit einer versenkbaren Bodendichtung auszuführen.~ Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert, vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
3.11 Schlosserarbeiten
3.11.1 Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen Korrosion zu schützen. Sofern in den Positionen Grundbeschichtungen oder Haftgrund gefordert und ausgeschrieben sind, müssen diese Beschichtungen mit 2-Komponenten PU-Material überarbeitbar sein. In Feuchträumen sind nur nichtrostende Teile zu verwenden.
3.11.2 Bei Schweißarbeiten in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Der Nachweis der Schweißerprüfung für die entsprechenden Arbeiten wird vom Auftraggeber personenbezogen verlangt. Ebenso wird der Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung, gefordert. Dieser ist vor Ausführung der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen.
3.12 Türen
Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen gemäß Nr. 4.2.8 DIN 18361, der vom Auftragnehmer entfernt wird und in die Einheitspreise einzurechnen ist. Sind im Leistungsverzeichnis Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können.
3.13 Feuerschutzabschlüsse
Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, Tüv-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde den Eignungsnachweis erbringen. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
Alle Feuerschutzabschlüsse müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben, oder den Prüfnachweis einer zugelassenen Prüfinstituts besitzen. Diese Nachweise können im Ausnahmefall durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch aufgerüstet werden. Der Sachverständige muss für dieses Spezialgebiet bestellt sein.
Vom Bieter ist bei selbst schließenden Türen die fabrikatstypische Feststellung bzw. Betätigung anzugeben, wenn in den Ausschreibungsunterlagen dazu keine Forderungen bestehen. Feuerschutztüren müssen sich auch im verschlossenen Zustand in Richtung des Fluchtweges öffnen lassen.
Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper ist in den Preiseinzurechnen.
Feuerschutztüren müssen selbst schließend sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen"; es ist mindestens ein einstellbares nichttragendes Federband vorzusehen und in die Einheitspreise einzurechnen, das im Zusammenhang mit der Tür geprüft ist.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
4 Prüfzeugnisse, Zertifikate
Die an verschiedene Türen, Zargen, Fugen und Oberflächen gestellten Anforderungen, hinsichtlich z. B. Schall- und Brandschutz, sind vom AN durch Vorlage von Prüfzeugnissen nachzuweisen.
5 Rohbauöffnungen
Es ist zu beachten, dass die Breiten und Höhen der Öffnungen in den Plänen und den Ausschreibungsunterlagen als Rohbaumaße angegeben sind.
Beim Einbau von Stahlzargen richtet sich OK FFB nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an der Zarge.
Der Einbau der Zargen erfolgt vor den Estricharbeiten, daher können Bautoleranzen nur bedingt ausgeglichen werden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
6 Bauanschlüsse
Sämtliche Zargen dürfen nur nicht sichbar befestigt werden, d.h. eine sichtbare Verschraubung/Befestigung durch die Zarge darf nicht erfolgen.
Die Befestigung von Stahlzargen muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber oder ähnliches sind nicht zulässig. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind lnjektionsanker zu verwenden.
Das sachgemäße und satte Ausgießen/Hinterfüllen sämtlicher Stahlzargen und Rahmen, sowie das Abdichten der Fugen zwischen den Türkonstruktionen und dem Baukörper erfolgt durch den AN. Dabei ist das Verfüllen und das Material, das zum Verfüllen zwischen der Rohbauaussparungen und den Zargen/Rahmen benötigt wird, ebenfalls bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Dabei sind Rohbautoleranzen des Öffnungsmaßes von -5 bis + 10 mm i. L. zu berücksichtigen
Das Abdichten und Hinterfüllen erfolgt, gemäß den in der Position genannten Anforderungen, z. B. sind bei einbruch hemmenden Türen druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt entsprechend bei Feuerschutz- und Schallschutzforderungen.
Das Ausgießen/Hinterfüllen und das Abdichten der Bauanschlüsse, sowie die eingesetzten Materialien wie z.B. Mörtel, Dämmung, dauerelastisches Fugenmaterial usw. muss entsprechend den Zulassungen und Prüfzeugnissen erfolgen.
7 Preisbildung, Nebenleistungen
In Ergänzung zu den Nebenleistungen gemäß VOB/DIN sind folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren:
- Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe.
- Das sachgemäße und satte Ausgießen/Hinterfüllen sämtlicher Stahlzargen und Rahmen, sowie das Abdichten der Fugen zwischen den Türkonstruktionen und dem Baukörper.
- Türblätter nach dem Einpassen/Einbau der Zargen wieder entfernen, sicher lagern und vor der Abnahme wieder einbauen.
- Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
- Eine statische Berechnung, soweit erforderlich, ist vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen.
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Zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten
Baubeschreibung Baubeschreibung
Bauvorhaben: Betreutes Wohnen Aldingen
Bauherr: FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Bauort: 78554 Aldingen
Neubau eines barrierefreien viergeschossigen Wohngebäudes mit Teilunterkellerung. Insgesamt werdeen 24 Eigentumswohnun-gen für Betreutes Wohnen und einem Gemeinschaftsraum errichtet.
Lage des Baugeländes
Das Baugrundstück ist in der Ortsmitte gelegen und wird mit einer Zufahrt von der Schuraer Straße her neu erschlossen.
Gebäude- und Fassadenhöhen
-
5 Geschosse UG, EG, 1.OG, 2.OG und DG mit Flachdächern.
- Gebäudehöhen/Attikahöhen ca. 9,00 m, bis 12,00 m.
- Die Fassade ist durch viele Rücksprünge (Loggien) stark gegliedert.
- Die Gerüste werden teilweise auf Terrassen in oberen Geschossen aufgestellt.
- Die Gebäude erhalten einen 24 cm starken Vollwärmeschutz.
Baubeschreibung
Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Werkpläne beigefügt.
WP-01_E Erdgeschoss_202
WP-02_E 1. Obergeschoss_203
WP-03_E 2. Obergeschoss_204
WP-04_G Dachgeschoss_205
WP-08_E Schnitte 3-6_209
WP-09_E Schnitte 1+2 (TH+AZ)_210
Unterlagen
01 Innentüren
01
Innentüren
1 Tür mit Zarge, Weißlack
[1]
Tür mit Zarge, Weißlack
E
01.0010 Innentürelement 735 x 2110 x 100-125 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 760 x 2135 mm
Leibungstiefe 100-125 mm
01.0010
Innentürelement 735 x 2110 x 100-125
R
3,00
St
01.0020 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0020
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0030 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0030
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0040 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0040
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0050 Innentürelement 860 x 2110 x 100-125 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 885 x 2135 mm
Leibungstiefe 100-125 mm
01.0050
Innentürelement 860 x 2110 x 100-125
R
21,00
St
01.0060 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0060
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0070 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0070
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0080 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0080
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0090 Innentürelement 860 x 2110 x 150 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 885 x 2135 mm
Leibungstiefe 150 mm
01.0090
Innentürelement 860 x 2110 x 150
R
10,00
St
01.0100 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0100
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0110 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0110
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0120 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0120
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0130 Innentürelement 860 x 2110 x 200 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 885 x 2135 mm
Leibungstiefe 200 mm
01.0130
Innentürelement 860 x 2110 x 200
R
1,00
St
01.0140 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0140
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0150 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0150
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0160 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0160
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0170 Innentür 860 x 2110 x 100-125, T 30-1-RS Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
jedoch weitere
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- Brandschutz (DIN 4102 und DIN 18095): T 30-RS
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 885 x 2135 mm
Leibungstiefe 100-125 mm
Ort: Abstellräume DG
01.0170
Innentür 860 x 2110 x 100-125, T 30-1-RS
4,00
St
01.0180 Innentürelement 985 x 2110 x 100-125 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 x 2135 mm
Leibungstiefe 100-125 mm
01.0180
Innentürelement 985 x 2110 x 100-125
21,00
St
01.0190 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0190
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0200 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0200
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0210 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0210
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0220 Innentürelement 985 x 2110 x 150 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 x 2135 mm
Leibungstiefe 150 mm
01.0220
Innentürelement 985 x 2110 x 150
R
5,00
St
01.0230 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0230
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0240 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0240
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0250 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0250
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0260 Innentürelement 985 x 2110 x 200 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 x 2135 mm
Leibungstiefe 200 mm
01.0260
Innentürelement 985 x 2110 x 200
R
2,00
St
01.0270 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0270
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0280 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0280
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0290 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0290
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0300 Innentürelement 985 x 2110 x 230 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 x 2135 mm
Leibungstiefe 230 mm
01.0300
Innentürelement 985 x 2110 x 230
R
1,00
St
01.0310 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0310
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0320 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0320
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0330 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0330
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0340 Innentürelement 985 x 2110 x 270 Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 x 2135 mm
Leibungstiefe 270 mm
01.0340
Innentürelement 985 x 2110 x 270
R
1,00
St
01.0350 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas Zulage für die Ausführung des Türblatts als Ganzglas Türelement (ESG).
Glasart Klarglas, Satinato, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0350
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Türblatt Ganzglas
E
1,00
St
01.0360 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Buche
01.0360
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Buche
E
1,00
St
01.0370 Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche Zulage für Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, wie vor im Farbton Eiche
01.0370
Zulage für Innentürelement wie vor jedoch Farbe: Eiche
E
1,00
St
01.0380 Innentürelement 985 x 2110 x 270, Rw,p >= 42 dB, SG, TD Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Zusätzliche technische Anforderungen
Schallschutz DIN 4109 und VDI 2719, Rw,p >= 42 dB,
im eingebauten Zustand 37 dB.
Dichtschließend. Ausführung mit vollwandigem Türblatt.
Sicherheitsgarnitur mit Kernziehschutz statt des vorgesehen Schlosses.
Spion
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 X 2135 mm
Leibungstiefe 270 mm
01.0380
Innentürelement 985 x 2110 x 270, Rw,p >= 42 dB, SG, TD
R
24,00
St
01.0390 Innentürelement 985 x 2110 x 270, Rw,p >= 47 dB, SG, TD Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Drehtür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Zusätzliche technische Anforderungen
Schallschutz DIN 4109 und VDI 2719, Rw,p >= 47 dB,
im eingebauten Zustand 42 dB.
Dichtschließend. Ausführung mit vollwandigem Türblatt.
Sicherheitsgarnitur mit Kernziehschutz statt des vorgesehen Schlosses.
Spion
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 X 2135 mm
Leibungstiefe 270 mm
01.0390
Innentürelement 985 x 2110 x 270, Rw,p >= 47 dB, SG, TD
E
R
24,00
St
01.0400 Zulage für RC2-Standard (nach DIN ENV 1627) für die WET
01.0400
Zulage für RC2-Standard (nach DIN ENV 1627) für die WET
E
1,00
St
01.0410 Zulage für das einseitige Funieren Zulage für das Innenseitige Furniernen des Türblattes und der Zarge
mit Eiche- bzw. Buche Echtholzfurnier
01.0410
Zulage für das einseitige Funieren
E
1,00
St
2 Schiebetür mit Zarge, Weißlack
[2]
Schiebetür mit Zarge, Weißlack
E
01.0420 Schiebetürelement 860 x 2110 x 100, v. W. l. Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Schiebetür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 885 x 2135 mm
Leibungstiefe 100 mm
01.0420
Schiebetürelement 860 x 2110 x 100, v. W. l.
R
1,00
St
01.0430 Schiebetürelement 860 x 2110 x 150, v. W. l. Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Schiebetür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 885 x 2135 mm
Leibungstiefe 150 mm
01.0430
Schiebetürelement 860 x 2110 x 150, v. W. l.
R
1,00
St
01.0440 Schiebetürelement 985 x 2110 x 100, v. W. l. Türelement als Innenteil mit Futter und Bekleidung, einflüglig, als Schiebetür
gemäß Ausführungsbeschreibung.
Rohbaumaße:
Öffnungsmaß 1010 x 2135 mm
Leibungstiefe 100 mm
01.0440
Schiebetürelement 985 x 2110 x 100, v. W. l.
R
1,00
St
01.0450 Schiebetür 740/2120 für Pocket Türelement als Innenteil,
qualitativ wie zuvor in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch als einflüglige Schiebetüre für bauseitige Tasche.
Angebotenes Fabrikat:
Schiebetür Beschlag
angebotenes Erzeugnis:
Rohbaurichtmaß: 700 x 2135 mm
01.0450
Schiebetür 740/2120 für Pocket
E
1,00
St
01.0460 Schiebetür 1120/2120 für Pocket Türelement als Innenteil,
qualitativ wie zuvor in vollem Wortlaut beschrieben,
jedoch als einflüglige Schiebetüre für bauseitige Tasche.
Angebotenes Fabrikat:
Schiebetür Beschlag
angebotenes Erzeugnis:
Rohbaurichtmaß: 1080 x 2135 mm
01.0460
Schiebetür 1120/2120 für Pocket
E
1,00
St
01.0470 Zulage für WC-Schließgarnitur Ausführung der Tür mit WC-Schließgarnitur (rot/weiß) statt des vorgesehen Schlosses.
01.0470
Zulage für WC-Schließgarnitur
26,00
St.
01.0480 Zulage für Lüftungsgitter Zulage für Lüftungsgitter passend zur Oberflächenfarbe.
Ausführungsort:
Abstellräume (unten und oben)
WC 's, Bäder und Duschbäder (unten)
01.0480
Zulage für Lüftungsgitter
E
1,00
St
01.0490 Zulage für nachträgliche Türblattunterschneidungen auf der Baustelle Türblattunterschneidungen zur Sicherstellung der Belüftung von Räumen
01.0490
Zulage für nachträgliche Türblattunterschneidungen auf der Baustelle
E
1,00
St
01.0500 Zulage für Glasausschnitt Zulage für Glasausschnitt in Innentüren einteilig, einschl. Verglasung, Dichtungsband und Glasleisten,
Farbe passend zu den Türoberflächen. Glasart Klarglas, chinchilla weiß oder Mastercarre.
01.0500
Zulage für Glasausschnitt
E
1,00
St
01.0510 HOPPE-Edelstahl-Wand-Türstopper HOPPE-Edelstahl-Wand-Türstopper:
mit aufgesetztem Gummipuffer
Befestigung: verdeckt, Mehrzweckschraube und Dübel
Modell: E487
Liefern und montieren
01.0510
HOPPE-Edelstahl-Wand-Türstopper
E
1,00
St
01.0520 HOPPE-Edelstahl-Boden-Türstopper HOPPE-Edelstahl-Boden-Türstopper:
mit einseitigem Gummipuffer
Befestigung: sichtbar, Mehrzweckschraube und Dübel, Abdeckkappe für Schraubenkopf
Modell: E484
Liefern und montieren.
01.0520
HOPPE-Edelstahl-Boden-Türstopper
E
1,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.0010 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
02.0010
Facharbeiter
E
1,00
h
02.0020 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helferr:
02.0020
Helfer
E
1,00
h
02.0030 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
02.0030
Auszubildender
E
1,00
h