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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 926 BSW Aldingen
Leistungsverzeichnis Metalltüren
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
06221-8750-132
Abgabedatum 27.02.2026
Ausführungsbeginn 27.07.2026
Ausführungsende 31.07.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]]
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1
Angebot
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1
Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 die Energieeinsparverordnung (EnEV),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3
Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
2
Art und Umfang der Leistung
.7
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3
Vergabe
.13
Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
.11
Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12
Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
.15
Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4
Vergütung, Zahlungen
.18
Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5
Sicherheitsleistungen
.22
Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist.
6
Gerichtsstand
.26
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1
Stoffe und Bauteile
.1
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2
Ausführung
.6
Allgemeines
.1
Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
.7
Ausführungsunterlagen
.11
Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
.8
Ausführungsfristen
.15
Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
.9
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
3
Nebenleistungen
.10
Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18
Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4
Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13
Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
6
Vertragsstrafe
.15
Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
7
Abnahme
.18
Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
8
Gewährleistung
.21
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
9
Abrechnung
.23
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10
Stundenlohnarbeit
.24
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Schlosser Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Schlosser
1.
Allgemeines
.1
Bei der Ausführung sind alle zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Vorschriften, Richtlinien und Normen, die für die Erbringung der Leistungen maßgebend sind einzuhalten. Insbesondere gelten:
DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke
DIN EN 572 Glas im Bauwesen
DIN EN ISO 1461Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 7863 Elastomer-Dichtprofile für Fenster und Fassade
DIN EN ISO 9692 Schweißen und verwandte Prozesse
DIN EN 10088 Nichtrostende Stähle
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
DIN EN ISO 13920 Schweißen - Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
DIN EN 1993-1-1 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN 52460 Fugen und Glasabdichtungen
Die Richtlinien und Technischen Vorschriften sowie Verarbeitungshinweise der Hersteller
Die Angaben des Statikers
Die durch den AG übergebenen Ausführungszeichnungen
.2
Zeichnungen des Architekten und des Statikers sind zur Ausführung bindend. Maße müssen grundsätzlich an Ort und Stelle überprüft werden. Maße, die nicht überprüft werden können, sind mit dem Architekten, der Bauleitung bzw. mit dem Statiker abzusprechen. Sollten div. Detail- und Konstruktionszeichnungen erforderlich, aber nicht vorhanden sein, sind diese vom Auftragnehmer kostenlos zu erbringen und mit dem Architekten abzustimmen.
.3 Alle auszuführenden Arbeiten haben fach- und sachgerecht zu erfolgen. Nachweise, wie Schweißnachweis, sind, wenn gefordert, kostenlos zu erbringen.
.4 Stromkosten sind anteilig mit dem Rohbauunternehmer bzw. Bereitsteller der Versorgungseinrichtung abzurechnen.
.5 Dem Angebot sind - soweit erforderlich - Systemzeichnungen und -beschreibungen beizufügen, soweit Alternativen angeboten werden.
.6 Aus Transportgründen bzw. Korrosionsschutzgründen sind möglichst geschraubte Verbindungen vorzusehen. Baustellenschweißungen sind auf das Minimum zu reduzieren.
.7 In die Einheitspreise der Elemente sind alle erforderlichen Befestigungs- und Dichtungsmaterialien, Dübel, sonstige Hilfsstoffe etc. einzurechnen; die Einheitspreise verstehen sich für betriebsfertig montierte Elemente bzw. Positionen.
.8 Es dürfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur Ausführung kommen, die mit einer dem üblichen Standard entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert sind.
.9 Trittstufen von Stahltreppen sind trittsicher auszuführen.
.10 Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus Sicherheitsgründen geforderte Höhe nach den Bauordnungen sowie Durchführungsordnungen der Länder haben. Das gleiche gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe.
.11 Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht zugelassen.
2.
Merkmale der Leistung
.12
Die im Leistungsverzeichnis und in den Planungsunterlagen geforderten Fabrikate, Konstruktionen und Qualitäten werden zwingend gefordert.
.13 Werden andere Konstruktionen angeboten, so muss deren Gleichwertigkeit durch Zeichnungen im Maßstab 1:1 und entsprechenden Mustern sowie System- Prüfzeugnisse nachgewiesen werden.
.14 Alle nachfolgend aufgeführten Punkte sind verbindliche Forderungen, die jedoch vom Auftragnehmer auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen (VOB Teil B § 4). Bedenken gegen die ausgeschriebenen Bauteile sind mit der Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen.
3.
Dehn- und Konstruktionsfugen
.15
Fugen, die infolge von Materialausdehnungen auftreten, sind in Abhängigkeit von der gewählten Konstruktion in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Lage dieser Fugen ist zwischen AN und den Architekten abzustimmen.
4.
Anschlüsse zum Baukörper
.16
Alle Anschlüsse zum Baukörper sind, auch wenn im Leistungsverzeichnis nichts besonderes vermerkt ist, in einwandfreier technischer Ausführung zu liefern. Die Anschlüsse sind so auszubilden, dass sie den Toleranzen am Rohbau in genügender Weise Rechnung tragen.
5.
Dichtungen
.17
Die zum Einsatz kommenden Dichtstoffe müssen alterungsbeständig und je nach Beanspruchung plastisch oder dauerelastisch sein. Sie müssen in ihren übrigen Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen.
6.
Durchbiegung der Rohbauteile und Rohbautoleranzen
.18
Alle Verankerungskonstruktionen sind unter Berücksichtigung der auftretenden Belastungen so auszubilden, dass auftretende Rohbautoleranzen und Durchbiegungen der Rohbautragteile, wie auch die Längenausdehnungen der Metallkonstruktionen, mit Sicherheit aufgenommen werden können. Die Verbindung der einzelnen Konstruktionsteile untereinander müssen ebenfalls die Aufnahme der Rohbautoleranzen gewährleisten.
7.
Knack- und Geräuschbildung
.19
Es sind Vorkehrungen zu treffen, um Knack- und Geräuschbildungen bei Dehnbewegungen, durch Zwischenlagen aus geeigneten Kunststoffmaterialien, nach dem Stand der Technik auszuschalten.
8.
Kontaktkorrosion
.20
Beim Zusammenfügen von verschiedenen Materialien sind ausreichende Vorkehrungen gegen Kontaktkorrosion (elektrolytische Spannungslemente) zu treffen z. B. durch Einfügen von Kunststoff-Zwischenlagen aus Neoprengummi bzw. APTK zwischen Stahl und Aluminium; zwischen Aluminium und Beton durch einen Bitumenanstrich oder Korrosionsschutzbinde.
9.
Befestigungsmittel
.21
Es sind nur zugelassene, geprüfte Befestigungsmittel zu verwenden. Die Dübel müssen zugelassen sein für die Zug- und Druckzone des Betons. Soweit möglich, sind Reaktionsharzanker zu verwenden. Dübelprotokolle sowie bauaufsichtliche Zulassungen sind vorzulegen. Alle Befestigungsmittel am Rohbau sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich möglich ist. Die Verankerungen müssen den statischen Erfordernissen voll gerecht werden. Die Wahl der Befestigungsmittel im Einzelnen bleibt dem AN überlassen, jedoch sind alle Einbauteile mit der Bauleitung zu besprechen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
10.
Oberflächen
.22
Sämtliche der Außenluft zugänglichen Geländer, Brüstungen, Treppen, Gitterroste und deren Halterungen usw. müssen feuerverzinkt sein (DIN EN ISO 1461).
.23 Für die Verzinkung darf nur eine Firma beauftragt werden, die dem "Verband deutscher Feuerverzinkereien" angehört. Die Feuerverzinkung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Verzinkte Stahlteile, die verschweißt werden, sind nach den Schweißarbeiten entsprechen nachzuverzinken. Alle nicht verzinkten Stahlteile und Konstruktionen sind grundsätzlich sorgfältig zu entrosten und allseitig deckend mit Rostschutzfarbe (grau) zu streichen.
11.
Verarbeitung
.24
Die Winkelgenauigkeit ist sowohl beim Zuschnitt als auch beim Zusammenbau besonders zu beachten.
.25 Die sichtbaren Schnittkanten sind sorgfältig zu entgraten, insbesondere dort, wo sie eine Unfallgefahr darstellen.
.26 Alle überstehenden Teile der Schweißnaht müssen an sichtbar bleibenden Flächen beseitigt werden.
.27 Alle aufeinander liegenden Flächen von zusammengesetzten Konstruktionen müssen plan sein; Schnittgrate, Schweißnähte und raue Oberflächen sind sorgfältig zu verschleifen.
.28 Alle sichtbaren Oberflächen müssen glatt sein.
.29 Sichtbare Schrauben sind zu versenken.
.30 Die Konstruktionselemente sind bis zum Abbinden der Bindemittel gegen Verrücken zu sichern.
.31 Löt- und Klebeverbindungen sowie Schweißverbindungen sind zu säubern, so daß sie frei von Schlacken, Fluss- und Lösungsmitteln sind.
.32 Sämtliche offenen Rohrenden von Pfosten und dergl. müssen mit eingeschweißten Rundplatten geschlossen werden.
.33 Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnittsverengungen aufweisen.
12.
Preisbildung
.34
In die Einheitspreise sind einzurechnen:
.1
Die geforderte Abstimmung der Konstruktionsdetails mit dem Architekten.
.2 Herstellen, Liefern und fachgerechtes Montieren der Konstruktionselemente, einschl. der evtl. Verglasungen und/oder Füllelemente.
.3 Erbringen der geforderten Oberflächenbehandlung von Stahlprofilen und Füllelementen wie im LV beschrieben.
.4 Befestigungsmittel in bester Qualität und nicht rostend; bauseits sind keine Befestigungsmittel vorhanden.
.5 Schließen von Bohr- und Stemmlöchern.
.6 Verwahren und Abkleben von allen angrenzenden Bauteilen mit fertiger Oberfläche, Gläser usw., besonders gegen Funkenflug, bei Trenn- und Schweißarbeiten, er haftet für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden.
.7 Das Gestellen von Hebezeugen (Autokran).
13.
Ausführungszeichnungen, -Maße
.35
Sämtliche Maße sind vom Bieter alleinverantwortlich nach örtlichem Aufmaß zu ermitteln.
14.
Türen
.36
Der Bieter hat sich von der Liefer- und Einbaumöglichkeit sämtlicher im Leistungsverzeichnis enthaltenen Elemente und Beschläge vor Abgabe seines Angebotes zu überzeugen.
.37 Die nachfolgend beschriebenen Türen sind in Wände aus Beton bzw. Mauerwerk einzusetzen deren Oberflächen bereits verputzt sind. Die Befestigung der Zargen ist dementsprechend zu konstruieren ebenso der Anschluss an die Wand.
.38 Alle Türen werden, sofern nicht anders beschrieben, auf den fertigen Estrich bzw. Boden gesetzt.
.39 Es dürfen nur solche Feuerschutztüren, -tore und -klappen angeboten werden, die durch Vorlage von Normen, bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden, TÜV-Abnahmen (bei mechanisch betätigten Toren) und bei Sonderkonstruktionen durch schriftliche Zustimmung der obersten Baubehörde den Eignungsnachweis erbringen. Prüfzeugnisse alleine genügen nicht. Das gleiche gilt für den sachgemäßen Einbau einschließlich der Beschläge, Verglasungen, Steuerungen und Feststellvorrichtungen.
.40 Für die Rauchschutztüren ist eine Werksbescheinigung gemäß DIN 18095 nach erfolgtem Einbau in zweifacher Fassung auszuhändigen. Die rauchdichten Türen sind durch Typenschild zu kennzeichnen.
.41 Alle Preise verstehen sich für die betriebsfertige Leistung einschließlich aller Nebenleistungen. Wo erforderlich sind dauerelastische Fugen im EP enthalten.
Gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Schlosser
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbauarbeiten
1. Vor Beginn der Arbeiten sind vom Auftragnehmer Werkzeichnungen, Prüfzeugnisse und statische Nachweise dem Auftraggeber vorzulegen.
2. Vertragsbestandteil für die Ausführung von Fenstern, Türen, Schaufensteranlagen, Metallfassaden und dergleichen sind ergänzend die Richtlinien für die Ausschreibung und Lieferung von Aluminium- Fassaden, herausgegeben vom Metallbauverband e.V., Frankfurt am Main (neueste Fassung), bestehend aus allgemeinen Hinweisen, Werkstoffen, Oberflächenbehandlung von Aluminium, Anforderungen an die Konstruktion, Einbau, Verglasung, Abnahme.
3. Es dürfen nur solche Dichtungen eingesetzt werden, die vom Systemhersteller zugelassen sind und Bestandteil der Fenstersystemprüfung (z.B. durch das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim) waren. Andere Dichtungen dürfen nicht verwendet werden.
4. Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann, oder sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften.
5. Bei dem Einbau von Elementen ist darauf zu achten, daß die Verankerung so ausgeführt wird, daß Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne daß hieraus Belastungen auf die Aluminiumkonstruktion übertragen werden.
6. Bei der Montage der Elemente hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber angegebene Meterrißkote in Eigenverantwortung zu übertragen.
7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für einen ausreichenden Oberflächenschutz während der Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.
8. Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Metallbauarbeiten
Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Unterlagen zum Download beigefügt.
·
Ansichten und Grundrisse als Orientierung
· Details
Die beigelegten Pläne dienen als Orientierungs- und Übersichtsgrundlagen. Die Ausführungspläne können nach Terminvereinbarung beim Architekten eingesehen werden.
Unterlagen
01 Türen
01
Türen
Hinweis Obentürschließer Bei Freilauftürschließern, Haftmagneten, Feststellanlagen ist die Lieferung von erforderlichen Unterbrechertastern u. dgl. einzukalkulieren. D. h. es sind alle Bauteile die für eine Funktionsabnahme erforderlich sind zu liefern und zu verdrahten. Die Zuleitung zur Stromversorgung (230 V) erfolgt bauseits. Bei der Abnahme sind die erforderliche Prüfzeugnisse und Abnahmescheine vorzulegen.
Obentürschließer nach DIN 18040 müssen durch entsprechende Öffnungskräfte die Barrierefreiheit gewährleisten.
Die Öffnungswinkel sind grundsätzlich auf 90° zu begrenzen.
Hinweis Obentürschließer
01. 10 Stahl-Innentür, 1flüglig, b/h/w = 1000/2125/115 mm 1-flügeliges, einbaufertiges Stahltürelement
Türblatt:
Einhängefertiges Türblatt, 3-seitig gefälzt (Dickfalz), Blechdicke 0,6 mm, engmaschige Wabeneinlage vollflächig mit den Türschalen verklebt, Bandoberteile V0020 verzinkt, unterer Abschluss mit verzinktem Stahl-U-Profil (bauseitig bis 20 mm kürzbar)
Klimaklasse III, in Anlehnung an RAL RG 426
Mechanische Beanspruchungsgruppe S, in Anlehnung an RAL RG 426
Schloss:
Einsteck-Wechselschloss PZ-gelocht, DIN 18251 Klasse 3, mit Buntbarteinsatz und einem Buntbartschlüssel
Bänder/ Zarge
Bandunterteile V1100, angeschweißt und verzinkt
Beschläge
Rundgriff-Drückergarnitur Aluminium, Rosetten, Drücker festdrehbar gelagert, für Profilzylinder verwendbar
Antipanikfunktionen/Schlösser
-
Systemzusatzausstattungen
Oberfläche Standard:
Pulvergrundbeschichtet verkehrsweiß (in Anlehnung an RAL 9016)
Zusatzausstattung
-
Montage/Zargenvarianten
Stahl-Umfassungszarge verzinkt grundiert in lichtgrau (in Anlehnung an RAL 7035) für Mauerwerk, steck-schraubbar, Blechdicke 1,5 mm, angeschweißte Mauer-Dübelanker.
Abmessung (B x H): 1000 x 2125 mm
Maulweite: 115 mm
Produkt: Hörmann ZK-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 10
Stahl-Innentür, 1flüglig, b/h/w = 1000/2125/115 mm
1,00
St
01. 20 Stahl-Innentür, 1flüglig, b/h/w = 1000/2125/240 mm 1-flügeliges, einbaufertiges Stahltürelement
Türblatt:
Einhängefertiges Türblatt, 3-seitig gefälzt (Dickfalz), Blechdicke 0,6 mm, engmaschige Wabeneinlage vollflächig mit den Türschalen verklebt, Bandoberteile V0020 verzinkt, unterer Abschluss mit verzinktem Stahl-U-Profil (bauseitig bis 20 mm kürzbar)
Klimaklasse III, in Anlehnung an RAL RG 426
Mechanische Beanspruchungsgruppe S, in Anlehnung an RAL RG 426
Schloss:
Einsteck-Wechselschloss PZ-gelocht, DIN 18251 Klasse 3, mit Buntbarteinsatz und einem Buntbartschlüssel
Bänder/ Zarge
Bandunterteile V1100, angeschweißt und verzinkt
Beschläge
Rundgriff-Drückergarnitur Aluminium, Rosetten, Drücker festdrehbar gelagert, für Profilzylinder verwendbar
Antipanikfunktionen/Schlösser
-
Systemzusatzausstattungen
Oberfläche Standard:
Pulvergrundbeschichtet verkehrsweiß (in Anlehnung an RAL 9016)
Zusatzausstattung
-
Montage/Zargenvarianten
Stahl-Umfassungszarge verzinkt grundiert in lichtgrau (in Anlehnung an RAL 7035) für Mauerwerk, steck-schraubbar, Blechdicke 1,5 mm, angeschweißte Mauer-Dübelanker.
Abmessung (B x H): 1000 x 2125 mm
Maulweite: 240 mm
Produkt: Hörmann ZK-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 20
Stahl-Innentür, 1flüglig, b/h/w = 1000/2125/240 mm
1,00
St
01. 30 Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 115 mm, EZ, MW 1-flüglige Stahltür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 45 mm
Falz: Dünnfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
Drückergarnitur
Material: Alu
Abdeckung: Rosetten
Bänder: Standard,
Panikschloss, PZ-gelocht
Schließmittel: -
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Eckzarge, Stahl, verzinkt und grundiert.
Wärmedämmung: -
Abmessung (B x H) 1000 x 2125 mm.
Maulweite: 240 mm
Produkt: Hörmann MZ-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 30
Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 115 mm, EZ, MW
E
1,00
St
01. 40 Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 240 mm, EZ, MW 1-flüglige Stahltür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 45 mm
Falz: Dünnfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
Drückergarnitur
Material: Alu
Abdeckung: Rosetten
Bänder: Standard,
Panikschloss, PZ-gelocht
Schließmittel: -
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Eckzarge, Stahl, verzinkt und grundiert.
Wärmedämmung: -
Abmessung (B x H) 1000 x 2125 mm.
Maulweite: 240 mm
Produkt: Hörmann MZ-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 40
Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 240 mm, EZ, MW
1,00
St
01. 50 Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 115 mm, UZ, MW 1-flüglige Stahltür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 65 mm
Falz: Dickfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
Drückergarnitur
Material: Alu
Abdeckung: Rundrosetten
Bänder: dreiteilig,
Schließmittel: -
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Umfassungszarge, Stahl, verzinkt und grundiert.
Wärmedämmung: -
Abmessung (B x H) 1000 x 2125 mm.
Maulweite: 115 mm
Produkt: Hörmann D65-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 50
Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 115 mm, UZ, MW
1,00
St
01. 60 Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 150 mm, UZ, MW 1-flüglige Stahltür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 65 mm
Falz: Dickfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
Drückergarnitur
Material: Alu
Abdeckung: Rundrosetten
Bänder: dreiteilig,
Schließmittel: -
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Umfassungszarge, Stahl, verzinkt und grundiert.
Wärmedämmung: U = 1,5 W/m² K
Abmessung (B x H) 1000 x 2125 mm.
Maulweite: 150 mm
Produkt: Hörmann D65-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 60
Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 150 mm, UZ, MW
1,00
St
01. 70 Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 240 mm, UZ, MW 1-flüglige Stahltür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 65 mm
Falz: Dickfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
Drückergarnitur
Material: Alu
Abdeckung: Rundrosetten
Bänder: dreiteilig,
Schließmittel: -
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Umfassungszarge, Stahl, verzinkt und grundiert.
Wärmedämmung: U = 1,5 W/m² K
Abmessung (B x H) 1000 x 2125 mm.
Maulweite: 240 mm
Produkt: Hörmann D65-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 70
Mehrzwecktür, B x H x MW = 1000 x 2125 x 240 mm, UZ, MW
1,00
St
01. 80 Mehrzwecktür, B x H x MW = 1125 x 2125 x 240 mm, UZ, MW 1-flüglige Stahltür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 65 mm
Falz: Dickfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
Drückergarnitur
Material: Alu
Abdeckung: Rundrosetten
Bänder: dreiteilig,
Schließmittel: -
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Umfassungszarge, Stahl, verzinkt und grundiert.
Wärmedämmung: U = 1,5 W/m² K
Abmessung (B x H) 1125 x 2125 mm.
Maulweite: 240 mm
Produkt: Hörmann D65-1 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 80
Mehrzwecktür, B x H x MW = 1125 x 2125 x 240 mm, UZ, MW
1,00
St
01. 90 Stahltür T 30-1-RS, B x H x MW = 1125 x 2125 x 180 mm, UZ, MW 1-flüglige T30-Stahl-Feuerschutztür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und gemäß Prüfung und Zulassung einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Türblattdicke: 65 mm
Falz: Dickfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
FS-Wechselgarnitur, nach DIN 18273
Material: Alu
Abdeckung: Rundrosetten
Bänder: dreiteilig,
Panikschloss.
Schließmittel: Obentürschließer
Zusatzfunktion:
·
Rauchdichtes Element gem. DIN 18095/EN1634-3
Montage/Zargenvariante:
Einbau in Mauerwerk/Beton,
Umfassungszarge, Stahl, verzinkt und grundiert
Maulweite: 180 mm
Abmessung (B x H) 1125 x 2125 mm.
Produkt: Hörmann H3-1 OD o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 90
Stahltür T 30-1-RS, B x H x MW = 1125 x 2125 x 180 mm, UZ, MW
1,00
St
01. 100 Stahltür T 30-1-RS, B x H x MW = 875 x 2125 x 100 mm, UZ, TB 1-flüglige T 30-Stahl-Feuerschutztür, einbaufertiges Element, pulvergrundbeschichtet, liefern und gemäß Prüfung und Zulassung einbauen.
Türblatt:
verzinkt und grundiert
Blechdicke 1,0 mm
Türblattdicke: 65 mm
Falz: Dickfalz
Beschlagsausstattung/Zusatzausstattung:
FS-Garnitur, nach DIN 18273
Material: Alu
Abdeckung: Rundrosetten
Blindzylinder
Bänder: dreiteilig,
Schließmittel: Obentürschließer nach DIN 18040
Zusatzfunktion:
Rauchdichtes Element gem. DIN 18095/EN1634-3
Montage/Zargenvarianten:
Einbau in Metallständerwand
Umfassungszarge, Stahl, verzinkt und grundiert
Maulweite: 100 mm
Abmessung (B x H): 875 x 2125 mm
Produkt: Hörmann H3-1 OD o. glw.
Angebotenes Produkt:
01. 100
Stahltür T 30-1-RS, B x H x MW = 875 x 2125 x 100 mm, UZ, TB
4,00
St
01. 110 Zulage für Freilauftürschließer (TS-FL) Obentürschließer mit Freilauffunktion für die Montage an Feuer- und Rauchschutztüren, mit Gleitschiene. Aktivierbar über elektrohydraulische Feststellung nach EN1155 durch einmaliges Öffnen der Tür auf ca. 90°, mit Komfort-Rastfunktion zur leichten Arretierung im maximalen Öffnungswinkel des Freilaufbereichs, integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare Schließkraft Größe 3-6 nach EN 1154, für Türblätter mit bis zu 1400 mm Breite, Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte.
Farbton: silberfarbig
~
Zubehör:
-
Integrierte Öffnungsbegrenzung für Gleitschiene
- Unterbrechertaster, up mit Glasscheibe
Einschließlich Eignungsnachweis für Tür und Inbetriebnahme durch autorisiertes Fachpersonal.
GEZE~TS 5000 RFS o. glw.
Angeboten:
01. 110
Zulage für Freilauftürschließer (TS-FL)
1,00
St
01. 120 GEZE T-Stop-Gleitschiene GEZE T-Stop-Gleitschiene, mit integrierter Öffnungsbegrenzung, Begrenzungsposition ist frei einstellbar.
01. 120
GEZE T-Stop-Gleitschiene
3,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
02. 10 Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Meister
02. 10
Meister
E
1,00
h
02. 20 Facharbeiter wie vor, jedoch:
Facharbeiter
02. 20
Facharbeiter
E
1,00
h
02. 30 Auszubildender wie vor, jedoch:
Auszubildender
02. 30
Auszubildender
E
1,00
h