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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 926 BSW Aldingen
Leistungsverzeichnis Fliesen- und Plattenarbeiten
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 28
69221 Dossenheim
Bauherr FWD Hausbau GmbH Ausführungort Schuraer Straße 2/1
Gerhart-Hauptmann-Straße 28 78554 Aldingen
69221 Dossenheim
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
+49 6221 8750-132
Abgabedatum 27.03.2026
Ausführungsbeginn 15.06.2026
Ausführungsende 31.07.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Umsatzsteuer 19 % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ~~~~~~~~______________
_______________________________________________________________________________________
_________________________________________ _________________________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 926 BSW Aldingen
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Dokument2 Seite [[Seitennummer]] von [[Seitennummer]]
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1
Angebot
.1
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterla-gen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungs-verzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausge-schlossen werden.
.2 Weiter Angebotsunterlagen sind:
.1
Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,
.2 die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinba-rung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,
.3 die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägi-gen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.
.4 die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,
.5 die Energieeinsparverordnung (EnEV),
.6 die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
.7 die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenos-senschaf-ten,
.8 die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,
.9 die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,
.10 die Auflagen des TÜV.
.3
Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativange-bot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.
.4 Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftragge-ber die Unbe-denklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steu-ern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunter-nehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
.5 Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Ver-trag kündigen.
.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.
2
Art und Umfang der Leistung
.7
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeich-nungsunterlagen zu unterrichten.
.8 Die Ausführungsfrist für die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen ist mit Wochen kalkuliert. Im Rahmen des Bauwerkvertrages ist ein detaillierter Zeitplan zu vereinbaren.
.9 Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführen-den Unter-nehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsiche-rung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.
.10 Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpart-ner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
.11 Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befesti-gungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.
.12 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließ-lich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.
3
Vergabe
.13
Die Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwir-kung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.
.14 Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:
.11
Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
.12
Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,
.13 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,
.14 alle Zeichnungen und Detailangaben,
.15 die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neues-ten Fas-sung,
.16 die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungs-leistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,
.17 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
.15
Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsproto-koll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.
.16 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Ausle-gung.
.17 Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4
Vergütung, Zahlungen
.18
Es wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrund-lagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.
.19 Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungs-plan.
.20 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.
.21 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderun-gen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
5
Sicherheitsleistungen
.22
Als Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlun-gen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftragge-bers abgelöst werden.
.23 Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleis-tungsansprü-che hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrech-nung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.
.24 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervor-lage des Auftraggebers, ablösen.
.25 Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leis-tungsmangel vorhan-den ist.
6
Gerichtsstand
.26
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
1
Stoffe und Bauteile
.1
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.2 Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.
.3 Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.
.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.
.5 Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.
2
Ausführung
.6
Allgemeines
.1
Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.
.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.
.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen.
.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.
.7 Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.
.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.
.10 Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.
.7
Ausführungsunterlagen
.11
Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.
.12 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.
.13 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.
.14 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
.8
Ausführungsfristen
.15
Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.
.16 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
.9
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
.17
Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.
3
Nebenleistungen
.10
Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:
.11 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
.12 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
.18
Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.
.19 Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.
.20 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.
.21 Maßnahmen zum Umweltschutz.
.22 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.
.23 Herstellen von Proben und Musterflächen.
4
Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.
5 Haftung der Vertragsparteien
.13
Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.
.14 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.
6
Vertragsstrafe
.15
Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.
.16 Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.
.17 Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.
7
Abnahme
.18
Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.
.19 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
.20 Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.
8
Gewährleistung
.21
Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.
.22 Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.
9
Abrechnung
.23
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.
10
Stundenlohnarbeit
.24
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
.25 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen.
1
Allgemeines
.1
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller polizeilichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften allein verantwortlich. Für alle durch sein Verschulden entstehenden Schäden haftet er den Geschädigten in vollem Umfang.
.2 Der Auftragnehmer hat sich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen von Vorunternehmern zu überzeugen. Mängel an der Leistung des Auftragnehmers, die nachträglich auf mangelhafte Vorleistungen zurückgeführt werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgemäßen Zustand seiner Leistung wiederherzustellen.
.3 Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktion und der Baustelle werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der AN ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion/ den Untergrund anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle auf seine Eignung und Mängelfreiheit zu überprüfen. Etwaige Mängel und Bedenken sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
.4 Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausführung ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
.5 Sämtliche notwendigen Reinigungen sind vorzunehmen, welche zur Ausführung der Arbeit gehören.
.6 Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen (z.B. Anbringen von dauerelastischen Verfugungen oder späteres Einmauern und Verfliesen der Badewannenkörper nach erfolgtem Estricheinbau) bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keinen Nachforderungen.
.7 Einwendungen und zusätzliche Forderungen des AN werden nur anerkannt, wenn sie in einem Begleitschreiben vor Vertragsabschluss begründet und anerkannt werden.
.8 Die Einheitspreise für Alternativpositionen sind anzugeben. Die endgültige Auswahl bleibt vorbehalten. Angebote ohne Angabe der Alternativpreise können von der Vergabe ausgeschlossen werden.
2
STOFFE UND BAUTEILE
.9
Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.
.10 Es dürfen nur ausgeschriebene Materialien angeboten und verwendet werden.
.11 Für alle angebotenen und eingebauten Materialien und Stoffe muss eine amtliche Zulassung vorliegen, wenn eine solche lt. behördlichen Erlasses vorgeschrieben ist. Materialien ohne solche Zulassung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eingebaut werden.
.12 Grundsätzlich ist nur erste Wahl zu verwenden.
.13 Werden vom Auftragnehmer andere als die ausgeschriebenen Konstruktionen/Fabrikate angeboten, so sind diese in einem gesonderten Schreiben unter Bezug auf diese Vertragsbedingungen dem Angebot beizufügen.
3
AUSFÜHRUNG
.14
Grundlage der Arbeiten sind die einschlägigen DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18352, DIN 4108, EnEV 02/02, DIN 4109, DIN 18164, DIN 18165, DIN 52210, DIN 1164, DIN 1179, DIN 1053, DIN 18155, DIN 18156, VOB Teil C, neueste Fassung, sowie:
.1
*Landesbauordnung,
.2 *Herstellervorschriften: Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen.
.3 Außerdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und/oder die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
.15
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.3.3 Sämtliche Leistungen nach Werksvorschrift beinhalten sämtliche Nebenleistungen.
.16 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind verzinkt zu liefern.
.17 Der Untergrund ist vor Ausführung zu reinigen und so vorzubereiten, dass die Einhaltung der Herstellervorschriften sichergestellt ist.
.18 Schalterdosen usw. sind in Zusammenarbeit mit dem Elektriker auszusparen. Hierbei ist dem Elektriker ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen.
.19 Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewährleistung dafür, dass seine Ausführung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau genügt. Insbesondere ist hier auf die Ausführung bei Badewannen, Badewannenschürzen, Brausen usw. hinzuweisen. Solche Bauteile sind körperschallgedämmt vom übrigen Bauwerk einzubauen. Gleiche Sorgfalt ist beim Randanschluss von Steinzeugböden oder Mosaikboden anzuwenden.
.20 Falls ein Abkleben von Kanten und Fugen nötig ist, hat es unaufgefordert zu erfolgen, ebenso das Wiederentfernen der Abklebung. Abschrankungen und Verwahrungen sind ebenfalls enthalten.
.21 Schmutz, Mörtelreste, anhaftender Zementschleier und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen, da sonst die Beseitigungskosten von der Endrechnung abgezogen werden.
.22 Für den Ausgleich von Unebenheiten im Rahmen der Toleranzgrenzen nach DIN 18202 erfolgt kein Zuschlag.
.23 Dauerelastischer Fugenverschluss (nach bes. Pos) mit elastoplastischer Polysulfidmasse nach DIN 18540, Mehrkomponenten- Fugendichtungsmasse, z.B. THIOKOL, alterungs-, hitze-, frost- und chemisch beständig mit ausreichendem Dehnungsvermögen und einwandfreier Haftung am Fugenrand, absolut wasserdicht, mit den entsprechenden Voranstrichen und nicht verrottbarem schaumgummiartigen Hinterfüllungsmaterial, z.~B. Moltopren.
.24 Fugenanordnung und Ausführung: Im Baukörper vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen müssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im keramischen Belag durchgehen. Zusätzliche Dehnungs-, Bewegungs- und Trennfugen in Wand- und Bodenplattenbelägen müssen bis zum Verlegegrund durchgehen bzw. sind Bauteile zur Vermeidung von Schallübertragungen völlig zu trennen. Die Fugen müssen frei von Mörtelresten sein. Die Herstellung erfolgt durch Einlegen eines Schaumstoffstreifens (in jeweiliger Konstruktionsbreite) ca. 10 mm dick. Solche Fugen sind anzuordnen bei Balkon- und Terrassenbelägen in zusammenhängenden Flächen größer als 5 m², beim Anschluss an Verwahrungen, Türrahmen und zum Baukörper, an Bade- und Brausewannenrändern, beim seitlichen Anschluss der Bade- und Brausewannenschürzen, bei Anschlagschienen, Bodenabläufen, Rohrdurchführungen.
.25 Bade- und Brausewannen müssen vom Elektriker geerdet werden. Ungeerdete Wannen dürfen nicht eingemauert oder eingefliest werden.
.26 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Sie erfolgt nur nach vollständiger Fertigstellung der Beläge und wenn dieselben einwandfrei gesäubert sind. Die Abnahme ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Eine fiktive Abnahme wird ausdrücklich ausgeschlossen.
.27 Nach Beendigung des Verlegens müssen noch für evtl. Beschädigungen bzw. Nacharbeiten von Mängeln ca. 1/2 m2 Fliesen bzw. Platten vorrätig gehalten werden, um Farbabweichungen zu vermeiden.
4
NEBENLEISTUNGEN
.28
Maßgebend für die Preisbildung sind die Zeichnungen und der nachstehende Text. Der Bieter hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschl. sämtlicher erforderlichen Nebenarbeiten zu berücksichtigen, also sämtliche Montage-, Bohr- und Stemmarbeiten, Befestigungsmittel und -materialien, Abklebungen, Abschrankungen (auch Wiedereinbau), Verwahrungen, Verfugungen, Rundungen, Schalterdosen, Rohrdurchführungen, Plattierungen von umkleideten Installationsleitungen usw..
.29 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile frei Baustelle einschl. Abladen, diebstahlsichere Lagerung und Transport zur Verwendungsstelle.
.30 Die Einheitspreise beinhalten sämtliche Leistungen für die Schalldämmung (DIN 4109), insbesondere die Abtrennung der Wannenschürzen, körperschallgedämmt, von Fußboden und Wand usw.
.31 Nebenleistungen sind, entgegen DIN 18352, auch folgende Leistungen:
.4
Sicherung des Verkehrs;
.5 Sicherung von Leistungen usw.;
.6 Maßnahmen zum Umweltschutz;
.7 Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit;
.8 Maßnahmen zur Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit vertretbar;
.9 Reinigung des Untergrundes;
.10 Vorkehrungen gegen Verschmutzen und Beschädigungen an Bauteilen, Isolierungen und Einrichtungen jeder Art und Schutz frischverlegter Beläge zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs;
.11 Sicherung der Installationen;
.12 Herstellen, Schließen von Aussparungen;
.13 Schutz gegen zu rasches Austrocknen des Mörtels;
.14 Anarbeiten von Belägen an Bodenentwässerungen;
.15 Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenständen und Einrichtungen so gründlich, dass bei den Folgeunternehmern, vor allem Maler, Bodenleger usw., über deren vertragliche Verpflichtung hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden;
.16 Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, Ziffer 4.2.1;
.17 Aufbringen von Haftbrücken, Ziffer 4.2.6;
.18 Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für Installationen und Einbauteile, Ziffer 4.2.10;
.19 Anarbeiten der Beläge, Ziffer 4.2.14;
.20 Ausbilden, Schließen von Fugen, Ziffer 4.2.15;
.21 Abschneiden von Randstreifen, Ziffer 4.2.17;
.22 Liefern/Einsetzen von Profilleisten, Zierplatten, Formteilen, Ziffer 4.2.18;
.23 Anarbeiten der Beläge an Aussparungen größer 0.1 m², Ziffer 4.2.21;
.24 Herstellen von Gerungen, Ziffer 4.2.22.
.32
Bauseitig sind keinerlei Beihilfen vorgesehen.
.33 Das Anarbeiten an Türzargen, eingebaute Wandkästen, UP-Wandspüler, Fenster usw. ist im Einheitspreis enthalten.
.34 Das evtl. Abklopfen von nicht ausgesparten Putzflächen bis 5 cm Breite wird nicht besonders vergütet.
.35 Muster sind auf Anforderung auch in größerem Umfang vorzulegen; eine Vergütung erfolgt nicht.
.36 Für den Wasseranschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; dasselbe gilt für den Stromanschluss.
.37 Entstehende Schäden an Bauteilen und Arbeiten der Vorgewerke werden von der Endrechnung abgezogen.
.38 Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abfälle aller Art, einschl. Verpackungsmaterial, sind kostenlos von der Baustelle zu entfernen.
.39 Die Leistung wird nach Pauschalfestpreis vom Auftraggeber vergeben, nach vorheriger Massen- und Mengenüberprüfung durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne.
Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.
zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Baubeschreibung
Bauvorhaben: Betreutes Wohnen Aldingen
Bauherr: FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Bauort: 78554 Aldingen
Neubau eines barrierefreien viergeschossigen Wohngebäudes mit Teilunterkellerung. Insgesamt werdeen 24 Eigentumswohnun-gen für Betreutes Wohnen und einem Gemeinschaftsraum errichtet.
Lage des Baugeländes
Das Baugrundstück ist in der Ortsmitte gelegen und wird mit einer Zufahrt von der Schuraer Straße her neu erschlossen.
Gebäude- und Fassadenhöhen
-
5 Geschosse UG, EG, 1.OG, 2.OG und DG mit Flachdächern.
- Gebäudehöhen/Attikahöhen ca. 9,00 m, bis 12,00 m.
- Die Fassade ist durch viele Rücksprünge (Loggien) stark gegliedert.
- Die Gerüste werden teilweise auf Terrassen in oberen Geschossen aufgestellt.
- Die Gebäude erhalten einen 24 cm starken Vollwärmeschutz.
Baubeschreibung
Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Ausschreibung sind folgende Werkpläne beigefügt.
WP-01_E Erdgeschoss_202
WP-02_E 1. Obergeschoss_203
WP-03_E 2. Obergeschoss_204
WP-04_G Dachgeschoss_205
WP-08_E Schnitte 3-6_209
WP-09_E Schnitte 1+2 (TH+AZ)_210
Unterlagen
01 Verlegung
01
Verlegung
01. 10 Wandfliesen Ansetzen von keramischen Fliesen (DIN EN 14411) als Wandbelag. Verlegung im Dünnbett auf Putz (Kalk-Zement, Gips), Gipsdielen, GKB oder Beton mit geeignetem Kleber.
Auszuführen auch auf Ablagen, Leibungen und Vormauerungen. Einschließlich anschließender Verfugung in passender Farbe. Dünnbettmörtel und Fugmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Bei den Fliesenspiegeln in den Küchen und bei nicht raumhoch gefliesten Räumen sind die oberen und seitlichen Abschlüsse zur Wand mit Fliesenkleber oder Fugmaterial vollständig zu schließen.
Für die Fliesenarbeiten demontierte Steckdosen, Rollladengurtwickler, Schalter, Abdeckungen etc. sind unmittelbar nach Verfugung wieder anzubringen und fachgerecht anzuschließen.
Fliesengröße: 10 x 10 bis max. 25 x 40 cm
Herstellerangaben
Kleber:
Fugenmaterial:
01. 10
Wandfliesen
406,32
m2
01. 20 Zulage Wandfliesen 30 x 60 cm Zulage zur Position "Wandfliesen" für das Verlegen von
Formaten größer 25 x 40 bis 30 x 60 cm.
01. 20
Zulage Wandfliesen 30 x 60 cm
406,32
m2
01. 30 Zulage Wandfliesen 60 x 60 cm Zulage zur Position "Wandfliesen" für das Verlegen von
Formaten größer 30 x 60 bis 60 x 60 cm.
01. 30
Zulage Wandfliesen 60 x 60 cm
1,00
m2
01. 40 Zulage Bodenfliesen an Wand 30 x 60 cm Zulage zur Position "Wandfliesen" für das Verlegen von Bodenfliesen an der Wand.
Format bis 30 x 60 cm.
01. 40
Zulage Bodenfliesen an Wand 30 x 60 cm
E
1,00
m2
01. 50 Bodenfliesen Verlegen von keramischen Fliesen (DIN 14411) als Bodenbelag im Dünnbett auf Zement- o. Anhydritestrich. Einschließlich anschließender Verfugung in passender Farbe. Dünnbettmörtel und Fugenmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Größe: 15 x 15 bis max. 40 x 40 cm.
Herstellerangaben
Kleber:
Fugenmaterial:
01. 50
Bodenfliesen
444,21
m2
01. 60 Zulage Bodemfliesen 5 x 5 bis 10 x 10 cm Zulage zur Position "Bodenfliesen" für das Verlegen von
Formaten größer 5 x 5 bis 10 x 10 cm.
01. 60
Zulage Bodemfliesen 5 x 5 bis 10 x 10 cm
E
34,56
m2
01. 70 Zulage Bodemfliesen 30 x 60 cm Zulage zur Position "Bodenfliesen" für das Verlegen von
Formaten größer 40 x 40 bis 30 x 60 cm.
01. 70
Zulage Bodemfliesen 30 x 60 cm
155,29
m2
01. 80 Zulage Bodenfliesen 60 x 60 cm Zulage zur Position "Bodenfliesen" für das Verlegen von
Formaten größer 30 x 60 bis 60 x 60 cm.
01. 80
Zulage Bodenfliesen 60 x 60 cm
254,35
m2
01. 90 Fliesensockel Anbringen von Fliesensockel passend zu den Bodenfliesen.
Der Dünnbettkleber ist auf den Untergrund sowohl in technischer, als auch in gestalterischer Form abzustimmen (ggf. weißen Kleber verwenden).
Material in gesonderter Position.
Sockelhöhe: bis 10 cm
01. 90
Fliesensockel
265,77
m
01. 100 Treppenfliesen, gerade, im Dünnbett (ohne Fliesenmaterial) Verlegen von Bodenfliesen als Treppenbelag an den Stufen (Auftritt- und Vorderseite) im Dünnbett auf die belagsfertigen Fertigteiltreppe. Sämtliche Materialien (ohne Fliesenmaterial) incl. Verfugung und Maßnahmen zur Untergrundvorbereitung sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Steigung: 17,1-17,3/29
01. 100
Treppenfliesen, gerade, im Dünnbett (ohne Fliesenmaterial)
88,40
m
01. 110 Fliesen für Treppensockel anbringen (ohne Fliesenmaterial) Stufensockelplatten im Dünnbett an geraden oder gewendelten Stufen anbringen. Auszuführen im gleichen Material wie die Treppenbeläge (Sockel sollen aus den Bodenfliesen geschnitten werden). Dünnbettmörtel und Fugmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind mit einzukalkulieren. Sockel sind auf Abstandhalter zu stellen, damit danach eine Silikonfuge eingebracht werden kann.
Ausführung an Tritt- und Setzstufe, Abrechnung je Steigung.
Sockelhöhe bis10 cm
01. 110
Fliesen für Treppensockel anbringen (ohne Fliesenmaterial)
88,00
m
01. 120 CT-C20-F4-S59-H45 m. Gefälle für Dusche Zement-Heizestrich DIN EN 13813 CT-C20-F4 auf Dämmung (schwimmend) im Bereich der Dusche mit Gefälle von 2 % zum Bodenablauf verlegen.
Dicke D = 59 mm
Inkl. Trittschalldämmiung (Tackerplatte) 20-2, Randstreifen und Wärmedämmung DEO 040 90 mm
Ca. 1,44 m²
Einbauort: Bäder
01. 120
CT-C20-F4-S59-H45 m. Gefälle für Dusche
34,56
St
02 Abdichtung
02
Abdichtung
02. 10 Verbundabdichtung Wand u. Boden W1-I (A0) Liefern und aufbringen einer bahnenförmigen Abdichtung nach DIN 18534-2 deren Eignung für den Einsatz im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten durch Prüfzeugnis bestätigt ist. Einschließlich Untergrundvorbereitung. Ausführung auf dem Boden, an der Wand im Bereich von Dusch- u. Badewannen und 5 cm hoch entlang des Boden-Wand-Anschlusses. Das Eindichten von Armaturen usw. ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Verarbeitung nach Angabe des Herstellers.
Untergrund: Beton, Putz (Kalkzement/Gips), Gipsbauplatten, Gipskarton, CT-/CAF-Estrich
Wassereinwirkungsklasse W1-I
Einbauort: Beh. WC, HW; Pumi, Müll
Material:
Sopro Fixier- & DichtKleber FDK 415,
Sopro Abdichtungs- und Entkopplungsbahn AEB® 640,
Sopro Racofix® RMK 818 Montagekleber
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat u. Hersteller:
02. 10
Verbundabdichtung Wand u. Boden W1-I (A0)
146,10
m2
02. 20 Verbundabdichtung Wand u. Boden W2-I (A) Liefern und aufbringen einer bahnenförmigen Abdichtung nach DIN 18534-2 deren Eignung für den Einsatz im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten durch Prüfzeugnis bestätigt ist. Einschließlich Untergrundvorbereitung. Ausführung auf dem Boden, an der Wand im Bereich von Dusch- u. Badewannen und 5 cm hoch entlang des Boden-Wand-Anschlusses. Das Eindichten von Armaturen usw. ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Verarbeitung nach Angabe des Herstellers.
Untergrund: Beton, Kalkzementputz, CT-Estrich usw.
Wassereinwirkungsklasse: W2-I
Einbauort: Bäder mit bodengleicher Dusche
Material:
Sopro Fixier- & DichtKleber FDK 415,
Sopro Abdichtungs- und Entkopplungsbahn AEB® 640,
Sopro Racofix® RMK 818 Montagekleber
oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat u. Hersteller:
02. 20
Verbundabdichtung Wand u. Boden W2-I (A)
165,01
m2
02. 30 Dichtband Abdichten von Bewegungs- und Anschlussfugen, Ecken:
Hochelastisches, beidseitig mit Vliesgewebe beschichtetes Dichtband über Anschluss- und Bewegungsfugen sowie Wandecken auf grundiertem Untergrund vollflächig mit Verbundabdichtungsmaterial - oder systemkonformen Montagekleber auf Polymerbasis - verkleben und vollständig überdecken. Stöße überlappend ausführen.
~
Material:
Sopro AEB® Dichtecke innen/außen 642/643,
Sopro AEB® Dichtband Flex 148 oder gleichwertig.
Angeboten:
02. 30
Dichtband
417,04
m
02. 40 Dauerelastische Fugen innen Dauerelastischer Fugenverschluß, sowie füllen der Fugen zwischen Türfutter und Fliesen, Sanitärobjekten und Wand etc. Entsprechend den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen ausführen, einschl. Vorreinigung und Voranstrich, Hinterfüllmaterial und Abkleben. Im Anschlussbreich zu den tapezierten Flächen ist entsprechend überstreichfähiges Fugenmaterial zu verwenden.
02. 40
Dauerelastische Fugen innen
1.057,73
m
03 Fensterbänke
03
Fensterbänke
03. 10 Fensterbänke Kunstharzstein Liefern und Versetzen von Fensterbänken.
Vorder- und Seitenkanten feingeschliffen und poliert. Kanten gefast und poliert. Überstand über verputzte Vorderkante Fensterleibung ca. 20 mm.
Material: Agglo-Carrara, Feinkorn (kunstharzgebunden)
Stärke: 20 mm
Einbautiefe: ca. 150 mm
Versetzen in Dünnbett incl. Verspachtelung des sichtbaren Spalts zum Wandputz
Der Versetzmörtel ist auf den Montagebereich abzustimmen, inkl. evtl. notwendiger Stemmarbeiten und Vorbereitung des Untergrundes.
03. 10
Fensterbänke Kunstharzstein
42,78
m
04 Zubehör
04
Zubehör
04. 10 Revisionsrahmen 30/30 cm Revisonsrahmen aus Kunststoff, einschl. Stahlplatte mit
Magnetbefestigung und Zubehör einbauen und mit Fliesen
auskleiden.
Größe ca 30/30 cm
04. 10
Revisionsrahmen 30/30 cm
E
1,00
St
04. 20 Bewegungsfugenprofil zur Feldbegrenzung Bewegungsfugenprofil mit seitlich angeordneten Aluminiumprofilen und einer Profilkammer zur Aufnahme einer 6 mm breiten Bewegungszone aus Kunststoff liefern und im Zuge der Fliesenverlegung unter Beachtung der Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
Schlüter®-DILEX-AKWS o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
04. 20
Bewegungsfugenprofil zur Feldbegrenzung
E
1,00
m
04. 30 Abschluss-/Eckschiene Wand, Kunststoff Abschluss-/Eckschiene aus PVC, hart liefern und einbauen. Querschnitt, Profil und Farbe passend zu den Wandfliesen. Einschließlich Eckausbildung.
Höhe: bis 15 mm
04. 30
Abschluss-/Eckschiene Wand, Kunststoff
70,96
m
04. 40 Abschluss-/Eckschiene Wand, Aluminium Abschluss-/Eckschiene aus Aluminium liefern und einbauen. Querschnitt und Profil passend zu den Wandfliesen. Einschließlich Eckausbildung.
Schlüter-JOLLY-AE
Oberfläche: Aluminium chrom gebürstet eloxiert
Höhe: bis 15 mm
04. 40
Abschluss-/Eckschiene Wand, Aluminium
E
1,00
m
04. 50 Abschluss-/Eckschiene Wand, Edelstahl V4A Abschlussschiene aus Edelstahl V4A liefern und einbauen. Querschnitt und Profil passend zu den Wandfliesen. Einschließlich Eckausbildung.
Oberfläche: natur/poliert/gebürstet
Höhe: bis 15 mm
04. 50
Abschluss-/Eckschiene Wand, Edelstahl V4A
22,76
m
04. 60 Abschlussschiene Boden, Aluminium Abschlussschiene aus Aluminium liefern und einbauen. Querschnitt passend zu den Bodenfliesen. Einschließlich Eckausbildung.
Oberfläche: natur
Höhe: bis 15 mm
04. 60
Abschlussschiene Boden, Aluminium
25,79
m
04. 70 Treppenprofil Trep-V Treppenprofil aus Aluminium mit rutschhemmender
Kunststoffeinlage.
Ansichtbreite auf der Trittstufe 42 mm und auf der Setzstufe 12~mm
Fabrikat: Schlüter TREP-V o.glw.
Angebotenes Fabrikat u. Hersteller:
04. 70
Treppenprofil Trep-V
88,40
m
04. 80 Verschlusskappen zu Treppenprofil Endkappen, passend zu den Treppenprofilen liefern und einbauen.
04. 80
Verschlusskappen zu Treppenprofil
49,00
St
05 Material
05
Material
05. 10 Wandfliese Kermos Concept 30 x 60 Fabrikat: Kermos
Serie: Concept
Größe: 30 x 60 cm
Farbe: Alle Farben
Artikel-Nr.: -
Einbauort: Bäder, WC
05. 10
Wandfliese Kermos Concept 30 x 60
88,40
m2
05. 20 Bodenfliese Kermos Newcon Mosaik 30 x 30 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon Mosaik
Größe: 30 x 30 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 11
Barfußbereich: B
Artikel: -
Einbauort: Duschen
05. 20
Bodenfliese Kermos Newcon Mosaik 30 x 30 cm, R 10 B
34,56
m2
05. 30 Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon
Größe: 30 x 60 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 10
Barfußbereich: B
Artikel: -
Einbauort: Bäder, WC, Hauswirtschaftsräume
05. 30
Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 10 B
155,29
m2
05. 40 Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 11 B Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon
Größe: 30 x 60 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 11
Barfußbereich: B
Artikel: -
Einbauort: -
05. 40
Bodenfliese Kermos Newcon 30 x 60 cm, R 11 B
E
1,00
m2
05. 50 Bodenfliese Kermos New Quarzite Mosaik 30 x 30 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: New Quarzite Mosaik
Größe: 30 x 30 cm
Farbe: Beige, Hellgrau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 10
Barfußbereich: B
Artikel: -
Einbauort: Duschen
05. 50
Bodenfliese Kermos New Quarzite Mosaik 30 x 30 cm, R 10 B
E
34,56
m2
05. 60 Bodenfliese Kermos New Quarzite 30 x 60 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: New Quarzite
Größe: 30 x 60 cm
Farbe: Beige, Hellgrau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: R 10
Barfußbereich: B
Artikel: -
Einbauort: Bäder, WC, Hauswirtschaftsräume
05. 60
Bodenfliese Kermos New Quarzite 30 x 60 cm, R 10 B
E
155,29
m2
05. 70 Bodenfliese Kermos Terrazzo Nuovo 30 x 60 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Terrazzo Nuovo
Größe: 30 x 60 cm
Farbe: White matt
Rutschhemmung: R 10
Barfußbereich: B
Artikel: 1404248
Einbauort: Treppe
05. 70
Bodenfliese Kermos Terrazzo Nuovo 30 x 60 cm, R 10 B
40,88
m2
05. 80 Bodenfliese Kermos Terrazzo Nuovo 60 x 60 cm, R 10 B Fabrikat: Kermos
Serie: Terrazzo Nuovo
Größe: 60 x 60 cm
Farbe: White matt
Rutschhemmung: R 10
Barfußbereich: B
Artikel: 1404231
Einbauort: Podeste, Flure, Aufzug
05. 80
Bodenfliese Kermos Terrazzo Nuovo 60 x 60 cm, R 10 B
254,35
m2
05. 90 Socklefliese Kermos Newcon, 9 x 60 cm Fabrikat: Kermos
Serie: Newcon
Größe: 9 x 60 cm
Farbe: Creme, Taupe, Hellgrau, Grau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung:
Barfußbereich:
Artikel: -
Einbauort: Hauswirtschaftsräume
05. 90
Socklefliese Kermos Newcon, 9 x 60 cm
31,03
m
05. 100 Socklefliese Kermos New Quarzite 9 x 60 cm Fabrikat: Kermos
Serie: New Quarzite
Größe: 9 x 60 cm
Farbe: Beige, Hellgrau, Dunkelgrau, Anthrazit
Rutschhemmung: -
Barfußbereich: -
Artikel: -
Einbauort: Hauswirtschaftsräume
05. 100
Socklefliese Kermos New Quarzite 9 x 60 cm
E
155,29
m2
05. 110 Sockelfliese Kermos Terrazzo Nuovo, 30 x 60 cm Sockel, geschnittten aus
Fabrikat: Kermos
Serie: Terrazzo Nuovo
Größe: 30 x 60 cm
Farbe: White matt
Rutschhemmung: R 10
Barfußbereich: B
Artikel: 1404248
Einbauort: Treppe, Podeste, Flure
05. 110
Sockelfliese Kermos Terrazzo Nuovo, 30 x 60 cm
275,42
m
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
06. 10 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
06. 10
Facharbeiter
1,00
h
06. 20 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer:
06. 20
Helfer
1,00
h
06. 30 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
06. 30
Auszubildender
1,00
h