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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Projektbeschreibung
Auf dem Grundstück "Köhlfleet-Hauptdeich 7" in Hamburg-Finkenwerder Nord befinden sich ein ALDI- und ein Edeka-Markt mit einer gemeinschaftlich genutzten Parkplatzanlage.
Der bestehende ALDI-Markt wird umgebaut und erweitert.
Die Planung sieht eingeschossige Anbauten des Gebäudes nach Südosten mit Backwarenraum und Leergutlager und die Erweiterung des Verkaufsraumes nach Südwesten vor.
Der vorhandene Bodenbelag wird überfliest, die Innenwände und Technik neu aufgebaut.
Der Parkplatz wird nicht verändert. Er ist während der Arbeiten pfleglich zu behandeln und bei Bedarf zu schützen.
Die Ausführung ist ab 02/27 geplant.
Während des 1. Bauabschnitts Februar - April 27 ist der ALDI-Markt in Betrieb.
Im 2. Bauabschnitt erfolgt der Innenausbau. Dieser ist bis Ende August 27 geplant.
Der EDEKA-Markt bleibt während der gesamten Bauzeit geöffnet.
Einschränkungen für Kunden und Verkauf sind gering zu halten.
Vertragsbedingungen
1 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung.
2 Grundlage des Angebotes ist die VOB,Teil C, aktuelle Fassung.
3 Der Einheitspreis enthält: Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien. Ausführung nach den Regeln der Technik zum heutigen Zeitpunkt oder der entsprechenden DIN Vorschriften.
Stellen sämtlicher Maschinen und Geräte und die Einrichtung der Baustelle, die notwendig sind, um die Arbeiten durchzuführen.
4 Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
5 Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden.
6 Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
7 Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen.
Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt.
9 Die Gewährleistung richtet sich nach der VOB, jedoch für die Dauer von 5 Jahren.
10 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
11 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragbedingungen 1 Diese Vorbemerkungen sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen.
2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben aus der Planung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Ausführungen in technischer Hinsicht oder nicht ausreichendem beschriebenen Umfang mit den notwendigen Nebenarbeiten oder Hilfsarbeiten sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen oder zu begründen.
Sind Leistungen gem. den beigefügten Plänen beinhaltet, die nicht im Folgenden beschrieben sind, so ist der Bieter verpflichtet, dies bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form mit Abgabe des entsprechenden Angebotes vorzubringen.
3 Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnungen ist nach den Plänen zu arbeiten. Daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt.
4 Das Leistungsverzeichnis darf in seinem Wortlaut ohne Genehmigung nicht abgeändert werden. Auf den Einheitspreis haben eventuelle Lohn- und Materialpreiserhöhungen vor oder während der Ausführung keinen Einfluss.
5 Die angegebenen Arbeiten sind in angemessener Zeit zügig und vollständig einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten durchzuführen.
6 Die Abrechnung erfolgt nach Abschlagsrechnungen mit prüfbarem Außmaß.
7 Die Unfallverhütungsvorschriften und Schutzbestimmungen der Berufsgenossenschaft sind genauestens zu beachten.Für die Folge von Unfällen jeder Art ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Den Angaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist Folge zu leisten.
Der SiGeKo-Plan ist zu beachten.
8 Alle vom AN benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern (täglich) und nach Beendigung aller Bauarbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Straßenkanten, Fußwege, Parkplatzflächen sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen,
Zusätzliche technische Vertragbedingungen
Allgemein Die anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Abbruch-/ Rückbauarbeiten.
Grundlage und Bestandteil der einzelnen Titel und Positionen sind die beiliegenden Projektunterlagen.
NORMEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB (Teil A/B/C), sonstige DIN-, EN- und VDI- Normen und techn. Vorschriften neuester Fassung maßgebend.
Ergänzt werden diese durch:
- Zusätzlich technische Vertragsbedingungen ZTVs der jeweiligen Gewerke
- Die Unfallverhütungsvorschriften UVV
- Die Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung
- VDE-Richtlinien
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- LBO
- Technische Regeln der ATV
- entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe mit Verarbeitungsrichtlinien
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten und Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die Ausführungspläne des Planungsbüros, Statikers und der Sonderfachleute
- die Vorschriften über Umgang mit Kraftstoffen und technischen Ölen auf der Baustelle
- diverse Fachgutachten (Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutzgutachten)
- diverse Genehmigungen (Abbruch- und Baugenehmigung, Entwässerungsgenehmigung)
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem übergebenen Zustand entsprechend instand zusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Auf Wunsch des AG sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen.
Allgemein
00 Vorbemerkungen Leistungen
00
Vorbemerkungen Leistungen
Vorbemerkungen Allgemein Grundsätzlich sind die aufgeführten Positionen als Komplettleistung zu kalkulieren. Fehlende notwendige Positionen sind in die EP einzukalkulieren.
Soweit notwendig/ erforderlich sind behördliche oder von anderer Stelle notwendige Anmeldungen und Abnahmen zur Ausführung der eigenen Leistungen seitens des AN so frühzeitig zu veranlassen, dass eine Verzögerung der Bauabläufe ausgeschlossen ist. Evtl. hierdurch entstehende Gebühren und Mehraufwand sind in die EP,s der Positionen einzukalkulieren.
Sofern keine gesonderten Positionen/ Angaben ausgeschrieben, sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Die Abfallbeseitigung hat täglich, zum Feierabend bzw. nach
Absprache mit der Bauleitung zu erfolgen
-Arbeitsgerüste werden als Fassadengerüst im Außenbereich
gestellt. Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
sind in Abstimmung an die Positionen seitens des AN für die
Erfüllung seiner Leistungen darüber hinaus notwendige
Arbeitsgerüste/ -bühnen zu stellen und einzukalkulieren.
-der ausreichende Schutz und deren Unterhaltung sowie
Entsorgung, der angrenzenden Bauteile/ Bauteilflächen ist in
die Einheitsheitspreis ein zu kalkulieren.
-Entsorgungs-/ Deponiegebühren trägt der Auftragnehmer
Vorbemerkungen Allgemein
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Einsatzmöglichkeit von Brechanlagen ist im Vorfeld bei der zuständigen Behörde eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu erfragen. Der AN hat sich in der Örtlichkeit über den Umfang der Abbruchmaßnahme zu informieren
Die Einrichtung wird bauseits ausgeräumt und entsorgt.
Die Haustechnischen Anlagen (HKLS) werden bauseits demontiert bzw. angepasst.
Die Hausanschlüsse werden bauseits getrennt.
Alle Positionen sind fachgerecht zurückzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Über die fachgerechte Entsorgung sind im Rahmen Abrechnung Entsorgungsnachweise zu erstellen und vorzulegen.
Im Zuge des Abbruchs freigelegte Leitungen, Gräben und Schächte sind zu sichern, ggf. nach Absprache mit der Bauleitung zu entfernen und anschließend fachgerecht zu verschließen, lagenweise zu verfüllen.
Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
Vorbemerkungen Erdarbeiten, Ent-/ Versorgungsleitungen Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Überschüssiger Boden geht in Eigentum des AN über, Boden ist nach BBodSchG zu verwerten, incl. Entsorgungsnachweis und Gebühr.
Erosion durch Regen mit Folienabdeckung vermeiden, Gräben nicht vor Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage verfüllen.
Im Zuge der Arbeiten freigelegte Leitungen, Gräben und Schächte sind zu sichern, ggf. nach Absprache mit der Bauleitung zu entfernen und anschließend fachgerecht zu verschließen, lagenweise zu verfüllen.
Arbeiten im Kreuzungsbereich mit Bestandsleitungen mit grösster Sorgfalt ausführen, Handschachtung, falls erforderlich.
Sofern keine gesonderten Positionen/ Angaben ausgeschrieben, sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren, soweit nicht gesondert aufgeführt:
-Verfallungen, Formteile, Verbindungsmittel,
Dichtungen und Anschlüsse
-Enden gegen Verschmutzungen sichern,
-Anschlüsse an vorh. Schächte und Leitungen.
Vorbemerkungen Erdarbeiten, Ent-/ Versorgungsleitungen
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Ausführung erfolgt normgerecht und nach der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und den geltenden baupolizeilichen Vorschriften entsprechend.
Das Gerüst muss den Anforderungen der Folgegewerke
gerecht werden:
- Schutzgerüst für Maurer-/ Betonarbeiten
- Verblendmauerwerk
- Zimmermann-/ Holzbauarbeiten
- Dachbdichtungsarbeiten
- Klempnerarbeiten
- Schlosserarbeiten
- Fensterarbeiten
Die Anfertigung und Vorlage (auf Verlangen) der Gerüstplanung zur Abstimmung mit der Bauleitung für das Fassadengerüst, einschl. statischer Berechnung (prüffähig) sind in die EP,s einzukalkulieren.
Der Mehraufwand für den abschnittweisen Aufbau des Gerüstes ist einzukalkulieren.
Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten
Vorbemerkungen Ortbetonarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Herstellung der Betonbauteile, deren Abschlüsse und Ausklinkungen hat gemäß der statischen Berechnung und der Schal- und Bewehrungspläne zu erfolgen.
Tragende Bauteile sind gem. Vorgabe, jedoch mindestens in F30-Bauweise herstellen.
Die Betongüten sind durch Würfelproben in ausreichendem Umfang zu überwachen.
Beton der Überwachungsklassse 2 sind bei der Überwachungsstelle anzumelden.
Die Anmeldung, die Prüfzeugnisse und die Lieferscheine güteüberwachter Werke für Transportbeton sind der Bauleitung des AG unaufgefordert zu übergeben.
Erforderliche Abnahmen sind durch den Prüfstatiker verbindlich zu veranlassen.
Balken, Stürze und Stützen werden mit lichtem Maß abgerechnet.
Sofern keine gesonderten Positionen/ Angaben ausgeschrieben, sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Die Abfallbeseiting hat täglich, zum Feierabend bzw. nach
Absprache mit der Bauleitung zu erfolgen
-Die Betonoberflächen sind schalungsrau herzustellen wobei
Grate und Nester nach Ausschalen zu beseitigen sind.
-Die Kanten der Betonbauteile sind zu fasen.
-Bauteile in waagerechter und senkrechter Richtung sind mit
größter Genauigkeit zu errichten. Mehrstärken gehen zu Lasten des AN.
-Schalung, Betonzusätze, sowie Sicherungsmassnahmen im
Bauzustand
Bewehrung wird in sep. Position abgerechnet.
Vorbemerkungen Ortbetonarbeiten
Vorbemerkungen Mauerwerksarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Tragende Bauteile sind gem. Vorgabe, jedoch mindestens in F30-Bauweise herstellen.
Die EPs beeinhalten das Anlegen von Fenstern und Türen laut Plan; Herstellung von Schlitzen, Durchbrüchen und Aussparungen nach Angabe und das Schließen nach Aufforderung. Das Mauerwerk ist vollfugig mit Fugenglattstrich
herzustellen und mit den Stahlbetonstützen (Mauerwerksanker)
zu verbinden.
Es sind nur Steine zu verwenden, die mind. 6 Wochen gelagert sind, um nachträgliche Schwundrisse in den Fugen zu vermeiden. Evtl. Schwundrisse sind im Rahmen der Gewährleistung sofort zu beseitigen.
Dehnfugen sind nach Erfordernis auszubilden und mit einzukalkulieren, incl. aller umlaufenden Anschlüsse.
Es können auch größere Formate verwendet werden, es kann auch geklebt werden (Fugen sind komplett zuverschliessen).
Stürze werden nur mit lichtem Maß abgerechnet.
Vorbemerkungen Mauerwerksarbeiten
Vorbemerkungen Wärmedämmarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Grundsätzlich ist nicht brennbare Wärmedämmbaustoffe zu verwenden. Abweichende Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung des AG.
Sofern keine gesonderten Positionen/ Angaben ausgeschrieben, sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Anarbeiten an Öffnungen, Anschlüssen, etc.
-Befestigung der Wärmedämmugn am Untergund
-Untergrundvorbereitung soweit erforderlich
Vorbemerkungen Wärmedämmarbeiten
Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Gem. Bodengutachten erfolgt die Einstufung der Wassereinwirkklasse nach DIN 18533 für die
Bodenplatte und erdberührte Bauteile - Klasse W1.1 E.
Vorbemerkungen Abdichtungsarbeiten
Vorbemerkungen Stahlbauarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Anfertigung und Vorlage (auf Verlangen) der Werkplanung, prüffähigen Statik zur Abstimmung/ Freigabe mit/ durch die Bauleitung für nachbeschriebene Positionen sind in die EP,s einzukalkulieren.
Stahlbauarbeiten sind incl. Befestigungsmaterial, Bohrungen, Schweissverbindungen, Sicherungsmassnahmen im Bauzustand, Oberfläche feuerverzinkt zu kalkulieren!
Vorbemerkungen Stahlbauarbeiten
Vorbemerkungen Innenputzarbeiten Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist durch Nachfolgegewerk als aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen und Decken vorgesehen: direkte Farbbeschichtung.
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt werden.
Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung mit dem Holzwerk haben.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Bauteilen
haben, wenn Maßnahmen zum Schallschutz vorgesehen sind.
Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben,
sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und
sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen
und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei
entfernen lassen.
-Putzarmierung über Rohbau Materialwechsel im Untergrund/
Installationsschlitzen, als Flächenüberspannung ist in die EP,s
der Positionen einzukalkulieren.
-Untergrund Grundierung auf Beton, Kalksandstein-/
Porenbetonsteinwand
-das Schliessen von Wandschlitzen aus der
Haustechnikinstallation im üblichen Umfang
-Verstrich-, Einputz- und Nachbesserungsarbeiten
sowie die Putzunterhaltung während der Bauzeit,
evtl. nachträgliche Einputzarbeiten
Vorbemerkungen Innenputzarbeiten
Vorbemerkungen Verblendsteinmauerwerk Grundsätzlich sind die Vorbemerkungen Allgemein am Anfang der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Im weiteren sind folgende Punkte zu berücksichten:
Um nachträgliche Schwundrisse in den Fugen zu vermeiden, sind nur Steine zu verwenden die mind. 6 Wochen gelagert wurden. Schwundrisse sind im Rahmen der Gewährleistung sofort zu beseitigen.
Die Anfertigung und Vorlage (auf Verlangen) einer prüffähigen Verblendstatik mit statischen Nachweisen der Stürze und Dehnfugenkonzept, sowie prüffähige Statik und Werkplanung, einschl. Auslegung der Befestigung, etc. für die Sturz-Fertigteile mit Verblendbekleidung zur Abstimmung/ Freigabe mit/ durch die Bauleitung für nachbeschriebene Positionen sind in die EP,s einzukalkulieren.
In der Fläche zu Position "Verblendmauerwerk" sind Stürze, Unterbrechungen durch die Sichtbetonlisenen übermessen.
Stürze werden mit lichtem Maß abgerechnet und sind als Zulage ausgeschrieben.
Sofern keine gesonderten Positionen/ Angaben ausgeschrieben, sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-das Anlegen von Fenstern und Türen laut Plan
-das Mauerwerk ist vollfugig herstellen
Vorbemerkungen Verblendsteinmauerwerk
Vorbemerkungen Außenputzarbeiten Grundsätzlich sind die aufgeführten Positionen als Komplettleistung zu kalkulieren.
Das herzustellende Beschichtungssystem ist durchgängig mit den, vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponen- ten auszuführen.
Zur Gewährleistung der Verträglichkeit der einzelnen Stoffe müssen alle verwendeten Stoffe von einem Hersteller stammen.
Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten.
Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Bauteilen
haben und mit Fuge oder Kellenschnitt auszuführen.
Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben,
sind die Kosten für folgende Punkte in die EP,s ein zu kalkulieren:
-Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
- Die Abfallbeseiting hat täglich, zum Feierabend bzw.
nach Absprache mit der Bauleitung zu erfolgen
-Verstrich-, Einputz- und Nachbesserungsarbeiten
sowie die Putzunterhaltung während der Bauzeit,
evtl. nachträgliche Einputzarbeiten
-Material -Mehrstärken zum Ausgleich von flächigen Unebenheiten in Teilbereichen sind einzukalkulieren
-Gerüste werden bauseits als Fassadengerüst gestellt.
-Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür not wendigen Arbeiten. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dergleichen, soweit erforderlich, an- und abtransportieren, aufbauen und einrichten.
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen räumen. Benutzte Flächen und Wege ent- sprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß
herrichten. Verunreinigungen beseitigen.
Zusätzliche Gerüste für die Ausführung der ausgeschriebenen Leitungen sind in Abstimmung an die Positionen seitens des AN für die Erfüllung seiner Leistungen zu stellen
-Witterungsschutz / Regenschutz zur Sicherung der Leistung
über die Zeit der Ausfürhung, einschl. Rückbau und Entsorgung
-Verschlussstopfen aus imprägniertem Weichschaumstoff zum Abdichten von Gerüstankerlöchern in Fassadendämmsystemen liefern und montieren. Deckbeschichtung gemäß Systemaufbau liefern, aufziehen, strukturieren und streichen (Gerüstankerverschluss).
-Fremdüberwachung, Systemaufbau, Schichtstärken, Leistungsausführung durch den Systemhersteller.
Vorbemerkungen Außenputzarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 ALDI-Markt
02
ALDI-Markt
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Erdungsanlage
02.02
Erdungsanlage
02.03 Gerüstbauarbeiten
02.03
Gerüstbauarbeiten
02.04 Ortbetonarbeiten
02.04
Ortbetonarbeiten
02.05 Mauerwerksarbeiten
02.05
Mauerwerksarbeiten
02.06 Wärmedämmung
02.06
Wärmedämmung
02.07 Abdichtungsarbeiten
02.07
Abdichtungsarbeiten
02.08 Stahlbauarbeiten
02.08
Stahlbauarbeiten
02.09 Innenputzarbeiten
02.09
Innenputzarbeiten
02.10 Klinkerfassade
02.10
Klinkerfassade
03 Kernbohrungen und Stunden
03
Kernbohrungen und Stunden
03.01 Kernbohrungen
03.01
Kernbohrungen
03.02 Stundenlohnarbeiten
03.02
Stundenlohnarbeiten