Sanitär und Kleinraumlüfter
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
01 Sanitär und Kleinraumüftung
01
Sanitär und Kleinraumüftung
Die Hinweise sind als Leistung in die nachfolgenden Positionen einzupreisen und beinhalten die komplette Lieferung sowie Montage, mit Ausnahme der bauseitigen Lieferung. Alle wasserführenden Leitungen sind von oben zu verlegen. Die Hauptwasserzuleitung im Hausanschlussraum ist mit einem Rückspülfilter auszustatten. Wasserverteilung Rohrleitungen in Lagerbereichen sind unterhalb des Trapezbleches, in einer Höhe von mindestens 4,20 m ab OKFF zu verlegen, um die Ausstattung des Lagers mit Regalen zu ermöglichen. Eine Montage von Rohrleitungen im Verkaufsbereich hat oberhalb von 3,60 m ab OKFF zu erfolgen. Die Verlegung von Rohrleitungen auf Wänden ist möglichst zu vermeiden. Befindet sich der offizielle Wasserzähler außerhalb des Gebäudes, dann ist zur Erfassung des gesamten Frischwasserverbrauches ein ungeeichter Wasserzähler als Zwischenzähler im Hausanschlussraum mit SO Ausgang vorzusehen. Warmwasserversorgung Für die Warmwasserversorgung im Putzmittelraum sowie für die von der Mieterin zu benennenden Zapfstellen im Sozialbereich (Toiletten, Pausenraum) ist ein thermisch regulierbares Druckspeichergerät mit Kanalanschluss, 20 l Inhalt, 2 kW Anschlusswert, im Hausanschlussraum, Position nach Angabe der Mieterin, zu montieren. Die Warmwasserversorgung im Backwarenraum erfolgt über einen Durchlauferhitzer, 13,5 kW Anschlusswert, Position nach Angabe der Mieterin.
Die Hinweise sind als Leistung in die nachfolgenden
01.__. 1 Fachplanung mit Berechnung Nach Auftragsvergabe, aber vor Beginn aller Arbeiten, ist für die nachfolgende Beschreibung und Positionen eine Konzeptplanung mit Bemessung zu erstellen und dem AG zu überlassen. Die Planung hat auch die benötigten elektronischen Angabe zu enthalten. Nach Fertigstellung sind vollständige Revisionsunterlagen und Wartungsverträge für die relevanten Bauteile vorzulegen.
01.__. 1
Fachplanung mit Berechnung
1,00
psch
01.__. 2 Bauwasser beantragen, herstellen und vorhalten Bauwasser beim Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co.KG beantragen und einschließlich Standrohr und Messvorrichtung aufstellen, vorhalten, warten und für die gesamte Bauzeit allen Gewerken zur Verfügung stellen und nach Rücksprache mit der Bauleitung zurückbauen. Rechnungsempfänger der Verbräuche ist der Bauherr. Grundstandzeit: 28 Wochen
01.__. 2
Bauwasser beantragen, herstellen und vorhalten
1,00
psch
01.__. 3 Verlängerungswoche Bauwasser
01.__. 3
Verlängerungswoche Bauwasser
E
1,00
StWo
01.__. 4 Frischwasseranschluss Sanitärcontainer bauseits gestellten Sanitärcontainer für Damen und Herren mit mindestens 3 WCs, 2 Urinale und 4 Waschbecken an das Bauwasser einschließlich ca. 20 m gedämmter Zuleitung aus PE-Rohrleitung DN 40, aller Verbindungen, Schellen, Isolierungen als Komplettleistung anschließen, vorhalten und nach Rücksprache mit der Bauleitung zurückbauen.
01.__. 4
Frischwasseranschluss Sanitärcontainer
1,00
St
01.__. 5 Hausanschluss Trinkwasser beantragen
01.__. 5
Hausanschluss Trinkwasser beantragen
1,00
psch
01.__. 6 Bodenablauf Windfang / Eingangsbereich Das Mattenbett gem. Punkt 4.1.1.2 erhält einen mittig angeordneten Bodenablauf mit Anschluss an einen Versickerungskörper, zur Vermeidung von Kanalgerüchen. In keinem Fall ist der Bodeneinlauf an die Kanalisation anzuschließen.
01.__. 6
Bodenablauf Windfang / Eingangsbereich
1,00
psch
01.__. 7 Grundleitungsanschlüsse Backwarenraum Die Herstellung eines Abwasseranschlusses je Backofen (2 Stück) und für die weiteren sanitären Einrichtungen des Backwarenraumes gemäß Anlage DE.5.05 zur Baubeschreibung ist vorzusehen.
01.__. 7
Grundleitungsanschlüsse Backwarenraum
1,00
psch
01.__. 8 Grundleitungsanschluss Putzmittel Nach Angabe der Mieterin, gem. Punkt 5.3.12.4 ist im Putzmittelraum ein Sinkkasten mit Bodeneinlauf vorzusehen. Darüber hinaus ist für die Vakuumstechnik ein weiterer Grundleitungsanschluss DN 100 gem. Anlage DE.3.01 als HT-Rohr vorzusehen, der bis auf 0,30m ab OKFF zu führen ist.
01.__. 8
Grundleitungsanschluss Putzmittel
1,00
psch
01.__. 9 Grundleitungsanschluss HAR Für die Installation eines Rückspülfilters ist im Hausanschlussraum ein Grundleitungsanschluss im Wandbereich nach Angabe der Mieterin vorzusehen. An diesen Grundleitungsanschluss ist auch die Entwässerungsleitung des Druckspeichergerätes anzuschließen.
01.__. 9
Grundleitungsanschluss HAR
1,00
psch
01.__. 10 Rückspülfilter Galileo RSF 1" Cillit mit Anschlussmodul liefern und einschließlich aller Anschlüsse fix und fertig montieren.
01.__. 10
Rückspülfilter
1,00
St
01.__. 11 Zähler im HAR Wasserzähler für Trinkwasser liefern und im Hausanschlussraum montieren.
01.__. 11
Zähler im HAR
1,00
St
01.__. 12 Tauwasserabfluß NK/TK-Zellen Lager Tauwasserleitungen sind jeweils aus dem Inneren der Kühlzellen zum vorhandenen HT-Rohr Grundleitungsanschluss DN 100 zu führen und dort mit Geruchsverschlüssen und Trichtereinläufen zu versehen. Die Tauwasserleitung der TK-Zelle ist in Edelstahl DN28 auszuführen, auf der Seitenwand der TK-Zelle zu montieren und mit einem Geruchsverschluss zu versehen. Die Tauwasserleitung ist in einer Höhe von 1,90 m ab OKFF mittig, 300 mm in die Kühlzelle hinein ragend, zu installieren.
01.__. 12
Tauwasserabfluß NK/TK-Zellen Lager
1,00
psch
01.__. 13 Tauwasserabfluß Lüftung Nach Angabe des Lieferanten der Lüftungstechnik ist von der Lüftungsanlage eine Tauwasserleitung zum vorhandenen HT-Rohr Grundleitungsanschluss zu führen und dort mit Geruchsverschlüssen und Trichtereinläufen zu versehen
01.__. 13
Tauwasserabfluß Lüftung
1,00
psch
01.__. 14 Backwarenraum Im Backwarenraum ist ein Kaltwasser-Anschluss (3/4") pro Backautomat (2 Stück) mit Eckventil für den Anschluss von einem Backautomaten vorzusehen. Diese sind gemäß Anlage DE.5.05 hinter dem Ofen in 0,60 m Höhe ab OKFF anzubringen. Ein weiterer Kaltwasseranschluss mit Eckventil (2 Anschlüsse) ist für die Spülenkombination und einen Geschirrspüler vorzusehen.Hier kommt eine sensorgesteuerte Armatur zum Einsatz. Die Warmwasserversorgung im Backwarenraum erfolgt über einen Durchlauferhitzer, 13,5 kW Anschlusswert, die Position ist nach Angabe der Mieterin zu montieren.
01.__. 14
Backwarenraum
1,00
psch
01.__. 15 Putzmittelbereich Installation einer Warm- und Kaltwasserentnahmestelle mit Mischbatterie, emailliertes Stahlbecken mit Eimerrost, Ablage in einer Breite von mindestens 60 cm, Papierhandtuchspender und Sammelkorb, einem davor liegenden verfliesten Sinkkasten mit überfahrbarem Rost, Tiefe 20 cm, 60 x 40 cm, (Maschenweite 30/10 mm) für Punktlast 1,3 t mit Geruchsverschluss, Schlammeimer und Reinigungsöffnung, sowie leichtem Gefälle (Querschnitt der Abflussleitung mindestens 100 mm). Alternativ kann eine Edelstahl Bodenwanne mit o.g. Volumen eingesetzt werden. Zusätzlich ist ein Kaltwasser-Zapfhahn mit Gewinde für Schlauchanschluss, Schnellanschluss (Gardena oder gleichwertig) sowie 2,0 m Gewebeschlauch mit Schlauchwandhalter vorzusehen. Lage nach Angabe der Mieterin.
01.__. 15
Putzmittelbereich
1,00
psch
01.__. 16 Küchenblock im Pausenraum Anschlüsse an bauseitig gelieferten Einbau-Küchenblock (u. a. mit Edelstahl-Spüle, inkl. Mischbatterie, Kühlschrank, und Beistellschrank) nach Angaben der Mieterin montieren. Die Warmwasserversorgung erfolgt über Druckspeichergerät der Vorposition.
01.__. 16
Küchenblock im Pausenraum
1,00
psch
Porzellan-Tiefspülklosettbecken glasiert mit wassersparendem Unterputz Spülkasten gem. DIN 19542. Vollplastik-Klosettsitz mit Deckel, Toilettenbürste, Papierrollenhalter inkl. Papierrolle (messingverchromt) und Kleiderhaken. Des Weiteren sind Spiegel, Fripa-Papier-Handtuchspender oder gleichwertig, Hygienemülleimer und ein Sammelkorb sowie eine Kalt- und Warmwasserzapfstelle nach Angabe der Mieterin zu installieren. Die Ausstattung des Damen-WCs ist zudem gemäß DIN 18040-1  behindertengerecht auszuführen. Rechts und links neben dem Klosettbecken sind mindestens 90 cm breite und mindestens 70 cm tiefe und vor dem Klosettbecken mindestens 150 cm breite und mindestens 150 cm tiefe Bewegungsflächen vorzusehen. Die Sitzhöhe (einschließlich Sitz) soll 48 cm betragen. 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss sich der Benutzer anlehnen können. Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein. Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm betragen. Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon ist  vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens 150 cm tiefe und mindestens 150 cm breite Bewegungsfläche anzuordnen. An der Außenwand, oberhalb des Stahlbetonsockels, ist nach Angabe der  Mieterin, ein klappbarer Wickeltisch, mindestens 80 cm breit und 50 cm tief, in einer Höhe von 85 cm ab OKFF zu installieren.
Porzellan-Tiefspülklosettbecken glasiert mit
01.__. 17 Toilettenanlage Wie vor beschriebene Toilettenanlage, bestehend aus 1 Stück Herren WC mit WC, Waschtisch, Urinal, Accessoires 1 Stück Damen WC mit WC, Waschtisch, Accessoires.
01.__. 17
Toilettenanlage
1,00
psch
01.__. 18 Aussenzapfstelle am Aufstellort der Kälteanlage frostsicherer Kaltwasser Auslaufhahn 3/4" mit Steckschlüssel und Gewinde für einen Schlauchanschluss
01.__. 18
Aussenzapfstelle am Aufstellort der Kälteanlage
E
1,00
psch
01.__. 19 Abluft WC H, WC D Ablüfter des Typs Maico ECA 100 ipro oder gleichwertig, als Flachdachdurchführung einschließlich Deflektorhaube DN 100 zum bauseitigen Einbau für vier- bis achtfachen Luftwechsel je Stunde liefern und Verrohrung einschließlich Wickelfalzrohr, Formteile, Befestigung, Schalldämpfer, Tellerventile, Montagezubehör, (Nachströmung/Überströmung mittels Türunterschnitt) Schaltung über einen Taster im Kabelkanal, mit Nachströmöffnung und Gitterabdeckung herstellen. Die Lüftung hat der jeweils gültigen Bauordnung/ Arbeitsstättenrichtlinie zu entsprechen, die Steuerung erfolgt über Nachlaufrelais in Verbindung mit der Raumbeleuchtung.
01.__. 19
Abluft WC H, WC D
2,00
St
01.__. 20 Abluft Grundleitungen wie in Vorpositionen beschrieben, jedoch als Strangentlüftung der Grundleitungen herstellen
01.__. 20
Abluft Grundleitungen
2,00
St
01.__. 21 Abluft Aktenraum DN 150 Ablüfter des Typs Maico ECA 150 ipro oder gleichwertig als Flachdachdurchführung einschließlich Deflektorhaube DN 150 zum bauseitigen Einbau liefern und Verrohrung einschließlich Wickelfalzrohr, Formteile, Befestigung, Schalldämpfer, Tellerventile, Montagezubehör, (Nachströmung/Überströmung mittels Türunterschnitt) Schaltung über einen Taster im Kabelkanal, mit Nachströmöffnung und Gitterabdeckung herstellen.
01.__. 21
Abluft Aktenraum DN 150
1,00
St
01.__. 22 Abluft BWR und Leergutlager DN 250 Ablüfter des Typs Maico-Lüfter EZR 25/4 D oder gleichwertig, als Flachdachdurchführung einschließlich Deflektorhaube DN 250 zum bauseitigen Einbau liefern und Verrohrung einschließlich Wickelfalzrohr, Formteile, Befestigung, Schalldämpfer, Tellerventile, Montagezubehör, (Nachströmung/Überströmung mittels Türunterschnitt) Schaltung über einen Taster im Kabelkanal, mit Nachströmöffnung und Gitterabdeckung herstellen.
01.__. 22
Abluft BWR und Leergutlager DN 250
2,00
St
01.__. 23 Kehrnbohrungen 150 mm Kernbohrungen in Holzrahmenbauwände bis 150 mm
01.__. 23
Kehrnbohrungen 150 mm
E
1,00
St
01.__. 24 Kehrnbohrungen 250 mm Kernbohrungen in Holzrahmenbauwände bis 250 mm
01.__. 24
Kehrnbohrungen 250 mm
E
1,00
St
01.__. 25 Insgemeinkosten Insgemeinkosten für Schlitz- und Stemmarbeiten für UP-Installation Schmutzwasserleitungen ab OK RFB bis an die bauseitigen Dunstabzugsstränge Kalt- und Warmwasserleitungen aus Mehrschichtverbundrohr einschl. Isolierung, Verlegung Hausanschluss Wasser im HAR mit Filter und Absperrorgane, Bodenabläufe Verkauf und Nebenräume Fabr.: Kessel DN 50, Putzmittelablauf Kessel System 100 mit KST Schlammfang, An-, Abfahrten, Werkzeug- und Materialtransport, Auslösung Monteure etc..
01.__. 25
Insgemeinkosten
1,00
psch
01.__. 26 Baubeheizung als mobile Heizzentrale im Kofferanhänger in robuste und kompakter Bauweise für den Außenbereich mit 150 kW Heizleistung zur temporäre Wärmeversorgung während der Bauphase, einschließlich flexiblem Anschluss-Schlauch, Sicherungstechnische Einrichtungen, aller Verbindungen und Schellen frostschutzsicher und voll funktionsfähig liefern, montieren in Betrieb nehmen, vorhalten und nach der Grundstandzeit abbauen und abfahren. z.B.: ENERENT ERHMO150M
01.__. 26
Baubeheizung
10,00
Wo
01.__. 27 Verlängerungswoche Baubeheizung
01.__. 27
Verlängerungswoche Baubeheizung
1,00
Wo
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
02.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40,00
h