Holzbau
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit - erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen - Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Beleuchtung und Sicherung - Material-Vorhaltekosten - das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt, Verunreinigungen, etc. - Verkehrssicherungseinrichtung einschließlich Leistung zur Verkehrssicherung - Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Berufsgenossenschaften, Behörden, Amtsstellen und Körperschaften einschliesslich der damit zusammenhängenden Kosten und Gebühren, sind zu beachten. bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Montage bauseits gelieferter Elemente
02
Montage bauseits gelieferter Elemente
02.__. 1 Montage bauseits von Firma DERIX gelieferter Elemente bauseits gelieferte Elemente der Holzliste und Stahlliste nach Statik und Werkplanung des Herstellers montieren.
02.__. 1
Montage bauseits von Firma DERIX gelieferter Elemente
1,00
psch
02.__. 2 Verguss Kragstütze Achse B nach Zulassung Z-9.1-136 "Stützen aus Brettschichtholz zur Einspannung durch Verguss in Stahlbetonfundamente" mit Zementausgleichsschicht oder Stahlblech (t >= 2 mm) unter der Stütze und Verguß des Zwischenraums von Köcher des Stahlbetonfundamentes zum Stützenfuß der Kragstütze mit Vergussbeton bzw. Vergussmörtel der Frühfestigkeitsklasse A.
02.__. 2
Verguss Kragstütze Achse B
10,00
St
03 Außenwände
03
Außenwände
03.__. 1 Technische Bearbeitung Erstellung einer Statik und Werkplanung mit Verlegeplänen und Detailplänen für nachfolgende Fertigteile nach den technischen und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln, einschließlich Vorlage in prüfbarer Ausführung in Papierform und per EDV. Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die Pläne des Architeketen zur Verfügung gestellt.
03.__. 1
Technische Bearbeitung
1,00
psch
03.__. 2 Holzrahmenelemente Außen als Fertigteile als vertikal gespannte, selbsttragende Konstruktion in güteüberwachter Holzrahmenbauweise, bestehend aus: Holzständerwerk nach Statik Position 110 mit b/h = 60/160 mm, innenseitiger Beplankung aus OSB/3-Platte d = 22 mm mit nicht sichtbarer, dampfdichter Stoßverklebung, werkseitiger Zellulose-Einblasdämmung d = 160 mm WLG 040 mit min. 8% Boranteil zwischen den Pfosten, außenseitiger Beplankung aus Weichfaserdämmplatte d = 15 mm mit WLG 045 und Unterspannbahn aus einer diffusionsoffene Kunststoffbahn aus Polyestervlies mit Spezialbeschichtung, UV-beständig in schwarz. Die Pfostenabstände der Innenschale sind so zu wählen und außenseitig kenntlich zu machen, dass die vertikale Unterkonstruktion der Außenschale, jeweils auf einem Pfosten der Innenschale befestigt werden kann. Holzrahmenelemente als Fertigteil liefern und und nach Statik montieren.
03.__. 2
Holzrahmenelemente Außen als Fertigteile
800,00
03.__. 3 Holzrahmenelement Vordach über Eingang wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit Holzständerwerk mit b/h = 60/260 mm liefern und im Vordachbereich oberhalb des Eingangs am Parallelbinder in Achse B/C 1 - C 2/3 montieren.
03.__. 3
Holzrahmenelement Vordach über Eingang
20,00
03.__. 4 Zulage Holzrahmenelemente Holzrahmenelemente als hängendes Element, direkt am Parallelbinder in Achse 1 und 9 montieren.
03.__. 4
Zulage Holzrahmenelemente
62,00
03.__. 5 Zulage Holzbalken oberhalb Fenster und Attikabereich nach Statik Position 111 in NH C24, NKL1 mit b/h = 16/24 cm innerhalb der Holzrahmenelmente in Achse A oberhalb der Fenster und an der Attika einbauen. Unterkante UK = +3,50 m Oberkante  OK = +3,74 m Unterkante UK = +4,60 m Oberkante  OK = +4,84 m
03.__. 5
Zulage Holzbalken oberhalb Fenster und Attikabereich
100,00
m
03.__. 6 Zulage Holzbalken Fensterbrüstung nach Statik Position 112 in NH C24, NKL1 mit b/h = 16/18 cm innerhalb der Holzrahmenelmente in Achse A unterhalb der Fenster einbauen. Unterkante UK = +2,07 m Oberkante  OK = +2,25 m
03.__. 6
Zulage Holzbalken Fensterbrüstung
50,00
m
03.__. 7 Zulage Holzbalken Wandkopf nach Statik Position 113 in NH C24, NKL1 mit b/h = 16/34 cm innerhalb der Holzrahmenelmente in Achse C und Achse 3 einbauen. Unterkante UK = +5,44 m Oberkante  OK = +5,78 m
03.__. 7
Zulage Holzbalken Wandkopf
50,00
m
03.__. 8 Zulage Holzrahmenelemente F30 wie in Vorposition beschrieben, jedoch mit Dämmstoffe aus Mineralwolle, nichtbrennbar, Schmelzpunkt = 1 000 °C auf einer Breite von 1,20 m im Bereich der beiden Anschlüsse der inneren F30 Holzrahmenelemente in Achse C und 10 herstellen.
03.__. 8
Zulage Holzrahmenelemente F30
14,00
03.__. 9 Luftdichter Anschluss am Fusspunkt der Holzrahmenbauwände zum Auflager und zum Trapezblech herstellen.
03.__. 9
Luftdichter Anschluss
320,00
m
03.__. 10 Witterungsschutz Außenwände für die erstellten Außenwänd als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Sturm, Regen aus geeigneter Plane als Abdeckung von oben, einschließlich Befestigung liefern, während der Montage bis zur Dichtigkeit des Daches vorhalten, demontieren und abfahren.
03.__. 10
Witterungsschutz Außenwände
160,00
m
04 Innenwände
04
Innenwände
04.__. 1 Technische Bearbeitung Erstellung einer Statik und Werkplanung mit Verlegeplänen und Detailplänen für nachfolgende Fertigteile nach den technischen und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln, einschließlich Vorlage in prüfbarer Ausführung in Papierform und per EDV. Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die Pläne des Architeketen zur Verfügung gestellt.
04.__. 1
Technische Bearbeitung
1,00
psch
04.__. 2 Abdichtungsbahn Sohlplatte Selbstklebende Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung gegen Bodenfeuchtigkeit der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W 1.2-E liefern und auf der Stahlbetonsohlplatte unterhalb der Trennwand als 1 Meter breiten Streifen einschließlich Anarbeitung an die 6 Stützen aufbringen. Fabrikat: Knauf Katja Sprint oder gleichwertig
04.__. 2
Abdichtungsbahn Sohlplatte
70,00
m
04.__. 3 F30 Holzrahmenelement Innen als feuerhemmende Trennwand in F30 als raumabschließende, vertikal gespannte und selbsttragende Konstruktion in Holzrahmenbauweise mit einer Gesamtstärke von 16,4 cm bestehend aus: Holzständerwerk mit b/h = 60/120 mm, beidseitiger Beplankung aus OSB/3-Platte d = 22 mm = 600 kg/m3 und Füllung der Zwischenräume mit Mineralwolle A1, nicht brennbar, Schmelzpunkt = 1 000 °C. Holzrahmenelemente als Fertigteil liefern, unten auf der Stahlbetonsohle montieren.
04.__. 3
F30 Holzrahmenelement Innen
225,00
04.__. 4 Holzrahmenelement Innen wie in Vorposition beschrieben, jedoch ohne F30 Qualität
04.__. 4
Holzrahmenelement Innen
125,00
04.__. 5 Zulage Wandverstärkungen F30 Tore Öffnung im Holzrahmenelement aus drei vertikalem Kanthölzern mit b/h/l = 12/18/259 cm und einem horizontalem Kantholz mit b/h/l = 12/30/469 cm liefern und als Verstärkung zur Aufnahme der T30 Tore in Achse B und 5-6 montieren.
04.__. 5
Zulage Wandverstärkungen F30 Tore
2,00
St
04.__. 7 Zulage Rammschutz Holzrahmenelemente der Vorpositionen mit Kantholz b/h = 120/240 mm auf dem Fliesenboden ausführen.
04.__. 7
Zulage Rammschutz
80,00
m
04.__. 8 Fugenverschluss Binder F30 Fuge zwischen Holzrahmenelement und Binder Achse 3-12 mit Mineralwolle A1, nicht brennbar, Schmelzpunkt = 1 000 °C ausstopfen und mit Brandschutzfugenband verschließen.
04.__. 8
Fugenverschluss Binder F30
4,00
St
04.__. 9 Aussparung Binder mit b/h = 22 cm/ 52 cm am Wandkopf der Holzrahmenelement für Binder mit mit b/h = 20 cm/ 50 herstellen. Der Binder darf nicht in der Aussparung Aufliegen.
04.__. 9
Aussparung Binder
7,00
St
04.__. 10 Aussparung Lüftung mit Ø 400 mm im Holzrahmenelement zur Querung der Lüftungsleitungen herstellen.
04.__. 10
Aussparung Lüftung
2,00
St
04.__. 11 Verstärkung Aussparung Lüftung Wanddurchbruch im Holzrahmenelement mit Verstärkungsplatten b/l/h 80/80/2,4 cm z.B. Kerto Q schließen.
04.__. 11
Verstärkung Aussparung Lüftung
4,00
St
04.__. 12 Holzwerkstoffplatte OSB/3 mit d = 22 mm = 600 kg/m3 am Kopf der F30 Trennwand unter dem Trapezblech als 1,20 m breiten Streifen liefern und montieren.
04.__. 12
Holzwerkstoffplatte OSB/3
45,00
m
04.__. 13 Sickenfüller unten in Längsrichtung Brandschutzsickenfüller für das Dachtrapezprofil Typ Fischer 200/375 Positivlage als trapezförmig zugeschnittener Vollsickenfüller aus nichtbrennbarer Steinwolle liefern und auf einer Breite von 1,2 Metern von Unten entlang der Branschutzwand längs zum Sickenverlauf montieren.
04.__. 13
Sickenfüller unten in Längsrichtung
30,00
m
04.__. 14 Sickenfüller unten in Querrichtung wie in Vorposition beschrieben, jedoch quer zum Sickenverlauf.
04.__. 14
Sickenfüller unten in Querrichtung
15,00
m
04.__. 15 Schließblech unten in Längsrichtung aus verzinkt beschichteten Stahlblech im Farbton der Trapezblechunterseite mit einer Stärke 1,0 mm passend zum Dachtrapezprofil  Typ Fischer 200/375 Positivlage liefern und montieren.
04.__. 15
Schließblech unten in Längsrichtung
35,00
m
04.__. 16 Schließblech unten in Querrichtung wie in Vorposition beschrieben, jedoch quer zum Sickenverlauf.
04.__. 16
Schließblech unten in Querrichtung
15,00
m
04.__. 17 Deckenanschluss gleitend für innere Holzrahmenelement aus verklebten OSB/3 Plattenstreifen mit Dichtungsband an dem Trapezblech montieren und Anschlussfugen dicht abspachteln.
04.__. 17
Deckenanschluss gleitend
80,00
m
04.__. 18 Witterungsschutz Innenwände für die erstellten Innenwände als Schutz gegen Witterungseinflüsse wie Sturm, Regen aus geeigneter Plane als Abdeckung von oben, einschließlich Befestigung liefern, während der Montage bis zur Dichtigkeit des Daches vorhalten, demontieren und abfahren.
04.__. 18
Witterungsschutz Innenwände
80,00
m
05 Verstärkungen
05
Verstärkungen
05.__. 1 Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 1 Öffnung der Anlieferung 1 mit Rohbaumaße b/h = 2,01 m/2,81 m aus 2 Holzstützen mit b/h = 20/20 cm und 5,00 m Länge und einem Querriegel mit b/h = 20/20 cm und 2,41 m Länge liefern und zur Verstärkung für das Sektionaltor auf dem Betonsockel und an den Holzrahmenelementen montieren.
05.__. 1
Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 1
1,00
St
05.__. 2 Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 2 Öffnung der Anlieferung 2 mit Rohbaumaße b/h = 2,01 m/2,81 m aus 2 Holzstützen mit b/h = 16/16 cm und 2,81 m Länge und einem Querriegel mit b/h = 16/16 cm und 3,07 m Länge zur Verstärkung für das Sektionaltor innerhalb Holzrahmenelementen montieren.
05.__. 2
Verstärkung Sektionaltor Anlieferung 2
1,00
St
05.__. 3 Verstärkung Dachaufstieg bestehend aus OSB-Platten mit einer Breite von 100 cm und einer Länge von 500 cm liefern und zur Aufnahme des Dachaufstiegs auf den Holzrahmenwänden der Außenwände montieren.
05.__. 3
Verstärkung Dachaufstieg
1,00
St
05.__. 4 Verstärkungen Werbeanlage mit 16/26 cm und einer Länge von 200 cm liefern und horizontal, einschließlich Aussparung der vertikalen Tragprofile und geeigneter Befestigung zur Aufnahme der späteren Befestigung der Werbeanlage innerhalb der Holzrahmenwände montieren.
05.__. 4
Verstärkungen Werbeanlage
1,00
St
05.__. 5 Verstärkung Gaskühler Haustechnik bestehend aus 2 Holzstützen mit 16/40 cm mit je einer Länge von 320 cm einschließlich geeigneter Befestigung zur Aufnahme der späteren Befestigung des Gaskühlers innerhalb der Holzrahmenwände in Achse A,/9-10 montieren.
05.__. 5
Verstärkung Gaskühler Haustechnik
1,00
St
05.__. 6 Verstärkungen Lüftungsgerät nach Statik Position 106 als Querabfangung von Gerätelasten bestehend aus Holzbalken NH C24, NKL1 mit b/h = 12/24 cm und L = 625 cm einschließlich passenden Balkenschuh liefern und zur Aufnahme des Lüftungsgerätes zwischen den Bindern montieren.
05.__. 6
Verstärkungen Lüftungsgerät
2,00
St
05.__. 7 Verstärkungen Rauchabführung nach Statik Position 106 als Querabfangung von Gerätelasten bestehend aus Holzbalken NH C24, NKL1 mit 2 x b/h = 12/24 cm und 625 cm Länge und 2 x b/h = 12/24 cm und 150 cm Länge einschließlich passenden Balkenschuh liefern und zur Aufnahme der Lichtkuppeln zwischen den Bindern montieren.
05.__. 7
Verstärkungen Rauchabführung
4,00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
06.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40,00
h