Bodenbelag- und Fliesenarbeiten
ALDI_Gifhorn_Adam-Riese-Str. 2
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn, Adam-Riese-Straße 2. Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert. Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte. Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen der Außenwände in Achse A und C zu der eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach wird aus einer Trapezblecheindeckung mit aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade, Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion. Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet. Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches wird über Versickerungsmulden auf dem Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das öffenliche System eingeleitet. Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der Adam-Riese-Straße. Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit ihren Unterlagen: Vermessung:    Erdmann Vermessungen Bodengutachten:    RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah + Partner Statik und Wärmeschutz::  Carolan-Pöhls Beratende Ingenieure PartGmbB Brandschutz:     geoallplan Entwässerung:    Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH Schallschutz:    GTA mbH Netzanschluss:     LSW Netz GmbH & Co. KG Entwässerung:    ASG Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn Frischwasser:    Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1 Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung. Die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind ebenfalls einzuhalten. 1.2 Der zu schließende Bauvertrag ist ein Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden beigefügten Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden Leistungsbeschreibung. 1.3 Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 1.4 Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der geforderten technischen Werte und Anforderungen. 1.5 Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien, Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung, Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und Betriebsstoffe. 1.6 Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren. 1.7 Bauseits verlegte Installationen sind gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. 1.8 Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen miteinzukalkulieren. 1.9 Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-, Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten und nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren. 1.10 Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste sind nach den örtlichen Bestimmungen und den Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen. 1.11 Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-, und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge zu leisten ist. 1.12 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren. Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung usw. berücksichtigt. 1.13 Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen. 1.14 Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks, den Ausführungsplänen, der Statik, der Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und Lärmschutzgutachten zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären. Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-, Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten sowie anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig (als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben, einschließlich aller erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis enthält die vollständige Bauleistung,d.h.: Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der Herstellung zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. 1.15 Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet, Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen, falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt. 1.16 Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend per Mail an die Bauleitung zu senden. 1.17 Überwachung 1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet auftretenden Baugrundverhältnissen ist das Architekturbüro umgehend zu informieren. 2. Der AN haftet in vollem Umfang für die Standfestigkeit seiner Konstruktion. 3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker, der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen seitens des ANs verantwortlich ist. 4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur Befähigung erbracht werden. 5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein Gütenachweis zu erbringen. 6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen Stellen rechtzeitig zu beantragen und die entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu übergeben. 1.18 Haftung 1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten. Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer, Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft frei von Verantwortung und Ansprüchen. 2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der Berufsgenossenschaft und in einer Haftpflichtversicherung sein, die mindestens die Vertragssumme deckt. 1.19 Baustelleneinrichtung 1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke, erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange wie erforderlich vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte Vorhaltung getroffen. 2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen und Abfälle sind laufend von den verursachenden Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie dürfen weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht nachgekommen werden, werden die Kosten für die Beseitigung den Unternehmen von der Gesamtrechnungssumme abgezogen. 3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden, trägt der AN alle eventuell hieraus entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten erforderlich wurden. 4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die einschlägig in Frage kommen, einzuhalten. 5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten. 6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus SigePlan und vom Koordinator sind zu berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich. 7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu behandeln, damit keine Störungen und Gefahren eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die Lagen zu erkundigen. 8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten. 1.20 Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten so rechtzeitig einzuholen, dass keine Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung liegen beim AN. 1.21 Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können. 1.22 Gerüste 1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen, erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze, gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten, einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen Vorschriften entsprechen und vom AN in vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden. 2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen. 3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, sie als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können. 1.23 Gewährleistung 1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird, sonst 2 Jahre 2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue Gewährleistungsfrist vom Tage der endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur Wiederholung erfolgloser oder unzureichender Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor Ablauf der Frist verlangt. 3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_ brutto werden für die Laufzeit der Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als Sicherheit einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden. 1.24 Abrechnung 1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnung. Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den Abrechnungszeichnungen  einzutragen soweit solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der Abrechnungszeichnungen müssen mit denen der Massenberechnung übereinstimmen. 2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft werden können, sind rechtzeitig durch den AN örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung gemeinsam mit dem Aufsteller hat. 3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistungen anerkannt 1.25 Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen Leistungen wird der Bauvertrag nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen. 1.26 Erklärung Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben. ....................................... Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift / Stempel
1.1
Plattensortierungen sind vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Die Prüfung und Säuberung der Untergründe (z.B. von Mörtelresten) ist Sache des AN. Bodenfliesen sind niveaugleich mit den anschließenden Bodenbelägen auszuführen, ein erforderlicher Höhenausgleich ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Der gesamte Fußboden (einschl. der notwendigen Dehnfugen) muss für das Überfahren mit Plattenhubwagen (Max. 40 N/mm² Bodenpressung) geeignet sein. Der Druckfestigkeitsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Bauseits angebrachte Meterrisse sind zu überprüfen. Dehnungsfugen sind eigenverantwortlich nach DIN anzulegen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Abschneiden überstehender Randstreifen an Estrichen o.ä. gehört zu den Nebenleistungen und ist entsprechend der Arbeitserfordernisse vorzunehmen. Das Anarbeiten und Zuschneiden an Bodenabläufen, Sinkkästen, Wannen für Reinigungsrohrschächte, Durchdringungen, sauberes Abstellen an Türen und Stützen, Einbauteile anderer Gewerke und Öffnungen sowie der Verschnitt sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Das gleiche gilt für das Herstellen von Löchern und Bohrungen in verarbeitetem Material. Die Art der Ausführung ist abhängig vom Einsatzbereich und dem Untergrund. Die Wahl des geeigneten Fliesenklebers obliegt dem AN, als Dünnbettmörtel ist vorzugsweise hydraulisch abbindender Fliesenkleber zu verwenden. Rohrleitungen, die durch Platten- oder Fliesenbeläge hindurch führen, sind vor Beginn der Arbeiten mit Folie o.ä. zu umwickeln. Bereits installierte Sanitär- und Heizungsobjekte sind ebenfalls vor Beginn der Arbeiten vor Beschädigung zu schützen (Nebenleistungen). Reinigung und Schützen vor Verunreinigung ist Nebenleistung. Das Einlegen von Dichtungsbändern im Anschlussbereich Wand/ Boden gehört zu den Nebenleistungen. Überlappungen sind sorgfältig auszuführen. Das eingeklebte Band ist mit frischer Dichtungsmasse zu überspachteln. GUV-Merkblätter: BGR 181 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr oder GUV 26.18 sind zu beachten. Fabrikate und Güteklasse sind auf Verlangen nachzuweisen. Dehnungsfugenplan und Fliesenverlegeplan ist vor Ausführung zur Freigabe durch den AG und Mieter vorzuegen.
Plattensortierungen sind vor Beginn der Arbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit - erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und Schutzvorrichtungen - Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsplätze einschließlich Beleuchtung und Sicherung - Material-Vorhaltekosten - das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt, Verunreinigungen, etc. bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
02 Bodenbelag
02
Bodenbelag
02.__. 1 Sohlplatte prüfen und reinigen Untergrund für das Aufbringen der Abdichtungsbahnen der Folgeposition prüfen, von spitzen Erhebungen, groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen, Putzreste, trocken reinigen und angefallenen Schmutz einschließlich Entsorgungsgebühren beseitigen.
02.__. 1
Sohlplatte prüfen und reinigen
1.440,00
02.__. 2 Abdichtungsbahn Sohlplatte Selbstklebende Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminiumeinlage und Glasvliesverstärkung gegen Bodenfeuchtigkeit der Wassereinwirkungsklasse W1.1-E und W 1.2-E einschließlich aller notwendiger Anschlussstreifen liefern, auf der Stahlbetonsohlplatte mit 10 cm Überlappung an Längs- und verlegen Kopfstoß verlegen und jegliche Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen sowie den Zellenabsenkungen mit Anschlussstreifen hergestellen. Die Position schließt das Aufbringen mittels Heißluftfön bei geringen Temperaturen ein. Fabrikat: Knauf Katja Sprint oder gleichwertig
02.__. 2
Abdichtungsbahn Sohlplatte
1.440,00
02.__. 3 Abdichtungsbahn hochführen vorbeschriebene Abdichtungsbahn an aufgehenden Bauteilen wie dem umlaufenden Stahlbetonsockel und den Holzstützen in Achse B ca. 7 cm hochführen.
02.__. 3
Abdichtungsbahn hochführen
160,00
m
02.__. 4 Zulage Anschluss bauseitige, hochgebundene Folienflansche der Mauerkragen auf der Sohlplatte aufbringen und druckwasserdicht mit der Abdichtungsbahn verbinden.
02.__. 4
Zulage Anschluss
9,00
St
02.__. 5 Bodenfliesen im Rüttelverfahren Bodenbelag als Ausführung im Rüttelverfahren auf Trennlage mit ca. 65 mm Mörtelbett und 15 mm Fliese liefern und mit einem gesamt Fussbodenaufbau von ca. 80 mm herstellen: Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme nach DIN EN 14411, Gruppe B la, 1. Sorte, (Fabrikat + Güteklasse sind nachzuweisen), im Format = 40 cm x 20 cm x 1,5 cm, in Farbe = grau, mit Grob- und Feinkorn, Kanten konisch, mit Rutschhemmung "R9", Verlegung im Halbverband waagerecht quer zur Kundenhauptlaufrichtung, Oberflächentoleranz von max 1/2 Wert DIN 18 202, Überstände max. 1 mm, Verfugung, niveaugleich, in Fliesenfarbe mit PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder gleichwertig, Belastbarkeit für Hubwagen mit 40 N/mm² Bodenpressung, Druckfestigkeitsnachweis von 25 N/mm² auf Verlangen, einschlielich Anarbeiten, Zuschnitte, sauberes Abstellen an Türen, leichtem Gefälle zum Sinkkasten, 10 mm Randstreifen sowie Feldeinteilungen auf bauseitiger Untergrund aus Bitumenabdichtung auf Stahlbentonsohle verlegen. Der Bodenbelag schliesst unterhalb der Schiebetüranlage durch eine feuerverzinkte Winkelschiene ab. Mind. 1 m² Ersatzfliesen sind zur Verfügung zu stellen. Hersteller: MARAZZI Typ: ALDI Günther 20 x 40 cm
02.__. 5
Bodenfliesen im Rüttelverfahren
1.440,00
02.__. 6 Zulage früheren Belastung nach 8 Tagen Zulage für den Einsatz eines Zusatzmittels im Mörtel zur Festigkeitssteigerung und zur früheren Belastung durch Fremdgewerke mit Hubsteigern nach 8 Tagen aus: Glass Vibroscreed Liquid (hoch schwundreduzierend, Verdichtung durch plastifzierende Eigenschaften) mit Glass Vibroscreed VZ
02.__. 6
Zulage früheren Belastung nach 8 Tagen
E
1.440,00
02.__. 7 Zulage früheren Belastung nach 12 Tagen wie in Vorposition beschrieben, jedoch zur füheren Belastung nach 12 Tagen
02.__. 7
Zulage früheren Belastung nach 12 Tagen
E
1.440,00
02.__. 8 Trennlage aus PE-Folie liefern und mit ausreichend Überlappung an den Stößen verlegen.
02.__. 8
Trennlage
E
1.440,00
02.__. 9 Zulage Mörtelbett für Mehrstärken je 1 cm.
02.__. 9
Zulage Mörtelbett
E
1,00
02.__. 10 Zulage Anarbeitung an TK-Zellen für nachträgliche Anarbeitung und Verschluß des ca. 50 cm breiten Streifens zwischen Bodenbelag und Kühlzellen.
02.__. 10
Zulage Anarbeitung an TK-Zellen
20,00
m
02.__. 11 Zulage Anarbeiten an NA-Türen für nachträgliche Anarbeitung im Bereich der Notausgangstüren.
02.__. 11
Zulage Anarbeiten an NA-Türen
E
4,00
St
02.__. 12 Ausgleichsschicht TK-Zellen mit ca. 20 mm Stärke aus Verbund- bzw. Fließestrich mit erhöhten Anforderungen an die Oberflächenebenheit als plane, tragfähige Aufstellfläche für die Tiefkühlzellen in abgesenkten Stahlbetonsohlenbereichen herstellen.
02.__. 12
Ausgleichsschicht TK-Zellen
22,00
02.__. 13 Sicherheitsmarkierung aus gelb/schwarzer Fliesen in der Rutschhemmungsklasse R9 liefern und diagonal geschnitten 1-reihig vor der NK-Kühlzelle, 2-reihig am Übergang von Verkaufslager zum Anlieferungslager und einreihig an der Anlieferung mit gleicher Fliesenstärke passend im Fliesenraster der übrigen Fliesen verlegen.
02.__. 13
Sicherheitsmarkierung
26,00
m
02.__. 14 Stahlankerplatten aus Edelstahl mit 300x300x25 mm liefern und im Schwellenbereich der Anlieferung verlegen. Fabrikat: Stelcom S3 oder gleichwertig
02.__. 14
Stahlankerplatten
2,75
m
02.__. 15 Sinkkasten für bauseitige Aussparung mit 60 x 40 cm bestehend aus: Wannenboden aus Rüttelboden-Fliesen im Gefälle zum bauseitigen Bodeneinlauf, feuerverzinkter Winkelrahmen mit ausreichend Mauerankern liefern und als Randabschluss zur Aufnahme des Gitterrostes einbetonieren und Gitterrostes mit 30 x 10 mm Maschenweite, mit Reinigungsgerät mit 1,3 to Punktlast überfahrbar herstellen.
02.__. 15
Sinkkasten
1,00
St
02.__. 16 Sauberlaufzone Typ Aldi-Nord 22/R mit 2,40 x 3,00 m in anthrazit liefern und in einem mit Fliesen ausgebildeten Mattenbett mit umlaufendem Edelstahlrahmen im Windfang montieren. OK Matte = OK umgebender Fliesenboden. Der Edelstahlrahmen beginnt 200 mm vor Führungsschiene der Eingangsanlage. Das Mattenbett erhält einen mittig angeordneten Bodenlauf (bauseits) mit Anschluss an einen Versickerungskörper. Fabrikat: Arwei Bauzubehör GmbH oder Entrada Fußmatten oder EMCO GmbH & Co. KG Angebotenes Fabrikat:
02.__. 16
Sauberlaufzone
1,00
St
02.__. 17 Feldbegrenzungsfugen aus Kunststoff-Fertigprofile für Rüttelbeläge, im Farbton ähnlich RAL 7030  steingrau liefern und montieren. Fabrikat: Fa. Jach, Schlüter, Kertec oder gleichwertig
02.__. 17
Feldbegrenzungsfugen
180,00
m
02.__. 18 Edelstahldorne mit einem Durchmesser von mind. 10 mm zur Vermeidung elektrischer Aufladung je 100 m² Fliesenfläche mind. 5 cm tief in den Sohlenbereich einbringen und mind. 4 cm in den Estrichbereich hineinragen lassen.
02.__. 18
Edelstahldorne
20,00
St
02.__. 19 Zementschleierentfernung Rückstandsfreie Reinigung der Bodenfliesen vom Zementschleier mit PCI Zementschleierentferner oder gleichwertig nach Abschluss der Verlege- und Fugarbeiten am Bodenbelag. Die Reinigung ist durch das Fliesenverlegeunternehmen durchzuführen.
02.__. 19
Zementschleierentfernung
1.440,00
02.__. 20 Versiegelungen als dauerelastische Weichverfugung am Boden zu angrenzende Bauteile an Holzstützen, am Übergang von Stahlankerplatten zur Laibung der Zarge des Schnelllauftores Farbton passend zum Bodenbelag, 10/20 mm mittels PCI-Silcoferm S, Art.-Nr. 2906/0 oder gleichwertig einschließlich Säubern der Fugen, Primern der Flanken und Vorfüllung mit PE-Schaumstoffrundschnüren.
02.__. 20
Versiegelungen
1,00
psch
02.__. 21 Schutzabdeckung gegen spätere Verschmutzung und vorzeitige Austrocknung mittels 0,1 mm PE-Folie herstellen.
02.__. 21
Schutzabdeckung
E
1,00
03 Wandfliesen
03
Wandfliesen
03.__. 1 Untergrund prüfen und reinigen Untergrund für die Wandbelagsarbeiten auf Tragfähigkeit und Maßgenauigkeit prüfen und von groben Verschmutzungen wie Putzreste usw. reinigen.
03.__. 1
Untergrund prüfen und reinigen
84,00
03.__. 2 Wandfliesen 30 x 15 cm Stranggepresste keramische Fliesen und Platten Präzision, nach DIN EN 14411, Gruppe A IIa  Teil 1, 1. Sorte, mit Nennmaß = 30 cm x 15 cm in Fliesenfarbe greige, liefern und liegend im Halbverband im Dünnbett gemäß DIN 18 157 im Verlegematerial PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder gleichwertig, dem Fugenmaterial PCI-Durafug NT, Art.-Nr. 3525/2 oder gleichwertig mit Fugenfarbe silbergrau, einschließlich Herstellung von Löchern und aller Anarbeitungen auf bauseitigen Leichtbauwänden aus Gipskarton im Windfang bis 2,45 m über OKFF verlegen. Fabrikat: Röben Tonbaustoffe GmbH, Typ ALDI 30 x 15 cm
03.__. 2
Wandfliesen 30 x 15 cm
18,00
03.__. 3 Wandfliesen 60 x 30 cm wie in Vorposition beschrieben jedoch mit 60 x 30 cm in weiß liefern und in den WC-Räumen bis 2,10 m über OKFF, im PuMi bis 3,00 m über OKFF und als Fliesenspiegel im Pausenraum verlegen.
03.__. 3
Wandfliesen 60 x 30 cm
66,00
03.__. 4 Feuchtigkeitssperre Wände Dichtschlämme als Streichisolierung für die Eignung im Feuchtraum auf den Untergrund aufbringen, einschließlich Einarbeitung eines Dichtbandes in den Ecken.
03.__. 4
Feuchtigkeitssperre Wände
24,00
03.__. 5 Sockelfliese aus Fliese Typ ALDI grau geschnitten mit 40 cm x 10 cm x 1,5 cm im Dünnbett und im Fugenschnitt in den WC`s und im Hausanschlussraum herstellen.
03.__. 5
Sockelfliese
30,00
m
03.__. 6 Versiegelungen als dauerelastische Weichverfugung in Innenecken, am Boden zu Sockelfliese, auf Sockelfliese zu Wand und zu angrenzende Bauteile, Farbton passend zur Fliesenverfugung, 10/20 mm mittels PCI-Silcoferm S, Art.-Nr. 2906/0 oder gleichwertig einschließlich Säubern der Fugen, Primern der Flanken und Vorfüllung mit PE-Schaumstoffrundschnüren.
03.__. 6
Versiegelungen
1,00
psch
03.__. 7 Edelstahlwinkel mit 60 mm x 60 mm x 1,5 mm liefern und am Übergang zwischen den Wandfliesen und übriger Wandverkleidung im Windfang, Leergutlager und an den Außenecken der Trennwand zum Putzmittelraumes einschließlich aller Befestigungen, Unterfütterung und Anker montieren.
03.__. 7
Edelstahlwinkel
18,00
m
03.__. 8 Eckschutzschiene aus Edelstahl für vorgeannte Wandfliesen liefern und an allen sichtbaren Kanten einbauen. Fabrikat: System Schlüter-Eckprofile oder gleichwertig
03.__. 8
Eckschutzschiene
E
1,00
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
20,00
h