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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
F U N K T I O N A L E
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
Bauherr: ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co.
KG
BV 331 Greifswald, Ernst Thälmann-Ring 56
Hohewardstraße 345-349
45699 Herten
Vorhaben: Erweiterung und Modernisierung
ALDI Markt Greifswald
Ernst-Thälmann-Ring 56
17491 Greifswald
Phase: Ausführungsplanung
IL-Nr.: 2024-0014
F U N K T I O N A L E
1. Allgemeines
Auf oben genanntem Grundstück soll gemäß der
vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung ein
Geschäftshaus (ALDI-Markt) erweitert und umgebaut
werden. Das Gebäude wird im Wesentlichen an drei Seiten
vergrößert und im Innenbereich teilweise neu
strukturiert. Die Erweiterung wird als eingeschossiger,
flachgegründeter Massivbau errichtet. Es werden Außen-
und Innenwände abgebrochen. Massive Trennwände werden
möglichst erhalten.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt gemäß geprüfter
Statik. Die Anbauten am Gebäude sind entsprechend den
beiliegenden Ausführungsplänen des Architekten sowie
der statischen Berechnung auszuführen.
Alle Teile des Gebäudes, die nicht umgebaut werden,
müssen geschützt werden. Der Brandschutz ist zu
beachten.
Die Haustechnik und die Elektroinstallation sind in den
neuen Anbauten und in den Bereichen des Umbaus
Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Planung der
Haustechnik wurde vom Ingenieurbüro Hennig erstellt.
Die Planung der Elektroinstallation erfolgt durch den
Auftragnehmer entsprechend dem beiliegenden
Einrichtungsplan.
1. Allgemeines
2. Grundlagen der Ausschreibung
Die Trockenhaltung des Gebäudes soll gemäß DIN 18533
ausgeführt werden. Unterhalb der Gründungsplatte ist
ein Gründungspolster aus gut wasserdurchlässigem
Material einzubauen. Der Schichtenaufbau unterhalb der
Bodenplatte gemäß Baugrundgutachten, den
Planunterlagen, der DIN 18533 (Abdichtungen) und des
GEG-Nachweises ist einzuhalten.
Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus
von Verkehrsflächen", Ausgabe 2012, Fassung 2024, (RStO
12) sind zu berücksichtigen.
Der funktionalen Leistungsbeschreibung liegen keinerlei
Leitungsauskünfte bei. Der AN ist verpflichtet, für die
Arbeiten auf dem Grundstück und im öffentlichen
Verkehrsraum Schachtscheine aller Medienträger
einzuholen.
Der Auftragnehmer schuldet eigenverantwortlich die
schlüssel- und bezugsfertige Erstellung und Übergabe
des Geschäftshauses (ALDI-Markt) inkl. sämtlicher
technischer Gewerke einschließlich Entwässerung.
Schlüssel- und bezugsfertig bedeutet, dass die
komplette funktionstüchtige, voll zweckbestimmte und
vertragsgemäße Benutzbarkeit ohne Durchführung weiterer
Arbeiten - gleich welcher Art - gegeben sein muss.
Bauleistungen, die nicht ausdrücklich beschrieben sind,
sind in einer den sonstigen Leistungen entsprechenden
Qualität zu erbringen.
Grundlage der Kalkulation des Angebotes ist die
Baubeschreibung für ALDI-Märkte in Ihrer Gesamtheit
(Stand: Stand: 06.12.2021), sowie die beiliegenden
Planunterlagen, Gutachten und Berichte.
Vertragsbestandteil werden, sowie die vorliegende
funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich aller
Planunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis.
Sofern Anforderungen der Baubeschreibung für
ALDI-Märkte qualitativ über den einschlägigen
DIN-Normen liegen, sind die ALDI-Kriterien vorrangig
und unbedingt einzuhalten.
Die Rettungswege aus den Verkaufsräumen sind
barrierefrei herzustellen, d.h. Pflasterflächen sind in
den erforderlichen Abmessungen und mit Beleuchtung gem.
Brandschutzkonzept und lichttechnischer Berechnung
auszuführen.
Der AN ist gegenüber den Prüfingenieuren für
Standsicherheit, Brandschutz und Einhaltung EnEV/GEG
für die Koordinierung der einzelnen Fachplaner
verantwortlich und hat u.a. Baustellentermine mit dem
Prüfingenieur eigenständig zu vereinbaren und
abzuwickeln. Zusätzliche Berechnungen sind durch den AN
zu erbringen.
Vor Ausführungsbeginn ist das Grundstück vom AN
gemeinsam mit dem AG abzunehmen.
Die Ausführung aller Leistungen bezüglich Heizung,
Lüftung und Sanitär zum Umbau des Gebäudes hat auf
Grundlage der aktuellen Planung Büro Hennig
(Durchbrüche, Fundamentdurchbrüche, Grundleitungen,
Heizung (Klimatisierung, Sanitär/ Lüftung) und der
dazugehörigen Planliste und Funktionalbeschreibung zu
erfolgen. Alle notwendigen Planungen, die zur
Ausführung einer schlüsselfertigen Leistung notwendig
sind, obliegen dem AN. Die Planung ist dem AG
rechtzeitig vor Ausführung zur Abstimmung vorzulegen
und durch diesen freizugeben. Die Planung und
Ausführung der Kühlzellen erfolgt durch die Firma
Celltherm.
Die Ausführung aller Elektroleistungen zum Umbau des
Gebäudes hat auf Grundlage des Einrichtungsplanes des
AG's, sowie der Baubeschreibung B413_Baubeschreibung
Deutschland für ALDI-Märkte_15.04.2024 mit den darin
zitierten Anlagen DE 3.06, DE 3.22 DE 4.21, DE 5.01,
DE.6.01, DE 6.02, DE 6.03, DE 6.04, DE 6.05, DE 6.06,
DE 6.07, DE 6.08, DE 6.21, DE7.04. einschl. aller
notwendigen Planungen, die zur Ausführung einer
schlüsselfertigen Leistung notwendig sind, zu erfolgen.
Die Planung ist dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur
Abstimmung vorzulegen und durch diesen freizugeben.
2. Grundlagen der Ausschreibung
3. Baustelleneinrichtung
Die Erschließung der Baustelle für Baumedien ist vom AN
mit den zuständigen Versorgungsträgern abzustimmen.
Baustellenzufahrten, Sondernutzungen, etc. sind vom AN
eigenverantwortlich zu beantragen und herzustellen.
Für die Baustelle ist dem AG vor Beginn der Arbeiten
ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und zu
genehmigen. Die notwendigen Einrichtungen der
Baustelle, wie z. B. Kran, Bürocontainer, WC-Container,
einschließlich Anschluss an Medien ggf. Abwassertank,
Unterkünfte, Lageplätze, Baustraße, Geräte, etc. sowie
zur Errichtung der Baumaßnahme notwendige
Medienanschlüsse und deren Unterhaltungskosten trägt
der AN.
Die Baustelleneinrichtung ist während der gesamten
Bauzeit zu unterhalten und nach Fertigstellung der
Baumaßnahme, am Tage der Übergabe an den AG, komplett
beräumt. Die Baustelle ist in erforderlichem Umfang vor
unbefugtem Betreten zu schützen.
Die Übernahme der Verkehrssicherheitspflicht sowie
aller sonst noch bestehenden Sicherungs-, Reinigungs-
und Streupflichten sowohl für das Baugrundstück selbst,
als auch für alle angrenzenden öffentlichen Wege und
Straßen einschließlich Bäumen, die im Einflussbereich
der Baumaßnahme liegen sind vom AN einzukalkulieren.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat der AN nach den
Vorschriften der Behörde auszuführen, dazu gehört auch
die Beantragung von verkehrsregelnden Maßnahmen
einschließlich der Begleichung aller anfallenden
Gebühren.
Ab Baubeginn sind die Vorhaltung und regelmäßige
Reinigung eines WC-Containers erforderlich (kein DIXI).
Sofern bedingt durch die Jahreszeit (Winterbau)
zusätzliche Aufwendungen für die Ausführung der baulich
notwendigen Maßnahmen erforderlich werden, sind diese
vom AN zu kalkulieren und im Angebotspreis enthalten.
Zu Beginn der Bauarbeiten ist für den Zeitraum der
Baumaßnahmen in den Bereichen des Bearbeitungsgebietes
ein Bauzaun inkl. Toranlage durch den AN zu errichten,
der gewährleistet, dass infolge des Baustellenbetriebes
keine Gefahr für Anlieger, Passanten und Verkehr
entsteht. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der
Bauzaun wieder demontiert. Der Zugang zum Fitnessstudio
(im 1. Obergeschoss) muss während der gesamten Bauzeit
gewährleistet bleiben.
Alle temporären für die Baumaßnahme erforderlichen
Maßnahmen, Gerüste, Hebefahrzeuge sowie Geräte sind
Bestandteil des Leistungsbildes des AN.
Der Aufstellort für das Bauschild wird gemeinsam
festgelegt, die Errichtung durch den AN hat unmittelbar
mit Baubeginn zu erfolgen. Der AN hat das Bauschild
nach Fertigstellung zu entfernen.
3. Baustelleneinrichtung
4. Zeitplan
Baubeginn: 23.03.2026
Fertigstellung: 29.10.2026
Gesamtbauzeit: ca. 31 Wochen
4. Zeitplan
5. Leistungen des Auftraggebers (AG)
Folgende Leistungen werden bzw. wurden vom AG bzw.
deren Beauftragten erbracht:
Baugenehmigung einschließlich der geprüften Statik und
des geprüften Brandschutznachweises liegt vor
Beauftragung Gebäudeaufnahme Vermesser nach
Fertigstellung
Baubehördliche Gebühren
Eine Bauleistungsversicherung wird durch den AG
abgeschlossen und pauschal mit 0,3% der Brutto-
Abrechnungssumme dem AN in Abzug gebracht.
5. Leistungen des Auftraggebers (AG)
6. Leistungen des Auftragnehmers (AN)
Die nachgenannten Leistungen sind vom
Generalunternehmer zu erbringen:
Teilabbruch und Entsorgung von Teilen des bestehenden
ALDI-Marktes
Schlüsselfertige Anbauten des Lebensmittelmarktes
einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung, lt.
Baubeschreibungen und Anlagen, sowie aller
erforderlichen Nebenleistungen, einschl.
Gründungsmaßnahmen, Baustelleneinrichtung, Anbauten und
Neugestaltung, bzw. Anarbeiten der Außenanlagen,
ebenerdige Stellplatzanlage mit Fahrradabstellplätzen
und Einkaufswagensammelstelle, Beleuchtung,
Beschilderung.
Beauftragung Gebäudeabsteckung durch
Vermessungsingenieur für Bauaufgabe
Errichtung von Schnurböcken für bauseitige
Vermessungsarbeiten
Prüfung und Einhaltung der erforderlichen Verdichtung
unter den neuen Bodenplatten, den Einzel- und
Streifenfundamenten, Nachweise sind dem AG
unaufgefordert vorzulegen
Beantragung und Errichtung des Baustromanschlusses
Herstellen, Koordination und Durchführung aller
Medienanschlüsse
Tragung aller insoweit anfallenden Kosten und Gebühren
innerhalb des Grundstückes, Verbrauchkosten jedoch nur
für die Zeit bis zur Abnahme.
Alle Leistungen, Anforderungen und Auflagen anhand der
zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B.
Baugenehmigung, u. a. behördlich notwendige Abnahmen)
Alle Anzeigen (Baubeginn, Gewerbeaufsichtsamt,
Zwischenabnahmen), sowie Abnahmen werden vom AN
veranlasst, und sind rechtzeitig abzufordern.
Kennzeichnungen mit allen Verboten am Zutritt der
Baustelle
Erdarbeiten für Fundamente und Verfüllungen.
Durchführung aller Bodenarbeiten und
erforderlichenfalls Abfuhr und Entsorgung von
Aushubmaterial unabhängig von der Beschaffenheit des
Baugrundes/ Beschaffenheit des Bodens und des
Bodenaushubs. Ein Bodenverdichtungsnachweis ist durch
den AN vor Baubeginn vorzulegen.
Entsorgungsgebühren bei Boden mit Schadstoffen bis zu
einem Zuordnungswert nach LAGA Z2 obliegen nach
Beprobung und Festlegung des Verwertungsweges dem AN.
Sollten Baustoffe mit Verdacht auf besondere Altlasten,
über die im Schadstoffkataster angegebenen hinaus, beim
Abbruch vorgefunden werden, ist der AG unverzüglich zu
informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Die Analysen sind zeitnah mit Abbruchbeginn zu Lasten
des AN zu erbringen. Zwischenlagerung von
Abbruchmaterialien zu Lasten des AN. Orte für
Materialzwischenlagerung sind mit dem AG abzustimmen.
Die Flächen sind entsprechend zu schützen.
Der Wiedereinbau von Bodenaushub und RC-Material wird
durch die LAGA PN 98 und DIN 19698-1 geregelt. Nach
Vorliegen von Analyseergebnissen hat der AN den
Wiedereinbau mit der zuständigen Umweltbehörde
abzustimmen.
Der AN ist dafür verantwortlich, alle zur Durchführung
der Baumaßnahmen notwendigen begleitenden Maßnahmen in
eigener Verantwortung zu beantragen und durchzuführen.
Ausführung aller brandschutzrechtlichen/ behördlich
vorgeschriebenen Feuerlöscher, Schlauchanschlüsse,
Leitungen oder sonstiger brandschutztechnischer
Einrichtungen/ Leitungen/ Meldegeräte einschließlich
Sicherheitskennzeichnung/ -beleuchtung der
Rettungswege.
Erstellung der Flucht- und Rettungswegepläne, des
Feuerwehrplans und der Brandschutzordnung.
Stellung des verantwortlichen Bauleiters, der
Fachbauleiter sowie des Bauleiters nach
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) für
die gesamte Dauer der Bauzeit bis zur Abnahme.
Führung eines schriftlichen Bautagebuches, und zwar
unter Beachtung der ggf. anwendbaren gesetzlichen
Vorschriften und wöchentliche Übergabe an den AG.
Übernahme aller Pflichten, die den Auftraggeber nach
der Baustellenverordnung treffen, einschl. der Stellung
des SiGeKo. Vorhalten des letzten SieGeKo Protokolls
auf der Baustelle.
Baubeschilderung gemäß etwaigen Vorgaben der
zuständigen Behörden.
Errichtung der vier Ladesäulen, einschl. der
erforderlichen Zuleitungen und Anschlüsse.
Übernahme der Verkehrssicherheitspflicht sowie aller
sonst noch bestehenden Sicherungs-, Reinigungs- und
Streupflichten sowohl für das Baugrundstück selbst, als
auch für alle angrenzenden öffentlichen Wege und
Straßen einschließlich Schutz von Bäumen, die im
Einflussbereich der Baumaßnahme liegen. Regelmäßige,
mind. wöchentliche Durchführung von Baubesprechungen
einschließlich Protokollierung und Verteilung der
Protokolle.
Beschaffung/ Fertigung aller nach diesem Vertrag vom AN
der AG zu übergebenden Plänen und sonstigen Unterlagen.
Übergabe der Bestandsdokumentation.
Rechtzeitig zum Abnahmetermin: Vollständige Räumung und
Feinreinigung der errichteten Baulichkeiten -
einschließlich Glasreinigung innen und außen.
Herbeiführen aller notwendigen öffentlich-rechtlichen
Abnahmen und Teilnahme daran, einschl. der Abnahmen und
Abnahmegebühren (Sachverständiger, TÜV usw.).
Wenn nötig Fortschreibung der Ausführungsplanung.
6. Leistungen des Auftragnehmers (AN)
7. Planungsleistungen
Der Auftragnehmer hat alle vom AG zur Verfügung
gestellten Angebotsunterlagen zu prüfen und in seine
Verantwortung zu übernehmen. Etwaige Unstimmigkeiten
sind spätestens bis 14 Tage nach Abschluss des
GU-Vertrages schriftlich zu belegen.
Der AN hat sämtliche vorgeleisteten Planungen
fortzuschreiben und ggf. selbstständig zu ergänzen und
dem AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Sollte
es Diskrepanzen in den Ausschreibungsunterlagen geben,
hat der AN diese unverzüglich aufzuzeigen.
Folgende Planungen mit allen Leistungsphasen sind u. a.
vom AN zu erbringen einschließlich Einholung noch
erforderlicher Genehmigungen:
Bauablaufplan
Baustelleneinrichtungsplan
Statische Nachweise
Werkplanungen
Montagepläne
Bemessung/Berechnung der Dachentwässerung inkl. deren
Berechnung
Der AN legt dem AG alle relevanten Produkte,
Materialien usw. zur Bemusterung und Freigabe vor -
soweit diese durch die ALDI Baubeschreibung nicht
bereits produktspezifisch benannt sind. Der AN schlägt
auf Anfrage des AG Alternativen vor und bewertet deren
Auswirkung auf die Angebotssumme.
7. Planungsleistungen
8. Besondere Vertragsbedingungen
Gewährleistungspflichten
- 5 Jahre auf alle Vertragsleistungen
- 5 Jahre auf maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird
- 2 Jahre auf maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, sofern kein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird
- 10 Jahre für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade
und der unterirdischen Bauteile
- 6 Monate für alle Verschleißteile (alle drehenden und
beweglichen Teile)
Wenn und soweit Schäden an Rechtsgütern Dritter drohen:
Einleitung und Durchführung aller erforderlichen
Maßnahmen der Beweissicherung, ggf. einschließlich
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens.
Regelmäßige Beseitigung von Bauschutt, Abfall und Unrat
sowie Räumung und Reinigung der Baustelle und des
Bauvorhabens vor der Abnahme
Zweimalige qualifizierte Einweisung des Personals des
Betreibers in die technischen Anlagen einschließlich
schriftlicher Protokolle über die Einweisung
Herausgabe aller behördlichen,
berufsgenossenschaftlichen und anderen Genehmigungs-
und Abnahmeunterlagen, Prüfzeugnisse u. Ä. im Original
Winterbau: Sofern bedingt durch die Jahreszeit
zusätzliche Aufwendungen für die Ausführung der baulich
notwendigen Maßnahmen erforderlich werden, sind diese
vom AN zu kalkulieren und im Angebotspreis enthalten.
Eine Bauleistungsversicherung wird durch den
Auftraggeber abgeschlossen und pauschal mit 0,3% der
Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer in Abzug
gebracht.
Der AN ist verpflichtet, noch vor Baubeginn für die
Dauer der Bauzeit den Abschluss oder das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Rechnung
nachzuweisen, mit folgenden Deckungen im Einzelfall:
Bei einem Auftragsvolumen bis einschl. _ 5,0 Mio.:
Personenschäden: _ 3,0 Mio.
Sach- und Vermögensschäden: _ 3,0 Mio.
Bei einem Auftragsvolumen größer _ 5,0 Mio.:
Personenschäden: _ 10,0 Mio.
Sach- und Vermögensschäden: _ 10,0 Mio.
Die Versicherungssummen dürfen pro Versicherungsjahr
höchstens auf das 2-fache der vorgenannten
Versicherungssummen begrenzt sein.
8. Besondere Vertragsbedingungen
9. Einzureichende Angebotsunterlagen
Die vom Anbieter einzureichenden Unterlagen sind
vorzulegen:
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis im Cosuno Portal
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes für
Steuerabzug von Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1
EStG
Vorlage eines Grobterminplanes, ein detaillierter
Bauzeitenplan ist 2 Wochen nach der Auftragserteilung
zu übergeben
Angabe welche Bauleistungen (Gewerke) Eigenleistungen
sind und welche an Nachunternehmer vergeben werden
Sicherheitserklärung einer deutschen Großbank oder
einer deutschen Kreditversicherung des Inhalts, dass
zur Absicherung aller vertraglichen Ansprüche des AG's
an den Anbieter im Auftragsfall eine Bürgschaft
gestellt wird
Zusatzleistungen, wie Stundenlohnarbeiten, etc. (siehe
Einzelpositionen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Die Ausführung des Bauwerkes hat nach der aktuellen
VOB, den gültigen DIN-Normen und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik, die sich aus der
Baugenehmigung ergebenden Veränderungen und Auflagen,
den allgemein gültigen Rechtsvorschriften sowie der
LBauO M-V in in ihrer aktuellen Fassung zu erfolgen.
Nach Fertigstellung/ zur Abnahme/ Einweisung müssen
vorliegen (digital und 3-fach im Papierformat):
Bestandspläne auf der Grundlage der Ausführungsplanung,
soweit diese von den zur Verfügung gestellten Planungen
abweichen.
Bestands-, Revisions-, Schaltpläne zu allen vom AN
ausgeführten Leistungen, Verkabelungen und
Installationen.
Bedienungsunterlagen, Bedienungsvorschriften,
Wartungsunterlagen zu allen vom AN eingebauten und/
oder installierten Geräten, Anlagen und Einrichtungen.
Sonstige nicht genannte, aber erforderliche Unterlagen
zur Dokumentation.
9. Einzureichende Angebotsunterlagen
Legende:
AN = Bieter = Auftragnehmer = Generalunternehmer
AG = Bauherr = ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG
Legende:
1 LEISTUNGSERBRINGUNG
1
LEISTUNGSERBRINGUNG
Den nachfolgenden Positionen liegen die Baubeschreibung
und der Erläuterungsbericht zugrunde.
Beide Dokumente sind neben den Ausführungszeichnungen
und der Statik in der Kalkulation zu beachten.
Die Statik liegt aktuell beim Prüfstatiker. Sollten sich Änderungen an der Statik aufgrund des Prüfberichtes ergeben, wird der Bieter kurzfristig darüber informiert.
Den nachfolgenden Positionen liegen die Baubeschreibung
1. 1 BE, ABBRUCH
1. 1
BE, ABBRUCH
1. 2 ROHBAU
1. 2
ROHBAU
1. 3 AUSBAU
1. 3
AUSBAU
1. 4 AUSSENANLAGEN
1. 4
AUSSENANLAGEN
1. 5 ELEKTROARBEITEN
1. 5
ELEKTROARBEITEN
1. 6 HAUSTECHNIKINSTALLATION
1. 6
HAUSTECHNIKINSTALLATION
2 ZUSATZLEISTUNGEN
2
ZUSATZLEISTUNGEN
2. 1 Abbrucharbeiten
2. 1
Abbrucharbeiten
2. 2 Rohbauarbeiten
2. 2
Rohbauarbeiten
2. 3 Außenanlagen
2. 3
Außenanlagen
2. 4 Stundenlohnarbeiten
2. 4
Stundenlohnarbeiten