Tischler- und Trockenbauarbeiten
ALDI Bremerhaven_Hans- Böckler-Straße 38_Umbau und Erweiterung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Bei der auszuführenden Baumaßnahme handelt es sich um die Modernisierung und die Erweiterung eines Aldi-Marktes in 27578 Bremerhaven-Leherheide, Hans-Böckler-Str. 38. Zeitraum für die Baumaßnahme Beginn der Arbeiten: Frühjahr 2026 Ausführung des Gewerkes: gem. Bauzeitenplan Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über den Zustand der Anfahrtswege und ihre Benutzbarkeit zu unterrichten. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, die örtliche Situation persönlich in Augenschein zu nehmen; eine durch begrenzten Bewegungsraum eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat erforderlichenfalls die Ausnahmegenehmigung für die Benutzung mit schweren Fahrzeuge bei dem zuständigen Landkreis/Stadt/Behörde selbst einzuholen. Es ist darauf zu achten, daß sämtliche Sicherungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Straßen- und Fußgängerverkehr eingehalten werden. In die Einheitspreise ist einzukalkulieren, daß sämtliche ausgeschriebenen Massen in Teil- bzw. Einzelflächen auszuführen sind. Sämtliche vor- und nacharbeitenden Handwerker sind verbindlich über Höhen und Lage zu informieren. Erforderliche Zuwegungen, Lagerflächen und Parkplatzflächen  für den eigenen Bedarf hat der Auftragnehmer in eigener Regie und Verantwortung  mit dem zuständigen Landkreis und der Bauleitung abzusprechen, herzurichten, vorzuhalten und wieder zu entfernen, einschl. erforderlicher Verkehrs- oder sonstiger Absicherungsmaßnahmen. Der Bauherr schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Die Kosten hierfür werden anteilig auf alle am Bau beteiligten Firmen umgelegt. Die anteiligen Kosten - werden mit 0,3% der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht. Vergibt der Auftragnehmer mit Genehmigung des Auftraggebers die Arbeiten an einen Nachunternehmer, so - ist er für die Erfüllung aller Bestimmungen im vollen Umfang haftbar. Auf Abschlagszahlungen wird ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% des Leistungsstandes vereinbart. d.h. Abschläge werden nur bis zur Höhe von 90% der erbrachten Leistung anerkannt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Die Gewährleistung des AN bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Abweichend von § 13 Nr.4 VOB/B wird vereinbart, dass die Dauer der Gewährleistung des AN 5,0 Jahre seit Abnahme der Vertragsleistung beträgt; die Sicherheit für die Gewährleistung beträgt 5 % der Abrechnungssumme und wird 5,0 Jahre einbehalten. Bis zu einer Nettoauftragssumme von 50.000,-_  wird jedoch kein Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche in Abzug gebracht. Die vom Architekten geprüfte Schlussrechnung gilt als vorläufige Endabrechnung. Der Auftraggeber behält sich das Recht einer zusätzlichen Prüfung vor. Wegen der gegebenenfalls rückforderbaren Beträge kann sich der Unternehmer nicht auf einen eventuellen Wegfall der Bereicherung berufen. Die Anschlüsse für Baustrom und Wasser werden vom Rohbauunternehmer den anderen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt. Die anteiligen Kosten für Baustrom und Bauwasser (Verbrauchskosten) werden in der Schlußrechnung in Höhe von 0,2 % der Nettoabrechnungssumme in Abzug gebracht. Die Fassadenflächen werden eingerüstet und für die Mitbenutzung den Gewerken zur Verfügung gestellt und vorgehalten. Sämtliche für die eigenen Arbeiten erforderlichen Gerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Weiterhin gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen -AVB- für Bauverträge der BGB-Grundstücksgesellschaft Herten, die den Ausschreibungsunterlagen beigelegt sind. Für die Durchführung der im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen werden bei einer zweckentsprechenden Baustellenbesetzung und Baustelleneinrichtung voraussichtlich: alle Titel des Gewerks ......... Arbeitstage - ( vom Bieter einzusetzen) - benötigt.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Maßgebend für  Ausführung, Aufmaß und Abrechnung ist die VOB in ihrer neuesten Fassung. Weiterhin gelten die - bauaufsichtlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen. "Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV- (VOB/C) gelten in der jeweils letzten Fassung, die spätestens einen Monat vor dem Eröffnungs-/ Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist." Sämtliche Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung der Materialien und  Zubehörteile; wenn in den Positionen nichts gegenteiliges ausgesagt worden ist.
Maßgebend für  Ausführung, Aufmaß und Abrechnung ist
01 LOS 1 Trockenbauarbeiten
01
LOS 1 Trockenbauarbeiten
01.1 Baustelleneinrichtung, Fachstunden Trockenbau
01.1
Baustelleneinrichtung, Fachstunden Trockenbau
01.2 Trockenbauwände, Türen
01.2
Trockenbauwände, Türen
01.3 Abgehängte Decken
01.3
Abgehängte Decken
01.4 Decke im Außenraum
01.4
Decke im Außenraum
02 LOS 2 Tischlerarbeiten
02
LOS 2 Tischlerarbeiten
02.1 Baustelleneinrichtung, Fachstunden, sonst.
02.1
Baustelleneinrichtung, Fachstunden, sonst.
02.2 Tischlerarb./Wandverkleidung
02.2
Tischlerarb./Wandverkleidung