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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung Projekt Die Akzo Nobel Hilden GmbH beabsichtigt auf ihrem
Gelände in Hilden den Neubau der Werksstraße parallel zum Gebäude D und die Errichtung einer Regenwasserrückhaltung.
1. Lage
Die Baustelle befindet sich auf dem Betriebsgelände der Akzo Nobel Hilden GmbH, Düsseldorfer Str. 96-100, 40721 Hilden.
2. Baukörper und Baukörperabmessungen
Die Baufläche beträgt ca. 3.000m².
3. Erschließung
Das Baufeld wird von der Düsseldorfer Straße aus über
den bestehenden Werkshof erschlossen.
4. Kurzbeschreibung der Maßnahme/Besonderheiten
Nach Abbruch der Gebäude E und G soll die bestehende
Werksstraße parallel zu Gebäude D zurückgebaut und breiter
neu erstellt werden. Gleichzeitig wird das Kanalsystem in
diesem Bereich erneuert.
Weiterhin soll in einem Teilbereich des nicht abgebrochenen
Kellergeschosses von Gebäude E eine Regenwasserrückhaltung
installiert werden.
Die RW-Rückhaltung sowie ein großer Teil der zu erstellenden
Kanalanlagen werden im Bereich des nicht abgebrochenen
Kellergeschosses des Gebäude E errichtet und sollen parallel
zu den Verfüllarbeiten des Kellers hergestellt werden, sodaß
ein Großteil des eigentlich erforderlichen Bau- und
Kanalgrabenaushubs entfällt.
Es soll zuerst die Regenrückhaltung erstellt werden.
Danach wird die bestehende Rückhaltung stillgelegt und die
Kanäle an das neue System angeschlossen.
Danach erfolgt der Bau der Straße und der neuen Straßenentwässerung.
Kurzbeschreibung Projekt
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Alle nachfolgenden Positionen beinhalten die
erforderlichen Arbeiten zur ordnungsgemäßen Herstellung
der Leistung, ein-schließlich der Lieferung aller
hierfür notwendiger Materialien.
Alle erforderlichen Genehmigungen für notwendige
Verkehrs- regelungen sind vom Auftragnehmer einzuholen.
Notwendige, zur Durchführung der Arbeiten erforderliche
Gerüste im Innenbereich sind vom Unternehmer
in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren.
Sofern nicht in den Positionen anderslautend beschrieben
gilt "liefern und betriebsfertig montieren"
Das dem LV beigefügte "Merkblatt für Fremdfirmen" ist
Auftragsbestandteil und unbedingt zu beachten!
Hinweis zu Materialien:
In den Arbeits- und Laborbereichen ist aus werkstechnischen
Gründen darauf die Verwendung von Silikon (z.B. als Fugenmaterial)
untersagt.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Grundlage der Ausführung sind alle entsprechende
DIN-Normen, Vorschriften, Merkblätter, Regelwerke,
Richtlinien, allgemein anerkannten Regeln der Technik,
sowie UVV in der jeweiligen Fassung zu beachten. Kosten
für die Umsetzung der vorgenannten Vorschriften, Regeln
sowie Einhalt der Baustellenverordnung werden nicht
gesondert vergütet.
Das Abstecken (soweit erforderlich) der Hauptachsen der
baulichen Anlagen und das Schaffen von notwendigen
Längen-, Breiten- und Hochpunkte in unmittelbarer Nähe
der baulichen Anlagen ist Sache des Auftragnehmers.
Während der gesamten Bauzeit ist die Bauabwicklung
derart zu gestalten und mit der örtlichen
Bauüberwachung abzustimmen, dass eine Behinderung der
Zugänglichkeit zu den im Betrieb verbleibenden
Werksteilen so gering als möglich erfolgt sowie die
Feuerwehrzufahrten und die Flucht- und Rettungswege
dauerhaft aufrecht erhalten werden.
Nebenangebote zu einzelnen Postionen zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit sind ausdrücklich erwünscht!
Für alle angegebenen Fabrikate gilt "oder gleichwertig".
Das gewählte Produkt ist an den entsprechenden Stellen zu
vermerken, die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Bauherr strebt eine pauschale Beauftragung an.
1. Angaben zur Baustelle:
Adresse:
Akzo Nobel Hilden GmbH
Düsseldorfer Str. 96-100
40721 Hilden
Objektbesuch
Hinsichtlich der Kalkulation ist eine
Objektbesichtigung dringend erforderlich und empfohlen.
Eine Erläuterung der Baumaßnahme hinsichtlich offener
Fragen zu den örtlichen Gegebenheiten, Erschwernis,
Transportwege u.s.w. wird angeboten.
Termine sind abzustimmen mit:
Akzo Nobel Hilden GmbH
Herr Köhler, Herr Duchenski
02103 771
oder
moebius:architectural solutions
Herr Benjamin Möbius
Oberstr. 5
54526 Landscheid
bm@moebiusarchitekten.com
0152-34024613
2. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Das Grundstück selbst ist über die öffentlich Straßen
erreichbar. Es gilt die StVO und eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
4. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Sämtliche Verkehrswege auf dem Gelände sowie die Zu-
und Ausfahrten sind freizuhalten. Das Aufstellen von
Material, Gerüsten, Geräten etc. ist jeweils vorab mit dem AG
abzustimmen.
5. Lage, Art, der Anschlüsse für Energie und Wasser,
Abrechnung des Verbrauchs:
Die Verrechnung der Verbrauchskosten für Wasser und
Strom erfolgt pauschal über 0,5% der
Schlussrechnungssumme. Die Bauleistungsversicherung
wird mit 0,3% verrechnet.
Der AG stellt die Bauhauptstromversorgung und ausreichend Baustromverteiler zur Verfügung. Weiterhin eine Grundbeleuchtung. Sämtliche weitere Stromversorgung bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung ist von AN zu liefern und einzukalkulieren.
6. Lage und Ausmaß der Lagerräume des AN
Die Benutzung von Räumen des Bauvorhabens und des Werkes für Materiallagerungen, Unterkünfte usw. ist untersagt. Dem AN werden Lagerflächen ausschließlich durch den AG
zugewiesen.
7. Rauchverbot
Auf dem gesamten Werksgelände besteht, auch auf den
Freiflächen und Parkplätzen, absolutes Rauchverbot!
8. Hydrologische Werte
entfällt
9. Besondere Wasserrechtliche Vorschriften
entfällt
10. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, Abfall
Die Entsorgung des Abbruchmaterials erfolgt durch den AN.
Container können in Absprache mit dem AG im Bereich der
Baustelleneinrichtungsfläche abgestellt werden.
Das Baufeld ist, gerade hinsichtlich der beengten
Verhältnisse in ordentlichem Zustand zu halten. Abfälle
etc. sind unverzüglich in die bereitgestellten
Container o.ä. zu verbringen, welche regelmäßig zu
leeren sind. Anfallende Abfälle sind nach
Möglichkeit bzw. lokalen Vorgaben zu trennen und
separat zu entsorgen.
Der Bauherr behält sich vor, nicht ordnungsgemäß
gelagerte Abfälle, Restmaterialien etc. nach einmaliger
Verwarnung auf Kosten des AN durch Dritte entsorgen zu
lassen.
Die Kosten hierfür werden bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
11. Schutzgebiete, Schutzzeiten der Baustelle
entfällt
12. Schutz von Pflanzen
entfällt
13. Im Baugelände vorhandene Anlagen
Die Baustelle liegt im Bereich der Akzo Nobel Hilden
GmbH (Störfallbetrieb). Die werkseigenen Unfall- und
Verhaltensvorschriften sind unbedingt zu beachten.
Siehe hierzu auch beiliegendes "Merkblatt für
Fremdfirmen".
14. Hindernisse
entfällt
15. Besondere Anordnungen des AG/Behinderungen
im Bereich der Baustelle
- Die vorhandenen Notausgänge aus der bestehenden
Produktionshalle und des Verwaltungs- und Laborgebäudes
sowie die Feuerwehrdurchfahrten sind während der
gesamten Bauzeit freizuhalten und zu sichern.
-Werksverkehr in unmittelbarer Nähe durch LKW, Trailer
und Gabelstapler.
16. Baustellenverordnung / Schadstoffbelastungen
Für die Baustelle wird ein Sicherheitskoordinator nach
BaustellVO bestellt.
17. Vom AG veranlasste Vorarbeiten
Medienfreischaltung in den betroffenen Bereichen.
18. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
entfällt
Angaben zur Ausführung
1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitszeit
Der Auftragnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet,
seine Arbeiten mit dem AG abzustimmen und dem Baufortschritt entsprechend anzupassen.
2. Besondere Erschwernisse
Während der Ausführung läuft der Betrieb am Standort
weiter.
3. Besondere Anforderungen (Kontamination)
entfällt
4. Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtung und
Entsorgung
entfällt
5. Sicherung des Verkehrs
Der AN ist zur sofortigen Beseitigung von
Verschmutzungen öffentlicher und nicht öffentlicher
Straßen und Gehwege, die durch Fahrzeuge des AN oder
seiner Lieferanten entstehen, verpflichtet.
6. Auf-, Abbau von Gerüsten
Alle Arbeits- und Schutzrüstungen, fahrbare
Arbeitsbühnen, Hebegeräte zur Erbringung der Leistungen
sind in die Einheitspreisen einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie sind in
einer gesonderten Position ausgewiesen.
7. Mitbenutzung fremder Gerüste
entfällt
8. Nutzung von Einrichtungen des AN von anderen
Unternehmern (Gerüste u. a.)
entfällt
9. Verwendung von Stoffen
entfällt
10. Anforderungen an Stoffe
siehe Leistungsbeschreibung bzw. Vorgaben Bauherr
11. Umweltverträglichkeit von Stoffen
-frei-
12.Verwendbarkeitsnachweise, Eignung und Gütenachweis
Grundsätzlich sind alle bauordnungsrechtlichen
Vorschriften verbindlich einzuhalten. Dies gilt
insbesondere auch für die Verwendung von Bauprodukten,
die im Bauwerk eingebaut werden. Vor dem Einbau ist
daher dem AG, bzw. dessen beauftragtem Bauleiter, der
Verwendbarkeitsnachweis für das einzubauende Bauprodukt
vorzulegen und in Kopie auszuhändigen. Das Fehlen des
zugehörigen Verwendbarkeitsnachweises berechtigt den AG
das Bauprodukt als vertragswidrig zu betrachten und die
unverzügliche Entfernung dieses Bauproduktes zu
veranlassen.
Die ausschließliche Vorlage einer ggf. vorhandenen
CE-Kennzeichnung an Stelle des Ü-Zeichens für ein
Bauprodukt ist nicht ausreichend. In diesem Fall ist
eine Herstellergarantie vorzulegen, welche die
Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Vorgaben von
Landesbauordung und den allgemein anerkannten Regeln
der Technik bestätigt.
13. Behandlung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen
Die Transport- und Entsorgungskosten sind, soweit nicht
anders beschrieben, in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
14. Entsorgungsnachweise
Eventuell geforderte Entsorgungsnachweise sind zeitnah
dem Bauherrn und der Bauleitung vorzulegen.
15. Stoffe und Bauteile vom AG bereit gestellt
entfällt
16. Leistungen des AG
Die Verrechnung der Verbrauchskosten für Wasser und
Strom erfolgt pauschal über 0,5% der
Schlussrechnungssumme.
Die Bauleistungsversicherung wird mit 0,3% verrechnet.
Die Herstellung der Versorgungsleitungen bis zum
nächstmöglichen Anschlusspunkt in Abstimmung mit dem AG
obliegt dem AN.
17. Leistungen des AN für andere Unternehmer
Gerüst/Gerüstaufzug
18. Benutzung von Teilen der Leistungen vor der Abnahme
entfällt
19. Wartung während der Gewährleistung
entfällt
20. Abrechnung nach Zeichnungen / Tabellen
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt grundsätzlich
nach Aufmaß.
21. Projektleitung und örtliche Bauleitung des AN
Der AN benennt dem AG schriftlich seinen
verantwortlichen Projektleiter und vor Arbeitsaufnahme an der
Baustelle den örtlichen Bauleiter/Polier. Beide müssen
der deutschen Sprache perfekt in Wort und Schrift mächtig
sein. Beide dürfen während der Durchführung der
Baumaßnahme nur mit Einwilligung des AG ausgetauscht
werden. Der örtliche Bauleiter/Polier muss während der
Ausführung der Arbeiten an der Baustelle anwesend sein.
Er muss ermächtigt sein, verantwortlich für den AN zu
handeln sowie Anweisungen und Entscheidungen des AG
gem. den vertraglichen Vereinbarungen für den AN
entgegenzunehmen.
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und
davon der Bauleitung des AG in mit diesem vorab
abgestimmten Zeitintervallen eine Durchschrift zu
übergeben. Die Tagesberichte müssen alle Angaben
enthalten, die für die Ausführung der beauftragten
Leistungen von Bedeutung sein können (Tagesleistungen,
den Namen der anwesenden Handwerker, notwendigen Daten
über Witterungsverhältnisse, wichtige Ereignisse bzw.
besondere Vorkommnisse). Das Führen des Bautagebuches
wird nicht gesondert vergütet.
Wöchentlich werden, organisiert durch die Bauleitung
des AG, Baubesprechungen durchgeführt. (Jour-fixe). Die
Teilnahme eines verantwortlichen Vertreters des AN
(Projektleiter oder örtlicher Bauleiter) an diesen
Baubesprechungen ist verpflichtend.
Während der Bauausführung sind die der Ausführung
zu Grunde liegenden Zeichnungen, Berechnungen und
Planunterlagen vom AN an der Baustelle vorzuhalten.
22. Planübergabe
Der AN erhält auf seine Anforderung hin - soweit zu
diesem Zeitpunkt vorhanden und zur Arbeitsvorbereitung
notwendig - die Unterlagen (Pläne, Zeichnungen,) in
einfacher Ausfertigung sowie digital (PDF/DWG)
Es bleibt dem AN überlassen, die für Ihn notwendigen
Mehrausfertigungen der Planunterlagen anzufertigen.
Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht.
23. Farbkonzept
entfällt
24. Sonstiges
Mehr- oder Mindermengen, auch über 10% berechtigen
nicht zu einer Korrektur der Einheitspreise.
25. Widersprüche im Leistungsverzeichnis
Treten Widersprüche zw. Kurztext und Langtext bei den
Positionsbeschreibungen auf, so ist die Langtextversion
der Positionsbeschreibung maßgebend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Tägliche Baustellenreinigung Anfallende Aushub- und Schuttmassen sind täglich zu
entfernen und zu entsorgen.
Die Baustelle und ihre Zufahrten sind täglich besenrein zu hinterlassen.
Des weiteren sind Analysen des zu entsorgenden
Materials soweit erforderlich eigenverantwortlich und
rechtzeitig durchzuführen. Diese Arbeit wird nicht
gesondert vergütet.
Die Transportkosten sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Tägliche Baustellenreinigung
06 Oberflächenherstellung
06
Oberflächenherstellung
06.__.__.0020 Asphalt-Tragschicht AC 22 TN, 10 cm Asphalt-Tragschicht AC 22 TN, 10 cm
bit. Tragschicht AC 22 T N liefern, einbauen und
verdichten, Einbaudicke 230 kg/m², in mehreren
Straßenbereichen.
06.__.__.0020
Asphalt-Tragschicht AC 22 TN, 10 cm
1.990,00
m²
06.__.__.0021 Bit. Bindemittel aufsprühen, Oberfläche vorab reinigen Bit. Bindemittel aufsprühen, Oberfläche vorab reinigen
Bituminöse Bindemittel ausprühen, bituminöse
verschmutzte Unterlage vorher komplett reinigen.
Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und von der
Baustelle entfernen.
Bindemittel = lösemittelhaltige Bitumen - Emulsion (
Haftkleber )
Bindemittelmenge 0,2kg/m².
06.__.__.0021
Bit. Bindemittel aufsprühen, Oberfläche vorab reinigen
1.990,00
m²
06.__.__.0022 Asphaltbinder AC 16 BN, 6 cm Asphaltbinder AC 16 BN, 6 cm
Asphaltbeton AC 16 BN liefern, einbauen und verdichten,
in Fahrbahnen, Einbaustärke 150 kg/m², in mehreren
Teilbereichen.
06.__.__.0022
Asphaltbinder AC 16 BN, 6 cm
1.990,00
m²
06.__.__.0025 Bit. Bindemittel aufsprühen und Oberfläche vorab reinigen mit
Saugwagen Bit. Bindemittel aufsprühen und Oberfläche vorab
reinigen mit Saugwagen
Bituminöse Bindemittel aufsprühen, bituminöse
verschmutzte Unterlage vorher komplett reinigen.
Kehrgut in Eigentum des AN übernehmen und von der
Baustelle entfernen.
Bindemittel = lösemittelhaltige Bitumen - Emulsion (
Haftkleber )
Bindemittelmenge 0,2kg/m².
06.__.__.0025
Bit. Bindemittel aufsprühen und Oberfläche vorab reinigen mit
Saugwagen
1.990,00
m²
06.__.__.0026 Asphaltbeton 0/11, 4 cm AC 11 D S einbauen und verdichten in
Fahrbahnen. Asphaltbeton 0/11, 4 cm AC 11 D S einbauen und
verdichten in Fahrbahnen.
Einbaudicke 100 kg/m².
Splittgehalt des mineralgemisches min. 55 Gew.%,
Brech-/Natursandverhältnis min. 2 : 1
Bindemittel = Sorte 50/70 gem DIN EN 12591, Edelsplitt
8 / 11 und 2 / 5 mm.
Edelsplitt natürlich, künstlich Aufhellungssplitt,
Edelbrechsand, Natursand, Füller. Mischgut ohne
Asphaltgranulat und ohne andere Recyclingbaustoffe.
06.__.__.0026
Asphaltbeton 0/11, 4 cm AC 11 D S einbauen und verdichten in
Fahrbahnen.
1.990,00
m²
06.__.__.0027 Zulage für Handeinbau der bit. Tragschicht und des Asphaltbinders Zulage für Handeinbau der bit. Tragschicht und des
Asphaltbinders
In die Position ist der Mehraufwand für das Einbringen
der bit. Tragschicht sowie des Asphaltbinders per Hand
einzurechnen, als Zulage. Die Abrechnung erfolgt für
beide Schichten zusammen bezogen auf die Fläche (keine
doppelte Flächenberücksichtigung je Schicht).
06.__.__.0027
Zulage für Handeinbau der bit. Tragschicht und des Asphaltbinders
80,00
m²
06.__.__.0028 Zulage für Handeinbau der Asphaltbeton-Deckschicht Zulage für Handeinbau der Asphaltbeton-Deckschicht
In die Position ist der Mehraufwand für das Einbringen
der Asphaltbetondeckschicht per Hand einzurechnen, als
Zulage.
06.__.__.0028
Zulage für Handeinbau der Asphaltbeton-Deckschicht
40,00
m²
06.__.__.0029 Randfuge Asphaltbeton - Bordstein / Wasserlauf / Betonflächen fräsen
und vergießen Randfuge Asphaltbeton - Bordstein / Wasserlauf /
Betonflächen fräsen und vergießen
Entsprechend ZTV Asphalt - Ausgabe 2007, Fassung
2010/2012.
Fugen in der Dicke der bit. Deckschicht ausfräsen in
ca. 4 cm Tiefe, ausstemmen des geschnittenen
Deckenbereichs, Schnittkanten entsprechend der
Vorschriften mit Haftzusätzen vorbehandeln und
bituminös vergießen.
Es wird auf entsprechend saubere Arbeitsweise bei der
Herstellung hingewiesen. Überschüssiges Material ist
aufzunehmen und schadlos zu beseitigen.
Verarbeitungsrichtlinie des Herstellers sind zu
beachten.
Schneidarbeiten unter Berücksichtigung des
Emissionsschutzgesetzes mit Staub-Absauganlage aufgrund
Ausführung auf Industrie- /
Produktionsbetriebsgrundstück!
06.__.__.0029
Randfuge Asphaltbeton - Bordstein / Wasserlauf / Betonflächen fräsen
und vergießen
450,00
m
06.__.__.0030 Fuge schneiden und vergießen Fuge schneiden und vergießen
Fugen in der Dicke der bit. Deckschicht nachschneiden
in ca. 4cm Tiefe, ausstemmen des geschnittenen
Deckenbereichs, Schnittkanten entsprechend der
Vorschriften mit Haftzusätzen vorbehandeln und
bituminös vergießen.
Vergussmasse ist oberflächlich zu splitten,
entsprechend der übrigen Flächen.
06.__.__.0030
Fuge schneiden und vergießen
80,00
m