Stahl - Außentreppen & Podeste
AIRBUS | Finkenwerder | Haus 89
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Herstellung, Lieferung und Montage von Stahl-Außentreppen an dem FAGSI Sozialgebäude in Containerbauweise: Ausgeführt als Fluchtwegetreppe, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den dafür relevanten Normen und Vorschriften, den beigefügten Projektunterlagen und der folgenden funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs- und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit einzukalkulieren. Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Die DIN 18299 "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" Die DIN 18360 "Metallbauarbeiten / Schlosserarbeiten" Die DIN 18364 "Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten" Die DIN 18335 "Stahlbauarbeiten" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen! Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen! Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen! Bautagesberichte des AN: Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen. Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben. 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Leistungsbeschreibung Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder tech­nisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreiben­den - eine Klärung her­bei­führen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Lei­stungs­verzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im ge­ge­benen Rahmen seines Fach­ge­bietes und unter be­sonderer Berück­sichtigung der Hinweise in VOB Teil C ver­pflichtet, Be­denken an­zumelden. In diesem Fall ist er auch be­rechtigt, nach Mög­lich­keit ein Neben­ange­bo­t vor­zu­legen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Ein­tragun­gen in das Leistungs­ver­zeichnis, über die dort ge­forder­ten Angaben hinaus, sind un­zu­lässig. 1.2 Stoffe , Bauteile Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vor­gegeben, so ist die Gleich­wertig­keit als Min­dest­forderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die ge­forder­ten tech­ni­schen Para­meter (z.B. Maße, Leis­tung, physi­kalische, chemi­sche und bio­lo­gi­sche Eigen­schaften), die Schadens­be­ständig­keit und die Nutzungs­dauer durch das an­ge­bote­ne Fabrikat ein­ge­halten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit er­füllt sein. Vorge­schrie­bene Prüfun­gen durch Rechts- oder Ver­wal­tungs­vor­schriften oder nach DIN- oder EN-Nor­men müssen nach­weisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Frei­raum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auf­tragserteilung das vom Auf­trag­geber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleich­­wertig­keit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder ander­weitig darzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten. 1.3 Baustelleneinrichtung Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustellen­ein­richtung. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereit­­gestellter Räume hat der Auftrag­nehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durch­zuführen und bei Erfordernis mit den an­de­ren Baubeteiligten abzustimmen, falls vor­handene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. 1.4 Preisinhalte und Preisbindung Für die Preis­bildung gelten die zum Zeitpunkt der An­ge­­bots­ab­gabe gülti­gen Vor­schriften. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe­fehlern). Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Um­satz­steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bau­ar­bei­ten sowie für das Gewerk geltenden Un­fall­ver­hütungs­vor­schrif­ten er­ge­ben, soweit sie keine Besonderen Leistungen dar­stellen. Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grund­sätz­lich abgegolten. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder ver­ein­bar­ten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschul­de­ten Leistung entstandenen Kosten und Ge­büh­ren sowie Revisions­pläne gelten als Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maß­neh­men auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2 BESONDERER TEIL Geltungsbereich Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
Hinweis zum Arbeiten auf dem AIRBUS Werksgelände Tragen von PSA (persönlicher Schutzausrüstung) gem. den gesetzlichen Vorschriften (Kontrolle durch den AIRBUS werkseigenen SIGEKO) Anmeldung der Mitarbeiter und Fahrzeuge bei Werkszugang nötig (Zeit einplanen und Papiere mit sich führen) Mind. einmalig ist eine AIRBUS Sicherheitseinweisung einzuplanen (bei längerem, mehrwöchigen, Aufenthalt ist eventuell eine weitere Schulung nötig) Vorhalten von Maschinen- und Wartungslisten für mitgeführte und eingesetzte Werkzeuge und Leitern Sollten Monteure in entsprechenden Höhen arbeiten müssen, so muss eine „Höhentauglichkeit“ arbeitsmedizinisch nachgewiesen werden. Für Arbeiten auf Arbeitsbühnen müssen Mitarbeiter einen gültigen Arbeitsbühnenschein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorlegen. Die Staatenliste im Anhang der Dokumente ist zu berücksichtigen: Mitarbeiter dieser Staatsbürgerschaften dürfen das AIRBUS Gelände nicht betreten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei AIRBUS ob für Ihr Gewerk weitere Auflagen gelten! Vielen Dank! Wartezeiten am Werkstor sind einzuplanen, ebenso wie ausreichend Zeit für Einweisungen zum Arbeiten auf dem Werksgelände. Diese Zeiten sind vom Bieter mit einzukalkulieren und gehen nicht zu Lasten des AGs!
Hinweis zum Arbeiten auf dem AIRBUS Werksgelände
01 Herstellung und Lieferung Stahl - Außentreppen & Podeste
01
Herstellung und Lieferung Stahl - Außentreppen & Podeste
Hinweis zur Montage(position) Sollte der Bieter keine eigenen Montagemöglichkeiten und / oder Kapazitäten anbieten können, so ist bei Beauftragung eine detaillierte Montageanleitung beizustellen. Als PDF an den AG und in Papierform mit der Lieferung. Bei Bedarf steht der Bieter dem FAGSI Montagepersonal fernmündlich und kostenfrei unterstützend zur Verfügung. Die Pos. 01.0050 "Montage Außentreppe & Podeste" wird im LV deshalb als Eventualposition geführt.
Hinweis zur Montage(position)
01.0010 Werk- und Montageplanung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die Ausarbeitung einer Werk- und Montageplanung durch den Bieter: Ausführung in enger Abstimmung mit FAGSI. Diese Planung ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beauftragung der Arbeiten, vorzulegen.
01.0010
Werk- und Montageplanung
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01.0020 Herstellung Antritt | Achse B - 00/01 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am FAGSI Treppenturm. Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO". Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung. Lichte Laufbreite mind. 1,20 m Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm Rutschhemmung mind. R12 Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind. nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0020
Herstellung Antritt | Achse B - 00/01
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01.0030 Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 04/05 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am FAGSI Container. Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO". Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung. Lichte Laufbreite mind. 1,20 m Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm Rutschhemmung mind. R12 Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind. nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
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Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 04/05
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01.0040 Herstellung Podest & Treppe & Rampe | Achse A - 06/10 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am FAGSI Container. Ausgeführt als rollstuhlgerechter Fluchtweg nach DIN 18040. Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO". Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung. Lichte Laufbreite mind. 1,20 m Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm Rutschhemmung mind. R12 Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind. nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
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Herstellung Podest & Treppe & Rampe | Achse A - 06/10
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01.0050 Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 11/12 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am FAGSI Container. Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO". Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung. Lichte Laufbreite mind. 1,20 m Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm Rutschhemmung mind. R12 Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind. nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
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Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 11/12
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01.0060 Herstellung Podest & Treppe | Achse A - 17/19 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am FAGSI Container. Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO". Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung. Lichte Laufbreite mind. 1,20 m Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm Rutschhemmung mind. R12 Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind. nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
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Herstellung Podest & Treppe | Achse A - 17/19
1,00
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01.0070 Herstellung Treppe | Achse B - 23/24 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am FAGSI Treppenturm. Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO". Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung. Lichte Laufbreite mind. 1,20 m Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm Rutschhemmung mind. R12 Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind. nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen Vorgaben des Gesetzgebers.
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Herstellung Treppe | Achse B - 23/24
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01.0080 Lieferung Treppen, Podeste & Rampe Lieferung aller Außentreppen und Podeste an den genannten Einsatzort mittels LKW mit eigener Entlademöglichkeit.
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Lieferung Treppen, Podeste & Rampe
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1,00
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01.0090 Montage Treppe, Podeste & Rampe Entladen und montieren der Stahl-Außentreppen und Podeste auf bauseitig vorbereiteten Punktfundamenten: Hier ist ein Feinausgleich von bis zu 20mm einzuplanen. Inkl. dem einrichten, vorhalten und räumen der üblicherweise notwendigen Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge, Gerüste und Leitern für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell notwendige Nebenleistungen. Auch inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen und eventueller Zuschläge. Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten Abfallcontainern.
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Montage Treppe, Podeste & Rampe
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01.0100 Statischer Nachweis Erstellung und Lieferung eines, prüfbaren, statischen Nachweises, für di Treppe und Podeste, durch den Bieter. Ausführung nach EURO Code.
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Statischer Nachweis
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1,00
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01.0110 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten Arbeiten vorzulegen: Technische Datenblätter Zeichnungen Schweißnachweise Statische Nachweise Herstellererklärungen Fachunternehmererklärungen Pflege- und Reinigungshinweise etc. Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der Arbeiten, vorzulegen. Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0110
Dokumentation & Nachweise
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02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
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1,00
Std
02.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
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1,00
Std
02.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind. Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
02.0030
Übernachtungskosten
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1,00
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02.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
02.0040
Fahrtkosten
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