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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Herstellung, Lieferung und Montage
von Stahl-Außentreppen an dem FAGSI Sozialgebäude in Containerbauweise:
Ausgeführt als Fluchtwegetreppe, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik
und nach den dafür relevanten Normen und Vorschriften, den beigefügten
Projektunterlagen und der folgenden funktionalen Leistungsbeschreibung.
Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen
Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs-
und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im
Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit
einzukalkulieren.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)"
Die DIN 18360 "Metallbauarbeiten / Schlosserarbeiten"
Die DIN 18364 "Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten"
Die DIN 18335 "Stahlbauarbeiten"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten
Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen!
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen!
Bautagesberichte des AN: Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen.
Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
Hinweis zum Arbeiten auf dem AIRBUS Werksgelände Tragen von PSA (persönlicher Schutzausrüstung) gem. den gesetzlichen
Vorschriften (Kontrolle durch den AIRBUS werkseigenen SIGEKO)
Anmeldung der Mitarbeiter und Fahrzeuge bei Werkszugang nötig
(Zeit einplanen und Papiere mit sich führen)
Mind. einmalig ist eine AIRBUS Sicherheitseinweisung einzuplanen
(bei längerem, mehrwöchigen, Aufenthalt ist eventuell eine weitere
Schulung nötig)
Vorhalten von Maschinen- und Wartungslisten für mitgeführte und
eingesetzte Werkzeuge und Leitern
Sollten Monteure in entsprechenden Höhen arbeiten müssen, so muss
eine „Höhentauglichkeit“ arbeitsmedizinisch nachgewiesen werden.
Für Arbeiten auf Arbeitsbühnen müssen Mitarbeiter einen gültigen
Arbeitsbühnenschein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorlegen.
Die Staatenliste im Anhang der Dokumente ist zu berücksichtigen: Mitarbeiter
dieser Staatsbürgerschaften dürfen das AIRBUS Gelände nicht betreten.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei AIRBUS ob für Ihr Gewerk weitere
Auflagen gelten! Vielen Dank!
Wartezeiten am Werkstor sind einzuplanen, ebenso wie ausreichend Zeit
für Einweisungen zum Arbeiten auf dem Werksgelände. Diese Zeiten sind
vom Bieter mit einzukalkulieren und gehen nicht zu Lasten des AGs!
Hinweis zum Arbeiten auf dem AIRBUS Werksgelände
01 Herstellung und Lieferung Stahl - Außentreppen & Podeste
01
Herstellung und Lieferung Stahl - Außentreppen & Podeste
Hinweis zur Montage(position) Sollte der Bieter keine eigenen Montagemöglichkeiten und / oder Kapazitäten
anbieten können, so ist bei Beauftragung eine detaillierte Montageanleitung
beizustellen. Als PDF an den AG und in Papierform mit der Lieferung.
Bei Bedarf steht der Bieter dem FAGSI Montagepersonal fernmündlich
und kostenfrei unterstützend zur Verfügung.
Die Pos. 01.0050 "Montage Außentreppe & Podeste" wird im LV deshalb
als Eventualposition geführt.
Hinweis zur Montage(position)
01.0010 Werk- und Montageplanung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die Ausarbeitung einer Werk- und
Montageplanung durch den Bieter: Ausführung in enger Abstimmung mit FAGSI.
Diese Planung ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beauftragung
der Arbeiten, vorzulegen.
01.0010
Werk- und Montageplanung
P
1,00
psch
01.0020 Herstellung Antritt | Achse B - 00/01 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am
FAGSI Treppenturm.
Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO".
Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung.
Lichte Laufbreite mind. 1,20 m
Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr
Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben
Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen
Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm
Rutschhemmung mind. R12
Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan
Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind.
nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen
Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0020
Herstellung Antritt | Achse B - 00/01
1,00
Stk
01.0030 Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 04/05 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am
FAGSI Container.
Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO".
Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung.
Lichte Laufbreite mind. 1,20 m
Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr
Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben
Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen
Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm
Rutschhemmung mind. R12
Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan
Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind.
nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen
Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0030
Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 04/05
1,00
Stk
01.0040 Herstellung Podest & Treppe & Rampe | Achse A - 06/10 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am
FAGSI Container.
Ausgeführt als rollstuhlgerechter Fluchtweg nach DIN 18040.
Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO".
Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung.
Lichte Laufbreite mind. 1,20 m
Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr
Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben
Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen
Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm
Rutschhemmung mind. R12
Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan
Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind.
nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen
Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0040
Herstellung Podest & Treppe & Rampe | Achse A - 06/10
1,00
Stk
01.0050 Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 11/12 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am
FAGSI Container.
Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO".
Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung.
Lichte Laufbreite mind. 1,20 m
Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr
Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben
Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen
Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm
Rutschhemmung mind. R12
Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan
Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind.
nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen
Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0050
Herstellung Podest & Treppe | Achse C - 11/12
1,00
Stk
01.0060 Herstellung Podest & Treppe | Achse A - 17/19 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am
FAGSI Container.
Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO".
Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung.
Lichte Laufbreite mind. 1,20 m
Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr
Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben
Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen
Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm
Rutschhemmung mind. R12
Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan
Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind.
nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen
Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0060
Herstellung Podest & Treppe | Achse A - 17/19
1,00
Stk
01.0070 Herstellung Treppe | Achse B - 23/24 geeignet als Fluchtweg nach DIN 18065, zur freitragenden Montage am
FAGSI Treppenturm.
Ausgeführt nach der aktuell gültigen Landesbauordnung Hamburg "HBauO".
Alle Bauteile aus Stahl und in verzinkter Ausführung.
Lichte Laufbreite mind. 1,20 m
Mit beiderseitigem Handlauf aus Rundrohr
Die Geländer ebenso mit runden Füllstäben
Treppenwangen aus U-Stahl oder Flachstahlprofilen
Stufen und Podeste aus Gitterrosten, Maschenweite 10x30mm
Rutschhemmung mind. R12
Höhe nach Schnitt-, Höhen- und Vermessungsplan
Ausführung nach Konstruktion und System des Bieters, aber mind.
nach den statischen Erfordernissen und nach den allgemeingültigen
Vorgaben des Gesetzgebers.
01.0070
Herstellung Treppe | Achse B - 23/24
1,00
Stk
01.0080 Lieferung Treppen, Podeste & Rampe Lieferung aller Außentreppen und Podeste an den genannten
Einsatzort mittels LKW mit eigener Entlademöglichkeit.
01.0080
Lieferung Treppen, Podeste & Rampe
P
1,00
psch
01.0090 Montage Treppe, Podeste & Rampe Entladen und montieren der Stahl-Außentreppen und Podeste auf bauseitig
vorbereiteten Punktfundamenten: Hier ist ein Feinausgleich von bis zu
20mm einzuplanen.
Inkl. dem einrichten, vorhalten und räumen der üblicherweise notwendigen
Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge, Gerüste und
Leitern für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen
und eventuell notwendige Nebenleistungen.
Auch inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten,
Übernachtungen und eventueller Zuschläge.
Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten
Abfallcontainern.
01.0090
Montage Treppe, Podeste & Rampe
E
P
1,00
psch
01.0100 Statischer Nachweis Erstellung und Lieferung eines, prüfbaren, statischen Nachweises, für di
Treppe und Podeste, durch den Bieter. Ausführung nach EURO Code.
01.0100
Statischer Nachweis
P
1,00
psch
01.0110 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den
ausgeführten Arbeiten vorzulegen:
Technische Datenblätter
Zeichnungen
Schweißnachweise
Statische Nachweise
Herstellererklärungen
Fachunternehmererklärungen
Pflege- und Reinigungshinweise
etc.
Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der
Arbeiten, vorzulegen.
Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0110
Dokumentation & Nachweise
P
1,00
psch
02 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
02.0010 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0010
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
E
1,00
Std
02.0020 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
02.0020
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
E
1,00
Std
02.0030 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten
oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der
Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind.
Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
02.0030
Übernachtungskosten
E
1,00
Stk
02.0040 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten
für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach
Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer
zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
02.0040
Fahrtkosten
E
1,00
km