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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Zimmererarbeiten
01
Zimmererarbeiten
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten
Sämtliche Konstruktionen und Elemente sind als ein in sich geschlossenes Verarbeitungs- und Materialsystem mit zusammengehörigen Komponenten eines namhaften Herstellers und mit entsprechenden Prüfzeugnissen eines
deutschen Prüfamtes für die bauaufsichtliche Zulassung herzustellen.
Kombinationen mit verschiedenen Herstellern, Fabrikaten und Systemen in einem Bauelement sind unzulässig, auch wenn die gefordertenEigenschaften dadurch erreicht werden können.
Die Eignung und bescheinigte Zulassung der Konstruktion, des verwendeten Materiales, besonders der Dübel und Befestigungselemente ist vor Ausführung der Arbeiten nachzuweisen. Konstruktionen für die keine
geprüften und bescheinigten Zulassungen oder Eignung bestehen, sind vor dem Einbau vom Auftragnehmer auf eigene Kosten amtlich prüfen zu lassen.
Wird die Zulassung versagt bzw. nicht nachgewiesen, sind entgegen der Vereinbarung hergestellte Konstruktionen zu entfernen und mit einer zugelassenen Konstruktion oder Elementen zu ersetzen.
Sämtliche Einbauteile müssen dauerhaft korrosionsgeschützt sein.
Sämtliche Holzteile und deren Oberflächen müssen dauerhaft mit Holzschutz behandelt sein.
Es dürfen nur Dämmstoffe eingebaut werden, die als "nicht Krebs erzeugend oder nicht verdächtig" gemäß TRGS 905 eingestuft sind.
Der Auftragnehmer kann nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung den bauseits vorhandenen Baukran für seine eigenen Leistungen benutzen. Die Kranbenutzung ist ohne bauseitige Bedienung. Der Auftragnehmer hat
selbst für eine geeignete und fachkundige Person zur Bedienung zu sorgen. Die Benutzung des Kranes erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Eine Haftung des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen!
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
Holz
DIN 52183 - Prüfung von Holz; Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes
DIN 68122 - Fasebretter aus Nadelholz
DIN 68123 - Stülpschalungsbretter aus Nadelholz
DIN 68126-1 - Profilbretter mit Schattennut - Maße
DIN 68126-3 - Profilbretter mit Schattennut - Sortierung für Fichte, Tanne, Kiefer
DIN 68128 - Balkonbretter
DIN 68364 - Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten
DIN EN 350 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz
DIN EN 351-1 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme
DIN EN 384 - Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte
DIN EN 460 - Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 518 - Bauholz für tragende Zwecke, Sortierung - Anforderungen an Normen über visuelle Sortierung nach der Festigkeit
DIN EN 519 - Bauholz für tragende Zwecke, Sortierung - Anforderungen an maschinell nach der Festigkeit sortiertes Bauholz und an Sortiermaschinen
DIN EN 844 - Rund- und Schnittholz Terminologie (Normenreihe)
DIN EN 1194 - Holzbauwerke - Brettschichtholz - Festigkeitsklassen und Bestimmung charakteristischer Werte
DIN EN 1313 - Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße (Normenreihe)
DIN EN 1315-1 - Dimensions-Sortierung - Teil 1: Laub-Rundholz
DIN EN 1315-2 - Dimensions-Sortierung - Teil 2: Nadel-Rundholz
DIN EN 1316 - Laub-Rundholz; Qualitätssortierung (Normenreihe)
DIN EN 14250 - Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte Fachwerkträger mit Nagelplatten
DIN EN 14519 - Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder
Holzwerkstoffe
DIN 68771 - Unterböden aus Holzspanplatten
DIN EN 316 - Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen
DIN EN 634 - Zementgebundene Spanplatten - Anforderungen
DIN EN 635-2 - Sperrholz - Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche - Teil 2: Laubholz
DIN EN 635-3 - Sperrholz - Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche - Teil 3: Nadelholz
DIN EN 13810-1 - Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14322 - Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung
Dämmstoffe
DIN 1102 - Holzwolle-Leichtbauplatten und Mehrschicht-Leichtbauplatten nach DIN 1101 als Dämmstoffe für das Bauwesen
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen - Begriffe, Lieferformen, Lieferarten
DIN 68755-1 - Holzfaserdämmstoffe für das Bauwesen - Teil 1: Dämmstoffe für die Wärmedämmung
Unterkonstruktionen, Verbindungen, Befestigung
DIN 436 - Scheiben, vierkant, vorwiegend für Holzkonstruktionen
DIN 440 - Scheiben mit Vierkantloch, vorwiegend für Holzkonstruktionen
DIN 603 - Flachrundschrauben mit Vierkantansatz
DIN 1478 - Spannschlösser aus Stahlrohr oder Rundstahl
DIN 1479 - Sechskant-Spannschlossmuttern
DIN 1480 - Spannschlösser, geschmiedet (offene Form)
Zu beachtende Technische Regeln:
Schriftenreihe des Holzbau Handbuchs, Informationsdienst Holz
TRGS 521 - Faserstäube
Weiter sind zu beachten:
Merkblätter des IVD, Industrieverband Dichtstoffe e.V., (IVD), insbesondere:
Nr. 8: - Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich
Nr. 9: - Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren
Nr. 12: - Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau
Güteschutz:
RAL-GZ 402/1 - Herstellung von Teilen aus Massivholz zur Errichtung von Blockhäusern
RAL-GZ 411 - Imprägnierte Holzbauelemente
RAL-GZ 422 - Holzhausbau
RAL-GZ 428 - Recyclingholz
RAL-GZ 830 - Holzschutzmittel
RAL-RG 421 - Brettschichtholz
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die Preise einzurechnen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke (z. B. Firstausbildung, Auskragungen von Sparren, Aufschieblinge, Wechsel) mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
2.3.2 Holzarbeiten
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind grundsätzlich vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Sichtbar bleibende Nägel und Schrauben an Außenwandbekleidungen müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen.
Während der Montage ist die Konstruktion im Außenbereich gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind ohne zusätzliche Vergütung mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen.
Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Mechanische Verbindungen in Hirnholz sind nur mit speziellen Hirnholzdübeln ausnahmsweise zugelassen. Dabei ist eine statische Wirkung nur in Brettschichtholz anzunehmen.
Statisch wirksame Verbindungen mit Balkenschuhen und anderen Blechformteilen sind nur entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung vorzunehmen; diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Alle Nagellöcher sind - wenn die statische Berechnung nichts anderes aussagt - mit zugehörigen Rillennägeln auszunageln. Auf ein vollflächiges Aufliegen der Hölzer an den Metallteilen ist zu achten; verzogene Hölzer oder solche mit Drehwuchs sind somit ausgeschlossen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig.
Beim Aufbringen von Holzspanplatten auf alte Dielenboden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 bis 15 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein.
2.3.3 Holzschutz
Außer den in den ATV angeführten Normen des Holzschutzes sind zu beachten:
- Holzschutzmittelverzeichnis des IfBt
- Merkblatt für den Umgang mit Holzschutzmitteln im Holzschutzmittelverzeichnis des IfBt
- Sicherheitsdatenblätter der gewählten Holzschutzmittel
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung des Holzschutzmittels nach Abschnitt 10.1 DIN 68800-3 zu übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 10.2 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung festzulegen.
Wird in den Planungs- oder Ausschreibungsunterlagen bei vorgegebenen Gefährdungsklassen nicht die erforderliche Regelwerksbasis angegeben, so sind die in der Reihe DIN 68800 definierten Gefährdungsklassen maßgebend. Die inhaltlich vergleichbaren DIN EN-Vorschriften sind - sofern nicht bauaufsichtlich verlangt - nur bei ausdrücklicher Bezugnahme anzuwenden.
Gesundheitsgefährdungen sind grundsätzlich auszuschließen. Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder gerissenen Teile sind entsprechend nachzubehandeln.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Beschichtungen ist zu prüfen.
Die vom Hersteller des Holzschutzmittels vorgegebenen Aufwandmengen sind unbedingt einzuhalten und auf Verlangen nachzuweisen.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800 zu versehen oder Holz höherer Resistenzklasse einzusetzen.
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gefährdungsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, ist die Anwendung vorbeugender chemischer Holzschutzmittel grundsätzlich untersagt.
Holzschutzmittel im Außenbereich dürfen keine auswaschbaren Farbzusätze enthalten. Werden auswaschbare Holzschutzmittel im Innenbereich eingesetzt, sind behandelnde Teile beim Transport oder bei der Lagerung vor Nässe zu schützen.
Wird eine bestimmte und realisierbare Eindringtiefeklasse für Holzschutzmittel gefordert, so gelten die dazu erforderlichen Vorbehandlungen als Nebenleistungen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Beschichtungsstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
2.3.4 Dämmungen und dichtende Schichten
Beim Umgang mit Mineralwolledämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Rieselschutz ist als Vlies einzubauen; dichte Folien sind nicht zugelassen.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft (Bauphysiker) eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
2.3.5 Treppen (kommen hier nicht zur Ausführung)
Werden im Leistungsverzeichnis keine weiteren Angaben gemacht, gelten folgende Holzdicken:
- Trittbretter 4 - 5 cm
- Setzbretter 2 - 2,5 cm
- Wangen >/= 5 cm
Bei eingeschobenen Treppen ist die angegebene Auftrittsbreite für die Bemessung der Trittstufen um ca. 10 cm zu erhöhen. Die Einschubnut ist als Gratnut auszubilden.
Bei gestemmten Treppen soll die Antrittsstufe als Kastenstufe ausgebildet werden, wenn nicht ausdrücklich eine Blockstufe verlangt wird. Diese Stufe ist zur Geländerpfostenbefestigung ausreichend zu verbreitern; bei Krümmlingen ist sie seitlich abzurunden.
Geländerstäbe sind in Freiwange und Handlauf einzuzapfen.
Bei aufgesattelten Treppen sollen Holzwangen mindestens 7 cm dick sein. Das Setzbrett kann in die Trittstufe eingenutet werden; Deckleisten entfallen in der Ansicht. Seitliche Leisten an der Wange sind auf Gehrung zu schneiden.
Krümmlinge sind unsichtbar an Wange und ggf. Podestauflager zu verbinden (Bolzen oder Formteile).
Krümmlinge können nach Wahl des Auftragnehmers aus Vollholz (bei kleinerem Radius) hergestellt werden oder aus Bohlen ausgeschnitten werden. Im letzteren Fall soll die Faser parallel zur Wangenrichtung verlaufen.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
- Werden ausdrücklich Verbindungsmittel aus Formblechen in den Ausschreibungsunterlagen ausgeschlossen, ist das im Preisangebot zu berücksichtigen.
- Mit den Preisen sind die aus den übergebenen Unterlagen erkennbaren oder gewerksüblichen Bohrungen, Fräsungen, Abfasungen, Zapfenverbindungen, Versatzausbildungen, Auflagerausbildungen, Maßnahmen gegen Aufspaltung, Transport- und Montagestöße und -verbindungen sowie alle Montagehilfsmittel und -geräte abgegolten, soweit sie keine Besonderen Leistungen gemäß DIN 18299 und DIN 18334 darstellen.
- Das Nachimprägnieren von Schnittstellen sowie das Liefern und Anbringen einer Kennzeichnung nach DIN 68800-3 sind im Preis enthalten.
- Werkzeichnungen zur Dachauskragung, zur Treppenkonstruktion, zu handwerksgerechten Verbindungen und das Herstellen von Lehren sind in die Preise einzurechnen.
- Sofern die Stellfläche von Arbeitsgerüsten im Sinne von Nr. 4.2.2 DIN 18334 durch einfache Abdeckungen von Deckenbalkenlagen, Kehlbalken u.ä. aus Riegeln und Bohlen herstellbar ist, gilt das Herstellen dieser Stellfläche für Gerüste als Nebenleistung.
ZTV Zimmer- und Holzbauarbeiten
Allgemeine Vorbemerkung Sauberkeit, Abfallentsorgung:
der bearbeitete Bereich sowie die Baustellenumgebung (Mischplatz, Lager, Zugang,..) ist stets besenrein zu verlassen. Abfälle (Kehrgut, Abfälle,..) sind durch den Auftragnehmer (AN) täglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Lagerungen:
Materialanlieferungen und Lagerungen sind aus Baustellen-logistischen Gründen im Vorfeld der Bauleitung (BL) anzukündigen und abzustimmen (Anfahrt, Lagerdauer, Platzbedarf,...). Restmaterial ist schnellstmöglich abzufahren. Sicherungen (Wetter, Diebstahl,...) sind durch den AN eigenständig zu leisten.
Baustelleneinrichtung (bauseits, vgl. Baustelleneinrichtungsplan):
Die folgenden Einrichtungen/Medien sind nur zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden!
Baustrom: wird ab dem Baustromanschlusskasten zur Verfügung gestellt. Notwendige Verlängerungskabel sind durch den AN bereitzustellen (Baustelleneinrichtung). Es dürfen nur (VDE) geprüfte Elektrogeräte eingesetzt werden!
Bauwasser: auf dem Baugrundstück wird ein Standrohr zur Versorgung mit Bauwasser zur Verfügung gestellt. Anschlusskupplungen und Schlauchleitungen sind durch den AN eigenständig einzusetzen (Baustelleneinrichtung).
Sanitär: Auf dem Baufeld stehen Baustellentoiletten zur Verfügung.
Bauablauf:
Der Baufortschritt ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu fördern.
Behinderungen nach VOB/B §6 sind vom AN unverzüglich der BL zu melden und konkret zu beschreiben. Die Personalstärken sind so einzuplanen, dass die terminlichen Ziele erreicht werden.
Baudokumentation:
Zu den Leistungen und eingesetzten Materialien sind sind jeweilige Fachunternehmer- sowie Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen und Datenblätter bereitzustellen. Brandschutz- und sicherheitsrelevante Ausführungen sind fotographisch zu erfassen, insbesondere Installationen welche verbaut werden (z.B. Brandabschottungen, Verankerungen,...). Fotos mit Positionsplan sind mit der Baudokumentation vor Schlussrechnungsstellung bereitzustellen.
Allgemeine Vorbemerkung
01.01 Allgemeines
01.01
Allgemeines
01.02 Dachkonstruktion Holz
01.02
Dachkonstruktion Holz
01.03 Dachschalung
01.03
Dachschalung
01.04 Einbauteile
01.04
Einbauteile
02 Dachdeckungsarbeiten
02
Dachdeckungsarbeiten
ZTV Dachdeckung Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 14094-2 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern
DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3 Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 516 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Einrichtungen zum Betreten des Daches - Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte
DIN EN 517 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Sicherheitsdachhaken
VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVDH-Fachregel Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel Fachregel für Außenwandbekleidungen mit kleinformatigen Produkten aus Ton und Beton
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material
zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen.
Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.5 ATV DIN 18334 entsprechen.
Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen eine Länge von mindestens der 2,5-fachen Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Regeldachneigung
als Mindestdachneigung für die ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an Schleppdächern und Gauben.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen, Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen, Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
ZTV Dachdeckung
02.__.0001 Konterlattung Dachfläche mit scharfkantigen Latten
als Konterlattung 30/50 mm,
Achsabstand Binder 1,28 m
zzgl. Latte zwischen den Binderlinien auf Schalung aufgelegt
einschl. Holzschutz mit Prüfzeichen d. dtsch. Instituts f. Bautechnik, für alle Transport-, Lager- und Bauzustände.
nach DIN 68800, einlatten.
02.__.0001
Konterlattung
1.875,00
m2
02.__.0002 Eindichten Konterlattung Eindichten der Konterlattung
zur Herstellung eines "wasserdichten Unterdaches"
im Bereich der Dachflächen mit 15° Dachneigung.
Abdichtungsmaterial entsprechend dem Dachbahnsystem
angebotenes Produkt:
02.__.0002
Eindichten Konterlattung
1.010,00
m²
02.__.0003 Dachlattung 30/50 Dachfläche mit Latten 30/50, nach DIN 4074-1
mindestens Sortierklasse S 10 oder MS 10,
Holzschutz wie Pos. 10,
nach DIN 68800, fluchtgerecht einlatten.
Lattenabstand e = 35 cm
nach Hersteller-Verarbeitungsvorschriften.
für nachfolgenden Dachstein Fabr. Creaton Kapstadt
liefern und einbauen
02.__.0003
Dachlattung 30/50
1.875,00
m2
02.__.0004 Dachlattung 40/60 wie Vorposition,
jedoch mit Lattenquerschnitt 40/60
inkl. entsprechend erforderlicher Befestigung
02.__.0004
Dachlattung 40/60
E
1.875,00
m²
02.__.0005 Traufausbildung Aufbau Traufe mit:
Tropfblech auf Dachschlaung aus Titanzink, 0,7 mm, Abwicklung ca. 20 cm, 3-fach gekantet,
Traufbohle, Fichte C24, Abmessung 105 x 30/36,5 mm, auf Konterlattung verschraubt. Die Flächensteine der Traufreihe sollen die selbe Neigung wie die folgenden Flächensteinreihen haben.
Traufenlüfterelement aus Alu-Lochblech, als Insektenschutzgitter, Maschenweite ca.2,8mm, freier Lüftungsquerschnitt je m min. 200cm², Gitterhöhe rd. 80mm. Das Lüftungsgitter ist nach Beendigung der Dacheindeckung zu reinigen, damit der Lüftungsquerschnitt gewährleistet wird.
Liefern und fachgerechter Einbau aller erforderlichen Bauteile.
02.__.0005
Traufausbildung
225,00
m
02.__.0006 Dachstein Creaton Kapstadt Ebener, durchgefärbter Dachstein mit sichtbarem Seitenfalz in der verlegten Dachfläche, abgestufter Längsfalz, strömiungshemmender Fußrippung und Wasserfalle
mit 2-fach hochverdichteter Oberfläche
Dachfläche, Dachneigung 15° und 21,5 °,
mit Profiliertem Dachstein,
Leitfabrikat Creaton, Typ Kapstadt
Oberfläche: Farbe anthrazit
auf vorgenannter Lattung decken.
Halbe Dach-Steine sind je nach Deckbreite zu
berücksichtigen.
liefern, auf Dach transportieren und fachgerecht
einbauen
Erforderliche Windverklammerungen sind gemäß dem angebotenen Dachstein und den Dachbereichen zu ermitteln, die Ausführung einzukalkulieren sowie entsprechend auszuführen. Die Ermittlung der Klammerbereiche ist in den Dokumentationsunterlagen zu erfassen.
Angebotenes Fabrikat:
02.__.0006
Dachstein Creaton Kapstadt
1.875,00
m2
02.__.0007 Zulage Grat- und Kehlausbildung Mehraufwand für Anschnitte Einpassen und gegebenfalls Befestigen der Dachsteine an Kehlen und Grate der Walmdachflächen, beidseitig
einschl. jeweils zusätzliche Konterlatte mit entsprechenden anarbeiten.
02.__.0007
Zulage Grat- und Kehlausbildung
92,00
m
02.__.0008 Walmkappe Walmkappe als Übergang zwischen First
und Grat einbauen und mit Firstklammern
/ Spenglerschraube an der
Unterkonstruktion befestigen.
02.__.0008
Walmkappe
4,00
St
02.__.0009 Schneefangkonstruktion mit Schneefanggitter Schneefanggitter (200 mm hoch) 17 x 17, Farbe grau,
mit Schneefangpfanne und Schneefanggitterstütze
einbauen.
Die Schneefangpfanne, je nach örtlichen Gegebenheiten,
in einem Abstand von max. 920 mm verlegen und an der
Dachlatte befestigen.
02.__.0009
Schneefangkonstruktion mit Schneefanggitter
180,00
m
02.__.0010 Modulstütze Modulstütze für Aufdach-Solarelemente von
Fremdanbietern,
bestehend aus Schneefangpfanne, Farbe grau',
Befestigungszubehör und Modulstütze, liefern und mit
zusätzlicher Soglatte,
nach Hersteller-Verarbeitungsvorschrift einbauen.
Besondere Eigenschaften der einzubauenden Solarelemente
sind den
Hersteller-Verarbeitungsvorschriften zu entnehmen.
02.__.0010
Modulstütze
E
1.100,00
St
02.__.0011 Lüfterstein Lüfterziegel, passend zur Dachdeckung, inkl. Insektenschutzgitter aus korrosionsgeschütztem Material.
Dachdeckung: Dreaton Kapstadt
Farbe / Oberfläche: Anthrazit wie Flächendeckung
freier Lüftungsquerschnitt: ca. 30 cm²
Verlegung: ca. 1 Stein / 15 m²
liefern und einbauen
02.__.0011
Lüfterstein
125,00
St
02.__.0012 Satteldachfirst und Gratdeckung Satteldachfirst mit Entlüftung mit First-/Gratsteinen Kapstadt. Entlüftung mittels First-/Gratrolle, Breite 310 mm, Abluftquerschnitt 150 cm²/m, einschließlich der Unterkonstruktion aus Firstlatte mit Firstlattenhaltern. Die Firststeine werden ohne Überlappung als Linienfirst verlegt. Befestigung je Firststein mit einer First-/Gratklammer. Die First-/Gratklammer wird auf den Firststein aufgesteckt und mit einer Spenglerschraube 4,5x45 mm in die Firstlatte verschraubt.
Klammer: CREATON First-/Gratklammer Kapstadt
02.__.0012
Satteldachfirst und Gratdeckung
154,00
m
02.__.0013 Durchbruchstein aus Kunststoff mit Aufsatz für Solardurchgang Systemzugehöriger Durchbruchstein aus Kunststoff mit Aufsatz für Solardurchgang für Leitungen von 10 bis 70 mm, einschließlich Unterdachanschlussmanschette aus EPDM liefern und fachgerecht einbauen. Die Grundplatte muss für den Solaraufsatz angepasst werden.
02.__.0013
Durchbruchstein aus Kunststoff mit Aufsatz für Solardurchgang
4,00
St
02.__.0014 Durchbruchstein aus Kunststoff mit Dunstrohraufsatz, kurz, Durchbruchstein aus Kunststoff mit Dunstrohraufsatz, kurz, einschließlich schlagregensicherer Haube, für Strangentlüftung, Durchmesser 100 mm, einschließlich eines flexiblen Schlauchanschlusses, fachgerecht einbauen.
02.__.0014
Durchbruchstein aus Kunststoff mit Dunstrohraufsatz, kurz,
8,00
St
02.__.0015 Flexibler Schlauchanschluss Flexibler Schlauchanschluss DN 100 / DN
125 als Verbindung zwischen
Anschlussrohr und aufsteigender Leitung
einbauen.
02.__.0015
Flexibler Schlauchanschluss
8,00
St
02.__.0016 Sicherheitsrost umlaufend Sicherheitsrost als Endloslaufrost,
Farbe Alu natur, umlaufend auf Innenseite zu Atrium
mit Standsteinen und Bügeln nach
Hersteller-Verarbeitungsvorschrift und
gemäß DIN 18160 einbauen.
Die Standsteine an der Dachlattung
befestigen und im Bereich der mittleren
Aufhängenasen Stützlatte einbauen.
fabrikat Creaton oder glw.Art.
Angebotenes Fabrikat.
02.__.0016
Sicherheitsrost umlaufend
90,00
m
02.__.0017 Sicherheitstritt bei Dachausstieg Sicherheitstritt (Alu 410 mm lang) /
Pro 42 (Stahl 420 mm lang), Farbe ,
mit Standsteinen und Bügeln nach
Hersteller-Verarbeitungsvorschrift und
gemäß DIN 18160 einbauen. Die
Standsteine an der Dachlattung
befestigen und im Bereich der mittleren
Aufhängenasen Stützlatte einbauen.
02.__.0017
Sicherheitstritt bei Dachausstieg
2,00
St
02.__.0018 Sicherheitsdachhaken 3R Sicherheitsdachhaken 3R, Farbe grau, nach
Hersteller-Verarbeitungsvorschrift,
für Wartungsarbeiten mit PSA,
einbauen. Anarbeiten der Deckung einrechnen.
02.__.0018
Sicherheitsdachhaken 3R
20,00
St
02.__.0019 PSAgA-Set mit Auffanggurt ABS Comfort, PSAgA-Set mit Auffanggurt ABS Comfort,
einschl. kantengeprüften Verbindungsmittel (horizontale und vertikale Zulassung) mit Seilkürzer und integriertem Bandfalldämpfer. Durch den Seilkürzer ist das Verbindungsseil beim Laufen einstellbar. Dadurch ist garantiert, dass man sich jederzeit die optimale Seillänge einstellen kann. Eine optimal eingestellte Seillänge dient an der Absturzkante als Rückhalt und verhindert einen Absturz.
Auffanggurt (DIN EN 361:2002)
Mitlaufendes Auffanggerät (DIN EN 353-2:2002 & DIN EN 358:2000)
Länge 10m, Seilkürzer zum stufenlosen Regulieren
Inkl. Profi-Bandschlinge mit Abriebschutz und robuster Schutztasche
Angebotenes Fabrikat:
02.__.0019
PSAgA-Set mit Auffanggurt ABS Comfort,
2,00
St
02.__.0020 Reserve-Dach-Steine Ganze Dach-Steine, passend zur Deckung,
liefern und fachgerecht nach Angaben lagern.
02.__.0020
Reserve-Dach-Steine
10,00
St
03 Spenglerarbeiten
03
Spenglerarbeiten
ZTV Spenglerarbeiten Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
DIN EN 546 Normenreihe: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen -
Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1172 Kupfer- und Kupferlegierungen -
Bleche und Bänder für das Bauwesen
DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete
Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
IVD-Merkblatt Nr. 19-1 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen.
Teil 1: Außenbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 25 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 963
Merkblatt 963: Technischer Leitfaden: Dächer aus Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Euro Inox
VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216 Brandschutzmaßnahmen für Dächer, Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVSHK-Merkblatt T16
Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen an Schornsteinen und Abgasanlagen in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T17
Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T46
Merkblatt Turm- und Tafeldeckung in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T75
Merkblatt Metalldach aus nicht rostendem Stahl - rollennahtgeschweißt
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Merkblatt T76
Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVSHK-Richtlinien
Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVDH-Fachregel
Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten.
Attikaabdeckungen sollen ein Gefälle nach innen von ca. 10 % erhalten.
Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten.
Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen.
Wandanschluss- oder Überhangstreifen sind in Sichtmauerwerk mindestens 2 cm tief einzulassen und elastisch zu verfugen. In anderen Fällen sind Überhangstreifen mit Dichtschnur und elastischer Verfugung anzubringen.
Der Bewegungsfugenausgleich bei innenliegenden Rinnen darf nicht durch eine Schiebenaht, sondern muss durch einen wasserführenden Ausgleich erfolgen.
Bei Dächern ohne Schneefanggitter sind Rinnenhalter der Tragfähigkeitsklasse H zu verwenden.
Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen.
Die gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Abdichtung von Längsfalzen bei Dachdeckungen ist mit stoßfrei eingelegten Dichtungsbändern auszuführen.
ZTV Spenglerarbeiten
03.01 Entwässerung
03.01
Entwässerung
03.02 Dachbleche
03.02
Dachbleche
04 Stahlträger Dachkonstruktion
04
Stahlträger Dachkonstruktion
Beschreibung Auf den Holzmodulen ist die Dachkonstruktion aufzubauen.
Konstruktionsbedingt sind zur Unterstützung des Holzdachtragwerks Stahlträger zu verlegen.
Der LV-Titel 4 bezieht sich auf die Lieferung der erforderlichen Stahlträger mit Bearbeitungen nach den Zeichnungen sowie Verlegung und Montage.
Beschreibung
04.__.0001 Stahlträger als Walzprofil HEB, HEM nach DIN EN 10027, als Träger der Dachkonstruktion,
einschl. aller Kopfplatten, Steifen, Bohrungen, Verbindungsmittel und Schweißnähte, sowie einschl. Bohrungen für die Verschraubung mit den bauseitigen Anschlüssen.
Konstruktion der Ausführungsklasse DIN EN 10090
Material: Stahl nach DIN EN 10025
Güte: S235JR
Länge Stahlprofil: .2,83 - 8,53 m
als HEB und HEM - Profil
Korrosionsbelastung DIN EN 12944: Klasse C1,unbeheizter Dachraum
Korrosionsschutz für Zeitraum Klasse: M = 5 - 15 Jahre
Oberfläche: feuzerverzinkt
Baustellenverbindungen: geschraubt und geschweißt
Einbauort: Dachraum als Ergänzung Holzdachstuhl
Einbauhöhe: bis 3,00 m ü. Dachboden
liefern und montieren in Abstimmung mit Holztragwerk
04.__.0001
Stahlträger als Walzprofil HEB, HEM
4,00
t
04.__.0002 Zulage Bohrungen im Trägerflansch Durchmesser 8 mm, Trägerinnenseitig mit 90 ° versenkt,
zu vorgenannten Profilen HEM100, HEB240, HEB 340
04.__.0002
Zulage Bohrungen im Trägerflansch
308,00
Stk