Elektrotechnik
AGR Herten Wertstoff-Recycling-Anlage für Rostaschen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Elektrotechnik
01
Elektrotechnik
Angaben zur Baustelle Angaben zur Baustelle Bauvorhaben: Errichtung von Hallenbauwerken der Wertstoff-Recycling-Anlage in Herten Süd Bauort: Im Emscherbruch 18 / Cranger Str. 2, 45699 Herten Bauherr:   AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Im Emscherbruch 11, 45699 Herten Planung / Fachplanung ELT: Fechtelkord & Eggersmann GmbH, Max-Planck-Straße 15, 33428 Marienfeld Ausführungszeitraum: gemäß Bauzeitenplan des AG Gegenstand der Maßnahme ist die Errichtung der Hallenbauwerke der Wertstoff-Recycling-Anlage in Herten Süd. Die Hallenbauwerke bestehen aus vier unterschiedlichen Nutzungseinheiten / Hallen, die im Verlauf näher beschrieben werden. Die erste Nutzungseinheit bildet die Aufbereitungshalle, welche eingeschossig ausgeführt wird. Die zweite Nutzungseinheit bildet die Schaltwarte, welche in der Aufbereitungshalle untergebracht wird. Die Schaltwarte wird zweigeschossig ausgeführt. Im Erdgeschoss der Schaltwarte befindet sich der Schaltraum der Maschinen- und Anlagentechnik. Im Obergeschoss werden ein Raum zur Qualitätssicherung, ein Lager, ein Büro und der Wartenraum untergebracht. Der dritte Nutzungsbereich bildet die Zerkleiner-Halle, welche sich neben der Aufbereitungshalle befindet. Hier wird befindet sich ein Zerkleinerer der Wertstoffe entsprechend bearbeitet. Der vierte Nutzungsbereich bildet den Bereich der Überdachung Sortierkabine. Dieser Bereich befindet sich nördlich der Aufbereitungshalle und beinhaltet eine entsprechende Sortierkabine für die Wertstoffe. Alle vier Nutzungseinheiten werden über entsprechende Förderbänder mit Laufwegen verbunden. Für das Gewerk Elektrotechnik umfasst die Maßnahme insbesondere: -Anschluss der Hallenbauwerke an die vom AN Maschienentechnik errichtete Energieversorgung , -Herstellung der Stark- und Schwachstrominstallationen für den Bereich der Hallenbauwerke, -Integration von Beleuchtung, Toren, Kran, Dachventilatoren etc. -Einhaltung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung Planen und Bauen, den Raumdatenblättern, dem EDV-Konzept sowie den einschlägigen Normen und Vorschriften. Alle Leistungen sind so auszuführen, dass ein funktionsfähiger, normgerechter und betriebsfertiger Zustand erreicht wird.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Grundlage der Arbeiten sind die Ausführungspläne Elektrotechnik (Grundrisse, Schematas usw.), das Brandschutzkonzept,  die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Fabrikats Vorgaben. Die Massen in den in diesem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen sind entsprechend der Unterlagen zu prüfen und ggf. anzupassen. Die ausgeschriebenen Leistungen sind teils in gekürzter, teils in ausführlicher Form beschrieben. Grundsätzlich sind sämtliche Leistungen vollständig anzubieten, die das Fertigen, Verlegen, Transportieren, Montieren, Anschließen, Vorhalten sowie das Unterhalten beinhalten. Einhaltung aller Auflagen des bestehenden Brandschutzkonzeptes, LAR, MLAR, VDE-Vorgaben und Bauordnung NRW. Beleuchtung: DIN EN 12464-1 & DIN 5035 verpflichtend. Montage, Leitungsführung und Geräteanordnung sind mit anderen Gewerken abzustimmen, um Kollisionen zu vermeiden. Vorgaben aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) gemäß Baustellenverordnung sind einzuhalten. Die Regeln der Bau-Berufsgenossenschaften und staatliche Arbeitsschutzvorschriften sind Bestandteil des Angebots und einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eignungs- und Gütenachweise (z. B. Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung, Prüfzeugnisse, Zulassungen) vor Ausführung vorzulegen. Sämtliche Anlagen sind gemäß der einschlägigen DIN-, DIN VDE- und EN-Normen sowie den Technischen Regeln, einer Erstprüfung inkl. Messungen zu unterziehen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und vorzulegen. Angaben zur Baustelle Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch den AN Maschienentechnik. Hinweis: Da die Fertigstellung der Energieversorgung später erfolgt als die ausgeschriebene Leistung, werden bis zur fertigen Errichtung der Energieversorgung die Anlagen an die Baustromverteiler angeschlossen. Der Baustelleneinrichtungsplan ist zu beachten. Angaben zur Ausführung Aufbau und Installation der elektrischen Anlagen gemäß TAB des VNB, AR 4100, den einschlägigen DIN-, DIN VDE- und EN-Normen sowie den Technischen Regeln. Einhaltung aller Auflagen aus Brandschutzkonzept, LAR/MLAR, Bauordnung Niedersachsen und Unfallverhütungsvorschriften. Trennung von Stark- und Schwachstromleitungen sowie brandschutzgerechte Abschottung von Leitungsdurchführungen gemäß geforderter Feuerwiderstandsklasse. Installation im TN-S-Netz mit getrennten N- und PE-Leitern. Sicherstellung des Funktionserhalts bei sicherheitsrelevanten Leitungsanlagen. Beleuchtungsanlagen gemäß DIN EN 12464-1 und DIN 5035 ausführen. Selektiver Überspannungsschutz Typ 1, 2, 3 nach DIN VDE 0675, IEC 61643-21. Barrierefreie Schalter- und Steckdosenhöhen gemäß DIN 18040 in den vorgesehenen Bereichen. Vorlage aller geforderten Eignungs- und Gütenachweise, Konformitätserklärungen sowie Zulassungsbescheide vor Ausführung. Alle Steigleitungen NYM-J, 5-adrig, TN-S-System. Brandschutzmaßnahmen bei Leitungsdurchführungen (z. B. I90/F90-Abschottung). Fachgerechte Brandabschottungen nach LAR / MLAR.
Allgemeine Vorbemerkungen
01.01 Unterverteilungen und Zubehör
01.01
Unterverteilungen und Zubehör
01.02 Potentialausgleich und Erdung
01.02
Potentialausgleich und Erdung
01.03 Kabel & Leitungen
01.03
Kabel & Leitungen
01.04 Leerrohre & Kanäle
01.04
Leerrohre & Kanäle
01.05 Installationsmaterial
01.05
Installationsmaterial
01.06 Leitungs- und Geräteanschlüsse
01.06
Leitungs- und Geräteanschlüsse
01.07 Beleuchtungskörper
01.07
Beleuchtungskörper
01.08 Sicherheitsbeleuchtung
01.08
Sicherheitsbeleuchtung
01.09 EDV-Technik
01.09
EDV-Technik
01.10 Brandschutztechnische Maßnahmen
01.10
Brandschutztechnische Maßnahmen
01.11 Stundenlohnarbeiten
01.11
Stundenlohnarbeiten
01.12 Insgemeinkosten
01.12
Insgemeinkosten