KG494 Abbruchmaßnahmen Technische Anlagen
AGK Berlin_Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis KG 494 Abbruchmaßnahmen Technische Anlagen Umbau und Sanierung des Gebäudes auf dem Grundstück Kurfürstendamm 225 und 226 10719 Berlin Projekt: Umbau und Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Kurfürstendamm 225 /226 in 10719 Berlin Bauherr / AG: AGK – Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Generalübernehmer Schwitzke Project GmbH Tussmannstrasse 70, D-40477 Duesseldorf Fachplanung TGA: DELTA-i Ingenieurgesellschaft mbH Sonnenallee 262 12057 Berlin
Leistungsverzeichnis
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg Projektnummer: 4240131 Allgemeine Projektvorbemerkungen Standort: Kurfürstendamm 225–226, 10719 Berlin Bauliche Maßnahme: Am Kurfürstendamm 225–226, 10719 Berlin wird ein denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von ca. 2.400 m² und einer Raumfläche von rund 9.800 m² umfassend saniert und modernisiert. Bauherr: AACHENER GRUNDVERMÖGEN Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH GÜ: Schwitzke Project GmbH Bauzeit: Februar 2026 bis Mai 2027 (Februar 2026 bis Mai 2026 nur vorgezogener leichter Rückbau und Schadstoffsanierung) Kurzbaubeschreibung Gesamtbaumaßnahme und Kalkulationshinweise Baubeschreibung: Das Bauvorhaben umfasst die Modernisierung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg. Die Liegenschaft hat eine Grundstücksfläche von ca. 2.400 m² und eine bestehende Raumfläche von rund 9.800 m². Das Gebäude besteht aus Vorder- und Hinterhäusern mit Untergeschoss, Erdgeschoss, vier Obergeschossen sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Die Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen und der Bauordnung Berlin. Ziel der Sanierung ist die brandschutztechnische Ertüchtigung, die energetische Modernisierung (TGA wird komplett erneuert) sowie in Teilbereichen die Anpassung an aktuelle Anforderungen der Barrierefreiheit. Die Nutzungseinheiten und zum Teil die Büroeinheiten werden neu strukturiert: Verkaufsflächen im Erdgeschoss werden zusammengelegt, eine Ladeneinheit wird zu Gastronomie umgenutzt, bestehende Gastronomieflächen werden funktional neu geordnet, und die Büroflächen in den Obergeschossen werden modernisiert. Das Dachgeschoss bleibt im Bestand und wird künftig als Technikfläche genutzt. Im Untergeschoss entstehen zentrale Technik-, Lager- und Müllräume. Baustelleneinrichtungsfläche: Vor dem Gebäude am Kurfürstendamm und Joachimsthaler-Platz (Hausnummer 225 + 226) wird eine BE-Fläche eingerichtet. Im vorgezogenen Ausbau erfolgt die Einrichtung ab Februar 2026 vor dem Gebäudeteil 226 (Joachimsthaler-Platz) und ab Mai 2026 vor dem gesamten Gebäude. Aufgrund der innerstädtischen Lage sind die Platzverhältnisse eingeschränkt. Lagerflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden durch die Bauleitung koordiniert. Sämtliche Lagerung innerhalb der BE-Fläche hat möglichst auf Europaletten zu erfolgen, um eine flexible Nutzung der Flächen zu gewährleisten. Die BE-Fläche wird gemäß den mit dem AG abgestimmten BE-Plänen festgelegt und ist verbindliche Grundlage für alle Anliefer-, Lager- und Logistikprozesse der Nachunternehmer. Eigenständige Änderungen, Erweiterungen oder Belegungen sind nicht zulässig und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe der Bauleitung. Parkmöglichkeiten sind im direkten Umfeld der Baustelle sehr begrenzt; das Parken mit privaten PKW auf dem Baustellengelände ist nicht zulässig. Für Lieferfahrzeuge stehen nur temporär eingeschränkte Flächen innerhalb der BE zur Verfügung, die vorab mit der Bauleitung abzustimmen sind. Sollten zusätzliche Stell- oder Rangierflächen im öffentlichen Raum erforderlich sein, sind diese vom AN eigenständig zu organisieren, einschließlich der rechtzeitigen Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie der vollständigen Übernahme aller entstehenden Gebühren. Die Verantwortung für Verkehrssicherung und Beschilderung liegt beim AN. Für Anlieferungen gelten verbindliche, mit der Bauleitung abzustimmende Zeitfenster. Unangekündigte, verspätete oder unkoordinierte Anlieferungen können aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Eventuelle Wartezeiten berechtigen den AN nicht zu Mehrkostenforderungen. Der Auftragnehmer hat die projektspezifischen örtlichen Gegebenheiten gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) zu beachten. Hierzu zählen u. a. die logistischen Abläufe, begrenzten Lagerflächen sowie die innerstädtische Verkehrsführung. Diese Rahmenbedingungen sind bei der organisatorischen Planung der Leistungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Auf dem gesamten Baugelände sowie am Bauzaun ist das Anbringen von Firmenwerbung nicht erlaubt, es sei denn, der AG hat diese ausdrücklich auf schriftlichen Antrag des AN genehmigt. Die Baustelleneinrichtung des AN (z. B. Container, Geräte, Gerüste, Lagerbereiche) ist vor Aufbau oder Anlieferung mit der Bauleitung abzustimmen und erfordert deren Freigabe. Eine eigenständige Platzierung ohne Freigabe ist ausgeschlossen. Als Grundlage dienen die BE-Pläne. Für die zentrale Baustelleneinrichtung wie Baustellen-WCs, Aufenthaltsraum, Baulogistik, Baustrom und -Wasser sowie Bauwesenversicherung wird eine Bauumlage von 1,8 % bei Teil- und Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Bauumlage dient der anteiligen Finanzierung der zentral vorgehaltenen Einrichtungen und Leistungen des GÜ. Sie wird prozentual auf die abrechenbare Vergütung des AN angewendet. Allgemeine Baustellen Hinweise Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle zu sorgen; er ist verpflichtet, anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu entsorgen. Container auf der Baustelleneinrichtungsfläche werden vom Auftraggeber hierfür nicht zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung hat gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen. Rauch- und Staubbelästigungen sind zu vermeiden, offenes Feuer ist untersagt. Schweiß- und Flexarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Hierbei sind alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abschottungen, Funkenflugschutz) vom Auftragnehmer zu stellen und die Vorgaben des Brandschutzkonzepts sind strikt einzuhalten. Die Feuerschutzmaßnahmen während der Bauzeit richten sich nach den Auflagen der zuständigen Behörden, Brandschutzsachverständigen und des SiGeKo. Feuerlöscher sind bei Arbeiten mit leicht entflammbaren Stoffen bereitzuhalten. Gefährliche Stoffe wie Farben, Lösemittel oder Kartuschen dürfen nur in abgestimmten, gesicherten Bereichen gelagert werden; hierfür ist eine gesonderte Freigabe der Bauleitung erforderlich. Der Auftragnehmer hat den Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie der Bauleitung uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz, zur Baustellenordnung und zur Koordination der Gewerke. Der Zugriff auf die Baustelle erfolgt ausschließlich über die definierten Zugangssysteme; ein Drehkreuz mit Zugangskontrolle wird eingerichtet. Der Auftragnehmer hat ein vollständiges Mitarbeiterverzeichnis inkl. Nachunternehmer vorzulegen. Zuwiderhandlungen können zu sofortigen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers führen; hieraus entstehende Verzögerungen gelten nicht als Behinderung. Die Arbeiten sind möglichst lärm- und erschütterungsarm auszuführen. Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen sie nur werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erfolgen. Die Immissionsrichtwerte gemäß AVV-Baulärm sind einzuhalten. Für die Baustellenversorgung stellt der Auftraggeber Wasseranschlüsse und Baustromverteiler bereit; die Lage der Übergabepunkte ergibt sich aus dem Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) und den Baustrom-Geschoßplänen. Herstellung, Erweiterung, Instandhaltung und Rückbau der eigenen Leitungswege von den Übergabepunkten bis zur Verbrauchsstelle erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers. Eine Grundbeleuchtung in den Verkehrswegen wird durch den Auftraggeber gestellt, die ausreichende und arbeitsschutzkonforme Ausleuchtung der jeweiligen Arbeitsbereiche liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Das übergeordnete Baustelleneinrichtungs- und Logistikkonzept ist dem BE-Plan zu entnehmen, der Bestandteil der Vertragsunterlagen ist. Die Verkehrsführung zur Baustelle, die Zufahrtsregelung, Ladezonen sowie etwaige Gewichts- oder Einfahrtsbeschränkungen sind strikt gemäß BE-Plan und den Vorgaben der Bauleitung einzuhalten. Besondere Transportbewegungen sind vorab anzumelden. An- und Abfahrten der Gewerke erfolgen ausschließlich in den mit der Bauleitung abgestimmten Zeitfenstern. Materialien und Bauteile sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gegen Witterungseinflüsse sowie Diebstahl zu schützen; eine Haftung des Auftraggebers hierfür ist ausgeschlossen. Der Schutz flankierender Bauteile sowie aller bereits ausgeführten Leistungen anderer Gewerke ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Es sind ausschließlich zugelassene Materialien gemäß Leistungsbeschreibung zu verwenden. Bei Einsatz von Alternativprodukten ist die Gleichwertigkeit vor Auftragsvergabe nachzuweisen und eine schriftliche Freigabe einzuholen. Der Auftragnehmer hat eine nachhaltige Bauweise sicherzustellen und einen umsichtigen Umgang mit Ressourcen zu gewährleisten; Verpackungsreduzierung, Mehrwegverpackungen und eine umweltverträgliche Baustellenlogistik sind zu berücksichtigen Alle Maße sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen. Abweichungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Unterlassene Prüfungen oder verspätet angezeigte Abweichungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Ausführungsfristen ergeben sich aus dem Bauzeitenplan. Der Auftragnehmer erstellt einen gewerkspezifischen Detailablaufplan zur Koordination und Abstimmung mit der Bauleitung. Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen Normen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Die Baustellen- und Vertragssprache ist Deutsch; eine dauerhaft anwesende, weisungsbefugte deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Für die Kommunikation auf der Baustelle werden digitale Werkzeuge (z. B. Capmo) eingesetzt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese zu nutzen und die hierin geforderten Dokumentationen vollständig zu führen. Die allgemeine Baustellensicherung wird durch ein übergeordnetes Sicherheitskonzept gewährleistet; der Einsatz eines externen Sicherheitsdienstes (z.B. BauWatch) ist geplant. Der Auftragnehmer hat dessen Vorgaben einzuhalten und entsprechende Zutrittsregelungen zu beachten.
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg
Allgemeine Technische u. zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ATV + ZTV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Fachbauleitung einzureichen: -   Teilnahmeliste mit Unterschriften bzgl. Baustellenbelehrung -   Kopie aller Sozialversicherungsausweise -   Eigenerklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) Transport, Baustelleneinrichtung und Materiallagerung Der Materialtransport zur Einbausstelle sowie die Lagerung von Materialien ist Sache des Auftragnehmers (AN). Bei dem Transport der anzuliefernden Teile muss auf den Bodenbelag, mit ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen, Rücksicht genommen werden. Hilfsmittel stehen für die Materialeinbringung nicht zur Verfügung. Es sind nur bestimmte Lagerflächen zeitlich begrenzt zulässig, sowie montageabhängig und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Sämtliche Transportkosten fallen zu Lasten des AN an. Die Lagerplätze sind deutlich, mit erforderlichen ggf. Schutzmaßnahmen, mit Firmenname / Ansprechpartner / Tel.-Nr.  zu kennzeichnen und regelmäßig zu reinigen. Die hat mindestens zum Ende des Arbeitstages zu geschehen. Werden Materialien von Lieferanten des AN direkt auf die Baustelle geliefert, so ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter des AN die Ware in Empfang nimmt. Der AG oder die Fachbauauleitung verweigern prinzipiell die Annahme. Verhalten und Sicherheit auf der Baustelle Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort der örtlichen Projektleitung/SiGeKo anzuzeigen. Der AG und dessen Projektleitung können für Unfälle nicht haftbar gemacht werden. Der AN übernimmt die volle Haftung für alle durch ihn oder seine Beauftragten verursachten Schäden und stellt die Projektleitung hiervon frei. Die Baustellenordnung wird zu Montagebeginn vom AG an den AN übergeben und ist uneingeschränkt einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt Helmpflicht. Nach wiederholten Ermahnungen behält sich der AG / BL  vor, die Monteure des AN von der Baustelle zu verweisen. Baubegleitende Unterlagen Der Bauleitung sind wöchentlich, unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen: -   Wochenvorausschau der Arbeiten für die kommende Kalenderwoche mit Benennung der auf der Baustelle befindlichen Personen und Firmenfahrzeuge (Kennzeichen) einschließlich Nachunternehmer -   Bautageberichte jeweils zu Wochenbeginn, während der gesamten Bauzeit -   Schweisserlaubnisscheine bei Bedarf -   Arbeits- und Feuererlaubnisscheine bei Bedarf (nach Übernahme Betreiber) Baureinigung / Abfälle / Entsorgung Die Beseitigung aller anfallenden Abfälle ist täglich durchzuführen. Die Beseitigung ist Aufgabe des AN. Die Vorschriften und die Gesetze für die Abfallbeseitigung sowie die Vorschriften der Betreiber von Deponien und Recyclingunternehmen sind einzuhalten. Kommt der AN der Verpflichtung zur täglichen Baureinigung nicht nach, ist die Bauleitung berechtigt, nach einmaliger, vergeblicher, mündlicher Mahnung einen Dritten auf Kosten des AN mit der Reinigung zu beauftragen. Die Abfallbeseitigungspflicht jedes einzelnen AN wird davon nicht berührt. Die bei der Installation anfallenden Verpackungs- und Verarbeitungsrückstände sind vom Verursacher zu entsorgen. Die Vorschriften zur Abfallentsorgung sind einzuhalten. Verunreinigungen sind nach jedem Arbeitsgang sofort zu beseitigen. Das Verbreiten von Staub, Spänen und sonstigen Materialien ist in geeigneter Weise zu verhindern. Staubsauger sind vorzuhalten und einzusetzen. Auf besondere Reinigung (Reinraumbedingungen) kann verzichtet werden. Bei der Montage ist jedoch auf Sauberkeit entsprechend der zukünftigen Raumnutzung besonders zu achten. Verwendung gefährlicher Stoffe Es ist erklärtes Ziel des AG, keine Stoffe zu verwenden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung (Bundesgesetzblatt neueste Fassung) aufgeführt sind. Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen hat der AN selbst für geeignete Schutzausrüstung zu sorgen und ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Gerüste Auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften ist zu achten. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen weiterer AN ist auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu vereinbaren. Kalkulationshinweis zum Positionszusatz "Demontieren" Alle für die Demontage der Installationen (Leitungen, Leitungszubehör, Geräte der einzelnen Haustechnischen Gewerke) erforderlichen Werkzeuge und Hebezeuge sowie Hilfs-  und Betriebsmittel sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen mit einzukalkulieren. Angebotsinhalte Grundsätzlich sind alle Leistungen, die zur Erbringung einer abnahmereifen Gesamtleistung notwendig sind, vom Auftragnehmer aus den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen und in die ausgeschriebenen Mengen mit einzukalkulieren. Eine Ortsbesichtigung ist seitens des AG kann erfolgen, im Zusammenhang mit der Ausführung im Bestand wird diese empfohlen. Grundsätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit seines Angebots, d.h. Leistungen, die sich aus den Unterlagen ergeben, sind in die Mengen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben oder als Einzelposition erfasst sind. Dies betrifft auch evtl. Erschwerniszulagen. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die angebotenen Positionen in Einzelleistungen mit Mengen und Einheitspreisen gemäß einer Urkalkulation aufzuschlüsseln. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische Technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen vorausgesetzt. Der Bieter ist verpflichtet, das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der dazugehörigen allgemeinen Vorbestimmungen auf Vollständigkeit in Bezug auf die Textierung bzw. auf Mehrfachforderungen hin zu überprüfen. Auftretende Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe (spätestens jedoch 5 Tage vor dem Abgabetermin) abzuklären. Spätere Reklamationen in Bezug auf angebliche Textunklarheiten werden nicht anerkannt. Baustellenbedingungen / Arbeiten im Bestand Die Leistungen erfolgen überwiegend im Bestand, teilweise unter beengten Verhältnissen und in statisch sensiblen Bauzuständen. Der AN hat sämtliche Bauphasen, Montagezustände, Abstütz-  und Sicherungsmaßnahmen in seine Leistung einzukalkulieren. Temporäre Maßnahmen wie Notabstützungen, Montageabstützungen, Sicherungen, Hilfskonstruktionen und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung, auch wenn diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Bestandsbauteile, angrenzende Konstruktionen sowie vorhandene Ausbau  und TGA Bauteile sind während sämtlicher Arbeiten fachgerecht zu schützen. Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Baustellenbedingungen / Arbeiten im Bestand Die Leistungen erfolgen überwiegend im Bestand, teilweise unter beengten Verhältnissen und in statisch sensiblen Bauzuständen. Der AN hat sämtliche Bauphasen, Montagezustände, Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen in seine Leistung einzukalkulieren. Temporäre Maßnahmen wie Notabstützungen, Montageabstützungen, Sicherungen, Hilfskonstruktionen und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung, auch wenn diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Bestandsbauteile, angrenzende Konstruktionen sowie vorhandene Ausbau- und TGA-Bauteile sind während sämtlicher Arbeiten fachgerecht zu schützen. Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Freischaltung und Prüfung der Medien vor TGA‑Rückbauarbeiten Vor Beginn der Rückbauarbeiten an technischen Gebäudeausrüstungen (TGA) stellt der Auftraggeber (AG) sicher, dass sämtliche betroffenen Medien (insbesondere Strom, Wasser, Gas, Heizung, Kälte, Lüftung, Druckluft sowie sonstige Versorgungs‑ und Steuerleitungen) ordnungsgemäß abgeschaltet, freigeschaltet und – soweit erforderlich – drucklos bzw. spannungsfrei sind. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, den Status der Medientrennungen vor Beginn der Rückbauarbeiten aktiv beim AG abzufragen und sich die Freischaltung bestätigen zu lassen. Unabhängig hiervon hat der AN vor Arbeitsaufnahme eigenverantwortlich eine Prüfung vor Ort durchzuführen, ob die betroffenen Leitungen und Anlagen tatsächlich medienfrei sind. Werden Unklarheiten, Abweichungen oder weiterhin anliegende Medien festgestellt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der AG zu informieren. Die Wiederaufnahme der Arbeiten darf erst nach eindeutiger Klärung und Freigabe erfolgen. Technische Bearbeitung / Werk- und Montageplanung Dem Auftragnehmer obliegt die vollständige technische Bearbeitung für sämtliche Abbrucharbeiten. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe der prüffähigen Unterlagen erfolgen. Nicht freigegebene Ausführungen sind unzulässig. Rückbau / Bestandseingriffe Der Rückbau von tragenden Bauteilen darf ausschließlich nach Herstellung der statisch erforderlichen Notabstützungen erfolgen. Der AN trägt die Verantwortung für die Standsicherheit während sämtlicher Rückbau- und Montagephasen. Anfallender Bauschutt und sonstige Materialien sind fachgerecht zu trennen, zu deklarieren und gemäß KrWG und AVV zu entsorgen. Die Entsorgung ist Bestandteil der Leistung. Koordination / Schnittstellen Der Auftragnehmer koordiniert seine Leistungen eigenverantwortlich mit den Gewerken. Nicht abgestimmte Ausführungen sind unzulässig. Dokumentation / Nachweise Nach Abschluss der Arbeiten ist eine vollständige Schlussdokumentation zu übergeben, bestehend aus: – Entsorgungsnachweise Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme. Abrechnung / Eventualpositionen Eventual- und Stundenlohnpositionen dürfen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Ohne Anordnung ausgeführte Leistungen werden nicht vergütet. Baustellensituation: Alle Mieter sind zu Ende Mai 2026 ausgezogen. Das Kino wird über die gesamte Baumaßnahme den Betrieb einstellen und bleibt geschlossen. Ein Wohnungsmieter (Mieteinheit P, 4.OG) wird voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember 2026 vor Beendigung der Gesamtbaumaßnahme wieder einziehen. Dies ist logistisch im Bauablauf zu berücksichtigen. Anlagen (Dokumente) zur Ausschreibung - allgemein: Planung Baustelleneinrichtungsflächen: KUD225-226_Baustelleneinrichtung_Phase 2 (ab Ende Mai 2026)
Allgemeine Technische u. zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ATV + ZTV)
1 Demontage und Entsorgung Sanitäranlagen
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Demontage und Entsorgung Sanitäranlagen
1.1 Abriss bestehende Sanitäranlagen im Untergeschoss
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Abriss bestehende Sanitäranlagen im Untergeschoss
1.2 Abriss bestehende Abwasserleitungen im Untergeschoss und in Strängen
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Abriss bestehende Abwasserleitungen im Untergeschoss und in Strängen
1.3 Abriss bestehende Trinkwasserleitungen im Untergeschoss und in Strängen
1.3
Abriss bestehende Trinkwasserleitungen im Untergeschoss und in Strängen
1.4 Demontage und Entsorgung Sanitärobjekte
1.4
Demontage und Entsorgung Sanitärobjekte
2 Demontage und Entsorgung Heizungsanlagen
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Demontage und Entsorgung Heizungsanlagen
2.1 Abriss bestehende Heizungsanlagen im Untergeschoss
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Abriss bestehende Heizungsanlagen im Untergeschoss
2.2 Abriss bestehende Heizungsleitungen im Untergeschoss und Stränge
2.2
Abriss bestehende Heizungsleitungen im Untergeschoss und Stränge
2.3 Abriss bestehende Heizungsleitungen in Mieteinheiten
2.3
Abriss bestehende Heizungsleitungen in Mieteinheiten
2.4 Abriss bestehende Heizkörper in Mieteinheiten
2.4
Abriss bestehende Heizkörper in Mieteinheiten
3 Demontage und Entsorgung Lüftungsanlagen
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Demontage und Entsorgung Lüftungsanlagen
3.1 Abriss bestehende Lüftungsanlagen im Untergeschoss
3.1
Abriss bestehende Lüftungsanlagen im Untergeschoss
3.2 Abriss bestehende Lüftungsanlagen im 1. Obergeschoss
3.2
Abriss bestehende Lüftungsanlagen im 1. Obergeschoss
3.3 Abriss bestehende Lüftungsleitungen und Kanalbauteile
3.3
Abriss bestehende Lüftungsleitungen und Kanalbauteile