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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
Umbau und Sanierung des
Gebäudes auf dem Grundstück Kurfürstendamm 225 und 226
10719 Berlin
Projekt: Umbau und Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses
Kurfürstendamm 225 /226 in 10719 Berlin
Bauherr / AG: AGK - Aachener Grundvermögen
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Generalübernehmer Schwitzke Project GmbH
Tussmannstrasse 70, D-40477 Duesseldorf
Fachplanung TGA: DELTA-i Ingenieurgesellschaft mbH
Sonnenallee 262
12057 Berlin
Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu
unterschreiben.
Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebotes am
Abgabeort.
Gesamtsumme vor Prüfung nach Prüfung
Angebotssumme netto: _________________EUR _________________EUR
MwSt19% : _________________EUR _________________EUR
Gesamtsumme inkl. MwSt _________________EUR _________________EUR
...........................................
...........................................
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
...........................................
.............................................
(Stempel und Unterschrift)
Bieter Ausschreiber - geprüft
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm
225-226 in Berlin-Charlottenburg
Projektnummer: 4240131
Allgemeine Projektvorbemerkungen
Standort: Kurfürstendamm 225-226, 10719 Berlin
Bauliche Maßnahme: Am Kurfürstendamm 225-226, 10719 Berlin wird ein
denkmalgeschütztes
Wohn- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von ca. 2.400 m²
und einer Raumfläche von rund 9.800 m² umfassend saniert und
modernisiert.
Bauherr: AACHENER GRUNDVERMÖGEN Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
GÜ: Schwitzke Project GmbH
Bauzeit: Februar 2026 bis Mai 2027
(Februar 2026 bis Mai 2026 nur vorgezogener leichter Rückbau und
Schadstoffsanierung)
Kurzbaubeschreibung Gesamtbaumaßnahme und Kalkulationshinweise
Baubeschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die Modernisierung und Sanierung eines
denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses am Kurfürstendamm 225-226
in Berlin-Charlottenburg. Die Liegenschaft hat eine Grundstücksfläche
von ca. 2.400 m² und eine bestehende Raumfläche von rund 9.800 m². Das
Gebäude besteht aus Vorder- und Hinterhäusern mit Untergeschoss,
Erdgeschoss, vier Obergeschossen sowie einem nicht ausgebauten
Dachgeschoss.
Die Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen
und der Bauordnung Berlin. Ziel der Sanierung ist die
brandschutztechnische Ertüchtigung, die energetische Modernisierung (TGA
wird komplett erneuert) sowie in Teilbereichen die Anpassung an aktuelle
Anforderungen der Barrierefreiheit.
Die Nutzungseinheiten und zum Teil die Büroeinheiten werden neu
strukturiert: Verkaufsflächen im Erdgeschoss werden zusammengelegt, eine
Ladeneinheit wird zu Gastronomie umgenutzt, bestehende
Gastronomieflächen werden funktional neu geordnet, und die Büroflächen
in den Obergeschossen werden modernisiert. Das Dachgeschoss bleibt im
Bestand und wird künftig als Technikfläche genutzt. Im Untergeschoss
entstehen zentrale Technik-, Lager- und Müllräume.
Baustelleneinrichtungsfläche:
Vor dem Gebäude am Kurfürstendamm und Joachimsthaler-Platz (Hausnummer
225 + 226) wird eine BE-Fläche eingerichtet. Im vorgezogenen Ausbau
erfolgt die Einrichtung ab Februar 2026 vor dem Gebäudeteil 226
(Joachimsthaler-Platz) und ab Mai 2026 vor dem gesamten Gebäude.
Aufgrund der innerstädtischen Lage sind die Platzverhältnisse
eingeschränkt. Lagerflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden
durch die Bauleitung koordiniert. Sämtliche Lagerung innerhalb der
BE-Fläche hat möglichst auf Europaletten zu erfolgen, um eine flexible
Nutzung der Flächen zu gewährleisten. Die BE-Fläche wird gemäß den mit
dem AG abgestimmten BE-Plänen festgelegt und ist verbindliche Grundlage
für alle Anliefer-, Lager- und Logistikprozesse der Nachunternehmer.
Eigenständige Änderungen, Erweiterungen oder Belegungen sind nicht
zulässig und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe der
Bauleitung.
Parkmöglichkeiten sind im direkten Umfeld der Baustelle sehr begrenzt;
das Parken mit privaten PKW auf dem Baustellengelände ist nicht
zulässig. Für Lieferfahrzeuge stehen nur temporär eingeschränkte Flächen
innerhalb der BE zur Verfügung, die vorab mit der Bauleitung abzustimmen
sind. Sollten zusätzliche Stell- oder Rangierflächen im öffentlichen
Raum erforderlich sein, sind diese vom AN eigenständig zu organisieren,
einschließlich der rechtzeitigen Einholung aller erforderlichen
Genehmigungen sowie der vollständigen Übernahme aller entstehenden
Gebühren. Die Verantwortung für Verkehrssicherung und Beschilderung
liegt beim AN. Für Anlieferungen gelten verbindliche, mit der Bauleitung
abzustimmende Zeitfenster. Unangekündigte, verspätete oder
unkoordinierte Anlieferungen können aus Kapazitäts- und
Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Eventuelle Wartezeiten
berechtigen den AN nicht zu Mehrkostenforderungen.
Der Auftragnehmer hat die projektspezifischen örtlichen Gegebenheiten
gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) zu beachten. Hierzu zählen u.
a. die logistischen Abläufe, begrenzten Lagerflächen sowie die
innerstädtische Verkehrsführung. Diese Rahmenbedingungen sind bei der
organisatorischen Planung der Leistungen des Auftragnehmers zu
berücksichtigen.
Auf dem gesamten Baugelände sowie am Bauzaun ist das Anbringen von
Firmenwerbung nicht erlaubt, es sei denn, der AG hat diese ausdrücklich
auf schriftlichen Antrag des AN genehmigt. Die Baustelleneinrichtung des
AN (z. B. Container, Geräte, Gerüste, Lagerbereiche) ist vor Aufbau oder
Anlieferung mit der Bauleitung abzustimmen und erfordert deren Freigabe.
Eine eigenständige Platzierung ohne Freigabe ist ausgeschlossen. Als
Grundlage dienen die BE-Pläne. Für die zentrale Baustelleneinrichtung
wie Baustellen-WCs, Aufenthaltsraum, Baulogistik, Baustrom und -Wasser
sowie Bauwesenversicherung wird eine Bauumlage von 1,8 % bei Teil- und
Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Bauumlage dient der anteiligen
Finanzierung der zentral vorgehaltenen Einrichtungen und Leistungen des
GÜ. Sie wird prozentual auf die abrechenbare Vergütung des AN
angewendet.
Allgemeine Baustellen Hinweise
Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle zu
sorgen; er ist verpflichtet, anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial
und sonstige Abfälle auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu
entsorgen. Container auf der Baustelleneinrichtungsfläche werden vom
Auftraggeber hierfür nicht zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung hat
gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den
einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Rauch- und Staubbelästigungen sind zu vermeiden, offenes Feuer ist
untersagt. Schweiß- und Flexarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der
Bauleitung durchgeführt werden. Hierbei sind alle notwendigen Schutz-
und Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abschottungen, Funkenflugschutz) vom
Auftragnehmer zu stellen und die Vorgaben des Brandschutzkonzepts sind
strikt einzuhalten. Die Feuerschutzmaßnahmen während der Bauzeit richten
sich nach den Auflagen der zuständigen Behörden,
Brandschutzsachverständigen und des SiGeKo. Feuerlöscher sind bei
Arbeiten mit leicht entflammbaren Stoffen bereitzuhalten.
Gefährliche Stoffe wie Farben, Lösemittel oder Kartuschen dürfen nur in
abgestimmten, gesicherten Bereichen gelagert werden; hierfür ist eine
gesonderte Freigabe der Bauleitung erforderlich. Der Auftragnehmer hat
den Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
(SiGeKo) sowie der Bauleitung uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies
betrifft insbesondere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz,
zur Baustellenordnung und zur Koordination der Gewerke.
Der Zugriff auf die Baustelle erfolgt ausschließlich über die
definierten Zugangssysteme; ein Drehkreuz mit Zugangskontrolle wird
eingerichtet. Der Auftragnehmer hat ein vollständiges
Mitarbeiterverzeichnis inkl. Nachunternehmer vorzulegen.
Zuwiderhandlungen können zu sofortigen Maßnahmen auf Kosten des
Auftragnehmers führen; hieraus entstehende Verzögerungen gelten nicht
als Behinderung.
Die Arbeiten sind möglichst lärm- und erschütterungsarm auszuführen.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen sie nur werktags zwischen 07:00 und
20:00 Uhr erfolgen. Die Immissionsrichtwerte gemäß AVV-Baulärm sind
einzuhalten.
Für die Baustellenversorgung stellt der Auftraggeber Wasseranschlüsse
und Baustromverteiler bereit; die Lage der Übergabepunkte ergibt sich
aus dem Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) und den
Baustrom-Geschoßplänen. Herstellung, Erweiterung, Instandhaltung und
Rückbau der eigenen Leitungswege von den Übergabepunkten bis zur
Verbrauchsstelle erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
Eine Grundbeleuchtung in den Verkehrswegen wird durch den Auftraggeber
gestellt, die ausreichende und arbeitsschutzkonforme Ausleuchtung der
jeweiligen Arbeitsbereiche liegt in der Verantwortung des
Auftragnehmers. Das übergeordnete Baustelleneinrichtungs- und
Logistikkonzept ist dem BE-Plan zu entnehmen, der Bestandteil der
Vertragsunterlagen ist. Die Verkehrsführung zur Baustelle, die
Zufahrtsregelung, Ladezonen sowie etwaige Gewichts- oder
Einfahrtsbeschränkungen sind strikt gemäß BE-Plan und den Vorgaben der
Bauleitung einzuhalten. Besondere Transportbewegungen sind vorab
anzumelden. An- und Abfahrten der Gewerke erfolgen ausschließlich in den
mit der Bauleitung abgestimmten Zeitfenstern. Materialien und Bauteile
sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gegen Witterungseinflüsse
sowie Diebstahl zu schützen; eine Haftung des Auftraggebers hierfür ist
ausgeschlossen. Der Schutz flankierender Bauteile sowie aller bereits
ausgeführten Leistungen anderer Gewerke ist durch den Auftragnehmer
sicherzustellen. Es sind ausschließlich zugelassene Materialien gemäß
Leistungsbeschreibung zu verwenden. Bei Einsatz von Alternativprodukten
ist die Gleichwertigkeit vor Auftragsvergabe nachzuweisen und eine
schriftliche Freigabe einzuholen.
Der Auftragnehmer hat eine nachhaltige Bauweise sicherzustellen und
einen umsichtigen Umgang mit Ressourcen zu gewährleisten;
Verpackungsreduzierung, Mehrwegverpackungen und eine umweltverträgliche
Baustellenlogistik sind zu berücksichtigen
Alle Maße sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen.
Abweichungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Unterlassene
Prüfungen oder verspätet angezeigte Abweichungen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Die Ausführungsfristen ergeben sich aus dem
Bauzeitenplan.
Der Auftragnehmer erstellt einen gewerkspezifischen Detailablaufplan zur
Koordination und Abstimmung mit der Bauleitung. Für die Ausführung
gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen
Normen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Die Baustellen-
und Vertragssprache ist Deutsch; eine dauerhaft anwesende,
weisungsbefugte deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers ist
während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Für die Kommunikation auf der Baustelle werden digitale Werkzeuge (z. B.
Capmo) eingesetzt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese zu nutzen
und die hierin geforderten Dokumentationen vollständig zu führen. Die
allgemeine Baustellensicherung wird durch ein übergeordnetes
Sicherheitskonzept gewährleistet; der Einsatz eines externen
Sicherheitsdienstes (z.B. BauWatch) ist geplant. Der Auftragnehmer hat
dessen Vorgaben einzuhalten und entsprechende Zutrittsregelungen zu
beachten.
KG430 Raumlufttechnische Anlagen
Allgemeines
Grundlagen
Die geplanten Anlagen entsprechen den gültigen Normen, Vorschriften und
Richtlinien sowie dem aktuellen Stand der Technik. Folgende
Lüftungsspezifische Normen wurden zugrunde gelegt:
DIN EN 16798-1 Eingangsparameter für das Innenraumklima
DIN 18017 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster
VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in RLT- Anlagen
VDI 6022 Hygiene-Anforderungen an RLT- Anlagen und Geräte
TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen
VDI 2082 Raumlufttechnik Verkaufsstätten
ASR 5; 34/1-5; 35/1-4 Arbeitsstätten-Richtlinien
Die Entwurfsplanung der Raumlufttechnischen Anlagen basiert auf
folgenden Nutzungsarten.
Mieteinheit A, (EG / 1.OG) Einzelhandel
Mieteinheiten C + D, (EG / 1.OG) Gastronomie
Mieteinheiten 2. - 4. OG Bürobereiche
Untergeschoss Technik- und Lagerräume.
Im gesamten Gebäude wird bei der Auslegung der raumlufttechnischen
Anlagen von einem generellen Rauchverbot ausgegangen.
Im Gebäude kommen Lüftungsanlagen und Teilklimaanlagen zur Anwendung.
Klimaanlagen mit Befeuchtung sind nicht vorgesehen.
Medienanschlüsse
Zur Auslegung der Heiz- und Kühlregister der Lüftungsanlagen stehen
folgende Medien zur Verfügung:
- ME-A, C, D Versorgung über jeweils dem RLT-Gerät zugeordnete
Spliteinheiten.
Außenluftkonditionen
Die RLT-Anlagen sind für die folgenden Außenluftkonditionen ausgelegt.
Sommer +32°C / 40 % r. F. (Wassergehalt x = 12 g/kg)
Winter -12°C / 90 % r. F. (Wassergehalt x = 1 g/kg)
Zuluft- Parameter der Teilklimaanlagen
Die folgenden Zulufttemperaturen sind für die RLT-Anlagen der Bereiche
ME-A, C, D vorgesehen.
Versorgungsbereich
Luftbehandlungs-funk
tionen
Zulufttemperatur
Winter
Sommer
bei tAUL 32°C
Mieterausbau Küche
(Option)
Winter: WRG/Heizen
Sommer: WRG/Kühlen
20°C
20°C
Mieterausbau Restaurant
(Option)
Winter: Heizen
Sommer: Kühlen
20°C
20°C
Mieterausbau Retail
(Option)
Winter: Heizen
Sommer: Kühlen
20°C
20°C
Tabelle 1, Raumluftkonditionen
Schnittstellen RLT Grundausbau / Mieterausbau
Alle Schnittstellen Grundausbau/ Mieterausbau sind vor Verschmutzung zu
schützen. Der Schutz ist leicht demontierbar auszuführen.
RLT- Anlage
Grundausbau
Mieterausbau
Retail
- Außen- und Fortluftöffnungen
- RLT Teilklimagerät,
- Kanäle in den Schächten
- Brandschutzklappen
- Wärmedämmungen in den
Schächten und Dachraum
- Anschluss an Schächte,
- Kanalnetz in ME
- Einstell-/ Regelelemente,
ggf. Brandschutzklappen
- zusätzliche Schalldämpfer
- Luftdurchlässe
Restaurants, Küchen
und Nebenräume
- Außen- und Fortluftöffnungen
- RLT Teilklimageräte, Ventilatoren
- Kanäle in den Schächten
- Brandschutzklappen
- Wärmedämmungen in den
Schächten und Zentralen
- Anschluss an Schächte,
- Kanalnetz in ME
- Einstell-/ Regelelemente,
ggf. Brandschutzklappen
- zusätzliche Schalldämpfer
- Luftdurchlässe
Innenliegende WC-
Räume und
Nebenräume Büros
- Fortluftöffnungen
- Abluftventilatoren
- Luftleitungen und Luftdurchlässe
- Wärmedämmungen
- Brandschutzelemente
- Volumenstromregler und
Schalldämpfer
Keine Leistungen
Technikräume UG
- Außen- und Fortluftöffnungen
- RLT-Gerät mit WRG
- Luftleitungen und Luftdurchlässe
- Brandschutzklappen
-Wärmedämmungen
- Volumenstromregler und
Schalldämpfer
Keine Leistungen
Müllraum EG
- Außen- und Fortluftöffnungen
- RLT-Gerät mit WRG
- Luftleitungen und Luftdurchlässe
- Brandschutzklappen
-Wärmedämmungen
- Volumenstromregler und
Schalldämpfer
Keine Leistungen
Tabelle 2, Schnittstellen RLT Grundausbau / Mieterausbau
Brandschutz
Für die Ausführung der raumlufttechnischen Anlagen werden die
bauaufsichtlichen Richtlinien über die brandschutztechnischen
Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen Richtlinie-M-LüAR
aktuelle Ausgabe 10.02.2016) beachtet. Die Erleichterungen der M-LüAR
werden in Anspruch genommen.
Die Geruchs- und Fettbelasteten Abluftkanäle der Küchen werden in
gemeinsam genutzten vertikalen F90 Schächten zu den Lüftungszentralen
Dachraum und dort zu den RLT-Geräten geführt. Am Ein- und Austritt
werden alle Kanäle und Leitungen in K90 / R90 Qualität geschottet.
Alle Brandschutzklappen, werden vom Gewerk RLT mit Schmelzlot, wenn
erforderlich mit Motor 230 V, ggf. mit Rauchmelder, usw. geliefert und
gemäß Prüfzeugnis eingebaut. Die Brandschutzklappen sind für mindestens
10.000 Betätigungen ausgewiesen. Das für den Einbau erforderliche
Zubehör gemäß Einbauvorschriften/ Leistungserklärung nach
Bauproduktenverordnung (Elastikstutzen, Einbau- und Montagerahmen,
Verlängerungen, Schutzgitter) gehört zum Lieferumfang. Das Schließen der
Durchbrüche nach Montage der Brandschutzklappen ist fachgerecht
auszuführen.
Wenn brandschutztechnisch erforderlich, z.B. an Brandwänden, werden
Brandschutzklappen mit Antrieb eingebaut.
Es werden keine neuen maschinellen Rauchabzugsanlagen geplant.
Innenliegende Technik-, Lager- und ähnliche Räume werden natürlich über
Lichtschächte entraucht. Räume kleiner 15 m² sowie WC- Räume und
Vorräume werden nicht entraucht. Die bestehende Entrauchungsanlage für
den Raum UG.02 Abstellbereich Müll ist durch den Prüfsachverständigen zu
prüfen und ggf. zu ertüchtigen.
Die Planung der raumlufttechnischen Anlagen wird nach Abschluss der LPH3
durch einen zugelassenen Prüfsachverständigen geprüft. Durch den
Prüfsachverständigen erfolgt ebenfalls die Erstprüfung der RLT-Anlagen
gemäß Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen
(Betriebs-Verordnung - BetrVO), Stand 10. Oktober 2007
Akustik
Die Zentralgeräte und Ventilatoren erhalten Schalldämpfer zur Vermeidung
unzulässig hoher Schalldruckpegel innerhalb und außerhalb der Gebäude.
Die WC-Abluftnetze werden mit Schalldämpfern gegen Übersprechen
ausgestattet.
Anlagenübersicht
In der folgenden Tabelle ist eine Übersicht der geplanten und
bestehenden RLT-Anlagen dargestellt.
Anl.
Nr.
Versorgungsbereich
Beschreibung
Aufstellort
A1
Retail ME-A
ZUL/ ABL Verkauf
Teilklimaanlage
ZUL 2.500 m³/h
ABL 2.500 m³/h
Standort:
Zwischendecke EG
C1.1
C1.2
Gastronomie ME-C
ZUL/ ABL Restaurant EG
und 1.OG
Teilklimaanlage
ZUL 5.930 m³/h
ABL 5.930 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, VH 226
C2.1
C2.2
Gastronomie ME-C
ZUL/ ABL Küche und
Nebenräume
Teilklimaanlage
ZUL 11.000 m³/h
ABL 11.000 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, VH 226
C2.4.1
C2.4.2
Gastronomie ME-C
ABL-Geschirrspüler
2x Abluftanlage,
ABL je 500 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG VH 226
N2
Notlüftung RLT-Zentrale
VH 226
Abluftanlage,
ABL 170 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG VH 226
D1.1
D1.2
Gastronomie ME-D
ZUL/ ABL Restaurant EG
und 1.OG
Teilklimaanlage
ZUL 10.380 m³/h
ABL 10.380 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, VH 225
N1
Notlüftung RLT-Zentrale
VH 225
Abluftanlage,
ABL 220 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, VH 225
D2
Gastronomie ME-D
ZUL/ ABL Küche und
Nebenräume
Teilklimaanlage
ZUL 8.270 m³/h
ABL 6.180 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, HH 226
D2.4
Gastronomie ME-D
ABL-Geschirrspüler
Abluftanlage
ABL 1.500 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, HH 226
D3
Gastronomie ME-D
ABL-Sozialbereich
Abluftanlage
ABL 590 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, HH 226
N3
Notlüftung RLT-Zentrale
HH 226
Abluftanlage,
ABL 180 m³/h
Standort:
Dachgeschoss über
4. OG, HH 226
E
WC- Räume Büros
Dezentrale Ablüfter je WC
ABL 270 m³/h
Standort:
1.OG bis über Dach
F
WC- Räume Büros
Dezentrale Ablüfter je WC
ABL 320 m³/h
Standort:
2.OG bis über Dach
G
WC- Räume Büros
Dezentrale Ablüfter je WC
ABL 140 m³/h
Standort:
2.OG bis über Dach
H
ZUL / ABL Müllraum EG
Lüftungsgerät
ZUL 1.800 m³/h
Standort:
Müllraum
I
Technikräume UG
Lüftungsanlage
ZUL/ ABL 700 m³/h
Standort:
Raum UG.33
Zuluft WCs Kino
1x Zuluftventilator
ZUL 400m³/h
Standort:
Raum B.UG.15
Abluft WCs Kino
1x Abluftventilator
ABL 400m³/h
Standort:
Raum B.UG.15
Abluft Müllraum UG
1x Abluftventilator
ABL xxxm³/h
Standort:
Müllraum UG.02
Zuluftanlage Kinosaal
Lüftungsanlage Zuluft
ZUL 9.812 m³/h
Eigentum Kino, nur Info
Standort:
Raum B.UG.15
Abluftanlage Kinosaal
4x Abluftventilatoren
Eigentum Kino, nur Info
Dach Kino
Entrauchungsanlage
Kinosaal
Maschinelle Entrauchung
Eigentum Kino, nur Info
Dach Kino
Tabelle 3, Übersicht RLT Anlagen
Beschreibung, RLT - Anlagen Büronutzung
Die Mietflächen zur Büronutzung (2. - 4. Obergeschoss) werden bis auf
die innenliegenden WC-Bereiche nicht mechanisch be- und entlüftet. Für
die Entlüftung der innenliegenden geruchsbelasten Räume ohne Fenster
(WC-Räume - min. 11 m³/h·m²; gemäß ASR) werden Abluftanlagen nach DIN
18017 vorgesehen.
Die zu entlüftenden Räume werden über drei zentrale Abluftstränge
erschlossen. In den Räumen werden dezentrale Abluftventilatoren
installiert. Diese werden über Präsenzmelder gesteuert. In die
Geschossdecken werden wartungsfreie Deckschotts vom Typ TS18
installiert. Die Fortluft wird über Dach ausgeblasen.
Beschreibung, RLT - Anlage Retail A1.1
Grundausbau
Luftmenge: 2.500m³/h
Mietfläche: EG Verkaufsraum
Anlagenart: Teilklimaanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort Anlage: EG Zwischendecke
Luftbehandlung: Filtern, Heizen, Kühlen, Entfeuchten ungeregelt
Versorgung: Reversibles Splitsystem im Innenhof
WRG: KV-System
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: Schalldämpfer in RLT-Gerät,
körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: Der FOL-Kanal wird vom EG bis zum Dach in einem
F 90 Schacht geführt. Am Schachteintritt wird eine
Brandschutzklappe montiert.
Luftleitungen: AUL/FOL Stahlblech verzinkt
Dämmungen: AUL/FOL diffusionsdicht
Anlagenkurzbeschreibung
Für die Be- und Entlüftung der Verkaufsfläche im EG ist eine dezentrale
mechanische Lüftungsanlage vorgesehen. Personalraum, Personal-WC und die
Flächen im 1.OG werden mechanisch über Fenster gelüftet. Die Anlage
(ZUL/ ABL) wird in der Mietfläche im Bereich der Abhangdecke im EG
installiert. Die Außenluft wird über ein Wetterschutzgitter im Innenhof
angesaugt, die Fortluft über Dach ausgeblasen.
Im Grundausbau werden durch den AG das RLT-Gerät, die Außenluftansaugung
und die Fortluftleitung über Dach errichtet. Der Ausbau der Leitungen,
Regeleinrichtungen und Luft-Ein- und Auslässe innerhalb Mietbereiche
erfolgt im Rahmen des Mieterausbaus durch den Mieter.
Beschreibung, RLT - Anlage Gastraum C1.1/1.2
Grundausbau
Luftmenge: 5.930m³/h
Mietfläche: EG / 1.OG Gast- und Nebenräume
Anlagenart: Teilklimaanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort Anlage: DG.09, Dachzentrale über 4. OG
Luftbehandlung: Filtern, Heizen, Kühlen, Entfeuchten ungeregelt
Versorgung: Reversibles Splitsystem auf Dach über Gerät
WRG: KV-System
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: Schalldämpfer in RLT Gerät,
körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: ZUL/ABL Kanal werden vom EG bis zum Dachraum in einem
F 90 Schacht geführt. An Schachtein-/ Austritten werden
Brandschutzklappen montiert.
Luftleitungen: ZUL ABL Stahlblech verzinkt
Dämmungen: ZUL/ABL Mineralwolle, alukaschiert, AUL/FOL diffusionsdicht
Anlagenkurzbeschreibung
Die Außenluft wird über das Dach der RLT-Zentrale angesaugt. Die
temperierte Zuluft wird über verzinkte Lüftungskanäle bis zum
Schachtaustritt im 1.OG und EG geführt und endet mit einer
Brandschutzklappe mit Enddeckel. Die Abluft wird analog dem Zuluft-
Kanalsystem montiert. Die Fortluft wird über das Dach der RLT-Zentrale
ausgeblasen.
Beschreibung, RLT - Anlage Gastraum D1.1/1.2
Grundausbau
Luftmenge: 10.380m³/h
Mietfläche: EG / 1.OG Gast- und Nebenräume
Anlagenart: Teilklimaanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort Anlage: DG.07, Dachzentrale über 4. OG
Luftbehandlung: Filtern, Heizen, Kühlen, Entfeuchten ungeregelt
Versorgung: Reversibles Splitsystem auf Dach über Gerät
WRG: KV-System
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: Schalldämpfer in RLT Gerät,
körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: ZUL/ABL Kanal werden vom EG bis zum Dachraum in einem
F 90 Schacht geführt. An Schachtein-/ Austritten werden
Brandschutzklappen montiert.
Luftleitungen: ZUL ABL Stahlblech verzinkt
Dämmungen: ZUL/ABL Mineralwolle, alukaschiert, AUL/FOL diffusionsdicht
Anlagenkurzbeschreibung
Die Außenluft wird über das Dach der RLT-Zentrale angesaugt. Die
temperierte Zuluft wird über verzinkte Lüftungskanäle bis zum
Schachtaustritt im 1.OG und EG geführt und endet mit einer
Brandschutzklappe mit Enddeckel. Die Abluft wird analog dem Zuluft-
Kanalsystem montiert. Die Fortluft wird über das Dach der RLT-Zentrale
ausgeblasen.
Beschreibung, RLT - Anlagen Küchen C2.1/2.2
Grundausbau
Luftmenge: 11.000m³/h
Mietfläche: EG Küchen
Anlagenart: Teilklimaanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort Anlage: DG.09, Dachzentrale über 4. OG
Luftbehandlung: Filtern, Heizen, Kühlen, Entfeuchten ungeregelt
Versorgung: Reversibles Splitsystem auf Dach über Gerät
WRG: KV-System
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: Schalldämpfer in RLT Gerät,
körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: ZUL/ABL Kanal werden vom EG bis zum Dachraum in einem
F 90 Schacht geführt. An Schachtein-/ Austritten werden
Brandschutzklappen montiert.
Luftleitungen: ZUL Stahlblech verzinkt
ABL Stahlblech verzinkt, fettdicht
Dämmungen: ZUL/ABL Mineralwolle, alukaschiert, AUL/FOL diffusionsdicht
Anlagenkurzbeschreibung
Die Außenluft wird über das Dach der RLT-Zentrale angesaugt. Die
temperierte Zuluft wird über verzinkte Lüftungskanäle bis zum
Schachtaustritt im 1.OG und EG geführt und endet mit einer
Brandschutzklappe mit Enddeckel. Die Abluft wird analog dem Zuluft-
Kanalsystem montiert. Die Fortluft wird über das Dach der RLT-Zentrale
ausgeblasen.
Beschreibung, RLT - Anlagen Küche D2.1/2.2
Grundausbau
Luftmenge: 8.270 / 6.180m³/h
Mietfläche: EG Küche
Anlagenart: Teilklimaanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort Anlage: DG.16, Dachzentrale über 4. OG
Luftbehandlung: Filtern, Heizen, Kühlen, Entfeuchten ungeregelt
Versorgung: Reversibles Splitsystem auf Dach über Gerät
WRG: Plattenwärmetauscher
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: Schalldämpfer in RLT Gerät,
körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: ZUL/ABL Kanal werden vom EG bis zum Dachraum in einem
F 90 Schacht geführt. An Schachtein-/ Austritten werden
Brandschutzklappen montiert.
Luftleitungen: ZUL Stahlblech verzinkt
ABL Stahlblech verzinkt, fettdicht
Dämmungen: ZUL/ABL Mineralwolle, alukaschiert, AUL/FOL diffusionsdicht
Anlagenkurzbeschreibung
Die Außenluft wird über ein Wetterschutzgitter in der Außenwand der
RLT-Zentrale angesaugt. Die temperierte Zuluft wird über verzinkte
Lüftungskanäle bis zum Schachtaustritt im 1.OG und EG geführt und endet
mit einer Brandschutzklappe mit Enddeckel. Die Abluft wird analog dem
Zuluft- Kanalsystem montiert. Die Fortluft wird über das Dach der
RLT-Zentrale ausgeblasen.
Beschreibung, RLT - Anlagen ABL Geschirrspüler C2.4/D2.4
Grundausbau
Luftmenge: 500 / 1.500m³/h
Mietfläche: EG Küchenbereiche
Aufstellort Anlage: Dachzentrale über 4. OG
Brandschutz: ABL Kanäle werden vom EG bis zum Dachraum in einem
F 90 Schacht geführt. An Schachtein-/ Austritten werden
Brandschutzklappen montiert.
Luftleitungen: ABL Edelstahl
Dämmungen: ABL Mineralwolle, alukaschiert, FOL diffusionsdicht
Beschreibung, RLT - Anlage H, Müllraum EG
Allgemeines
Luftmenge: 1.800m³/h
Räume: Müllraum EG, 00.M18
Anlagenart: Lüftungsanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort: 00.M18
Luftbehandlung: Filtern, Heizen elektrisch
WRG: Plattenwärmetauscher
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: BSK in FOL
Anlagenkurzbeschreibung
Die Außenluft wird über ein Wetterschutzgitter aus dem Innenhof KUD226
angesaugt. Die temperierte Zuluft wird über verzinkte Lüftungsrohre im
Müllraum geführt und über Lüftungsgitter eingeblasen. Die Abluft wird
analog dem Zuluft- Kanalsystem montiert. Die Fortluft wird über eine
bestehende Lüftungsleitung, welche in einem Schacht in der Außenwand zum
Nachbargebäude KUD227 installiert ist, über Dach ausgeblasen.
Beschreibung, RLT - Anlage I, Technikräume
Allgemeines
Luftmenge: 700m³/h
Räume: UG.32 Gewerbekälte, UG33 Fettabscheider
Anlagenart: Lüftungsanlage (ZUL/ ABL- Gerät)
Aufstellort: UG.33
Luftbehandlung: Filtern, Heizen elektrisch
WRG: Plattenwärmetauscher
Ventilatoren: EC-Ventilatoren
Schallschutz: körperschallentkoppelte Aufstellung auf Grundrahmen.
Brandschutz: BSK in AUL/FOL
Anlagenkurzbeschreibung
Die Außenluft wird über eine bestehende Lüftungsleitung, welche parallel
zum Aufzug im Innenhof KUD226 installiert ist, über Dach angesaugt. Die
Zuluft wird über verzinkte Lüftungsrohre in die Technikräume geführt und
über Lüftungsgitter in die jeweiligen Räume eingeblasen. Zur
Luftmengenregulierung werden Drosselelemente eingebaut. Die Abluft wird
analog dem ZUL- Kanalsystem montiert. Die Fortluft wird über eine
bestehende Lüftungsleitung, welche parallel zum Aufzug im Innenhof
KUD226 installiert ist, über Dach ausgeblasen.
Zeichnungen als Anlage zum Leistungsverzeichnis
Der aktuelle Zeichnungsstand kann beim AG abgefragt und zur Verfügung
gestellt werden.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen
Fachbauleitung einzureichen:
- Teilnahmeliste mit Unterschriften bzgl. Baustellenbelehrung
- Kopie aller Sozialversicherungsausweise
- Eigenerklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
Transport, Baustelleneinrichtung und Materiallagerung
Der Materialtransport zur Einbausstelle sowie die Lagerung von
Materialien ist Sache des Auftragnehmers (AN). Bei dem Transport der
anzuliefernden Teile muss auf den Bodenbelag, mit ggf. erforderlichen
Schutzmaßnahmen, Rücksicht genommen werden. Hilfsmittel stehen für die
Materialeinbringung nicht zur Verfügung. Es sind nur bestimmte
Lagerflächen zeitlich begrenzt zulässig, sowie montageabhängig und mit
der Bauleitung abzustimmen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist
den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Sämtliche Transportkosten
fallen zu Lasten des AN an.
Die Lagerplätze sind deutlich, mit erforderlichen ggf. Schutzmaßnahmen,
mit Firmenname / Ansprechpartner / Tel.-Nr. zu kennzeichnen und
regelmäßig zu reinigen. Die hat mindestens zum Ende des Arbeitstages zu
geschehen.
Werden Materialien von Lieferanten des AN direkt auf die Baustelle
geliefert, so ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter des AN die
Ware in Empfang nimmt. Der AG oder die Fachbauauleitung verweigern
prinzipiell die Annahme.
Materialqualität
Der AN verpflichtet sich nur neue, unbeschädigte und gereinigte
Materialien Bauteile und Armaturen zu verwenden.
Die eingesetzten Fabrikate sollten zum Zeitpunkt des Einbaus, aktuell
erhältliche und in Produktion befindliche Serien umfassen.
Verhalten und Sicherheit auf der Baustelle
Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten,
insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die
sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort
der örtlichen Projektleitung/SiGeKo anzuzeigen.
Der AG und dessen Projektleitung können für Unfälle nicht haftbar
gemacht werden. Der AN übernimmt die volle Haftung für alle durch ihn
oder seine Beauftragten verursachten Schäden
und stellt die Projektleitung hiervon frei.
Die Baustellenordnung wird zu Montagebeginn vom AG an den AN übergeben
und ist uneingeschränkt einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt
Helmpflicht. Nach wiederholten Ermahnungen behält sich der AG / BL vor,
die Monteure des AN von der Baustelle zu verweisen.
Baubegegleitende Unterlagen
Der Bauleitung sind wöchentlich, unaufgefordert folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Wochenvorausschau der Arbeiten für die kommende Kalenderwoche
mit Benennung der auf der Baustelle befindlichen Personen und
Firmenfahrzeuge (Kennzeichen)
einschließlich Nachunternehmer
- Bautageberichte jeweils zu Wochenbeginn, während der gesamten
Bauzeit
- Schweisserlaubnisscheine bei Bedarf
- Arbeits- und Feuererlaubnisscheine bei Bedarf (nach Übernahme
Betreiber)
Baureinigung / Abfälle / Entsorgung
Die Beseitigung aller anfallenden Abfälle ist täglich durchzuführen. Die
Beseitigung ist Aufgabe des AN.
Die Vorschriften und die Gesetze für die Abfallbeseitigung sowie die
Vorschriften der Betreiber von
Deponien und Recyclingunternehmen sind einzuhalten.
Kommt der AN der Verpflichtung zur täglichen Baureinigung nicht nach,
ist die Bauleitung berechtigt,
nach einmaliger, vergeblicher, mündlicher Mahnung einen Dritten auf
Kosten des AN mit der Reinigung
zu beauftragen. Die Abfallbeseitigungspflicht jedes einzelnen AN wird
davon nicht berührt.
Die bei der Installation anfallenden Verpackungs- und
Verarbeitungsrückstände sind vom Verursacher
zu entsorgen. Die Vorschriften zur Abfallentsorgung sind einzuhalten.
Verunreinigungen sind nach jedem Arbeitsgang sofort zu beseitigen. Das
Verbreiten von Staub,
Spänen und sonstigen Materialien ist in geeigneter Weise zu verhindern.
Staubsauger sind
vorzuhalten und einzusetzen.
Auf besondere Reinigung (Reinraumbedingungen) kann verzichtet werden.
Bei der Montage ist jedoch auf Sauberkeit entsprechend der zukünftigen
Raumnutzung besonders zu achten.
Verwendung gefährlicher Stoffe
Es ist erklärtes Ziel des AG, keine Stoffe zu verwenden, deren Inhalt
ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung
(Bundesgesetzblatt neueste Fassung) aufgeführt sind.
Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen hat der AN selbst für geeignete
Schutzausrüstung zu sorgen
und ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Gerüste
Jeder AN hat die für das Erbringen seiner Leistungen die erforderlichen
Gerüste die gesamte Bauzeit vorzuhalten. Gerüste, Hebebühnen mit einer
Arbeitshöhe über 2,0 m, sind als besondere Leistung
pauschal im Leistungsverzeichnis ausgewiesen.
Auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften ist zu
achten. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen weiterer
AN ist auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu vereinbaren.
Kalkulationshinweis zum Positionszusatz "Montieren"
Alle für die Montage der Installationen (Leitungen, Leitungszubehör,
Geräte der einzelnen Haustechnischen Gewerke) erforderlichen Bohrungen,
Befestigungselemente sowie Hilfs- und Betriebsmittel sind in die
Einheitspreise der einzelnen Positionen mit einzukalkulieren.
Für die Montage von Stahl - Sonderkonstruktionen erforderliche Bohr-,
Stemm- und Fräsarbeiten sind im LV als separate Position ausgewiesen.
Angebotsinhalte
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die zur Erbringung einer
abnahmereifen Gesamtleistung notwendig sind, vom Auftragnehmer aus den
beiliegenden Unterlagen zu entnehmen und in die ausgeschriebenen Mengen
mit einzukalkulieren. Eine Ortsbesichtigung ist seitens des AG kann
erfolgen, im Zusammenhang mit der Ausführung im Bestand wird diese
empfohlen.
Die Unterlagen, die der AN vom AG erhält, werden ausschließlich in
digitaler Form zur Verfügung gestellt, sodass sich der AN, die für seine
Belange erforderliche Anzahl als Planpausen selbst erstellen oder
erstellen lassen kann. Dies ist mit den Angebotspreisen abgegolten.
Grundsätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der
Vollständigkeit seines Angebots, d.h. Leistungen, die sich aus den
Unterlagen ergeben, sind in die Mengen einzukalkulieren, auch wenn sie
nicht ausdrücklich beschrieben oder als Einzelposition erfasst sind.
Dies betrifft auch evtl. Erschwerniszulagen.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die angebotenen Positionen in
Einzelleistungen mit Mengen und Einheitspreisen gemäß einer
Urkalkulation aufzuschlüsseln.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
Europäische Technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen vorausgesetzt.
Der Bieter ist verpflichtet, das vorliegende Leistungsverzeichnis
einschließlich der dazugehörigen allgemeinen Vorbestimmungen auf
Vollständigkeit in Bezug auf die Textierung bzw. auf Mehrfachforderungen
hin zu überprüfen. Auftretende Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe
(spätestens jedoch 5 Tage vor dem Abgabetermin) abzuklären. Spätere
Reklamationen in Bezug auf angebliche Textunklarheiten werden nicht
anerkannt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Das Vertragssoll dieser Leistungsbeschreibung ist eine komplette, voll
funktionstüchtige und abnahmereife Leistung. Damit sind auch alle zu den
beschriebenen Funktionen notwendigen Leistungen Vertragssoll, auch wenn
diese Leistungen nicht einzeln im Vertragswerk beschrieben bzw.
dargestellt sind.
Vertragssoll sind demzufolge auch alle Massenmehrungen von den
Ausführungszeichnungen zur Werk- und Montageplanung wie z. B.
Höhensprünge, Anpassungen an den statisch notwendigen Rohbau, wie für
Unterzüge u.ä., Massenmehrungen durch das Ausweichen der Gewerke
untereinander usw.
Technische Vorschriften
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB mit ihren Teilen A,
"Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen", Teil B "DIN
1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen" und C "DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art" zugrunde. Ergänzend gelten die "allgemeinen anerkannten
Regeln der Technik (aaRdT)", die für die Ausführung der Leistungen
geltenden DIN-Normen, Richtlinien und sonstige technischen und
gesetzlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Insbesondere folgende technische Vorschriften sind zu beachten:
generelle Gültigkeit haben:
die zum Vertragsabschluss gültige Fassung der VOB
die Bauordnung Mecklenburg Vorpommern
Wasserhaushaltsgesetz, sowie zugehörige Normen und Richtlinien
Verordnung über gefährliche Stoffe (GefahrstoffV)
die einschlägigen Normen (z. B. DIN, DIN EN, EN u. a.) in den jeweils
gültigen Fassungen
-die einschlägigen VDI-Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen
die einschlägigen VDE-Vorschriften und DIN VDE in den jeweils gültigen
Fassungen
die einschlägigen DVGW und ATV-Regelwerke in den jeweils gültigen
Fassungen
Trinkwasserverordnung
Technische Regeln (wie z.B. TRD, TRB, TRbF, TRF, TRGI, TRWI)
Verordnungen wie z.B. (HeizAnlV, DampfkV, VBF, DruckbehV, FeuV, EnEV,
FeuerAnlVBE, BImSchV etc.)
Vorgaben des AG zur Gebäudeautomation
die Unfallverhütungsvorschriften
die einschlägigen Orts-, Gewerbe-, Feuer- und verkehrspolizeilichen
Vorschriften,
sowie alle sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
Weiterhin sind bei der Planung und Erstellung der Anlagen sind die
derzeit gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften einschließlich der
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Stand der Technik zu
berücksichtigen:
DIN EN10217 nahtlose und geschweißte Stahlrohre
DIN 2402 Rohrleitungen
DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen
DIN 2410 Rohre
DIN 2440 mittelschwere Stahlrohre, Gewinde
DIN 2441 schwere Stahlrohre, Gewinde
DIN 2448 nahtlose Stahlrohre
DIN 2458 geschweißte Stahlrohre
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4700 Grundlagen der Heizungstechnik
DIN EN 12831 Heizlastberechnung
DIN 4703 Wärmeleistung von Raumheizkörpern
DIN 4704 Prüfung von Raumheizkörpern
DIN 4713 verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung
DIN 4714 Aufbau der Heiz- und Warmwasserkostenverteiler
DIN 4722 Stahlradiatoren
DIN 4751 sicherheitstechnische Ausrüstung
DIN 4806 Ausdehnungsgefäße
DIN 8560 Prüfung von Stahlschweißern
DIN 8563 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten
Trinkwasserverordnung
DIN EN 752
DIN EN 806
DIN EN 1717
DIN 1986-3/-30/100
DIN 1988
DIN 1989
DIN 2000
DIN2001
DIN 2403
DIN 4109
DIN 4753
DIN 4807
DIN EN 10255 Gewinderohre
EN 10395 Präzisionsstahlrohre
DIN 17100 Allgemeine Baustähle, Gütevorschriften
DIN 17400 Nichtrostende Stähle, Gütevorschriften
DIN 24260 Kreiselpumpen
DIN 32729 energiesparende Maßnahmen für Regelung
DIN 50049 Bescheinigung von Werkstoffprüfungen
DIN 55928 Schutzanstrich von Stahlbauwerken
DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen Sicherheitstechnische und
umweltrelvante Anforderungen; Konstruktion, Herstellung, Prüfung,
Kennzeichnung
DIN EN 15834 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Qualifizierung der Dichtheit
der Bauteile und Verbindungen
ATV Allgemeine techn. Vorschriften
EnEV Energieeinsparverordnung
RLB - Muster für Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen
Verordnung über Arbeitsstätten
LAR Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen
TA-Lärm Technische Anleitung gegen Lärm
UVV Unfall- Verhütungs- Vorschriften insbesondere VBG 1
VDE Vorschriften des Vereins Deutscher Elektroingenieure
VDI 2058 Vorschriften der Beurteilung von Arbeitslärm
VDMA Einheitsblätter
und folgenden Sonderauflagen:
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (u. a. TA-Luft, TA-Lärm)
Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaft
Richtlinien und Vorschriften vom Verband der Sachversicherer
Druckbehälterverordnung
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
AGFW-Richtlinien
Gewerbeordnung
Arbeitsstättenrichtlinien
Verlegerichtlinien und Einbauanleitungen der Hersteller
Allgemeine Hinweise zur Ausführung der Bauleistungen
Wand- und Deckendurchführungen, Körperschallentkopplung, Dämmungen
Zusätzliche Durchbrüche zur Schlitz- und Durchbruchsplanung sind vom
Auftragnehmer anzuzeichnen und als Deckblatt zur statischen Überprüfung,
bei der Fachbauleitung einzureichen. Die Ausführung wird danach von der
Bauleitung veranlasst.
Bohrungen durch Decken, Wände und Fußböden dürfen nur nach vorheriger
Absprache und mit Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Stemmarbeiten sind nur in Absprache mit der Bauleitung zulässig. Es sind
entsprechende Staubschutzmaßnahmen zu treffen.
Brandwand- bzw. Brandschutzdecken durchführende Rohrleitungen sind mit
entsprechenden Brandschutzdurchführungen, ggf. entsprechend der gültigen
Prüfvorschriften, zu installieren.
Isolierungen in Wanddurchführungen sind entsprechend den technischen
Anforderungen durchzuführen
Durchführungen sind mit geeigneten Maßnahmen, z.B. Regenabweiser,
wetterfest zu verschließen.
Falze und Übergänge an Dachaufbauten (Hauben, Bögen) sind fachgerecht
mit UV- beständigen Dichtband zu verkleben.
Alle Kanäle bzw. Rohrleitungen sind in Dach- und Wanddurchführungen und
1m davor dampfdiffusionsdicht zu isolieren.
Alle statisch relevanten Angaben sind im Zuge der Montageplanung mit dem
Hochbau zu verifizieren.
Alle Leitungen sind körperschallentkoppelt durch Wände und Decken zu
führen und zu befestigen.
Für alle Bauteile von denen Körperschallemissionen ausgehen, wie Geräte,
Ventilatoren, usw.,
sind Maßnahmen- zur Schall und Schwingungsentkopplung
(Schwingungsdämpfer, Dämmmatten) zu treffen.
Qualitätsanforderungen, Korrosionsschutz
Die Verschmutzung von Geräten und Materialien ist zu verhindern. Während
der Bauzeit sind alle Bauteile, Anlagenteile wirksam zu schützen. Rohre
und Kanäle sind gegen Verschmutzung durch Folie zu sichern.
Vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Anlagenteile gründlich zu
reinigen und zu spülen.
An die eingesetzten Versorgungsmedien werden hohe Qualitätsanforderungen
gestellt.
Bei der Auswahl der Fügeverfahren sowie der Bestellung sind diese
erhöhten Bedingungen zu berücksichtigen.
Die Rohre und Formteile sollten aus einer Charge stammen und verpackt
auf die Baustelle geliefert werden.
Anforderungen zum Korrosionsschutz
Bauteile die der Witterung ausgesetzt sind, müssen wetterfest ausgeführt
werden. D.h., die Bauteile werden mit feuerverzinkter,
pulverbeschichteter Oberfläche, bzw. komplett aus nicht korrodierendem
Material, geliefert. Gedämmte Leitungen, die der Witterung ausgesetzt
sind werden wetterfest ummantelt (verzinkt, Aluminiumblech).
Die Schnittkanten, Stöße o. ä. werden wetterfest hergestellt.
Außengeräte erhalten Traufkanten o. ä. Wetterschutz.
Sämtliche Bauteile bei denen die Gefahr der Bildung von Tauwasser
besteht sind mit einer geeigneten Dämmung zu versehen.
Sollten einzelne Bauteile unter Aufwendung angemessener technischer
Mittel nicht gedämmt werden können, ist dies dem AG anzuzeigen.
Entsprechend dem Stand der Technik sind grundsätzlich Bauteile
einzusetzen, bei denen aufgrund ihrer Konstruktion die Entstehung von
Tauwasser gänzlich oder weitestgehend ausgeschlossen ist. Besonders gilt
das für Pumpen, Armaturen, tauwassergefährdete Rohrleitungen usw. In
später nicht mehr zugänglichen Bereichen, wie in Schächten und in
Wänden, sind nicht bzw., schwer korrodierende Materialien, wie
Edelstahl, Kunststoff oder Kupfer einzusetzen.
Das Ansammeln von Feuchtigkeit in Geräten und Kanälen ist zu verhindern,
ggf. sind Entwässerungsmöglichkeiten vorzusehen.
Bauteile mit einer Korrosionsschutzschicht in Aufenthalts- und
Verkehrsbereichen erhalten
eine zusätzliche Verkleidung gegen mechanische Beschädigung.
Schnittstellen, Inbetriebnahme
Dimensionen und Kapazitäten
Dimensionen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen zu wählen.
Abweichungen sind zulässig, wenn nach vorheriger Mitteilung an das
Planungsbüro durch die Änderungen wesentliche Verbesserungen erzielt
werden oder ohne die Änderungen kein einwandfreier Betrieb möglich ist.
Antriebe und Förderaggregate
Förderaggregate und Antriebe wie z. B. von Ventilatoren, Pumpen usw.,
sind so auszulegen,
dass der endgültige Arbeitspunkt auf der Betriebskennlinie folgende
Mindestanforderungen erfüllt:
- die sichere Funktion muss in allen Betriebsfällen gesichert sein
- für den Auslegungsfall muss der Betriebspunkt sicher im Bereich eines
guten Wirkungsgrades liegen
- für alle Betriebsfälle muss der Arbeitspunkt im sicheren Bereich der
Anlagenkennlinie liegen
Dies gilt insbesondere bei Alternativ- und Nebenangeboten.
Für Aggregate und Bauteile, die einer Beschädigungsgefahr ausgesetzt
sind bzw. von denen bei eine Gefahr ausgehen kann, sind das Errichten
von Sperrbereichen und Errichten von Anfahr-/Aufprallschutzvorrichtungen
in die Einheitspreis einzukalkulieren.
Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände
Bei der Auslegung von Netzen sind, wenn in der Leistungsbeschreibung
keine anderen Angaben enthalten sind, entsprechend den allgemeinen
Regelwerken für Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände mittlere
Werte zu Grunde zu legen. Die in der Leistungsbeschreibung und den
Plänen enthaltenen Abmessungen, Kapazitäten sind Mindestwerte und dürfen
ohne ausdrückliche Erlaubnis der AG-Seite nicht verringert werden.
Schnittstellen Gewerke
Alle Gewerke übergreifenden Bauleistungen sind letztgültig zwischen den
AN abzustimmen zu koordinieren. Alle Parameter, Abmessungen,
Anschlusswerte sind im Rahmen der Erstellung der Montageplanung den
entsprechenden Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Abstimmung mit und Schnittstellen zu anderen Gewerken
Für Leistungen die der Auftragnehmer an der Schnittstelle zu anderen
Gewerken ausführt, hat er sich bei diesen die notwendigen
Informationen/Unterlagen zu beschaffen.
Für Leistungen anderer Gewerke, die zur Erfüllung der vom Auftragnehmer
vertraglich zugesicherten Funktion und Eigenschaft notwendig sind, hat
der AN die dafür erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig
beizustellen und die Ausführung mit den Auftragnehmern der betreffenden
Gewerke abzustimmen.
Die Abstimmungsergebnisse und die gegenseitigen Festlegungen sind zu
dokumentieren und dem Fachplaner vorzulegen.
Für den Diebstahlschutz auf dem Baustellengelände ist der Auftragnehmer
zuständig.
Potentialausgleich
Der Auftragnehmer hat die Prüfpflicht über alle notwendigen, auch vom
Gewerk Elektro ausgeführten Erdungsarbeiten und Kabelzugarbeiten, welche
bis zur bauseitigen Potentialausgleichsschiene bzw. zum bauseitigen
Schaltschrank zu führen sind.
Kennzeichnung
Bezeichnungsschilder, Farbkennzeichnungen sind einheitlich für alle
Gewerke vorgeschrieben.
Der Beschriftungstext ist vor Bestellung mit der Bauleitung festzulegen.
Die Grundfarbe der Beschilderung ist nach den Gewerken zu unterscheiden.
Besondere Kennzeichnungsvorschriften des Bauherrn sind zu
berücksichtigen.
Prüfprotokolle
Alle Prüfergebnisse sind zu protokollieren und der Bauüberwachung
vorzulegen.
Allgemeine Hinweise zur Abnahme und Übergabe
Inbetriebnahme und Prüfung der Hardware
Eine systemweite Prüfung aller Schaltfunktionen und deren Dokumentation
sind unbedingt erforderlich.
Eine stichprobenweise Inbetriebnahme ist unzulässig. Alle Geräte und
Einbauteile sind in Abstimmung mit den übrigen Gewerken auf Funktion und
Ihre richtige Platzierung zu überprüfen.
Mit der Inbetriebnahme sind Sollwertprotokolle mit den
Anlageneinstellungen anzufertigen.
Die Einstell- und Regelorgane sind vor Ort mit dauerhafter
Kennzeichnung/Beschilderung der Einstellwerte zu versehen. Die
Messstellenbeschilderungen sind anzubringen.
Die erfolgreiche Inbetriebnahme ist durch die Erstellung von
Inbetriebnahme- und Einmessprotokolle zu dokumentieren und der
Fachbauleitung vorzulegen.
Voraussetzung für die Abnahme
Dieses Kapitel gilt auch für Fremdprüfungen durch Dritte.
Drei Wochen vor der Schlussabnahme sind die Bestandsunterlagen,
einschließlich der Bestandszeichnungen, wie im Leistungsverzeichnis
beschrieben, vollständig zur Prüfung vorzulegen.
Die Abnahmen erstrecken sich ergänzend zu den gültigen DIN-Normen auf
folgende Punkte:
- Vollständigkeit und Richtigkeit
- Funktion
- Reinheit
- Dichtheit
- Drucksicherheit
- Kennzeichnung
- Dokumentation
- Bedienvorschriften
- Service- und Wartungsvorschriften
Nicht vorliegende bzw. unvollständige Bestandsunterlagen, Prüfzeugnisse
u. ä. bewirken den Abbruch der Endabnahme. Die Dokumentationen sind wie
im Leistungsverzeichnis beschrieben (Form und Anzahl) bereitzustellen.
Vor Abnahme muss ein ausreichender Probebetrieb (5 Arbeitstage) durch
den Auftragnehmer unter Betriebsbedingungen erfolgt sein.
Vor Abnahme muss die Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals
erfolgt sein. Die Einweisung kann im Zuge der Inbetriebnahme und des
Probebetriebes erfolgen. Hierüber ist eine schriftliche Bestätigung des
Eingewiesenen vorzulegen. Liegt diese Bestätigung zur Abnahme nicht vor,
so hat dies den Abbruch der Abnahme zur Folge.
Der Auftragnehmer hat eine funktionsgeprüfte, betriebssichere
Gesamtanlage vorzuführen und zu übergeben. Es erfolgen förmliche
Abnahmen gemäß VOB.
Die Kosten der Abnahme für die Sachverständigen und Behörden trägt, wenn
im Leistungsverzeichnis nicht anders ausgeschrieben, der AG.
Die Kosten für Mitwirkung und Vorbereitung von Sachverständigen- und
behördlichen Abnahmen sind vom AN einzukalkulieren.
Unterlagen, welche vom AN für behördliche und baurechtliche Abnahmen
ohnehin bereitzustellen sind, können auf Anforderung durch die
Projektleitung separat und vorab angefordert werden.
Durch Verschulden des AN, ggf. erforderlich werdende weitere
Nachprüfungen, und dadurch dem AG oder Dritten entstehende Kosten gehen
zu Lasten des AN.
SchaIIschutz
Alle Befestigungen werden der DIN 4109 entsprechend realisiert. Alle
Rohrbefestigungen in Montagetechnik, aus verzinktem Material, mit
Gummieinlagen. Alle Festpunkte mit Gummi-MetalIdämpfern für
entsprechende Dehnungskräfte, welche vom AN zu berechnen sind, bei
Notwendigkeit werden Gummi-Metall-Schwingungsdämpfer eingesetzt.
Unisolierte Rohrleitungen dürfen nicht mit Beton, Mauerwerk, Putz oder
ähnlichen Materialien in Verbindung stehen.
Alle Rohrleitungen werden schallentkoppelt und wenn erforderlich,
schallgedämmt nach den Mindestanforderungen der DIN 4109 befestigt.
Brandschutz
Für Brandabschottungen sind nur zugelassene Systeme mit Prüfzeugnis
einzusetzen, entsprechend Vorgaben des Brandschutzgutachtens. Sämtliche
Durchführungen durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen
Anforderungen sind entsprechend den Vorgaben der MLüAR02/2021 und MLAR
4/2021 gegen die Übertragung von Feuer und Rauch zu dämmen.
Befestigungen über Flucht- und Rettungswegen erfolgen als geprüfte
Befestigung im vorbeugenden Brandschutz mit bauaufsichtlicher Zulassung.
Alle Rohrleitungsdurchführungen werden durch Brandschutzmanschetten oder
Steinwollschalen gemäß den techn. Regeln vom Bauwerk getrennt und nach
brandschutztechnischen Erfordernissen realisiert.
Die erforderlichen Dämmschichtdicken werden entsprechen des GEG/ENEV
vorgesehen. Alle Heizungsleitungen aus Stahlrohr nach DIN EN 10220 in
den Zentralen werden zusätzlich mit einer PVC-Ummantelung ausgestattet.
Baustatische Anforderungen
Der AN hat die im Rahmen der Tragwerksplanung definierten Lasten und die
sich daraus ergebenden baustatischen Anforderungen an seine Leistung zu
berücksichtigen.
Lastverteilungskonstruktionen und Hilfskonstruktionen zum Einbringen
schwerer Anlagen sind mit zu berücksichtigen.
Überprüfung der Maße am Bau
Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu
überprüfen.
Der AN legt alle benötigten Meterrisse selbständig an und informiert die
Bauleitung bei unzulässigen Toleranzen. Alle angegebenen Dimensionen
sind vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen. Falls erforderlich, sind
stärkere Ausführungen einzukalkulieren. Alle nicht angegebenen
Dimensionen sind vom AN zu bemessen.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen,
Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden
Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Vom AN gelieferte Stoffe und Materialien
Zur Ausführung dürfen nur Bauprodukte kommen, die nach dem
Bauprodukt-Gesetz zugelassen sind bzw. eine bauaufsichtliche Zulassung
haben. Die Zulassungen nach dem Bauproduktgesetz
(Übereinstimmungsnachweis), die Allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnisse (AbP) bzw. die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
(AbZ) sind der Bauüberwachung des AG bei Ausführungsbeginn zu übergeben.
Vom AG gelieferte Stoffe und Materialien
Etwa vom AG gelieferte Stoffe oder Materialien sind vom AN
wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Beschädigungen gehen zu Lasten des AN und die beschädigten Stoffe oder
Materialien sind von ihm auf seine Kosten zu ersetzen. Die Kosten für
Abladen, Lagern und Verteilen von zum Einbau übernommenen Lieferungen
des AG trägt der AN.
Der AN wird, falls erforderlich, Lagermöglichkeiten stellen. Schäden des
AG infolge unsachgemäßer Lagerung durch den AN oder infolge von
Nachlässigkeiten beim Transport sind vom AN zu ersetzen; sonstige Rechte
des AG bleiben unberührt.
Auf Verlangen hat der AN Unterlagen und Bücher über die Verwendung der
vom AG etwa gelieferten Gegenstände zu führen und bei Fertigstellung der
Vertragsarbeiten Überschüsse an den AG herauszugeben.
Der AN hat vom AG beizustellende Stoffe oder Bauteile rechtzeitig unter
Angabe der benötigten Mengen und Anliefertermine abzurufen.
Leistungsverzeichnis
1 KG 430 - Lufttechnische Anlagen
Grundausbau
1
KG 430 - Lufttechnische Anlagen
Grundausbau
1. 1 KG 431 - Lüftungsanlagen - UG: Kino:
WC´s/Küche ME_B "J"
1. 1
KG 431 - Lüftungsanlagen - UG: Kino:
WC´s/Küche ME_B "J"
1. 2 KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Geschirrspüler ME_C "C2.4.1"
1. 2
KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Geschirrspüler ME_C "C2.4.1"
1. 3 KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Geschirrspüler ME_C "C2.4.2"
1. 3
KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Geschirrspüler ME_C "C2.4.2"
1. 4 KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Geschirrspüler ME_D "D2.4"
1. 4
KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Geschirrspüler ME_D "D2.4"
1. 5 KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Sozialbereich Personal ME_D "D3"
1. 5
KG 431 - Lüftungsanlagen Grundausbau -
Abluft Sozialbereich Personal ME_D "D3"
1. 6 KG 431 - Lüftungsanlagen - UG:
Technikräume 32+33 "I"
1. 6
KG 431 - Lüftungsanlagen - UG:
Technikräume 32+33 "I"
1. 7 KG 431 - Lüftungsanlagen - UG: Lüftung
Müllraum "K"
1. 7
KG 431 - Lüftungsanlagen - UG: Lüftung
Müllraum "K"
1. 8 KG 431 - Lüftungsanlagen - EG: Lüftung
Müllraum "H"
1. 8
KG 431 - Lüftungsanlagen - EG: Lüftung
Müllraum "H"
1. 9 KG 431 - Lüftungsanlagen - Notlüftung
RLT-Zentrale VH 225 "N1"
1. 9
KG 431 - Lüftungsanlagen - Notlüftung
RLT-Zentrale VH 225 "N1"
1.10 KG 431 - Lüftungsanlagen - Notlüftung
RLT-Zentrale VH 226 "N2"
1.10
KG 431 - Lüftungsanlagen - Notlüftung
RLT-Zentrale VH 226 "N2"
1.11 KG 431 - Lüftungsanlagen - Notlüftung
RLT-Zentrale HH 226 "N3"
1.11
KG 431 - Lüftungsanlagen - Notlüftung
RLT-Zentrale HH 226 "N3"
1.12 KG 431 - Dezentrale WC-Abluft ME_A +
Büros: ME_G/K/O "E"
1.12
KG 431 - Dezentrale WC-Abluft ME_A +
Büros: ME_G/K/O "E"
1.13 KG 431 - Dezentrale WC-Abluft Büros
ME_J/N/R "F"
1.13
KG 431 - Dezentrale WC-Abluft Büros
ME_J/N/R "F"
1.14 KG 431 - Dezentrale WC-Abluft Büros
ME_I/M/Q "G"
1.14
KG 431 - Dezentrale WC-Abluft Büros
ME_I/M/Q "G"
1.15 KG 431 - Lüftungsanlagen Luftleitungen
und Zubehör
1.15
KG 431 - Lüftungsanlagen Luftleitungen
und Zubehör
1.16 KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_A: Verkaufsfläche "A"
1.16
KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_A: Verkaufsfläche "A"
1.17 KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_C: Gastraum,Nebenflächen "C1.1 +
C1.2"
1.17
KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_C: Gastraum,Nebenflächen "C1.1 +
C1.2"
1.18 KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_C: Küche "C2.1 + C2.3"
1.18
KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_C: Küche "C2.1 + C2.3"
1.19 KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_D: Gastraum,Nebenflächen "D1.1 +
D1.2"
1.19
KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_D: Gastraum,Nebenflächen "D1.1 +
D1.2"
1.20 KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_D: Küche "D2"
1.20
KG 432 - Teilklimaanlagen Grundausbau -
ME_D: Küche "D2"
1.21 KG 432 - Teilklimaanlagen Luftleitungen
und Zubehör
1.21
KG 432 - Teilklimaanlagen Luftleitungen
und Zubehör
1.22 KG 432 - ASP03-C1 MSR-Anteil
1.22
KG 432 - ASP03-C1 MSR-Anteil
1.23 KG 432 - ASP03-C2 MSR-Anteil
1.23
KG 432 - ASP03-C2 MSR-Anteil
1.24 KG 432 - ASP04-D1 MSR-Anteil
1.24
KG 432 - ASP04-D1 MSR-Anteil
1.25 KG 432 - ASP04-D2 MSR-Anteil
1.25
KG 432 - ASP04-D2 MSR-Anteil
1.26 KG 434 - Splitaußeneinheiten
heizen/kühlen RLT-Geräte
1.26
KG 434 - Splitaußeneinheiten
heizen/kühlen RLT-Geräte
1.27 KG 439 - Sonstiges Lüftung
1.27
KG 439 - Sonstiges Lüftung