Projektbeschreibung
Das zur Umnutzung vorgesehene Objekt in der Stuttgarter Straße 18-24 / Pforzheimer Straße 9-15 ist Teil eines
Gebäudekomplexes, der aus mehreren Bauteilen besteht (A, B, C, D, E, F und G) und als Bürogebäude geplant
wurde, dessen Mieter, unter anderem, das Amt für Lehrerfortbildung war.
Der Gebäudekomplex befindet sich im Ortsbezirk 1, Frankfurt Bezirk 15 467 im Stadtteil Gutleutviertel.
Der Bauteil A verfügt über insgesamt sechs oberirdische Geschosse (EG–5. OG), die Bauteile B, C, E und F über
jeweils fünf (EG–4. OG), Bauteil D über zwei und Bauteil G über vier Geschosse. Der Gebäudekomplex ist
unterkellert. Der Haupteingang erfolgt von der Stuttgarter Straße (Nr.24).
Das Gesamtensemble steht auf einem Grundstück, das sich aus mehreren Flurstücken besteht (18,19,20,21,22/2,23,
61/29, 60/31, 24/1 und 30/2.
Der vorliegende Bauantrag bezieht sich ausschließlich auf Bauteile A, B, C und E; dementsprechend beschränkt sich
die nachfolgende Objektbeschreibung auf diese Bauteile.
Historie
1948 Der Wiederaufbau des Büro- und Geschäftshauses in der Stuttgarter Straße 20-22 (vormals Blücherstraße)
infolge von Kriegsschäden wurde genehmigt. Wesentlicher Teil des Vorhabens ist der Wiederaufbau des
straßenseitigen Gebäudeteiles der Stuttgarter Straße 20, sowie der Aufbau des Dachgeschosses in der Stuttgarter
Straße 22. (Bauschein Nr. 2609 vom 09.10.1948)
1954 wurde der Wiederaufbau und die Aufstockung des Hintergebäudes (Hofgebäude) und der Einbau einer
Entwässerungsanlage in der Stuttgarter Str. 22 genehmigt. (Bauschein Nr. 2726 vom 20.10.1954)
1956 Die Errichtung eines eingeschossigen Hofgebäudes der Stuttgarter Straße 20 wurde genehmigt. (Bauschein Nr.
2038 vom 13.11.1956) Das Unterkellerte Gebäude diente als Lagerraum für Altpapier (Keller) und als Betriebsraum
Buchbinderei (Erdgeschoss). Der Neubau bzw. die Erweiterung dieses Lagergebäudes wurde auf dem Grundstück der
Stuttgarter Straße 18/20 auf Grundlage des Bauscheins Nr. 43204 vom 12.05.1965 vorgenommen.
1965 wurde die Aufstockung eines vorhandenen Hofgebäudes in der Stuttgarter Str. 22 um ein weiteres Geschoss
genehmigt. Dieses Geschoss diente bauzeitlich zur Erweiterung der Sozialräume für das Personal. (Bauschein Nr. 51297
vom 30.08.1965)
1969 Das eingeschossige Hofgebäude in der Stuttgarter Straße 20 wurde um weitere vier Geschosse aufgestockt.
(Bauschein Nr. 82746 vom 26.06.1969). Mit der Aufstockung erfolgte die Anpassung an die angrenzende Bebauung.
Die Aufstockung betrifft nicht den erdgeschossigen Erweiterungsbau.
1996 wurde das Hofgebäude für die Rotations-Druckmaschine und Büroräume (Bauteil D) genehmigt
(Baugenehmigung Nr. B96-0022 vom 11.07.1996). Der Umbau des bestehenden Hofgebäudes ist Bestandteil dieser
Baugenehmigung.
2002 Das Hofgebäude (Bauteil D) wurde zu einer Bibliothek umgeplant. (Baugenehmigung AZ B-2001-1974-5 vom
16.01.2002).
2002 Das gegenständliche Gebäude (hier: Bauteile A-C, E-G) wurde saniert, umgebaut und in dessen Nutzung von
Produktion auf Büro- und Verwaltung geändert. Aufgrund der Ausbildung von Teil-Nutzungseinheiten (Unterteilung in
fünf F90-Bereiche) mit einer Fläche von < 400 m² und der Errichtung brandschutztechnisch wirksamer Flurwände (F30)
wurden in den Obergeschossen keine weiteren anlagentechnischen Maßnahmen vorgesehen.
Davon ausgenommen waren die Kennzeichnung der Treppenraumzugänge mit Rettungszeichen, sowie die Anordnung
von Rauchabzugsgeräten und die Löschwasserleitungen in den notwendigen Treppenräumen (Bauteil A). Neben
weiteren Abbrucharbeiten (Vorbaus, Vordächer, Aufzug im Hof) wurden Änderungen an den Brüstungen unter
Einhaltung des 1 m-Feuerüberschlagsweges vorgesehen (Baugenehmigung Az. B-2001-1051-5 vom 29.01.2002)
2004 Der Schriftzug „Erwin-Stein-Haus“ an der Fassade oberhalb des Haupteinganges wurden zuletzt mit
Baugenehmigung AZ.: W-2004-121-2 vom 14.06.2004 genehmigt.
Aktuell steht der Gebäudekomplex leer.