Trockenbauarbeiten
Abriss/Neubau einer ALDI-Filiale - Filiale 92 Dierdorf
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen A. Angebot 1. Durch die Abgabe eines Angebotes erwirbt der Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlages. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. 2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen ist, hat der Bieter diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes die ausschreibende Stelle hierauf hinzuweisen, solche Hinweise jedenfalls mit Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen. 3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alle angegebenen Preise sind mit Kugelschreiber, Tinte oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen; verwendet der Bieter zur Abgabe des Angebotes EDV-Ausdrucke, so genügt die Übersendung eines mit Preisen versehenen EDV-Ausdruckes. Die Preisangaben in den Positionen haben ohne Mehrwertsteuer zu erfolgen, die Mehrwertsteuer ist am Schluss der jeweiligen Zusammenstellung gesondert aufzuführen. 4. Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine wirtschaftlichere Ausführung oder eine Beschleunigung der angebotenen Leistungen oder anderer Leistungen mit sich bringen, können in einem Begleitschreiben, falls erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt werden. Sie werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wird. Bei Abgabe von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen garantiere ich die Durchführbarkeit und Vollständigkeit des Nebenangebotes bzw. Änderungsvorschlags. Bei Abgabe eines Nebenangebotes garantiere ich ferner dessen Endsumme. 5. Der Bieter hat das Angebot am Schluss des Leistungsverzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben. 6. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Kartellgesetz) verboten sind und dass sich der  Bieter bei der Teilnahme an solchen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig macht. Weiter wird der Bieter für den Fall der Auftragsvergabe auf das Kündigungsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VOB/B hingewiesen. B. Vergabe 1. Die Vergabe erfolgt durch das Zuschlagsschreiben. Der Bieter ist bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich innerhalb der Zuschlagsfrist an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Zuschlagserteilung die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Auftraggeber berechtigt ist, den ihm aufgrund dieser Pflichtverletzung entstehenden Schaden geltend zu machen. 2. Losweise Vergabe: Sind im Leistungsverzeichnis mehrere Lose enthalten, so kann die Vergabe für einzelne, mehrere oder alle Lose erfolgen. Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose dem Auftraggeber einen Nachlass anbieten, so hat er dies sowie die Höhe des Nachlasses im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Solche Nachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt. 3. Bietergemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten zugelassen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter für Verhandlungen, die Entgegennahme des Zuschlages bzw. den Abschluss des Bauvertrages zu benennen. 4. Der Auftraggeber kann vom Bieter jederzeit nach Abgabe des Angebotes die Vorlage folgender Bescheinigungen verlangen: 4.1 des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages bestehen 4.2 der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle festgesetzten Beiträge bezahlt sind 4.3 der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die Beschäftigung von Auszubildenden 4.4 der Handwerkskammer / Innung über die Eintragung in die Handwerksrolle II. Besondere Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen 1.1 Vertragsbestandteile werden in der genannten Rangfolge: 1.1.1 die Leistungsbeschreibung 1.1.2 die besonderen Vertragsbedingungen 1.1.3 die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis als zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1.1.4 die VOB/C 1.1.5 die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird. 1.3 Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 1.4 Im Fall von Unklarheiten, Widersprüchen und dergleichen in oder zwischen den Vertragsgrundlagen gilt jeweils diejenige Bestimmung in den Vertragsgrundlagen und/oder diejenige Auslegung, die dem beidseitigen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht und/oder am nächsten kommt. Sollte ein solcher Parteiwille nicht feststellbar sein, gilt diejenige Vertragsgrundlage und/oder diejenige Auslegung, die den Anforderungen der VOB/A entspricht und/oder am nächsten kommt. 1.5 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und / oder Ergänzungen zu den in den Vertragsgrundlagen enthaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 2. Angebot des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist an ein dem Auftraggeber gegenüber abgegebenes Vertragsangebot, z. B. in Form eines von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnisses, bis zu der angegebenen Zuschlagsfrist gebunden. 3. Informationspflicht des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von der Baustelle zu machen und diese zu besichtigen, es sei denn, die Baustelle wäre nicht zugänglich und/oder nicht besichtigungsreif. 3.2 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. Sollten hiernach bei dem Auftragnehmer Zweifel hierüber verbleiben, hat er bei dem Auftraggeber eine entsprechende Auskunft zu verlangen. 4. Vergütung 4.1 Durch die vereinbarten Vertragspreise werden sämtliche sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen abgegolten. Die Vertragspreise umfassen sämtliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen notwendig sind. 4.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Lohn- und Materialpreisgleitklauseln sind nicht vereinbart. 4.3 Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag innerhalb von 18 Werktagen nach Zugang einer Rückzahlungsaufforderung des Auftraggebers zurückzubezahlen. Der zu erstattende Betrag ohne Umsatzsteuer ist vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Kalenderjahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 5. Ausführungsunterlagen 5.1 Der Auftragnehmer hat die jeweils zur Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen notwendigen Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber rechtzeitig anzufordern. Er hat diese Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unklarheiten in den Ausführungsunterlagen sowie etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. 5.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan, ein Geräteverzeichnis und / oder einen Bauzeitenplan zu erstellen und dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang des Verlangens zu übergeben. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagebücher zu führen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 5.4 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers von seinen Lieferungen oder Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und/oder Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem Auftraggeber nach Fertigstellung der geschuldeten Leistungen, spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Satz Kopien hiervon zu übergeben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 9 VOB/B bleibt hiervon unberührt. 6. Ausführung 6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen. 6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage entsprechender Beitragserfüllungs- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden nachzuweisen. 6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem von diesem Bevollmächtigten, die Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind und/oder keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG darstellen. Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 bis 4 VOB/B. Der Auftragnehmer hat bei jeder Weitervergabe die von ihm beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitervergabe an einen ausländischen Nachunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, stehen dem Auftraggeber ebenfalls die nachstehenden Rechte zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch gegenüber dem Auftraggeber, Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und den danach auf den Betrieb des Auftragnehmers anwendbaren tariflichen Bestimmungen zu erfüllen. Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 4 VOB/B). Sollte der Auftragnehmer gegen andere vorstehende Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber vorbehaltlich etwaiger weiterer Rechte ebenfalls befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Auftrag entzogen werde, zu setzen. Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen in § 8 Abs. 3, 5, 6 VOB/B entsprechend. Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegenüber dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser Nachunternehmer gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber die Verpflichtungen, welche Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz treffen, allein in vollem Umfang. Gleiches gilt für die Beauftragung von Verleihern nach dem AÜG. Gleiches gilt ferner, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG beauftragen. Als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß vorstehendem 4. und 6. Absatz wird ein Betrag von 5 % der vertragsgemäßen Vergütung ab einer Brutto-Auftragssumme von 100.000,- Euro vereinbart, welche am 31. Januar des fünften Jahres nach der Abnahme zurückzugewähren ist und für die die Bestimmungen des § 17 VOB/B gelten. Diese Sicherheit ist zusätzlich zu der unter Abs. 17 vereinbarten Sicherheitsleistung zu leisten. 6.4 Strom und Wasser werden, soweit der Bauvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält, dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Der AN vergütet dem AG hierfür einen Betrag in Höhe von 0,35 % des Endbetrages der Rechnungen. Die zu leistenden Beträge werden anteilig von den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung abgezogen. Die Installation von Strom- und Wasserzuführungen von der Hauptentnahmestelle zu den Verwendungsstellen hat der Auftragnehmer, soweit die Zuführungen nicht bereits vorhanden sind, auf eigene Kosten durchzuführen. 6.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Beseitigung des durch seine Leistungen entstandenen Schuttes und/oder Schmutzes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt und / oder Schmutz auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 6.6 Der Auftragnehmer hat Baustoffe zu verwenden, die der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegen. Andere Baustoffe dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die entsprechenden Baustoffe den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegenden Baustoffen gleichwertig sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Baustoffe, die im Widerspruch zu den Regelungen des Leistungsverzeichnisses stehen. 6.7 Umweltschutz (§ 4 Nr. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die ihm übertragenen Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.8 Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze gemäß § 4 Nr. 4 VOB/B nur insoweit unentgeltlich zur Verfügung, als sie sich in seinem Besitz befinden und von ihm selbst nicht benötigt werden. Im Übrigen muss der Auftragnehmer für die erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse auf eigene Rechnung sorgen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind dann in die einzelnen Einheitspreise mit einzurechen. Nachträgliche Mehrkosten werden nicht akzeptiert. Für die Befestigung der Lager- u. Arbeitsflächen sowie Zuwegungen innerhalb des Baugrundstücks, soweit sie für das Bauvorhaben bzw. für die Durchführung der übertragenen Arbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Die Einweisung für die Absperrung für das Bauvorhaben und die des Nebenplatzes wird von der Bauleitung  gegeben und ist dringend zu beachten. Falls in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart, sind Verkehrssicherungsmaßnahmen, das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung in den Einheitspreisen enthalten. 7. Ausführungsfristen 7.1 Die in einem Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen sind verbindliche Vertragsfristen, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. 7.2 Nachträglich vereinbarte Fristen, durch die bestehende Vertragsfristen einvernehmlich abgeändert werden, gelten ebenfalls als Vertragsfristen. 7.3 Die Fertigstellungsfrist ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme - eingehalten, wenn der AN innerhalb der vereinbarten Zeit die von ihm geschuldeten Leistungen vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erbracht hat. 7.4 Soweit die Parteien keine Termine oder Fristen vereinbart haben, hat der AN mit der Herstellung der Vertragsleistungen im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. 8. Behinderung 8.1 Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B setzt voraus, dass der AN dem AG unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Einer Behinderungsanzeige bedarf es lediglich dann nicht, wenn dem AG offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt sind. 8.2 Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der AN vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seinen Leistungen noch nicht begonnen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei erklärt werden, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist. 8.3 Behinderungsschadenersatzansprüche des AN setzen neben den sonstigen AN-Forderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B voraus, dass der AN substantiiert eine Pflichtverletzung des AG und eine hierdurch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegt. Hierzu ist vom AN eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung vorzulegen. 9. Gefahr Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm angelieferten und eingebauten Baumaterialien sowie die von ihm eingesetzten Geräte bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und sonstigen Einwirkungen zu schützen. Ebenso hat der Auftragnehmer geeignete und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung und sonstige Fremdeinwirkungen zu treffen. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, an die Baustelle angelieferte Baumaterialien vor Diebstahl zu sichern. Etwaige Verluste gehen bis zum fachgerechten Einbau zu Lasten des Auftragnehmers. 10. Kündigung Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und/oder bei ihm und/oder einem von ihm beauftragten Nachunternehmer beschäftigte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet und/oder versichert sind und / oder dem Auftraggeber entsprechende Anmeldungs- und/oder Versicherungsnachweise auf Verlangen nicht vorgelegt werden. Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechtes ist, dass eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist, verbunden mit der Androhung, nach Fristablauf den Auftrag fristlos zu kündigen, fruchtlos verstrichen ist. 11. Haftung 11.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich das Bestehen und die Aufrechterhaltung einer nach Deckungsumfang und Höhe ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie seine Mitgliedschaft zu der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen. 11.2 Schutz bestehender Anlagen und Baustellensicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zum Schutz bestehender Gebäude u. Anlagen (Kabel, Rohrleitungen, Verkehrsanlagen, Grenzzeichen u. ähnliches), erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie erforderliche Anzeigen zu erstatten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber und seinem Architekten im Innenverhältnis von sämtlichen  Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenem Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden und -grundstücken (vgl. § 10 Nr. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, die aus der Unterlassung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. Er verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen in vollem Umfange freizustellen. Die Haftung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Herstellung des endgültigen Zustandes, jedoch nicht vor der Abnahme. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfange für die technische und rechnerische Richtigkeit seiner Zeichnungen und Berechnungen, auch nach der Prüfung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Ansprüchen, die aus der Haftung des Auftragnehmers entstehen, gegenüber dessen Forderung aufzurechnen. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen u. Gehwege), Versorgungs-, Abwasser- und Meldeanlagen sowie Vermessungs- und Grenzzeichen sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erforderlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Die Kosten für die Beseitigung von evtl. auftretenden Schäden gehen voll zu Lasten des  Auftragnehmers. 11.3 Vorgefundene Mängel von Vorunternehmen sind sofort der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Im Unterlassungsfall können keine hieraus entstehenden Mehrkosten und Haftungsausschlüsse anerkannt werden. 11.4 Sämtliche Maße sind vom Unternehmer am Bau zu nehmen. Er ist für deren Einhaltung voll und ganz verantwortlich. Die in die Zeichnung eingeschriebenen Maße sind vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschrift entstehen, werden nicht vergütet. 11.5 Der Unternehmer ist allein verantwortlich, dass die allgemeinen örtlichen Bauvorschriften und bauberufsgenossenschaftlichen Bestimmungen aller Art eingehalten werden. Die Verantwortung nach § 59 Bau ONW in der neusten Fassung wird dem Unternehmer voll übertragen. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz seiner Arbeit und diejenigen seiner Arbeiter gegen Unglücksfälle aller Art zu treffen und haftet für alle durch unsachgemäße Arbeiten entstandenen Schäden jeder Art, ebenso für die, die durch Unterlassung der Schutzmaßregeln entstehen, insbesondere für die Tragfähigkeit der von ihm errichteten Baugerüste und Leitern. Mitbenutzung der vom Unternehmer erstellten Rüstungen durch andere am Bau arbeitende Arbeiter und Handwerker ist gestattet. Besondere Schutzgerüste oder sonstige Schutzmaßnahmen, die zusätzlich zu der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gerüste und Schutzausrüstung erforderlich werden, sind vom Arbeitnehmer zu seinen Lasten bereitzustellen. 12. Vertragsstrafe 12.1 Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Endfertigstellungsfrist schuldhaft überschreitet, verpflichtet er sich, an den Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer insgesamt zu bezahlende Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % der Nettoauftragssumme. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen. 12.2 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber, auch wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten worden ist, bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Vertragsstrafenansprüche sind insbesondere auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der AG sich diese bei der Durchführung einer Ersatzvornahme oder Erklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Der Vorbehalt kann auch in diesen Fällen bis zur Schlusszahlung erklärt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen von fälligen Zahlungen, insbesondere auch von der Schlusszahlung, in Abzug zu bringen. 12.3 Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden vom Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen und den geltenden Rechtsvorschriften ersetzt zu verlangen. 12.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme. 13 Abrechnung (§ 14 VOB/B) 13.1 Alle Rechnungen sind in prüfbarer Form nebst aller Aufmaße sowie sämtl. Leistungsnachweise in 3-facher Ausfertigung, an den Bauherrn adressiert, beim Architekten und der Bauleitung des Büros Euteneuer Architekten einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Massenberechnungen und Aufmaßzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 13.2 Abschlagszahlungen werden bis zu 90 % der tatsächlich geleisteten und auf der Baustelle fertig eingebauten Arbeiten gewährt. Abschlagszahlungen für gelieferte aber noch nicht eingebaute Teile werden nicht gewährt. 13.3 Sollten bei der Ausführung der Arbeiten Leistungen notwendig werden, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, oder die eine Abänderung vom Leistungsverzeichnis bedeuten, ist vor Ausführung der Arbeiten ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Die Arbeiten dürfen nicht früher ausgeführt werden, bis die Zustimmung der Bauleitung oder des Bauherrn vorliegt. Ist eine Anerkennung des Einheitspreises vor Ausführung der Arbeiten nicht erfolgt, wird der EP von der Bauleitung nach eigenem Ermessen festgesetzt. 13.4 Die Massen des Angebotes umfassen in den einzelnen Positionen die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen. Mehr- oder Minderleistungen, auch über 10 % sowie auch der Wegfall ganzer Positionen, gegenüber den veranschlagten Massen berechtigen nicht zur Abänderung der Einheitspreise. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (Angebot) anzuordnen, ohne dadurch dem Unternehmer ersatzpflichtig zu werden. Der Bauherr behält sich vor, die Arbeiten auch Titelweise zu vergeben, oder einzelne Titel gänzlich zu streichen, ohne dass dies zu einer Veränderung der Einheitspreise führt. Durch die Angebotspreise werden alle Leistungen und Aufwendungen abgegolten, die nach diesen Bedingungen und der ortsüblichen Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Eine Lohngleitklausel für Bauvorhaben mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 10 Monaten wird nicht vereinbart. Für die am Schluss des Angebotes anzugebende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Ändert sich der Steuersatz, so gilt für die Abrechnung der Leistung der zum Zeitpunkt der Ausführung, (Abnahme der Leistung oder einer Teilleistung) geltende Steuersatz. Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so geht diese Erhöhung zu seinen Lasten. 14. Abnahme Auf Verlangen einer Partei hat nach Fertigstellung des Werkes oder Kündigung des Vertrages eine förmliche Abnahme der Leistungen stattzufinden. Auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung setzt die Fälligkeit der Vergütungsforderung des AN grundsätzlich die Durchführung einer Abnahme voraus. Ausnahmsweise ist die Abnahme in diesen Fällen entbehrlich, wenn der AG nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadenersatz verlangt oder er die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Der AG ist berechtigt, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung zu verweigern. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn er so bedeutsam ist, dass der AG die zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses aufhalten darf, weil es ihm nicht zuzumuten ist, sich trotz des Mangels mit dessen Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohnes zu begnügen. Die Abnahme erfolgt förmlich. 15. Mängelansprüche 15.1 Macht der AG seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend, hat der AN die Nachbesserung ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt hierbei der AN. Er ist jedoch verpflichtet, eine vom AG bestimmte Art der Mängelbeseitigung durchzuführen, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann. 15.2 Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechte des Auftraggebers, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die hierfür voraussichtlich erforderlichen Kosten vom Auftragnehmer als Vorschuss zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe dieser Kosten zu schätzen. Der AG ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm dem AN gesetzten angemessenen Mängelbeseitigungsfrist nicht mehr verpflichtet, den AN zur Mängelbeseitigung zuzulassen. 15.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Abweichung zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B hinsichtlich sämtlicher Vertragsleistungen fünf Jahre und einen Monat. Ausgenommen von der vorgenannten Verjährungsfrist sind Mängelansprüche von Dachdeckungsarbeiten. Hier wird die Dauer von 7 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. 15.4 Haben fehlerhafte Leistungen des AN und eines anderen Unternehmens zu Mängeln geführt, die nur einheitlich beseitigt werden können, haftet der AN dem AG neben dem anderen Unternehmen als Gesamtschuldner. 16. Stundenlohnarbeiten 16.1 Eine Vergütung von Leistungen nach Stundenlohn erfolgt nur, wenn die Parteien diese Art der Abrechnung ausdrücklich vor Leistungsbeginn vereinbart haben. 16.2 Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem Auftraggeber zu treffen. Der Bauleiter und/oder Architekt des Auftraggebers sind von diesem nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten abzuschließen und/oder abzuändern. 16.3 Der Bauleiter des Auftraggebers ist bevollmächtigt, Stundenlohnzettel abzuzeichnen. Die hiermit verbundene Anerkenntniswirkung bezieht sich nur auf Art und Umfang der erbrachten Leistungen. 17. Abtretungen, Aufrechnungen 17.1 Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftragnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers. 17.2 Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. 18. Sicherheitsleistung 18.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die den Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu übergeben. Dieses Verlangen muss durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung begründet sein. 18.2 Zur Sicherstellung der Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertragsverhältnis hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach erfolgter Abnahme eine Bürgschaft für Mängelansprüche, die ebenfalls den Vorschriften des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme zu übergeben. Die Bürgschaft für Mängelansprüche hat sämtliche ab Abnahme entstehenden Rechte des AG aus § 13 VOB/B abzusichern. 18.3 Die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß 17.1 ist Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß 17.2 nach erfolgter Abnahme der gesamten Leistungen zurückzugeben. 18.4 Die Bürgschaften gemäß 16.2 und 17.1 müssen jeweils den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages beinhalten. 19. Werbung (§ 4 Nr. 1 VOB/B) 19.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 19.2 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an einem gemeinsamen Gerüst in einheitlicher Größe und Form angebracht werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, sich hieran zu beteiligen und die auf ihn entfallenen Kosten zu tragen. 20. Urheberrecht Sämtliche Bauunterlagen bleiben geistiges Eigentum ihres Urhebers. Ohne seine Genehmigung dürfen sie weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck benutzt werden. Hinweis: evtl. beigefügte Zeichnungsanlagen sind urheberrechtlich geschützt (§2 URG). Die Weitergabe oder Abänderung von urheberrechtlich geschützten Plänen ist ohne Zustimmung des Planverfassers untersagt. 21. Veröffentlichungen Veröffentlichungen über das Bauwerk sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Fotografien, Berechnungen oder sonstige Unterlagen. ................................, ............................... (Ort, Datum) ....................................................................... (Stempel u. Unterschrift des Bieters)
Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Bauvorhaben: Abriss/Neubau einer ALDI Süd Filiale Königsberger Straße 50 56269 Dierdorf Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG plant den Neubau einer ALDI SÜD-Filiale in 56269 Dierdorf. Das Bauvorhaben umfasst neben der Neuerrichtung auch den Abriss der jetzigen Bestandsfiliale. Die geplante ALDI Filiale wird eingeschossig in Holzrahmenbauweise errichtet. Die Dachkonstruktion des Flachdaches ist aus Brettschichtholzbindern und einem Trapezblech mit Dampfsperre, Dämmung und Folienabdichtung vorgesehen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert. Gewerk: Trockenbauarbeiten nach DIN 18340 Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen: - Metallständerwände u. Vorsatzschalen - Gipskarton-Montagedecke - Rasterdecke - Außendecke Anlieferung - Stahlzargen u. Innentürblätter Die Teilnahme an einem wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle, während den auszuführenden Arbeiten und 1 x im Vorfeld der Maßnahme, ist in den einzelnen EP ´ s zu berücksichtigen und als Umlage einzukalkulieren. Die Bauleitung legt den Termin fest. Die Teilnahme ist Bestandteil des Vertrages. Alle weiteren Einzelheiten sind im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschrieben. Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung: Zufahrt / Zuwegung: Das Baufeld befindet sich unweit der ortsdurchführenden Bundesstraße 413. Das Grundstück ist über die Königsberger Straße erreichbar. Die für den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen Flächen wie Fahrbahn und Gehweg müssen bei auftretenden Verschmutzungen täglich gesäubert werden. Baustelleneinrichtungsfläche: Dem Unternehmer stehen grundsätzlich Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen, siehe Vertragsbedingungen. Baustelleneinrichtung / Versorgung: Baustrom und Bauwasser stehen zur Verfügung, siehe Pos. Baustelleneinrichtung! Anschluss und Verteilung auf der Baustelle obliegt dem AN. Es werden bauseits keine Mannschaftsunterkünfte gestellt. Die Baustelle ist jedoch vom Unternehmer gemäß Arbeitsstättenverordnung auszustatten. Speziell sei auf die ASR A 4.4 "Unterkünfte" verwiesen. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen., siehe Vertragsbedingungen. Abfallwirtschaft: Die im Rahmen der Arbeiten beim AN anfallenden Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Isolierstoffe, Abklebemittel, etc.) bleiben im Eigentum des Unternehmers und sind ordnungsgemäß zu verwerten / entsorgen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Vorschriften: Es gelten die Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Allgemein anerkanntes Technisches Regelwerk (hierzu gehören auch die Berufsgenossenschaftlichen Informationen) sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, siehe Vertragsbedingungen. Maße: Alle Maße sind vor Fertigung sämtl. Anlagen und Bauteile sowie vor Baubeginn örtl. durch den AN zu prüfen! Siehe Vertragsbedingungen. Unterlagen: Für alle vom AN gelieferten Produkte, welche einer regelmäßigen Wartung bedürfen, sind für den AG Benutzerinformationen in 2- facher Ausfertigung sowie zusätzlich digital zu erstellen. Nach der Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Baubeginn sind folgende Unterlagen bei der Bauleitung einzureichen: • Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters • Name des Vertreters des verantwortlichen Bauleiters auf der Baustelle • Vorlage der Gefährdungsbeurteilung (nach ArbSchG §§5,6) • Ersthelfer nach §26 BGV A1 Die Vertragssprache ist deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle Aufsichtspersonen anwesend sind, die in deutscher Sprache verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen können.
Projektbeschreibung
Projektbeteiligte Bauherr: ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co. KG Sankt Augustin Im Mittelfeld 11 53757 Sankt Augustin Planung/Objektüberwachung: Euteneuer Architekten Weidenstraße 8 57290 Neunkirchen Tel.:  0 27 35 / 65 99 77-0 Bodengutachter: Institut Für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG Egerländer Straße 44 65556 Limburg-Staffel Tel.: 0 64 31 / 29 49-0 Statiker/Wärmeschutznachweis: Ingenieurbüro Peter Kraemer Dipl.-Ing. Stefan Windhorst Karl-Hass-Straße 17 53859 Niederkassel Tel.: 0 22 08-93 491-15 Brandschutzgutachter: SV. Zahn Ingenieure GmbH Stadtwaldstraße 62 41179 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61 / 29 45 88-0 Vermesser: Vermessungsbüro Volk Dipl.-Ing. Sascha Hombach Luisenstraße 8 57518 Betzdorf Tel.: 0 27 41 / 97 44 0 Fachplanung Elektro: Elektroplanung Velten Raiffeisenstraße 15 56587 Straßenhaus Tel.: 0 26 34 / 98 16 096 Sigeko: D & D Ingenieurbüro Frankfurter Straße 13 53332 Bornheim Tel.: 0 22 22 / 99 41 92
Projektbeteiligte
Sicherheit auf der Baustelle Der Auftraggeber beauftragt einen SIGE-Koordinator, der die Baustelle vollumfänglich betreut. Seinen Einweisungen und Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer darf erst dann auf der Baustelle tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterweisungen erfolgt und alle erforderlichen Nachweise erbracht sind. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen eigenverantwortlichen Pflichten hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften, notwendiger Schutzmaßnahmen und der Sicherung der Baustelle. Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen und diese nachweislich seinem Montagepersonal zur Kenntnis zu bringen (Unterweisung). Dem SIGE-Koordinator und der Bauleitung ist unaufgefordert eine Kopie der Montageanweisung sowie eine Bestätigung über die durchgeführte Unterweisung zu übergeben. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Gewerke voll verantwortlich. Die Lastfälle von Montagezuständen sind laufend zu kontrollieren. Eine ausreichende Montagesicherung der zu errichtenden Bauteile ist ständig zu gewährleisten. Falls Unfallgefahren oder gravierende Sicherheitsmängel auch bei anderen Gewerken vom AN vor Ort erkannt werden, wird dieser ausdrücklich aufgefordert dies der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator unmittelbar mitzuteilen und natürlich vor Ort sofort für Abhilfe zu sorgen. Der AN verpflichtet sich, alle Unfallverhütungsvorschriften, Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung, auch für Bauzäune, deren Beleuchtung und Unterhaltung wird hierfür nicht gewährt. Etwa erforderliche Genehmigungen zur Durchführung von Schutzmaßnahmen sind allein Sache des AN. Treten Unfälle ein oder entstehen aus mangelhafter Sicherung unmittelbare oder mittelbare Schäden, so haftet hierfür der AN allein. Der AN hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutsschäden hinreichend zu versichern. Vom Auftragnehmer ist folgendes zu stellen / vorzuhalten: Erste Hilfe: bis 10 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • kleiner Verbandskasten DIN 13157 mit Verbandbuch • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon 10 bis 20 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • großer Verbandskasten DIN 13169 mit Verbandbuch (alternativ 2 kleine) • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung über die Tätigkeiten an der Baustelle mit Betrachtung der Maschinen und Gefahrstoffe soll auf der Baustelle vorgehalten werden und in Kopie/als PDF-Datei mit dem ausgefüllten Meldeblatt an den SiGeKo geschickt werden. Betriebsanweisungen: Die Betriebsanweisungen Maschinen, Gefahrstoffe und PSA sind auf der Baustelle vorzuhalten. Unterweisung: Der Unterweisungsnachweis Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen ist auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeiten in der Höhe - Hubarbeitsbühnen Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind Hubarbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Hubarbeitsbühnen nach Betriebsanleitung standsicher aufstellen. • Hubarbeitsbühnen nicht überlasten. • Betreiben der Hubarbeitsbühne nach Betriebsanleitung. • Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz nach Gefährdungsbeurteilung bzw. nach Betriebsanleitung (Peitscheneffekt). • nur geprüfte Hubarbeitsbühnen verwenden, Prüfbuch muss vorhanden sein. • Nur Personen zur Bedienung einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind, unterwiesen wurden (Nachweis muss vorliegen) ( besser: Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008) und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden (Nachweis muss vorliegen) • Bei Leihgeräten muss der Verleiher den Benutzer vor Benutzung einweisen. Die Eiweisung muss dokumentiert werden • Das letzte Prüfprotokoll und die Bedienungsanleitung müssen vorliegen. - fahrbare Arbeitsbühnen/Kleingerüste Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind fahrbare Arbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach Aufbauanleitung (Montageanweisung) des Herstellers unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- und umzubauen. Die Beschäftigten müssen geeignet und unterwiesen sein. • Der 3-teilige Seitenschutz muss vorhanden sein. • Fahrbare Arbeitsbühne nach der Montage und vor Verwendung von einer befähigten Person prüfen lassen. • Fahrrollen vor Benutzung festsetzen. • Der Aufenthalt während des Verfahrens ist für Personen nicht zulässig. - Leitern Sollte es nicht anders möglich sein, können die Arbeiten von der Leiter aus durchgeführt werden. Arbeiten auf Leitern nicht bei: • einem Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg. • Benutzung von Stoffen und Geräten von denen zusätzliche Gefahren ausgehen • Geräten mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer • der Standplatz auf der Leiter höher als 5,00 m über der Aufstellfläche liegt, • einem Standplatz von mehr als 2,00 m Höhe und von der Leiter auszuführenden Arbeiten, die mehr als 2 Stunden umfassen
Sicherheit auf der Baustelle
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B) Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Durchführung der übertragenen Arbeiten kontinuierlich ohne Unterbrechung mit ausreichendem Einsatz von Maschinen und Personal durchzuführen und die Koordinierung der einzelnen übertragenen Ausführungstitel vorzunehmen. Das genaue Ausführungsdatum und die einzelnen Termine für die auszuführenden Einzeltitel sind aus dem beiliegendem Auszug aus dem Bauzeitenplan vom 13.03.2026 zu entnehmen. Der im Bauzeitenplan ausgewiesene Startermin zum Tilel Rückhaltebecken stellt einen vorläufigen Richttermin dar. Terminliche Anpassungen infolge des weiteren Submissions- und Vergabefortschritts werden gemeinsam mit dem Bieter im Vergabeverfahren abgestimmt, sodass der tatsächliche Leistungsbeginn im Rahmen der Vergabe mit dem Auftragnehmer festgelegt wird. Der 16. März sollte in jeden Fall als verbindlich angesehen werden. Im Verlauf der Vergaben erfolgt noch eine Detaillierung des Bauzeitenplanes. Für die Durchführung des Bauvorhabens sind die darin aufgeführten Zeiten dringend einzuhalten. Die Baustelle ist personell so zu besetzen, dass die Fristen eingehalten werden. Durch die gleichzeitige Ausführung verschiedener Arbeiten muss die Dauer der gesamten Bauzeit verkürzt werden! Die im Bauzeitenplan enthaltenen Fristen werden verbindlich anerkannt. Bieter: ________________________________________ (Stempel u. Unterschrift Ort / Datum: ________________________________________
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Trockenbauarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1. Allgemeines: Sämtliche verwendeten Stoffe sind entsprechend den Vorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Ergänzend zum LV gelten die Werkpläne des Architekten sowie die Pläne der Fachingenieure. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zur Baustelle: 2.1. Gerüste: Alle notwendigen Gerüste, auch über 2,0 m Höhe, sowie sämtliche Hebe- u. Hubarbeitsbühnen, die für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind, sind unternehmerseitig zu organisieren und deren Kosten sind in den einzelnen Einheitspreis mit einzukalkulieren und anzubieten. Eine nachträgliche Vergütung erfolgt hierfür nicht. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen: Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines: Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. 4.2. Innenputz, Trockenbauoberflächen: Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q 2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten auszuführen. 5. Sonstige Angaben: Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Über- und Unterschreitungen des Mengenansatzes des Leistungsverzeichnisses verändern die Einheitspreise nicht. Soweit in den Positionen nicht anders vermerkt, erfolgt das Aufmaß nach den örtlich angebrachten Flächen bzw. Zuschnitten. Verschnitt wird nicht vergütet. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. 5.1 Schutzmaßnahmen im Zuge der Arbeiten für Bauteile, wie z.B. beschichtete Fenster- und Türanlagen, Türen sowie Türumfassungszargen, sämtl. Beschläge, Heizkörper einschl. der Thermostatventile, sämtl. Bauteile fremder Gewerke wie auch selbstverständlich des eigenen Gewerks sind vor Verunreinigungen oder Beschädigungen durch die Trockenbauarbeiten zu schützen. Das Treffen der geeigneten Schutzmaßnahmen einschl. der erf. Materialien sind Nebenleistungen und müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Trockenbauarbeiten
01 Metallständerwände u. Vorsatzschalen
01
Metallständerwände u. Vorsatzschalen
01.__.0001 W112.de - F30 Metallständerwand <= 5,00 m, WD 125, Bauplatte Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Brandschutztechnische Anforderungen an die Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse 30 Minuten nach DIN 4102-2. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 55,9 dB Wandhöhe: ca. 4,70-4,90m (max. zul. Wandhöhe: 5,00 m) Oberer Wandanschluss als Anschluss an Trapezbleche mittels Plattenstreifen aus GKB, nach Erfordernis und Notwendigkeit. Oberer Wandabschluss teilweise auch als schräger Anschluss an Dachneigung, DN 1,8°. Der obere Anschluss ist einschl. aller Nebenleistungen und Systemzubehör zu kalkulieren und anzubieten. Wanddicke: 125 mm Umlaufende Anschlüsse starr, evtl. zur Decke gleitend - dann in ges. Pos. erfasst, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Mauerwerk bzw. Stahlkonstruktionen, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Achsabstand 625 mm, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Öffnungen für Schalter, Steck- oder Abzweigdosen sind sauber auszufräsen und im EP mit einzukalkulieren. Die Position ist einschl. aller Türausbildungen (der Türpfostenwinkel, Sturzprofile) für Türöfnnungen bis 1,01/2,25m sowie aller Eckausbildungen inkl. Kantenschutzprofil zu kalkulieren und anzubieten. Ebenso wird das Erstellen von Aussparungen für Leitungen, Lüftungskanäle etc. nicht besonders vergütet, sofern diese nicht mit Anforderung F90 ausgeführt werden müssen. Aussparungen mit brandschutztechnischen Anforderungen werden in nachfolgender separater Position gesondert vergütet. Es wir auf den Grundrissplan mit TGA-Eintragungen verwiesen. Die Abhang-Decke schließt mit einer Höhe von ca. 2,80m ab Rohhöhe an. Des Weiteren ist mit einzukalkulieren, dass zunächst die Wand erst einseitig zu beplanken ist. Die Schließung der Wand erfolgt zeitversetzt nach der Elektroinstallation. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 60 mm, Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A1, Wärmeleitfähigkeit = 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053:r = 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Produkt: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 (Hergestellt mit Ecose® Technology, einem formaldehydfreien Bindemittel auf Basis vorwiegend natürlich-organischer Grundstoffe ohne Zusatz von künstlichen Farben oder Färbemitteln) oder gleichwertig. Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180 bzw. Typ A EN 520: Knauf Bauplatten, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Sämtl. Trennstreifen zu angrenzenden Wand- und Bauteilflächen sind mit einzukalkuieren. Die Ausbildung der Anschlüsse hat fachgerecht zu erfolgen, sodass eine kontrollierte Fugentrennung zwischen Trockenbauwand und angrenzenden Bauteilen gewährleistet ist. Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Ausführung gemäß Knauf Detailblatt W11.de. System: Knauf Metallständerwand W112.de o. glw. Ausführung komplett malerfertig einschl. Lieferung aller Materialien in fix und fertiger Arbeit.
01.__.0001
W112.de - F30 Metallständerwand <= 5,00 m, WD 125, Bauplatte
174,00
m2
01.__.0002 W112.de - F30 Metallständerwand <= 7,00 m, WD 150, Bauplatte Wie Hauptposition, jedoch Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = 58,4 dB Wandhöhe: bis Wandhöhe: ca. 4,20 m (max. zul. Wandhöhe: 7,00 m) Wanddicke: 150 mm Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 80 mm Sonst wie zuvor beschrieben.
01.__.0002
W112.de - F30 Metallständerwand <= 7,00 m, WD 150, Bauplatte
11,00
m2
01.__.0003 W623, Vorsatzschale mit CD 60/27 direkt befestigt, 2x 12,5 GKB Wandbekleidung als Vorsatzschale einschl. der Unterkonstruktion und Dämmschicht, vorkommend in unterschiedlichen Teilflächen. Bekleidungshöhe:  ca. 3,00m Erzeugnis: Fabr. Knauf W 623 o. glw. angeb. Produkt: Die Vorwandinstallation überbrückt an den Außenwänden die unterschiedlich starken Wandkonstruktionen, da der 60 cm hohe Betonsockel ca. 4,5cm vor der OSB-Plette vorsteht. Wandaufbau im Sockelbereich ca. 75 mm (60er Profil +2x12,5mm GK) Wandaufbau im HRB ca. 125 mm Befestigungsuntergrund Stahlbeton/Holzrahmenbau Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Ständerprofile Knauf CD nach Erfordernis, Achsabstand 625 mm, mit Direktabhängern oder Direktschwingabhängern an der bestehenden Wand befestigt, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 30 mm, längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r = 10 kPa·s/m², Produkt: Knauf Insulation Akustik-Dämmplatte TP 120 A oder gleichwertig. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180 bzw. Typ A EN 520: Knauf GKB, zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Sämtl. Trennstreifen zu angrenzenden Wand- und Bauteilflächen sind mit einzukalkuieren. Die Ausbildung der Anschlüsse hat fachgerecht zu erfolgen, sodass eine kontrollierte Fugentrennung zwischen Trockenbauwand und angrenzenden Bauteilen gewährleistet ist. Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Ausführung gemäß Knauf Detailblatt W61.de. System: Knauf Vorsatzschale mit CD 60/27, direkt befestigt W623.de Gesamte Arbeit in fertiger Arbeit einschl. aller Öffnungen für Schalter, Steck- oder Abzweigdosen sind sauber auszufräsen und im EP mit einzukalkulieren. Ausführung der Beplankung einschl. Innen- und Aussenecken. Befestigungsuntergrund: Holzrahmenkonstruktion mit innenseitiger Beplanung aus OSB3-Platte. Ausführung komplett malerfertig einschl. Lieferung aller Materialien in fix und fertiger Arbeit.
01.__.0003
W623, Vorsatzschale mit CD 60/27 direkt befestigt, 2x 12,5 GKB
82,00
m2
01.__.0004 W623, Vorsatzschale für San-Block´s Wandbekleidung als Vorsatzschale wie in der Vorposition beschrieben, jedoch als Vorwandinstallationen mit einer Dicke von ca. 20-25 cm, teilw. als Ergänzung von San-Block-Installationen für die Verlegung von Fliesen lot- und fluchtrecht vorbereiten. Je nach Wunsch der Bauherrschaft wird die Vorwandinstallation nicht raumhoch ausgebildet sondern nur 1,20 cm über OKFFB. In diesem Fall ist auch die fachgerechte Abdeckung des Koffers mit auszuführen. Vor Ausführung der Beplankung muss durch den Sanitär-Installateur innerhalb der zu beplankenden Unterkonstruktion Sanblock inkl der Verrohrung montiert werden. Ausschnitte innerhalb der UK sind einzukalkulieren. Sonst wie zuvor beschrieben.
01.__.0004
W623, Vorsatzschale für San-Block´s
8,00
m2
01.__.0005 Gipskartonplatten-Beplankung, einlagig auf vorh. HR-Wand Einlagige Bekleidung von Wandflächen mit Gipsplatten auf vorh. OSB-Beplankung der Holzrahmen-Wandelemente inkl. Verspachtelung. Bauteil: Innenwand Personalraum zu Technikraum Untergrund: ab 60cm ab OKFFB, Holzrahmenwand bekleidet mit OSB-Platten Holzstiele, ca. 60/160mm, Abstand 625mm bis 60cm ab OKFFB, Stb-Sockel als Ortbeton-Bauteil Bekleidung: einseitig, Bauplatten GKB Plattendicke; 12,5mm Einbauhöhe: bis ca. 3,00 m Oberfläche: Qualitätsstufe Q2 Der Preis ist einschl. aller Anschlussarbeiten an Aussparungen, Auslässe, etc. inkl. aller Systembauteile in fertiger Arbeit anzubieten.
01.__.0005
Gipskartonplatten-Beplankung, einlagig auf vorh. HR-Wand
23,00
m2
01.__.0006 Qualitätsstufe Q 3, als Zulage Als Zulage zu den Vorpositionen für die Oberflächenausführung der Ständerwände bzw. Vorsatzschalen in Qualitätsstufe Q 3 nach Merkblatt 2 (Oberflächengüten von Gipsplatten). Die Abrechnung erfolgt nach fertig hergestellter Wandfläche.
01.__.0006
Qualitätsstufe Q 3, als Zulage
E
50,00
m2
01.__.0007 Gleitender Deckenanschluss W112.de. bis 50er PS, F30/F90 Herstellung eines gleitenden Deckenanschlusses für die vorbeschriebenen Trennwände analog zu Knauf Ausführungsdetail W112.de - Deckenanschluss - gleitend. Deckenanschluss bestehend aus verleimten Plattenstreifen 50 mm (vierlagig) und UW-Profilen die mit Trennwandkitt / Dichtungsband an die Deckenkonstruktion fachgerecht befestigt. Anschluss an angrenzende Bauteile unterschiedlichen Materials sind stumpf mit Trennstreifen auszuführen. Befestigungs- / Verbindungselemente nach DIN 18182-2 oder bauaufsichtlich zugelassene Befestigungs- / Verbindungselemente. Unterkonstruktions- / Plattenstreifenbreite: 50-100 mm Brandschutzeigenschaften: F30/F90
01.__.0007
Gleitender Deckenanschluss W112.de. bis 50er PS, F30/F90
162,00
m
01.__.0008 Öffnung über 2,5 qm Einzelgröße (W112), D. 125-150mm Öffnungen herstellen in Ständerwand, GK-Platten; unterschiedlicher Breiten und Höhen, inkl. erf. Pfostenwinkel. Herstellen von Tür- u. Fensteröffnungen, eingebaut in Gipskarton- bzw. Gipsfaserplatten-Leichtbauwänden, mit Türpfosten aus UA-Profilen, inkl. aller erforderlichen Türpfostenwinkel-Profile, bzw. verstärkten Profile als Öffnungsabschluss bei Wandhöhen über 2600mm und schweren Türblättern. Teilweise sind li. Sturzlängen von ca. 1,65m im Bereich des Pfandraumes auszubilden! Wanddicke: 125 - 150 mm Die Maßnahme ist komplett einschl. aller Verstärkungen, Verbindungen und Stützausbildungen in fix und fertiger Arbeit mit einzukalkulieren.
01.__.0008
Öffnung über 2,5 qm Einzelgröße (W112), D. 125-150mm
7,00
m2
01.__.0009 Öffnung über 2,5 qm Einzelgröße (W623) Öffnungen herstellen in Vorsatzschalen, GK-Platten; unterschiedlicher Breiten und Höhen, inkl. erf. Pfostenwinkel. Herstellen von Tür- u. Fensteröffnungen, eingebaut in Gipskarton- bzw. Gipsfaserplatten-Vorsatzschalen. Die Fensterelemente werden in die tragende Konstruktion des Holzbaus verankert. Die Maßnahme ist komplett einschl. aller Verstärkungen, Verbindungen und Stützausbildungen in fix und fertiger Arbeit mit einzukalkulieren.
01.__.0009
Öffnung über 2,5 qm Einzelgröße (W623)
4,00
m2
01.__.0010 Zulage Laibung, Tiefe bis 200mm Zulage vorgenannten Vorsatzschale für die fachgerechte Verkleidung der Fensterlaibungen über die Laibungsausbildung des Holzbaus hinaus. Die GK-Verkleidung ist bis ans Fenster fachgerecht heranzuführen. Hier ist die Ausbildung der Laibung inkl. Eckausbildung mittels Eckschiene einzukalklieren.
01.__.0010
Zulage Laibung, Tiefe bis 200mm
14,00
m
01.__.0011 Wandabschluss / freies Wandende f. W112 Ausbildung eines Wandabschlusses / freien Wandendes an vorbeschriebener nichttragender inneren Trennwand W112. An Kopf- und Fußanschlussbereichen mit Knauf Anschlusswinkeln und geeigneten Verankerungmitteln an angrenzenden Bauteilen befestigen. Stirnseitig die Unterkonstruktion mit Gipsplattenstreifen aus der Grundposition verkleiden. Verschraubung mit Knauf Schnellbauschrauben TB oder bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln. Eckschutzschiene mit Uniflott eben einspachteln. Wandabschluss / freies Wandende nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
01.__.0011
Wandabschluss / freies Wandende f. W112
7,00
m
01.__.0012 Wandabschluss / oberes freies Wandende f. W112 Ausbildung eines Wandabschlusses / oberes freies Wandende an vorbeschriebener nichttragender inneren Trennwand W112. An der Wandkrone mit Knauf Anschlusswinkeln und geeigneten Verankerungmitteln an angrenzenden Bauteilen befestigen. Obere Abdeckung der Unterkonstruktion mit Gipsplattenstreifen aus der Grundposition verkleiden. Verschraubung mit Knauf Schnellbauschrauben TB oder bauaufsichtlich zugelassenen Verbindungsmitteln. Eckschutzschiene mit Uniflott eben einspachteln. nach Qualitätsstufe Q2 gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. verspachteln.
01.__.0012
Wandabschluss / oberes freies Wandende f. W112
29,00
m
01.__.0013 Feuchtraumplatten, zweilagig, als Zulage Als Zulage zu den Vorpositionen für die Ausführung der zweilagigen Beplankung als Feuchtraumplatten GKBI. Die Abrechnung erfolgt nach fertig hergestellter Wandfläche.
01.__.0013
Feuchtraumplatten, zweilagig, als Zulage
E
10,00
m2
01.__.0014 Universaltraverse, Mehrschichtplatte Universaltraverse  W234 aus Mehrschichtplatte d= 23mm und seitlichen verzinkten Stahlblechlaschen liefern nach Angaben des Herstellers einbauen. Die Traverse ist geeignet für Wandlasten bis 1,5 KN. Knauf oder gleichwertig angeb. Ausführung:
01.__.0014
Universaltraverse, Mehrschichtplatte
5,00
St
01.__.0015 Unterkonstruktionsverstärkung mit OSB3-Platte Als Zulage zur Ständerwandherstellung ist eine OSB3-Platte, mind. 18mm stark, in mehreren Einzelflächen zu liefern und als Verstärkung und Befestigungsuntergrund von Objektgegenständen in Teilbereichen in die Wände fachgerecht, in fertiger Arbeit einzubauen. Abmessungen mind. 250/500 mm. Abrechnung nach tatsächlich eingebauter Fläche!
01.__.0015
Unterkonstruktionsverstärkung mit OSB3-Platte
11,00
m2
01.__.0016 OSB3-Platte,einlagig, als Zulage Als Zulage zu den Vorpositionen für die Ausführung, in abgestimmten Bereiche nach Angabe der Bauleitung, der ersten Beplankung als OSB3-Platte, Dicke  => 18mm.
01.__.0016
OSB3-Platte,einlagig, als Zulage
E
10,00
m2
01.__.0017 Profil-Füller nach DIN 18234 Brandschutz-Profilfüller Trapezförmig zugeschnittener Profil-Sickenfüller aus nicht brennbarer Mineralfaser nach DIN 13162, zum Erhalt des Schalldämmmaßes. Leistungs- und Funktionsanforderungen: - Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Klasse A1 - Schmelzpunkt nach DIN 4102-17: >= 1000 °C liefern und lose, dicht gestoßen in die raumseitige Sicke der Stahltrapezbleche einlegen. Materialstärken: 100mm Dichte: ca. 30kg/m³ Anwendungsbereich nach Planvorgabe bzw. nach Angabe der örtlichen Bauleitung. Vorhandenes Trapezblechprofil: T 150.1 vorkommend in unterschiedlichen Teillängen und Flächenbereichen, Die Abrechnung erfolgt nach lfd. Meter ausgeführten Wandanschluss.
01.__.0017
Profil-Füller nach DIN 18234 Brandschutz-Profilfüller
E
4,00
m
02 Gipskarton-Montagedecke
02
Gipskarton-Montagedecke
02.__.0001 Abgehängte Gipskarton-Montagedecke, einlagig beplankt, inkl. UK Gipskarton-Deckenbekleidung innen, vorkommend in unterschiedlichen Flächen, inkl. Unterkonstruktion, als abgehängte Decke mit ebener Untersicht liefern und einbauen. Einbau nach DIN 18168-1. Unterkonstruktion: Ausführung der Unterkonstruktion aus Aluminiumprofilen, Unterkonstruktion: Grundprofil: verzinkte Stahlblech-Profile CD 60 x 27 x 06. Unterkonstruktion: Tragprofil: verzinkte Stahlblech-Profile CD 60 x 27 x 06, an besteh. Stahlträger der Zwischendeckenkonstruktion des Windfanges befestigen mit entspr. Abhänger und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Einbauhöhe: ab OK FFB = von ca. 3,60 m Abhängehöhe: bis ca. 0,30m Befestigungsuntergrund: Trapezblech u. Stahlrahmen mit Ausfachung im Abstand von ca. 60cm. Bekleidung: Gipskartonbauplatten GKB d= 12,5 mm, einlagig verlegt, Anforderung an den Brandschutz: ohne Anforderung / F0. Dämmung: nicht erforderlich Oberfläche: verspachtelt und geschliffen, Qualitätsstufe Q 3 nach Merkblatt 2 (Oberflächengüten von Gipsplatten). Einschl. aller Anschlussarbeiten an den umlaufenden Wänden inkl. sämtlicher Zuschnitte, Verschnitt Öffnungen bis D 150 mm und Anpassungsarbeiten in fix und fertiger Arbeit. Wandanschlussausbildung nach gesonderter Position.
02.__.0001
Abgehängte Gipskarton-Montagedecke, einlagig beplankt, inkl. UK
37,00
m2
02.__.0002 Wandanschluss Randanschluss für vorbeschriebene GK-Deckenbekleidung einschl. Unterkonstruktion liefern und einbauen. Wandanschluss der Decke als Standardanschluss einschl. der Unterkonstruktion. Der Anschluss ist fachgerecht anzuspachteln und glatt feinzuschleifen. Teilweise erfolgt der Anschluss an die Aluminium-Fensterelemente. Bauseitiger Untergrund: Holzrahmenbau/-stützen sowie teilweise an Aluminium-Fensterelemente.
02.__.0002
Wandanschluss
36,00
m
02.__.0003 Aussparungen für LED-Panel-Deckenleuchte Aussparungen für quatratische Einbauleuchten, nach Plan und Angabe der Bauleitung in der Deckenfläche der verschiedenen Deckenkonstruktionen herstellen. Einschl. der erf. Verstärkungen u. Wechsel in fertiger Arbeit. Als Zulage zu den Deckenkonstruktionen. Die Aussparungen sind in Abstimmung mit der Elektrofirma vorzunehmen. Größe: rund bis Durchm. 25cm/eckig ca. 50/50cm
02.__.0003
Aussparungen für LED-Panel-Deckenleuchte
6,00
St
03 Rasterdecke
03
Rasterdecke
03.__.0001 OWA coustic-Plattendecke S 3, Sternbild, o.glw Unterdecke DIN 18168 Teil 1 innen, einschl. Unterkonstruktion, als Akustikdecke mit gegliederter Decklage, vorkommend in unterschiedlichen Räumen, überwiegend in den Sozialräumen. Ausführung wie folgt: Decklage bestehend aus OWA-coustic-Platten, Premium, System S 3, Ausführung 24mm, Design Sternbild oder Muster nach Wahl des Bauherrn und der Bauleitung, Format 62,5 x 62,5 cm, RAL-Farbton: 9010 zusammen mit einer für feuerbeständige Decken geprüften, sichtbaren, weißen Metallkonstruktion, die ein nachtägliches Auswechseln der Platten ermöglicht, liefern und nach Werksvorschrift verlegen. angeb. Produkt: An die Trapezbleche ist die oben genannte Metallkonstruktion im abgestimmten Raster mit einer geeigneten Abhängung zu befestigen und planeben ausgerichtet  herzustellen. In diese Konstruktion sind die o. g. Akustikplatten einzulegen. Die allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von OWAcoustic-Platten, sowie die DIN 18168, sind zu beachten. Die Anzahl und Art der Abhänger ist auf die erforderliche Notwendigkeit und die Deckenlasten unternehmerseitig auszulegen. Die Lasten der Rasterleuchten ist zu berücksichtigen. Untergrund: Trapezblech, T 150.1 Abhängetiefe:      unterschiedlich bis max. ca. 250 mm bis Sichtseite Platte Raumhöhe:      ca. 2,70 m bis Unterkante Decke Bei der Preisgestaltung ist zu berücksichtigen, dass das Einlegen der Platten zeitversetzt zur Herstellung der Unterkonstruktion in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen hat. Alle Anschnitte, Zuschnitte, Verschnitt, Schrägschnitte, etc. sowie die Anarbeitung an den Lüftungskanälen und -auslässen, Durchdringungen, Rohrleitungen, Abhängungen, usw. sind in den EP mit einzukalkulieren.
03.__.0001
OWA coustic-Plattendecke S 3, Sternbild, o.glw
70,00
m2
03.__.0002 Wandanschluss mittels L-Winkel herstellen Wandanschluss passend zum abgehängten Mineralfaser-Decken-System, sichtbares Metallsystem mit einem L-förmigen Wandwinkel, Abmessungen 25/20mm, sichtbare Seite 20mm. Oberfläche: weiß beschichtet (RAL 9010) Standardeckausbildung der Profile in den Ecken: stumpf gestoßen. Alle Anschlüsse sind mit bauaufsichtlich zugelassenen, nicht brennbaren Befestigungsteilen auszuführen. Befestigungsabstand nach Prüfzeugnis. Die Randanschlussplatten sind nach Herstellerangaben zuzuschneiden und einzulegen. Bauseitiger Untergrund: Leichtbauwände (GK u. Holz) sowie teilweise an Aluminium-Fensterelemente
03.__.0002
Wandanschluss mittels L-Winkel herstellen
91,00
m
03.__.0003 Aussparungen für Einbauleuchten, rund <= 80mm Aussparungen für Einbauleuchten, rund ca. 60-80mm, nach Plan und Angaben der Bauleitung in der Deckenfläche fachgerecht herstellen. Die Aussparungen sind in Abstimmung mit der Elektrofirma vorzunehmen.
03.__.0003
Aussparungen für Einbauleuchten, rund <= 80mm
E
2,00
St
03.__.0004 Aussparungen für Lüfter, Lautsprecher etc. Aussparungen für Lautsprecher, Einbauleuchten, Lüftungsgitter u. -rohre unterschiedl. Form u. Größe nach Angaben der Bauleitung in der Deckenfläche der verschiedenen Deckenkonstruktionen, einschl. der erf. Verstärkungen u. Wechsel, in fertiger Arbeit herstellen. Als Zulage zu den Deckenkonstruktionen. Die Aussparungen sind in Abstimmung mit der Elektrofirma vorzunehmen. Größe: Rundung bis ca. Durchmesser ca. 25 cm, eckig ca. 400 cm².
03.__.0004
Aussparungen für Lüfter, Lautsprecher etc.
7,00
St
03.__.0005 Einbau bauseitige Deckenleuchte In dieser Position ist der fachgerechte Einbau von bauseits bereitgestellten Deckenleuchten zu kalkulieren und anzubieten. Inkl. der erforderlichen Verstärkung der Unterkonstruktion. Der elektrische Anschluss erfolgt bauseits. Größe: ca. 62,5/62,5cm
03.__.0005
Einbau bauseitige Deckenleuchte
E
16,00
St
04 Außendecke Anlieferung
04
Außendecke Anlieferung
04.__.0001 Unterdecke Aquapanel SkyLite 8 mm, Außenbereich inkl. UK Deckenbekleidung im außenliegenden Anlieferungsbereich inkl. Unterkonstruktion, als abgehängte Decke mit ebener Untersicht liefern und einbauen. Einbau nach DIN 18168-1. Befestigungsuntergrund: Trapezblech Beplankung aus Zementbauplatten DIN EN 12467: AQUAPANEL Cement Board SkyLite einlagig, Plattendicke 8 mm, Verschraubung mit AQUAPANEL Maxi Schrauben SN 25/SN 39, Verarbeitung gemäß Knauf Technische Broschüre DEA.de. Verspachtelung der Aquapanel Cement Board SkyLite gemäß Technischer Broschüre DEA.de, Qualitätsstufe AQ2 Standardverspachtelung. Ausführung gemäß Knauf Detailblatt DEA.de System: Knauf Plattendecken D282.de Einbauhöhe: ab OK Gelände = von ca. 5,50 m Abhängehöhe: bis ca. 0,50m Dämmung: nicht erforderlich Einschl. aller Anschlussarbeiten an den umlaufenden Wänden inkl. sämtlicher Zuschnitte, Verschnitt Öffnungen bis D 150 mm und Anpassungsarbeiten in fix und fertiger Arbeit. Wandanschlussausbildung nach gesonderter Position.
04.__.0001
Unterdecke Aquapanel SkyLite 8 mm, Außenbereich inkl. UK
11,00
m2
04.__.0002 Randabschluss liefern und montieren Der Anschluss zur vorbeschriebenen Aquapanel-Decke ist mittels entspr. Randwinkel inkl. Unterkonstruktion. Profil flächenbündig anspachteln und glatt feinspachteln. Im Bereich des freiliegenden Abschlusses ist die Decke bis Vordserkante der Putzfassade zu führen und mit einem Abschlusswinkel fachgerecht und sauber auszuführen. Bauseitiger Untergrund: Holzkonstruktion
04.__.0002
Randabschluss liefern und montieren
19,00
m
05 Stahlzargen u. Innentürblätter
05
Stahlzargen u. Innentürblätter
05.__.0001 2 teilige Stahlumfassungszarge im Ständerwerk einbauen, 1,01,/2,135 WD 12,5 cm Novoferm Z® GK Stahlblech-Türzarge (2 teilige Ständerwerkszarge), verzinkt und grundiert, Materialdicke 1,5 mm für gefälzte Norm-Türblätter, ca. 40 mm, einschließlich NTK-Dichtung für den bauseitigen Einbau liefern und fachgerecht einbauen. DIN-Richtung, DIN rechts oder links, nach Wahl der Bauleitung Typ Z® GK, Ständerwerkszarge, 2 teilig, für gefälzte Türen mit Bügelanker für Doppelbeplankung zur Befestigung in Metallständerwänden, Maulweitenkante 10 mm. Lichtes Fertigmaß: 1,01 x 2,135 m  zuzügl. Bodeneinstand für Normtürblätter mit einer Höhe von 2,11 m. Fertigwandstärke (GK): 125 mm Fabr.:   Novoferm Typ:     Profil Nr. 2140/1645 für gefälzte Türblätter o. glw. angeb. Produkt: mit Bekleidungsbreiten 30/45 mm, gem. nachfolgender Einzelbeschreibung liefern u. fachgerecht einbauen. Zu der Leistung gehört im Einzelnen: 1. Stahltürzarge feuerverzinkt mit Simons Aufnahmeelement VX 7611 3D für Simons Bänder VX 7939/120 für gefälzte Türen in Stahlzargen. 2. Schließöffnungen nach DIN 18251 mit Schließkästen Reli beidseitig, Vorstanzung f. Falle 3. Dämpfungsschnur als Hohlprofil, verdecktliegend bei geschlossenem Türblatt, fast unsichtbar. Das Material darf nicht ermüden. 4. Oberflächenschutz feuerverzinkt u. grundiert. 5. Angeschweißter Bandkasten mörtelsicher. Im Spiegel flächenbündig versiegelt. Bandverstärkung für dreiteiliges Simons Band.
05.__.0001
2 teilige Stahlumfassungszarge im Ständerwerk einbauen, 1,01,/2,135 WD 12,5 cm
6,00
St
05.__.0002 2 teilige Stahlumfassungszarge im Ständerwerk einbauen, 1,26/2,135 WD 15 Stahlumfassungszargen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch für Lichtes Fertigmaß: 1,26 x 2,135 m zuzügl. Bodeneinstand für Normtürblätter mit einer Höhe von 2,11 m. Fertigwandstärke:  150 mm
05.__.0002
2 teilige Stahlumfassungszarge im Ständerwerk einbauen, 1,26/2,135 WD 15
1,00
St
05.__.0003 2 teilige Stahlumfassungszarge im Ständerwerk einbauen, 1,26/2,135 WD 28 Stahlumfassungszargen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch für Lichtes Fertigmaß: 1,26 x 2,135 m zuzügl. Bodeneinstand für Normtürblätter mit einer Höhe von 2,11 m. Fertigwandstärke:  ca. 280 mm
05.__.0003
2 teilige Stahlumfassungszarge im Ständerwerk einbauen, 1,26/2,135 WD 28
1,00
St
05.__.0004 Elektr. Öffner o. RM, als Zulage Als Zulage zur vorbeschriebenen Zarge für die zusätzliche Ausstattung mit einem elektrischen Türöffner ohne Rückmeldung 12V DC  Stromaufnahme 270mA EffEff 17.....E41 Im Zusammenhang mit dem E-Öffner steht der Einbau eines Transponders! Ausgelegt für Dauerbetrieb: 100% ED (Einschaltdauer) Elektro-Verdrahtung: Der Öffner ist betriebsfertig zu installieren und für den bauseitigen Elektroanschluss vorzubereiten. Die Kabelführung ist hinter der Zarge vorzunehmen und an abzustimmender Stelle für den bauseitigen Anschluss nach außen zu führen. Die Position der Austrittsstelle der Kabelleitungen sowie die Art des zu verwendenden Kabels (x adrig/Ø) ist mit der Bauleitung unbedingt abzustimmen. Der eigentliche Anschluss erfolgt bauseits. Der Preis ist als Zulage anzubieten.
05.__.0004
Elektr. Öffner o. RM, als Zulage
3,00
St
05.__.0005 Einflügeliges Türblatt 860 x 2110 mm (WC) Einflügeliges Norm-Türblatt gemäß nachfolgender Beschreibung als Jeld Wen Türblatt liefern u. fachgerecht einbauen in bereits eingesetzte Stahlzarge der Fa. Novoferm, als Umfassungszargenprofil für gefälzte Türblätter. Zargenprofil-Nr. 2140/1645 mit Bekleidungsbreiten 30/45 mm. Es können auch glw. Türblätter verwendet werden. angeb. Produkt: Jeld Wen, Türdicker ca. 39-40 mm, je nach Oberfächenbeschichtung Oberfläche: Beidseitige Verleimung nach DIN 68602 als HPL-Kunststoffplatte, Beschichtungsdicke 0,8 mm, Duropal lt. Türenkollektion. Oberflächenstruktur des Türblattdekors als farbige Kunststoffoberfläche nach Wahl der Bauleitung und vorzulegendem Muster des Bieters, (kristallweiß). Die Kunststoffauflage muss gegen alle gebräuchlichen organischen Lösungsmittel unempfindlich sein u. darf im Brandfalle nur eine geringe Rauchentwicklung aber keine toxischen Gase erzeugen. Sie darf nicht schmutzanziehend durch elektrostatische Aufladung sein. Rahmen: Massivrahmen umlaufend, unten quer doppelt, Rahmenverstärkung aufrecht. Absperrung: HDF-/Hartfaserplatte, ca. 3,0mm Einlage: 32 mm Strangepresste Vollspanplatte Konstruktion: DIN 68706 Teil 1, Aufbau fünffach, Verleimung nach DIN EN 204, Katekorie D2 Klassefizierung: Klimaklasse II, Beanspruchungsklasse S Flächengewicht: ca. 26 kg/m² Kantenausbildung: Einfachfalz, passend für Normzargen mit Falzabmessungen nach DIN 18101. Falzbezeichnung: 40e Kantenprofil: Eckig, Einleimer, Buche, Beanspruchungsgruppe "S", Einleimer transparent lackiert. Wärmedämmwert: Errechnet nach DIN 4108 Teil 4 u. 5 Wärmedurchgangskoeffizient U = 2,0 W/m²K Bänder: Als Türbänder sind SIMONS-VARIANT-Objektbänder Edelstahl VX  7939/120, Belastbarkeit 120kg, für gefälzte Türen an Stahlzargen mit Aufnahmeelement VX 7611 3D einzubauen. Rollendurchmesser 20 mm, DIN rechts u. links verwendbar. Innenliegender, verdrehsicherer Schraubstift, verdecktliegende, wartungsfreie Axial-Radial-Gleitlager. Schloß: Als Schloß ist ein Einsteck-Türschloß, mittelschwere Ausführung, Stulp KIMA 2206/BKS 2820 Edelstahl mit Lappenschließblech nach vorzulegendem Muster als Profilzylinder vorbereitetes Schloß (Schließanlage) einzubauen. Türbeschlag: ZS-Objektgarnituren OGRO Objektgarnitur als Drückergarnitur nach DIN 18255; 5 Jahre Garantie; festdrehbare Lagerung im wartungsfreien OGRO Stahlgleitlager durch Schenkelfeder zum schnellen und sicheren Einrasten der Türdrücker; dauerhaft präzise Einhaltung der Montageposition und minimiertes Spiel durch flexibel gelagerten OGRO Ausgleichsring; Metallunterschilder mit stützenden Stahlnocken und lockerungsgeschützter, beidseitig verdeckter Verschraubung. Dorma Premium 8100 Türdrücker in Aluminium, matt gebürstet. Art der Garnitur: WC-Beschlag (frei-besetzt) Zubehör: Rund-Rosetten Türblattabmessung (Nennmaß): BxH 860 x 2110 mm Falls das Türblatt örtlich auf die genaue Höhe angepasst werden muss, so sind die hierdurch entstehenden Kosten im Einheitspreis mit einzukalkulieren.
05.__.0005
Einflügeliges Türblatt 860 x 2110 mm (WC)
2,00
St
05.__.0006 Einflg. Türblatt 860 x 2110 wie vor, jedoch Drückergarnitur Wie Vorposition, jedoch mit folgender Garnitur: Drückergarnitur Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
05.__.0006
Einflg. Türblatt 860 x 2110 wie vor, jedoch Drückergarnitur
2,00
St
05.__.0007 Einflg. Türblatt 860 x 2110 wie vor, jedoch Drückergarnitur/Panik Wie Vorposition, jedoch mit folgender Garnitur: Drückergarnitur Türbeschlag: wie zuvor, jedoch mit Panikfunktion. Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
05.__.0007
Einflg. Türblatt 860 x 2110 wie vor, jedoch Drückergarnitur/Panik
1,00
St
05.__.0008 Einflg. Türblatt 860 x 2110 wie vor, jedoch Wechselgarnitur/Panik Wie Vorposition, jedoch mit folgender Art der Garnitur: Wechselgarnitur Drücker/Knauf Türbeschlag: wie zuvor, jedoch mit Panikfunktion. Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
05.__.0008
Einflg. Türblatt 860 x 2110 wie vor, jedoch Wechselgarnitur/Panik
1,00
St
05.__.0009 Zulage, Ganzglastür mit Stahlzarge (Aufenthalt) Zulageposition für das vorgenannte Türelement als Ausführung mit einem Ganzglastürblatt, gemäß nachfolgender Beschreibung Glastür: Ganzglastürblatt mit Band, Schloss und Drücker, Einbau rechts/links in abgestimmter Stahlzarge, Profil/Art: - Einscheibensicherheitsglas d = 8-10 mm, je nach Anforderung, - Glasfläche: Mastercarre, - Kanten: gefast, geschliffen und poliert. Anforderung:  -Einsatzbereich nach DIN EN 1906: Arbeitsstätte, Zubehör: - Stück Spezialbänder mit Edelstahlbolzen, - PZ-Glastürschloss nach DIN 18251, Klasse 1,  -Drückergarnitur auf Rosetten mit Rundformdrücker passend zu den vorbeschriebenen Türen, Material: Edelstahl, -Stift: 9 mm, Oberfläche Türschloss: Edelstahl. - die Zarge mit Schließblech ebenfalls in Edelstahl. angb. Glasstärke: mm Lichtes Öffnungsmaß: 1,01 m  x 2,135 m ab OKFFB Fertigwandstärke:  125 mm Sonst wie in zuvor genannter Bezugsposition beschrieben.
05.__.0009
Zulage, Ganzglastür mit Stahlzarge (Aufenthalt)
E
1,00
St
05.__.0010 Einflügeliges Türblatt wie vor, jedoch m. Wechselgarnitur Einflügeliges Türblatt wie in Grundposition beschrieben, jedoch mit folgender Türblattabmessung: BxH 1110 x 1985 mm Art der Garnitur: Wechselgarnitur Drücker/Knauf Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
05.__.0010
Einflügeliges Türblatt wie vor, jedoch m. Wechselgarnitur
2,00
St
05.__.0011 Türspion, als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition, für die Lieferung und den Einbau eines Türspions mit 200 Grad Blickwinkel, Höhe 1500 mm ab OFF.
05.__.0011
Türspion, als Zulage
E
1,00
St
05.__.0012 Zulage für Lichtausschnitt "Zulageposition" Zulage zu vorbeschrienbenen Türblättern für das Anlegen von Lichtausschnitten in den Türblätter. Lichtausschnitt Typ:  LA-1000 Verglasung mit Sicherheitsglas VSG, Glasleisten passend zur Oberfläche oder nach Wahl des Bauherrn und der Bauleitung.
05.__.0012
Zulage für Lichtausschnitt
M
1,00
St
05.__.0013 Zulage: Ausstattung Türblatt mit Magnetkontakt Liefern und fachgerechtes Montieren eines Magnetkontaktes zur Überwachung des Türzustandes (offen/geschlossen) im Türblatt mit zugehörigem Gegenstück in der Zarge. Leistungsumfang: - Lieferung eines geeigneten Magnetkontaktes (Reedkontakt) für den verdeckten Einbau in Türblatt und Zarge. - Herstellen der erforderlichen Bohrungen bzw. Fräsungen im Türblatt und in der Türzarge. - Einbau des Kontaktes im Türblatt sowie des Magneten in der Zarge (oder umgekehrt, je nach System). - Unsichtbare bzw. verdeckte Kabelführung im Türblattfalz bzw. in der Zarge. - Herausführen der Anschlussleitung zur bauseitigen Alarm- oder Gebäudeleittechnik. - Funktionsprüfung des Magnetkontaktes auf ordnungsgemäße Schaltfunktion bei geschlossener und geöffneter Tür. - Abstimmung der Einbauposition mit Türband- und Schlossseite sowie den Anforderungen der Sicherheitstechnik. Technische Anforderungen: - Magnetkontakt geeignet für Türüberwachung in Einbruchmelde- oder Zutrittskontrollanlagen. - Montage so, dass keine Beeinträchtigung der Funktion, Stabilität oder Optik der Türanlage entsteht. - Einbau nach Herstellerangaben und einschlägigen Normen. Abrechnung: Zulage je Tür
05.__.0013
Zulage: Ausstattung Türblatt mit Magnetkontakt
3,00
St
05.__.0014 SVP-Schloss als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition für die Ausführung des Schlosses als selbstverriegeltes SVP-Schloss 5000. Der Preis ist als Zulagepreis zu kalkulieren.
05.__.0014
SVP-Schloss als Zulage
E
1,00
St
05.__.0015 Bodentürstopper Bodentürstopper, Fabrikat OGRO, Typ TZ 5011, o. glw. Hartgummi, Ø 38 mm, mit Rosette in Alu, L 27 mm, mit Rosette Ø 50 mm x 2 mm einschl. erforderlichem Befestigungsmaterial liefern u. auf dem fertigen Boden (Stein) dauerhaft u. fachgerecht in Abstimmung mit der Bauleitung montieren.
05.__.0015
Bodentürstopper
6,00
St
05.__.0016 Wandtürstopper Wandtürstopper, Fabrikat OGRO, Typ TZ 5012,o. glw., L 60 mm liefern u. auf der fertigen Wand (Fliesen, Tapete usw.) dauerhaft u. fachgerecht in Abstimmung mit der Bauleitung montieren.
05.__.0016
Wandtürstopper
2,00
St
05.__.0017 GEZE TS 5000, EN 2-6 als Zulage "Zulageposition" Gleitschienen-Obentürschließer: GEZE Obentürschließer mit Gleitschiene, nach DIN EN 1154 Produkt: TS 5000 Gleitschienentürschließer für 1-flügelige Türen bis 1400 mm Flügelbreite, DIN-L und DIN-R verwendbar, einschl. Gleitschiene. Die Schließkraft, Größe 2-6 nach EN 1154, wie die thermostabilisierte Schließgeschwindigkeit, der hydraulische Endschlag und die Öffnungsdämpfung sind im eingebauten Zustand mühelos von vorn regulierbar. Dank der optischen Größenanzeige lässt sich die eingestellte Schließkraft leicht kontrollieren. Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der eingebauten Gleitschienen-Türschließer. Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
05.__.0017
GEZE TS 5000, EN 2-6 als Zulage
3,00
St
05.__.0018 Piktogramme D-/H-WC Piktogramme für das Herren- u. Damen-WC als  Symbol aus Edelstahl. Oberfläche poliert (fein matt) mit schwarzem Aufdruck, Größe: 125 x 125 x 1,5 mm mit Selbstkleberboden auf der Rückseite liefern u. nach Angaben der Bauleitung montieren.
05.__.0018
Piktogramme D-/H-WC
2,00
St
06 Regiearbeiten u. Sonstiges
06
Regiearbeiten u. Sonstiges
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern. Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An-und Abfahrt frei Baustelle inkl. aller Nebenkosten. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besonderer Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind spätestens am nächsten Tag nach der Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen, dies ist auch per Fax oder E-Mail möglich. Ansonsten behält der AG sich vor, diese nicht mehr anzuerkennen.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
06.__.0001 Stunden eines Facharbeiters Stunden eines Facharbeiters, Leistungen im Stundennachweis sind der Bauleitung im Vorfeld anzueigen und vor der Durchführung genehmigen zu lassen. Zusätzliche Stundenleistungen haben nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Stundennachweise in Form unterschriebener Stundenzettel sind frühzeitig, spätestens jedoch 2 Tage nach Beendigung der Tätigkeiten, einzureichen. Verspätet eingereichte Nachweise werden nicht anerkannt.
06.__.0001
Stunden eines Facharbeiters
15,00
Std
06.__.0002 Stunden eines Helfers Stunden eines Helfers, Leistungen im Stundennachweis sind der Bauleitung im Vorfeld anzueigen und vor der Durchführung genehmigen zu lassen. Zusätzliche Stundenleistungen haben nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Stundennachweise in Form unterschriebener Stundenzettel sind frühzeitig, spätestens jedoch 2 Tage nach Beendigung der Tätigkeiten, einzureichen. Verspätet eingereichte Nachweise werden nicht anerkannt.
06.__.0002
Stunden eines Helfers
5,00
Std
06.__.0003 Kastenverkleidung, zweiseitig, 200-400 mm Verkleidung von Installationsrohren montiert auf Metallunterkonstruktion, Beplankung einlagig mit Plattenverkleidung aus GK-Platten, 12,5mm, in senkrechter und/oder waagerechter Richtung angeordnet. Unterkonstruktion aus Metall, mineralische Hohlraumdämmung, Dämmstoff nach DIN 13162, Anwendungstyp W, nach EN 29053 Baustoffklasse A, Rohdichte 30 kg/mm, längenbezogener Strömungswiderstand 5 kPa x sl m², befestigen der Beplankung mit Schnellbauschrauben DIN 18182-2, Fugen füllen, sichtbare Befestigungsmittel und Fugen verspachteln und schleifen, Oberfläche: verspachtelt und geschliffen, Qualitätsstufe Q 2 nach Merkblatt 2. Alle Kantenausbildungen mit eingespachteltem Alu-Eckprofil. Alle Eckausbildungen und Anschlüsse sind im Preis mit einzukalkulieren. Kastenverkleidung:  zweiseitig Abwicklung der Verkleidung:  200-400 mm
06.__.0003
Kastenverkleidung, zweiseitig, 200-400 mm
6,00
m
06.__.0004 Kastenverkleidung, dreiseitig, 400-600 mm Verkleidung von Installationsrohren wie in der Vorposition beschrieben, jedoch Kastenverkleidung Kastenverkleidung:  dreiseitig Abwicklung der Verkleidung:  400-600 mm Sonst wie vor beschrieben.
06.__.0004
Kastenverkleidung, dreiseitig, 400-600 mm
3,00
m
06.__.0005 Brandschutzstreifen F30 im Deckenanschlussbereich – sichtbar, Oberfläche Q2 Herstellen eines beidseitigen Brandschutzstreifens im Bereich des Deckenanschlusses einer Holzrahmenbau-Trennwand zur Sicherstellung der Feuerwiderstandsklasse F30 (feuerhemmend). Ausführung beidseitig entlang der Wand auf vorhandenem Trapezblechuntergrund. Breite des Brandschutzstreifens je Wandseite ca. 51 cm. Bekleidung mittels geeigneter Trockenbau-Brandschutzplatten auf entsprechender Unterkonstruktion gemäß Systemzulassung des Herstellers, einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Unterkonstruktionen (falls systembedingt erforderlich) sowie sämtlicher Nebenarbeiten. Die Konstruktion ist sichtbar auszuführen. Die freien Plattenkanten sind mit einem geeigneten Abschlusswinkel / Kantenschutzprofil sauber, fluchtgerecht und dauerhaft auszubilden. Fugen der Gipskartonplatten sind gemäß Herstellervorgaben zu verspachteln. Oberflächenqualität der Spachtelarbeiten: Q2 gemäß üblicher Qualitätsstufen im Trockenbau. Ausführung komplett gemäß Herstellervorschriften und Systemaufbau zur Sicherstellung der Brandschutzanforderung F30 im Bereich des Deckenanschlusses. Untergrund: Trapezblechdecke Streifenbreite: ca. 51 cm je Seite Ausführung: beidseitig entlang der Holzrahmenbauwand Oberflächenqualität: Q2 Abrechnung: je laufende Meter Wand für beidseitige Ausbildung
06.__.0005
Brandschutzstreifen F30 im Deckenanschlussbereich – sichtbar, Oberfläche Q2
59,00
m
06.__.0006 Voll-Sickenfüller nach DIN 18234 Profilfüller Herstellen eines brandschutztechnischen Anschlusses einer feuerhemmenden Trennwand (F30) an eine vorhandene Trapezblechdecke, zur Behinderung der Brandweiterleitung über das Dach nach DIN 18234. Die offenen Sicken des Trapezblechs im Bereich oberhalb der Wand sind zur Verhinderung eines Feuer- und Rauchdurchtritts vollständig mit nichtbrennbarer Mineralwolle (Baustoffklasse A1) mit einer Temperaturbeständigkeit von mindestens 1000 °C vollsatt auszustopfen. Die Mineralwolle ist profilgerecht als Sickenfüller entsprechend der Geometrie des Trapezblechprofils einzubauen. Die Verlegung erfolgt längs zur Profilrichtung des Trapezblechs im Bereich des Wandanschlusses. Die Füllung hat über die gesamte Wandstärke zu erfolgen und ist dicht anliegend zwischen Oberkante Trennwand und Unterseite Trapezblech herzustellen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten, Zuschnitte, Anpassungen an die Profilgeometrie sowie Befestigungs- und Hilfsmittel zur dauerhaft sicheren Fixierung. Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie entsprechend den Anforderungen zur Sicherstellung der Feuerwiderstandsklasse F30 der angrenzenden Wandkonstruktion. Untergrund: Trapezblechprofil: T 150.1 Material: Mineralwolle, nichtbrennbar A1, temperaturbeständig ≥ 1000 °C Einbau: als Sickenfüller im Wandanschlussbereich Abrechnungseinheit: laufender Meter Wandanschluss Vorkommend im Bereich der Trennwand zw. Verkauf und Lager.
06.__.0006
Voll-Sickenfüller nach DIN 18234 Profilfüller
59,00
m