Metallbauarbeiten
Abriss/Neubau einer ALDI-Filiale - Filiale 92 Dierdorf
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen A. Angebot 1. Durch die Abgabe eines Angebotes erwirbt der Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlages. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. 2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen ist, hat der Bieter diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes die ausschreibende Stelle hierauf hinzuweisen, solche Hinweise jedenfalls mit Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen. 3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Alle angegebenen Preise sind mit Kugelschreiber, Tinte oder Schreibmaschine in Zahlen einzusetzen; verwendet der Bieter zur Abgabe des Angebotes EDV-Ausdrucke, so genügt die Übersendung eines mit Preisen versehenen EDV-Ausdruckes. Die Preisangaben in den Positionen haben ohne Mehrwertsteuer zu erfolgen, die Mehrwertsteuer ist am Schluss der jeweiligen Zusammenstellung gesondert aufzuführen. 4. Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine wirtschaftlichere Ausführung oder eine Beschleunigung der angebotenen Leistungen oder anderer Leistungen mit sich bringen, können in einem Begleitschreiben, falls erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt werden. Sie werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wird. Bei Abgabe von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen garantiere ich die Durchführbarkeit und Vollständigkeit des Nebenangebotes bzw. Änderungsvorschlags. Bei Abgabe eines Nebenangebotes garantiere ich ferner dessen Endsumme. 5. Der Bieter hat das Angebot am Schluss des Leistungsverzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben. 6. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Kartellgesetz) verboten sind und dass sich der  Bieter bei der Teilnahme an solchen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig macht. Weiter wird der Bieter für den Fall der Auftragsvergabe auf das Kündigungsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VOB/B hingewiesen. B. Vergabe 1. Die Vergabe erfolgt durch das Zuschlagsschreiben. Der Bieter ist bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich innerhalb der Zuschlagsfrist an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Zuschlagserteilung die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Auftraggeber berechtigt ist, den ihm aufgrund dieser Pflichtverletzung entstehenden Schaden geltend zu machen. 2. Losweise Vergabe: Sind im Leistungsverzeichnis mehrere Lose enthalten, so kann die Vergabe für einzelne, mehrere oder alle Lose erfolgen. Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose dem Auftraggeber einen Nachlass anbieten, so hat er dies sowie die Höhe des Nachlasses im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Solche Nachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt. 3. Bietergemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten zugelassen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter für Verhandlungen, die Entgegennahme des Zuschlages bzw. den Abschluss des Bauvertrages zu benennen. 4. Der Auftraggeber kann vom Bieter jederzeit nach Abgabe des Angebotes die Vorlage folgender Bescheinigungen verlangen: 4.1 des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages bestehen 4.2 der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle festgesetzten Beiträge bezahlt sind 4.3 der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die Beschäftigung von Auszubildenden 4.4 der Handwerkskammer / Innung über die Eintragung in die Handwerksrolle II. Besondere Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen 1.1 Vertragsbestandteile werden in der genannten Rangfolge: 1.1.1 die Leistungsbeschreibung 1.1.2 die besonderen Vertragsbedingungen 1.1.3 die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis als zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1.1.4 die VOB/C 1.1.5 die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird. 1.3 Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 1.4 Im Fall von Unklarheiten, Widersprüchen und dergleichen in oder zwischen den Vertragsgrundlagen gilt jeweils diejenige Bestimmung in den Vertragsgrundlagen und/oder diejenige Auslegung, die dem beidseitigen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht und/oder am nächsten kommt. Sollte ein solcher Parteiwille nicht feststellbar sein, gilt diejenige Vertragsgrundlage und/oder diejenige Auslegung, die den Anforderungen der VOB/A entspricht und/oder am nächsten kommt. 1.5 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und / oder Ergänzungen zu den in den Vertragsgrundlagen enthaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 2. Angebot des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist an ein dem Auftraggeber gegenüber abgegebenes Vertragsangebot, z. B. in Form eines von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnisses, bis zu der angegebenen Zuschlagsfrist gebunden. 3. Informationspflicht des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von der Baustelle zu machen und diese zu besichtigen, es sei denn, die Baustelle wäre nicht zugänglich und/oder nicht besichtigungsreif. 3.2 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. Sollten hiernach bei dem Auftragnehmer Zweifel hierüber verbleiben, hat er bei dem Auftraggeber eine entsprechende Auskunft zu verlangen. 4. Vergütung 4.1 Durch die vereinbarten Vertragspreise werden sämtliche sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen abgegolten. Die Vertragspreise umfassen sämtliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen notwendig sind. 4.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Lohn- und Materialpreisgleitklauseln sind nicht vereinbart. 4.3 Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag innerhalb von 18 Werktagen nach Zugang einer Rückzahlungsaufforderung des Auftraggebers zurückzubezahlen. Der zu erstattende Betrag ohne Umsatzsteuer ist vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Kalenderjahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 5. Ausführungsunterlagen 5.1 Der Auftragnehmer hat die jeweils zur Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen notwendigen Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber rechtzeitig anzufordern. Er hat diese Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unklarheiten in den Ausführungsunterlagen sowie etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. 5.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan, ein Geräteverzeichnis und / oder einen Bauzeitenplan zu erstellen und dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang des Verlangens zu übergeben. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagebücher zu führen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 5.4 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers von seinen Lieferungen oder Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und/oder Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem Auftraggeber nach Fertigstellung der geschuldeten Leistungen, spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Satz Kopien hiervon zu übergeben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 9 VOB/B bleibt hiervon unberührt. 6. Ausführung 6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen. 6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage entsprechender Beitragserfüllungs- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden nachzuweisen. 6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem von diesem Bevollmächtigten, die Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind und/oder keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG darstellen. Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 bis 4 VOB/B. Der Auftragnehmer hat bei jeder Weitervergabe die von ihm beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitervergabe an einen ausländischen Nachunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, stehen dem Auftraggeber ebenfalls die nachstehenden Rechte zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch gegenüber dem Auftraggeber, Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und den danach auf den Betrieb des Auftragnehmers anwendbaren tariflichen Bestimmungen zu erfüllen. Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 4 VOB/B). Sollte der Auftragnehmer gegen andere vorstehende Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber vorbehaltlich etwaiger weiterer Rechte ebenfalls befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Auftrag entzogen werde, zu setzen. Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen in § 8 Abs. 3, 5, 6 VOB/B entsprechend. Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegenüber dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser Nachunternehmer gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber die Verpflichtungen, welche Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz treffen, allein in vollem Umfang. Gleiches gilt für die Beauftragung von Verleihern nach dem AÜG. Gleiches gilt ferner, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG beauftragen. Als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß vorstehendem 4. und 6. Absatz wird ein Betrag von 5 % der vertragsgemäßen Vergütung ab einer Brutto-Auftragssumme von 100.000,- Euro vereinbart, welche am 31. Januar des fünften Jahres nach der Abnahme zurückzugewähren ist und für die die Bestimmungen des § 17 VOB/B gelten. Diese Sicherheit ist zusätzlich zu der unter Abs. 17 vereinbarten Sicherheitsleistung zu leisten. 6.4 Strom und Wasser werden, soweit der Bauvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält, dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Der AN vergütet dem AG hierfür einen Betrag in Höhe von 0,35 % des Endbetrages der Rechnungen. Die zu leistenden Beträge werden anteilig von den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung abgezogen. Die Installation von Strom- und Wasserzuführungen von der Hauptentnahmestelle zu den Verwendungsstellen hat der Auftragnehmer, soweit die Zuführungen nicht bereits vorhanden sind, auf eigene Kosten durchzuführen. 6.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Beseitigung des durch seine Leistungen entstandenen Schuttes und/oder Schmutzes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt und / oder Schmutz auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 6.6 Der Auftragnehmer hat Baustoffe zu verwenden, die der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegen. Andere Baustoffe dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die entsprechenden Baustoffe den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegenden Baustoffen gleichwertig sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Baustoffe, die im Widerspruch zu den Regelungen des Leistungsverzeichnisses stehen. 6.7 Umweltschutz (§ 4 Nr. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die ihm übertragenen Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.8 Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze gemäß § 4 Nr. 4 VOB/B nur insoweit unentgeltlich zur Verfügung, als sie sich in seinem Besitz befinden und von ihm selbst nicht benötigt werden. Im Übrigen muss der Auftragnehmer für die erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse auf eigene Rechnung sorgen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind dann in die einzelnen Einheitspreise mit einzurechen. Nachträgliche Mehrkosten werden nicht akzeptiert. Für die Befestigung der Lager- u. Arbeitsflächen sowie Zuwegungen innerhalb des Baugrundstücks, soweit sie für das Bauvorhaben bzw. für die Durchführung der übertragenen Arbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Die Einweisung für die Absperrung für das Bauvorhaben und die des Nebenplatzes wird von der Bauleitung  gegeben und ist dringend zu beachten. Falls in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart, sind Verkehrssicherungsmaßnahmen, das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung in den Einheitspreisen enthalten. 7. Ausführungsfristen 7.1 Die in einem Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen sind verbindliche Vertragsfristen, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. 7.2 Nachträglich vereinbarte Fristen, durch die bestehende Vertragsfristen einvernehmlich abgeändert werden, gelten ebenfalls als Vertragsfristen. 7.3 Die Fertigstellungsfrist ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme - eingehalten, wenn der AN innerhalb der vereinbarten Zeit die von ihm geschuldeten Leistungen vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erbracht hat. 7.4 Soweit die Parteien keine Termine oder Fristen vereinbart haben, hat der AN mit der Herstellung der Vertragsleistungen im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. 8. Behinderung 8.1 Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B setzt voraus, dass der AN dem AG unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Einer Behinderungsanzeige bedarf es lediglich dann nicht, wenn dem AG offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt sind. 8.2 Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der AN vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seinen Leistungen noch nicht begonnen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei erklärt werden, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist. 8.3 Behinderungsschadenersatzansprüche des AN setzen neben den sonstigen AN-Forderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B voraus, dass der AN substantiiert eine Pflichtverletzung des AG und eine hierdurch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegt. Hierzu ist vom AN eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung vorzulegen. 9. Gefahr Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm angelieferten und eingebauten Baumaterialien sowie die von ihm eingesetzten Geräte bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und sonstigen Einwirkungen zu schützen. Ebenso hat der Auftragnehmer geeignete und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung und sonstige Fremdeinwirkungen zu treffen. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, an die Baustelle angelieferte Baumaterialien vor Diebstahl zu sichern. Etwaige Verluste gehen bis zum fachgerechten Einbau zu Lasten des Auftragnehmers. 10. Kündigung Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und/oder bei ihm und/oder einem von ihm beauftragten Nachunternehmer beschäftigte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet und/oder versichert sind und / oder dem Auftraggeber entsprechende Anmeldungs- und/oder Versicherungsnachweise auf Verlangen nicht vorgelegt werden. Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechtes ist, dass eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist, verbunden mit der Androhung, nach Fristablauf den Auftrag fristlos zu kündigen, fruchtlos verstrichen ist. 11. Haftung 11.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich das Bestehen und die Aufrechterhaltung einer nach Deckungsumfang und Höhe ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie seine Mitgliedschaft zu der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen. 11.2 Schutz bestehender Anlagen und Baustellensicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zum Schutz bestehender Gebäude u. Anlagen (Kabel, Rohrleitungen, Verkehrsanlagen, Grenzzeichen u. ähnliches), erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie erforderliche Anzeigen zu erstatten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber und seinem Architekten im Innenverhältnis von sämtlichen  Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenem Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden und -grundstücken (vgl. § 10 Nr. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, die aus der Unterlassung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. Er verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen in vollem Umfange freizustellen. Die Haftung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Herstellung des endgültigen Zustandes, jedoch nicht vor der Abnahme. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfange für die technische und rechnerische Richtigkeit seiner Zeichnungen und Berechnungen, auch nach der Prüfung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Ansprüchen, die aus der Haftung des Auftragnehmers entstehen, gegenüber dessen Forderung aufzurechnen. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen u. Gehwege), Versorgungs-, Abwasser- und Meldeanlagen sowie Vermessungs- und Grenzzeichen sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erforderlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Die Kosten für die Beseitigung von evtl. auftretenden Schäden gehen voll zu Lasten des  Auftragnehmers. 11.3 Vorgefundene Mängel von Vorunternehmen sind sofort der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Im Unterlassungsfall können keine hieraus entstehenden Mehrkosten und Haftungsausschlüsse anerkannt werden. 11.4 Sämtliche Maße sind vom Unternehmer am Bau zu nehmen. Er ist für deren Einhaltung voll und ganz verantwortlich. Die in die Zeichnung eingeschriebenen Maße sind vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschrift entstehen, werden nicht vergütet. 11.5 Der Unternehmer ist allein verantwortlich, dass die allgemeinen örtlichen Bauvorschriften und bauberufsgenossenschaftlichen Bestimmungen aller Art eingehalten werden. Die Verantwortung nach § 59 Bau ONW in der neusten Fassung wird dem Unternehmer voll übertragen. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz seiner Arbeit und diejenigen seiner Arbeiter gegen Unglücksfälle aller Art zu treffen und haftet für alle durch unsachgemäße Arbeiten entstandenen Schäden jeder Art, ebenso für die, die durch Unterlassung der Schutzmaßregeln entstehen, insbesondere für die Tragfähigkeit der von ihm errichteten Baugerüste und Leitern. Mitbenutzung der vom Unternehmer erstellten Rüstungen durch andere am Bau arbeitende Arbeiter und Handwerker ist gestattet. Besondere Schutzgerüste oder sonstige Schutzmaßnahmen, die zusätzlich zu der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gerüste und Schutzausrüstung erforderlich werden, sind vom Arbeitnehmer zu seinen Lasten bereitzustellen. 12. Vertragsstrafe 12.1 Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Endfertigstellungsfrist schuldhaft überschreitet, verpflichtet er sich, an den Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer insgesamt zu bezahlende Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % der Nettoauftragssumme. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen. 12.2 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber, auch wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten worden ist, bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Vertragsstrafenansprüche sind insbesondere auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der AG sich diese bei der Durchführung einer Ersatzvornahme oder Erklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Der Vorbehalt kann auch in diesen Fällen bis zur Schlusszahlung erklärt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen von fälligen Zahlungen, insbesondere auch von der Schlusszahlung, in Abzug zu bringen. 12.3 Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden vom Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen und den geltenden Rechtsvorschriften ersetzt zu verlangen. 12.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme. 13 Abrechnung (§ 14 VOB/B) 13.1 Alle Rechnungen sind in prüfbarer Form nebst aller Aufmaße sowie sämtl. Leistungsnachweise in 3-facher Ausfertigung, an den Bauherrn adressiert, beim Architekten und der Bauleitung des Büros Euteneuer Architekten einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Massenberechnungen und Aufmaßzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 13.2 Abschlagszahlungen werden bis zu 90 % der tatsächlich geleisteten und auf der Baustelle fertig eingebauten Arbeiten gewährt. Abschlagszahlungen für gelieferte aber noch nicht eingebaute Teile werden nicht gewährt. 13.3 Sollten bei der Ausführung der Arbeiten Leistungen notwendig werden, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, oder die eine Abänderung vom Leistungsverzeichnis bedeuten, ist vor Ausführung der Arbeiten ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Die Arbeiten dürfen nicht früher ausgeführt werden, bis die Zustimmung der Bauleitung oder des Bauherrn vorliegt. Ist eine Anerkennung des Einheitspreises vor Ausführung der Arbeiten nicht erfolgt, wird der EP von der Bauleitung nach eigenem Ermessen festgesetzt. 13.4 Die Massen des Angebotes umfassen in den einzelnen Positionen die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen. Mehr- oder Minderleistungen, auch über 10 % sowie auch der Wegfall ganzer Positionen, gegenüber den veranschlagten Massen berechtigen nicht zur Abänderung der Einheitspreise. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (Angebot) anzuordnen, ohne dadurch dem Unternehmer ersatzpflichtig zu werden. Der Bauherr behält sich vor, die Arbeiten auch Titelweise zu vergeben, oder einzelne Titel gänzlich zu streichen, ohne dass dies zu einer Veränderung der Einheitspreise führt. Durch die Angebotspreise werden alle Leistungen und Aufwendungen abgegolten, die nach diesen Bedingungen und der ortsüblichen Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Eine Lohngleitklausel für Bauvorhaben mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 10 Monaten wird nicht vereinbart. Für die am Schluss des Angebotes anzugebende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Ändert sich der Steuersatz, so gilt für die Abrechnung der Leistung der zum Zeitpunkt der Ausführung, (Abnahme der Leistung oder einer Teilleistung) geltende Steuersatz. Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so geht diese Erhöhung zu seinen Lasten. 14. Abnahme Auf Verlangen einer Partei hat nach Fertigstellung des Werkes oder Kündigung des Vertrages eine förmliche Abnahme der Leistungen stattzufinden. Auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung setzt die Fälligkeit der Vergütungsforderung des AN grundsätzlich die Durchführung einer Abnahme voraus. Ausnahmsweise ist die Abnahme in diesen Fällen entbehrlich, wenn der AG nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadenersatz verlangt oder er die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Der AG ist berechtigt, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung zu verweigern. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn er so bedeutsam ist, dass der AG die zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses aufhalten darf, weil es ihm nicht zuzumuten ist, sich trotz des Mangels mit dessen Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohnes zu begnügen. Die Abnahme erfolgt förmlich. 15. Mängelansprüche 15.1 Macht der AG seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend, hat der AN die Nachbesserung ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt hierbei der AN. Er ist jedoch verpflichtet, eine vom AG bestimmte Art der Mängelbeseitigung durchzuführen, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann. 15.2 Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechte des Auftraggebers, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die hierfür voraussichtlich erforderlichen Kosten vom Auftragnehmer als Vorschuss zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe dieser Kosten zu schätzen. Der AG ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm dem AN gesetzten angemessenen Mängelbeseitigungsfrist nicht mehr verpflichtet, den AN zur Mängelbeseitigung zuzulassen. 15.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Abweichung zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B hinsichtlich sämtlicher Vertragsleistungen fünf Jahre und einen Monat. Ausgenommen von der vorgenannten Verjährungsfrist sind Mängelansprüche von Dachdeckungsarbeiten. Hier wird die Dauer von 7 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. 15.4 Haben fehlerhafte Leistungen des AN und eines anderen Unternehmens zu Mängeln geführt, die nur einheitlich beseitigt werden können, haftet der AN dem AG neben dem anderen Unternehmen als Gesamtschuldner. 16. Stundenlohnarbeiten 16.1 Eine Vergütung von Leistungen nach Stundenlohn erfolgt nur, wenn die Parteien diese Art der Abrechnung ausdrücklich vor Leistungsbeginn vereinbart haben. 16.2 Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem Auftraggeber zu treffen. Der Bauleiter und/oder Architekt des Auftraggebers sind von diesem nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten abzuschließen und/oder abzuändern. 16.3 Der Bauleiter des Auftraggebers ist bevollmächtigt, Stundenlohnzettel abzuzeichnen. Die hiermit verbundene Anerkenntniswirkung bezieht sich nur auf Art und Umfang der erbrachten Leistungen. 17. Abtretungen, Aufrechnungen 17.1 Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftragnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers. 17.2 Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. 18. Sicherheitsleistung 18.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die den Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu übergeben. Dieses Verlangen muss durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung begründet sein. 18.2 Zur Sicherstellung der Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertragsverhältnis hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach erfolgter Abnahme eine Bürgschaft für Mängelansprüche, die ebenfalls den Vorschriften des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme zu übergeben. Die Bürgschaft für Mängelansprüche hat sämtliche ab Abnahme entstehenden Rechte des AG aus § 13 VOB/B abzusichern. 18.3 Die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß 17.1 ist Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß 17.2 nach erfolgter Abnahme der gesamten Leistungen zurückzugeben. 18.4 Die Bürgschaften gemäß 16.2 und 17.1 müssen jeweils den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages beinhalten. 19. Werbung (§ 4 Nr. 1 VOB/B) 19.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 19.2 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an einem gemeinsamen Gerüst in einheitlicher Größe und Form angebracht werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, sich hieran zu beteiligen und die auf ihn entfallenen Kosten zu tragen. 20. Urheberrecht Sämtliche Bauunterlagen bleiben geistiges Eigentum ihres Urhebers. Ohne seine Genehmigung dürfen sie weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck benutzt werden. Hinweis: evtl. beigefügte Zeichnungsanlagen sind urheberrechtlich geschützt (§2 URG). Die Weitergabe oder Abänderung von urheberrechtlich geschützten Plänen ist ohne Zustimmung des Planverfassers untersagt. 21. Veröffentlichungen Veröffentlichungen über das Bauwerk sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Fotografien, Berechnungen oder sonstige Unterlagen. ................................, ............................... (Ort, Datum) ....................................................................... (Stempel u. Unterschrift des Bieters)
Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Bauvorhaben: Abriss/Neubau einer ALDI Süd Filiale Königsberger Straße 50 56269 Dierdorf Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG plant den Neubau einer ALDI SÜD-Filiale in 56269 Dierdorf. Das Bauvorhaben umfasst neben der Neuerrichtung auch den Abriss der jetzigen Bestandsfiliale. Die geplante ALDI Filiale wird eingeschossig in Holzrahmenbauweise errichtet. Die Dachkonstruktion des Flachdaches ist aus Brettschichtholzbindern und einem Trapezblech mit Dampfsperre, Dämmung und Folienabdichtung vorgesehen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert. Gewerk: Metallbau- u. Verglasungsarbeiten nach DIN 18360/361 Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und die Montage der gepl. PR-Fassade, Fensterelemente sowie der Alu-Glastüren. Dem Anbieter wird angeraten, die Örtlichkeit samt Baugrundstück vor seiner Kalkulation in Augenschein zu nehmen. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Die Teilnahme an einem wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle, während den auszuführenden Arbeiten und 1 x im Vorfeld der Maßnahme, ist in den einzelnen EP´s zu berücksichtigen und als Umlage einzukalkulieren. Die Bauleitung legt den Termin fest. Die Teilnahme ist Bestandteil des Vertrages. Alle weiteren Einzelheiten sind im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschrieben. Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung: Zufahrt / Zuwegung: Das Baufeld befindet sich unweit der ortsdurchführenden Bundesstraße 413. Das Grundstück ist über die Königsberger Straße erreichbar. Die für den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen Flächen wie Fahrbahn und Gehweg müssen bei auftretenden Verschmutzungen täglich gesäubert werden. Baustelleneinrichtungsfläche: Dem Unternehmer stehen grundsätzlich Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen, siehe Vertragsbedingungen. Baustelleneinrichtung / Versorgung: Baustrom und Bauwasser stehen zur Verfügung, siehe Pos. Baustelleneinrichtung! Anschluss und Verteilung auf der Baustelle obliegt dem AN. Es werden bauseits keine Mannschaftsunterkünfte gestellt. Die Baustelle ist jedoch vom Unternehmer gemäß Arbeitsstättenverordnung auszustatten. Speziell sei auf die ASR A 4.4 "Unterkünfte" verwiesen. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen., siehe Vertragsbedingungen. Gerüste: Gerüste für die nachfolgende ausgeschriebene Leistungen sind unternehmerseits zu berücksichtigen und im E.P. mit einzukalkulieren. Ein Flächengerüst wird im Nachgang der ausgeschriebenen Leistungen gestellt. Abfallwirtschaft: Die im Rahmen der Arbeiten beim AN anfallenden Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Isolierstoffe, Abklebemittel, etc.) bleiben im Eigentum des Unternehmers und sind ordnungsgemäß zu verwerten / entsorgen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Vorschriften: Es gelten die Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Allgemein anerkanntes Technisches Regelwerk (hierzu gehören auch die Berufsgenossenschaftlichen Informationen) sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, siehe Vertragsbedingungen. Maße: Alle Maße sind vor Fertigung sämtl. Anlagen und Bauteile sowie vor Baubeginn örtl. durch den AN zu prüfen! Siehe Vertragsbedingungen. Unterlagen: Für alle vom AN gelieferten Produkte, welche einer regelmäßigen Wartung bedürfen, sind für den AG Benutzerinformationen in 2- facher Ausfertigung sowie zusätzlich digital zu erstellen. Nach der Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Baubeginn sind folgende Unterlagen bei der Bauleitung einzureichen: • Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters • Name des Vertreters des verantwortlichen Bauleiters auf der Baustelle • Vorlage der Gefährdungsbeurteilung (nach ArbSchG §§5,6) • Ersthelfer nach §26 BGV A1 Die Vertragssprache ist deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle Aufsichtspersonen anwesend sind, die in deutscher Sprache verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen können.
Projektbeschreibung
Projektbeteiligte Bauherr: ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co. KG Sankt Augustin Im Mittelfeld 11 53757 Sankt Augustin Planung/Objektüberwachung: Euteneuer Architekten Weidenstraße 8 57290 Neunkirchen Tel.:  0 27 35 / 65 99 77-0 Bodengutachter: Institut Für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG Egerländer Straße 44 65556 Limburg-Staffel Tel.: 0 64 31 / 29 49-0 Statiker/Wärmeschutznachweis: Ingenieurbüro Peter Kraemer Dipl.-Ing. Stefan Windhorst Karl-Hass-Straße 17 53859 Niederkassel Tel.: 0 22 08-93 491-15 Brandschutzgutachter: SV. Zahn Ingenieure GmbH Stadtwaldstraße 62 41179 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61 / 29 45 88-0 Vermesser: Vermessungsbüro Volk Dipl.-Ing. Sascha Hombach Luisenstraße 8 57518 Betzdorf Tel.: 0 27 41 / 97 44 0 Fachplanung Elektro: Elektroplanung Velten Raiffeisenstraße 15 56587 Straßenhaus Tel.: 0 26 34 / 98 16 096 Sigeko: D & D Ingenieurbüro Frankfurter Straße 13 53332 Bornheim Tel.: 0 22 22 / 99 41 92
Projektbeteiligte
Sicherheit auf der Baustelle Der Auftraggeber beauftragt einen SIGE-Koordinator, der die Baustelle vollumfänglich betreut. Seinen Einweisungen und Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer darf erst dann auf der Baustelle tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterweisungen erfolgt und alle erforderlichen Nachweise erbracht sind. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen eigenverantwortlichen Pflichten hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften, notwendiger Schutzmaßnahmen und der Sicherung der Baustelle. Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen und diese nachweislich seinem Montagepersonal zur Kenntnis zu bringen (Unterweisung). Dem SIGE-Koordinator und der Bauleitung ist unaufgefordert eine Kopie der Montageanweisung sowie eine Bestätigung über die durchgeführte Unterweisung zu übergeben. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Gewerke voll verantwortlich. Die Lastfälle von Montagezuständen sind laufend zu kontrollieren. Eine ausreichende Montagesicherung der zu errichtenden Bauteile ist ständig zu gewährleisten. Falls Unfallgefahren oder gravierende Sicherheitsmängel auch bei anderen Gewerken vom AN vor Ort erkannt werden, wird dieser ausdrücklich aufgefordert dies der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator unmittelbar mitzuteilen und natürlich vor Ort sofort für Abhilfe zu sorgen. Der AN verpflichtet sich, alle Unfallverhütungsvorschriften, Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung, auch für Bauzäune, deren Beleuchtung und Unterhaltung wird hierfür nicht gewährt. Etwa erforderliche Genehmigungen zur Durchführung von Schutzmaßnahmen sind allein Sache des AN. Treten Unfälle ein oder entstehen aus mangelhafter Sicherung unmittelbare oder mittelbare Schäden, so haftet hierfür der AN allein. Der AN hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutsschäden hinreichend zu versichern. Vom Auftragnehmer ist folgendes zu stellen / vorzuhalten: Erste Hilfe: bis 10 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • kleiner Verbandskasten DIN 13157 mit Verbandbuch • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon 10 bis 20 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • großer Verbandskasten DIN 13169 mit Verbandbuch (alternativ 2 kleine) • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung über die Tätigkeiten an der Baustelle mit Betrachtung der Maschinen und Gefahrstoffe soll auf der Baustelle vorgehalten werden und in Kopie/als PDF-Datei mit dem ausgefüllten Meldeblatt an den SiGeKo geschickt werden. Betriebsanweisungen: Die Betriebsanweisungen Maschinen, Gefahrstoffe und PSA sind auf der Baustelle vorzuhalten. Unterweisung: Der Unterweisungsnachweis Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen ist auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeiten in der Höhe - Hubarbeitsbühnen Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind Hubarbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Hubarbeitsbühnen nach Betriebsanleitung standsicher aufstellen. • Hubarbeitsbühnen nicht überlasten. • Betreiben der Hubarbeitsbühne nach Betriebsanleitung. • Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz nach Gefährdungsbeurteilung bzw. nach Betriebsanleitung (Peitscheneffekt). • nur geprüfte Hubarbeitsbühnen verwenden, Prüfbuch muss vorhanden sein. • Nur Personen zur Bedienung einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind, unterwiesen wurden (Nachweis muss vorliegen) ( besser: Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008) und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden (Nachweis muss vorliegen) • Bei Leihgeräten muss der Verleiher den Benutzer vor Benutzung einweisen. Die Eiweisung muss dokumentiert werden • Das letzte Prüfprotokoll und die Bedienungsanleitung müssen vorliegen. - fahrbare Arbeitsbühnen/Kleingerüste Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind fahrbare Arbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach Aufbauanleitung (Montageanweisung) des Herstellers unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- und umzubauen. Die Beschäftigten müssen geeignet und unterwiesen sein. • Der 3-teilige Seitenschutz muss vorhanden sein. • Fahrbare Arbeitsbühne nach der Montage und vor Verwendung von einer befähigten Person prüfen lassen. • Fahrrollen vor Benutzung festsetzen. • Der Aufenthalt während des Verfahrens ist für Personen nicht zulässig. - Leitern Sollte es nicht anders möglich sein, können die Arbeiten von der Leiter aus durchgeführt werden. Arbeiten auf Leitern nicht bei: • einem Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg. • Benutzung von Stoffen und Geräten von denen zusätzliche Gefahren ausgehen • Geräten mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer • der Standplatz auf der Leiter höher als 5,00 m über der Aufstellfläche liegt, • einem Standplatz von mehr als 2,00 m Höhe und von der Leiter auszuführenden Arbeiten, die mehr als 2 Stunden umfassen
Sicherheit auf der Baustelle
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B) Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Durchführung der übertragenen Arbeiten kontinuierlich ohne Unterbrechung mit ausreichendem Einsatz von Maschinen und Personal durchzuführen und die Koordinierung der einzelnen übertragenen Ausführungstitel vorzunehmen. Das genaue Ausführungsdatum und die einzelnen Termine für die auszuführenden Einzeltitel sind aus dem beiliegendem Auszug aus dem Bauzeitenplan vom 09.03.2026 zu entnehmen. Der im Bauzeitenplan ausgewiesene Startermin zum Tilel Rückhaltebecken stellt einen vorläufigen Richttermin dar. Terminliche Anpassungen infolge des weiteren Submissions- und Vergabefortschritts werden gemeinsam mit dem Bieter im Vergabeverfahren abgestimmt, sodass der tatsächliche Leistungsbeginn im Rahmen der Vergabe mit dem Auftragnehmer festgelegt wird. Der 16. März sollte in jeden Fall als verbindlich angesehen werden. Im Verlauf der Vergaben erfolgt noch eine Detaillierung des Bauzeitenplanes. Für die Durchführung des Bauvorhabens sind die darin aufgeführten Zeiten dringend einzuhalten. Die Baustelle ist personell so zu besetzen, dass die Fristen eingehalten werden. Durch die gleichzeitige Ausführung verschiedener Arbeiten muss die Dauer der gesamten Bauzeit verkürzt werden! Die im Bauzeitenplan enthaltenen Fristen werden verbindlich anerkannt. Bieter: ________________________________________ (Stempel u. Unterschrift Ort / Datum: ________________________________________
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B)
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1. Allgemeines Für die Ausführung der Fenster- u. Türanlagen gilt die DIN 18360 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN Normen. Sämtliche verwendeten Stoffe sind entsprechend den Vorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Ergänzend zum LV gelten die Werkpläne des Architekten. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei Verbundsicherheitsglas ist dem Auftraggeber eine Bestätigung über Materialqualität zu übergeben. 3. Angaben zur Ausführung 3.1. Allgemeines Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. In der Leistungsbeschreibung angegebene Beanspruchungsgruppen beziehen sich auf die ift-Richtlinie VE-06/01 Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern des Institutes für Fenstertechnik e.V., Rosenheim. Die Verglasung von Fenster- und Türelementen ist in der Werkstatt des Auftragnehmers für die betreffenden Bauteile auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist. Wenn in der Leistungsbeschreibung Einscheibensicherheitsglas gefordert wird, darf nicht ersatzweise teilvorgespanntes Glas eingebaut werden. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. 3.2. Fenster und Fenstertüren Fensteranschlussfugen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. 3.3. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. 4. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Metallbau- und Verglasungsarbeiten Der vorliegenden Ausschreibung liegen die Qualitätsmerkmale des Aluminium-Profilsystems heroal zugrunde. Gleichwertige Alternativangebote zum ausgeschriebenen Aluminium-Profilsystem sind zugelassen. Ohne Einträge auf dieser Seite gilt das ausgeschriebene Profilsystem als angenommen. Angebotenes Hersteller-Profilsystem Fassade: heroal C 50 HI _______________________ Fenster: heroal W 72 _______________________ Türen: heroal D 72 _______________________ Firma / Stempel Unterschrift    ______________________________ Ort / Datum  _________________, ___________
Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen: Allgemeines Für die Ausführung der Fenster- u. Türanlagen gilt die DIN 18360 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN Normen. Sämtliche verwendeten Stoffe sind entsprechend den Vorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Ergänzend zum LV gelten die Werkpläne des Architekten. Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis Der AN hat alle von ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen für die gesamte Fassade einschl. aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die statischen Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Gem. § 3 Abs. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung, die, soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen, nicht besonders vergütet wird. Dem LV liegt eine Vorstatik bei. Baumaße Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Ausführungsunterlagen Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Grundsätzlich sind die Darstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50, zu liefern. Die Schnittstellen zu anderen Gewerken sind vom AN in Zusammenarbeit mit der Bauleitung, den Architekten und den jeweiligen Lieferanten technisch zu klären und terminlich zu koordinieren. Die Verantwortung für die technischen, bauphysikalischen, funktionalen und formalen Kriterien gemäß den Vorgaben liegt ausdrücklich beim AN. Die Kosten für die Werkplanung ist in den einzelnen positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Prüfung durch Sachkundigen Gemäß der Norm für automatische Türsysteme (DIN 18650-2, Abschnitt 5) und der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Türen und Tore“ (ASR A1.7) müssen kraftbetätigte Türen von einem Sachkundigen in definierten Abständen auf Ihren sicheren Zustand geprüft und gewartet werden. Die erfolgten Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Der Betreiber ist verpflichtet, die Prüfprotokolle mindestens ein Jahr lang aufzubewahren. Folgende Prüfungen müssen durchgeführt werden: Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme: Prüfung des fachgerechten Einbau aller Komponenten, des einwandfreien Funktionsverhaltens und der Installation wirksamer Schutzmaßnahmen. Regelmäßige Prüfung durch Sachkundigen: Mindestens einmal jährlich Prüfung des einwandfreien Funktionsverhaltens und der Schutzeinrichtungen. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist, abweichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe", nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen, an die Fassade übertragen werden. Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß GEG 2024 für Bauanschlüsse auszuführen. Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen. Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen. Materialdicke: 0,75 mm Folienbreite seitlich: ca. 250 mm Folienbreite oben: ca. 250 mm Folienbreite unten: ca. 350 mm Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben. Sollten Überlappungsbereiche zu angrenzenden Gewerken (z.B. der Bauwerksabdichtung) bestehen, so ist dieser Punkt mit der Bauleitung abzustimmen. Fensterbänke Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 120 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade soll mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen. Verankerung Fenster / Tür Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen. Die Befestigung des Blendrahmens erfolgt - mit für den jeweiligen Einbaufall geeigneten Dübeln - am Baukörper. Der Abstand der Verankerungsstellen darf 800 mm nicht überschreiten. Elemente mit speziellen Anforderungen (Einbruchhemmung etc.) an die Verankerung sind entsprechend ihrer jeweiligen Ausprägung und der Anforderung aus der Norm oder des Prüfzeugnisses auszuführen. Jede Seite muss an mindestens zwei Stellen statisch ausreichend mit dem Bauwerk verankert werden. Alle Bauteile der Verankerungen müssen so ausgebildet sein, dass sie die einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen. Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium. Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden. Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden. Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Schrauben aus Edelstahl (M10) und oder aber entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln. Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen. Erstreinigung Die vom AN erbrachten Leistungen sind im sauberen Zustand (innen und außen) zu montieren. Alle beschichteten Bauteile sind mit geeigneten Schutzfolien oder anderen Vorrichtungen vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Die Schutzvorrichtungen dürfen erst nach Abstimmung mit der Bauleitung entfernt werden. Dies ist Bestandteil der Angebotspreise. Eine einmalige fachgerechte und auf die Materialoberflächen und -eigenschaften abgestimmte Erstreinigung ist in den Angebotspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Richtlinien der Gütegemeinschaft zur Reinigung der Metallfassaden und der Aluminiumzentrale Düsseldorf und der Glashersteller sind einzuhalten. Der Zeitpunkt der Erstreinigung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und gesondert abzunehmen. Die Reinigungsmittel sind gemäß den Richtlinien der Systemhersteller, sowie den anerkannten Regeln und Richtlinien der jeweiligen Materialien auszuwählen. Zu Reinigen sind insbesondere alle Falzräume, die Profil- und Glasoberflächen. Zerkratzungen sind zu vermeiden. Beschläge Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdeckt liegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Fensterbeschläge: Es sind ausschließlich systemneutrale EURO-Nut Beschläge, gemäß QM 328, für die Konstruktionen vorgeschrieben. Sofern nichts abweichendes vermerkt, sind dabei handelsübliche Treibriegelbeschläge für die EURO-Beschlagsnut (21/10-10) einzusetzen, verdeckt liegend angeordnet, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder. Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet, und die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Es sind nur DK Beschläge mit Fehlbedienungssperre zugelassen. Die Größenangaben der Hersteller, sowie die Grundlagen der Unfallverhütungsvorschriften, sowie der jeweiligen Landesbauordnungen sind einzuhalten. Die Wahl der Fenstergriffe und anderer sichtbaren Beschlagteile ist im Zuge der Ausführungsplanung beim AG abzufragen. Die Fenstergriffe sind gemäß GUVV Vorschriften und LBO auszuführen. Sollten die Fenstergriffe nicht vorzeitig abgefragt und eigenmächtig ausgewählt werden, sind diese zu Lasten des AN auszutauschen. Dichtungen, Dichtprofile Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Die Mitteldichtungen sind als eckvulkanisierter Komplettrahmen zugelassen. Oberflächenbehandlung a. Einbrennlackierung mit Pulverbeschichtung Die Profilbeschichtung ist mit einer hochwetterfesten Pulverbeschichtung auszuführen. Pulverqualität Zulassung nach Qualicoat in Pulverklasse 2 Zulassung nach GSB International e.V. (Qualitätsgemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen) in Masterqualität Um besten Korrosionsschutz und Oberflächenbeschaffenheit zu gewährleisten, muss der Beschichtungsbetrieb die Zulassung zum Premiumbeschichter der GSB International e.V. besitzen oder nachweislich nach den dort festgelegten Regeln beschichten. Mindestschichtdicke: 60 µ Vorbehandlung: mehrstufige Vorbehandlung, chromfrei nach DIN 50 949 Schneiden, Bohren und Fräsen mit sachgemäßen Einrichtungen darf kein Abplatzen des Lackfilms an den Schnittkanten verursachen. Farbton Festlegung: Zur genauen Festlegung des Farbtones sind vom AN Farbmuster nach Wahl des AG vorzulegen. Muster wahlweise als Profilabschnitt L= ca. 300mm oder als Blechtafel bxh = ca. 300x400mm. Diese werden nicht gesondert vergütet. b. Eloxal Oberflächenbehandlung mit anodischer Oxydation GS oder GSX Verfahren AN 11. Ausführung gemäß den Richtlinien der Gütegemeinschaft anodisiertes Aluminium GAA Irrerstraße 17-19, D-90403 Nürnberg Schichtdicke mind. 20 µ Es dürfen auf den Sichtflächen keine Ziehrillen oder Kratzer sichtbar werden. Die anodische Oxidation hat, wenn möglich nach der spanhebenden Bearbeitung der Profile zu erfolgen. Es sind nur geprüfte Betriebe mit Gütezeichen und Lizenznummer zugelassen. Farbschwankungen sind durch vertragliche Fixierung einer Hell-/Dunkelgrenze abzugrenzen. Diese ist vorab zu bemustern und wird nicht gesondert vergütet. c. Feuerverzinkung von Stahlteilen Sämtliche zum Einbau vorgesehene Stahlteile sind gemäß nachfolgend aufgeführten Bestimmungen zu behandeln. Ausnahmen: 1. Sendzimier verzinkte Stahlbleche bis 3mm Stärke 2. Stahlbauteile, die - statisch untergeordnet - zur Nachbehandlung zugänglich - nicht dem Außenklima ausgesetzt - galvanisch verzinkt - ohne besondere Korrosionsanforderungen sind Feuerverzinkung hat nach folgenden Richtlinien zu erfolgen: DIN EN ISO 1461 DIN EN ISO 12944 DIN EN ISO 14713 DIN EN 10142 DIN EN 10147 DIN 267 Schichtdicke in Abhängigkeit der Materialstärke =45 µm bei < 1,5mm =55 µm bei = 1,5 bis <3mm =70 µm bei = 3 bis <6mm =85 µm bei = 6mm Bei der Weiterverarbeitung von feuerverzinkten Bauteilen ist grundsätzlich zu verschrauben. Bei unabwendbaren Schweißungen sind die Schweißstellen zu reinigen, zu passivieren und mit einem 2-fachen Zinkanstrich zu behandeln. Wartung und Pflege Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen. Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: - Produktinformationen - Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) - Wartungsanleitung - Reinigung und Pflege - Instandhaltung Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen:
Gerüststellung u. Arbeitsbühnen Gerüste werden als Fassadengerüst bauseits gestellt. Im Bereich der PR-Fassade ist bauseits keine Gerüststellung unter dem Vordach vorgesehen - hier muss ggf. vom AN bei Bedarf ein Gerüst gestellt werden! Kran- u. Hebefahrzeuge/ Sauger Sämtliche für den Einbau der Aluminiumelemente und deren Verglasung benötigten Kranfahrzeuge u. Arbeitsbühnen sind unternehmerseitig zu organisieren und deren Kosten in den einzelnen Einheitspreis mit einzukalkulieren und anzubieten.
Gerüststellung u. Arbeitsbühnen
Bauwerksanschlüsse Herstellen des regelkonformen Anschlusses der Pfosten-Riegel-Fassade an die vorhandene Holzständerwandkonstruktion unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen an: - Luftdichtheit (innen) - Schlagregendichtheit (außen) - Winddichtheit - Wärmeschutz - Bewegungsaufnahme aus Bauteilverformungen (Holzbau / Metallfassade) Der Anschluss ist entsprechend dem 3-Ebenen-Prinzip gemäß RAL-Leitfaden zur Montage auszuführen: 1. Innere Ebene – Luftdichtheitsebene Randbedingung: Die Innenwände des Holzrahmenbaus sind bereits vollständig fertiggestellt (Beplankung, ggf. Gipskarton und Oberflächenbeschichtung vorhanden). Ein nachträglicher Anschluss von innenliegenden Bauanschlussfolien ist nicht mehr möglich. Ausführung: Herstellung der inneren Luftdichtheitsebene über: - innenliegende Dichtprofile des Fassadensystems oder - rückseitig aufgebrachte luftdichte Anschlussmembranen am Fassadenrahmen, die vor Montage an die Holzunterkonstruktion angearbeitet werden. - Alternativ: Verwendung eines vorkomprimierten Multifunktions-Kompribandes (Kombiband) mit nachgewiesener Luftdichtheit für die innere Ebene. Das Band muss: - luftdicht gemäß DIN 4108-7 sein, - diffusionsdichter als die äußere Ebene sein, - dauerhaft elastisch bleiben, - Bewegungen aus Holzquellung/Schwinden sowie thermischer Längenänderung der Metallfassade aufnehmen können. Die innere Fuge ist vollflächig und hohlraumfrei herzustellen. Ein nachträgliches Ausschäumen ohne definierte luftdichte Ebene ist unzulässig. 2. Mittlere Ebene – Wärmedämmung - Fugenzwischenraum zwischen Pfosten-Riegel-Konstruktion und Holzständerwand ist vollständig mit geeignetem, nicht wasserziehendem Dämmstoff (z. B. Mineralfaserdämmstreifen) auszufüllen. - Keine ausschließliche Verwendung von PU-Schaum als alleinige Abdichtungsebene. - Dämmstoff darf die Bewegungsfähigkeit der äußeren und inneren Abdichtungsebene nicht behindern. 3. Äußere Ebene – Schlagregendichte und diffusionsoffene Ebene Randbedingung: Außenaufbau mit Holzwolle-Dämmplatten und Oberputzsystem. Hier ist eine Folienanarbeitung grundsätzlich möglich. Ausführung: Anschluss der Pfosten-Riegel-Konstruktion an die winddichte Ebene des Holzrahmenbaus mittels: - diffusionsoffener Bauanschlussfolie oder - Multifunktions-Kombiband mit geprüfter Schlagregendichtheit ≥ 600 Pa. Folien sind: - UV-beständig (falls zeitweise frei bewittert), - diffusionsoffen, - systemkonform mit dem Putzaufbau, - mit geeigneten systemzugehörigen Klebern/Primer am Holzuntergrund zu verkleben. Die Anarbeitung an die Holzwolle-Dämmplatten hat so zu erfolgen, dass: - die Folie in die Putzanschlussleiste integriert wird, - eine Hinterläufigkeit ausgeschlossen ist, - die Winddichtheitsebene dauerhaft geschlossen bleibt. Ausbildung einer definierten Tropfkante bzw. Entwässerungsebene im unteren Anschlussbereich. 4. Spezielle Anforderungen Holzbau / Metallfassade Berücksichtigung von: - Setzungen des Holzständerbaus - Quell- und Schwindbewegungen - thermischer Längenänderung der Metallprofile - Anschluss darf keine Zwängungen erzeugen. - Befestigungsmittel korrosionsgeschützt, geeignet für Holzunterkonstruktion. - Keine starre Versiegelung mit Silikon als alleinige Abdichtung zulässig. 5. Einsatz von Multifunktionsbändern (Kombibändern) Sofern aufgrund der fertigen Innenoberflächen keine klassische 3-Folien-Montage möglich ist, ist der Anschluss mittels geprüftem RAL-konformem Multifunktions-Kompriband auszuführen. Anforderungen an das Band: 3-Ebenen-Wirkung in einem Produkt: - innen luftdicht - mittig wärmedämmend - außen schlagregendicht und diffusionsoffen - geprüfte Dauerhaftigkeit - geeignet für Anschluss Metallfassade an Holzbau - ausreichende Bewegungsaufnahme - Einbau gemäß Herstellerrichtlinien 6. Nachweise und Qualitätssicherung -Verarbeitung ausschließlich nach Herstellervorgaben Vorlage von: - Produktdatenblättern - Prüfzeugnissen zur Luft- und Schlagregendichtheit Sichtkontrolle der luftdichten Ebene vor Verschließen Keine verdeckte Ausführung ohne Freigabe
Bauwerksanschlüsse
Hinweise zum Verschattungssystem: Das gepl. textile innenliegende Sonnenschutzsystem wird bei der Pfosten-Riegel-Fassade im Bereich der Tragpfosten bzw. zwischen den Tragpfosten und bei den Fensterkonstruktionen hinter der Glashalteleiste montiert. Dies ist bei der Ausführung der Verglasung ausdrücklich zu berücksichtigen - es ist ein Mindestabstand von 50mm einzuhalten. Das System wird nachträglich bauseits zur Ausführung kommen.
Hinweise zum Verschattungssystem:
01 Fensterelemente
01
Fensterelemente
01.__.0001 Alu-Fenster-Element, 2,26/1,385m; RC 2 (N) Alu- Fensterelemente, System Heroal W 72 mit Einbruchhemmung  in RC 2 (N), nach DIN EN 1627 Fensterelement nach vorzulegendem Muster gemäß der Zeichnung und nachfolgender Beschreibung herstellen, liefern u. einschl. aller systembedingten Zubehörteile fachgerecht in fertiger Arbeit montieren. Rohbauöffnung (B*H): ca. 2,26 x 1,385 m Genaues Aufmaß ist in der Örtlichkeit zu nehmen. Einbauort: Sozialraum Aufteilung/Ausführung: 1 St Festverglasung 1 St Dreh-Kipp-Flügel Wärmeschutz-2-fach-Glas, Glasaufbau: Glasart außen VSG Glasart innen VSG - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 52 % U-Wert Ug: 1,2 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. zu erreichender Wert gemäß Wärmeschutznachweis: Uw = 1,2 W/m²K Beschläge Fenster Verdecktliegender einbruchhemmender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung - gemäß den techn. Vorbemerkungen. Widerstandsklasse gemäß DIN EN 1627 RC 2 N Konstruktionsmerkmale: Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet. Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 5 Dauerlauf nach DIN EN 13126-8:2017: Klasse H3 Durch den Einsatz zusätzlicher Sicherheitsbauteile wird der Flügelrahmen einbruchhemmend verriegelt. Ein gegen Aufbohren geschütztes Kammergetriebe mit RC-Griffen, sowie zusätzliche Sicherheitsverriegelungen sind einzusetzen. Fenstergriff: nach vorzulegendem Muster und Wahl der Bauleitung Farbton: Silber C0 (Aluminium), oder nach Wahl der Bauleitung Der Fenstergriff ist erst nach Abschluss der Fenstermontage beziehungsweise vor der Gebrauchsabnahme der Fenster zu montieren. Einbauort/ -lage / Abdichtung: - Wandaufbau im seitlichen Anschlussbereich: Holzrahmenbauwand - Sturzbereich: Holzrähm - außen - dünschichtiger Außenputz auf 60mm Holzfaserdämmplatte - innen- Holz- bzw. Gipsfaserplatten und teilweise vorgesetzter Installationswand aus Gipskartonkonstrukktion. Typbeschreibungen für Profilserien und Bauanschlüsse sind entspr. den "Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)" bzw. den vorbeschriebenen Hinweisen (Bauwerksanschlüsse) zu entnehmen und dementsprechend auszuführen. Komplettes Element herstellen, liefern und fachgerecht montieren und abdichten. Das Element ist nach statischen und konstruktiven Erfordernissen herzustellen. Leistung einschl. Bohrungen und Verbindungsmitteln für die Verschraubung mit den bauseitigen Anschlüssen, Einbau aller Komponenten inkl. aller erforderlichen Befestigungswinkel u. -laschen Gangbarmachung des Elementes. Gesamtes Fensterelement einschl. aller Nebenleistungen und Systemzubehörteilen liefern und in fix und fertiger Arbeit einbauen und abdichten.
01.__.0001
Alu-Fenster-Element, 2,26/1,385m; RC 2 (N)
1,00
St
01.__.0002 Alu-Fenster-Element, 1,26/1,385m; RC 2 (N) Alu- Fensterelemente, mit Einbruchhemmung in RC 2 (N), nach DIN EN 1627 wie in der Vorposition beschrieben, jedoch Rohbauöffnung (B*H): ca. 1,26 x 1,385 m Genaues Aufmaß ist in der Örtlichkeit zu nehmen. Einbauort: RVL Umkleide Aufteilung/Ausführung: 1 St Dreh-Kipp-Flügel Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
01.__.0002
Alu-Fenster-Element, 1,26/1,385m; RC 2 (N)
2,00
St
01.__.0003 P7B-Glas, als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zu den zuvor beschriebenen drei Fensterelemente für die Ausführung der Verglasung mit durchwurfhemmendes Verbundsicherheitsglas der Widerstandsklasse P7B gemäß DIN EN 356. Ausführung als mehrscheibige Isolierverglasung mit entsprechender VSG-Aufbaukombination zur Erreichung der Klassifizierung P7B. Glasaufbau inkl. erforderlicher Folienlagen, Kantenbearbeitung sowie Anpassung der Glasdicken entsprechend statischer und systembedingter Anforderungen. Lieferung und fachgerechter Einbau in die vorgesehenen Rahmenkonstruktionen.
01.__.0003
P7B-Glas, als Zulage
P
1,00
psch
01.__.0004 Oberlicht-Element, 4,30/1,00m; RC 2 (N) Alu- Fensterelemente, mit Einbruchhemmung in RC 2 (N), nach DIN EN 1627 wie in der Hauptposition beschrieben, jedoch als festverglastes Oberlicht im Verkaufsraum Rohbauöffnung (B*H): ca. 4,30 x 1,00 m Genaues Aufmaß ist in der Örtlichkeit zu nehmen. Einbauort: Verkauf BRH = 3,70m ab OK RFB Aufteilung/Ausführung: 2 St Festverglasung Sonst wie in der Bezugsposition beschrieben.
01.__.0004
Oberlicht-Element, 4,30/1,00m; RC 2 (N)
4,00
St
01.__.0005 Magnetschalter-Set (Fenster), als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zu den Fensterflügelelementen der Vorpositionen. Die Dreh-Kipp-Flügel sind fachgerecht mit den nachfolgend beschriebenen Kontakten auszustatten. Der Preis ist einschl. aller erforderlichen Systembauteile und Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Die elektrische Vor-Ort-Verdrahtung erfolgt bauseits. Magnetkontakt-Set zur kombinierten Öffnungs- und Verschlussüberwachung. Funktion: Elektronische Erfassung des Flügelzustands (offen/geschlossen) und des Verriegelungszustands (verriegelt/entriegelt) über einen Reedschalter. Montage: Verdeckt liegend (profilintegriert), zur Montage in der Beschlagsnut von Aluminium-Fensterprofilen. Spezifikationen: Kontaktart: 1x Schließer (für Überwachung) + 1x Sabotageschleife (Fremdfeldschutz). Zertifizierung: VdS-Klasse C (entspricht Sicherheitsgrad 3 nach EN 50131-2-6). 6,00m Anschlussleitung, Typ LIYY 4 x 0,14mm² halogenfrei Dauermagnet Technische Daten: - Schaltspannung: max. 48 V DC - Schaltstrom: max. 0,5 A - Transportstrom: max. 1,0 A - Kontaktwiderstand: max. 150 m Ω - Schaltleistung: max. 10 W rein ohmsche Last - Temperaturbereich: -20° C bis +70° C - Schutzart: IP67 nach DIN EN 60529 - Lebensdauer: min. 107 Schaltspiele Besonderheiten: Fremdfeldkontakt am Leitungsende erkennbar besonders abriebfeste Leitung angeb. Produkt:
01.__.0005
Magnetschalter-Set (Fenster), als Zulage
3,00
St
01.__.0006 Glasleisten-Jalousie, Lamellenbreite 25, Rohö. 2,26/1,385m Als Zusatzbauteil zur Fensterposition für die zusätzliche Ausstattung des Fensterelementes mit waagerecht verlaufenden Jalousie in Ebene der Glasleisten. Rohbauöffnung (B*H): ca. 2,26 x 1,385 m Einbauort: Sozialraum Zur Ausführung kommen Innen-Jalousien für den Einbau in die Glasleiste, mit seitliche Führung oder Innen-Jalousien. angeb. Produkt: Anwendungsbereich als Licht-, Blend- und Sichtschutz zum Einbau in die Glasleiste. Abmessung nach Fensterplan 1. Oberschiene Oberschiene aus rollgeformtem Stahlblech mit einer Abmessung von 25x24 mm, mit vorgesetzter, seitlich überstehender Blende aus Aluminium, 50 mm hoch. Die Farbe der Oberschiene ist in pulverbeschichteter Ausführung an das Lamellendessin angepasst. 2. Lamellen Lamellen aus Aluminiumband, hochflexibel, schwach gewölbt. Lieferbare Lamellenbreiten: 25 mm. Die Lamellen werden konvex eingebaut. Farbe des Lamellenbehanges nach Wahl der Bauherrschaft und des Lieferprogramms de Herstellers. 3. Leiterkordel Leiterkordel aus Polyester. Farbe des Stegbandes an die Lamellenfarbe angepasst. 4. Aufzugssystem Schnursystem mit dehnungsarmer Aufzugsschnur aus Polyester Ø1,4 mm in der Farbe grau oder schwarz, nach Wahl der Bauherrschaft mit hoher Lebensdauer. 5. Seitliche Führung Seitliche Führung durch polyamidummantelte Stahldrahtlitze Ø0,9 mm. Die Befestigung der seitlichen Führung am unteren Ende des Behanges erfolgt durch transparente Spannseilhalter. 6. Unterschiene Unterschiene aus stranggepresstem Aluminiumprofil mit einer Abmessung von 21x12 mm. Die Farbe der Unterschiene ist in pulverbeschichteter Ausführung an das Lamellendessin angepasst. Inklusive Abdeckprofil in der Unterschiene in eloxierter Ausführung (C0). 7. Antrieb und Bedienung Bedienung durch Kugelkette aus grauem oder schwarzem Kunststoff - nach Wahl der Bauherrschaft, einschließlich starrem Kugelkettenhalter (auf Wunsch können gegen Mehrpreis flexible Kettenhalter geliefert werden). Die Kugelkette verläuft seitlich am Fensterrahmen. Somit ist gewährleistet, dass der Lamellenbehang den gesamten Glasbereich abdeckt. 8. Oberflächenbehandlung Die sichtbaren Aluminiumteile sind pulverbeschichtet - nach Wahl der Bauleitung - anzubieten. Abmessung: nach Erfordernis und sich ergebener Glasfläche Der Stückpreis bezieht sich für beide Fensterflächen (Fest und Flügel). Lieferung und Montage aller erforderlichen Systembauteile und Befestigungsmaterialien.
01.__.0006
Glasleisten-Jalousie, Lamellenbreite 25, Rohö. 2,26/1,385m
1,00
St
01.__.0007 Glasleisten-Jalousie, Lamellenbreite 25, Rohö. 2,26/1,385m Jalousie wie in der Vorposition beschrieben, jedoch für folgendes Fenster mit einer von Rohbauöffnung (B*H): ca. 1,26 x 1,385 m Einbauort: RVL u. Umkleide Sonst wie zuvor beschrieben.
01.__.0007
Glasleisten-Jalousie, Lamellenbreite 25, Rohö. 2,26/1,385m
2,00
St
01.__.0008 Aluminiumfensterbank Fensterbank außen: Aluminium-Strangpressprofil, mit Bordstücken mit Bewegungsausgleich, eingebaut im Gefälle von mind. 5 %, Profil entdröhnt, mit Schutz gegen Abheben, Oberfläche: pulverbeschichtet oder anodisch eloxiert, nach Ral 9005, in mehreren Einzeleinheiten gemäß nachfolgender Beschreibung liefern u. fachgerecht montieren. Im Bereich der Oberlichter ist es vorgesehen, dass die Bank im Bereich der Plattenfassade durchläuft; evtl. notwendige Ausklinkungen sind einzukalkulieren. Fensterbanktiefe: ca. 120 mm Ausladung, exakte Größe örtl. angepasst. Befestigung: mit Klemm- u. Stoßhaltern an den unteren Blendrahmen. Leistung einschl. aller erforderlichen Befestigern und Dehnungsausgleicher in fertiger Arbeit.
01.__.0008
Aluminiumfensterbank
27,00
m
01.__.0009 Fenstergriff abschließbar/m. Sperrtaste "Zulageposition" Als Zulage zur den vorbeschriebenen Fensterelemente für die Ausstattung mit abschließbarem Griff bzw. Griff mit Sperrtaste, nach Angabe und Wahl der Bauleitung. Griff mit Sperrtaste bzw. Griff abschließbar Der Preis ist als Zulage zu dem ausgeschriebenem Standardgriff anzugeben.
01.__.0009
Fenstergriff abschließbar/m. Sperrtaste
E
3,00
St
02 Türelemente
02
Türelemente
02.__.0001 Außen-Türelement (Fluchttür), 1,51 / 2,36 m Alu-Türelement, System Heroal D 72, nach DIN EN 179 als Paniktüre (Notausgang). Nach außen öffnendes 1.flg. Türelement nach vorzulegendem Muster gemäß der Zeichnung und nachfolgender Beschreibung herstellen, liefern u. einschl. aller systembedingten Zubehörteile fachgerecht in fertiger Arbeit montieren. Sämtliche Türflügel sind verbreitert mit 125mm auszustatten, sodass die Türschließer nicht in die Glaslichte stehen. Rohbauöffnung (B*H): ca. 1,51 x 2,36 m Genaues Aufmaß ist in der Örtlichkeit zu nehmen. Einbauort: 1 x Durchgang Aufteilung/Ausführung: 1 St Dreh-Türe angeb. li. Durchgangsbreite: m Wärmeschutz-2-fach-Glas, Glasaufbau: Glasart außen VSG Glasart innen VSG - mit thermisch verbessertem Randverbund Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 52 % U-Wert Ug: 1,2 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. zu erreichender Wert gemäß Wärmeschutznachweis: Uw = 1,2 W/m²K Beschlag für 1-flügelige Antipaniktüren Schließfunktion E (gem. DIN EN 179) Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren 1- flg. Türen "E" -Wechselfunktion-, Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden. 1-flügeliger Türbeschlag, Antipanik Mehrfachverriegelung, Schließfunktion "E" gemäß DIN EN 179 Schloss incl. Zubehör: - 3-Riegel-Fallen-Schloss - Antipanikfunktion "E" nach DIN EN 179 angeb. Schloss: Betätigung innen: Türdrücker nach DIN EN 179 in Edelstahl. Betätigung außen: Knauf Türschließer: Türschließer mit Gleitschiene (inkl. T-Stop-Funktion) und Rastfeststeller Ein Stück oben liegender Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154. Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße: 2 - 6, entsprechend der Türflügelbreite. gewünschtes Produkt: GEZE TS 5000 bzw. Dormakaba TS 93 inkl. erford. Zusatzkomponenten angeb. Produkt: Zusatzausstattung: Bürstendichtung Elektro-Verdrahtung: Die Kabelführung ist im Blendrahmen  vorzunehmen und an abzustimmender Stelle für den bauseitigen Anschluss nach außen zu führen. Die Position der Austrittsstelle der Kabelleitungen sowie die Art des zu verwendenden Kabels (x adrig/Ø) ist mit der Bauleitung unbedingt abzustimmen. Der eigentliche Anschluss erfolgt bauseits. Türbänder: Als Bänder dienen stabile hebelsichere Rollentürbänder in Aluminium in robuster Ausführung, entsprechend den Anforderungen der Türe und den zu erwartenden Lasten. Wartungsarme Rollentürbänder Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg. Konstruktionsmerkmale: Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden. Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8 Anschluss seitlich u. oben an Holzkonstruktion Das Element ist in Ebene der Holz-Rahmenelemente zu montieren. AK Rahmenprofil ist gleich AK Holzstiel. Die 60mm starke Holzfaserdämmplatte läuft dann entspr. 30mm auf den Rahmen. Die innere Fuge zwischen dem Blendrahmen und dem Bauwerk ist mit dauerelastischen Dichtstoffen nach den gültigen Normen fachgerecht zu versiegeln. Die äuß ere Anschlussfuge ist mit einem Kompriband zu schließ en. Abschließend ist diese mit einer entspr. Aluminium-Abdeckleiste, teilw. auch als Winkelausführung, fachgerecht zu überdecken. Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 80-100 mm. Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Bodenschwelle als barrierefreie Anschlagschiene silbern mit entspr. Unterbau auszustatten - in Abstimmung und nach Wahl der Bauleitung. Durch die vorgegebene Lage des Elementes in Abhängigkeit des Bodenplattenabschlusses müssen erforderliche, ausreichend stark dimensionierte, Stahlwinkel bzw. -laschen zur fachgerechten Befestigung des Elementes geliefert und montiert werden. Die Laschen sind im E.P. mit einzukalkulieren. Ausführung gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen", sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen. Gesamte Anlage einschl. aller Nebenleistungen und Systemzubehörteilen liefern und in fix und fertiger Arbeit einbauen und abdichten.
02.__.0001
Außen-Türelement (Fluchttür), 1,51 / 2,36 m
2,00
St
02.__.0002 SVP-Schloss als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition für die Ausführung des Schlosses als SVP-Schloss. Der Preis ist als Zulagepreis zu kalkulieren.
02.__.0002
SVP-Schloss als Zulage
2,00
St
02.__.0003 Arbeitsstrom-TÖ als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zur Vorposition für die zusätzliche Ausstattung der Türe mit 1x Arbeitsstromtüröffner 12V/DC 100% ED, max. 200mA, inkl. Kabel Stromversorgung der Türöffner über ABI-Zentrale (keine externen Steckernetzteile), deshalb sind nur bestimmte Modelle zulässig. Hierzu muss im Vorfeld der Ausführung eine detailierte Abstimmung mit dem Elektro-Fachplaner rechtzeitig erfolgen. Alle Türöffner müssen mit Freilaufdioden eingesetzt werden. Der Preis ist als Zulagepreis zu kalkulieren.
02.__.0003
Arbeitsstrom-TÖ als Zulage
E
2,00
St
02.__.0004 Zulage Scheibe satiniert Als Zulage zu den vorgenannten Türpositionen für die Verglasung in satinierter Ausführung. Ausführung: Satinato GT 100 weiß Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren!
02.__.0004
Zulage Scheibe satiniert
E
2,00
Stk
02.__.0005 Magnetschalter-Set (Türen), als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zu den Türelelementen der Vorpositionen. Der Dreh-Flügel sind fachgerecht mit den nachfolgend beschriebenen Kontakten auszustatten. Der Preis ist einschl. aller erforderlichen Systembauteile und Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Die elektrische Vor-Ort-Verdrahtung erfolgt bauseits. Magnetschalter-Set nach VdS Klasse B, als Öffnungsüberwachung für Einbruchmelde- oder Gebäudeleittechnikanlagen mit / ohne Bus-Technik. Dieses Magnetschalter-Set ist speziell abzustimmen auf das Türprofil-System. Bestehend aus: Magnetschalter Dauermagnet 5,00 m Anschlussleitung, Typ LIYY 4 x 0,14 mm² halogenfrei Besonderheiten: Fremdfeldkontakt am Leitungsende erkennbar abriebfeste Leitung VdS- Zulassungen: Öffnungsüberwachung  Klasse C angeb. Produkt:
02.__.0005
Magnetschalter-Set (Türen), als Zulage
4,00
St
02.__.0006 Riegelschaltkontakt, als Zulage "Zulageposition" Als Zulage zu den Türelementen der Vorpositionen. Die Türelemente sind fachgerecht mit den nachfolgend beschriebenen Kontakten auszustatten. Der Preis ist einschl. aller erforderlichen Systembauteile und Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Die elektrische Vor-Ort-Verdrahtung erfolgt bauseits. BT 724 Schüco Riegelschaltkontakt, ADS RS-CU1-VU6 (Klasse C) BT 724 Schüco Riegelschaltkontakt RS-CU1-VU6 zur Überwachung des Hauptriegels von 1- oder 2-tourigen Schlösser mit oder ohne E-öffner zur Rückmeldung an Einbruchmelde- oder Gebäudeleittechnikanlagen mit oder ohne Bus- Technik, nach Wahl der Bauherrschaft. Dieser Kontakt ist speziell abgestimmt auf das Türprofil-System ADS. Bestehend aus: Riegelschaltkontakt 6,00m Anschlussleitung, Typ LIYY 4 x 0,14mm² halogenfrei VdS- Zulassungen: Klasse C angeb. Produkt:
02.__.0006
Riegelschaltkontakt, als Zulage
2,00
St
03 Pfosten-Riegel-Fassade
03
Pfosten-Riegel-Fassade
03.__.0001 Pfosten-Riegel-Fassade Alu-Fassaden-Element, Heroal- System C 50 Fassaden-Element nach vorzulegendem Muster gemäß der Zeichnung und nachfolgender Beschreibung herstellen, liefern u. einschl. aller systembedingten Zubehörteile fachgerecht in fertiger Arbeit montieren. Die gesamte Anlage besteht aus 4 Stück Einzelfassaden einschl. der dazugehörigen 3 Stück Eckausbildungen Rohbauöffnung: Breite 1: ca. 22,11m Breite 2: ca.  5,51m Breite 3: ca.  4,20m Breite 4: ca.  5,11m Höhe: ca.   3,70m i. Lichten ab OKRFB gepl. Bodenaufbau = 80-100mm Genaues Aufmaß ist in der Örtlichkeit zu nehmen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Pfosten zw. den Holzstützen platziert werden und so die einzelnen Felder - z.B. in der Hauptfassade von ca. 5,32m - bilden. Vor den Holzstützen verlaufen als Feldverbinder Dämmpaneele mit Alu-Deckschalen. Die Ausführung der Eckausbildungen erfolgen analog der Front mit Stützenübergreifende Dämmpaneelen. Hierdurch ist ein einheitliches Erscheinungsbild von außen gewährleistet. Des Weiteren ist es geplant, dass die angrenzenden Verglasungen der Öfnnung ohne Oberlicht ausgeführt werden sollen. So existiert nur ein Oberlicht über der Öffnung. Dies erfordert wiederum eine ausreichende Befestigung des Automatik-Antriebes nur im Bereich der eigentlichen Durchgangsbreite. System-Schnitt: Die beiliegende statische Vorbemessung sieht eine wirtschaftliche Pfostentiefe von 135mm vor. angebotene Bautiefe des Tragprofils: Aufteilung nach beiliegender Ansicht in: - 18 Stck. Festfelder - 1 Stck. Oberlicht festverglast - 3 Stck. Paneelfeld (als Säulenverkleidung) - 2 Stck. Außen-Eckausbildungen mit Stützenüberspannung - 1 Stck. Innen-Eckausbildung mit Stützenüberspannung - 1 Stck. Türfreifeld für die Aufnahme einer Automatik-Schiebetüre, Größe B/H ca. 1800mm/2250mm Gefertigt nach den geltenden Vorschriften für kraftbetätigte Türen gemäß DIN EN 16005 in Verbindung mit DIN 18650 sowie der DGUV Regel 108-006, in jeweils gültiger Fassung. Ausführung gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen. Geeignet zum Einsatz in Flucht- und Rettungswegen. Fertigung nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Riegelaufdopplung bzw. Verbreiterung zur Aufnahme des Automatikantriebes. Gemäß nachfolgender detaillierter Beschreibung in gesonderter Position. Typbeschreibungen für Profilserien, Oberflächen, Beschläge, Verglasungen, Paneele und Bauanschlüsse entspr. "Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)". Profilauswahl entsprechend den Beschlägeanforderungen, der Bauanschlusssituation und den statischen Erfordernissen. Paneele: Die Eckausbildungen und Stützenüberspannungen sind mit einem wärmegedämmten Aluminiumkantteil, Alublech innen und außen  t = 2 mm, Dämmung t = ca. 40 mm, mit thermisch verbessertem Abstandshalter auszuführen. Paneel Up = W/(m²K) Inkl. aller Anschluss- und Verstärkungsprofile für dein Einbau der Automatiktür sowie für sämtlich erforderliche Einschieblinge. Wärmeschutz-2-fach-Glas mit Sonnenschutzbeschichtung für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs Glasaufbau: Glasart außen ESG, mind. 8 mm Glasart innen ESG, mind. 8 mm - mit thermisch verbessertem Randverbund Die ESG-Kennzeichnung muss auf dem Glas ersichtlich sein, oder es ist ein entsprechender Nachweis zu führen. Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 40 % U-Wert Ug: 1,0 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. zu erreichender Wert gemäß Wärmeschutznachweis: Uw = 1,1 W/m²K angeb. Verglasung (Aufbau): Auf die Schaufenster wird eine Folienbeklebung angebracht, welche mehrmals im Jahr gewechselt wird. Die Glasart (z.B. Delodur von Flachglas) muss demnach für Folienbeklebung geeignet sein. Oberfläche: Innen + Außen Pulverbeschichtung, RAL-7016, Anthrazitgrau, seidenmatt. Einbauort/ -lage / Abdichtung: - Wandaufbau im seitlichen Anschlussbereich: BSH-Stütze - Sturzbereich: Holzrähm - außen - dünschichtiger Außenputz auf 60mm Holzfaserdämmplatte - innen- Holz-bzw. Gipsfaserplatten Kabelverlegung: Notwendig erforderliche Leitungsführungen (z.B. für Schlösser, Lesegeräte, etc.) sind unsichtbar im Pfosten der Pfosten-Riegel-Fassade zu führen. Die erforderliche Auslassbohrung ist in Abstimmung mit dem Fachplaner Elektro  herzustellen. Notwendige Leerrohre mit Zugdraht sind vorzusehen. Ein Klinkelknopf aus Edelstahl ist nach Angabe des Elektroplaners im Zuge der Werkplanung in die Fassadenanlage zu integrieren und anschließend zu liefern und einzubauen. Fassadenanschluss unten: Der unter Fassadenanschluss ist wie folgt zu kalkulieren und anzubieten, hierbei ist zu berücksichtigten, dass die Stirnkante der Bodenplatte im Nachgang mit einer 80mm starken Perimeterdämmplatte abgestellt wird. Ab OK Bodenplatte ersetzt dann das Dämmpaneel die lückenlose Dämmebene. Hierfür mus die Fassade mit einem Überstand um 60 mm gegenüber der VK der Bodenplatte montiert werden - evtl. notwendige Maßnahmen sind mit im E.P. einzukalkulieren. Die OK des unteren Riegel soll => 40mm über die gepl. OK FFB liegen. Konstruktion - Dämmpaneel, Höhe ca. 100 mm, beidseitig Alu-Blech mit PU-Hartschaumkern min. 40 mm - innen: Dichtfolie, ca. 300 mm breit, Befestigung mit Hilfswinkel 40/20/2 am Riegel - beschichtetet Alu-Kantteil mit 2 Kantungen zum konstruktiven Abschluss zw. BP und Riegel,   montiert am unteren inneren Ende des Riegels; lichtes zu überbrückenden Maß ca. 100mm - außen: Dichtfolie, ca. 300 mm breit, Befestigung mit System-Klemmprofil am Riegel - System-Befestigungskonsolen Typbeschreibungen für Profilserien und Bauanschlüsse sind entspr. den "Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)" bzw. den vorbeschriebenen Hinweisen (Bauwerksanschlüsse) zu entnehmen und dementsprechend auszuführen. Komplettes Element herstellen, liefern und fachgerecht montieren und abdichten. Das Element ist nach statischen und konstruktiven Erfordernissen herzustellen. Das komplette Fassadenelement ist in fertiger Arbeit einschl. aller Anschlüsse, Anpassungsarbeiten und Nebenarbeiten anzubieten. Sämtliche Anschluss- und Ausführungsdetails sind vor Herstellung mit dem Architekten und dem Elektroplaner abzustimmen. Die notw. Werkzeichnungen sind unternehmerseitig rechtzeitig herzustellen und vorzulegen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis mit einzurechnen.
03.__.0001
Pfosten-Riegel-Fassade
1,00
St
03.__.0002 Innen-Windfanganlage Windfang-Eingangsanlage als ungedämmtes Aluminium Trennwand-System mit 50 mm Grundbautiefe ausführen, vorgerichtet für den Einbau von 2 Automatik-Schiebetüranlagen. Alu-Rahmenkonstruktion aus 2 Wandelementen und konstruktiv ausgebildeter Deckenkonstruktion mit Abdeckung aus einer Lage OSB3-Platten, ca. 22mm stark. Die Deckenkonstruktion muss sich für die zusätzliche Aufnahme einer abgehängten Gipskarton-Montagedecke eignen. Abmessungen: Rückwand    =  ca. 5,50 m Seitenwand  =  ca. 3,75 m Höhe            =  ca. 3,70 m Genaues Aufmaß ist in der Örtlichkeit zu nehmen. Oberfläche:      pulverbeschichtet Farbe:              beidseitig RAL 7016 - antrazithgrau Innenwände Heroal 50 für Einfachverglasung. Aufteilung: 2 Stk. Türfelder, verglasten Seitenteilen mit seitlichen Anschlüssen an die Holzstütze und Schaufenster der v.g. Pos. Fensterelement nach vorzulegendem Muster gemäß der Zeichnung und nachfolgender Beschreibung herstellen, liefern u. einschl. aller systembedingten Zubehörteile fachgerecht in fertiger Arbeit montieren. Konstruktionsmerkmale: Die Konstruktion ist innen und außen flächenbündig. Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Aufteilung/Ausführung: 6 St Festverglasung 2 St Festverglasung Oberlicht ü. Türöffnung Verglasung: VSG 1-fach, stärke nach statischer Erfordernis. angeb. Stärke: ________________mm Die entspr. Schiebtürantriebe und Fahrflügel sind nachfolgend gesondert beschrieben. Montagehinweis: Das Innenelement ist erst nach der Einbau des Fliesenbelags auf den fertigen Boden zu montieren. Der gesonderte Baustellentermin ist im Einheitspreis mit einzurechnen. Deckenkonstruktion: Die Deckenkonstruktion ist aus Rechteckrohren als umlaufenden Rahmen mit einer entspr. Ausfachung ebenfalls aus Profilrohren. Profilabmessungen ca. 60/120mm, jedoch nach statischer und konstruktiver Erfordernis - vom Unternehmer zu dimensionieren!  Die Abstände der Ausfachung sollte ca. 600mm nicht überschreiten. Die Rahmenkonstruktion kann aufgelegt auf die Glasanlage montiert werden, um dieser gleichzeit als Aussteifung und Befestigungskonstruktion zu dienen. Die Materialart bleibt dem Bieter überlassen, jedoch ist die Oberfläche der Fensterkonstruktion farblich anzupassen. Des Weiteren ist es nicht gewünscht, dass man seitlich ein Materialwechsel (Alu/Stahl) wahrnimmt, aus diesem Grund sind falls erforderlich die freiliegenden Seiten mit einem beschichtetem Alu-Kanteil abzudecken. Die Umsetzung ist mit der Bauleitung rechtzeitig im Detail abzustimmen. Auch in der Anlage ist ein Tastschalter für die Freischaltung des Ausgangs vorzusehen. angeb. Profil: angeb. Materialart: Sonst wie in der Hauptposition beschrieben.
03.__.0002
Innen-Windfanganlage
1,00
St
03.__.0003 Autom. Flucht-Schiebetür, 2-flg., außen Automatische, zweiflüge Ganzglas-Schiebetüranlage, zugelassen für den Einsatz in Flucht und Rettungswegen. Modulare, kompakte, selbstüberwachende Schiebetür-Automatik. Automatiktüranlage - außen - Fabrikat:  Record – System 20 mit geringer Antriebshöhe angeb. Antriebshöhe: mm Elektromechanische Schiebetürantriebe, Typ: record D-STA-Red (Rettungsweg) Wie bereits in den Vorpositionen erwähnt, kann die Befestigung nur im Bereich des Riegels oberhalb der Öffnung erfolgen, da die angrenzenden Seitenteile durchgehend ohne Oberlicht ausgebildet werden. Der Antrieb ist in den Seitenbereichen von vorne abgedeckt herzustellen! Maße: Lichte Durchgangsbreite: 1800 mm Lichte Durchgangshöhe: 2250 mm Anlagen baumustergeprüft für den Einsatz in Rettungswegen. Fluchtwegfreigabe erfolgt über eine Zweimotoren-Technik, keine meachanischen Kraftspeicher wie Gummi- oder ferderzüge. Antriebsträger aus stranggepresstem Aluminiumprofil bestehend aus: 1 Stck.   elektromechanischer Schiebetürantrieb 2 Stck.   Fahrflügel (an Außenluft) 1 Stck.   externe Programmschalter – Aus, Offen,              Ausgang, Automatik, Einbau in bauseitige Wandbox              Marktleiterbüro, Leitungslänge ca. 30,00 m 1 Stck.   Radarbewegungsmelder 2 Stck.   Sicherheitslichtschranken 1 Stck.   Elektroschlösser               (an den Außentüren u. Ausgang innen) 1 Stck.   Notöffnungen (Akku-Einheiten) in den Ausgangstüren 1 Stck.   Notschalter mit Abdeckung 1 Stck.   Schlüsselschalter (Ausgang außen) 1 Stck.   Taster zum Öffnen der inneren und äußeren               Ausgangstüren 2 Stck.   Dichtungs- und Anschlußprofile zur               ALU-Rahmenkonstruktion 1 Stck.   Antriebsverkleidungen über die gesamte Antriebsbreite               nach Detail, 1 Stck.  Schlüsseltaster, kl. Ausführung, angepasst an die               Schließanlage in Rahmen-profil eingebaut, 1 Stck.   Kabelverlegung für die Antriebe in den Hohlkammern               der Metallrahmen, Alarmanlage-Anschluss mit               Verriegelungsüberwachung 1 Stck.   komplette Verkabelung der Anlage mit Zuleitungen zu               allen Anschlussstellen verdeckt innerhalb der               Rahmenkonstruktion, die Kabel sind bis in den               Deckenbereich hoch zuführen und dort zu verschalten. Die Türsteuerung muss über Dauer- und Impulseingänge verfügen, die von der bauseitigen Gefahrenmeldeanlage über potenzialfreie Ausgänge angesteuert werden können. Bedienelemente: -  Einbau ID-Eingabeeinrichtung (Berührungslosleser) -  Fernmeldeleitung im Rahmen bereits eingezogen -  Einbau Bedien- + Anzeigeeinheit zur    Scharf-/ Unscharfschaltung -  2 Fernmeldeleitungen im Rahmen bereits eingezogen Anlagen nach den Richtlinien für die Erstellung und den Betrieb von kraftbetriebenen Fenster, Türen und Tore, in die Rahmenkonstruktion der Windfanganlage betriebsfertig eingebaut, einschl. Inbetriebnahme und Einweisung. Betriebsbereite Montage: Montage und Inbetriebnahme durch Werksmonteure der Fa. Record bzw. deren Servicepartner. Übergabe der Anlage sowie Dokumentation inkl. Prüfbuch und Sicherheitsanalyse nach DIN EN 16005 und Einweisung durch Fachmonteure. Die Anlagen sind so zu konzipieren, dass keine zusätzlichen Schutzflügel benötigt werden - hier ist besonders auf den Fingerklemmschutz zu achten! Edelstahlbodenschwelle: Als Übergang ist zwischen dem Außen- und Innenbereich eine Edelstahlbodenschwelle einschließlich Unterkonstruktion bündig mit der OKFF zu montieren. Die Abmessungen der Bodenschwelle sind so zu dimensionieren, dass die gesamte Öffnungsweite der Türanlage abgedeckt wird. Die Bodenschwelle besteht aus einer statisch ausreichenden, korrosionsgeschützte Unterkonstruktion und einer U-förmig gekanteten Edelstahlabdeckung, Schenkellänge mind. 40 mrn, Rutschfestigkeit in Abstimmung mit Bauleitung. Die Bodenschwelle ist so auf dem Untergrund zu befestigen, dass ein Überfahren mit einem Hubwagen und Warenpaletten mit einem Gewicht bis zu 1.000 kg schadlos möglich ist. Der Bezug der Anlage hat ausschließlich über die record Türautomation GmbH, Wuppertal zu erfolgen. Die gesamte Anlage ist betriebsfertig und redundant auszuführen einschl. aller Nebenleistungen.
03.__.0003
Autom. Flucht-Schiebetür, 2-flg., außen
1,00
St
03.__.0004 Autom. Flucht-Schiebetür, 2-flg., innen Wie in der Vorposition beschrieben ist ebenso für den inneren Windfang jeweils für den Ein- und Ausgang eine automatische, zweiflüge Ganzglas-Schiebetüranlage, zugelassen für den Einsatz in Flucht und Rettungswegen vorzusehen als modulare, kompakte, selbstüberwachende Schiebetür-Automatik. Beschreibung gemäß der Vorposition, mit den notwendigen Einzelkomponenten zur DIN-gerechten Funktion der Automatiktüranlagen. angeb. Antriebshöhe: mm Maße: Lichte Durchgangsbreite: 1200 mm Lichte Durchgangshöhe: 2250 mm Anlagen baumustergeprüft für den Einsatz in Rettungswegen. Fluchtwegfreigabe erfolgt über eine Zweimotoren-Technik, keine meachanischen Kraftspeicher wie Gummi- oder ferderzüge. Ansonsten wie Vorposition beschrieben. Da die Windfangkonstruktion auf den fertigen Fliesenbelag montiert wird entfällt die Schwellenausbildung. Der Bezug der Anlage hat ausschließlich über die record Türautomation GmbH, Wuppertal zu erfolgen. Die gesamte Anlage ist betriebsfertig und redundant auszuführen einschl. aller Nebenleistungen.
03.__.0004
Autom. Flucht-Schiebetür, 2-flg., innen
2,00
St
03.__.0005 Absicherung/Schutzflügel für Außenanlage Schutzflügel zur Absicherung der Scher-, Einzugs- und Quetschstellen nach DIN 18650 / EN 16005 vor dem Fahrflügel, Flügel aus 10 mm ESG inkl. Beschlag, drehbar zur Reinigungszwecken. Darf nur zusammen mit feingerahmten Fahrflügel mit ISO-Glas verwendet werden! Befestigung am Antrieb.
03.__.0005
Absicherung/Schutzflügel für Außenanlage
E
2,00
St
03.__.0006 Absicherung/Schutzflügel für Innenanlage Schutzflügel zur Absicherung der Scher-, Einzugs- und Quetschstellen nach DIN 18650 / EN 16005 vor dem Fahrflügel, Flügel aus 10 mm ESG inkl. Beschlag, drehbar zur Reinigungszwecken. Darf nur zusammen mit feingerahmten Fahrflügel mit ISO-Glas verwendet werden! Befestigung am Antrieb.
03.__.0006
Absicherung/Schutzflügel für Innenanlage
E
4,00
St
03.__.0007 Zulage Sonnenschutzglas 70/35 für PR-Fassade Als Zulage zur gesamten Anlage der vorbeschriebenen Pfosten-Riegel-Fassade für die Ausführung der Verglasung in Sonnenschutz-Isolierglas Glastyp: Neutral 70/35 Beschichtung: Neutral 70/40 Technische Daten: Lichtdurchlä ssigkeit TL: 70 % Gesamtenergiedurchlä ssigkeit g: 35 % Lichtreflexion auß en RLa: 13 % UV-Durchlä ssigkeit TUV: 10 % Energieabsorption AE: 26 % Farbwiedergabeindex Ra: 95 U-Wert Ug: 1,0 W/m² K Licht- und Energiewerte nach DIN EN 410. Sie beziehen sich auf einen Standardaufbau 6(SZR)4(SZR)4. Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. angb. Produkt: Der Preis ist als Zulage zu kalkulieren! Die Abrechnung erfolgt als Pauschalbetrag für die gasamte Fassade im Bereich der Außenwand.
03.__.0007
Zulage Sonnenschutzglas 70/35 für PR-Fassade
P
1,00
psch
04 Regiearbeiten u. Sonstiges
04
Regiearbeiten u. Sonstiges
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist. Mit der Unterschrift erklärt der Bieter gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern. Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschl. aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An-und Abfahrt frei Baustelle inkl. aller Nebenkosten. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besonderer Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis ausgeführt werden. Stundenlohnzettel sind spätestens am nächsten Tag nach der Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen, dies ist auch per Fax oder E-Mail möglich. Ansonsten behält der AG sich vor, diese nicht mehr anzuerkennen.
Vorbemerkungen zu den Regiearbeiten
04.__.0001 Facharbeiterstunden Stundenlohn Facharbeiter
04.__.0001
Facharbeiterstunden
10,00
Std
04.__.0002 Stunden eines Bauhelfers Stundenlohn Bauhelfer
04.__.0002
Stunden eines Bauhelfers
5,00
Std
04.__.0003 Auflagerwinkel Packtheke - Alu Herstellen, Liefern und Montieren von Auflagerschwertern, als Auflagerkonstruktion eines bauseitigen Packtisches. Die Schwerter bestehen aus Aluminium Vollmaterial t= 3 mm, Zuschnitt trapez- förmig H1 = 200 mm; H2 = 40 mm Länge 450 mm Zuschnitt scharfkantig, 4 Stück angeschweißte Quadratrohre 30 x 30 mm zur Aufnahme der Querstreben geschweißte Konstruktion, Schweißnähte Oberflächen bündig verschliffen, Oberfläche pulverbeschichtet in RAL 7016. Die Schwerter werden an den Fensterrahmen innenseitig befestigt, in den Rah- men ist eine Verstärkung (Metallkern- Einlage) vorzusehen. Die Befestigung der Schwerter ist in der Fassadenstatik so zu bemessen (Schrauben, Spannstifte, Verstärkungen der Fensterprofile), dass eine Last je Schwert von 1 kN/m sicher und ohne bleibende oder schädliche Verformungen der Fassaden Konstruktion abgeleitet werden können. Dazu gehören auch evtl. notwendige zusätzliche Befestigungen der Rahmen- Konstruktion an den anschließenden Bauteilen. Profilquerschnitt nach Erfordernis; freies Ende geschlossen. Alle sichtbaren Teile, auch Befestigungsmittel etc. in RAL 7016.
04.__.0003
Auflagerwinkel Packtheke - Alu
7,00
St
04.__.0004 Auflager Packtheke - Alu Quadratrohre Herstellen, Liefern und Montieren von Querstreben zwischen den Alu-Schwer- tern als Auflagerkonstruktion eines bauseitigen Packtisches aus Holz. Bestehend aus zwei Aluminium-Rechteckrohren, Abmessungen 40/40/4mm, Zwei Quadratrohre nebeneinander von Schwert zu Schwert aufgesteckt auf den Rohren 30 / 30 mm und durch Verschraubung gesichert. Scharfkantig, geschweißte Konstruktion, Schweißnähte Oberflächen bündig ver- schliffen, Oberfläche pulverbeschichtet in RAL 7016. Länge der Packtheke: ca. 9,10 m Länge der Rohre gesamt: ca. 18,20 m Profilquerschnitt nach Erfordernis; freies Ende geschlossen. Alle sichtbaren Teile, auch Befestigungsmittel etc. in RAL 7016.
04.__.0004
Auflager Packtheke - Alu Quadratrohre
20,00
m
04.__.0005 Alu-Abschlusswinkel, Abwicklungsl. <= 60/>=2mm Abschlusswinkel aus Aluminium, Ausbildung Schenkellängen nach örtlicher Erfordernis, im Farbton der Fenster, liefern und in Abstimmung mit der Bauleitung nach Erfordernis fachgerecht mittels geeignetem System unsichtbar dauerhaft befestigen. Abwicklungslänge: <= 60 mm Materialstärke: mind. 2 mm Kantungen: 1 Stück
04.__.0005
Alu-Abschlusswinkel, Abwicklungsl. <= 60/>=2mm
30,00
m
04.__.0006 Alu-Abschlusswinkel, Abwicklungsl. >60-100/>=2mm Wie zuvor, jedoch Abwicklungslänge: >60-100 mm Materialstärke: mind. 2 mm Kantungen: 1 Stück
04.__.0006
Alu-Abschlusswinkel, Abwicklungsl. >60-100/>=2mm
20,00
m