Lüftungsarbeiten
Abriss/Neubau einer ALDI-Filiale - Filiale 92 Dierdorf
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Allgemeine Anmerkungen
Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Besondere Hinweise
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen A. Angebot 1. Durch die Abgabe eines Angebotes erwirbt der Bieter keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlages. Die Erstellung des Angebotes erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. 2. Sollten den Ausschreibungsunterlagen einzelne Unterlagen oder Blätter nicht beigegeben sein, auf die im Text der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen ist, hat der Bieter diese Unterlagen vor Abgabe des Angebotes bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Sind die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, unvollständig, unklar, widersprüchlich oder unrichtig, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes die ausschreibende Stelle hierauf hinzuweisen, solche Hinweise jedenfalls mit Abgabe des Angebotes in einem Begleitschreiben niederzulegen. 3. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. 4. Änderungsvorschläge, die eine technische Verbesserung, eine wirtschaftlichere Ausführung oder eine Beschleunigung der angebotenen Leistungen oder anderer Leistungen mit sich bringen, können in einem Begleitschreiben, falls erforderlich unter Beifügung von Zeichnungen und Mustern, angeführt werden. Sie werden jedoch nur dann Vertragsinhalt, wenn dies bei der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wird. Bei Abgabe von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen garantiere ich die Durchführbarkeit und Vollständigkeit des Nebenangebotes bzw. Änderungsvorschlags. Bei Abgabe eines Nebenangebotes garantiere ich ferner dessen Endsumme. 5. Der Bieter hat das Angebot am Schluss des Leistungsverzeichnisses rechtsverbindlich zu unterschreiben. 6. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebotes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Kartellgesetz) verboten sind und dass sich der  Bieter bei der Teilnahme an solchen Handlungen gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig macht. Weiter wird der Bieter für den Fall der Auftragsvergabe auf das Kündigungsrecht gemäß § 8 Abs. 4 VOB/B hingewiesen. B. Vergabe 1. Die Vergabe erfolgt durch das Zuschlagsschreiben. Der Bieter ist bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Weigert sich der Bieter ernsthaft und endgültig, sich innerhalb der Zuschlagsfrist an einem bindenden Vertragsangebot festhalten zu lassen und bringt er zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, nach Zuschlagserteilung die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Auftraggeber berechtigt ist, den ihm aufgrund dieser Pflichtverletzung entstehenden Schaden geltend zu machen. 2. Losweise Vergabe: Sind im Leistungsverzeichnis mehrere Lose enthalten, so kann die Vergabe für einzelne, mehrere oder alle Lose erfolgen. Will der Bieter für den Fall der Vergabe mehrerer Lose dem Auftraggeber einen Nachlass anbieten, so hat er dies sowie die Höhe des Nachlasses im Begleitschreiben zum Angebot anzugeben. Solche Nachlässe werden bei der Wertung berücksichtigt. 3. Bietergemeinschaften sind zur Abgabe von Angeboten zugelassen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Des Weiteren ist ein Mitglied der Bietergemeinschaft als Bevollmächtigter für Verhandlungen, die Entgegennahme des Zuschlages bzw. den Abschluss des Bauvertrages zu benennen. 4. Der Auftraggeber kann vom Bieter jederzeit nach Abgabe des Angebotes die Vorlage folgender Bescheinigungen verlangen: 4.1 des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages bestehen 4.2 der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle festgesetzten Beiträge bezahlt sind 4.3 der Industrie- und Handelskammer über die Berechtigung für die Beschäftigung von Auszubildenden 4.4 der Handwerkskammer / Innung über die Eintragung in die Handwerksrolle II. Besondere Vertragsbedingungen 1. Vertragsgrundlagen 1.1 Vertragsbestandteile werden in der genannten Rangfolge: 1.1.1 die Leistungsbeschreibung 1.1.2 die besonderen Vertragsbedingungen 1.1.3 die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis als zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1.1.4 die VOB/C 1.1.5 die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt gemachten, neuesten Fassung Der AG bestätigt hiermit, den kompletten Text der VOB/B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung, erhalten zu haben. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Lieferungs-, Montage-, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird. 1.3 Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 1.4 Im Fall von Unklarheiten, Widersprüchen und dergleichen in oder zwischen den Vertragsgrundlagen gilt jeweils diejenige Bestimmung in den Vertragsgrundlagen und/oder diejenige Auslegung, die dem beidseitigen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entspricht und/oder am nächsten kommt. Sollte ein solcher Parteiwille nicht feststellbar sein, gilt diejenige Vertragsgrundlage und/oder diejenige Auslegung, die den Anforderungen der VOB/A entspricht und/oder am nächsten kommt. 1.5 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und / oder Ergänzungen zu den in den Vertragsgrundlagen enthaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen. Sollten später Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Vertragsgrundlagen vereinbart werden, ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. 2. Angebot des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist an ein dem Auftraggeber gegenüber abgegebenes Vertragsangebot, z. B. in Form eines von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Leistungsverzeichnisses, bis zu der angegebenen Zuschlagsfrist gebunden. 3. Informationspflicht des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes ein Bild von der Baustelle zu machen und diese zu besichtigen, es sei denn, die Baustelle wäre nicht zugänglich und/oder nicht besichtigungsreif. 3.2 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu vergewissern. Sollten hiernach bei dem Auftragnehmer Zweifel hierüber verbleiben, hat er bei dem Auftraggeber eine entsprechende Auskunft zu verlangen. 4. Vergütung 4.1 Durch die vereinbarten Vertragspreise werden sämtliche sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen abgegolten. Die Vertragspreise umfassen sämtliche Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung der sich aus den Vertragsgrundlagen ergebenden Lieferungen und Leistungen notwendig sind. 4.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Lohn- und Materialpreisgleitklauseln sind nicht vereinbart. 4.3 Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag innerhalb von 18 Werktagen nach Zugang einer Rückzahlungsaufforderung des Auftraggebers zurückzubezahlen. Der zu erstattende Betrag ohne Umsatzsteuer ist vom Empfang der Zahlung an mit 4 % für das Kalenderjahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Bei Rückforderungen aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 5. Ausführungsunterlagen 5.1 Der Auftragnehmer hat die jeweils zur Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen notwendigen Ausführungsunterlagen beim Auftraggeber rechtzeitig anzufordern. Er hat diese Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unklarheiten in den Ausführungsunterlagen sowie etwaige Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. 5.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan, ein Geräteverzeichnis und / oder einen Bauzeitenplan zu erstellen und dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang des Verlangens zu übergeben. 5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagebücher zu führen und sie auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. 5.4 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers von seinen Lieferungen oder Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen und/oder Bedienungsanleitungen anzufertigen und dem Auftraggeber nach Fertigstellung der geschuldeten Leistungen, spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, einen Satz Originale oder Mutterpausen und zwei Satz Kopien hiervon zu übergeben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 9 VOB/B bleibt hiervon unberührt. 6. Ausführung 6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen während der Ausführungszeit ständig auf der Baustelle anwesenden, verantwortlichen, der deutschen Sprache mächtigen Vertreter zu benennen und zur Verfügung zu stellen, der vom Auftragnehmer bevollmächtigt und verpflichtet ist, auf Verlangen des Auftraggebers an Baubesprechungen teilzunehmen und verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entgegenzunehmen. 6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage entsprechender Beitragserfüllungs- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die Erfüllung seiner laufenden Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden nachzuweisen. 6.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter einzusetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Der Auftragnehmer gestattet dem Auftraggeber oder einem von diesem Bevollmächtigten, die Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitnehmer im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind und/oder keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG darstellen. Eine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 bis 4 VOB/B. Der Auftragnehmer hat bei jeder Weitervergabe die von ihm beauftragten Unternehmen namentlich zu benennen. Bei einer Weitervergabe an einen ausländischen Nachunternehmer hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch die Anzahl und Tätigkeitsdauer der zum Einsatz kommenden ausländischen Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer keine Leiharbeiter im Sinne des AÜG und/oder keine Mitarbeiter aus Drittländern einsetzen, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis und/oder eines gültigen Sozialversicherungsausweises sind. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Verpflichtung, stehen dem Auftraggeber ebenfalls die nachstehenden Rechte zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch gegenüber dem Auftraggeber, Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohnes und zur Abführung der Urlaubskassenbeiträge nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und den danach auf den Betrieb des Auftragnehmers anwendbaren tariflichen Bestimmungen zu erfüllen. Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 4 VOB/B). Sollte der Auftragnehmer gegen andere vorstehende Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber vorbehaltlich etwaiger weiterer Rechte ebenfalls befugt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtung mit der Ankündigung, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Auftrag entzogen werde, zu setzen. Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen in § 8 Abs. 3, 5, 6 VOB/B entsprechend. Beauftragt der Auftragnehmer Nachunternehmer, so stellt er den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegenüber dem Auftraggeber wegen Verstoßes dieser Nachunternehmer gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Innenverhältnis zum Auftraggeber die Verpflichtungen, welche Auftraggeber und Auftragnehmer als Mitbürgen gemäß § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz treffen, allein in vollem Umfang. Gleiches gilt für die Beauftragung von Verleihern nach dem AÜG. Gleiches gilt ferner, wenn Nachunternehmer des Auftragnehmers weitere Nachunternehmer oder Verleiher nach dem AÜG beauftragen. Als Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß vorstehendem 4. und 6. Absatz wird ein Betrag von 5 % der vertragsgemäßen Vergütung ab einer Brutto-Auftragssumme von 100.000,- Euro vereinbart, welche am 31. Januar des fünften Jahres nach der Abnahme zurückzugewähren ist und für die die Bestimmungen des § 17 VOB/B gelten. Diese Sicherheit ist zusätzlich zu der unter Abs. 17 vereinbarten Sicherheitsleistung zu leisten. 6.4 Strom und Wasser werden, soweit der Bauvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält, dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Vergütung zur Verfügung gestellt. Der AN vergütet dem AG hierfür einen Betrag in Höhe von 0,35 % des Endbetrages der Rechnungen. Die zu leistenden Beträge werden anteilig von den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung abgezogen. Die Installation von Strom- und Wasserzuführungen von der Hauptentnahmestelle zu den Verwendungsstellen hat der Auftragnehmer, soweit die Zuführungen nicht bereits vorhanden sind, auf eigene Kosten durchzuführen. 6.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Beseitigung des durch seine Leistungen entstandenen Schuttes und/oder Schmutzes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt und / oder Schmutz auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. 6.6 Der Auftragnehmer hat Baustoffe zu verwenden, die der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegen. Andere Baustoffe dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die entsprechenden Baustoffe den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und den der Güteüberwachung nach der jeweiligen Landesbauordnung unterliegenden Baustoffen gleichwertig sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Baustoffe, die im Widerspruch zu den Regelungen des Leistungsverzeichnisses stehen. 6.7 Umweltschutz (§ 4 Nr. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die ihm übertragenen Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.8 Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze gemäß § 4 Nr. 4 VOB/B nur insoweit unentgeltlich zur Verfügung, als sie sich in seinem Besitz befinden und von ihm selbst nicht benötigt werden. Im Übrigen muss der Auftragnehmer für die erforderlichen Lagerplätze, Zufahrten und Anschlüsse auf eigene Rechnung sorgen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind dann in die einzelnen Einheitspreise mit einzurechen. Nachträgliche Mehrkosten werden nicht akzeptiert. Für die Befestigung der Lager- u. Arbeitsflächen sowie Zuwegungen innerhalb des Baugrundstücks, soweit sie für das Bauvorhaben bzw. für die Durchführung der übertragenen Arbeiten erforderlich sind, hat der Unternehmer selbst zu sorgen. Die Einweisung für die Absperrung für das Bauvorhaben und die des Nebenplatzes wird von der Bauleitung  gegeben und ist dringend zu beachten. Falls in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart, sind Verkehrssicherungsmaßnahmen, das Einrichten und Räumen der Baustelle sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung in den Einheitspreisen enthalten. 7. Ausführungsfristen 7.1 Die in einem Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen sind verbindliche Vertragsfristen, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. 7.2 Nachträglich vereinbarte Fristen, durch die bestehende Vertragsfristen einvernehmlich abgeändert werden, gelten ebenfalls als Vertragsfristen. 7.3 Die Fertigstellungsfrist ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme - eingehalten, wenn der AN innerhalb der vereinbarten Zeit die von ihm geschuldeten Leistungen vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erbracht hat. 7.4 Soweit die Parteien keine Termine oder Fristen vereinbart haben, hat der AN mit der Herstellung der Vertragsleistungen im Zweifel alsbald nach Vertragsschluss zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. 8. Behinderung 8.1 Eine Verlängerung von Ausführungsfristen gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B setzt voraus, dass der AN dem AG unverzüglich die seiner Auffassung nach bestehende Behinderung angezeigt hat. Hierbei hat der AN alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich für den AG mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung ergeben. Er hat insbesondere Angaben dazu zu machen, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. Einer Behinderungsanzeige bedarf es lediglich dann nicht, wenn dem AG offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt sind. 8.2 Wird die Ausführung unterbrochen und dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn der AN vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seinen Leistungen noch nicht begonnen hat. Die Kündigung kann vor Ablauf der 3-Monats-Frist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird. Sie kann auch von derjenigen Vertragspartei erklärt werden, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist. 8.3 Behinderungsschadenersatzansprüche des AN setzen neben den sonstigen AN-Forderungen gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B voraus, dass der AN substantiiert eine Pflichtverletzung des AG und eine hierdurch verursachte Behinderung, insbesondere deren Dauer und Umfang, darlegt. Hierzu ist vom AN eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der Behinderung vorzulegen. 9. Gefahr Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm angelieferten und eingebauten Baumaterialien sowie die von ihm eingesetzten Geräte bis zur Abnahme vor Beschädigungen, Witterungseinflüssen und sonstigen Einwirkungen zu schützen. Ebenso hat der Auftragnehmer geeignete und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zum Schutz gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung und sonstige Fremdeinwirkungen zu treffen. Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, an die Baustelle angelieferte Baumaterialien vor Diebstahl zu sichern. Etwaige Verluste gehen bis zum fachgerechten Einbau zu Lasten des Auftragnehmers. 10. Kündigung Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftragnehmer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und/oder bei ihm und/oder einem von ihm beauftragten Nachunternehmer beschäftigte Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet und/oder versichert sind und / oder dem Auftraggeber entsprechende Anmeldungs- und/oder Versicherungsnachweise auf Verlangen nicht vorgelegt werden. Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechtes ist, dass eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist, verbunden mit der Androhung, nach Fristablauf den Auftrag fristlos zu kündigen, fruchtlos verstrichen ist. 11. Haftung 11.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich das Bestehen und die Aufrechterhaltung einer nach Deckungsumfang und Höhe ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie seine Mitgliedschaft zu der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen. 11.2 Schutz bestehender Anlagen und Baustellensicherung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle zum Schutz bestehender Gebäude u. Anlagen (Kabel, Rohrleitungen, Verkehrsanlagen, Grenzzeichen u. ähnliches), erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen sowie erforderliche Anzeigen zu erstatten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber und seinem Architekten im Innenverhältnis von sämtlichen  Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenem Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden und -grundstücken (vgl. § 10 Nr. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, die aus der Unterlassung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. Er verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen gegen diesen etwa erhobenen Ansprüchen in vollem Umfange freizustellen. Die Haftung beginnt mit der Einrichtung der Baustelle und endet mit der Herstellung des endgültigen Zustandes, jedoch nicht vor der Abnahme. Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfange für die technische und rechnerische Richtigkeit seiner Zeichnungen und Berechnungen, auch nach der Prüfung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, mit Ansprüchen, die aus der Haftung des Auftragnehmers entstehen, gegenüber dessen Forderung aufzurechnen. Die öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen u. Gehwege), Versorgungs-, Abwasser- und Meldeanlagen sowie Vermessungs- und Grenzzeichen sind für die Dauer der Bauausführung zu schützen und, soweit erforderlich, unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zugänglich zu halten. Die Kosten für die Beseitigung von evtl. auftretenden Schäden gehen voll zu Lasten des  Auftragnehmers. 11.3 Vorgefundene Mängel von Vorunternehmen sind sofort der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Im Unterlassungsfall können keine hieraus entstehenden Mehrkosten und Haftungsausschlüsse anerkannt werden. 11.4 Sämtliche Maße sind vom Unternehmer am Bau zu nehmen. Er ist für deren Einhaltung voll und ganz verantwortlich. Die in die Zeichnung eingeschriebenen Maße sind vom Unternehmer auf ihre Richtigkeit zu prüfen und evtl. Unstimmigkeiten der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung der Vorschrift entstehen, werden nicht vergütet. 11.5 Der Unternehmer ist allein verantwortlich, dass die allgemeinen örtlichen Bauvorschriften und bauberufsgenossenschaftlichen Bestimmungen aller Art eingehalten werden. Die Verantwortung nach § 59 Bau ONW in der neusten Fassung wird dem Unternehmer voll übertragen. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz seiner Arbeit und diejenigen seiner Arbeiter gegen Unglücksfälle aller Art zu treffen und haftet für alle durch unsachgemäße Arbeiten entstandenen Schäden jeder Art, ebenso für die, die durch Unterlassung der Schutzmaßregeln entstehen, insbesondere für die Tragfähigkeit der von ihm errichteten Baugerüste und Leitern. Mitbenutzung der vom Unternehmer erstellten Rüstungen durch andere am Bau arbeitende Arbeiter und Handwerker ist gestattet. Besondere Schutzgerüste oder sonstige Schutzmaßnahmen, die zusätzlich zu der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gerüste und Schutzausrüstung erforderlich werden, sind vom Arbeitnehmer zu seinen Lasten bereitzustellen. 12. Vertragsstrafe 12.1 Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Endfertigstellungsfrist schuldhaft überschreitet, verpflichtet er sich, an den Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer insgesamt zu bezahlende Vertragsstrafe beträgt höchstens 5 % der Nettoauftragssumme. Ist der AN der Auffassung, er habe die Fristüberschreitung nicht verschuldet, hat er dies zu beweisen. 12.2 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann vom Auftraggeber, auch wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten worden ist, bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Vertragsstrafenansprüche sind insbesondere auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass der AG sich diese bei der Durchführung einer Ersatzvornahme oder Erklärung einer Abnahmeverweigerung nicht vorbehält. Der Vorbehalt kann auch in diesen Fällen bis zur Schlusszahlung erklärt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen von fälligen Zahlungen, insbesondere auch von der Schlusszahlung, in Abzug zu bringen. 12.3 Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden vom Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen und den geltenden Rechtsvorschriften ersetzt zu verlangen. 12.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme. 13 Abrechnung (§ 14 VOB/B) 13.1 Alle Rechnungen sind in prüfbarer Form nebst aller Aufmaße sowie sämtl. Leistungsnachweise in 3-facher Ausfertigung, an den Bauherrn adressiert, beim Architekten und der Bauleitung des Büros Euteneuer Architekten einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Massenberechnungen und Aufmaßzeichnungen sind in zweifacher Ausfertigung den Rechnungen beizufügen. Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einvernehmen anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. Beiden Vertragspartnern wird deshalb das Recht zum Bestreiten des Aufmaßergebnisses nicht genommen. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 13.2 Abschlagszahlungen werden bis zu 90 % der tatsächlich geleisteten und auf der Baustelle fertig eingebauten Arbeiten gewährt. Abschlagszahlungen für gelieferte aber noch nicht eingebaute Teile werden nicht gewährt. 13.3 Sollten bei der Ausführung der Arbeiten Leistungen notwendig werden, die im Leistungsverzeichnis nicht erfasst sind, oder die eine Abänderung vom Leistungsverzeichnis bedeuten, ist vor Ausführung der Arbeiten ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Die Arbeiten dürfen nicht früher ausgeführt werden, bis die Zustimmung der Bauleitung oder des Bauherrn vorliegt. Ist eine Anerkennung des Einheitspreises vor Ausführung der Arbeiten nicht erfolgt, wird der EP von der Bauleitung nach eigenem Ermessen festgesetzt. 13.4 Die Massen des Angebotes umfassen in den einzelnen Positionen die vollständige Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistungen. Mehr- oder Minderleistungen, auch über 10 % sowie auch der Wegfall ganzer Positionen, gegenüber den veranschlagten Massen berechtigen nicht zur Abänderung der Einheitspreise. Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (Angebot) anzuordnen, ohne dadurch dem Unternehmer ersatzpflichtig zu werden. Der Bauherr behält sich vor, die Arbeiten auch Titelweise zu vergeben, oder einzelne Titel gänzlich zu streichen, ohne dass dies zu einer Veränderung der Einheitspreise führt. Durch die Angebotspreise werden alle Leistungen und Aufwendungen abgegolten, die nach diesen Bedingungen und der ortsüblichen Verkehrssitte zu den vertraglichen Leistungen gehören. Eine Lohngleitklausel für Bauvorhaben mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 10 Monaten wird nicht vereinbart. Für die am Schluss des Angebotes anzugebende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Steuersatz anzusetzen. Ändert sich der Steuersatz, so gilt für die Abrechnung der Leistung der zum Zeitpunkt der Ausführung, (Abnahme der Leistung oder einer Teilleistung) geltende Steuersatz. Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so geht diese Erhöhung zu seinen Lasten. 14. Abnahme Auf Verlangen einer Partei hat nach Fertigstellung des Werkes oder Kündigung des Vertrages eine förmliche Abnahme der Leistungen stattzufinden. Auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung setzt die Fälligkeit der Vergütungsforderung des AN grundsätzlich die Durchführung einer Abnahme voraus. Ausnahmsweise ist die Abnahme in diesen Fällen entbehrlich, wenn der AG nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadenersatz verlangt oder er die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt hat. Der AG ist berechtigt, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung zu verweigern. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn er so bedeutsam ist, dass der AG die zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses aufhalten darf, weil es ihm nicht zuzumuten ist, sich trotz des Mangels mit dessen Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohnes zu begnügen. Die Abnahme erfolgt förmlich. 15. Mängelansprüche 15.1 Macht der AG seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung geltend, hat der AN die Nachbesserung ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung bestimmt hierbei der AN. Er ist jedoch verpflichtet, eine vom AG bestimmte Art der Mängelbeseitigung durchzuführen, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann. 15.2 Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung eines Mangels innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechte des Auftraggebers, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die hierfür voraussichtlich erforderlichen Kosten vom Auftragnehmer als Vorschuss zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Höhe dieser Kosten zu schätzen. Der AG ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm dem AN gesetzten angemessenen Mängelbeseitigungsfrist nicht mehr verpflichtet, den AN zur Mängelbeseitigung zuzulassen. 15.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Abweichung zu § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B hinsichtlich sämtlicher Vertragsleistungen fünf Jahre und einen Monat. Ausgenommen von der vorgenannten Verjährungsfrist sind Mängelansprüche von Dachdeckungsarbeiten. Hier wird die Dauer von 7 Jahren, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. 15.4 Haben fehlerhafte Leistungen des AN und eines anderen Unternehmens zu Mängeln geführt, die nur einheitlich beseitigt werden können, haftet der AN dem AG neben dem anderen Unternehmen als Gesamtschuldner. 16. Stundenlohnarbeiten 16.1 Eine Vergütung von Leistungen nach Stundenlohn erfolgt nur, wenn die Parteien diese Art der Abrechnung ausdrücklich vor Leistungsbeginn vereinbart haben. 16.2 Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten sind ausschließlich mit dem Auftraggeber zu treffen. Der Bauleiter und/oder Architekt des Auftraggebers sind von diesem nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Stundenlohnarbeiten abzuschließen und/oder abzuändern. 16.3 Der Bauleiter des Auftraggebers ist bevollmächtigt, Stundenlohnzettel abzuzeichnen. Die hiermit verbundene Anerkenntniswirkung bezieht sich nur auf Art und Umfang der erbrachten Leistungen. 17. Abtretungen, Aufrechnungen 17.1 Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen aus diesem Vertrag durch den Auftragnehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers. 17.2 Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft. 18. Sicherheitsleistung 18.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Verlangens eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die den Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme zu übergeben. Dieses Verlangen muss durch beiderseitige schriftliche Vereinbarung begründet sein. 18.2 Zur Sicherstellung der Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Vertragsverhältnis hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber binnen 14 Werktagen nach erfolgter Abnahme eine Bürgschaft für Mängelansprüche, die ebenfalls den Vorschriften des § 17 Abs. 4 VOB/B zu entsprechen hat, in Höhe von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme zu übergeben. Die Bürgschaft für Mängelansprüche hat sämtliche ab Abnahme entstehenden Rechte des AG aus § 13 VOB/B abzusichern. 18.3 Die Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß 17.1 ist Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft für Mängelansprüche gemäß 17.2 nach erfolgter Abnahme der gesamten Leistungen zurückzugeben. 18.4 Die Bürgschaften gemäß 16.2 und 17.1 müssen jeweils den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit sowie auf ein etwaiges Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrages beinhalten. 19. Werbung (§ 4 Nr. 1 VOB/B) 19.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 19.2 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an einem gemeinsamen Gerüst in einheitlicher Größe und Form angebracht werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, sich hieran zu beteiligen und die auf ihn entfallenen Kosten zu tragen. 20. Urheberrecht Sämtliche Bauunterlagen bleiben geistiges Eigentum ihres Urhebers. Ohne seine Genehmigung dürfen sie weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck benutzt werden. Hinweis: evtl. beigefügte Zeichnungsanlagen sind urheberrechtlich geschützt (§2 URG). Die Weitergabe oder Abänderung von urheberrechtlich geschützten Plänen ist ohne Zustimmung des Planverfassers untersagt. 21. Veröffentlichungen Veröffentlichungen über das Bauwerk sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibungen der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Fotografien, Berechnungen oder sonstige Unterlagen. ................................, ............................... (Ort, Datum) ....................................................................... (Stempel u. Unterschrift des Bieters)
Vertragsbedingungen
Projektbeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Bauvorhaben: Abriss/Neubau einer ALDI Süd Filiale Königsberger Straße 50 56269 Dierdorf Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG plant den Neubau einer ALDI SÜD-Filiale in 56269 Dierdorf. Das Bauvorhaben umfasst neben der Neuerrichtung auch den Abriss der jetzigen Bestandsfiliale. Die geplante ALDI Filiale wird eingeschossig in Holzrahmenbauweise errichtet. Die Dachkonstruktion des Flachdaches ist aus Brettschichtholzbindern und einem Trapezblech mit Dampfsperre, Dämmung und Folienabdichtung vorgesehen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert. Gewerk: Lüftungsarbeiten Gegenstand dieser Ausschreibung sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen: - Lieferung u. Herstellung Lüftungskanalarbeiten - Anschluss und Inbetriebnahme des Lüftungsgerätes Die Teilnahme an einem wöchentlichen Jour-Fix-Termin auf der Baustelle, während den auszuführenden Arbeiten und 1 x im Vorfeld der Maßnahme, ist in den einzelnen EP ´ s zu berücksichtigen und als Umlage einzukalkulieren. Die Bauleitung legt den Termin fest. Die Teilnahme ist Bestandteil des Vertrages. Alle weiteren Einzelheiten sind im nachfolgenden Leistungsverzeichnis beschrieben. Vorbemerkungen Baustelleneinrichtung: Zufahrt / Zuwegung: Das Baufeld befindet sich unweit der ortsdurchführenden Bundesstraße 413. Das Grundstück ist über die Königsberger Straße erreichbar. Die für den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen Flächen wie Fahrbahn und Gehweg müssen bei auftretenden Verschmutzungen täglich gesäubert werden. Baustelleneinrichtungsfläche: Dem Unternehmer stehen grundsätzlich Flächen zur Baustelleneinrichtung auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen, siehe Vertragsbedingungen. Baustelleneinrichtung / Versorgung: Baustrom und Bauwasser stehen zur Verfügung, siehe Pos. Baustelleneinrichtung! Anschluss und Verteilung auf der Baustelle obliegt dem AN. Es werden bauseits keine Mannschaftsunterkünfte gestellt. Die Baustelle ist jedoch vom Unternehmer gemäß Arbeitsstättenverordnung auszustatten. Speziell sei auf die ASR A 4.4 "Unterkünfte" verwiesen. Die Abstimmung erfolgt unbedingt mit der Bauleitung und ist im Vorfeld in einen Plan einzutragen., siehe Vertragsbedingungen. Abfallwirtschaft: Die im Rahmen der Arbeiten beim AN anfallenden Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Isolierstoffe, Abklebemittel, etc.) bleiben im Eigentum des Unternehmers und sind ordnungsgemäß zu verwerten / entsorgen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Vorschriften: Es gelten die Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der jeweils aktuellen Fassung. Allgemein anerkanntes Technisches Regelwerk (hierzu gehören auch die Berufsgenossenschaftlichen Informationen) sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, siehe Vertragsbedingungen. Maße: Alle Maße sind vor Fertigung sämtl. Anlagen und Bauteile sowie vor Baubeginn örtl. durch den AN zu prüfen! Siehe Vertragsbedingungen. Unterlagen: Für alle vom AN gelieferten Produkte, welche einer regelmäßigen Wartung bedürfen, sind für den AG Benutzerinformationen in 2- facher Ausfertigung sowie zusätzlich digital zu erstellen. Nach der Auftragsvergabe und rechtzeitig vor Baubeginn sind folgende Unterlagen bei der Bauleitung einzureichen: • Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters • Name des Vertreters des verantwortlichen Bauleiters auf der Baustelle • Vorlage der Gefährdungsbeurteilung (nach ArbSchG §§5,6) • Ersthelfer nach §26 BGV A1 Die Vertragssprache ist deutsch. Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle Aufsichtspersonen anwesend sind, die in deutscher Sprache verhandeln bzw. den notwendigen Schriftverkehr führen können.
Projektbeschreibung
Projektbeteiligte Bauherr: ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG c/o ALDI SE & Co. KG Sankt Augustin Im Mittelfeld 11 53757 Sankt Augustin Planung/Objektüberwachung: Euteneuer Architekten Weidenstraße 8 57290 Neunkirchen Tel.:  0 27 35 / 65 99 77-0 Bodengutachter: Institut Für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG Egerländer Straße 44 65556 Limburg-Staffel Tel.: 0 64 31 / 29 49-0 Statiker/Wärmeschutznachweis: Ingenieurbüro Peter Kraemer Dipl.-Ing. Stefan Windhorst Karl-Hass-Straße 17 53859 Niederkassel Tel.: 0 22 08-93 491-15 Brandschutzgutachter: SV. Zahn Ingenieure GmbH Stadtwaldstraße 62 41179 Mönchengladbach Tel.: 0 21 61 / 29 45 88-0 Vermesser: Vermessungsbüro Volk Dipl.-Ing. Sascha Hombach Luisenstraße 8 57518 Betzdorf Tel.: 0 27 41 / 97 44 0 Fachplanung Elektro: Elektroplanung Velten Raiffeisenstraße 15 56587 Straßenhaus Tel.: 0 26 34 / 98 16 096 Sigeko: D & D Ingenieurbüro Frankfurter Straße 13 53332 Bornheim Tel.: 0 22 22 / 99 41 92
Projektbeteiligte
Sicherheit auf der Baustelle Der Auftraggeber beauftragt einen SIGE-Koordinator, der die Baustelle vollumfänglich betreut. Seinen Einweisungen und Anweisungen ist Folge zu leisten. Der Auftragnehmer darf erst dann auf der Baustelle tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterweisungen erfolgt und alle erforderlichen Nachweise erbracht sind. Dies entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen eigenverantwortlichen Pflichten hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften, notwendiger Schutzmaßnahmen und der Sicherung der Baustelle. Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen und diese nachweislich seinem Montagepersonal zur Kenntnis zu bringen (Unterweisung). Dem SIGE-Koordinator und der Bauleitung ist unaufgefordert eine Kopie der Montageanweisung sowie eine Bestätigung über die durchgeführte Unterweisung zu übergeben. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Gewerke voll verantwortlich. Die Lastfälle von Montagezuständen sind laufend zu kontrollieren. Eine ausreichende Montagesicherung der zu errichtenden Bauteile ist ständig zu gewährleisten. Falls Unfallgefahren oder gravierende Sicherheitsmängel auch bei anderen Gewerken vom AN vor Ort erkannt werden, wird dieser ausdrücklich aufgefordert dies der Bauleitung und dem SIGE-Koordinator unmittelbar mitzuteilen und natürlich vor Ort sofort für Abhilfe zu sorgen. Der AN verpflichtet sich, alle Unfallverhütungsvorschriften, Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Eine besondere oder zusätzliche Vergütung, auch für Bauzäune, deren Beleuchtung und Unterhaltung wird hierfür nicht gewährt. Etwa erforderliche Genehmigungen zur Durchführung von Schutzmaßnahmen sind allein Sache des AN. Treten Unfälle ein oder entstehen aus mangelhafter Sicherung unmittelbare oder mittelbare Schäden, so haftet hierfür der AN allein. Der AN hat sich gegen Haftpflicht- und Obhutsschäden hinreichend zu versichern. Vom Auftragnehmer ist folgendes zu stellen / vorzuhalten: Erste Hilfe: bis 10 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • kleiner Verbandskasten DIN 13157 mit Verbandbuch • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon 10 bis 20 (eigene) Beschäftigte auf der Baustelle: • großer Verbandskasten DIN 13169 mit Verbandbuch (alternativ 2 kleine) • mindestens 1 Ersthelfer, Ersthelfer-Bescheinigung mind. in Kopie auf der Baustelle vorhalten • Meldeeinrichtung, z.B. Mobiltelefon Gefährdungsbeurteilung: Die Gefährdungsbeurteilung über die Tätigkeiten an der Baustelle mit Betrachtung der Maschinen und Gefahrstoffe soll auf der Baustelle vorgehalten werden und in Kopie/als PDF-Datei mit dem ausgefüllten Meldeblatt an den SiGeKo geschickt werden. Betriebsanweisungen: Die Betriebsanweisungen Maschinen, Gefahrstoffe und PSA sind auf der Baustelle vorzuhalten. Unterweisung: Der Unterweisungsnachweis Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen ist auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeiten in der Höhe - Hubarbeitsbühnen Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind Hubarbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Hubarbeitsbühnen nach Betriebsanleitung standsicher aufstellen. • Hubarbeitsbühnen nicht überlasten. • Betreiben der Hubarbeitsbühne nach Betriebsanleitung. • Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz nach Gefährdungsbeurteilung bzw. nach Betriebsanleitung (Peitscheneffekt). • nur geprüfte Hubarbeitsbühnen verwenden, Prüfbuch muss vorhanden sein. • Nur Personen zur Bedienung einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind, unterwiesen wurden (Nachweis muss vorliegen) ( besser: Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008) und vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden (Nachweis muss vorliegen) • Bei Leihgeräten muss der Verleiher den Benutzer vor Benutzung einweisen. Die Eiweisung muss dokumentiert werden • Das letzte Prüfprotokoll und die Bedienungsanleitung müssen vorliegen. - fahrbare Arbeitsbühnen/Kleingerüste Für hochgelegene, zeitweilige Arbeiten sind fahrbare Arbeitsbühnen den Leitern vorzuziehen. • Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach Aufbauanleitung (Montageanweisung) des Herstellers unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, ab- und umzubauen. Die Beschäftigten müssen geeignet und unterwiesen sein. • Der 3-teilige Seitenschutz muss vorhanden sein. • Fahrbare Arbeitsbühne nach der Montage und vor Verwendung von einer befähigten Person prüfen lassen. • Fahrrollen vor Benutzung festsetzen. • Der Aufenthalt während des Verfahrens ist für Personen nicht zulässig. - Leitern Sollte es nicht anders möglich sein, können die Arbeiten von der Leiter aus durchgeführt werden. Arbeiten auf Leitern nicht bei: • einem Transport von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als 10 kg. • Benutzung von Stoffen und Geräten von denen zusätzliche Gefahren ausgehen • Geräten mit erheblicher Krafteinwirkung auf den Benutzer • der Standplatz auf der Leiter höher als 5,00 m über der Aufstellfläche liegt, • einem Standplatz von mehr als 2,00 m Höhe und von der Leiter auszuführenden Arbeiten, die mehr als 2 Stunden umfassen
Sicherheit auf der Baustelle
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B) Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Durchführung der übertragenen Arbeiten kontinuierlich ohne Unterbrechung mit ausreichendem Einsatz von Maschinen und Personal durchzuführen und die Koordinierung der einzelnen übertragenen Ausführungstitel vorzunehmen. Das genaue Ausführungsdatum und die einzelnen Termine für die auszuführenden Einzeltitel sind aus dem beiliegendem Bauzeitenplan vom 30.03.2026 zu entnehmen. Im Verlauf der Vergaben erfolgt noch eine Detaillierung des Bauzeitenplanes. Für die Durchführung des Bauvorhabens sind die darin aufgeführten Zeiten dringend einzuhalten. Die Baustelle ist personell so zu besetzen, dass die Fristen eingehalten werden. Durch die gleichzeitige Ausführung verschiedener Arbeiten muss die Dauer der gesamten Bauzeit verkürzt werden! Die im Bauzeitenplan enthaltenen Fristen werden verbindlich anerkannt. Bieter: ________________________________________ (Stempel u. Unterschrift Ort / Datum: ________________________________________
Vorgesehene Ausführungszeiten und Fristen (§ 5 VOB/B)
Besondere Vertragsbedingungen Gewerk: Lüftungsarbeiten 1. Vertragsgrundlagen 1.1 Bestandteile des Vertrages sind in der genannten Reihenfolge: das Leistungsverzeichnis (LV), diese Besonderen Vertragsbedingungen sowie die VOB/B und VOB/C (einschließlich aller einschlägigen Normen) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. 1.2 Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien sowie die gesetzlichen Verordnungen . 2. Kalkulation und Vergütung 2.1 Der Bieter bestätigt, dass der Kalkulation keine Projektierungskosten zugrunde liegen. Die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen beim Auftraggeber (AG) oder Planungsbüro vor Angebotsabgabe wird vorausgesetzt. Spätere Mehrforderungen aufgrund ortsüblicher Montageerschwernisse sind ausgeschlossen. 2.2 Die Einheitspreise verstehen sich als Festpreise inklusive aller Nebenleistungen gemäß VOB/C sowie der in Punkt 3 genannten Leistungen. 2.3 Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Bauleitung zulässig. Sie sind durch täglich gegengezeichnete Tagelohnzettel nachzuweisen. 3. Inbegriffene Leistungen (nicht gesondert zu vergüten) In die Einzelpreise einzukalkulieren sind insbesondere: - Logistik: Fracht, Anfuhr, Lagerung und innerbaustelllicher Transport von Material und Gerät. - Rüstzeug: Gestellung von Arbeits/ Rollgerüsten (auch über 3,00 m hinaus), Hebezeugen und Spezialwerkzeugen. - Planung: Erstellung der Werk- und Montageplanung (WMP), Schlitz- und Durchbruchspläne sowie die Überprüfung der Ausführungszeichnungen. - Abnahmevorbereitung: Probelauf, Einregulierung, Funktionsprüfung und Einweisung des Bedienpersonals. - Dokumentation: Erstellung der Revisionsunterlagen gemäß Punkt 10. 4. Prüfungs-, Hinweispflichten und Haftung 4.1 Prüfung von Fremdplanungen: Der Auftragnehmer (AN) hat die vom AG oder dessen Planern bereitgestellten Unterlagen vor Ausführungsbeginn auf fachliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten zu prüfen. Erkennt der AN Planungsfehler (z. B. falsche Dimensionierung, Höhenkonflikte bei Kanalanschlüssen), hat er diese dem AG unverzüglich schriftlich gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B mitzuteilen. 4.2 Haftung: Unterlässt der AN schuldhaft den Hinweis auf erkennbare Planungsfehler, haftet er für daraus resultierende Mängel mit. Er kann sich dann nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Planung berufen. 4.3 Eigene Planung: Erstellt der AN eigene Montagepläne oder Schemata, trägt er die alleinige Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit und Normenkonformität. Eine Freigabe durch den AG entbindet den AN nicht von dieser Haftung. 4.4 Vorleistungen: Der AN hat die Durchführbarkeit seiner Montage (insb. Kanalanschlüsse, Meterrisse) vor Ort vor Beginn zu prüfen. 5. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer 5.1 Die Einschaltung von Nachunternehmern oder die Bildung von Bietergemeinschaften bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. 5.2 Nachunternehmer sind namentlich mit Angebotsabgabe unter Angabe des Arbeitsumfangs zu benennen. Bietergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der zahlungsberechtigt ist. 6. Koordination und Aufsicht 6.1 Der AN hat die Montage rechtzeitig mit anderen Gewerken abzustimmen. 6.2 Er benennt für die Dauer der Ausführung eine qualifizierte, deutschsprachige Aufsichtsperson (Vorarbeiter/Bauleiter) vor Ort. 7. Ausführung und Befestigungstechnik 7.1 Lüftung: Verzinkte, schallentkoppelte Pendelaufhänger (DIN 52218), Profilschienen mit Dämmauflage. Befestigung an Trapezblechen nur mit zugelassenen Haltern. 7.2 Sämtliche Befestigungskonstruktionen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8. Änderungen und Leistungsentzug Der AG behält sich Planungsänderungen vor, sofern diese technische Verbesserungen oder Einsparungen ermöglichen. Der AN hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Erhöhung der Einzelpreise oder Entschädigung für entgangenen Gewinn, auch wenn Teilleistungen entnommen oder anderweitig vergeben werden (§ 8 VOB/B bleibt unberührt). 9. Arbeitssicherheit (BaustellV) 9.1 Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Baustellenverordnung und des SiGe-Plans. Er stellt alle notwendigen PSA-Mittel und Unfallverhütungsvorrichtungen. 9.2 Unterweisungsnachweise des Personals sind der Bauleitung spätestens 3 Tage nach Arbeitsbeginn vorzulegen. Bei Nichtbeachtung behält sich der AG den Rückhalt von Abschlagszahlungen vor. 9.3 Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen nachzuweisen. 10. Revisionsunterlagen und Abnahme Die Schlussrechnung gilt erst als prüfbar, wenn die Revisionsunterlagen 2-fach analog und digital (PDF sowie DWG/DXF) vorliegen. Diese umfassen:     Anlagenbeschreibung und Einweisungs-Protokoll.     Geräte- und Ersatzteillisten.     Behördliche Abnahme- und Prüfbescheinigungen.     Bestandszeichnungen 11. Gewährleistung Die Gewährleistung beginnt mit der förmlichen Abnahme der gesamten Leistung.
Besondere Vertragsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Vollständigkeit und betriebsfertige Ausführung (Inklusivleistungen) In die Einheitspreise aller Positionen sind sämtliche System- und Kleinteile einzukalkulieren, die zur Herstellung einer funktionsfähigen und abnahmereifen Gesamtanlage nach den anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Bauteile (z. B. Formstücke, Dichtungen, Befestigungen, Übergangsstücke) nicht explizit in der Position aufgeführt sind. Hierzu gehören insbesondere: - Sämtliche Form- und Verbindungsstücke (Bögen, Abzweige, Reduzierungen). - Alle erforderlichen Befestigungs- und Abhängesysteme (Schellen, Schienen, Konsolen). - Notwendiges Dichtungs- und Klebematerial. Ziel ist die Herstellung einer vollständig betriebsfertigen Gesamtanlage ohne zusätzliche Abrechnung von Montage- oder Systemzubehör. Ebenfalls sind gelagernde und oder montierte Lüftungskanäle mit Folie vor Verunreinigungen zu schützen. Das gilt auch für die noch nicht angeschlossenen, dennoch bereits montierten Sträge bis zur Fertigstellung. Für die Aufhängung sind zu verwenden bei: a. Lüftungskanälen Verzinkte, höhenverstellbare Pendelaufhänger mit Gewindestangen, Gewindeplatte mit Gummieinlage (Schallschutz gepr. DIN 52218). Kanalabhängung mit Profilschiene und Dämmauflage, ggf. Dämmelemente. Mehrere Rohre nebeneinander sind an Machinenträgern mit Reihenauf- hängern zu befestigen. Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben. Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in die Einheits- preise einzukalkulieren. Die Befestigung an Trapetzblechen dürfen nur an den unteren Blechböden erfolgen. b. Rohrleitungen Verzinkte, höhenverstellbare Pendelschellen mit Gewindestangen, Gewindeplatte und Gummieinlage (Schallschutz gepr. nach DIN 52218). Mehrere Rohre nebeneinander sind an Schienenträgern mit Reihenauf- hängern zu befestigen. Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben. Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in den Einheits- preisen einzukalkulieren. Hub- und Hebearbeitsgeräte sind für die gesamte in dieser Leistungsbeschreibung genannten Arbeiten mit in die Einheitspreise einzukalkuliern und werden nicht separat vergütet. Kleinere Schlitzarbeiten wie z.B. für Objektanschlüsse sind durch den AN durchzuführen und in den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen. Höhe der Lüftungsrohre= ca. 3,65 m  ü. OKFFB
Technische Vorbemerkungen
01 Lüftungsgerät
01
Lüftungsgerät
Lüftungsgerät für den Verkaufsraum: Lüftungsgerät für den Verkaufsraum: Zu berücksichtigen: Durch ALDI wurde eine Rahmenvertragsregelung mit Fa. Mitsubishi electric zur Lieferung des Lüftungsgerätes geschlossen. Die Lieferung erfolgt zum AN oder alternativ in die Filiale (Bestellung durch AN über ALDI Bestellformular).
Lüftungsgerät für den Verkaufsraum:
01.__.01 Mitsubishi Electric Lossnay LGH-200RVXT3-E Mitsubishi Electric Lossnay LGH-200RVXT3-E Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung Mit den Lossnay Wärmerückgewinnungsgeräten lässt sich eine ganzjährige dezentrale Frischluftversorgung sehr energieeffizient realisieren. Durch den Wärmetauscher mit sensibler & latenter Wärmerückgewinnung wird ein besonders hoher Wärmerückgewinnungsgrad erzielt. Dadurch wird die Heiz- und Kühllast im Raum reduziert, was zu geringeren Betriebs- und Investitionskosten führt. Durch den latenten Anteil der Wärmerückgewinnung (Feuchterückgewinnung) wird eine zu feuchte Raumluft im Sommer bzw. eine zu trockene Raumluft im Winter vermieden. Gehäuse Das Gehäuse ist aus Stahlblech verzinkt mit Wärmedämmung. Einfache Montage. Alle wichtigen Teile sind mit entsprechendem Wartungsfreiraum von unten und der Seite zugänglich. Luftführung Rechteckige Anschlüsse für Zuluft, Außenluft, Fortluft und Abluft. Kreuzstromwärmetauscher-Element Hocheffizienter Kreuzstrom-Wärmetauscher mit sensibler (Temperatur) und latenter (Feuchter) Wärmerückgewinnung. Ventilator Direktgetrieben, mit einem extrem leise laufendem, zweiseitig saugenden Radiallaufrad mit innenliegendem Thermoschutz, schwingungsgedämmt gelagert und dynamisch ausgewuchtet, 4-stufig umschaltbar. Durch die Anordnung der Ventilatoren im Inneren des Gehäuses, wird ein sehr niedriger Schalldruckpegel am Luftein- und austritt erreicht. Steuerung Komplett nach den gängigen Vorschriften verdrahtet und mit einer Klemmleiste zur Steuerung. Eine Steuerplatine schaltet und überwacht alle Funktionen. Funktionen: - Lüfterstufe "Extraniedrig": Durch diese zusätzliche Lüfterstufe wird ein besonders hoher Wärmerückgewinnungsgrad erzielt. Ideal für ganztägige Belüftung. - Variable Einstellung der Lüfterstufe in 5% Intervallen möglich - Bypass Ventilation (Freie Kühlung): Mit dieser Funktion kann der belüftete Raum gekühlt werden, wenn die Außentemperatur kleiner der Raumtemperatur ist. Mit dieser Funktion lassen sich z.B. Büroräume über Nacht abkühlen, um den Energieverbrauch der Klimaanlage zu reduzieren. Die Bypass Funktion kann über die Fernbedienung, Wochentimer oder über einen externen potentialfreien Kontakt aktiviert werden. Anschlussmöglichkeit für CO-2-Sensor Über einen CO-2-Sensor (Zubehör) kann die zugeführte Frischluftmenge automatisch dem Bedarf angepasst werden. Anschlussmöglichkeit für einen Drucksensor Über einen Drucksensor (bauseitiges Zubehör) kann ein konstanter Volumenstrom in allen angeschlossenen Räumen erreicht werden, selbst wenn einzelne Auslässe geschlossen werden. 0-10 V Eingang für Luftmenge Über ein 0-10 V Signal lässt sich von einer externen Steuerung die Lüfterstufe vorgeben. Interlock Funktion Automatischer Anlauf mit Innengerät Koppelung mit City-Multi oder Mr.Slim Innengeräten. Zubehör Feinstaubfilter der EU-F7 Klasse, Kabelfernbedienung PZ-62DR-E mit Wochentimer und hintergrundbeleuchtetem Display. Zusatz Gefertigt in ISO 9001 zertifizierten Werken, CE-Prüfzeichen, Probelauf unter Betriebsbedingungen im Werk. Technische Daten Lüfterstufe Extra Niedrig Luftvolumenstrom: 500 m³/h Ext. statische Pressung: Zuluft 12 Pa, Fortluft 12 Pa Wirkungsgrad Temperatur: 86% Wirkungsgrad Enthalpie: 84,5% Spezifische Lüfterleistung: 0,4 W/ (L/s) Lüfterstufe Niedrig Luftvolumenstrom: 1000 m³/h Ext. statische Pressung: Zuluft 48 Pa, Fortluft 48 Pa Wirkungsgrad Temperatur: 83% Wirkungsgrad Enthalpie: 81,5% Spezifische Lüfterleistung: 0,69 W/ (L/s) Lüfterstufe Hoch Luftvolumenstrom: 1500 m³/h Ext. statische Pressung: Zuluft 107 Pa, Fortluft 107 Pa Wirkungsgrad Temperatur: 81% Wirkungsgrad Enthalpie: 79,5% Spezifische Lüfterleistung: 1,2 W/ (L/s) Lüfterstufe Extra Hoch Luftvolumenstrom: 2000 m³/h Ext. statische Pressung: Zuluft 190 Pa, Fortluft 190 Pa Wirkungsgrad Temperatur: 80% Wirkungsgrad Enthalpie: 78,5% Spezifische Lüfterleistung: 1,88 W/ (L/s) Anschlussspannung (V/Ph/Hz): 400/3/50 Maximale Leistungsaufnahme pro Phase L1-N: 0W L2-N: 530W L3-N: 530W Betriebsstrom max.: 5,4 A Schalldruckp. in 1,5 m Entfer. min./max.: 21/40 dB(A) Einsatzgrenzen Lufteintrittstemperatur: -15°C - 40°C Max. rel. Luftfeuchte: 80% Geräteabmessungen Höhe: 500 mm Breite: 2000 mm Tiefe: 1600 mm Gerätegewicht: 172 kg Artikelnr.: LGH-200RVXT3-E Gerät in Empfang nehmen, auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit untersuchen und mit Hebegerät an der vorgesehenen Montagstelle im Lager in der vorh. Stahlträgerkonstruktion zwischen den Bindern  befestigen einschl. der erforderlichen Materialien (Stahlträgerklemmen, ggf. notwendige Gewindestablänge, Schrauben etc. - nach statischer Erfordernis), inkl. Anschluss Kanäle und Technikanschluss.
01.__.01
Mitsubishi Electric Lossnay LGH-200RVXT3-E
P
1,00
psch
01.__.02 Zubehör für vorgen. Lüftungsgerät, best. aus Zubehör für vorgen. Lüftungsgerät, best. aus - 2 Stück Rahmen EP20 220 x 485 mm - 2 Stück Rahmen EP20 650 x 250 mm - 2 Stück Segeltuchstutzen 485 x 220 mm - 2 Stück Segeltuchstutzen 650 x 250 mm liefern und montieren
01.__.02
Zubehör für vorgen. Lüftungsgerät, best. aus
1,00
Stck
01.__.03 Raumfühler CO2 PZ-70CSW-E2 Raumfühler PZ-70CSW-E2 CO2 Sensor für Lossnay RVS, wandhängend passend zum oben beschriebenem Lüftungsgerät montieren
01.__.03
Raumfühler CO2 PZ-70CSW-E2
1,00
Stck
01.__.04 PZ-62DR-EA Lossnay Fernbedienung PZ-62DR-EA Lossnay Fernbedienung , wandhängend passend zum oben beschriebenem Lüftungsgerät montieren
01.__.04
PZ-62DR-EA Lossnay Fernbedienung
1,00
Stck
01.__.05 Kanalrauchmelder 230V AC Kanalrauchmelder 230V AC inklusive Entnahmerohr 0,6 m zur Verwendung mit zuvor beschriebener Lüftungsanlage. Bauteilgeprüft in Verbindung mit Brand- und Rauchschutzklappen DIBt-Zulassung für jährliche Wartung Für den Einsatz in Lüftungskanälen zur frühzeitigen Erkennung von Schwelbränden und Bränden mit Rauchentwicklung. Der Sensor arbeitet nach dem Streulichtprinzip. Mit Alarmschwellennachführung, dadurch längere Standzeit. Kontinuierliche Anzeige der Verschmutzung durch 2-stellige LED-Anzeige im Klartext. inkl. aller notwendigen Befestigungsmittel etc. liefern und montieren
01.__.05
Kanalrauchmelder 230V AC
2,00
Stck
01.__.06 Schwellwertschalter 24, 24 V/AC Schwellwertschalter 24, 24 V/AC, V/ DC (max) 1 Wechsler Metz Connect 110666 liefern und montieren
01.__.06
Schwellwertschalter 24, 24 V/AC
1,00
Stck
01.__.07 Radial EC- Rohrventilator Helios RR EC 315 A Radial EC- Rohrventilator Helios RR EC 315 A Abluft Sozialräume und Pfandraum liefern und montieren
01.__.07
Radial EC- Rohrventilator Helios RR EC 315 A
2,00
Stck
01.__.08 Selbsttätige Verschlussklappe Selbsttätige Verschlussklappe zum Einstecken in den Rohrverlauf. Verhindert bei abgeschaltetem Ventilator das Ausströmen warmer Raumluft und das Eindringen von unverwünschter Kaltluft. Automatische Funktion im Unter- und Überdruckbetrieb. liefern und montieren
01.__.08
Selbsttätige Verschlussklappe
2,00
Stck
01.__.09 Rep. Schalter zum Anschluss an vorgenannte Rep. Schalter zum Anschluss an vorgenannte Lüftungsgeräten liefern und montieren
01.__.09
Rep. Schalter zum Anschluss an vorgenannte
3,00
Stck
01.__.10 Resopalschilder 80 x 40 mm, einschl. Befestigung Resopalschilder 80 x 40 mm, einschl. Befestigung liefern und montieren
01.__.10
Resopalschilder 80 x 40 mm, einschl. Befestigung
6,00
Stck
01.__.11 Luftrichtungspfeile, selbstklebend, mit Beschriftung, Luftrichtungspfeile, selbstklebend, mit Beschriftung, farbig je nach Luftart. liefern und montieren
01.__.11
Luftrichtungspfeile, selbstklebend, mit Beschriftung,
6,00
Stck
01.__.12 Elektrotechnischer Anschluss an Betriebsmittel 400/230V bis 2,5mm² Anschluss an Betriebsmittel 400/230V bis 2,5mm² wie z.B.: Zu- und Abluftventilator Verkauf Lüfter Pfandraum und Nebenräume Betriebsfertiger Anschluss inkl. Kabeleinführung und Anbringung von Kabelbeschriftungsschilder.
01.__.12
Elektrotechnischer Anschluss an Betriebsmittel 400/230V bis 2,5mm²
5,00
Stck
01.__.13 Telefonieschalldämpfer 315/400 x1000 mm Telefonieschalldämpfer 315/400 x1000 mm Schallschluckp. 50mm m. Kappe A m. Lippendichtung liefern und montieren
01.__.13
Telefonieschalldämpfer 315/400 x1000 mm
2,00
Stck
01.__.14 Telefonieschalldämpfer 160/250 x1000 mm Telefonieschalldämpfer 160/250 x1000 mm Schallschluckp. 50mm m. Kappe A m. Lippendichtung liefern und montieren
01.__.14
Telefonieschalldämpfer 160/250 x1000 mm
6,00
Stck
01.__.15 Telefonieschalldämpfer 100/200 x1000 mm Telefonieschalldämpfer 100/200 x1000 mm Schallschluckp. 50mm m. Kappe A m. Lippendichtung liefern und montieren
01.__.15
Telefonieschalldämpfer 100/200 x1000 mm
2,00
Stck
02 Luftkanäle mit Zubehör
02
Luftkanäle mit Zubehör
02.__.01 Luftkanäle aus verzinktem Stahlblech nach DIN EN 1507 Gerade Luftkanäle aus verzinktem Stahlblech, Blechstärke nach DIN EN 1507, in Lockformqualität. Kanäle zur Entdröhnung durch Diagonaldrücken bzw. innenliegende Rohrkreuze versteifen. Bei ungünstigeren Seitenverhältnissen als 1:3 sind in die Kanäle durch- laufende Trennbleche einzubauen. Verbindung der Kanäle mit am Kanalende aufgepunkteten Winkelrahmen (durch Punktschweißung zerstörte Zinkschichten müssen mit Zinkpaste kalt nachverzinkt werden). Die Flanschverbindungen sind mit selbstklebenden Gummidichtungen oder dauerplastischen Kitten abzudichten. Luftkanäle einschl. Verbindungs- und körperschall- dämmendem Befestigungsmaterial liefern und montieren
02.__.01
Luftkanäle aus verzinktem Stahlblech nach DIN EN 1507
25,00
02.__.02 Luftkanäle wie vor, jedoch als Formstücke Luftkanäle wie vor, jedoch als Formstücke mit entspr. Leitwerkeinbauten, einschl. Verbindungs- und körper- schalldämmendem Befestigungsmaterial liefern und montieren
02.__.02
Luftkanäle wie vor, jedoch als Formstücke
30,00
02.__.03 Wickelfalzrohre DN 100, nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237 Wickelfalzrohre nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237, glatt aus verzinktem Stahlblech in Standardlängen, einschl. entspr. Steck- verbindungen, Dichtungsmaterial und körperschall- dämmendem Befestigungsmaterial. Sämtliche Muffen- und Verbindungsmittel, sowie Befestigungsmittel sind in den folgenden Position der Wickelfalzrohre mit einzukakulieren und werden nicht gesondert vergütet. Fabr.: Lauterbach, DSD o. gleichwertig Rohrgröße: DN 100 liefern und montieren
02.__.03
Wickelfalzrohre DN 100, nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237
20,00
m
02.__.04 Wickelfalzrohre DN 125, wie vor beschr. Wickelfalzrohre DN 125, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.04
Wickelfalzrohre DN 125, wie vor beschr.
4,00
m
02.__.05 Wickelfalzrohre DN 160, wie vor beschr. Wickelfalzrohre DN 160, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.05
Wickelfalzrohre DN 160, wie vor beschr.
18,00
m
02.__.06 Wickelfalzrohre DN 200, wie vor beschr. Wickelfalzrohre DN 200, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.06
Wickelfalzrohre DN 200, wie vor beschr.
5,00
m
02.__.07 Wickelfalzrohre DN 315, wie vor beschr. Wickelfalzrohre DN 315, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.07
Wickelfalzrohre DN 315, wie vor beschr.
5,00
m
02.__.08 Wickelfalzrohre DN 400, wie vor beschr. Wickelfalzrohre DN 400, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.08
Wickelfalzrohre DN 400, wie vor beschr.
48,00
m
02.__.09 Wickelfalzbogen DN 100, nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237 Wickelfalz-Bögen nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237, bis zu 90 Grad aus verzinktem Stahlblech mit Einsteckende als Zulage, einschl. Dichtungs- material und körperschalldämmendes Befestigungsmaterial. Wickelfalzbogen DN 100 liefern und montieren
02.__.09
Wickelfalzbogen DN 100, nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237
4,00
Stck
02.__.10 Wickelfalzbogen DN 125, wie vor beschr. Wickelfalzbogen DN 125, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.10
Wickelfalzbogen DN 125, wie vor beschr.
E
1,00
Stck
02.__.11 Wickelfalzbogen DN 160, wie vor beschr. Wickelfalzbogen DN 160, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.11
Wickelfalzbogen DN 160, wie vor beschr.
2,00
Stck
02.__.12 Wickelfalzbogen DN 315, wie vor beschr. Wickelfalzbogen DN 315, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.12
Wickelfalzbogen DN 315, wie vor beschr.
E
1,00
Stck
02.__.13 Wickelfalzbogen DN 400, wie vor beschr. Wickelfalzbogen DN 400, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.13
Wickelfalzbogen DN 400, wie vor beschr.
E
1,00
Stck
02.__.14 Drosselklappen DN 100 , nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237 + EN 1751 Wickelfalz-Drosselklappen Nennweiten nach DIN EN 1506 + DIN EN 12237 + EN 1751, aus verzinktem Stahlblech mit Einsteckende als Zulage, einschl. Dichtungsmaterial und körperschalldämmendes Befestigungsmaterial. Drosselklappen DN 100, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.14
Drosselklappen DN 100 , nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237 + EN 1751
1,00
Stck
02.__.15 Abzweige D1/D3= 100/100 , nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237 Wickelfalz-Abzweige nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237, 90 Grad aus verzinktem Stahlblech mit Einsteckende als Zulage, einschl. Dichtungs- material und körperschalldämmendes Befestigungsmaterial. Abzweige D1/D3= 100/100, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.15
Abzweige D1/D3= 100/100 , nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237
1,00
Stck
02.__.16 Abzweige D1/D3= 125/100, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 125/100, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.16
Abzweige D1/D3= 125/100, wie vor beschr.
2,00
Stck
02.__.17 Abzweige D1/D3= 125/125, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 125/125, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.17
Abzweige D1/D3= 125/125, wie vor beschr.
2,00
Stck
02.__.18 Abzweige D1/D3= 160/160, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 160/160, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.18
Abzweige D1/D3= 160/160, wie vor beschr.
5,00
Stck
02.__.19 Abzweige D1/D3= 160/100, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 160/160, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.19
Abzweige D1/D3= 160/100, wie vor beschr.
E
1,00
Stck
02.__.20 Abzweige D1/D3= 200/100, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 200/100, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.20
Abzweige D1/D3= 200/100, wie vor beschr.
2,00
Stck
02.__.21 Abzweige D1/D3= 200/160, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 200/160, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.21
Abzweige D1/D3= 200/160, wie vor beschr.
1,00
Stck
02.__.22 Abzweige D1/D3= 200/200, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 200/200, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.22
Abzweige D1/D3= 200/200, wie vor beschr.
E
1,00
Stck
02.__.23 Abzweige D1/D3= 315/200, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 315/250, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.23
Abzweige D1/D3= 315/200, wie vor beschr.
1,00
Stck
02.__.24 Abzweige D1/D3= 400/200, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 400/250, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.24
Abzweige D1/D3= 400/200, wie vor beschr.
1,00
Stck
02.__.25 Abzweige D1/D3= 400/400, wie vor beschr. Abzweige D1/D3= 400/400, wie vor beschr. liefern und montieren
02.__.25
Abzweige D1/D3= 400/400, wie vor beschr.
1,00
Stck
02.__.26 Reduzierungen 125/100 , nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237 Wickelfalz-Reduzierungen nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237, symmetrisch aus verzinktem Stahlblech mit Einsteckende als Zulage, einschl. Dichtungs- und Befestigungsmaterial. Reduzierungen 125/100, wie vor beschrieben. liefern und montieren
02.__.26
Reduzierungen 125/100 , nach DIN EN 1506 / DIN EN 12237
E
1,00
Stck
02.__.27 Reduzierungen 160/100, wie vor beschrieben. Reduzierungen 160/100, wie vor beschrieben. liefern und montieren
02.__.27
Reduzierungen 160/100, wie vor beschrieben.
1,00
Stck
02.__.28 Reduzierungen 160/125, wie vor beschrieben. Reduzierungen 160/125, wie vor beschrieben. liefern und montieren
02.__.28
Reduzierungen 160/125, wie vor beschrieben.
1,00
Stck
02.__.29 Reduzierungen 200/100, wie vor beschrieben. Reduzierungen 160/100, wie vor beschrieben. liefern und montieren
02.__.29
Reduzierungen 200/100, wie vor beschrieben.
1,00
Stck
02.__.30 Revisionsdeckel für ovale Inspektions- und Revisionsdeckel für ovale Inspektions- und Wartungsöffnungen in rechteckigen Kanalsystemen, bestehend aus verzinktem Stahl, Schraubgriff mit Gegenhalter für einfache Montage. Material: verz. Stahlblech Größe: 200 x 100 mm liefern und in Lüftungssystem einbauen
02.__.30
Revisionsdeckel für ovale Inspektions- und
4,00
Stck
02.__.31 Flexible Luftleitungen DN 100 nach DIN EN 13180 Flexible Luftleitungen aus kunststoffbeschichtetem Aluminium oder gleichwertig, mechanisch belastbar und lufttechnisch geeignet für Lüftungsanlagen nach DIN EN 13180. Ausführung schwer entflammbar nach DIN EN 13501-1, einschließlich aller erforderlichen Anschluss-, Dichtungs- und Befestigungsmaterialien sowie formschlüssiger Verbindung an Wickelfalz- oder Formteile. DN 100 Liefern und montieren
02.__.31
Flexible Luftleitungen DN 100 nach DIN EN 13180
8,00
m
02.__.32 Flexible Luftleitungen DN 160 nach DIN EN 13180 Flexible Luftleitungen wie zuvor beschr., jedoch DN 160 Liefern und montieren
02.__.32
Flexible Luftleitungen DN 160 nach DIN EN 13180
6,00
m
02.__.33 Rohrschalldämpfer mit Mantel aus verzinktem Blech, Rohrschalldämpfer mit Mantel aus verzinktem Blech, beidseitige Stutzen zum Anschluß an Rohrsystem Länge: 500 mm Durchmesser: DN 100 Isolierstärke: 50 mm Fabrikat: Trox o. glw. Typ: CA liefern und montieren
02.__.33
Rohrschalldämpfer mit Mantel aus verzinktem Blech,
3,00
Stck
02.__.34 Wärme- und schalldämmung für rechteckige Lüftungskanäle Dämmung rechteckiger Luftkanäle mit flexiblem Elastomerschaum (z. B. Armaflex oder gleichwertig), schwer entflammbar, FCKW- und HFCKW-frei, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,036 W/mK bei +0 °C. Dämmstoffdicke: 19 mm. Ausführung an rechteckigen Luftkanälen einschließlich vollflächiger Verklebung, sauberer Ausbildung sämtlicher Stoß- und Längsnähte, Dämmung von Formteilen, Bögen, Übergängen und Flanschen einschließlich aller erforderlichen Klebe-, Dicht- und Befestigungsmaterialien in diffusionsdichter Ausführung. Die Verarbeitung hat gemäß Herstellerangaben sowie den geltenden DIN-/EN-Vorschriften und VDI-Richtlinien zu erfolgen. Abrechnung nach m² gedämmter Kanaloberfläche.
02.__.34
Wärme- und schalldämmung für rechteckige Lüftungskanäle
34,00
02.__.35 Wärme- und schalldämmung für runde Lüftungskanäle Dämmung runder Luftleitungen DN 315 mit flexiblem Elastomerschaum (z. B. Armaflex oder gleichwertig), schwer entflammbar, FCKW- und HFCKW-frei, Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,036 W/mK bei +0 °C. Dämmstoffdicke: 19 mm. Ausführung einschließlich vollflächiger Verklebung auf dem Rohr, diffusionsdichter Verarbeitung, fachgerechter Dämmung von Rohrstößen, Bögen, Formteilen und Übergängen sowie sämtlicher erforderlicher Klebe-, Dicht- und Befestigungsmaterialien. Die Ausführung hat gemäß Herstellerangaben sowie den geltenden DIN-/EN-Vorschriften und VDI-Richtlinien zu erfolgen. Abrechnung nach m² gedämmter Rohroberfläche.
02.__.35
Wärme- und schalldämmung für runde Lüftungskanäle
5,00
02.__.36 FK90 Brandschutzklappe (Baureihe FK92) FK90 Brandschutzklappe (Baureihe FK92) wartungsfrei, nach EN 15650, Klappenblatt mit verzinktem U- Rahmen, mit thermisch- mechanischer Auslöseeinrichtung 70° C, mit Kontrollöffnungen ohne Zusatzöffnungen Breite: 1000mm Höhe:   400mm Länge:   500mm Feuerwiderstandsklasse der zu durchdringenen Wand = F30 (feuerhemmend) liefern und fachgerecht montieren in Holzrahmentrennwand (Verkauf/Lager), inkl. Einbaurahmen (passend zum Holzrahmentrennwand), Abdeckgitter zum Verkaufsraum in Farbe (nach Bemusterung).
02.__.36
FK90 Brandschutzklappe (Baureihe FK92)
2,00
Stck
02.__.37 Profilstahl-Befestigungskonstruktion aus Stahl ST 37, Profilstahl-Befestigungskonstruktion aus Stahl ST 37, für Sonderbefestigungen wie Gleitlager und Führungen, Festpunkte usw. aller Art und Größe, Stahlteile mit einmaligen Rostschutzgrundanstrich nach DIN 18363, Abschnitt 2.724. Die Abrechnung des Profilstahles erfolgt nach den Einheitsgewichten der zutreffenden Normen liefern und montieren
02.__.37
Profilstahl-Befestigungskonstruktion aus Stahl ST 37,
30,00
kg
02.__.38 Profilschiene zur Befestigung von Rohrsträngen, Profilschiene zur Befestigung von Rohrsträngen, Rohrtrassen und Luftkanälen als Stütz-, Hänge- oder Tragkonstruktion parallel geführter Rohrsysteme. Stahl 1.0226, sendzimirverzinkt. Ausführung 41x21x1,5 mm Fabrikat: BIS Walraven GmbH oder gleichwertig. einschl. zugehör. Befestigungsmaterial wie Schrauben und Dübel etc. komplett liefern und montieren
02.__.38
Profilschiene zur Befestigung von Rohrsträngen,
132,00
m
02.__.39 Wandkonsole zur Befestigung an Wand oder Decke Wandkonsole zur Befestigung an Wand oder Decke Stahl 1.0226, verzinkt. Ausführung 41x21 mm, 300 mm Fabrikat: BIS Walraven GmbH oder gleichwertig komplett liefern und montieren
02.__.39
Wandkonsole zur Befestigung an Wand oder Decke
E
10,00
Stck
02.__.40 Wandkonsole wie vor beschrieben, jedoch Wandkonsole wie vor beschrieben, jedoch Ausführung 41x41 mm, 450 mm komplett liefern und montieren
02.__.40
Wandkonsole wie vor beschrieben, jedoch
E
10,00
Stck
02.__.41 Bimetall-Zeigerthermometer Gehäusedurchmesser 100 mm, Bimetall-Zeigerthermometer Gehäusedurchmesser 100 mm, für Luftkanaleinbau, Schaftlänge 200 mm, Anzeige -20 bis 60°C liefern und montieren
02.__.41
Bimetall-Zeigerthermometer Gehäusedurchmesser 100 mm,
4,00
Stck
03 Zu- / Abluft und Wetterschutzgitter
03
Zu- / Abluft und Wetterschutzgitter
03.__.01 Wetterschutzgitter Wetterschutzgitter, Rahmen und Lamellen aus Aluminium - Strangpressprofilen, farbig entbeschichtet. Mit schrägstehenden Wetterschutzlamellen, sowie Vogel- und Insektenschutzgitter, für Außenluft. Fabrikat: Wildeboer Typ     : AW o. glw. Größe: B 800 mm x H 350 mm Farbe: Farbe nach Wahl des Bauherren liefern und montieren
03.__.01
Wetterschutzgitter
2,00
Stck
03.__.02 Wetterschutzgitter wie vor beschrieben, Wetterschutzgitter wie vor beschrieben, Größe: B 400 mm x H 400 mm Farbe: Farbe nach Wahl des Bauherren liefern und montieren
03.__.02
Wetterschutzgitter wie vor beschrieben,
2,00
Stck
03.__.03 Kunststoff Zu- und Abluft Tellerventil DN 100 Für Ab. und Zuluftbetrieb in allen Räumen ohne besondere Brandschutzanforderung. Alle Bauteile aus antisatische behandeltem Kunststoff. DN 100 liefern und montieren.
03.__.03
Kunststoff Zu- und Abluft Tellerventil DN 100
4,00
Stck
03.__.04 Kunststoff Zu- und Abluft Tellerventil DN 160 Für Ab. und Zuluftbetrieb in allen Räumen ohne besondere Brandschutzanforderung. Alle Bauteile aus antisatische behandeltem Kunststoff. DN 100 liefern und montieren.
03.__.04
Kunststoff Zu- und Abluft Tellerventil DN 160
4,00
Stck
04 Regie-/ Nebenarbeiten
04
Regie-/ Nebenarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach audrücklicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und müssen vor der Ausführung beauftragt sein. Die Stundenlöhne beinhalten alle Nebenkosten, Fahrt- kosten und Auslösung etc. und gelten für die Arbeits- zeiten von 7 bis 18 Uhr.
Stundenlohnarbeiten
04.__.01 Obermonteurstunden Obermonteurstunden, zum Nachweis nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung.
04.__.01
Obermonteurstunden
10,00
h
04.__.02 Monteurstunden Monteurstunden, zum Nachweis nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung.
04.__.02
Monteurstunden
10,00
h
04.__.03 Helferstunden Helferstunden, zum Nachweis nur auf Anordnung der örtlichen Bauleitung. (Arbeiten, die von Helfern ausgeführt  werden können, sind auch als diese abzurechnen.)
04.__.03
Helferstunden
10,00
h
04.__.04 Bemessung/ Dokumentation Erstellung der Dokumentation und Revisionsunterlagen für die Lüftungsanlagen einschließlich aller erforderlichen Bestands-, Montage- und Einregulierungsunterlagen und Bemessung der Lüftungskanäle. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Erstellung von Revisionszeichnungen der ausgeführten Lüftungsinstallation, - Bestandspläne der Luftkanal- und Rohrführung, - Eintragung sämtlicher Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung, - Dimensionierung und Bemessung der Luftkanäle, - Luftmengenberechnung und Dokumentation, - Kennzeichnung der verbauten Komponenten und Anlagenteile, - Dokumentation der Volumenstromregulierung und Einregulierung, - Übergabe von Datenblättern, Prüfzeugnissen und Herstellerunterlagen, - Zusammenstellung sämtlicher Wartungs- und Bedienungsunterlagen. Die Dokumentation ist nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-/EN-Normen, VDI-Richtlinien, Herstellervorgaben sowie den jeweils zutreffenden Teilen der VOB/C in der gültigen Fassung zu erstellen und in deutscher Sprache zu übergeben. Die Unterlagen sind strukturiert, prüffähig und in digitaler sowie auf Wunsch zusätzlich in Papierform bereitzustellen. Sie müssen sämtliche für Betrieb, Wartung und Instandhaltung erforderlichen Informationen enthalten, insbesondere technische Datenblätter, Ausführungs- und Revisionsunterlagen, Stromlaufpläne, Funktions- und Regelungsschemata sowie Hydraulik- und Luftkanalschemata. Bestandteil ist die vollständige Erstellung und Übergabe revidierter Bestandspläne (As-Built) aller Gewerke einschließlich aller Änderungen, Leitungsführungen und Einbausituationen sowie die Zusammenstellung aller Bedien-, Wartungs- und Instandhaltungsanleitungen inkl. Herstellerunterlagen und Inbetriebnahmeprotokollen. Die Ausführung hat gemäß den einschlägigen Teilen der VOB/C sowie insbesondere DIN 18379, soweit anwendbar, sowie VDI 3814 und VDI 6026 zu erfolgen. Die vollständige Dokumentation ist vor Abnahme der Gesamtleistung zu übergeben.
04.__.04
Bemessung/ Dokumentation
P
1,00
psch
04.__.05 Inbetriebnahme/ Einregulierung Lüftungsanlage Inbetriebnahme der vorgenannten raumlufttechnischen Anlagen: Dichtheitsprüfung der Luftleitungen Funktionsprüfung sämtlicher lufttechnischer Komponenten (Ventilatoren, Klappen, Filter, Wärmerückgewinnung, etc.) Prüfung und Einregulierung der Volumenströme aller Zu- und Abluftsysteme Abgleich und Einstellung der Regel- und Steuerfunktionen der Anlagen einschließlich MSR Durchführung eines Probelaufs unter verschiedenen Betriebszuständen (Teil- und Volllastbetrieb) Dokumentation der Einstell- und Messwerte Die Leistung umfasst zusätzlich die Einweisung des Bedien- und Betreiberpersonals durch Fachpersonal einschließlich Erläuterung der Bedienung, Betriebsweise, Filterwechsel, Wartungsintervalle sowie der wesentlichen Sicherheits- und Störfunktionen der Anlage.
04.__.05
Inbetriebnahme/ Einregulierung Lüftungsanlage
P
1,00
psch