Heizung-Lüftung-Sanitär
Wohncampus Haus 5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Bemerkungen Für das Bauvorhaben Wohncampus Haus 5 in 06112 Halle (Saale), Begonienstraße 27, werden die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten ausgeschrieben. Gegenstand des Projekts ist die Errichtung eines sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses mit 88 Wohneinheiten, einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen. Das Gebäude wird als Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Standard in der Effizienzhaus-Stufe 40 errichtet. Zusätzlich ist vorgesehen, eine Nachhaltigkeitszertifizierung gemäß den Anforderungen von BIRN durchzuführen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Installation der Abwasser- und Trinkwasseranlagen, die Ausstattung der Wohneinheiten und der Gewerbeeinheit mit Sanitärkeramik, Armaturen und Zubehör, die Herstellung der Wärmeversorgung über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Installation von Wohnungsstationen, Fußbodenheizungen einschließlich raumweiser Regelung sowie die mechanische Entlüftung der Bäder und fensterlosen Räume nach den geltenden technischen Anforderungen. Die Ausführung erfolgt gemäß Baubeschreibung, Fachplanung, genehmigten Planunterlagen, einschlägigen DIN-Normen, den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Vorgaben aus Brand-, Schall-, Wärme- und Nachhaltigkeitskonzept. Besondere Anforderungen ergeben sich weiterhin aus dem vorgesehenen Smart-Home-Konzept sowie der altengerechten Ausstattung eines Großteils der Wohnungen. Bei technischen oder inhaltlichen Fragen zur Ausschreibung ist der zuständige Fachplaner zu kontaktieren: Ingenieurbüro Lorenz Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung Innere Dorfstraße 8 06792 Sandersdorf-Brehna Herr Sebastian Lorenz Telefon: 03495 4315003 E-Mail: info@tga-lorenz.de Es wird seitens des AG der Abschluß eines Pauschalvertrages angestrebt, d. h. die Massen sind durch den AN eigenverantwortlich zu prüfen. Sollten Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis festgestellt werden, sind diese vor Abgabe des Angebotes dem Planungsbüro anzuzeigen bzw. mit dem Planungsbüro zu klären. Für die gesamte Leistungserbringung sowie alle Leistungsbereiche gelten jeweils die einschlägigen Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Weiterhin gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, sind auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen zu gewährleisten und nachzuweisen. Angaben zur Baustelle: Lage und Transportwege: gute Anfahrmöglichkeiten über vorhandene öffentliche Straßen und Baustraße Zufahrtmöglichkeiten: Von der Begonienstraße. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Baustraße als Querung der Baustelle sowie öffentliche Straßen und Wege. Auf benachbarte Neubauten und Bewohner ist besondere Rücksicht zu nehmen. Verkehrssicherung Für Verkehrssicherungsmaßnahmen gilt die ATV DIN 18329" Verkehrssicherungsarbeiten". (zur Anlieferung etc.) Diese obliegt - zur Gewährleistung des eigenen, vollständigen Leistungsumfanges - vollumfänglich dem AN. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Zufahrtsmöglichkeiten von eventuellen Schwerlasttransporten sind vom AN eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden zu klären. Kosten hierfür sind vom AN einzukalkulieren. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Allgemeine Bemerkungen
Angaben zur Ausführung, Technische Beschreibung Schallschutz: gem. den allgemein gültigen, gesetzlichen Vorschriften. Erschütterungsschutz: Sämtliche Arbeiten haben aufgrund der direkt angrenzenden Bebbauung erschütterungsarm zu erfolgen! Entsorgung von Abfall nach DIN 18299: Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu er folgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Im Falle von nicht zuzuordnenden Abfällen und trotz Aufforderung durch den AG nicht erfolgter Beräumung behält sich der AG vor, eigene Container zu organisieren und die Abfälle durch Dritte beseitigen zu lassen. Die Kosten dafür und die Entsorgung werden auf alle beteiligten Firmen umgelegt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung sowie die Baugenehmigung. Der AN erhält später die für seine Arbeiten maßgebliche Ausführungsplanung nach Auftragserteilung digital als PDF und/oder DWG über einen Planserver zur Verfügung zu stellen. Das Ausdrucken von Plänen übernimmt der Auftragnehmer und wird nicht gesondert vergütet. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend in Kenntnis zu setzen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Lagerplätze gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B im Bereich der Baustelleneinrichtung -nach Möglichkeit- zur Verfügung. Sollten die Lagerplätze auf der Baustelle nicht ausreichen, sind Ersatzmaßnahmen abzustimmen. Benutzung von Zufahrtswegen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Zufahrt wird ausschließlich Lieferfahrzeugen (für den Zeitraum der Anlieferung oder Abholung) und den benötigten Baumaschinen gestattet. Mitarbeiterfahrzeuge haben außer zum Be- und Entladen keine Berechtigung, auf das Baufeld zu fahren. Privat-PKW haben keine Zufahrtsberechtigung zur Baustelle. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Fachplaners. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Änderungen der geplanten Ausführung durch den Auftragnehmer bedürfen grundsätzlich der Freigabe durch den Fachplaner. Die Erstellung Ihres Angebots erfolgt für den Bauherrn und Ausschreibenden kostenneutral. Nebenangebote: Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Al-ternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Fachbezogene Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis: 1. Normen und Vorschriften für Planung und Ausführung 2. Allgemeine technische Anforderungen 3. Herstellung und Montage 3.1 Herstellung und Montage allgemeine Anlagentechnik. 3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen. 3.3 Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen 4. Koordination 5. Leistungsmessung und Inbetriebnahme 6. Behördliche und sonstige Abnahmeprüfungen 7. Revisionsunterlagen für das Gewerk Raumlufttechnik 8. Information und Inhalt der Revisionsunterlagen 9. Bedienungs- und Wartungsanweisungen 10. Gewährleistung 1. Normen und Vorschriften für Planung und Ausführung Grundsätzlich erfolgt die Planung der Lufttechnischen Anlagen und die Ausführung der selben einschließlich aller mit ihr verbundenen Bauteilen und Gewerken nach den entsprechenden DIN-Normen, VDI- und VDE-Richtlinien, DVGW-Richtlinien, Vorschriften und Auflagen der Behörden und Ämter, der gültigen Landesbauordnung mit allen Sonderbauvorschriften, Ministerialerlässen, Anschlußbedingungen der Versorgungsträger, den Einbaurichtlinien der Hersteller, sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und des Fachhandwerks. 2. Allgemeine technische Anforderungen Qualitative Anforderungen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet nur solche Materialien anzubieten und zu liefern, die in jeder Hinsicht mindestens den gestellten Anforderungen genügen. Die an die einzubauenden Materialien und die Ausführung der Montage gestellten Qualitäts- Anforderungen sind jeweils unter der entsprechenden Position des Leistungsverzeichnisses aufgeführt. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Qualität aller verwendeten Materialien, auch wenn diese nicht aus seiner eigenen Fertigung stammen. Es sollten daher nur bewährte und geprüfte Materialien verwendet werden. Vor Einbau der Anlagenteile sind diese dem Bauherren zur Bemusterung vorzulegen. Dies gilt insbesondere für sichtbare Bauteile (Armaturen, Ausstattungselemente, Luftauslässe, Heizflächen, Sanitärkeramik, etc.) Er übernimmt ferner die Gewähr für die Einhaltung aller in den Beschreibungsunterlagen aufgeführten Leistungsmerkmale. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Leistungsdaten der ausgeschriebenen Fabrikate, auch bei der Wahl von Alternativen, zwingend einzuhalten und deren Richtigkeit vor der Ausführung zu überprüfen. Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu führen, daß das von ihm vorgeschlagene Material alle gestellten Anforderungen erfüllt. Sämtliche Stahlteile von Anlagen und Geräten soweit sie nicht verzinkt sind, sind allseitig mit einem Rostschutz-, Vor-und Fertiganstrich zu versehen. Für den Korrosionsschutz sind Anstrichstoffe nach DIN-Gütebestimmungen zu verwenden. Auswahl und Montage des Befestigungsmaterials, insbesondere von Deckendübeln, sind besonders sorgfältig durchzuführen, so daß z. B. ein Lockern der Dübel durch Vibration ausgeschlossen ist. Weiterhin dürfen nur Dübel verwendet werden, welche vom staatlichen Materialprüfamt in Berlin für den entsprechenden Verwendungszweck zugelassen sind. Vom Auftragnehmer sind unaufgefordert rechtzeitig die entsprechenden Zulassungsbescheide einzelner Befestigungsvorrichtungen vorzulegen. 3. Herstellung und Montage 3.1 Herstellung und Montage allgemeine Anlagentechnik Die Montage erfolgt nur nach genehmigten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der Auftragnehmer allein vertreten. Zum Schutz der gefährdeten Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich wer diesen Mangel verursacht hat. Bei Weiterverwendung bestehender Anlagenteile, Aggregate und Leitungen sind diese in technischer Hinsicht auf Leistung, Funktion, sicherheitstechnische Aspekte sowie die zu erwartende Lebensdauer zu überprüfen und in die Gewährleistung einzubeziehen. Sämtliche Einrüstungen welche zur Ausführung der haustechnischen Gewerke erforderlich sind, auch über 2,0 m Höhe, sind im Rahmen des technischen Ausbaus preislich zu berücksichtigen. 3.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Montageunterlagen Auf der Basis der Unterlagen, welche dem Unternehmer zur Verfügung gestellt werden, sind vom Auftragnehmer die kompletten Montagepläne und Werkdetails mit allen erforderlichen Montageunterlagen prüffähig zu erstellen. Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu numerieren und vom Ausführungsbevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizuhalten. Zur Erstellung der Montagepläne wird dem Unternehmer Datein als dwg/dxf und pdf der Ausführungspläne der technischen Gewerke 1 : 50 und desgleichen der Ausführungspläne des Architekten 1 : 50 zur Verfügung gestellt. Die hiernach erstellten Montageunterlagen sind in digitaler Ausfertigung in folgendem Umfang, unaufgefordert zu übergeben. Montagepläne im Maßstab 1 : 50 Die vom Auftragnehmer erstellten Werk- bzw. Montagepläne sind dem Auftraggeber, bzw. dessen Beauftragten zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach dieser Genehmigung kann der Auftragnehmer diese Unterlagen zur Ausführung als freigegeben betrachten. Die so genehmigten Planunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner uneingeschränkten Eigenverantwortung für die Richtigkeit seiner Werkplanung. 3.3 Sonstige vom Auftragnehmer zu erstellende und unaufgefordert vorzulegende Unterlagen - Prüf- und Zulassungsbescheinigungen bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen. - Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs-und Abnahmeverfahren unterliegen. - Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen (Aufsichtsbehörden, TÜV usw.) einzureichen. - Anschlußanträge bei Anlagen die zur Erstellung des Anschlusses einen schriftlichen Antrag erfordern. - Elektrische Anschlußwerte für alle elektrisch angeschlossenen Aggregate mit Angabe des Standorts, Anschlußleistung, Stromart und evtl. Ersatzstromversorgung aufgelistet in übersichtlicher Form. 4. Koordination Der Auftragnehmer hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koordination der technischen Gewerke und allen übrigen baulichen Gewerken Sorge zu tragen. 5. Inbetriebnahme Bei der Inbetriebnahme der Technischen Anlage sind sämtliche Leistungen, welche zur einwandfreien Funktion der Anlage erforderlich sind, zu erfassen. Die Inbetriebnahmeerfolgt in Absprache mit dem Gewerk "Gebäudeautomation". Im Zuge der Inbetriebnahme ist die Aufschaltung und Kommunikation mit der übergeordneten Steuerung (GLT) zu testen und komplett in Betrieb zu nehmen. Für die Inbetriebnahme aller Anlagenteile ist nur qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen. Der entsprechende Nachweis ist dem AG und der Fachbauleitung auf Verlangen vorzulegen. 6. Behördliche Abnahmeprüfungen, Abnahme und Bescheinigungen Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, das Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Dies gilt für die Genehmigung, Abnahmeprüfung sowie den Nachweis der Einhaltung der Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien für Ausführung, Betrieb und Gebrauch solcher Anlagen und Anlagenteile durch: Erlaubnis-, Zulassungs- und Aufsichtsbehörden; Technische Überwachungsorganisationen (TÜV); örtliche zuständige Dienststellen für Ver- und Entsorgung, Verband der Sachversicherer (VdS). Die Einleitung des jeweils vorgeschriebenen Verfahrens erfolgt durch die vom Auftragnehmer erstellten Genehmigungs- und Prüfanträge. Die Gebühren für die vorgeschriebenen Genehmigungen und Abnahmeprüfungen durch den TÜV, VdS und sonstige Sicherheitsüberwachungsorganisationen trägt der Auftraggeber. Der AG beauftragt einen Sachverständigen mit der baubegleitenden Überwachung der ausgeschriebenen und abnahmepflichtigen Leistungen. Der AN ist verpflichtet, den Ausführungsfortschritt rechtzeitig anzuzeigen um eine terminliche Planung für eine örtliche Besichtigung der Leistungen zu koordinieren. Insbesondere vor dem verschließen von Trennwänden und Decken, in denen sich abnahmepflichtige Anlagenteile befinden, ist eine Ortsbesichtigung anzumelden. Der AN liefert alle zur Abnahme durch den Sachverständigen erforderlichen Unterlagen und stellt das entsprechende, fachliche Personal zur Abnahme zur Verfügung. Die Kosten hierfür sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die rechtsgeschäftliche Abnahme kann nur dann verlangt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die gesamten nach dem Vertrag vorgesehenen Leistungen vom Unternehmer vollständig und weitgehendst mängelfrei erbracht sind; b) Sämtliche Leistungsmessungen in geforderter Form vorliegen; c) Eine Funktionsprüfung der gesamten haustechnischen Einrichtung vorgenommen wurde; d) Geräte und Qualitätsnachweise von Bauteilen prüffähig vorliegen; e) Alle etwaigen Garantieurkunden der Hersteller einzelner Bauteile, Gebrauchsanweisungen, Wartungsverträge etc. vorliegen; f) Die erwähnten technischen behördlichen Abnahmebescheinigungen mängelfrei vorliegen; g) Die Anlage komplett einreguliert ist; h) Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen vorliegen und die Ersteinweisung des technischen Personals vorgenommen wurde.Kosten notwendiger Wiederholungen von Abnahmen, Leistungs- oder Funktionsprüfungen jeglicher Art trägt der Auftragnehmer, soweit er sie zu vertreten hat. i) Alle Anforderungen für die QNG/BNG Anforderungen erbracht und erfüllt sind. 7. Revisionsunterlagen Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlagen bei der Abnahme, und sind zur VOB-Abnahme vorzulegen und zu übergeben. Die gesamten Revisionsunterlagen sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die zeichnerischen Darstellungen und die Bezeichnung der Dateinamen ist gemäß den Vorgaben des AG zu erstellen. 9. Bedienungs- und Wartungsanweisungen Sämtliche Anlagenteile wie Klappen, Antriebe Ventilatoren und Anlagenteile, sind dauerhaft zu beschildern. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Gerät, Leistung, Funktion und Stellungen von Stellgliedern. Beschilderung in Resopal oder Alu graviert, geschraubt und genietet. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind bei der Abnahme digital vorzulegen, und sind in dem Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten. 10. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß seine Leistungen zur Zeit der Abnahme vertragsgemäß und sachgerecht ausgeführt sind. Sie müssen insbesondere die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen un dürfen nicht mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Abweichend zur VOB wird eine Gewährleistung für 5 Jahre und 6 Monate vereinbart.
Angaben zur Ausführung, Technische Beschreibung
BNG/QNG Zertifizierung 1 Einleitung Der Bauherr hat sich entschieden, das Quartier und die Gebäude hinsichtlich nachhaltiger Kriterien zu bewerten. Dies erfolgt im Rahmen der BNG-Zertifizierung in Kombination mit einer QNG-Zertifizierung. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) dient der einheitlichen Bewertung nachhaltiger Maßnahmen in Bauprojekten und bildet zugleich eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln. Für das vorliegende Bauvorhaben wird die Siegelvariante QNG-WG23 (Wohngebäude 2023) auf dem Anforderungsniveau QNG PLUS umgesetzt. Das Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude (BNG) ist ein Zertifizierungssystem für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Wohnbauprojekten größer 5 Wohneinheiten. Hierzu sind durch das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) Kriterien in vier Hauptkategorien (Soziokulturelle und funktionale Qualität, Ökonomische Qualität, Ökologische Qualität, Prozessqualität) definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Ziel des Bauherrn ist es, das Quartier und die einzelnen Gebäude nach den BNG-QNG-Anforderungen mit einem Gesamterfüllungsgrad von mindestens 50,00 % (Note 3,0 „GUT“) zertifizieren zu lassen. Im Rahmen des gesamten Planungs- und Bauprozesses sind daher die Vorgaben des Zertifizierungssystems im Projekt umzusetzen und mit Fertigstellung des Gebäudes nachzuweisen bzw. zu dokumentieren. Die Dokumentationsunterlagen werden durch den BNG-Auditor nach Fertigstellung des Projekts bei der Zertifizierungsstelle des BiRN eingereicht. Die eingereichten Nachweise zu den einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten werden durch das BiRN geprüft. Sind alle Anforderungen eingehalten, wird das Zertifikat vergeben. 2 Mitwirkung bei der Zertifizierung Der Auftragnehmer (AN) unterstützt den Auftraggeber (AG) bei der Nachweisführung zur Erreichung des Zertifikats und verpflichtet sich, am Zertifizierungsprozess aktiv und umfassend mitzuwirken. Eine notwendige planungs- und baubegleitende Dokumentation ist im Rahmen des Zertifizierungsprozesses und unter Beachtung der Anforderungen an die Dokumentation sowie nach den Vorgaben des BNG-Auditors in digitaler Form bereitzustellen. Der BNG-Auditor steht dem AN dabei für Rückfragen im Hinblick auf den Zertifizierungsprozess zur Verfügung. Durch den AN ist eine Person zu benennen, welche für die Umsetzung der Anforderungen und Dokumentation aus der Nachhaltigkeitszertifizierung, die in den Aufgabenbereich des AN fallen, verantwortlich ist und als Ansprechpartner für den AG sowie den BNG-Auditor zur Verfügung steht. Der AN wird gebeten, nach Möglichkeit entsprechende Referenzen vorzulegen, die eine Beteiligung an mindestens einem Projekt mit einer entsprechenden Nachhaltigkeitszertifizierung und vergleichbarer materialökologischer Begleitung nachweisen. Das Vorliegen solcher Referenzen wird bei der Beurteilung positiv berücksichtigt, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. 3 Anforderungen an Bauprodukte aus der Zertifizierung Die detaillierten Anforderungen an die Bauprodukte und deren Dokumentation sind im Pflichtenheft Materialökologie (BNG/QNG) und seinen Anlagen  formuliert. Die Vorgaben sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Etwaige notwendige Änderungen oder Austausch von Produkten/Materialien zur Erreichung der Zertifizierung sind im Angebot zu beachten. Nachforderungen oder Mehrkosten werden ausgeschlossen. Folgende Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt: Pflichtenheft Materialökologie (BNG/QNG) o     A1 - Anforderungen an Bauprodukte gem. QNG ( Anhangdokument 313  - Schadstoffliste V 1.3, Korrekturfassung v. 14.09.2023) o     A2 - Vorlage: Fachunternehmererklärung Einhaltung der Schadstoffliste
BNG/QNG Zertifizierung
01 KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
01
KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
01.01 KG 411 Abwasseranlagen
01.01
KG 411 Abwasseranlagen
01.02 KG 412 Wasseranlagen
01.02
KG 412 Wasseranlagen
02 KG 420 Wärmeversorgungsanlangen
02
KG 420 Wärmeversorgungsanlangen
02.01 Rohrleitungen und Fittings
02.01
Rohrleitungen und Fittings
02.02 Dämmung von Heizungsleitungen
02.02
Dämmung von Heizungsleitungen
02.03 Ummanteltung von Heizungsdämmung
02.03
Ummanteltung von Heizungsdämmung
02.04 Armaturen und Pumpen
02.04
Armaturen und Pumpen
02.05 Druckhaltung
02.05
Druckhaltung
02.06 Fußbodenheizung
02.06
Fußbodenheizung
02.07 Heizkörper
02.07
Heizkörper
02.08 Wohnungsstationen
02.08
Wohnungsstationen
02.09 Wärmepumpe
02.09
Wärmepumpe
02.10 Wärmeübertrager
02.10
Wärmeübertrager
02.11 Dachhaube
02.11
Dachhaube
02.12 Besondere Leistungen
02.12
Besondere Leistungen
03 KG 430 Raumlufttechnische Anlangen
03
KG 430 Raumlufttechnische Anlangen
03.01 KG 431 Lüftungsanlagen
03.01
KG 431 Lüftungsanlagen