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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
13 Straßen- und Wegebauarbeiten
13
Straßen- und Wegebauarbeiten
Hinweistext Straßenbauarbeiten
- Z T V - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
für Straßenbau- und Pflasterarbeiten
0.1
Die Ausführung der Leistung erfolgt nach dem aktuellen
Stand der Technik und Richtlinien für den Straßenbau
den Merkblättern der Verbände und Forschungsgesellschaften
sowie den entsprechenden Vorschriften der Materialhersteller.
0.2
In den Angebotspreis sind folgende Leistungen
einzurechnen:
1. Alle in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert
aufgeführten Nebenleistungen, wenn sie zur
fachgerechten Erbringung der Hauptleistung erforderlich sind.
2. Für die Ausführung der Arbeiten evtl. erforderliche
spezielle Baustelleneinrichtungen und Geräte etc.
3. Erschwernisse für Handaushub im Bereich von
Versorgungsleitungen und Stationsverrohrungen.
4. Die Beseitigung von nachträglich auftretenden Setzungen.
5. Das Wiederherstellen von im Zuge der
Bauarbeiten beschädigter Flächen.
6. Erforderliche Maßnahmen zum Abfangen und
Ableiten von Oberflächenwasser.
7. Das Sichern nicht standfesten Bodens.
8. Aufladen, Transportieren, Abladen und Einbauen
nicht benötigten Bodens zur Erddeponie des AG.
0.3
Der AN hat sich über die Standsicherheit sämtlicher in
der Nähe der Baustelle befindlicher Gebäude und Wände
zu informieren und seine Arbeiten so auszuführen, dass
keine Folgeschäden an diesen entstehen.
0.4
Alle Auffüllungen, Beifüllungen und Wiederverfüllungen
sind lagenweise durchzuführen, der Boden ist auf min. 97%
der einfachen Proctordichte mechanisch zu verdichten,
alle vom AN evtl. gelieferten Böden müssen eingebaut,
verdichtungsfähig, schadstofffrei und mit schwerem
Baugerät (SLW 60) befahrbar sein.
0.5
Stillstandzeiten durch abschnittsweise Ausführung von
Teilleistungen werden nicht gesondert vergütet.
0.6
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen
erfolgt nach Ausführungszeichnungen oder gemeinsamen
örtlichem Aufmass mit der Bauleitung des AG.
0.7
Alle Messarbeiten zur Erfüllung der im LV beschrieben
Leistungen obliegen dem AN.
Einmessarbeiten für die Straßen, Wege etc. bzw. der
Achsen für Bauteile sind durch den AN vorzunehmen.
Der AN erhält hierfür vom AG kostenfrei entsprechende
Messpunkte, Tangentenschnittpunkte, Hauptachsen des
Stationsgeländes etc. mit Höhenangaben und Koordinaten
übergeben.
0.8
Arbeiten im Zeitlohn sind vor Arbeitsbeginn mit der
örtlichen Bauleitung des AG abzusprechen und innerhalb
von 2 Tagen zur Anerkennung in Form von baustellenbezogenen
Raporten vorzulegen.
0.9
Die Entsorgung von evtl. anfallenden unbrauchbaren
Stoffen, Bauschutt ist durch den AN getrennt zu
erfassen, zu laden und gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz,
ohne Zusatzkosten für den AG, zu entsorgen.
0.10
Vor Verlassen des Baustellengeländes sind sämtliche
verschmutzte Baustellenfahrzeuge zwingend zu reinigen.
0.11
Öffentliche Straßen sind im Falle einer Verschmutzung
innerhalb von 2 Stunden durch den AN auf dessen Kosten
zu reinigen.
Kommt der AN dieser Pflicht nicht nach, behält sich die
örtliche Bauleitung des AG vor die Reinigung durch ein
Fremdunternehmen durchführen zu lassen und die
entstandenen Kosten dem AN in Rechnung zu stellen.
Hinweistext
13. 2 Bituminöser Oberbau
13. 2
Bituminöser Oberbau