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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Gemeinde Oberleichtersbach beabsichtigt den Neubau eines Hortanbaus
an die Grundschule Oberleichtersbach.
An die bestehende Ostgiebelseite der Turnhalle, soll in Verlängerung ein
Hort angebaut werden.
Der neue Gebäudebau ist in Teilbereichen freistehend auf
Stahlbetonstützen aufgeständert.
Im Erdgeschoss erfolgt der Zugang über den barrierefreien Haupteingang
der Grundschule.
Das Untergeschoss ist eine Teilunterkellerung im Bereich der Achse 2-4.
Darin befindet sich der Technikraum, sowie ein großer Lagerraum. Im
Bereich der Achse 9-10 ist ein Treppenraum geplant, der als zweiter
Rettungsweg und als Ausgang vom EG direkt in den Außenbereich führt.
Die untere Ebene wird in Massivbauweise (Stahlbeton bzw. Mauerwerk)
ausgeführt.
Gleiches gilt für die darüberliegende 40 cm starke Decke. Das
Erdgeschoss ist in Holzständerbauweise mit teilweise Sicht
CLT-Holzwänden geplant.
Die Dachkonstruktion liegt auf Holzbindern auf, welche als massive
CLT-Holzdecke mit Gefälledämmung und außenliegender umlaufender
Entwässerung um den Neubau ausgeführt wird.
Die Holzwände im Erdgeschoss sind mit einer Plattenfassade geplant, das
Untergeschoss wird mit einer Putzfassade ausgeführt.
Am best. Schulgebäude werden keine Sanierungsmaßnamen durchgeführt.
Lediglich an den Bereichen der Übergänge sind Umbau und
Sanierungsarbeiten durchzuführen, wie z. B. Anschlussarbeiten am Dach
des Zwischenbaus.
Aus brandschutztechnischen Gründen wird an der best. Turnhalle die
Giebelfassaden-Dämmung abgebrochen. Hier sind entsprechende
Anpassarbeiten an den Bestand wieder herzustellen.
Die Turnhallenwand wird als Brandwand ausgeführt.
Ein möglichst störungsfreier Betrieb der Grundschule muss zu den
Schulzeiten jederzeit gewährleistet werden.
Traufhöhe: i.M. ca. 7,30 m
Dachform: Flachdach mit Gefälledämmung
BAUSTELLE: Die Baustelle liegt in der Schulstraße 11, 97789
Oberleichtersbach.
Zugänglichkeit:Die Baustellenzufahrt erfolgt über die öffentliche Straße
und dann über die neu
angelegte Baustraße im südlichen Pausenhof. Hier ist ein
Baustellenlagerplatz mit
Parkmöglichkeiten für die ausführenden Firmen geplant.
Gesamtbauzeit: Sept. 2026 bis Dezember 2027
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1 ERD-/ MAUER-/ BETONARBEITEN
1
ERD-/ MAUER-/ BETONARBEITEN
Fortsetzung Pkt. 11 Weitere besondere Fortsetzung Pkt. 11 Weitere besondere
Vertragsbedingungen
11.1Ausführungsunterlagen (zu VOB/B)
Es wird folgende Regelung getroffen:
alle gültigen und für das jeweilige Gewerk maßgebenden
Plan-
und sonstige Unterlagen werden dem AN in 2-facher
Ausfertigung
zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Planausfertigungen können beim
Architekturbüro Stefan Richter bzw. bei den
entsprechenden Projektanten angefordert werden, die mit
einem Preis von 10,50
?/m²/netto dem AN verrechnet werden. Sämtliche Maße
sind auf der Baustelle vom AN
allein verantwortlich zu nehmen.
Maß-und Konstruktionsabweichungen des Bestandes und
Örtlichkeit gegenüber den Plänen und dem
Leistungsverzeichnis
sind mit der Bauleitung und der Planung vorab
abzuklären.
11.2Überlassen und Abrechnung für Strom und Wasser -
vergl. § 4(4) VOB/B
Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden anteilig
mit
je 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme auf alle
beteiligten Firmen
umgelegt.
11.3Abrechnung - vergl.§ 14 VOB/B
Aufmaße oder Teilaufmaße sind von Auftragnehmer und
Auftraggeber bzw. seinem Vertreter gemeinsam
vorzunehmen.
Rechnungen und Aufmaße sind 1-fach in Papierform bzw.
in Absprache in digitaler Form bei
RICHTER | ARCHTEKTUR einzureichen.
11.4Stundenlohnarbeiten - vergl.§ 15 VOB/B
Stundenlohnzettel sind dem Auftraggeber täglich
zur Anerkennung
vorzulegen.
11.5Bauleistungsversicherung
Vom Auftraggeber wird eine Bauleistungsversicherung
abgeschlossen.
Der Prämienanteil in Höhe von 0,3 % der
Bruttoabrechnungssumme wird bei der Rechnung
abgezogen.
11.6Bauschuttbeseitigung/Baureinigung
Die allgemeine Baureinigung wird anteilig mit 0,3 % der
Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht.
11.7Bautagebuch
Während der gesamten Bauzeit muss ein Bautagebuch mit
Angaben über die Baustellenbesetzung, Wetter,
Maschineneinsatz
usw. geführt werden und wöchentlich bei der Bauleitung
vorgelegt
werden.
11.8Eigenleistungen - vergl. § 2(4) VOB
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen
aus dem
Vertrag zu nehmen und als Eigenleistung zu erbringen.
11.9Nachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, etc.
Der Bieter verpflichtet sich die notwendigen
Nachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen,
Einbauanleitungen
etc. rechtzeitig vor Baubeginn der Bauleitung
vorzulegen.
11.10Ortseinsicht
Der Bieter bestätigt mit nachfolgender Unterschrift,
sich mit den
Örtlichkeiten vertraut gemacht zu haben.
11.11Bauabzugssteuer
Seit dem 01.01.2002 ist gemäß dem § 48 b Abs.
1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) der unternehmerisch
tätige
Bauherr (Auftraggeber) verpflichtet, 15 % des zu
zahlenden
Bruttobetrages von Bauleistungsrechnungen des
Auftragnehmer an
das zuständige Finanzamt abzuführen. Die
Abzugsverpflichtung
tritt nicht ein, wenn der Leistende eine gültige
Freistellungsbescheinigung vorlegen kann.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Bauherrn eine
Freistellungsbescheinigung bei Auftragserteilung
vorzulegen.
----------------ENDE PKT.11 - WEITERE BESONDERE
VERTRAGSBEDINGUNGEN ---------------
Fortsetzung Pkt. 11 Weitere besondere
1. 8 SCHÄCHTE
1. 8
SCHÄCHTE