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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
1. Grundlagen zur Ausführung
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die anerkannten Regeln der Technik, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie die entsprechenden Normen (auch EU-Normen und VDI-Richtlinien) und sonstigen vergleichbaren Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
2. Fabrikate
Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben sowie Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. Erfolgen keine Angaben vom Bieter, so sind die im LV genannten Modelle und Materialien ohne jede Nachforderung zu liefern.
3. Nachtragsangebote
Für die Nachtragsangebote gelten alle Bedingungen, sowie die Preisbasis des Hauptauftrages. Die Preisbildung ist auf Verlangen nachzuweisen. Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber berechtigt, den Preis durch Vergleichsangebote zu ermitteln.
4. Montageeinsatz
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vom Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung angesetzten Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
4.2 Die Einschaltung von Subunternehmern ist nur nach Freigabe durch den Auftraggeber möglich.
5. Ausführungsbearbeitung
5.1 Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung sämtliche für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb 4 Wochen nach Auftragserteilung zu erarbeiten und unaufgefordert zur Prüfung einzureichen.
5.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen müssen projektbezogen gekennzeichnet und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters versehen sein. Angegebene Positionsnummern müssen mit denen des LVs übereinstimmen.
6. Messpunkte
Alle auf der Baustelle vorhandenen Messpunkte sind während der Bauzeit zu erhalten. Sämtliche Installationsarbeiten dürfen nur bezogen auf diese verbindlichen Messpunkten ausgeführt werden.
7. Montage
Bei parallel zu Leitungen anderer Gewerke verlaufenden Rohrtrassen sind gleiche Befestigungsmaterialien zu verwenden. Abstimmung mit den anderen Gewerken, evtl. unter Einschaltung der Objektüberwachung.
8. Elektroanschlüsse
Für Lieferung und Montage von Komponenten, die nicht durch das Gewerk Elektrotechnik geliefert werden:
Kabel und Leitungen werden nach Angaben des Auftragnehmers durch das Gewerk Elektrotechnik verlegt. Die Feldgeräte/Verkabelungsziele sind vor Verlegen der Kabel vom Auftragnehmer mit den Zielbezeichnungen des Schaltplans zu kennzeichnen. Eine Kabelzugliste ist zu erstellen einschl. Grundrissplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen, Feldgeräte und Informationsschwerpunkte. Anschlussarbeiten sind vom Auftragnehmer (Lieferant der Feldgeräte) auszuführen. Hierzu gehört das Einführen, Abmanteln und Anschließen der Kabel und Leitungen an den Feldgeräten und an den Schaltschränken. (Siehe entsprechende LV- Position).
9. Bezeichnungen und Kennzeichnung
Sämtliche Geräte, Maschinen, Armaturen, Schalter, Schaltgeräte usw. müssen durch Bezeichnungsschilder nach ihrem Einsatz und ihrer Verwendung gekennzeichnet werden. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung ist zwingend erforderlich.
Vorbemerkungen
Baubeschreibung Baubeschreibung
Allgemeines
In Ludwigsburg in der Gämsenbergstraße/ Neckarstraße erstellt die P Immobilien GmbH als Auftraggeber 7 neue Mehrfamilienhäuser, die auf dem Flurstück 1803/1 entstehen sollen.
Die Bebauung umfasst 7 Neubauten mit insgesamt 60 Wohneinheiten, 1 Tiefgarage und den dazugehörigen Außenanlagen. 6 Gebäude bestehen aus 5 Geschossen, 1 Gebäude besteht aus 6 Geschossen und im Erdreich befinden sich zwei Untergeschosse mit Haustechnik-, Neben-/ Kellerräumen, Tiefgarage und in die Hauptgebäude integrierten Müllhäuser. Jede Wohneinheit hat einen Außenbereich in Form einer Terrasse oder Loggia. Alle notwendigen PKW-Stellplätze sind in den zwei Tiefgaragenebenen untergebracht. Diese werden von der Gämsenbergstraße über eine Zufahrt erschlossen.
Die Wohngebäude sind in 7 Einheiten aufgeteilt. Die Gebäude 1-4 werden als Zeilenbauten bezeichnet und die Gebäude 5-7 werden als Punkthäuser bezeichnet (siehe Lageplan):
Nördlicher Bereich:
umfasst 4 Zeilenbauten (Haus 1-4). Haus 3 und 4 sind verbundene Bauwerke. Haus 1 und 2 sind 2 freistehende Bauwerke. Alle einschl. einer Tiefgarage.
Südlicher Bereich:
umfasst 3 freistehende Punkthäuser (Haus 5-7) einschl. einer Tiefgarage.
Baustelle
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Gämsenbergstraße. Bei der Gämsenbergstraße handelt es sich um eine Durchgangsstraße. Eine Teilsperrung der Fahrbahn ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht möglich. Jedoch kann die Fläche zwischen Fahrbahnkante und Grundstücksgrenze für die Zwecke der Baustelleneinrichtung genutzt werden.
Wegen der Größe der Baustelle muss auch damit gerechnet werden, dass die Leistungen nicht in einem Arbeitszug ausgeführt werden können. Mehrkosten für evtl. zusätzliche An- und Abfahrten von Personal und Baugeräten werden nicht separat vergütet.
Energetischer Standard
Die Bauausführung erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 01.11.2020 und die am 01.01.2023 in Kraft getretene Novelle. Die Gebäude werden im BEG-Effizienzhaus 55 EE Standard ausgeführt.
Kampfmittel
Es liegt eine Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit vor.
Grundwasser
Im Zuge der Untersuchungen zwischen 16.08 -5.09.2018 und 2. -9.08.2021 wurden in keinem Aufschluss Anzeichen für Schicht- und Grundwasser festgestellt. Die Grundwassergleichenkarte in der Baugrundgeologischen Karte von Ludwigsburg zeigt, dass in etwa auf der Höhenkote von 200 mNN mit Muschelkalkwasser zu rechnen ist. Es besteht somit ein Flurabstand von 35 40 m.
Die Gebäude werden mit einer Ringdrainage nach DIN 4095 und Abdichtungsmaßnahmen
nach DIN 18 533-1:2017-07 Klasse W1.2-E ausgeführt.
Das gesamte abgeleitete Regenwasser wird über einen Retentionskörper an der Gämsenbergstraße geleitet sowie in einem angrenzenden Biotop versickert.
Gründung
Einzel- und Streifenfundamenten, Bodenplatten für Aufzugsunterfahrten. Tiefergründung über Magerbetonplomben oder eventuell teilweise über Mikropfähle. Die Tiefgarage erhält einen versickerungsoffenem Pflasterbelag ohne Bodenplatte.
Konstruktion/ Bauweise
UG: Außenwände, Aufzugschacht und Treppenhäuser in Stahlbeton, tragende Innenwände teilweise als Stahlbeton und teilweise als KS-Mauerwerk.
EG - DG: Aufzugsschacht, Stützen und Treppenhäuser in Stahlbeton,
Außenwände in perlitgefülltem Ziegelmauerwerk, tragende Innenwände in KS-Mauerwerk.
Treppe: zweiläufige Treppen als Betonfertigteile in Sichtbeton SB2.
Außenwandaufbau
Mit perlitgefülltem Ziegelmauerwerk außenseitig
mineralischer Kalk-Zement Leichtputz, innenseitig EG-DG
verputzt.
Deckenaufbau
Flachdecken in Stahlbeton, Unterseiten EG-DG gestrichen, UG teilweise gedämmt. Partiell Unterzüge.
Dachaufbau
Flachdachkonstruktion mit extensiver Begrünung, Stahlbeton Attika und aufgeständerte PV-Anlage.
Dach über Tiefgarage, intensive Begrünung.
Innenwände
Wohnungen: EG - DG aus KS-Mauerwerk, Stahlbeton, und Trockenbauwänden, alle Massivwände EG - DG verputzt und gestrichen.
Sichtbeton
Alle Seiten der Treppenläufe sowie alle Deckenuntersichten werden in Sichtbeton ausgeführt jegliche Beschädigung oder Verschmutzung ist zu vermeiden.
Technische Gebäudeausstattung
Heiztechnik: Wärmepumpen, Warmwasserbereitung erfolgt wohnungsweise dezentral über elektrisch betriebene Durchlauferhitzer. Raumheizung über Niedertemperatur-Fußbodenheizung.
Lüftung: Dezentrales Abluftsystem mit
Nachströmöffnungen in den Fensterelementen.
Flächen (ca. Angaben)
Ebenen 0-5
OKF-Bodenplatte (E0): 234,125 ü.NN
BGF: ca. 9.432 m²
Bruttorauminhalt: ca. 27.004 m³
Nettowohnfläche: ca.3.955 m²
Baubeschreibung
Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung
KG442 Eigenstromversorgungsanlage
Kurzfassung:
Insgesamt 7 PV-Anlagen.
Flachdachanlage
Anlagengrößen:
Drei Häuser mit jeweils ca. 22kWp
Ein Haus mit ca. 14kWp.
Drei Häuser mit jeweils ca. 10kWp
Für die Photovoltaikanlagen gilt:
Extensive Dachbegrünung: ja
Äußere Blitzschutzanlage vorhanden: nein
Lieferung Unterkonstruktion: Gewerk Elektro PV
Feuerwehr-Not-Aus-Schalter: ja
Überspannungsableiter (SPD): ja
Montageort der Wechselrichter: Dach
Gehäuse für den Wechselrichter: ja
Leistungsbeschreibung
Aufmaßerstellung Aufmaßerstellung
Zur Kostenzuordnung der einzelnen Bereiche müssen separate Aufmaße erstellt werden. Eine separate Rechnungsstellung hat nicht zu erfolgen, die Aufteilung erfolgt ausschließlich über das Ingenieurbüro. Die Aufmaße werden entsprechend den folgenden Bereichen aufgeteilt und beschriftet:
1. Allgemein
2. Haus 1
3. Haus 2
4. Haus 3
5. Haus 4
6. Haus 5
7. Haus 6
8. Haus 7
Aufmaßerstellung
Abschlags- und Schlussrechnungen Abschlags- und Schlussrechnungen
Um während der Bau- und Abrechnungsphase einen reibungslosen und schnellen Rechnungslauf zu gewährleisten, sind folgende Vereinbarungen einzuhalten:
1. Zu jeder (auch zur ersten) Abschlagsrechnung ist ein durch die örtliche Objektüberwachung freigegebenes, maschinell erzeugtes Aufmaß beizulegen.
2. Das Aufmaß ist vor Rechnungsstellung mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen und freigeben zu lassen.
3. Die Rechnungen sind an den Bauherren und per eMail unter Angabe der vorgegebenen Projekt-Nummer sowie der Projektbezeichnung an die Rechnungs E-Mail-Adresse der örtlichen Objektüberwachung zu senden.
Folgende Anlagen sind der E-Mail beizufügen:
- Rechnung als pdf
- freigegebenes Aufmaß: vorzugsweise als GAEB-Datei im d11-Format und als pdf-Datei.
- falls in Rechnung vorhanden: unterschriebene und freigegebene Rapporte als pdf-Datei.
4. Der Rechnungsschluss wird am 10. Dezember eines jeden Jahres gesetzt. Rechnungen die nach dem 10. Dezember eingereicht werden, werden ab dem 07. Januar wieder bearbeitet.
5. Rechnungen, Aufmaße und Rapporte, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht bearbeitet und zur Korrektur zurückgeschickt.
Abschlags- und Schlussrechnungen
Bautagesberichte Bautagesberichte
Die Bautagesberichte sollen Stand und Fortschritt der Bauarbeit sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Sie dienen als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind, und bilden nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten.
Im Besonderen sind in den Bautagesberichten einzutragen:
a) arbeitstäglich mindestens bei Beginn und Schluss jeder Schicht das Wetter und die Temperaturen, dazu die höchsten und niedrigsten Tagestemperaturen.
b) bei Bauten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände täglich einmal oder - wenn notwendig - mehrmals täglich.
c) falls angeordnet, die täglichen Grundwasserstände.
d) täglich die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Arbeitsschichten.
e) täglich die Leistung der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Poliere, Schachtmeister, Facharbeiter und Hilfsarbeiter, ggf. nach den von den Auftragnehmern abgelieferten Tagesberichten.
f) geleistete Stundenlohnarbeiten.
g) vertraglich oder außervertragliche Leistungen durch Bedienstete des Auftraggebers.
h) zu Großgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls.
i) Eingang von Baustoffen und Bauteilen, und zwar
1. aller vom Auftraggeber beigestellten und
2. der wichtigeren vom Auftragnehmer gelieferten.
j) Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und die dazugehörigen Prüfungsergebnisse.
k) Angaben über die Beschaffenheit des Baugrundes.
l) Beginn und Beendigung der einzelnen Bauarbeiten, detaillierte Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und der Bauabschnitte/Achsangaben/Geschosse (Gründung, Abnahme der Baugrube, aufgehendes Mauerwerk, Lehrgerüst, Schalungsfristen, Erdarbeiten, Oberbauarbeiten usw.) auch für Leistungen, deren örtliche Überwachung nicht dem Bauführer sondern Bediensteten anderer Fachgebiete obliegt.
m) Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und Ihre Ursachen.
n) soweit angeordnet oder nach Ermessen des Bauführers zweckmäßig, Aufschreibungen für die kalkulatorische Beurteilung wichtiger Einheitspreise.
o) außergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Rutschungen und dgl.).
p) Notwendigkeit etwaiger Abweichungen von den genehmigten Bauzeichnungen einschl. ihrer Begründung, Beantragung und Genehmigung solcher Änderungen.
q) Vermerk über Aufmessungen.
r) Eingang von Ausführungszeichnungen, Änderungs- und Berichtigungsblättern und Aushändigung an den Auftragnehmer.
s) Hinweise auf Anordnungen der Bauüberwachung nach § 4 Nr. 1 VOB/B; und auf wichtigere Vereinbarungen mit einem Auftragnehmer oder seinem Vertreter.
t) mündliche Weisungen von Vorgesetzten an den Bauführer.
u) Übergabe und Übernahme des Dienstes bei Schichtwechsel, Vertretung und Nachfolge (auf eine Zeile über alle Spalten hinweg).
v) Name des Bauleiters des Auftragnehmers und etwaiger Wechsel.
Die Seiten der Bautagesberichte sind fortlaufend zu nummerieren. Die Bautagesberichte sind der Objektüberwachung des Auftraggebers wöchentlich zu übergeben.
Bautagesberichte
01 Photovoltaikanlage und Energiespeicher
01
Photovoltaikanlage und Energiespeicher
01.001 Photovoltaikmodule und Montagesystem
01.001
Photovoltaikmodule und Montagesystem
01.002 Wechselrichter und Zubehör
01.002
Wechselrichter und Zubehör
01.003 Sonstiges
01.003
Sonstiges
02 Verlegesysteme
02
Verlegesysteme
02.001 Rohre, Kunststoff und Metall
02.001
Rohre, Kunststoff und Metall
03 Kabel und Leitungen
03
Kabel und Leitungen
Klasse des Brandverhaltens Für Kabel und Leitungen wird die folgende Klassen des Brandverhaltens nach DIN 13501-6 (Bauproduktenverordnung - BauPVO) festgelegt:
Ohne Funktionserhalt: 'Eca'
Mit Funktionserhalt (E30/90): 'keine Festlegung nach BauPVO'
Klasse des Brandverhaltens
03.001 Kabelrinnen, -Kanal, Doppelboden oder Rohre
03.001
Kabelrinnen, -Kanal, Doppelboden oder Rohre
04 Allgemeininstallation
04
Allgemeininstallation
04.001 Aufputz
04.001
Aufputz
05 Stundenlohnarbeiten und sonstige Maßnahmen
05
Stundenlohnarbeiten und sonstige Maßnahmen
05.001 Stundenlohnarbeiten
05.001
Stundenlohnarbeiten
05.002 Abnahme
05.002
Abnahme
05.003 Dokumentations- und Revisionsunterlagen
05.003
Dokumentations- und Revisionsunterlagen
05.004 Gerüste und Steigerfahrzeug
05.004
Gerüste und Steigerfahrzeug
05.005 Aufenthalts- und Materialcontainer
05.005
Aufenthalts- und Materialcontainer
06 Wartungsarbeiten
06
Wartungsarbeiten
06.001 Wartung Photovoltaikanlage und Energiespeicher
06.001
Wartung Photovoltaikanlage und Energiespeicher