Rohbau (Lohnleistung)
2 MFH Niederkrüchten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
OBJEKT – KURZBESCHREIBUNG Neubau von 35 öffentlich geförderten Wohneinheiten in Niederkrüchten Das Baugrundstück liegt in Florianstraße in der Stadt Niederkrüchten. Es werden insgesamt 35 öffentlich geförderte Mietwohnungen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Es entstehen zwei dreigeschossige Baukörper inklusive Staffelgeschoss. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Leistungen erfolgen gemäß den einschlägigen Richtlinien, DIN-Normen und dem Stand der Bautechnik sowie gemäß den Förderrichtlinien der zuständigen Förderstellen zum Zeitpunkt der Einreichung der Bauanträge. Die ausgeführten Leistungen umfassen alle Leistungen für die bezugs- und schlüsselfertige Erstellung der Wohngebäude einschließlich Erstellung der Außenanlagen und sämtliche, im Rahmen der Gebäude- bzw. Außenanlagenerstellung, erforderlichen Honorar-, Gutachter- und Nebenleistungen. Für das Bauvorhaben ist ein Brandschutzkonzept erstellt. Die zu erbringenden brandschutztechnischen Qualitäten der Bauteile richten sich nach diesem Brandschutzkonzept. Für das geplante Bauvorhaben ist ein Schallschutznachweis erstellt. Für den baulichen Schallschutz zwischen fremden Wohnungen und zu den Treppenhäusern werden darin die Anforderungen der baurechtlich eingeführten DIN 4109-1:2018-01. Die Bemessung des Schallschutzes gegenüber haustechnischen Anlagen erfolgt ebenfalls nach DIN 4109-1:2018-01. Innerhalb eines Wohnbereiches werden keine Anforderungen an den baulichen Schallschutz festgelegt. Der Schallschutz gegen Außenlärm wird gemäß DIN 4109-1:2018-01 bemessen. Für das geplante Bauvorhaben ist ein Mindestwärmeschutz- und Sonnenschutznachweis nach DIN 4108-2 und GEG 2023 nach den verschärften Energie-Standards von 01/2023 für Neubauten und dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich EEWärmeG, jeweils in der zur Bauantragstellung gültigen Fassung erstellt. Diese sind Grundlage für die Ausführung aller betroffenen Bauteile und technischen Anlagen. Alle Elektroanlagen sind nach den allgemeinen geltenden VDE-Vorschriften und den für dieses Bauvorhaben behördlich gemachten Auflagen erstellt. Die Erdgeschosse mit öffentlichen Bereichen und Eingangsbereiche werden höhenmäßig an das Straßenniveau angebunden und erhalten jeweils einen barrierefreien Zugang. Die Außenbereiche vor den Eingangstüren sind überdacht. Alle Wohnungen im Erdgeschoss erhalten einen Terrassenbereich. Die Wohnungen in den zwei Obergeschossen werden über einläufige Treppenanlagen und Fahrstuhl erschlossen. Jede Wohnung erhält eine Loggia gemäß Planung.
OBJEKT – KURZBESCHREIBUNG
ALLGEMEINES ALLGEMEINES Für die Ausführung der Baumaßnahme gelten die Auflagen der Baugenehmigung, die Normen des Landes, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien. Alle nachstehend aufgeführten Ausführungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, entsprechend den jeweils gültigen DIN-Normen, den UVV, sowie den sonstigen gesetzlichen Erfordernissen ausgeführt. Daneben liegen immer die Herstellerrichtlinien der Ausführung zu Grunde. Es gelten ferner die für die Leistungen anzuwendenden Vorschriften der VOB, Teil C. Weiterhin sind im Rahmen der schlüsselfertigen Erstellung alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur termingerechten, funktions- und ordnungsgemäßen und mängelfreien Fertigstellung notwendig sind, auch wenn sie im Einzelnen nicht besonders erwähnt sind. Abweichungen von der vereinbarten Bauausführung sind zulässig, soweit sie baurechtlich oder technisch notwendig sind oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder zur Vermeidung von behördlichen Anordnungen erfolgen müssen. Gleiches gilt für Änderungen, die im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren oder aufgrund von Änderungen rechtlicher Bestimmungen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsausübung notwendig werden Sofern im Folgenden Fabrikate oder Produkte benannt werden, so ist der Bauherr berechtigt, abweichende Fabrikate bzw. Produkte zu verwenden, sofern diese den Merkmalen der benannten Fabrikate bzw. Produkte entsprechen und bezüglich Güte, Werts und Gebrauchsfähigkeit gleichartig sind. Alle sichtbaren Oberflächen und Bauteile sind vor dem Einbau zu bemustern und mit dem Bauherrn abzustimmen. Im Zuge der Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogene öffentliche Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahmen in den ursprünglichen Zustand, bzw. in den mit der zuständigen Behörde vereinbarten Zustand versetzt.
ALLGEMEINES
02 KG 300 - Baukonstruktion Rohbau
02
KG 300 - Baukonstruktion Rohbau
02.08 Beton- und Stahlbetonarbeiten
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Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.09 Mauerwerksarbeiten
02.09
Mauerwerksarbeiten
02.10 Stahlbetonfertigteile
02.10
Stahlbetonfertigteile
02.11 Einbauteile Ortbeton
02.11
Einbauteile Ortbeton
02.12 Schornstein Gebäude 2 für Holzpelletanlage
02.12
Schornstein Gebäude 2 für Holzpelletanlage
02.13 Abdichtung, Dämmung und Schutzschichten
02.13
Abdichtung, Dämmung und Schutzschichten