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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
OBJEKT – KURZBESCHREIBUNG Neubau von 35 öffentlich geförderten
Wohneinheiten in Niederkrüchten
Das Baugrundstück liegt in Florianstraße in der Stadt Niederkrüchten. Es werden insgesamt 35
öffentlich geförderte Mietwohnungen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes
Nordrhein-Westfalen erstellt.
Es entstehen zwei dreigeschossige Baukörper inklusive Staffelgeschoss. Eine Unterkellerung ist
nicht vorgesehen.
Die Leistungen erfolgen gemäß den einschlägigen Richtlinien, DIN-Normen und dem Stand der
Bautechnik sowie gemäß den Förderrichtlinien der zuständigen Förderstellen zum Zeitpunkt der
Einreichung der Bauanträge.
Die ausgeführten Leistungen umfassen alle Leistungen für die bezugs- und schlüsselfertige
Erstellung der Wohngebäude einschließlich Erstellung der Außenanlagen und sämtliche, im
Rahmen der Gebäude- bzw. Außenanlagenerstellung, erforderlichen Honorar-, Gutachter- und
Nebenleistungen.
Für das Bauvorhaben ist ein Brandschutzkonzept erstellt. Die zu erbringenden
brandschutztechnischen Qualitäten der Bauteile richten sich nach diesem Brandschutzkonzept.
Für das geplante Bauvorhaben ist ein Schallschutznachweis erstellt. Für den baulichen
Schallschutz zwischen fremden Wohnungen und zu den Treppenhäusern werden darin die
Anforderungen der baurechtlich eingeführten DIN 4109-1:2018-01. Die Bemessung des
Schallschutzes gegenüber haustechnischen Anlagen erfolgt ebenfalls nach DIN 4109-1:2018-01.
Innerhalb eines Wohnbereiches werden keine Anforderungen an den baulichen Schallschutz
festgelegt. Der Schallschutz gegen Außenlärm wird gemäß DIN 4109-1:2018-01 bemessen.
Für das geplante Bauvorhaben ist ein Mindestwärmeschutz- und Sonnenschutznachweis nach
DIN 4108-2 und GEG 2023 nach den verschärften Energie-Standards von 01/2023 für Neubauten
und dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich EEWärmeG, jeweils in
der zur Bauantragstellung gültigen Fassung erstellt. Diese sind Grundlage für die Ausführung
aller betroffenen Bauteile und technischen Anlagen.
Alle Elektroanlagen sind nach den allgemeinen geltenden VDE-Vorschriften und den für dieses
Bauvorhaben behördlich gemachten Auflagen erstellt.
Die Erdgeschosse mit öffentlichen Bereichen und Eingangsbereiche werden höhenmäßig an das
Straßenniveau angebunden und erhalten jeweils einen barrierefreien Zugang. Die
Außenbereiche vor den Eingangstüren sind überdacht. Alle Wohnungen im Erdgeschoss erhalten
einen Terrassenbereich.
Die Wohnungen in den zwei Obergeschossen werden über einläufige Treppenanlagen und
Fahrstuhl erschlossen. Jede Wohnung erhält eine Loggia gemäß Planung.
OBJEKT – KURZBESCHREIBUNG
ALLGEMEINES ALLGEMEINES
Für die Ausführung der Baumaßnahme gelten die Auflagen der Baugenehmigung, die Normen
des Landes, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien. Alle nachstehend aufgeführten
Ausführungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, entsprechend den jeweils
gültigen DIN-Normen, den UVV, sowie den sonstigen gesetzlichen Erfordernissen ausgeführt.
Daneben liegen immer die Herstellerrichtlinien der Ausführung zu Grunde.
Es gelten ferner die für die Leistungen anzuwendenden Vorschriften der VOB, Teil C. Weiterhin
sind im Rahmen der schlüsselfertigen Erstellung alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die
zur termingerechten, funktions- und ordnungsgemäßen und mängelfreien Fertigstellung
notwendig sind, auch wenn sie im Einzelnen nicht besonders erwähnt sind.
Abweichungen von der vereinbarten Bauausführung sind zulässig, soweit sie baurechtlich oder
technisch notwendig sind oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder zur Vermeidung von
behördlichen Anordnungen erfolgen müssen. Gleiches gilt für Änderungen, die im
Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren oder aufgrund von Änderungen rechtlicher
Bestimmungen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsausübung notwendig werden
Sofern im Folgenden Fabrikate oder Produkte benannt werden, so ist der Bauherr berechtigt,
abweichende Fabrikate bzw. Produkte zu verwenden, sofern diese den Merkmalen der
benannten Fabrikate bzw. Produkte entsprechen und bezüglich Güte, Werts und
Gebrauchsfähigkeit gleichartig sind.
Alle sichtbaren Oberflächen und Bauteile sind vor dem Einbau zu bemustern und mit dem
Bauherrn abzustimmen.
Im Zuge der Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogene öffentliche Flächen werden nach
Beendigung der Baumaßnahmen in den ursprünglichen Zustand, bzw. in den mit der zuständigen
Behörde vereinbarten Zustand versetzt.
ALLGEMEINES
02 KG 300 - Baukonstruktion Rohbau
02
KG 300 - Baukonstruktion Rohbau
02.08 Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.08
Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.09 Mauerwerksarbeiten
02.09
Mauerwerksarbeiten
02.10 Stahlbetonfertigteile
02.10
Stahlbetonfertigteile
02.11 Einbauteile Ortbeton
02.11
Einbauteile Ortbeton
02.12 Schornstein Gebäude 2 für Holzpelletanlage
02.12
Schornstein Gebäude 2 für Holzpelletanlage
02.13 Abdichtung, Dämmung und Schutzschichten
02.13
Abdichtung, Dämmung und Schutzschichten