Fassadenarbeiten - WDVS Haus 36 - 40
Zirndorf Sanierung MFH Breslauer 42+44
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Angaben zum Objekt Die WBG Zirndorf beabsichtigt das Mehrfamilienhaus "Breslauer Str. 36-40" in 90513 Zirndorf energetisch zu sanieren. Das Haus hat 3 Hauseingänge mit jeweils 8 Wohnungen und ist vollunterkellert. Die wesentlichen Komponenten der geplanten Baumaßnahme sind: - Modernisierung der Gebäudehülle durch Erneuerung aller Fenster, Anbringen eines Vollwärmeschutzes, - Dämmung der Kellerdecke - Erneuerung Dacheindeckung - Errichtung von Vorstellbalkonen - Modernisierung aller Bäder - Modernisierung der Wohnungen - Erneuerung der Komponenten für die Haustechnik Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ ELT Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung stehen auf dem Grundstück zur Verfügung Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen. Über Vorschriften, Auflagen und Verordnungen der Stadt Zirndorf hat sich der AN eigenständig kundig zu machen und auf die Einhaltung dieser zu achten. Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind stets freizuhalten. Auf die Belange der Mieter hinsichtlich Schmutz- und Lärmbelästigung ist äußerste Rücksicht zu nehmen, da die Sanierung im bewohnten Zustand stattfindet. Weiterhin erfolgen die Sanierungsarbeiten am Nachbar-Gebäudekomplex Breslauer Str. 42-44, 46-48 und Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 zeitlich um 1 bis 3 Monate versetzt. Die Leistungen und Mengen dieser Maßnahme sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es erfolgt eine separate Angebotsanfrage mit den entsprechend zugeordneten Unterlagen. Beginn Baustelle: Juni 2026 Fertigstellung Baustelle: Oktober 2027 WDVS ab 34. KW 26 in Abstimmung mit der Bauleitung
Angaben zum Objekt
Hinweise zur Kalkulation / Ausführungshinweise Die Arbeiten beginnen am Block Breslauer Str. 36-40, der Block Breslauer Str. 42-44 beginnt zeitlich versetzt um ca. 4-5 Wochen später. Der Block Breslauer Str. 46-48 beginnt zeitlich versetzt zur Breslauer Str, 42-44 um ca. 4-5 Wochen später. Der Block Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 beginnt zeitlich versetzt zur Breslauer Str, 46-48 um ca. 4-5 Wochen später. Dadurch kann es in Teilbereichen zu kurzzeitigen zeitlichen Leistungsüberschneidungen an den Blöcken kommen. (siehe auch beiliegende Grobablaufpläne) Der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang variert zu der Breslauer Str.42-44 und 46-48 und zu der Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10. Das vorliegende LV beinhaltet die Leistungen des Blockes Breslauer Str. 36-40. Die Arbeiten können blockweise vergeben werden oder bei entsprechenden Kapazitäten auch durch 1 Fachfirma an allen Blöcken ausgeführt werden. Bitte ankreuzen: Kapazität der Blöcke Breslauer Str. 42-44 JA:............. NEIN:............. Breslauer Str. 46-48 JA:............. NEIN:............. Leonhardt-Förtsch-Str. 8-10 JA:............. NEIN:.............
Hinweise zur Kalkulation / Ausführungshinweise
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Die Zugänge zum Wohnblock und zu den Hauseingängen sind stets freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien. Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl. Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und Montage zu kalkulieren, inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. 2. Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind. 3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit einzukalkulieren. 4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften /Herstellerrichtlinien zu beachten. 5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu achten. 7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von diesem täglich zu entsorgen. 8. An der bestehenden Fassade wurde im Anstrich bzw. Putz Asbest nachgewiesen. Die finale Bestimmung/Bewertung der Maßnahmen ist jedoch noch ausstehend! 9. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. 11. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und dem Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
Technische Vorbemerkungen
Vorbemerkungen WDVS (ZTV) 1. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzlich zu den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV nach VOB/C: DIN 18 345 Wärmedämmverbundsysteme DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 363 Maler- und Lackiererarbeiten DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN-, EN- und ISO-Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehenen Materialien, deren Verarbeitung und Einbau beziehen und in der Ausschreibung zum Tragen kommen, insbesondere: DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendungen, Prüfung DIN 18202 Toleranzen im Hochbau -Bauwerke DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen Landesbauordnung der entsprechenden Bundesländer ETB-Richtlinien, Bauteile, die gegen Absturz sichern Weiterhin sind die Empfehlungen der Fachverbände WDVS und Farbe und Bautenschutz zu beachten. Wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Ausführung Änderungen in den technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblättern und DIN-, EN- und ISO-Normen etc. ergeben, hat der AN den AG vor Beginn der Ausführung darüber schriftlich zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Die Leistungen haben den "Anerkannten Regeln der Technik" zu entsprechen. Weiter sind zu beachten: Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaft. Richtlinien der Hersteller, soweit sie den DIN-, EN- und ISO- Vorschriften nicht widersprechen. Weiterhin gelten ergänzend zu den o.a. ATVs der VOB Teil C die nachstehend aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV). Ausführungsqualität Die Ausführung der Arbeiten ist vom Systemhersteller zu überwachen und durch Abnahmebescheinigungen über - die Tragfähigkeit des Untergrundes (vor Arbeitsbeginn) mit Anweisungen für die Verklebung und eventueller Verdübelung der Dämmplatten - die systemgerechte Verklebung und eventueller Verdübelung der Dämmplatten - die systemgerechte Armierung der Dämmplatten - die Qualität der Putzoberfläche vom Systemhersteller zu bestätigen. Diese Leistung ist in den Positionen aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung direkt an den Systemhersteller zu vergeben. Grundsätzlich erhält der Auftraggeber alle Abnahmebescheinigungen direkt vom Systemhersteller. Daraus resultierende Ausführungshinweise gibt der Auftraggeber an den Auftragnehmer weiter. Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige Nachkontrolle zur Überprüfung des eingebauten Systems bzw. der Verarbeitungsrichtlinien vor. Sollten sich Abweichungen von den Vorgaben ergeben, gehen die mit dem Öffnen der Fassadenfläche verbundenen Arbeiten voll zu Lasten des Auftragnehmers.  In diesem Falle behält sich der Auftraggeber weitergehende rechtliche Schritte vor. Statik Die Wahl der Befestigung für die Wärmedämmplatten hat auf Grundlage der statischen Erfordernisse und den Vorgaben der Systemhersteller zu erfolgen Bei notwendiger Verdübelung ist die vorgegebene Dübel Anzahl pro m² mindestens einzuhalten. Der AN bestätigt, dass er die Gebäudeform, die Gebäudehöhe sowie die zu berücksichtigenden Windlasten, den Winddruck und den Windsog in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Maße Alle in den Plänen und LV benannten Maße sind Circa-Maße. Die zur Durchführung der eigenen Leistungen erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind eigenverantwortlich zu erbringen. Alle Leistungen haben nach Vorgabe einer absoluten Höhenkote und Aufmaß des Bestandes zu erfolgen. Muster Nach Auftragsvergabe hat der AN Muster in Form vom Musterplatten (ca. 1 m2) für die Ausführung des Systems und der Oberflächen dem AG vorzulegen. (je 3 verschiedene Farben und 0berflächen) Die Musterplatten mit den ausgewählten Farbmustern bleiben bis zur Fertigstellung der Arbeiten beim AG. Schutz der Bauteile Alle im Zuge der Ausführung erforderlichen Maßnahmen zum Schutze von schon fertig oder teilweise fertiggestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen und in die Einhe     itspreise einzurechnen. Fertig behandelte Oberflächen sind durch Folien und Abklebungen sorgfältig zu schützen. Fenster und Außentüren einschl. der Aussenfensterbänke sind durch vollflächiges Überdecken mit Folie, welche ringsum dicht abgeklebt sein muss, zu schützen. Bei Öffnungen größer als 2,5 m² erfolgt die Vergütung gemäß Leistungsverzeichnis. Die Dachflächen sind im Bereich der Putzarbeiten abzudecken. Dachflächen müssen zur Abnahme einwandfrei sauber sein. Es sind nur Klebebänder zu verwenden, die rückstandsfrei entfernt werden können. Abdeckungen und Abklebungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen, auch abschnittsweise an fertiggestellten Fassadenteilen. Dabei sind die Abdeckungen der Fenster und Türen zeitlich auf ein Minimum zu beschränken, um die Belüftung der Wohnungen nicht zu beeinträchtigen. Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile des Bestandes und der Nachbargebäude sowie vorhandene Außenanlagen vor Verschmutzungen und Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig. Ausführung Sämtliche WDVS- und Putzflächen sind unbedingt genau lot- und fluchtgerecht herzustellen. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter des Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Alle Blitzableiter, Regenfallrohre etc. dürfen von dem Wärmedämmverbundsystem nicht eingeschlossen werden. Sie müssen außerhalb davon verlaufen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d. R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Hohlräume sind mit Dämmmaterial satt und ohne Fehlstellen auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind eventuelle Staubablagerungen zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Anschlüsse an den Baukörper Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Schlagregen darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Vorbemerkungen WDVS (ZTV)
01 WDVS - Breslauer Str. 36-40
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WDVS - Breslauer Str. 36-40
01.01 vorbereitende Maßnahmen
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vorbereitende Maßnahmen
01.02 WDVS - Fassade
01.02
WDVS - Fassade
01.03 WDVS - Sockelbereich
01.03
WDVS - Sockelbereich
02 Außenfensterbänke
02
Außenfensterbänke
02.01 Abbruch Außenfensterbänke
02.01
Abbruch Außenfensterbänke
02.02 Außenfensterbänke neu
02.02
Außenfensterbänke neu
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Sonstiges
03.01
Sonstiges
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten