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Net total EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und
nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+
Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche hierfür
erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und sonstigen
Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung
schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen
und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV VOLLWÄRMESCHUTZARBEITEN Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor
Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die
VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Lieferung
Alle erforderlichen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle.
Grundlagen
Dem Leistungsverzeichnis liegen die DIN-Normen, die dazugehörigen Beiblätter, die VOB, Teil B und C (neueste Fassung), das BFS-Merkblatt Nr. 21 vom September 1982 des Bundesausschusses Farbe- und Sachwertschutz sowie die technischen Merkblätter der Systemkomponenten, die Detailzeichnungen und die anwendungstechnischen Richtlinien des Herstellers zugrunde. Während der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den technischen Merkblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden.
Untergrund
Nach Untergrundvorbereitung Fläche nochmals in Augenschein nehmen. Die in den Herstellervorschriften geforderten Haftzugwerte müssen in jedem Fall gewährleistet sein. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die Lage und die örtlichen Gegebenheiten zu informieren sowie die zu bearbeitenden Untergründe auf Tragfähigkeit, Untergrundbeschaffenheit, Schmutzfreiheit und auf Mängel zu prüfen. Unebenheiten bis maximal 1 cm sind mit der Klebeschicht auszugleichen.
Muster
Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen Bedingungen herzustellen.
Abfall
Während der Vollwärmeschutzarbeiten sind angrenzende, umliegende Bauteile einschließlich Außenanlagen vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Insbesondere sind Dämmstoffreste und Dämmstoffverschnitt sowie Schleifmaterial mindestens täglich zu sammeln und zu entsorgen. Bei stürmischer Witterung sind die Arbeitsstellen mit Planen oder sonstig em, geeignetem Material zu schützen. Verschmutzungen von Nachbargrundstücken sind in keinem Fall zulässig. Bei der Entsorgung sind die Bestimmungen der örtlichen Aufsichtsbehörde sowie die einschlägigen Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten und einzuhalten.
Gerüst
Bei Gerüststellung sind die einschlägigen DIN-Normen zu berücksichtigen, insbesondere DIN 4420 und DIN 18451. Ebenso sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Um- und Anbau des Gerüstes, Einrichtungen zur Materialbeförderung sowie Erschwernisse aufgrund der besonderen, örtlichen Situation sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ankerhülsen sind beim Abrüsten mit farblich angeglichenen Abdeckkappen zu schließen.
Abrechnung
Gerüst- und Vollwärmeschutzflächen sind entsprechend den Rohbauflächen der Gebäude abzurechnen.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung ist gleichmäßig in alle Positionen der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren.
ZTV VOLLWÄRMESCHUTZARBEITEN
ZTV PUTZARBEITEN Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Gerüst
Alle Gerüste sind nach den Unfallverhütungsvorschriften aufzubauen, vorzuhalten und abzubauen. Der Abbau der Gerüste darf erst nach Anweisung der Bauleitung erfolgen. Alle Ankerlöcher sind nach Entfernen des Gerüstes mit PVC - Kappen zu verschließen.
Ausführung
Sämtliche Wärmedämmplatten, Installationsleitungen aller Art, Schlitze, Materialwechsel, sind vor der Ausführung mit einer engmaschigen Armierung zur Vermeidung von Putzrissen zu überspannen. Maschinen-Innenputz ist mit Richtlatten oder eingelegten Blechwinkeln aufzubringen, alle Ecken, auch Fensterleibungen sind mit Eckschutzschienen auszubilden. Ecken und Kanten sind lotrecht und scharfkantig auszuführen. Anschlüsse an Fenster- und Türstöcke sind fachgerecht mit einem Kellenschnitt einzuschneiden, dies betrifft ebenso die Putzanschlüsse an Holzbauteile wie Pfetten oder Sparren. Putzkanten bei Futtertüren sind mittels Putzlehren herzustellen. Vor der Ausführung von strukturierten Putzen sind mindestens 3 Putzmuster nach Angaben der Bauleitung herzustellen, welche als Basis für die auszuführenden Arbeiten gelten. Sichtbar bleibende Holzteile, wie z.B. Pfetten, Sparren und Vordachschalung, sind vor Verschmutzungen zu schützen, dies hat mit Folien und Klebematerial (keine Nägel oder Heftklammern) zu erfolgen. Nach Beendigung der Putzarbeiten sind alle Abklebefolien und Klebestreifen zu beseitigen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eventuell entstandene Verunreinigungen sind umgehend, vollständig und fachgerecht zu beseitigen. Das fertig geputzte Bauwerk ist komplett besenrein zu übergeben, Putzrückstände, insbesondere auf Betondecken, sind umgehend zu entfernen. Regenfallrohre sind vor Beginn der Außenputzarbeiten abzumontieren, ordnungsgemäß zwischenzulagern und vor Beschädigung zu schützen. Nach Fertigstellung des Außenputzes sind die Fallrohre wieder fachgerecht anzubringen. Ein-, Zu- und Beiputzarbeiten von bauseits versetzten Teilen sind auch dann auszuführen, wenn sie nicht im Zuge mit den übrigen Putzarbeiten durchgeführt werden können. Ebenso müssen möglicherweise einzelne Flächen vorzeitig verputzt werden, wenn eine vorgezogene Montage dies erforderlich macht.
ZTV PUTZARBEITEN
1 WDVS
1
WDVS
1.01 Betonhaftbrücke für Oberputz Putzhaftbrücke auf glatten, schalöl- und staubfreien Betonwandflächen nach Werksvorschrift herstellen. Einbauort: Rampe und Rampengebäude
Fabrikat: KNAUF-Betokontakt o.g.
1.01
Betonhaftbrücke für Oberputz
20.00
m2
1.02 Vollspachtelung Betonflächen Einmaliges Spachteln von entgrateten Betonflächen, mit leichten Schäden, einschl. Nachschleifen für Oberputz.
Einbauort:
1.02
Vollspachtelung Betonflächen
20.00
m2
1.03 WDVS Fassade Phenolharz-Hartschaum, d= 14 cm Wärmedämmverbundsystem auf Ziegelmauerwerk bzw. Stahlbeton aus Phenolharz-Hartschaum Wärmedämmplatten, FCKW-frei, schwerentflammbar, stumpfe Plattenkanten, entsprechend den Richtlinien des Fachverbandes und des Herstellers im Verband, planeben und absolut pressgestoßen auf tragfähigen Untergrund mit einem vergüteten, mineralisch abbindenden Klebemörtel kleben und zusätzliche mechanische Befestigung mit zugelassenen Dübeln in Kombination mit entsprecheneden Dübelkombischeiben gemäß Systemzulassung und stat. Nachweis und Propfen liefern, einbauen und verschließen.
Evtl. offene Fugen mit Füllschaum ausschäumen, Unebenheiten mit Schleifbrett abschleifen.
Die Fenster werden bündig mit dem Außenmauerwerk bzw. Stahlbeton gesetzt, die Fensterstöcke sind um 3 cm gegenüber dem Rohbau zu überdämmen.
Bemessungswert Lambda: 0,022 W/(mK)
U-Wert: ca. 0,14 - 0,15 W/m²K (gemäß Energieberechnung)
Stärke: 140 mm
Fabrikat: Sto-Resol-Dämmplatte o.g.
1.03
WDVS Fassade Phenolharz-Hartschaum, d= 14 cm
880.00
m2
1.04 WDVS Fassade Phenolharz-Hartschaum, d= 4 cm Wärmedämmverbundsystem auf Rollladenkasten aus Phenolharz-Hartschaum Wärmedämmplatten, FCKW-frei, schwerentflammbar, stumpfe Plattenkanten, entsprechend den Richtlinien des Fachverbandes und des Herstellers im Verband, planeben und absolut pressgestoßen auf tragfähigen Untergrund mit einem vergüteten, mineralisch abbindenden Klebemörtel kleben. Evtl. offene Fugen mit Füllschaum ausschäumen, Unebenheiten mit Schleifbrett abschleifen, inkl. Mehraufwand für das Zuschneiden und Herstellen eines bündigen Übergangs zum restlichen WDVS.
Bemessungswert Lambda: 0,022 W/(mK)
Stärke: 40 mm
Fabrikat: Sto-Resol-Dämmplatte o.g.
1.04
WDVS Fassade Phenolharz-Hartschaum, d= 4 cm
41.00
m2
1.05 Zuschlag WDVS Sockel XPS WLG 035 Sockelausführung als Zuschlag zum WDVS Fassade, mit Sockelplatte für erdberührende Fassadenbereiche OK Belag/Gelände bis 30 cm über Belag/Gelände, WLG 035.
Einbauort: Kelleraußenwand, Erker und Balkone
Fabrikat: Akurit Sockeldämmplatte o.g.
1.05
Zuschlag WDVS Sockel XPS WLG 035
48.00
m2
1.06 Zulage Ausgleich Untergrund Ausgleich mit Kalk-Zement-Unterputz je 10 mm Dicke zum fluchtrechten Anbringen der Dämmplatten.
1.06
Zulage Ausgleich Untergrund
50.00
m2
1.07 Ergänzung Perimeterdämmung Ergänzen der Perimeterdämmung XPS WLG 035, d= 12 cm, im Bereich des abgedichteten Gebäudesockels von UK Kellerdecke bis OK Gelände. Dämmhöhe ca. 45 cm.
U-Wert der Kellerwand im gedämmten Bereich: ca. 0,12 W/m²K (gemäß Energieberechnung)
1.07
Ergänzung Perimeterdämmung
100.00
m²
1.08 WDVS Fassade, Armierung + Spachtelung Liefern und Einbauen einer mineralischen Systemarmierung, auf Wärmedämmplatten volldeckend auftragen, alkalibeständiges Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Armierungsgewebe Gewebestöße 10 cm überlappen. Zusätzliche Diagonalarmierung an Ecken der Öffnungen und Eckkantenausbildungen gemäß separater Positionen.
Schichtdicke: 3 - 5 mm
Fabrikat: Akurit Spachtelmörtel SK grau o.g., Akurit Armierungsgewebe GF o.g.
1.08
WDVS Fassade, Armierung + Spachtelung
864.00
m2
1.09 WDVS Sockel, Armierung + Spachtelung Armierung und Putzgrundierung auf Sockelplatte wie vor, einschl. Herstellung des Anschlusses auf bauseitig verlegte Perimeterdämmplatten im Erdbereich einschl. den erforderlichen Aufgrabungsarbeiten, dem Aufrauhen und Nachbearbeiten der bauseitigen Wärmedämmung sowie feuchtigkeitsschützende ca. 30 cm hohe Putzbeschichtung.
Gesamthöhe Putzbeschichtung bis 30 cm über Belag/Gelände
Fabrikat: Akurit Universal-Haftputz UNI-H o.g.
1.09
WDVS Sockel, Armierung + Spachtelung
48.00
m2
1.10 WDVS Diagonalarmierung/Ecken Liefern und Einbauen einer Diagonalarmierung an Ecken von Gebäudeöffnungen. Diagonalarmierung aus Glasfasergewebe.
Fabrikat: Akurit Gewebe-Sturzeck, Akurit Gewebepfeil WDVS
1.10
WDVS Diagonalarmierung/Ecken
130.00
St
1.11 WDVS Kantenschutz Herstellen Kantenschutz mit Eckwinkel aus Kunststoff-Eckschutzschiene mit Glasfasergewebe, Schenkellänge 11/15 cm, als Zulage zur Systemarmierung.
Fabrikat: Akurit Gewebeeckwinkel GE 10 x 15 o.g,
1.11
WDVS Kantenschutz
472.00
m
1.12 WDVS Abschlussleiste-Alu 140 mm Liefern und Einbauen eines Sockelprofils als Trogprofil in U-Form für Dämmplattendicke d = 140 mm, mit 3 Dübel pro lfm anbringen. Unebenheiten mit Unterlegscheiben ausgleichen. Längsverbindungen mittels Sockelprofilverbinder oder Überlappung herstellen.
Eckverbindungen mittels Gehrungen, Überlappungen oder Eckverbinder herstellen, inkl.Sockelaufsteckprofil aus Kunststoff.
Bereiche: (siehe Details) Balkone, Dachterrassen, Erker
Fabrikat: Akurit Sockelprofil SPO o.g., Akutrit Sockelaufsteckprofil SPA, Akurit Sockelprofilverbinder o.g., Akurit Sockelprofilbefestigungssatz o.g.
1.12
WDVS Abschlussleiste-Alu 140 mm
30.00
m
1.13 WDVS Fugendichtband Liefern und Einbauen eines Fugendichtbandes zur Ausbildung schlagregendichter an angrenzende Bauteile, Fugendichtband außenbündig zu den Dämmplatten vorkleben. Vorkomprimiertes, witterungsbeständiges Dichtband aus Polyurethanschaum, seitenflächenimprägniert für Fugenbreite 2-9 mm.
Fabrikat: Akurit Fugendichtband DBS o.g.
1.13
WDVS Fugendichtband
200.00
m
1.14 Dichtebene unterhalb der Fensterbank zweite wasserführende Dichtebene unterhalb der bauseits zu montierenden Fensterbank vollflächig erstellen.
1.14
Dichtebene unterhalb der Fensterbank
43.00
m
1.15 Mineralischer Oberputz 2,0 mm auf WDVS liefern, auftragen und strukturieren eines wetterbeständigen und wasserdampfdurchlässigen Mineralputzes in Kratzputzstruktur für außen. Körnung 2 mm
Farbe: weiß
Fabrikat: Akurit Rustikalputz 2 mm o.g.
1.15
Mineralischer Oberputz 2,0 mm auf WDVS
886.00
m2
1.16 Mineralischer Oberputz als Kammzugputz auf WDVS liefern, auftragen und strukturieren eines wetterbeständigen und wasserdampfdurchlässigen Mineralputzes in Kammzugputzstruktur für außen. Körnung 2 mm
Farbe: weiß
Fabrikat: Akurit Rustikalputz 2 mm o.g.
1.16
Mineralischer Oberputz als Kammzugputz auf WDVS
45.00
m²
1.17 Zulage Sockelputz Als Zulage zu Oberputz, liefern, Auftragen und Strukturieren eines Dünnlagen-Filzputzes auf vorbereiteter Armierung.
Fabrikat: Akurit Universal-Haftputz UNI-H o.g.
1.17
Zulage Sockelputz
38.00
m2
1.18 Zulage Sockelputz Lichtschächte Zulage für Mehraufwand für Sockelputz, wie vor beschrieben, innerhalb von Lichtschächten.
1.18
Zulage Sockelputz Lichtschächte
O
5.00
m2
1.19 Zulage Oberputz - Leibungen Zulage für das Verputzen von Leibungen bei Öffnungen größer 2,5 m2, Leibungstiefe bis ca. 15 cm.
1.19
Zulage Oberputz - Leibungen
389.00
m
1.20 Imprägnierung Oberputz/Sockel Transparente und hydrophobische Feuchtigkeitsimprägnierung des Oberputzes im Bereich des Sockels, bis ca. 30 cm über Gelände.
Fabrikat: Keim o.g.
1.20
Imprägnierung Oberputz/Sockel
38.00
m2
1.21 Abdichtung Sockelputz Liefern und auftragen eines Feuchteschutzes an erdberührten Flächen des WDV-Systems mit Flexibler Dichtungsschlämme (1-komponentig) in mind. 2 Lagen bis 5 cm über Geländeoberkante geführt auf Sockelputz.
Fabrikat: Akurit Dichtschlämme - flexibel o.g.
1.21
Abdichtung Sockelputz
71.00
m
1.22 Zulage Abdichtung Sockelputz Leibungen Zulage für das Liefern und Auftragen eines Feuchteschutzes an Leibungen von erdberührten Flächen des WDV-Systems mit Flexibler Dichtungsschlämme (1-komponentig) in mind. 2 Lagen bis 5 cm über Geländeoberkante geführt auf Sockelputz.
Leibungstiefe bis ca. 15 cm.
Fabrikat: Akurit Dichtschlämme - flexibel o.g.
1.22
Zulage Abdichtung Sockelputz Leibungen
8.00
m
1.23 APU-Anputzleiste außen APU-Anputzleisten vor Beginn der Außenputzarbeiten in Anschlussbereichen von z.B. Fenster und Türrahmen, Rollladenschienen etc. fluchtrecht aufkleben, einputzen und abschneiden.
Fabrikat: Akurit o.g.
1.23
APU-Anputzleiste außen
389.00
m
1.24 Tropfkantenprofil Tropfkantenprofil vor Beginn der Außenputzarbeiten in Anschlussbereichen als Abschluss an den bauseitigen Rolladenkasten in verschiedenen Längen fluchtrecht aufkleben, einputzen und abschneiden.
Fabrikat: Sto-Tropfkantenprofil o.g.
1.24
Tropfkantenprofil
111.00
m
1.25 Fass. Egalisier-Farbanstrich Haus 2 Liefern und Ausführen eines zweimaligen Anstrichs mit einer hydrophilen, mineralischen Kieselsol-Silikatfarbe auf Ober- und Sockelputz.
Farbton: RAL 7044 seidengrau, Sto Design Architectural Colors 16292 o.g.
.
1.25
Fass. Egalisier-Farbanstrich Haus 2
435.00
m2
1.26 Fass. Egalisier-Farbanstrich Haus 4 Liefern und Ausführen eines zweimaligen Anstrichs mit einer hydrophilen, mineralischen Kieselsol-Silikatfarbe auf Ober- und Sockelputz.
Farbton: RAL 9002 grauweiß, Sto Design Architectural Colors 16299 o.g.
1.26
Fass. Egalisier-Farbanstrich Haus 4
435.00
m2
1.27 Fass. Egalisier-Farbanstrich Fensterzwischenbereiche Liefern und Ausführen eines zweimaligen Anstrichs mit einer hydrophilen, mineralischen Kieselsol-Silikatfarbe auf Kammzugputz.
Farbton: RAL 7030 steingrau, Sto Design Architectural Colors 16264 o.g.
1.27
Fass. Egalisier-Farbanstrich Fensterzwischenbereiche
45.00
m2
1.28 Zuschlag Fassadenanstrich, Leibungen Als Zuschlag zum Fassadenanstrich für das Streichen der Leibungen bei Öffnungen größer 2,5 m2.
Leibungstiefe bis ca. 13 cm
1.28
Zuschlag Fassadenanstrich, Leibungen
389.00
m
1.29 Regenfallrohre Alle Regenfallrohre sind vor Beginn der Arbeiten zu entfernen, sorgfältig zwischenzulagern und zu schützen sowie nach Fertigstellung der Arbeiten wieder zu montieren. Während der Putzarbeiten ist ein bauseitiges Fallrohrstück anzubringen und am Gerüst so zu befestigen, dass Regenwässer während der Putzarbeiten vom Gerüst und der Fassade ferngehalten werden.
1.29
Regenfallrohre
O
45.00
m
1.30 Verschließen Gerüstbefestigung Flächenbündiges, nachträglisches Verschließen der provisorisch bauseits verpfropfter Gerüstbefestigungslöcher mit Außenputz.
1.30
Verschließen Gerüstbefestigung
200.00
St
1.31 Abklebearbeiten außen Abdecken und wasserfest Abkleben von schmutzempfindlichen und gefährdeten Bauteilen, welche über die in den Besonderen Technischen Vertragsbedinungen genannten Vorkehrungen hinausgehen. Abdeckmaterial nach Beendigung der Arbeiten entfernen und entsorgen.
abzudeckende Fläche: ca. 300 m²
1.31
Abklebearbeiten außen
L
1.00
psch
1.32 WDVS Dämmplatte Fensterleibung Resol d= 20 mm Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) Dämmplatte für Fensterleibungen aus Phenolharz-Hartschaum (Resol-Hartschaum), Lambda = 0,022 W/mK, stumpfe Plattenkanten, zur Dämmung von Fenster- und Türlaibungen liefern, zuschneiden, planeben und pressgestoßen vollflächig verkleben und systemkonform befestigen.
Dämmplattendicke: 20 mm
Fabrikat: Sto-Resol-Laibungsplatte o.g.
1.32
WDVS Dämmplatte Fensterleibung Resol d= 20 mm
389.00
m
1.33 WDVS Brandriegel Mineralwolle d= 14 cm Liefern und fachgerechtes fluchtrechtes Montieren von systemkonformen Brandriegeln aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Steinwolle), Schmelzpunkt >= 1000 °C, d = 14 cm, WLG 035, als Sturz- oder Umlaufbrandriegel zur Einhaltung der Brandschutzauflagen bei schwerentflammbaren WDVS-Systemen (Resol-Hartschaum-Systeme) an Mehrfamilienhäusern.
1.33
WDVS Brandriegel Mineralwolle d= 14 cm
150.00
m
1.34 WDVS Dehnungsfugenprofil Liefern und fluchtgerechter Einbau von systemkonformen Dehnungsfugenprofilen (E-Form für planebene Fugen oder V-Form für Innenecken) mit integriertem Glasfasergewebe zur Ausbildung von dauerhaft schlagregendichten, UV-beständigen Bauwerks- und Dehnungsfugen im Wärmedämm-Verbundsystem.
1.34
WDVS Dehnungsfugenprofil
25.00
m
1.35 WDVS Armierung Fensterleibung Systemarmierung an Fenster- und Türleibungen als Zulage zur flächigen Systemarmierung liefern, auf die Leibungsdämmung volldeckend auftragen, Armierungsgewebe faltenfrei einlegen, im Eckbereich mit der flächigen Gewebearmierung überlappen und planspachteln.
Leibungstiefe: bis ca. 15 cm
Fabrikat: passend zum System Akurit SK grau o.g. und Armierungsgewebe GF o.g.
1.35
WDVS Armierung Fensterleibung
389.00
m
2 DÄMMUNG TIG/ KELLER
2
DÄMMUNG TIG/ KELLER
2.01 Dämm. Decke ü. TG/UG, d=120 mm Dämmung der TG-Decke mit schwerentflammbaren PU-Hartschaum-Platten, Oberlage ökologischer Edelputz auf mineralischer Basis Dicke ca. 2 mm, liefern und verlegen auf Betonflächen inkl. Befestigungsmaterial und Wandanschlussfuge gemäß Hersteller.
Bemessungswert Lambda= 0,023 W/mK, d= 120 mm
U-Wert: ca. 0,12 W/m²K (gemäß Energieberechnung)
Bereich: unterhalb der höherliegenden TG-Decke
Fabrikat: Linitherm PAL TG Biozell o.g.
2.01
Dämm. Decke ü. TG/UG, d=120 mm
190.00
m²
2.02 Dämm. Unterzüge ü. TG/UG, d=120 mm Dämmung der Unterzüge im Deckenanschlussbereich mit schwerentflammbaren PU-Hartschaum-Platten, Oberlage ökologischer Edelputz auf mineralischer Basis Dicke ca. 2 mm, liefern und im Verband mittels Klebemörtel auf Betonflächen aufkleben.
Bemessungswert Lambda= 0,023 W/mK, d= 120 mm
U-Wert: ca. 0,12 W/m²K (gemäß Energieberechnung)
Bereich: Verzögerungsstreifen, Unterzüge seitlich
Fabrikat: Linitherm PAL TG Biozell o.g.
2.02
Dämm. Unterzüge ü. TG/UG, d=120 mm
28.00
m²
2.03 Zulage Schnittkanten beschichtete Dämm. Decke ü. TG/UG Zulage zur Dämmung Decke über TG/UG für die Beschichtung der Schnittkanten und Fehlstellen.
Fabrikat: BioZell Reperaturkit o.g.
2.03
Zulage Schnittkanten beschichtete Dämm. Decke ü. TG/UG
70.00
m
2.04 Dämmung TG-Wand d= 120 mm (PUR/PIR) Dämmung der Trennwände Gebäude zur Tiefgarage mittels hochwirksamer Putzträgerplatte aus PU-Hartschaum (PUR/PIR), beidseitig vlieskaschiert, liefern und im Verband nach Herstellerrichtlinien auf Wände mittels Klebemörtel kleben und zum bauseitigen Verputzen mit geeigneten Teller-Dübeln befestigen.
Lambda = 0,024 W/(mK)
U-Wert: ca. 0,15 W/m²K (gemäß Energieberechnung)
d = 120 mm
Fabrikat: z.B. Linzmeier o.g.
2.04
Dämmung TG-Wand d= 120 mm (PUR/PIR)
148.00
m2
2.05 Zulage Freistellen Brandschotts Zulage für das Freilegen von Brandschotts innerhalb von Decken- und Wanddämmungen.
2.05
Zulage Freistellen Brandschotts
8.00
St
2.06 Verputzen TG-Wand Verputzen der dämmenden Putzträgerplatten gemäß Herstellerrichtlinien mit Kalk-Zementputz gefilzt, Oberflächengüte 2, inkl. geeignetem Armierungsmörtel.
2.06
Verputzen TG-Wand
148.00
m2
2.07 Zulage Sockeldämmung TG-Wand d= 120 mm Sockelausführung als Zuschlag zur TG-Dämmung im Spritzwasserbereich der Tiefgarage/Rampe bis 30 cm über Belag, WLG 035.
Fabrikat: Schwenk Sockeldämmplatte o.g.
2.07
Zulage Sockeldämmung TG-Wand d= 120 mm
28.00
m2
2.08 Kantenschutz TG-Dämmung Herstellen Kantenschutz mit Eckwinkel aus Kunststoff-Eckschutzschiene mit Glasfasergewebe, passend zum Putzsystem der TG-Wanddämmung.
2.08
Kantenschutz TG-Dämmung
11.00
m
2.09 Linitherm PAL SIL Innenwanddämmung d=36 mm Innenwanddämmung aus kombiniertem PUR/PIR-Hartschaum-Dämmelement mit raumseitiger Silikatplatte, FCKW- und HFCKW-frei, Anwendungstyp WI nach DIN 4108-10, beidseitig mit Alufolie kaschiert, raumseitig mit einer 6 mm starken Silikatplatte ausgestattet, ringsum genutet für Holzfeder zur einfachen und schimmelvorbeugenden Montage an den Kellerinnen- und Kelleraußenwänden im UG liefern und fachgerecht nach Herstellervorschrift verkleben.
Dämmdicke: 30 mm PU-Hartschaum + 6 mm Silikatplatte (Gesamtdicke 36 mm)
Wärmeleitfähigkeit Lambda: 0,024 W/(mK) für den PU-Kern
U-Wert der gedämmten Wände (Beton 17,5 cm): ca. 0,12 - 0,15 W/m²K (gemäß Energieberechnung)
Einbauort: Kelleraußen- und Innenwände im UG gemäß Energieberechnung (Wände AW 075, AW 073, IW 160, IW 153 und IW 154) und Detailplänen
Fabrikat: Linzmeier LINITHERM PAL SIL o.g.
2.09
Linitherm PAL SIL Innenwanddämmung d=36 mm
294.00
m²
2.10 Dämmung TG-Decke d=60 mm (Verzögerungsstreifen/Unterzüge) Decken- und Flankendämmung als thermischer Verzögerungsstreifen im Übergangsbereich von beheizten zu unbeheizten Räumen sowie an der Unterseite von Unterzügen der Decke über dem UG / der Tiefgarage mit schwerentflammbaren PU-Hartschaum-Platten (PUR/PIR), stumpfe Plattenkanten, Oberlage ökologischer Edelputz auf mineralischer Basis Dicke ca. 2 mm, liefern und verlegen auf Betonflächen inkl. Befestigungsmaterial und Wandanschlussfuge gemäß Herstellervorschrift.
Dämmdicke d = 60 mm
Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,023 W/(mK)
U-Wert: ca. 0,23 W/m²K
Einbauort: Verzögerungsstreifen / Flankendämmung (ca. 1,0 m breiter Übergangsstreifen im TG-Deckenbereich an den Grenzen zu beheizten UG-Räumen) und an der Unterseite der Unterzüge gemäß Plan "Decke über UG und TG"
Fabrikat: Linitherm PAL TG Biozell d=60 mm o.g.
2.10
Dämmung TG-Decke d=60 mm (Verzögerungsstreifen/Unterzüge)
58.00
m²
3 STUNDEN
3
STUNDEN
3.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.01
Stundenlohn Meister
O
1.00
h
3.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.02
Stundenlohn Polier
O
1.00
h
3.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.03
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
h
3.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
3.04
Stundenlohn Helfer
O
1.00
h