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Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Gegenstand dieser Anfrage ist der Komplettabbruch im Obergeschoss des Gebäuteteils 43 aus dem Gewerbehof Zeughof.
1. LAGE DER BAUSTELLE
Das zu bearbeitende Objekt liegt in der Zeughofstraße 1, 10997 Berlin. Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Maßnahmen befinden sich im Gebäude 43.
Der Bieter verpflichtet sich dazu das Bauvorhaben vor Angebotsabgabe anhand der übermittelten Unterlagen zu prüfen und sich anhand der Unterlagen ein Bild von den geplanten Maßnahmen zu machen. Die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung wird angeboten und wird gewünscht.
Das Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden untersagt, der zuständige Vorarbeiter/Polier oder Bauleiter hat dafür zu sorgen, dass dieses Verbot befolgt wird. Der AG behält sich das Recht vor, bei Verstößen die entsprechenden Personen von der Baustelle zu verweisen.
Es können öffentliche Parkplätze unmittelbar vor dem Gewerbehof genutzt werden. Die Baustellenanfahrt und -versorgung kann über die anliegenden Straßen erfolgen. Da im Gebäude keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, müssen Lagercontainer im Außenraum (BE-Fläche gemäß LV Position) aufgestellt werden.
Die Zuwegung im sowie um das Gebäude muss für den Publikumsverkehr auch während der
Baumaßnahme erhalten bleiben besonders die Zugänge zu den Mieteinheiten EG und UG.
Die Bestands-Mieteinheiten im EG und UG bleiben während der Abrissarbeiten in Betrieb.
2. BAUSTELLENEINRICHTUNGEN
2.1 Baustelleneinrichtungen
Personalaufenthaltsräume können im Objekt Z43 nicht zur Verfügung gestellt werden. Genaue Abstimmungen zu möglichen Mannschafträumen in den Nachbargebäuden erfolgen mit der Bauleitung. Das Aufstellen geeigneter Personal- und Sanitärcontainer mit Duschmöglichkeit, ist für diese Maßnahme nicht erforderlich.
Ein kleiner Bereich für das kurzzeitige Abstellen von Materialien kann vor dem Gebäude eingerichtet werden.
Die Aufstellung von Schuttcontainern und eines Bauaufzugs ist in Eigenregie innerhalb der BE-Fläche zu organisieren.
Der innenliegende Lastenaufzug im Gebäude kann ggf. für Material- und Personentransport genutzt werden, müssen jedoch gemäß LV-Position vollständig geschützt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Benutzung besteht nicht. In dem Falle haben Materialtransporte über den Gerüstturm/ Bauaufzug / TH zu erfolgen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
Die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und des Arbeitsschutzes sind durch den AN zu garantieren. Materialtransporte mittels Lastenaufzug sind zwei Tage vor Ausführung bei der Objektüberwachung des AG anzumelden.
Für Materiallieferungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Mitbenutzung vorhandener Einrichtungen anderer Unternehmer. Die Zugänge zum Gebäude, im Gebäude, einschl. Materialanlieferung und Feuerwehrstellflächen sind zu jeder Zeit, ggf. mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen, zu gewährleisten. Notwendige Schutzmaßnahmen und Wegeführungen sind durch den AN mit auszuführen.
Für lärmintensive Arbeiten hat zum Schutz der Bestandsmieter eine vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Lärmintensive Arbeiten sind dabei vor Ausführung anzumelden. Hinweis: Bitte um Beachtung der ZVB.
Die Mieteinheiten EG und UG im Objekt bleiben im laufenden Betrieb daher ist darauf zu achten, dass immer alle Treppenräume und Teile der WC-Anlagen nutzbar bleiben.
Alle Leistungen zur Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise, so nicht anders beschrieben, einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
2.2. Baustrom/Bauwasser
Baustrom kann aus dem bereit gestellten Unterverteiler in der Mietfläche genutzt werden. Notwendige Unterverteilungen einschließlich Kabelführungen gehören zum Leistungsumfang des AN und werden nicht separat vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Für das benötigte Bauwasser kann die Wasserentnahmestelle in den Bestands-Sanitärräumen im 1.OG verwendet werden. Hierbei ist auf Sauberkeit zu achten. Sämtliche haustechnischen Versorgungsräume sind ständig geschlossen zu halten.
Für die Nutzung Baustrom und Bauwasser erfolgt eine Umlage von 0,5 % (jeweils 0,25 %) der Netto-Abrechnungssumme, bzw. entsprechend Regelung des Werkvertrages.
2.3 Baureinigung/Schuttbeseitigung
Die Beseitigung /Aufbewahrung von Abfällen und Schutt aller Art hat immer abends nach Beendigung der Arbeiten zu erfolgen. Nicht beseitigte Schuttreste werden ohne weitere Vorankündigung auf Veranlassung der Bauleitung und auf Kosten des AN abgefahren.
Wird in den unteren Geschossen des Gebäudes eine allgemeine Verschmutzung festgestellt, die aus den Arbeiten div. Gewerke herrührt und lässt sich eine Regelung unter den am Bau Beteiligten nicht finden, erfolgt eine bauseitige Reinigung zu Lasten des AN (Weiterbelastung).
Bauschuttentsorgung erfolgt in handliche Gebinde verpackt. Jedes Gewerk entsorgt dabei den anfallenden Bauschutt selbst, wobei die Transporte untereinander abzustimmen sind. Grundsätzlich sind nachfolgende Maßnahmen zu kalkulieren:
Tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche
Sammeln der Abfälle getrennt in händelbaren Gebinden im Ausbaubereich (jedes Gewerk für sich)
Transport der Abfälle in das EG (BE-Fläche) und sofortiger Abtransport
Allgemeinflächen müssen regelmäßig gereinigt wenn dies Flächen (z.B. Treppenhäuser etc.) für den Abtranport von Matrialien genutzt werden
Für die Entsorgung des Bauschutt und der Abfälle sind die gesetzlichen Regelungen und das Schadstoffsanierungskonzept strikt einzuhalten. Grundsätzlich sind Bauschutt und Abfallstoffe sortiert einzulagern und zu entsorgen. Verpackungsmaterialien sind an den Verteiler zurückzugeben. Eine Zwischenlagerung von Abfällen kann in einem Container in der BE-Fläche erfolgen. Dieser ist durch den AN aufzustellen.
2.4 Arbeitszeiten
Die Ausführung der Leistung ist in der Regel an allen Werktagen vorgesehen. Sofern zur Einhaltung der geplanten Termine Leistungen an Sonn- oder Feiertagen erbracht werden sollen, obliegt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen dem AN. Hierbei ist auch die Abstimmung mit dem AG zu berücksichtigen.
2.5 Bau-WC
Für die Dauer der Bauausführung können Bestands-WCs im 1.OG genutzt werden sollte dies nicht möglich sein ist vom Auftragnehmer ein mobiles Toilettenhäuschen inkl. Waschgelegenheit (z. B. DIXI-WC) bereitzustellen und während der gesamten Bauzeit in betriebsbereitem und hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten.
Eine Wasserentnahmestelle kann wie unter Punkt 2.2 beschrieben in Abstimmung mit dem AG im 1. OG zur Verfügung gestellt werden.
2.6 Rüstungen
Sämtliche Arbeits-, Schutz- und Fassadenrüstungen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich werden, auch über 2,00 m Höhe, gehören zum Leistungsumfang des AN.
3. PLANUNTERLAGEN/-BEREITSTELLUNG
Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, er steht dem Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit ein und verzichtet auf Einreden fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen, es sei denn, nachträgliche Veränderungen der Durchführungs- vereinbarungen sind nachweisbar. Änderungen sowie alternative Ausführungen der im LV sowie den Ausführungsunterlagen beschriebenen Leistung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Bauherrn.
4. AUFMAß UND ABRECHNUNG
4.1 Aufmaße
Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Aufmaße sind gemäß Bautenstand den jeweiligen Abschlagsrechnungen beizulegen.
In den Berechnungen sind die abzurechnenden Leistungen nach den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufzuschlüsseln und mit Bezugsgrößen zu den Preisen zu versehen.
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung ist in einfacher Ausführung einzureichen.
(Aufmaßregelungen gelten nur für den Fall, dass keine pauschale Abrechnungssumme vereinbart wurde)
4.2 Rechnungen
Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Bereits geleistete Zahlungen sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummernfolge aufzuführen und abzusetzen.
Genehmigte Nachtragsaufträge werden Bestandteil des Hauptauftrages und sind in den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung als gesondert gekennzeichnete Positionen anzufügen und abzurechnen.
Gem. § 48 Abs. 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz erfolgt der Ausgleich der Forderung durch den AG erst nach Vorlage der Freistellungsbescheinigung oder Angabe der notwendigen Daten Ihres Finanzamtes (Anschrift, Bankverbindung, Steuer-Nr.) zum Steuerabzug in Höhe von 19 %.
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen.
§ 48 Abs. 2 Satz 1 Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Absatz 1 Satz 1 vorlegt.
Die Rechnung muss allen gültigen steuerlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Die Rechnung ist ausschließlich digital an: projektbuchhaltung-berlin@beos.net;
olivia.krasemann@beos.net;
und an z43@teamproject.de
zusätzlich zur Rechnungsprüfung in Kopie an: projektbuchhaltung@corpo-two.de
zu verschicken.
Leistungsempfänger:
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
Ferdinandstraße 61
20095 Hamburg
Rechnungsanschrift:
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
c/o BEOS AG
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
4.3 Schlussdokumentation:
Spätestens 14 Werktage nach der Zustandsfeststellung in Vorbereitung auf die Abnahme ist die Schlussdokumentation digital (keine gezippten Dateien) zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen können ggf. nach Aufforderung des AG ebenfalls in Papierform angefordert werden.
5. SICHERHEITSLEISTUNGEN
Ergänzend zum LV gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers in der jeweils gültigen Fassung.
Gemäß ZVB sind folgende Sicherheitsleistungen zu stellen:
· Vertragserfüllungssicherheit: 10 % der Auftragssumme (netto)
· Gewährleistungssicherheit: 5 % der Abrechnungssumme (netto)
Die Sicherheitsleistungen sind gemäß den Regelungen der ZVB zu erbringen.
6. ANGABEN ZUR KALKULATION
6.1 Einheitspreise
Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind FESTPREISE bis zur Fertigstellung. Gleitklauseln sind nicht vereinbart.
6.2 Bindefrist
Der Bieter verpflichtet sich, mit Abgabe seines Angebotes eine Bindefrist von 3 Monaten einzuräumen. Die Frist beginnt mit dem Abgabetermin.
7. KALKULATIONSANGABEN DES BIETERS
Die Pos. der ausgeschriebenen Leistungen wurden kalkuliert
mit einem Mittellohn von _____ /Stunde
mit einem Aufschlag von _____ %
auf Einzelstoffkosten
mit einem Aufschlag von _____%
auf Einzellohnkosten
Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG, auch für seine Subunternehmer keine Arbeitnehmer auf der Baustelle einzusetzen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitergesetzes oder gegen das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung in der jeweils aktuell aktuellen Ausgabe zu verstoßen, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen und die Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Beitrags- und Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Werkvertrag zu erfüllen.
8. VERTRAGSSTRAFE
Der Auftragnehmer hat eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschrei-
tung der vertraglich vereinbarten Termine zu zahlen. Bei Überschreitung des Fertigstellungs-
termins oder von Zwischenterminen beträgt diese 0,2 % / Werktag der Nettoschlussrech-
nungssumme. Die Vertragsstrafen werden auf max. 5 % der Nettoschlussrechnungssumme
begrenzt.
9. TERMINE
Alle Termine sind Fixtermine und gelten während der gesamten Bauzeit. Der Rahmenterminplan wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche vorgestellt.
Eine Feinabstimmung der Ausführungstermine erfolgt im Rahmen der Vertragsverhandlung/ Beauftragung.
Der AG behält sich vor, die vorher genannten Termine bei der Auftragserteilung ggf. einem veränderten Bauablauf entsprechend anzupassen.
10. MÄNGELANSPRÜCHE
Gemäß Werkvertrag
11. AUSFÜHRUNG
11.1 Massenänderungen
Änderungen der Masse, das Wegfallen von Einzelpositionen oder ganzer Titel bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Fall zur Änderung der Einheitspreise. Mehrungen oder Minderungen, auch die, die über das vorgeschriebene Maß der VOB hinausgehen, bedingen keine Änderung der Preise.
11.2 Leistungsbeschreibung
Die in den angegebenen Positionen und Leistungsbeschreibungen genannten Ausführungen und Materialien sollen lediglich eine Kalkulationshilfe darstellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von allen zur Verwendung kommenden Stoffen und Materialien rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Bild vor Ort zu machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Materialien zu verwenden, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach dem aktuellen Wissenstand unschädlich sind.
Evtl. ihm bekannt gewordene Bedenken sowohl hinsichtlich des Materials als auch der Ausführungsform sind unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
11.3 Nachträge
Nicht im Angebot/ Auftrag aufgeführte Leistungen müssen vom AN vor Ausführung in Form eines Nachtrages in prüffähiger Form eingereicht werden.
11.4 Gewährsbescheinigung/Fachunternehmererklärung
Mit der Schlussrechnung ist eine Gewährsbescheinigung und Konformitätserklärung über die ausgeführten Arbeiten und für die verwendeten Produkte, jeweils die Produkt und Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Materialien, für den AG kostenfrei zu übergeben. Alle Unterlagen sind in digitaler Form zu übergeben. Gleiches gilt für Dokumentations- und Revisionsunterlagen.
11.5 Schwarzarbeit
Gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBI. I S 1842), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBI I S. 818) geändert worden ist, ist der AN verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
11.6 Vorarbeiter
Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben durchgängig mit einem deutschsprachigen und weisungsbefugten Bauleiter/ Polier zu besetzen. Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche Äußerungen sind auf Kosten des Auftragnehmers durch einen vereidigten Dolmetscher zu übersetzen.
12 HAFTUNG UND UNFÄLLE
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Sicherung der Baustelle gegen Unfälle im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistung und sorgt darüber hinaus für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, deren Abschluss er auf Verlangen nachweist. Versicherungen sind bei der Preisfindung ebenso wie die Beseitigung von Eis und Schnee unter Einschluss der Freistellung jeglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat für die Verwahrung und Bewachung aller von ihm für die Ausführung des Auftrages an der Baustelle verwahrten Materialien und Geräte auf eigene Kosten zu sorgen.
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personenschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer steht für sämtliche Schäden ein, die durch sein schuldhaftes Verhalten an Nachbargrundstücken, öffentlichen Einrichtungen oder an anderen fremden Rechtsgütern entstehen. Art und Umfang der Schäden sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Soweit dem Auftraggeber Schäden dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer eine hinreichende Objektüberwachung und Verkehrssicherung nicht vornimmt, haftet er dem Auftraggeber nach Maßgabe des vorher Gesagten. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Sicherung und Einhaltung sonstiger Vorschriften obliegt in allen Fällen dem Auftragnehmer.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Kurzbaubeschreibung PROJEKTBESCHREIBUNG
1.Projektkurzbeschreibung
Allgemeine Kenndaten
Objektadresse: Zeughofstraße 1, 10997 Berlin
Baujahr: 1975
Genehmigungsstatus: genehmigte Gewerbenutzung
Bauart: Massive Stahlbetonkonstruktion, teilweise Stahlbetonfertigteile
Nutzung: Büro, Lager, Kleinproduktion, Logistik
2. Bauherrin
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
vertreten durch:
BEOS AG
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
3.Projektorganisation
3.1.Projektbeteiligte
3.1.1Der Auftraggeber hat mit der Generalplanung die
corpo two GmbH
Bundesallee 205
10717 Berlin
nachstehend kurz "c2" genannt, beauftragt.
3.1.2Der Schriftverkehr ist unter Angabe der betreffenden Projektnummer und der beauftragten Vergabeeinheit, wie nachfolgend beschrieben, zu führen.
3.1.3Rechtsgeschäftlicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist unter Angabe der Projektnummer und des beauftragten Gewerkes direkt an die
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
vertreten durch
BEOS AG
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
mit Kopie an die c2 sowie den Projektsteuerer tp management GmbH zu führen.
3.1.4Technischer Schriftverkehr ist unter Angabe der Projektnummer und des beauftragten Gewerkes direkt mit den Planungsbeteiligten zu führen. Sofern dies nicht die c2 ist, erhält die c2 zeitgleich eine Kopie.
3.2.Projektbeteiligte
3.2.1Auftraggeber
IntReal KVG mbH
Sondervermögen "BEOS CREFG III"
Ferdinandstraße 61
20095 Hamburg
vertreten durch
BEOS AG
Kurfürstendamm 188
10707 Berlin
3.2.2Projektsteuerung
tp managment GmbH
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
10179 Berlin
z43@teamproject.de
4.Anlass der Maßnahme
Im Rahmen einer Neuvermietung der Mietflächen im 1. OG sollen die bauzeitlichen Installationen vollständig zurückgebaut werden.
Baustellensituation Die geplanten Abbrucharbeiten erstrecken sich über die Bürobereiche, Teeküchen - und Sanitärberreiche der Mietfläche (ca. 5800 m²). Die Haupterschließung erfolgt über die Haupttreppenhäuser (TH1 bis TH5). Der Erschließungskern am TH 5 verfügt über ein Lasten-/ und Personenaufzug. Ein weiterer Zugang ist über ein Fluchttreppenhaus möglich. Das Gebäude verfügt insgesamt über 5 Treppenhäuser, die sich in unmittelbarer Nähe des Umbaubereichs befinden.
Es ist darauf zu achten, dass keine Staubbelastung in den angrenzenden Mietflächen entstehen und die Lärmentwicklung auf die vereinbarten Zeiten und auf die Mieterbelange Rücksicht genommen wird.
Der anfallende Müll ist eigenständig zu beseitigen und die Baustelle sauber zu halten. Offene Fugen besonders im Bereich der Aufzüge sind staubdicht während der gesamten Bauzeit zu halten.
Leistungsbeschreibung Abbrucharbeiten
- Baustelleneinrichtung inkl. Bauaufzug und Absicherung, Podest etc.
- Rückbau und Entsorgung der Bestand-Bodenbeläge.
- Schadstoffsanierung gemäß Konzept
- Demontage Deckeneinbauten
- Abnahme und Entsorgung der OWA-Mineraldeckenplatten inkl. UK
- Rückbau und Entsorgung von freistehnden Elektro-/ Medienstelen inkl. Leitungsführung
- Demontage und Rückbau von Lüftungskanälen
- Demontagearbeiten HLSK
- Demontage Sprinklernetz
- Demontage Rauchmelder
Umsetzung der Baumaßnahmen
- Es wird von einer BE-Fläche zwischen TH 3 und TH 4 ausgegangen. In diesem Bereich wird ein außenliegender Bau-Aufzug inkl. Gerüsttürum aufgebaut. In diesem Bereich befinden sich Lichtschächte, die enstprecehnd umbaut bzw. mittels Holzpodesten überbaut werden müssen.
Besonderheiten
Die Brandschutztechnischen Themen und das Schadstoffsanierungskonzept sind zwingend zu beachten.
Bei der auszuführenden Rückbauleistung handelt es sich um eine stark vorgeprägte Bestandsfläche (Callcenter Büro) mit einer Gesamtgröße von ca. 5.800 m². Es ist zwingend sicherzustellen, dass ausschließlich die Leistungen ausgeführt werden, die seitens Bauherr/ Projektleitung explizit freigegeben wurden.
Nicht freigegebene Bauteile, Anlagen oder Installationen dürfen unter keinen Umständen entfernt, beschädigt oder funktional beeinträchtigt werden.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich oberhalb der bestehenden OWA-Decken ein zweites, aktives Sprinklernetz befindet, welches nicht Bestandteil der Rückbauarbeiten ist und nicht beschädigt werden darf. Dies gilt ebefalls für Regenentwässerungsleitungen im Bereich von Stützen und Schächten.
Der Rückbau der abgehängten Decken und Vorsatzschalen (Schadstoffsanierung) ist daher mit äußerster Vorsicht durchzuführen, um die Sprinklerinstallation, Leitungsführung, Halterungen und Sensorik in keinem Fall zu beschädigen.
Weitere Bestandsinstallationen (Elektroleitungen, Lüftungskanäle, BSK, Notbeleuchtung etc.), die nicht im LV als Rückbauposition aufgeführt oder separat freigegeben sind, bleiben unangetastet und sind während der Arbeiten entsprechend zu schützen.
Jede Abweichung, Unsicherheit oder Unklarheit ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Eine eigenständige Auslegung der Rückbaugrenzen durch den Auftragnehmer ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Entsorgung
Die zu demontierenden Teile sind entsprechend der zur Zeit geltenden Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen.
Insbesondere ist dabei auf eine ordnungsgemäße Trennung der Materialien wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu achten.
Die zugelassenen Deponien und Entsorgungsstellen sind beim zuständigen Landratsamt zu erfragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Entsorgungsnachweise, Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vorlegen zu lassen.
Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung erforderlichen Kosten einschließlich Transport sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vor Beginn der Demontagearbeiten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob einzelne Teile von der Entsorgung ausge nommen werden bzw. zur Wiederverwendung benötigt werden.
Diese Teile sind, wenn nicht anders beschrieben, nach Angaben des Auftraggebers getrennt auf vorgegebene Plätze zu lagern.
Demontage
Die nachstehenden Positionen beinhalten die jeweils komplette Demontage und den Abtransport vorhandener Anlagenteile einschließlich aller dazugehörigen Zubehörteile, sowie eine besenreine Säuberung des Untergrundes.
Andere, nicht zur Demontage gehörende Bau- bzw. Anlagenteile sind entsprechend vor Beschädigungen oder Verunreinigungen durch den verbliebenen Inhalt des Demontagegutes, wie Wasser und Öl sowie Feuer, Funkenflug, Staub etc. zu schützen.
Die Befestigungen sind in Absprache mit der Bauleitung abzuschrauben bzw. bei eingemauerten Konsolen, direkt am Baukörper unterhalb des Wandputzes sauber abzutrennen, falls diese nicht mehr zur Neubefestigung der Neuinstallationen benötigt werden.
Die Zwischenlagerung des Demontagegutes auf dem Grundstück ist, soweit von der Bauleitung nicht ausdrücklich gestattet, nicht zugelassen. Die Zerteilung des Demontagegutes bei größeren Teilen ist erforderlich. Das Demontagegut geht in den Besitz des AN über. Erforderlichenfalls ist das Demontagegut fachgerecht zu entsorgen.
Anfallende Kosten für Container-, Kippgebühren usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Kurzbaubeschreibung
ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C
ATV
Hinsichtlich der geltenden ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 verwiesen.
Die hier beschriebenen ATV Allgemeine Bauarbeiten jeder Art gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen.
Ergänzende Anmerkungen
Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18299 VOB Teil C können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden. Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ZTV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für:
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C
ZTV
Die im Folgenden benannten "ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV.
Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungsfestlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst.
Es gelten alle für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen zutreffenden Normen und Vorschriften, insbesondere:
DIN 18202, DIN 18203 (in der jeweils aktuellen Fassung) - Maßtoleranzen im Hochbau
Für die Ausführung der Leistung gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen der Punkte 2, 4 und 7 der Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen aus der DIN 18202.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Motage die jeweils betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide an die Bauüberwachung zu übergeben oder als PDF-Dokument zu übersenden. Die Dokumente werden Gegenstand der Schlussdokumentation der auszuführenden Arbeiten.
ZTV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ZTV 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten ZTV - Abbruch- und Rückbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
für Abbruch- und Rückbauarbeiten
gem. VOB/C, ATV DIN 18459 bzw. DIN 18451/18452
1. Allgemeines
Die Ausführung der Abbruch- und Rückbauarbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben der VOB Teil B und C zu erfolgen.
Sämtliche Arbeiten sind so auszuführen, dass angrenzende Bauteile, technische Anlagen und bauzeitlich verbleibende Bereiche nicht beschädigt werden.
2. Baustelleneinrichtung / Sicherungsmaßnahmen
· Der Auftragnehmer ist für die vollständige Absicherung der Arbeitsbereiche verantwortlich.
· Absperrungen, Staub- und Lärmschutzmaßnahmen sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinien, DGUV und Baustellenverordnung einzurichten.
· Erforderliche Genehmigungen (z. B. für Containerstellflächen, Straßensperrungen) sind einzuholen und vorzuhalten.
3. Schutz bestehender Bauteile / Anlagen
· Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche vorhandenen Bauteile und Installationen, die erhalten bleiben, aufzunehmen, zu dokumentieren und zu schützen.
· Beschädigungen an verbleibenden Bauteilen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und sind unverzüglich fachgerecht instand zu setzen.
4. Bau- und Arbeitsablauf
· Die Abbrucharbeiten sind so zu planen und durchzuführen, dass Setzungen, Erschütterungen oder Belastungsspitzen minimiert werden.
· Wasserführende Leitungen sind vor Abbruch stillzulegen, zu trennen und gegen Wasserschäden zu sichern.
· Tragende Bauteile dürfen ausschließlich nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. den verantwortlichen Statiker rückgebaut werden.
5. Schadstoffverdacht / Kontaminierungen
· Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Baustoffe (z. B. Asbest, KMF, PCB, PAK) ist die Arbeit sofort einzustellen und der Auftraggeber zu informieren.
· Weiterarbeiten dürfen erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen.
· Die Entsorgung erfolgt nach den geltenden Umwelt- und Gefahrstoffrichtlinien.
6. Staub-, Lärm- und Erschütterungsschutz
· Für alle Arbeiten sind Maßnahmen zur Staubvermeidung (z. B. Absaugungen, Benetzung, Unterdruckhaltung) einzurichten.
· Lärmintensive Arbeiten sind vorab anzukündigen und nur in den zulässigen Zeiten durchzuführen.
· Erschütterungsintensive Arbeiten (z. B. Stemmarbeiten) sind schonend auszuführen; ggf. sind alternative Verfahren einzusetzen.
7. Transport / Entsorgung
· Abbruchmaterial ist getrennt nach Materialart zu sammeln, ordnungsgemäß zu dokumentieren und fachgerecht über zertifizierte Entsorger zu entsorgen.
· Entsorgungsnachweise (wie Wiegescheine, Nachweisformulare gemäß KrWG) sind mit den Rechnungsunterlagen einzureichen.
8. Dokumentation
· Vor Beginn: Fotodokumentation des Bestandes.
· Während der Ausführung: Dokumentation von verdeckten Leitungen, Schichten oder Abweichungen.
· Nach Abschluss: Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung aller Materialien.
Die vorgenannten Dokumentationsleistungen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen der jeweiligen Positionen abgegolten.
9. Koordination und Abstimmung
· Tägliche Abstimmung mit der Bauleitung zu Baufortschritt und etwaigen Risiken.
· Abbruchreihenfolge ist einzuhalten; Änderungen bedürfen der Freigabe.
10. Abnahme
· Eine Zustandsfeststellung wird erforderlich sein.
· Abschließende Abnahme erfolgt nach vollständiger Räumung, Reinigung und Vorlage aller Nachweise.
ZTV 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
ATV 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Abbruch- und Rückbauarbeiten gem. DIN 18459 / VOB Teil C
1. Allgemeines
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau sowie gemäß DIN 18459 "Abbrucharbeiten" und den einschlägigen Bestimmungen der VOB Teil C in der jeweils gültigen Fassung.
Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Absperrmaßnahmen einzurichten.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten zum Abbruch, Rückbau und zur Entkernung gemäß Positionsbeschreibung, einschließlich:
· Demontage und Rückbau von Bau- und Anlagenteilen aller Art, soweit beschrieben.
· Trennen, Heraustrennen und Entfernen tragender und nicht tragender Bauteile (Wände, Decken, Bodenaufbauten etc.).
· Schutz und Erhalt aller baulich verbleibenden Bauteile sowie der technischen Anlagen im Arbeitsbereich.
· Einrichtung und Vorhalten von Sicherungsmaßnahmen (Absturzsicherungen, Staubschutz, Lärm- und Erschütterungsminimierung).
· Arbeitsvorbereitung, Markierung der Rückbaugrenzen und Freigabe durch die Bauleitung.
· Entsorgung anfallender Stoffe und Materialien gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisführung.
3. Besondere Leistungen / Besonderheiten
· Rückbau nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Bauleitung. Nicht freigegebene Bauteile dürfen nicht entfernt werden.
· Schutz sensibler Bestandsinstallationen (z. B. Sprinklerleitungen, IT-Trassen, Aufzugstechnik).
· Durchführung von Messungen, z. B. Freimessungen nach Schadstoffsanierung.
· Durchführung von Sicherungs- und Notmaßnahmen bei unerwarteten Leitungsfunden.
· Durchführung staubminimierender Maßnahmen (z. B. Unterdruckhaltung).
4. Ausführung
· Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass statische und brandschutztechnische Funktionen verbleibender Bauteile nicht beeinträchtigt werden.
· Der Rückbau hat lage- und höhengerecht gemäß Planung und Anweisung zu erfolgen.
· Trennschnitte und Demontagen sind erschütterungsarm auszuführen.
· Beachtung aller Hinweise der Planunterlagen, Bestandsdokumentation, Brandschutz- und TGA-Fachplanung.
5. Entsorgung / Nachweise
· Sortenreine Trennung entsprechend AVV.
· Fachgerechte Entsorgung über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
· Übergabe der Entsorgungsnachweise an den Auftraggeber.
6. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen gemäß den jeweiligen Positionsangaben (m², m³, Stück, pauschal) einschließlich aller Nebenleistungen nach DIN 18459.
ATV 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
01 Abbrucharbeiten Hochbau
01
Abbrucharbeiten Hochbau
Schnittstellen Hochbau Schnittstellenbeschreibung - intern, da GU-Abbruch
Abgrenzung der Abbruchleistungen im Bereich Sanitär-/Kältetechnik und Elektro.
Da die Rückbauarbeiten in der Sanitärtechnik sowohl durch das Gewerk Abbruch als auch durch das Gewerk Sanitär/Kälte ausgeführt werden, erfolgt nachfolgend eine eindeutige Leistungsabgrenzung zu den angrenzenden Gewerken:
Sanitär/Kälte
Entleerung und Außerbetriebnahme
Die vollständige Entleerung sowie die Außerbetriebnahme der bestehenden sanitär- und kältetechnischen Anlagen erfolgt ausschließlich durch das Gewerk Sanitär/Kälte.
Alle Leitungsenden sind durch das Gewerk Sanitär/Kälte sichtbar zu trennen und eindeutig für das Gewerk Abbruch zu kennzeichnen.
Rohrleitungen
Der Rückbau der bestehenden Rohrleitungsinstallation erfolgt durch das Gewerk Sanitär/Kälte (ausgenommen Dämmungen).
Die erforderlichen Kennzeichnungen der Leitungsstränge und Verteilleitungen zum Abbruch werden ebenfalls durch das Gewerk Sanitär/Kälte vorgenommen.
Dämmung
Die vollumfängliche Demontage sämtlicher Dämmmaterialien an Leitungen und Bauteilen erfolgt durch das Gewerk Abbruch.
Elektro
Freischaltung
Die vollständige Freischaltung aller elektrischen Anlagen erfolgt durch das Gewerk Elektro.
Demontagen
· Demontage von Leuchten: Gewerk Abbruch
· Demontage der Brandmeldeanlagen-Komponenten (BMA): Gewerk Elektro
· Demontage von Kabeln und Kabeltrassen: Gewerk Elektro
· Demontage der Unterverteilungen: Gewerk Elektro
Schnittstellen Hochbau
01.00 Baustelleneinrichtungsfläche und Absicherung
01.00
Baustelleneinrichtungsfläche und Absicherung
01.01 Schadstoffsanierung
01.01
Schadstoffsanierung
01.02 Entkernung Mietfläche
01.02
Entkernung Mietfläche
01.03 Entkernung Sanitärräume
01.03
Entkernung Sanitärräume
01.04 Rückbau Serverraum
01.04
Rückbau Serverraum
01.05 Rückbau Teeküchen
01.05
Rückbau Teeküchen
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
02 HLSK
02
HLSK
02.02 Sanitär
02.02
Sanitär
02.03 Kälteanlagen
02.03
Kälteanlagen
02.04 RLT-Anlagen
02.04
RLT-Anlagen
02.05 Stundenlohnarbeiten
02.05
Stundenlohnarbeiten
03 Sprinkler
03
Sprinkler
03.01 Maßnahmen
03.01
Maßnahmen
03.02 Stundenlohnarbeiten
03.02
Stundenlohnarbeiten
04 Elektroinstallation
04
Elektroinstallation
Ausführungsbeschreibung Ausführungsbeschreibung
Alle nachfolgenden beschriebenen Leistungen sind durch eine Elektro-Fachfirma auszuführen.
Die Baustellenleitung der Elektro-Fachfirma muss eine entsprechende Fachkunde nachweisen und die deutsche Sprache (min B2-Standard) in Wort und Schrift beherrschen.
Während der gesamten Bauzeit ist die Einhaltung normativer Vorgaben der Betriebssicherheit des Gebäudes und Schutz von Personen sicher zu stellen. Die betrifft insbesondere die 4 Treppentürme mit anlagentechnischem Brandschutz, Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung.
Vor Beginn des Rückbaus/Demontagen im Baufeld sind ggf. Umbaumaßnahmen an der
Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Allgemeinbeleuchtung usw. erforderlich.
Die nachfolgenden Baustrom-, Baubeleuchtungs- und Bausicherheitsbeleuchtungsanlagen werden von der bestehenden NSHV innerhalb des Baufeldes versorgt.
Es ist die Errichtung einer allgemeinen Baustromanlage innerhalb des Baufeldes zur Mitnutzung aller Gewerke erforderlich. Die gewerkspezifische/persönliche Arbeitsplatzversorgung ist hierbei nicht berücksichtigt und durch die einzelnen Gewerke selbst zu erstellen/vorhalten/betreiben.
Die Anlage ist während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und zu warten. Es ist mit mehrfachen Umsetzten zu rechnen.
Ebenso ist eine Wegebeleuchtung innerhalb des Baufeldes mit Langfeldleuchten in LED-Technik zu errichten. Es werden die Hauptwege entsprechend Baufeldplanung beleuchtet. Die Allgemeinbeleuchtung ist alternierend aufzubauen. Die gewerkspezifische/persönliche Arbeitsplatzversorgung ist hierbei nicht berücksichtigt und durch die einzelnen Gewerke selbst zu erstellen/vorhalten/betreiben. Die Anlage ist während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und zu warten. Die Anlage ist während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und zu warten. Es ist mit mehrfachen Umsetzten zu rechnen.
Eine ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterieleuchten in LED-Technik innerhalb des Baufeldes zu errichten. Es werden die Hauptwege entsprechend Baufeldplanung beleuchtet.
Für den Lastenaufzug im Treppenturm 2 ist eine neue provisorische Zuleitung von der Bestands-NSHV zu errichten.
Vor Beginn der Rückbauarbeiten ist mit der Bauleitung eine Baufeldbegehung durchzuführen, um verbleibende Anlagenteile zu markieren.
Verkabelungen von zentralen Anlagen außerhalb des Baufeldes zu Anlagenteilen innerhalb des Baufeldes sind an den Zentralen abzuklemmen, überbrücken, stillzulegen usw. Der Weiterbetrieb dieser zentralen Anlagen ist sicherzustellen. Die entsprechende Verkabelung ist auch außerhalb des Baufeldes vollständig inkl. Befestigungsmaterialien zurückzubauen.
Die Bestandsanlagen, die nur das Baufeld versorgen, wie NSHV, UV AV, UV SV, Fernmeldeanlagen usw. sind außer Betrieb zu nehmen und gegen Wiedereinschalten zusichern.
Bei Teilbetrieb von Anlagen ist die dauerhafte Spannungsfreiheit von nicht mehr genutzten Anlagenteilen sicherzustellen.
An den Bestandsanlagen, wie NSHV, UV AV, UV SV, Fernmeldeanlagen usw. sind die Abgangsleitungen freizuschalten, abzuklemmen, auszufädeln. Gleiches gilt für Gewerkeschaltanlagen. Hierzu ist vor Beginn der Arbeiten mit der entsprechenden Gewerkfirma der erforderliche Umfang zu klären.
Die Abgangsleitungen sind inkl. allen Befestigungsmaterialien vollständig zu demontieren.
Installationsgeräte, Abzweigkästen, Verlegesysteme, wie Rohre und Kanäle, Leuchtkörper sind vollständig inkl. Befestigungsmaterialien zu demontieren.
Die demontierten Materialien sind vom AN zu sammeln, zwischenzulagern, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Die fachgerechte Entsorgung ist nachzuweisen.
Ausführungsbeschreibung
04.01 Vorbereitung Elt / FM
04.01
Vorbereitung Elt / FM
04.02 Baustrom / Verteilerschränke
04.02
Baustrom / Verteilerschränke
04.03 Baustrom / Kabel und Leitungen
04.03
Baustrom / Kabel und Leitungen
04.04 Baubeleuchtung
04.04
Baubeleuchtung
04.05 Freischalten
04.05
Freischalten
04.06 Demontage / Entsorgung Schaltanlagen / Zentralen
04.06
Demontage / Entsorgung Schaltanlagen / Zentralen
04.07 Demontage / Entsorgung Anlagen
04.07
Demontage / Entsorgung Anlagen
04.08 Demontage / Entsorgung Kabel / Leitungen
04.08
Demontage / Entsorgung Kabel / Leitungen
04.09 Demontage und Entsorgung Verlegesysteme
04.09
Demontage und Entsorgung Verlegesysteme
04.10 Stundenlohnarbeiten
04.10
Stundenlohnarbeiten