Kellertrennwände
Würzburg, Neubau MFH und Sanierung Bestandsgebäude
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Allgemeine Informationen zum Projekt Allgemeine Informationen zum Projekt Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Sanierung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes in 97082 Würzburg, in der Friedrichstraße 27. Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude in 97082 Würzburg, in der Friedrichstraße 27 wird durch eine Sanierung in ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen umgebaut. An das Bestandsgebäude wird zusätzlich noch ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten als Anbau neu errichtet. Insgesamt entstehen 11 Wohneinheiten auf dem Grundstück. Das Bestandsgebäude wird 5-geschossig errichtet, bestehend im Untergeschoss aus Keller- und Abstellräumen, im Erdgeschoss 1 Wohneinheit, im 1. und 2. OG jeweils 2 Einheiten und eine Wohneinheit im Dachgeschoss sowie den nötigen Stellplätzen. Erschlossen werden die Wohnungen des Bestandsgebäude über den neuen Verbindungsbau (Ausnahme WE 1 mit eigenem Zugang). Der Neubau als Anbau an das bestehende Wohnhaus wird 5-geschossig errichtet, bestehend aus Abstell- und Technikräumen im Untergeschoss, eine Wohneinheit im Erdgeschoss, jeweils 2 Wohnungen in 1. und 2. OG, sowie eine Wohneinheit im Dachgeschoss.  Das Grundstück hat insgesamt eine Grundstücksfläche von 1.297 m². Die Grundfläche des Bestands liegt bei ca. 288 m², die Grundfläche des Neubaus liegt bei ca. 202 m² mit einer GRZ = 0,38. Der Neubau wird barrierefrei nach DIN 18040-2 (Mindeststandard) erschlossen. Das Baudenkmal ist in seinen Grundzügen nicht barrierefrei. In den Außenanlagen werden Bestandsbäume erhalten und nicht befestigte Flächen intensiv begrünt durch Rasenflächen.
Allgemeine Informationen zum Projekt
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
Baustelleneinrichtung
01 Kellertrennwände
01
Kellertrennwände
01.01 Neubau
01.01
Neubau
01.02 Altbau
01.02
Altbau