Kellerntrennwandsysteme
Wohnbauprojekt Schlosspark Bochum-Weitmar QB
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Vorbemerkungen Allgemeine Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.freundlieb.de/avb/
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: Wohnbauprojekt Schlosspark Bochum-Weitmar,                    Schlossstr. 95, Bochum                                   Quartier B Ausschreibung: 4519-2  Kellertrennwandsysteme Im Bereich Schlosspark Bochum-Weitmar entstehen 4 Wohn-Quartiere. Hier ausgeschrieben ist das Quartier B, Wohnbauprojekt mit Endinvestor Viva West, Gelsenkirchen. Die Anfahrt zum Baugebiet erfolgt über die Schlossstraße von Süden (Kreuzung mit der Hattinger Straße). (Zieleingabe: Schlossstraße 95, 44795 Bochum-Weitmar). Das Quartier B besteht aus den Mehrfamilienhäusern B1.1 bis B1.3, B2 und B3.1 bis B3.3 mit insgesamt 72 Wohneinheiten.Von den 72 WE sind 55 frei finanziert und 17 Wohnungen öffentlich gefördert. Darunter befinden sich zwei versetzt gegründete Untergeschossebenen UG-1und UG-2 mit Stellplätzen, Keller- und Technikräumen. Die Gebäude und Wohnungen werden über insgesamt 7 Treppenhäusern mit jeweils 1 Aufzug barrierefrei erschlossen. Einzelne Wohnungen haben einen direkten Zugang von außen.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Zusätzliche Vorbemerkungen Im Zuge der Baumaßnahme ist besonders auf die Einhaltung der DIN 4109 - Tabelle 3 - und das Beiblatt 2 - Mindestanforderungen des erhöhten Schallschutzes - und der VDI 4100 - 2007 -08 zu achten und umzusetzen. Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Herstellung von Kellertrennwand-Systemen in fertiger Leistung. Für die Ausführung und Abrechnung gilt die VOB, die jeweiligen gültigen DIN-Normen, Merkblätter und die anerkannten Regeln der Technik. Alle durch den Produkthersteller vorgegebenen und erforderlichen Vorgaben zur Verarbeitung des Materials sind zu beachten und einzuhalten. Der AN hat eine Farbmusterkarte, Musterbeschläge, Musterschilder und ein Musterelement je angefragtem Materialtyp, Farbe nach Vorgabe AG, mitzubringen und dem AG zu übergeben Die Mustergröße ist mit dem AG abzustimmen. Die Muster verbleiben unentgeltlich beim AG. Die Abmessungen der einzelnen Systemfelder ist vor Ort zu messen und anzupassen. Nach Aufmaß ist frühzeitig vor der geplanten Ausführung der Arbeiten dem AG eine Wandplanung der Trennwände / Türen  inkl. Vermaßung zur Freigabe vorzulegen. Zur Prüfung der Planunterlagen durch den AG sind 18 Werktage einzuplanen. Die Montagearbeiten in den 3 Häusern erfolgen in zeitlich versetzen Abfolgen, jedoch immer für 1 Haus komplett. In Abstimmung mit der Bauleitung können Montageabschnitte zusammengefasst werden. Der Transport der Materialien an den entsprechenden Einbauort obliegt dem AN und ist jeweils 14 Tage im Vorfeld mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Lagerung der Materialien auf der Baustelle vor dem Einbau ist im Zuge des vorgenannten Abstimmungsgespräches ebenfalls zu klären. Mit Fahrzeugen ist die Tiefgarage nicht zu befahren. Für die elektrische Ausstattung der einzelnen Kellerräume werden auf der Innenseite der Trennwände in Aufputzmontage Schalter, Steckdosen und Verkabelungen vor Abnahme des Gewerkes montiert. Bohr-, Säge-  und Materialreste sind immer sofort zu packen und durch den AN selbst zu entsorgen. Für die Schnittarbeiten sind Geräte mit Absaugung vorzusehen. Bei Arbeiten mit einer Flex oder bei den Funkenflug entstehen kann, sind die umliegenden Bauteile zuschützen. Geschnittene verzinkte Konstruktionen sind nachzuverzinken. Die Montage erfolgt als Sichtmontage auf fertigen Boden, Wand- und Deckenoberflächen. Bei der Bodenbefestigung sind ´Stolpergefahren´ auszuschließen. Die Aussparungen für montierte Installationsleitungen, Unterzüge, etc. sind vor Ort nach Erfordernissen anzulegen. Bei Bohrarbeiten im Estrichbereich - Konstruktionshöhe h = ca. 7 cm  auf Dämmung - ist die darunterliegende Abdichtung nicht zu durchdringen bzw. zu beschädigen. Hinweis: Ein gut lesbares und sichtbar Hinweisschild mit den maximalen  Anhängelasten bezüglich der Systemwände  ist in jede, Kellerraum anzubringen! Alle Prüfzeugnisse, die Pflegeanleitung,  Wartungsangebote (sofern für die Einhaltung der Gewährleistungsfristen und den Betrieb erforderlich), die Fachunternehmerbescheinigung  und Übereinstimmungserklärungen sind in digitaler Form  - spätestens jedoch mit der Abrechnung -  zu übergeben. Allgemeiner Hinweis: Bei Bedarf können die TGA-Planungen für das Kellergeschoss der 3 Häuser zur Verfügung gestellt werden. Anlagen: - Grundrisse - Schnitte
Zusätzliche Vorbemerkungen
01 Systemtrennwände
01
Systemtrennwände
01.01 Haus B1.1 (2. UG)
01.01
Haus B1.1 (2. UG)
01.02 Haus B1.2 (2. UG)
01.02
Haus B1.2 (2. UG)
01.03 Haus B1.3 (2. UG)
01.03
Haus B1.3 (2. UG)
01.04 Haus B2 (2. UG)
01.04
Haus B2 (2. UG)
01.05 Haus B3.1 (1. UG)
01.05
Haus B3.1 (1. UG)
01.06 Haus B3.2 (1. UG)
01.06
Haus B3.2 (1. UG)
01.07 Haus B3.3 (1. UG)
01.07
Haus B3.3 (1. UG)