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Wolfsburg, Wilhelm-Carl-Wien-Straße 18, Rohbau
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Leistungsbereich: GW 120 Rohbauarbeiten- Erd-Beton Leistungsverzeichnis  ALLGEMEINES Bauvorhaben: Neubau einer Halle mit Lager-, Verkaufs- und Büroflächen Baugrundstück / Lage: Wilhelm-Carl-Wien-Str. 18 in 38448 Wolfsburg Gemarkung: Neuhaus, Flur: 1 Flurstück: 183/18, 186/33
Leistungsbereich: GW 120 Rohbauarbeiten- Erd-Beton
Leistungsverzeichnis ALLGEMEINES Bauvorhaben: Neubau einer Halle mit Lager-, Verkaufs- und Büroflächen Baugrundstück / Lage: Wilhelm-Carl-Wien-Str. 18 in 38448 Wolfsburg Gemarkung: Neuhaus, Flur: 1 Flurstück: 183/18, 186/33 Allgemeine Vorbemerkungen: Es gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für die auszuführenden Arbeiten. Alle Arbeiten verstehen sich in fertiger Arbeit einschließlich aller zur kompletten Erstellung der Arbeit notwendigen Leistungen, alle Nebenleistungen nach der je weiligen Bestimmungen der VOB als Ergänzung der ATV, die zur kompletten Erstellung jedoch unmittelbar mit dem Gewerk und nicht für andere Gewerke zu erbringen sind. Die Lieferung der erforderlichen Materialien ist, wenn nichts anderes in der Position angegeben ist, Bestandteil der Position. Vor Angebotsabgabe hat sich der AN über die Örtlichkeit der Baustelle zu informieren. Zeichnungen können nach Bedarf und Terminabsprache ein gesehen werden. Mangelnde Kenntnis über Örtlichkeit und Leistungsumfang  berechtigen den Bieter nicht zu nachträglichen Mehrforderungen. Der AN hat sich vor Beginn seiner Arbeiten davon zu überzeugen, dass die Vorbedingun gen für seine Arbeiten gegeben sind, ansonsten ist der AG sofort vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu informieren. Erfolgt ein evtl. notwendiger Hinweis nicht, so kann der AN nach Beginn der Arbeiten keine Forderungen daraus geltend machen. Alle Beeinträchtigungen der Nachbarschaft  durch Lärm, Schmutz etc. sind auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren. Verschmutzungen von Strassen und Wegen, die durch die Bautätigkeit oder durch Material lieferungen verursacht wurden, sind um gehend zu beseitigen. Alle Maßnahmen, die gemäß den jeweiligen Berufsgenossenschaften zur Sicherung notwendig sind, gehören zur Position der Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle und seiner Leistungen erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu ergrei fen. Für alle aus der Unterlassung der Sicherungsmaßnahmen dem Bauherren oder seiner Vertretung entstandenen Schaden haftet der AN. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle während der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu halten. Die übliche Reinigungs pflicht des AN nach VOB bleibt unberührt. Sämtlicher anfallender Bauschutt, der vom AN verursacht wird, ist von ihm ge mäß den gültigen Entsorgungsvorschriften der für die Baustelle zuständigen Be hörde wie z. B. Wolfsburg etc. auf seine Kosten zu entsorgen. Eine Vergü tung hierfür erfolgt nicht. Lagerflächen stehen auf dem Grundstück minimal zur Verfügung. Daher ist nach Absprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Duderstadt eine öffentliche Fläche ggf. anzumieten. Abwicklung und Kosten sind Sache des Bieters.  Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind gemäß den  Nebenleistungen zu schützen. Eine Vergütung  hierfür erfolgt nicht. Nach Abschluss der Arbeiten  sind die Plätze und Zufahrten in den früheren Zustand entsprechend instand zusetzen, so fern nichts anderes vereinbart ist. Angaben zur Ausführung Die Ausführung der Arbeiten ist ohne größere Unterbrechungen fertig zu stellen.Sind auf der Baustelle Gerüste vorhanden, so können diese unentgelt lich mitbenutzt werden. Gleichzeitig hat der AN seine Gerüste anderen Unter nehmern auch unen tgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Bauherr behält sich vor, Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf anzuordnen und einzelne Positionen wegfallen zu lassen, ohne dadurch Schadensersatzpflichtig zu sein. Bereits gemachte Aufwendungen des AN werden jedoch vergütet. Werden durch den AG Eignungs- oder Gütenachweise verlangt, sind diese mit der Einreichung der Schlussrechnung beizubringen. Wird diese Verpflichtung durch den AN nicht eingehalten, so ist der AG berechtigt, die Schussrechnung so lange zurückzuhalten, bis die fehlenden Unterlagen prüffähig beigebracht worden sind. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilleistungen, die seinerseits erbracht worden sind, vor der Benutzung durch andere Gewerke abgenommen worden sind. Einzubauende Stoffe müssen ungebraucht sein. Recyclingstoffe gelten als ungebraucht, wenn sie für den jeweiligen Ver wendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sind. Sollten Recyclingstoffe eingebaut werden, so ist vor deren Einbau der AG hierüber in Kenntnis zu setzen bzw. die Verwendung ist durch den AG genehmigen zu lassen. Diese Recycl ingbaustoffe müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. D.h. bei Einsatzzweck Wege und Straßen sind nur frostbeständige Materialien zugelassen. Sollte dies nicht eingehalten werden, ist der AG berechtigt, den Einbau der Recyclingstoffe rückgängig zu machen und neue Baustoffe einbauen zu lassen. Die anfallenden Kosten hat der AN zu tragen. Alle im Leistungsverzeichnis einzusetzenden Einheitspreise gelten als Festpreise für die Dauer des Vertrages. Lohn- und Materialpreiserhöhungen auch mehr oder weniger als 10 % im Einzel- oder Gesamtauftrag berechtigen nicht zu Nachforderungen. Textänderungen und Unvollständigkeit schließen den Wettbewerb aus. Bei etwaigen Gegenvorschlägen, Anmerkungen und Alternativen ist ein Zusatzangebot als gesondertes Schreiben beizufügen und als solches zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer übernimmt nach Maßgabe der Angebotsbedingungen die volle Garantie auf sicheres und zuverlässiges Funktionieren der erstellten Anlagen sowie für Güte des verwendeten Materials. Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Vom Auftraggeber zur Verf ügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend instand zusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vom AG wird ein Baustellenschild aufgestellt, das die Baumaßnahme darstellt und die einzelnen Auftragnehmer mittels eines Schildes an der Bautafel darstellt. Die Kosten für diese Bauschild werden anteilig entsprechend dem Auftragvolumen der Einzelgewerke auf die AN verteilt. Verteilt werden auch die Energiekosten . Abzüge für : Bauwesenversicherung 7 tausendstel der Vertragssumme ohne MWST;  , für Energiekosten ebenso 0,45 % der Vertragssumme ohne MWST. Umlage für Baustellen WC nach Verteilerschlüssel, soweit nicht selbst gestellt. Der Bieter erklärt, daß er sich über Art- und Umfang des  Bauvorhabens gegebenenfalls durch Rückfragen informiert hat und im Falle der Auftragserteilung die VOB und die DIN-Vorschriften als Vertragsgrundlage anerennt. Die nachfolgenden Positionen verstehen sich einschl.  Lieferung aller erforderlichen Materialien und der Herstellung der beschriebenen Arbeiten sowie aller Nebenarbeiten. Wenn in den nachfolgenden Positionen  in Fabrikat oder eine Firmenangabe genannt ist, so  können hierfür auch gleichwertige Fabrikate und  Herstellerfirmen angeboten werden. Sicherheitsleistung: Der Sicherheitseinbehalt von 5 % der Auftragsumme kann nur mit einer reinen Bankbürgschaft abgelöst werden. Als Sicherheitsleistung nach VOB werden 5 % der Abrechnungs- bzw. Vertragssumme als Bankbürgschaft befristet auf die Gewährleistungszeit vereinbart. Bei Abschlagszahlungen werden 10 % Sicherheitsleistung einbehalten, es sei denn es liegt eine Bürgschaft vor.
Leistungsverzeichnis ALLGEMEINES
Rohbauarbeiten. Rohbauarbeiten. Nachstehende Anmerkungen sind Bestandteil der Leistungen und als solche in den jeweiligen Positionen des LV zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Baustelleneinrichtung. Eine nachträgliche Forderung infolge mangelhafter Überprüfung der örtlichen Verhältnisse kann nicht berück sichtigt werden.  Der Unternehmer hat sich vor der Abgabe des Angebotes genaustens über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die eigentliche Baustellen einrichtung ist im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend der örtlichen Verhältnisse, durchzuführen. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über dieLage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanaelen u. ä. im Bereich der Baustelle bei den zuständigen Versor gungsträgern zu unterrichten. A: Lage der Baustelle. Das Baugrundstück befindet sich in Wolfsburg Gewerbegebiet "Vogelsang" B: Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage der  Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser) und  über Entwasserungsleitungen zu  erkun digen.  Die Nutzung des Baugrund stücks für die Bau stelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfange erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragsnehmer bei der Auftragserteilung vorzulegen hat. Wasserversorgung Die örtlichen Wasserversorgungsleitungen führen mit einer Anschlussleitung auf das Grundstück. Das Bauwasser kann, nach Einbau und Vorhaltung der Anschlussleitung entnom men werden. Gerüste Innen u. Aussen Die Montage, Vorhaltung und Demontage von Gerüsten, einschliesslich der notwendigen Befestigungen gehört zum Leistungsumfang des AN und ist mit den Einheitspreisen des LV abgegolten. Die Aussengerüste sind so zu erstel len, dass die nachfolgend aufgeführten Gewerke ungehindert und gefahrenlos die notwendigen Arbeiten ausführen können. Die Gerüste dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung demontiert werden. Stellen des Schnurgerüstes Stellen des Schnurgerüstes rings um die Baugrube, solide verstrebt und  einschließlich eventueller Geometerhilfen. Die an den Ecken und in der Mitte des Baukörpers angeordneten Horizontaldielen müssen absolut waagerecht und mindestens 1 m über Erdge schoßniveau angebracht werden und dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Umfassungs- und tragender Zwischen wände im Erdgeschoß entfernt werden.  Die Schnurgerüstabnahme ist vom AN zu beantragen.Die beschriebene Schnurgerüsterstellung ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Baustelleneinrichtung Einrichten, Unterhalten, Abbauen der Baustelleneinrich tung mit allen zur Durch führung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Mannschaftseinrichtungen, Versor gungsanlagen, Unfallverhütungseinrichtungen  etc. Vorhalten der Versorgungs einrichtungen Wasser/Strom für Folgehandwerker bis zur Baufertigstellung gegen Weiterberechnung der Verbrauchskosten.WC- als Baustellen WC für die Gesamtdauer der Baustelle
Rohbauarbeiten.
01 Baustelleinrichtung
01
Baustelleinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung und -räumung Baustelle einrichten, vorhalten über die vertraglich gebundene Laufzeit sowie Räumen und Wiederherstellung des Geländes, einschl. das Entfernen von Verunreinigungen im Bereich der Baustelleneinrichtung und der durchgeführten Arbeiten, mit folgenden in den Preis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:- Lager- und Arbeitsplätze- Verkehrssicherungseinrichtung, einschl. Leistung zur Verkehrssicherung Baustellenbeleuchtung-  Einrichtung und Überwachung entsprechend UVV der BG- Kommunikationseinrichtungen- Tages- und Wohnunterkünfte, Lagerräume, Unterstelleinrichtungen- Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Vorhaltedauer: für die Rohbauarbeiten Ein Baustromkasten mit Zähleinrichtung und  regelmäßiger Prüfung ist durch den AN zu Stellen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung und -räumung
L
1.00
psch
03 Rohbau nach Tiefbau
03
Rohbau nach Tiefbau
03.03 Beton - und Stahlbetonarbeiten
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Beton - und Stahlbetonarbeiten
03.04 Beton Einbauteile
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Beton Einbauteile