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06 Putz - Vorbemerkungen 06 - PUTZARBEITEN - VORBEMERKUNGEN
06.0001 - Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350.
Für die Ausführung und Abrechnung ist die VOB Teil C, DIN 18350, maßgebend.
Abweichend von den ATV für Bauleistungen, DIN 18350, sind nachfolgend genannte besondere Leistungen Nebenleistungen: Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen, wie Abkleben von Fenstern und Türen, von eloxierten Teilen, einschl. der Lieferung, Vorhaltung, Unterhaltung und Beseitigung der hierzu erforderlichen Stoffe; Herstellen von Putzanschlüssen und Putzabschlüssen bei Öffnungen mit unverputzter Leibung. Ausführung mittels Schalbrett.06.0002 - Vorbehandlung
Als Vorbehandlung des Putzgrundes ist ein Spritzbewurf mit grober Sandkörnung aufzubringen. Hierfür ist Mörtel der Mörtelgruppe PIII zu verwenden. Von dieser Putzgrundvorbereitung ausgenommen sind verarbeitungsfähig gelieferte Maschinengipsputze und Haftgipsputze, die unmittelbar einlagig, i. M. etwa 10 mm dick, genau nach Herstellerangabe aufzutragen sind. Bei Verwendung derartiger Gipsputze ist zumindest auf Betonfertigteilen sowie an Deckdecken (unter Flachdächern) eine besondere Vorbereitung des Betonuntergrundes in Form einer Haftbrücke bzw. Haftgrundierung auszuführen.
Die ausreichende Trocknung des Untergrundes, speziell von Betonuntergründen, ist zu prüfen, gemäß DIN 4219. Bei nicht vorhandener Verputzungsreife des Untergrundes ist die Bauleitung schriftlich zu informieren. Alternativ ist Kalkzementputz statt Gipsputz zu verwenden.
06.0003 - Ausführung
a) Die gesamten Putzflächen sind während der Bauzeit bis zur Weiterbehandlung durch Folgeunternehmen zu unterhalten.
b) Bei Anschlüssen von Putz an sichtbar bleibende Bauteile (Sichtbeton/Klinker etc.) sind diese immer großflächig zu schützen. Die Fugen zu diesen Bauteilen sind gemäß Weisungen der Bauleitung herzustellen (z. B. einschneiden und die Kanten brechen).
c) Die geputzten Flächen sind vor evtl. Witterungseinflüssen wie Zugluft, Frost und Hitze entsprechend zu schützen.
d) Die Arbeitsbereiche sind täglich zu säubern.
e) Die Flächen sind vorzuspritzen.
f) Übergänge im Putzuntergrund, z. B. von Stahlbeton zu Mauerwerk, sind mit geeigneten Mitteln (Drahteinlage etc.) herzustellen.
g) Bei Putzflächen auf Holzwolle-Leichtbauplatten sind grundsätzlich die Vorschriften des Herstellers zu beachten und zu befolgen (z. B. Fugenbewehrung, Spritzbewurf etc.).
06.0004 - Abrechnung
a) Die Abrechnung erfolgt nach Ausführungszeichnungen.
b) Die Abrechnung erfolgt nach VOB DIN 18350.
c) Das Vorabputzen von Flächen hinter Rohrleitungen, Heizkörpern etc. wird nicht gesondert vergütet.
d) Es werden nur die in den Zeichnungen bzw. von der Bauleitung angegeben, notwendigen Eckschutzschienen vergütet.
e) Bei Putzarbeiten in mehreren Abschnitten sind die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Absichern, Schützen von Fenstern, Türen, etc. ist selbständig auszuführen mit geeigneten Folien.
06 Putz - Vorbemerkungen
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6. 1 Putzarbeiten
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