10. Putzarbeiten
Landsberger Str. 178a
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ATV DIN 18299 Hinweise; 0.1 Angaben zur Baustelle ATV DIN 18299 Hinweise; 0.1 Angaben zur Baustelle ATV DIN 18299 Hinweise 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Landsberger Straße Ecke Teichsänger Weg. 0.1.2 Anzahl und Höhe der Geschosse 2 oberirdische Geschosse, teilunterkellert: Gebäudehöhen Flachdach ca. 7,78 m zu OKFF Flachdach Dachterrasse ca. 4,07 m zu OKFF Kellergeschoss Oberkante Sohle ca. - 3,39 m zu OKFF 0.1.3 Verkehrsbeschränkungen Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßenland über die provisorische Baustellenzufahrt in der Landsberger Straße und die Baustellenzufahrt im Teichsängerweg. Die Geländefläche im Bereich der Baustelle ist unbefestigt. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Zufahrt ist für den An- und Abtransport von Materialien frei zu halten. 0.1.5 Transporteinrichtungen und Transportwege Es werden bauseits keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt. 0.1.6 Versorgungsanschlüsse Art, Anschlusswert und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüssen während der Bauausführung: Wasser:  Bauwasseranschluss 3/4" Strom:   Baustromverteiler:  6 Schuko 3/16A 230V,      2 CEE 5/16 A 400V ,      1 CEE 5/32 A 400V 0.1.7 Zur Benutzung überlassene Flächen und Räume Dem AN können keine Flächen und Räume für die Ausführung seiner Arbeiten überlassen werden. Lager-, Aufenthalts- und Arbeitseinrichtungen sind im BE-Bereich durch den AN vorzuhalten. 0.1.8 Parkmöglichkeiten: Parken auf dem Grundstück ist nicht möglich. Parkmöglichkeiten sind nur im öffentlichen Straßenland vorhanden. 0.1.9 Entsorgung AN Die Entsorgung von Abfall hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Dies ist mit der Bauleitung abzustimmen. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. 0.1.10 Schutz von Vegetation und Verkehrsflächen Die befestigten Verkehrsflächen im Baustelleneinrichtungsbereich sind durch geeignete Maßnahmen fachgerecht durch den AN zu schützen. 0.1.11 Schadstoffbelastungen siehe ggf. Hinweise in den Leistungsbeschreibungen. 0.1.12 Vorarbeiten des AG keine 0.1.13 Andere Unternehmer Hochbau- und Fachtechnik-Gewerke gemäß der typischen Anforderungen des Bauvorhabens.
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.1 Angaben zur Baustelle
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.2 Angaben zur Ausführung ATV DIN 18299 Hinweise; 0.2 Angaben zur Ausführung ATV DIN 18299 Hinweise 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Arbeitsabschnitte Die einzelnen Arbeitsabschnitte sind in Abstimmung mit der Bauleitung unter Vorgabe des Bauablaufplanes in Abstimmung auszuführen sowie den Vorgaben aus den Ausführungsterminen (siehe BVB Termine) 0.2.2 Arbeiten bei laufendem Betrieb entfällt 0.2.3 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung Die Arbeitsbereiche sind stets vor unbefugtem Zugang zu sichern. 0.2.4 Sicherung des Verkehrs Die Zufahrt zur Baustelle kreuzt einen Fußweg, der insbesondere von Schülern genutzt wird. Bei Überquerung des Gehweges durch Baufahrzeuge sind verkehrsregelnde Maßnahmen zu treffen, ein zusätzlicher Einweiser hat die Bereiche abzusichern. 0.2.5 Gerüste u. sonstige Baustelleneinrichtung Folgende bauseitig gestellte und/ oder vorhandene Gerüstet stehen zur Verfügung: - Fassadenrüstung Folgende bauseitig gestellte und/ oder vorhandene und mitzubenutzende Geräte und/ oder Einrichtungen anderer Unternehmer stehen zur Verfügung: - Sanitärcontainer - Bauzaun 0.2.6 Besondere Anforderungen Für Maßtoleranzen gelten: DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203. Generell ist die höchste Genauigkeitsgruppe bzw. -zeile anzuwenden (mit erhöhten Anforderungen). 0.2.7 Nachweise siehe besondere Vertragsbedingungen sowie Hinweise in den Leistungsbeschreibungen 0.2.8 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Die Benutzung oder Inbetriebnahme von Teilen der Leistung vor Abnahme ist nicht vorgesehen. Teilleistungen werden vorab als Sichtabnahme ausgeführt. 0.2.9 Bautagesberichte: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und dieses dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Das Bautagebuch muss auch die täglichen Personalstärken und Materiallieferungen auweisen. 0.2.10 Teilnahme an Baubesprechungen: Die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen ist verpflichtend. 0.2.11. Bauleitung des Auftragnehmers: Zur Koordination auf der Baustelle verpflichtet sich der Auftragnehmer, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und Umfang des Bauvorhabens entsprechende sachverständige Aufsicht zu stellen, die mit allen erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muß.
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.2 Angaben zur Ausführung
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.3 Abfallbeseitigung allgemein ATV DIN 18299 Hinweise; 0.3 Abfallbeseitigung allgemein Abfallbeseitigung Verpackungsabfall und Bauabfälle aller Abfallarten 03.1. Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit. Verpackungsmaterial, überschüssiges Baumaterial und Baustellenabfälle des AN sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern des AN zu sammeln. Das Verbringen oben genannter Abfälle in die Sammelbehälter für Bauabfälle ist untersagt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container ist eine Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen. 03.2. Alle Abfallarten Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, in der jeweils gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Merkblättern zur Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anzuwenden. Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zu beseitigen sondern der Wiederverwendung zuzuführen. Jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je Abfallschlüsselnummer getrennt in verschließbaren Containern des AN zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG in einer entsprechenden Position festlegt, dass die Entsorgung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle über eine Abfallsortieranlage zu erfolgen hat. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Grundsätzlich sind in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren: - Transport der Abfälle zum Container - das Sortieren des Abfalls - Kosten für das jeweilige Nachweisverfahren Die Entsorgungsgebühren wie Deponie- bzw. Annahmegebühren sind in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren. Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/Beseitigung ist der Bauleitung unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten.
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.3 Abfallbeseitigung allgemein
14 Putzarbeiten Innenwandputz
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Putzarbeiten Innenwandputz
14. 0 Putzarbeiten Innenwandputz
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18 Stundenlohnarbeiten
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