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Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
In Breisach soll eine Fläche von ca. 2,3 ha dafür genutzt werden, Wohnraum mit gedämpften Mietpreisen zu erstellen.
Dieses Vorhaben wird durch die Nachverdichtung der Entwicklungsfläche im Bereich der Isenbergstraße Ecke Burkheimer Landstraße ermöglicht.
Hierbei ist im nördlichen Bereich, angrenzend an eine Grünzone eine höhere Bebauung vorgesehen. Vom angrenzenden jüdischen Friedhof ist ein Abstand von 10m zu sichern und von jeglicher Bebauung und Nutzung frei zu halten. Der Bereich darf auch im Rahmen der Bauarbeiten nicht genutzt werden.
Durch das Versetzen und Erweitern der Abstände zwischen den Punkthäusern wird eine aufgelockerte und individuell ablesbare Eingangssituation geschaffen. Die Fläche zwischen den Punkthäusern dient als Begegnungsfläche für die Bewohner und sorgt für eine Privatheit der Freisitze. Die Zeilengebäude folgen dem Verlauf der Isenbergstraße durch einen leichten Versatz und ergänzen dadurch die vorhandene Struktur.
Die Baukörper sind gemäß der Bauvoranfrage innerhalb des Planungsgebietes mit einem Gartengeschoss und drei bis vier Vollgeschossen ausgebildet. Die notwendigen Parkplätze und die Besucher-Stellplätze sowie die Fahrrad-Stellplätze befinden sich in der Tiefgarage sowie zum Teil überirdisch. Die Parkgarage erschließt alle Gebäude barrierefrei.
Hochbau
Es entstehen 151 offene und lichtdurchflutete Wohnungen mit jeweils einem Balkon von 6 m². Bei den Zeilengebäuden werden auf den Westseiten Holzlamellen zur Sicherung der Privatheit vorgesehen.
Fast alle Wohnungen besitzen Tageslichtbäder. Die notwendigen dienenden Räume und Technikräume sind in der Tiefgarage situiert. Jede Wohnung ist über einen Aufzug Erreichbar. Die Treppenhäuser, gelegen in der Gebäudemitte, bilden ganz bewusst ein zentrales Element. Mögliche Abstellflächen für Rollatoren und Kinderwägen befinden sich im UG sowie zum Teil im EG und auf weiteren Ebenen.
Freianlagen und Dachbegrünung
Ein neuer Erschließungsweg über die Burkheimer Landstraße befindet sich im Norden des Grundstückes. Die Nutzung ist ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Vor jedem Punkthaus sind kleine Vorplätze an den Eingängen platziert. Kleine Aufenthaltsbereiche mit Sitzkanten, Hausbäumen und Fahrradabstellflächen für Besucher markieren die Eingänge. Müllsammelstellen sind entlang der Wegachse platziert und den einzelnen Häusern zugeordnet.
Im Süden des Grundstückes, entlang der Isenbergstraße, befinden sich begleitend PKW-Parkplätze. Es besteht die Möglichkeit, zwei der Stellplätze mit E-Ladesäulen auszustatten. Die Tiefgarage wird von der Burkheimer Landstraße aus erschlossen. Dort befinden sich auch die Fahrrad- und PKW-Stellplätze für die Bewohner des Quartiers.
Eine neue Trafostation für die Stromversorgung ist neben der TG-Zufahrt vorgesehen.
Zwischen den beiden neuen Gebäuderiegeln im Süden befindet sich der große Kinderspielplatz im Grünen mit zahlreichen Angeboten, wie Kletterturm mit Rutsche, Schaukel, Trampolin, Kletterfelsen, Sandspiel und Sitzmöglichkeiten zum Aufenthalt.
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Baubeschreibung
ZVL - Baugrubensicherung - Verbau Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
für Baugrubensicherung / Verbau
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18303 - Verbauarbeiten.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die statische Ermittlung ist laut Vorstatik von HPC auszuführen.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien/Geräte ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Die Leistungen beinhalten, das Liefern, Auf- und Abbauen, das Umstellen inkl. Sicherung gegen Diebstahl sowie Abtransportieren.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und
Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der
Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN
kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Bei Arbeitsende sind Maschinen, die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlich sind außerhalb der umzäunten BE, in unmittelbarer Nähe der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrswege mit dem notwendigen Sicherheitsabstand ebenfalls mit einem Bauzaun zu umstellen.
Geräte und Maschinen sind im Nichtbetriebszustand so zu parken, dass eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs vollständig ausgeschlossen ist. Die Abstellflächen sind ebenfalls mit einem Bauzaun zu umwehren.
Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Verbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang
termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Verbauarbeiten
Die vereinbarten Preise beinhalten alle Kosten, die für die fix und fertige Durchführung der Verbauarbeiten - ob Maschinen- Oder Handarbeiten - erforderlich sind, wie An- und Abfahrten, Transporte, Aufbau, Vorhaltungen und Abbau der Maschinen, Geräte, Stoffe, Materialien, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Gebühren etc. inkl. Rückbau der Ausfachung und Verfüllen der Hohlräume.
Die Herstellungstoleranz für den Baugrubenverbau beträgt max. +/- 5 cm am Verbaukopf und 0,5% über die Verbauträgerlänge als horizontale Abweichung der Solllage. Mehrkosten durch die Nichteinhaltung der Verbautoleranzen gehen zu Lasten des AN.
Es ist sicherzustellen, dass vom AN nur Schadstoff- und geräuscharme Fahrzeuge und Maschinen nach dem Stand der Technik zum Einsatz kommen. Für alle Baustellenfahrzeuge sind Rußpartikelfilter einzusetzen.
Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der örtlichen Bauleitung des AG nach vorhandenen Kanälen, Leitungen, Kabel usw. zu erkundigen. Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe sind mit der erforderlichen Vorsicht und unter Beachtung der Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen durchzuführen.
Die Ausführungsvermessung ist Leistung des AN. Der AG stellt zwei Gebäudeachsen und ein Höhenfestpunkt zur Verfügung.
Die Bohrebenen, Rampen und Aufschüttungen werden AG-seitig zur Verfügung gestellt. Die rechtzeitige Koordination obliegt dem AN.
Der Baugrubenaushub wird in Abschnitten bis Hinterkante Verbau bzw. Unterfangung bauseits ausgeführt. Die Koordinierung mit dem NU Erdbau obliegt dem AN.
Bei Pfahlgründungen wird das überschüssige Bohrgut sowie das Kappmaterial bauseits vom AN Erdbau geladen, abgefahren und entsorgt.
Das Reinigen der Verbauschale bzw. der Pfähle und Profile für das Einbauen der Ausfachung ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
Der Verbau ist in einem bzw. mehreren Abschnitten nach Weisung des AG herzustellen und kann sich im öffentlichen Grund befinden. Der Rückbau des Baugrubenverbaus hat auf Anweisung des AG in mehreren Abschnitten zu erfolgen.
Es dürfen nur Stoffe und Materialien verwendet werden, die keine auslaugbaren wassergefährdenden Stoffe enthalten. Die in das Grundwasser eintauchenden Materialien müssen den jeweiligen Vorschriften/Auflagen der zuständigen Behörden genügen.
Spundbohlen sind am Kopf Höhengleich mit einer Toleranz von +/- 10 cm einzubringen.
Die Wahl der Profile und die Stahlgüte ist anhand des statischen Vorabzuges von HPC zu wählen.
Die Verbauarbeiten müssen durch einen Feuerwerker, der vom AG gestellt wird, begleitet werden.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis Nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18303 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- falls erforderlich Erstellen und Abbrechen von Führungskonstruktionen wie z.B. Schablonen, Zangen, sowie
Beseitigen der anfallenden Materialien.
- Erforderliche Materiallogistik einschl. Abladen, Zwischentransporte, etc...
- die für die Erbringung der Leistung des AN erforderlichen Statik und Plan-/Unterlagen
- Alle Prüfgebühren, die der AN zu vertreten hat
- Alle baubetrieblich bedingten Gebühren wie z.B. Für Sondertransporte, Begleitfahrzeuge,
Straßensperrungen, etc.
- Alle Horizontal- und Vertikalumsetzungen der Geräteausstattung.
- Der abrasive Verschleiß bzw. Verlust und Austausch von Bohrkronen.
4 Abrechnungshinweise
Die Vorhaltezeit der Spundbohlen beginnt mit dem Einbringen der letzten Bohle bzw. mit der Fertigmeldung des Verspannvorgangs der Anker und endet mit dem Freimelden des Verbaus.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Ausführungsplanung bzw. Werk- und Montageplanung des AN. AN-seitig zu vertretende Mehrleistungen (z.B. Geändertes Spundwandprofil, etc.) werden nicht gesondert vergütet.
Bei Abrechnung nach Gewicht erfolgt die Vergütung nach dem DIN-Gewicht (7,85 kg/dm3) bzw. nach den Gewichten in den Profiltabellen (Grundlage DIN-Gewichte). Eine Abrechnung auf Basis der Handelsgewichte ist nicht zulässig.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Eigenüberwachungsprüfungen
- Wasserrechtliche Unbedenklichkeitserklärung für alle verwendeten Stoffe und Materialien
- Einbring- Ramm-, bzw. Bohrprotokolle
- Entsorgungsnachweise
- Materialzeugnisse
ZVL - Baugrubensicherung - Verbau
01 Verbauarbeiten
01
Verbauarbeiten
01.01 Verbauarbeiten
01.01
Verbauarbeiten