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Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
In Breisach soll eine Fläche von ca. 2,3 ha dafür genutzt werden, Wohnraum mit gedämpften Mietpreisen zu erstellen.
Dieses Vorhaben wird durch die Nachverdichtung der Entwicklungsfläche im Bereich der Isenbergstraße Ecke Burkheimer Landstraße ermöglicht.
Hierbei ist im nördlichen Bereich, angrenzend an eine Grünzone eine höhere Bebauung vorgesehen. Vom angrenzenden jüdischen Friedhof ist ein Abstand von 10m zu sichern und von jeglicher Bebauung und Nutzung frei zu halten. Der Bereich darf auch im Rahmen der Bauarbeiten nicht genutzt werden.
Durch das Versetzen und Erweitern der Abstände zwischen den Punkthäusern wird eine aufgelockerte und individuell ablesbare Eingangssituation geschaffen. Die Fläche zwischen den Punkthäusern dient als Begegnungsfläche für die Bewohner und sorgt für eine Privatheit der Freisitze. Die Zeilengebäude folgen dem Verlauf der Isenbergstraße durch einen leichten Versatz und ergänzen dadurch die vorhandene Struktur.
Die Baukörper sind gemäß der Bauvoranfrage innerhalb des Planungsgebietes mit einem Gartengeschoss und drei bis vier Vollgeschossen ausgebildet. Die notwendigen Parkplätze und die Besucher-Stellplätze sowie die Fahrrad-Stellplätze befinden sich in der Tiefgarage sowie zum Teil überirdisch. Die Parkgarage erschließt alle Gebäude barrierefrei.
Hochbau
Es entstehen 151 offene und lichtdurchflutete Wohnungen mit jeweils einem Balkon von 6 m². Bei den Zeilengebäuden werden auf den Westseiten Holzlamellen zur Sicherung der Privatheit vorgesehen.
Fast alle Wohnungen besitzen Tageslichtbäder. Die notwendigen dienenden Räume und Technikräume sind in der Tiefgarage situiert. Jede Wohnung ist über einen Aufzug Erreichbar. Die Treppenhäuser, gelegen in der Gebäudemitte, bilden ganz bewusst ein zentrales Element. Mögliche Abstellflächen für Rollatoren und Kinderwägen befinden sich im UG sowie zum Teil im EG und auf weiteren Ebenen.
Freianlagen und Dachbegrünung
Ein neuer Erschließungsweg über die Burkheimer Landstraße befindet sich im Norden des Grundstückes. Die Nutzung ist ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Vor jedem Punkthaus sind kleine Vorplätze an den Eingängen platziert. Kleine Aufenthaltsbereiche mit Sitzkanten, Hausbäumen und Fahrradabstellflächen für Besucher markieren die Eingänge. Müllsammelstellen sind entlang der Wegachse platziert und den einzelnen Häusern zugeordnet.
Im Süden des Grundstückes, entlang der Isenbergstraße, befinden sich begleitend PKW-Parkplätze. Es besteht die Möglichkeit, zwei der Stellplätze mit E-Ladesäulen auszustatten. Die Tiefgarage wird von der Burkheimer Landstraße aus erschlossen. Dort befinden sich auch die Fahrrad- und PKW-Stellplätze für die Bewohner des Quartiers.
Eine neue Trafostation für die Stromversorgung ist neben der TG-Zufahrt vorgesehen.
Zwischen den beiden neuen Gebäuderiegeln im Süden befindet sich der große Kinderspielplatz im Grünen mit zahlreichen Angeboten, wie Kletterturm mit Rutsche, Schaukel, Trampolin, Kletterfelsen, Sandspiel und Sitzmöglichkeiten zum Aufenthalt.
Baubeschreibung
Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen zur
Leistungsbeschreibung
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum
Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellten Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. Korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online Basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen Einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen. Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung notwendiger Verpackung usw., die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder Den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmasse erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmasse werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen (wie z.B.: Nachlass, Skonto, usw.).
Vorbemerkungen
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Gerüstbauarbeiten 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage gegebenenfalls ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechende Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentliche Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehende Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten Unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Gerüstbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzten, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Gerüstarbeiten
Für die Gerüstbefestigung sind geeignete Mittel passend zum geplanten Fassadenaufbau vom AN eigenverantwortlich zu bestimmen und auszuführen. Bei der Ausführung von Dauergerüstanker sind ausschließlich Edelstahl-Gerüsthülsen mit zur endgültigen Wandoberfläche passenden Kunststoff-Abdeckkappen einzubauen.
Das nachträgliche Zuputzen von Gerüstankerlöchern ist nur zulässig, sofern im Positionstext ausdrücklich erwähnt. Gerüstdübel sind in Langschaftausführung zu verwenden.
Verankerungsmöglichkeiten sind den Ansichten und Schnitten gem. Plananlage zu entnehmen. Werden aufgrund der baulichen Gegebenheiten bereichsweise die Standard-Befestigungsabstände überschritten, ist dies mit zu berücksichtigen.
Die Gerüstverankerung ist in Absprache mit dem Fassadenbauer zu setzen und bei Erfordernis umzubauen. Hierfür ist 10 Arbeitstage nach Auftragseingang ein Gerüstplan mit Eintragung der Verankerungen für sämtliche Ansichten vorzulegen. Vor Ausführung der Gerüststellung ist das Gerüst vom AN mit dem zuständigen Sicherheits-Fachplaner abzustimmen.
Erforderliche Querverstrebungen und Aussteifungen sind durch den AN zu erbringen.
Auf fertig wärmegedämmten oder abgedichteten Flachdächern, Dachterrassen usw. sind vom AN entsprechende Schutzmaßnahmen während der gesamten Gerüststandzeit vorzunehmen.
Das Aufstellen von prüfbaren statischen Berechnungen inkl. zugehöriger Zeichnungen und Systemzulassungen für alle von der Regelausführung abweichenden Konstruktionen inkl. aller eventuell anfallenden Gebühren für Aufstellen, Genehmigung, Prüfung und Abnahme der Gerüste ist Teil der Leistung des AN.
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellungsanzeige zusammen Mit der Bauleitung des AG.
An allen Gerüstzugängen und -aufgängen ist vom AN ein Freigabeschild anzubringen. Bis zur Freigabe sind die Gerüste mit dem Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Schutzgerüste mit der Bezeichnung der aufstellenden Firma einschließlich Telefonnummer sowie des flächenbezogenen Nutzungsgewichtes ist nach den behördlichen Vorgaben herzustellen.
Außenliegende Leitergänge sind je separater Gerüstfläche, bzw. alle 50 Meter, vom AN auszuführen, wenn diese nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind.
Falls bei Auf- / Abbau bzw. Umbau Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen auftreten sind diese unverzüglich der Bauleitung des AG anzuzeigen.
Die Gerüste werden als Arbeitsgerüst für die Ausführung von Fassadenarbeiten (Dämmung und Fassadenbekleidung, Fenstereinbau, Pfosten-Riegel-Fassaden, Sonnenschutzanlagen, dgl.) erstellt und als Absturzsicherung für die Gewerke Rohbau und Dachabdichtung genutzt.
Die Gerüststellung erfolgt in Teilflächen Abschnitts- und geschossweise nach Baufortschritt und Anforderung durch die Bauleitung.
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/- 10 cm bereitgestellt. Bedenken hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bei schrägem Untergrund ist das Gerüst entsprechend zu unterbauen bzw. passende Anfangsrahmen zu verwenden.
Freigegebenes Gerüstmaterial, auch in Teilmengen, ist nach Abbau umgehend von der Baustelle abzuholen. Eine Lagerung auf der Baustelle ist nicht zulässig.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18451 als Nebenleistungen:
• alle unter Punkt 2.5 beschriebenen Vorgaben
4 Abrechnungshinweise
Der Beginn der Gebrauchsüberlassung ist unabhängig von einer vorzeitigen Benutzung der erste Tag, der auf die mängelfreie Abnahme der folgenden Woche folgt.
Das Ende der Gebrauchsüberlassung ist der letzte Tag der Woche, in der die Aufforderung zum Gerüstabbau durch die Bauleitung erfolgte.
Abgerechnet wird die Gerüstfläche gemäß der Neufassung der DIN 18451 von 2023.
In der Abrechnung wird die Leistung mit 60 % nach vollständigem Aufbau bzw. Gerüstfreigabe, die restlichen 40 % zum Termin der Freimeldung, vergütet.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellen Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
• Fachbauleitererklärung
• Fachunternehmerbescheinigung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Gerüstbauarbeiten
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